Busverkehrsleistungen für das Linienbündel Ettlingen II

Landkreis Karlsruhe

Busverkehrsleistungen für das Linienbündel Ettlingen II im Landkreis Karlsruhe mit den Buslinien 103, 104, 105, 110 und 112. Hinzu kommt die Linie 111 als Anruf-Linien-Taxi. Die Betriebsaufnahme ist zum Fahrplanwechsel Dezember 2016 vorgesehen.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2016-03-10. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2016-01-22.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2016-01-22 Auftragsbekanntmachung
2016-06-10 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2016-01-22)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Öffentlicher Verkehr (Straße)
Menge oder Umfang:
Auf Basis eines Normjahres:ca. 26 500 Fahrplanstunden im Bus-Betrieb undvoraussichtlich 475 Fahrplanstunden im Anruf-Linien-Taxi-Betrieb.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Öffentlicher Verkehr (Straße) 📦

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Landkreis Karlsruhe
Postanschrift: Beiertheimer Allee 2
Postleitzahl: 76137
Postort: Karlsruhe
Kontakt
E-Mail: oepnv@landratsamt-karlsruhe.de 📧

Referenz
Daten
Absendedatum: 2016-01-22 📅
Einreichungsfrist: 2016-03-10 📅
Veröffentlichungsdatum: 2016-01-27 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2016/S 018-027883
Verweist auf Bekanntmachung: 2014/S 249-440409
ABl. S-Ausgabe: 18
Zusätzliche Informationen
Die Vergabeunterlagen sind ausschließlich auf dem unter folgender Internet-Adresse eingerichteten Sharepoint (webbasiertes Informationsportal) abrufbar: https://projekte.kcw-online.de/extern/ettlingen_2/ Bitte wenden Sie sich für Ihren persönlichen Zugangscode an die in I.1) benannte Kontaktstelle. Es wird insbesondere darauf hingewiesen, dass das am 1.7.2013 in Kraft getretene Tariftreue- und Mindestlohngesetz für öffentliche Aufträge in Baden-Württemberg (LTMG) Anwendung findet. Die sich daraus ergebenden Verpflichtungen, insbesondere auch bei dem Einsatz von Nach- und Verleihunternehmen, sind daher zu beachten. Außerdem wird darauf hingewiesen, dass die Vorgaben des Gesetzes zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (Mindestlohngesetz – MiLoG) des Bundes ab 2015 zu beachten sind. Die unter IV.3.7) genannte Bindefrist verlängert sich im Fall der Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens bis zum Ablauf von 3 Wochen nach der rechtskräftigen Beendigung des Verfahrens.
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Busverkehrsleistungen für das Linienbündel Ettlingen II im Landkreis Karlsruhe mit den Buslinien 103, 104, 105, 110 und 112. Hinzu kommt die Linie 111 als Anruf-Linien-Taxi. Die Betriebsaufnahme ist zum Fahrplanwechsel Dezember 2016 vorgesehen.
Es werden Varianten akzeptiert
Menge oder Umfang:
Auf Basis eines Normjahres:
ca. 26 500 Fahrplanstunden im Bus-Betrieb und
voraussichtlich 475 Fahrplanstunden im Anruf-Linien-Taxi-Betrieb.
Zahl der möglichen Verlängerungen: 1
Zeitlicher Rahmen für nachfolgende Aufträge: 24 Monate
Dauer: 96 Monate
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Landkreis Karlsruhe.

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Die Eignung ist für jeden Bieter bzw. – bei Bietergemeinschaft – jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft gesondert schriftlich nachzuweisen. Die nachfolgenden Nachweise und Erklärungen sind daher – soweit nachfolgend nicht im Einzelfall anders angegeben – von jedem Bieter sowie von jedem Mitglied einer Bietergemeinschaft mit Abgabe des Angebots vorzulegen. Die geforderten Referenzen sind bei Bietergemeinschaften nicht von jedem Unternehmen gesondert vorzulegen. Die Bietergemeinschaft insgesamt muss über die geforderten Referenzen verfügen.
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Bieter, die sich mehrfach – sei es als einzelnes Unternehmen, Mitglied einer Bietergemeinschaft oder Nachunternehmer – an diesem Vergabeverfahren beteiligen, können wegen Verstoßes gegen das Wettbewerbsprinzip ausgeschlossen werden.
Der Auftraggeber behält sich vor, bei Angebotsabgabe nicht beiliegende bzw. den Anforderungen formal bzw. inhaltlich nicht genügende Dokumente und Erklärungen unter Fristsetzung nachzufordern. Ein Anspruch der Bieter auf Nachforderung besteht nicht.
Sollte ein Bieter der Nachforderung nicht oder nicht fristgerecht nachkommen, wird gemäß § 19 Abs. 3 lit. a) EGVOL/A sein Angebot ausgeschlossen.
Vorstehende Vorgaben finden auch bei der Vorlage von Eignungsnachweisen gemäß Ziff. III.2.2) (Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit) und III.2.3) (Technische Leistungsfähigkeit) Anwendung.
Die Bieter haben ihrem Angebot einen aktuellen Auszug aus dem Handelsregister (nicht vor dem 1.9.2015 datierend) beizufügen (bei Bietern aus einem anderen Mitgliedsstaat eine gleichwertige aktuelle Bescheinigung des Ursprungs- oder Herkunftslandes des Bieters mit Übersetzung ins Deutsche; falls keine Eintragungspflicht im Handelsregister besteht: eine formlose Erklärung, weshalb für die Bieter keine Eintragungspflicht besteht und darüber, wer die vertretungsberechtigten Personen sind). Hierfür ausreichend ist ein Ausdruck aus dem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem, über das die Daten aus den Handelsregisternabrufbar sind.
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Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Der Nachweis der Zuverlässigkeit sowie der wirtschaftlichen und der finanziellen Leistungsfähigkeit des Bieters erfolgt durch eine Erklärung des Bieters, dass zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe:
— über das Vermögen des Bieters weder ein Insolvenzverfahren noch ein vergleichbares gesetzliches Verfahren eröffnet wurde oder die Eröffnung eines solchen Verfahrens beantragt wurde oder dieser Antrag mangels Masse abgelehnt worden ist;
— der Bieter sich nicht in Liquidation befindet;
— im Gewerbezentralregisterauszug des Bieters zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe keine Eintragungen über rechtskräftige Verurteilungen wegen schwerer Verstöße gegen umweltschützende Vorschriften sowie gegen arbeits- und sozialrechtliche Pflichten oder gegen Vorschriften des PBefG oder der auf diesem Gesetz beruhenden Rechtsverordnungen vorliegen;
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— der Bieter seiner Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung und zur Berufsgenossenschaft nach den Rechtsvorschriften des Mitgliedsstaates, in dem er ansässig ist, stets ordnungsgemäß nachgekommen ist;
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— der Bieter nachweislich keine schwere Verfehlung begangen hat, die seine Zuverlässigkeit als Bieter in Frage stellt;
— die Voraussetzungen für einen Ausschluss nach § 19 Abs. 1 MiLoG nicht vorliegen, wonach Bewerberinnen oder Bewerber für eine angemessene Zeit bis zur nachgewiesenen Wiederherstellung ihrer Zuverlässigkeit ausgeschlossen werden, die wegen eines Verstoßes nach § 21 MiLoG mit einer Geldbuße von wenigstens 2 500 EUR belegt worden sind;
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— der Bieter im Zeitpunkt der Angebotsabgabe ein den Anforderungen des § 2 Abs. 2, Nr. 2, Abs. 3 PBZugV entsprechendes Eigenkapital nachweisen kann;
— gegen den Bieter oder eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen nach § 6 EG Abs. 4 VOL/A zuzurechnen ist, keine rechtskräftige Verurteilung wegen schwerer Verstöße gegen strafrechtliche Vorschriften vorliegt;
— in der Vergangenheit die Beschäftigten des Bieters entsprechend der für den Bieter geltenden tariflichen und gesetzlichen Vorgaben entlohnt worden sind.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Der Nachweis erfolgt durch die Vorlage von Referenzen des Bieters über vom Bieter in den letzten 3 Jahren erbrachte Verkehre. Bieter können sich zum Nachweis der fachlichen Eignung auf die Referenzen Dritter berufen, wenn sie nachweisen, dass deren Leistungen oder Einrichtungen dem Bieter während der gesamten Vertragslaufzeit tatsächlich und unwiderruflich zur Verfügung stehen. Der Nachweis ist durch eine entsprechende Erklärung des Dritten, auf dessen Referenzen der Bieter sich beruft, zu erbringen.
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Auftragsausführung
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln:
Der Auftragnehmer erhält vom Aufgabenträger für die Erbringung der Leistungen einen finanziellen Ausgleich, der sich nach den in seinem Angebot geäußerten Angaben für die Kosten der Gesamtleistung und den prognostizierten Einnahmen richtet (Differenz = Betriebskostenzuschuss). Einzelheiten sind in den Vergabeunterlagen geregelt.
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Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
Keine Vorgabe bezüglich der Rechtsform. Erforderlich ist eine plausible Aufgabenverteilung, die gesamtschuldnerische Haftung der einzelnen Unternehmen sowie die Angaben eines bevollmächtigten Vertreters. Außerdem ist darzulegen, weshalb das Eingehen der Bietergemeinschaft keine wettbewerbsbeschränkende Abrede darstellt.
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Die Ausführung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand vorbehalten: §§ 3 ff. PBZugV.

Verfahren
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2016-06-30 📅
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Herrn Holger Benz

Referenz
Daten
Veröffentlichungsdatum: 2014-12-27 📅
Kennungen
Nummer der Bekanntmachung im Amtsblatt S: 2014/S 249-440409
Zusätzliche Informationen
Die Vergabeunterlagen sind ausschließlich auf dem unter folgender Internet-Adresse eingerichteten Sharepoint (webbasiertes Informationsportal) abrufbar: https://projekte.kcw-online.de/extern/ettlingen_2/
Bitte wenden Sie sich für Ihren persönlichen Zugangscode an die in I.1) benannte Kontaktstelle.
Es wird insbesondere darauf hingewiesen, dass das am 1.7.2013 in Kraft getretene Tariftreue- und Mindestlohngesetz für öffentliche Aufträge in Baden-Württemberg (LTMG) Anwendung findet. Die sich daraus ergebenden Verpflichtungen, insbesondere auch bei dem Einsatz von Nach- und Verleihunternehmen, sind daher zu beachten. Außerdem wird darauf hingewiesen, dass die Vorgaben des Gesetzes zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (Mindestlohngesetz – MiLoG) des Bundes ab 2015 zu beachten sind.
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Die unter IV.3.7) genannte Bindefrist verlängert sich im Fall der Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens bis zum Ablauf von 3 Wochen nach der rechtskräftigen Beendigung des Verfahrens.

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe
Postort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76133
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 721/926-0 📞
Internetadresse: http://www.rp.baden-wuerttemberg.de/rpk/Abt1/Ref15 🌏
Fax: +49 721/926-3985 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Es gilt das GWB (Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkung) in der Fassung der Bekanntmachung vom 26.7.2013 (BGBl. I S. 1750, 3245), das zuletzt durch Artikel 5 des Gesetzes vom 21.7.2014 (BGBl. I S. 1066) geändert worden ist.
Auf folgende Punkte wird hingewiesen:
— § 101a Informations- und Wartepflicht:
Demnach darf ein Vertrag erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information an die nicht berücksichtigten Bieter geschlossen werden. Wird die Information per Fax oder auf elektronischem Weg versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Tage.
— § 107 Einleitung, Antrag:
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. Der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Quelle: OJS 2016/S 018-027883 (2016-01-22)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2016-06-10)
Objekt
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Referenz
Daten
Absendedatum: 2016-06-10 📅
Veröffentlichungsdatum: 2016-06-15 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2016/S 114-203690
Verweist auf Bekanntmachung: 2016/S 018-027883
ABl. S-Ausgabe: 114

Verfahren
Vergabekriterien
Kriterium: 1. Preis (90)
2. Umweltauswirkungen (10)

Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2016-05-24 📅
Name: NVW Nahverkehr Mittelbaden Walz GmbH
Postanschrift: Neufeldstraße 3
Postort: Kuppenheim
Postleitzahl: 76456
Land: Deutschland 🇩🇪
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 4

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Postanschrift: Karl-Friedrich-Straße 17
Quelle: OJS 2016/S 114-203690 (2016-06-10)
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