Busverkehrsleistungen für das Linienbündel Südlicher Landkreis Rastatt II im Landkreis Rastatt

Landkreis Rastatt

Ausschreibung von Busverkehrsleistungen in der öffentlichen Personenbeförderung für das Buslinienbündel Südlicher Landkreis Rastatt II im Landkreis Rastatt mit den Buslinien Nr. 245, 246, 248, 262, 263, 264, 265 und 266. Die Betriebsaufnahme ist für den Fahrplanwechsel Dezember 2017 vorgesehen.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2017-03-07. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2016-12-30.

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2016-12-30 Auftragsbekanntmachung
Auftragsbekanntmachung (2016-12-30)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Öffentlicher Verkehr (Straße)
Kurze Beschreibung:
Ausschreibung von Busverkehrsleistungen in der öffentlichen Personenbeförderung für das Buslinienbündel Südlicher Landkreis Rastatt II im Landkreis Rastatt mit den Buslinien Nr. 245, 246, 248, 262, 263, 264, 265 und 266. Die Betriebsaufnahme ist für den Fahrplanwechsel Dezember 2017 vorgesehen.
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Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Öffentlicher Verkehr (Straße) 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Rastatt 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Landkreis Rastatt
Postanschrift: Am Schlossplatz 5
Postleitzahl: 76437
Postort: Rastatt
Kontakt
Internetadresse: http://landkreis-rastatt.de 🌏
E-Mail: h.staib@landkreis-rastatt.de 📧
URL der Dokumente: https://www.subreport-elvis.de/index.html#AusschreibungEditPlace:AUSSCHREIBUNGBEARBEITEN,E73133128,61572 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2016-12-30 📅
Einreichungsfrist: 2017-03-07 📅
Veröffentlichungsdatum: 2016-12-31 📅
Datum des Beginns: 2017-12-10 📅
Datum des Endes: 2025-12-13 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2016/S 253-465986
Verweist auf Bekanntmachung: 2015/S 236-427145
ABl. S-Ausgabe: 253
Zusätzliche Informationen
1. Für die Anforderung der Vergabeunterlagen sind die Teilnahmebedingungen, die unter Ziff. III.1.) der Bekanntmachung benannt sind, noch nicht vorzulegen. Diese sind erst mit der Abgabe eines Angebotes vorzulegen. Hierfür sind weitere detaillierte Informationen den Vergabeunterlagen zu entnehmen. 2. Der Bieter hat alle von der Vergabestelle übergebenen Unterlagen, Pläne etc. auf Richtigkeit und Vollständigkeit zu überprüfen. Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Bieters Unklarheiten, insbesondere solche, welche die Preisermittlung beeinflussen können, so hat der Bieter die Vergabestelle umgehend darauf hinzuweisen. Der Bieter hat die Vergabestelle auf evtl. Widersprüche in den Vergabeunterlagen und die evtl. Unvollständigkeit der ausgeschriebenen Leistung unverzüglich aufmerksam zu machen. Eventuelle Fragen bzw. Hinweise reichen Sie bitte in deutscher Sprache über das Portal Subreport unter Bezugnahme auf die jeweilige Anlage bzw. den jeweiligen Anhang sowie unter Nennung der jeweiligen Ziffer bzw. des Paragraphen ein. Letzter Termin für den Eingang von Rückfragen ist der 21.2.2017, 10:00 Uhr. Die Antworten erfolgen ebenfalls ausschließlich über das Portal Subreport. Die Anfragen und Antworten werden hierbei im Sinne der Transparenz allen Bietern bereitgestellt. Mündliche, schriftliche und telefonische Anfragen werden nicht beantwortet und Auskünfte in dieser Form nicht erteilt. 3. Erläuterungen zur Wertung des Angebots (Ergänzung zu Ziff. II.2.5) der Bekanntmachung): Für die Hauptangebote erfolgt der Zuschlag nach dem günstigsten Preis; die Kriterien „Umweltauswirkungen“ und „Fahrplanqualität“ sind insoweit als Mindeststandards ausgestaltet. Für die Nebenangebote erfolgt der Zuschlag nach dem wirtschaftlich günstigsten Angebot in Bezug auf die Kriterien in den Ausschreibungsunterlagen, da diesbezüglich von den vorstehenden Mindeststandards abgewichen werden kann. 4. Die Vergabeunterlagen können ab sofort ausschließlich unter dem Link: https://www.subreport-elvis.de/index.html#AusschreibungEditPlace: Ausschreibungbearbeiten, E73133128, 61572 eingesehen werden (siehe Ziff. I.3) der Bekanntmachung). Für den Download der Unterlagen lassen Sie sich bitte bei subreport ELViS registrieren. Weitere Informationen rund um die elektronische Vergabe erhalten Sie unter www.subreport.de oder direkt bei subreport Verlag Schawe GmbH, Buchforststraße 1-15, 51101 Köln, Tel.: +49 221/985 780, Fax: + 49 221/ 9857866, E-Mail: info@subreport.de. Bereits registrierte ELViS-Nutzer laden sich ohne Gebühr die vollständigen Unterlagen direkt auf ihren PC.
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Durchführung von Dienstleistungen der öffentlichen Personenbeförderung mit Bussen für das Buslinienbündel Landkreis Rastatt Süd II im Landkreis Rastatt mit den Buslinien Nr. 245, 246, 248, 262, 263, 264, 265 und 266. Dies entspricht ca. 24 200 Fahrplanstunden (ohne ALT-Leistungen). Die Betriebsaufnahme ist für den Fahrplanwechsel Dezember 2017 vorgesehen.
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Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Landkreis Rastatt.

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Geforderte Angaben zur persönlichen Lage des Bieters:
(1) Aktueller Auszug aus dem Handelsregister von dem Bieter bzw. dem Mitglied der Bietergemeinschaft (nicht vor dem 1.9.2016 datierend) beizufügen (bei Bietern aus einem anderen Mitgliedstaat eine gleichwertige aktuelle Bescheinigung des Ursprungs- oder Herkunftslandes des Bieters mit Übersetzung ins Deutsche; falls keine Eintragungspflicht im Handelsregister besteht: eine formlose Erklärung, weshalb für den Bieter keine Eintragungspflicht besteht und darüber, wer die vertretungsberechtigten Personen sind). Hierfür ausreichend ist ein Ausdruck aus dem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem, über das die Daten aus den Handelsregistern abrufbar sind;
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(2) Eigenerklärung, dass bei dem Bieter bzw. bei dem Mitglied der Bietergemeinschaft die Ausschlussgründe gem. § 123 GWB und § 124 GWB nicht vorliegen. Anderenfalls hat der Bieter bzw. das Mitglied der Bietergemeinschaft den Nachweis der Selbstreinigung gem. § 125 GWB zu erbringen;
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(3) Eigenerklärung, dass bei dem Bieter bzw. dem Mitglied der Bietergemeinschaft im Gewerbezentralregisterauszug zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe keine Eintragungen über rechtskräftige Verurteilungen wegen schwerer Verstöße gegen umweltschützende Vorschriften sowie gegen arbeits- und sozialrechtliche Pflichten oder gegen Vorschriften des PBefG oder der auf diesem Gesetz beruhenden Rechtsverordnungen vorliegen.
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Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien, Angabe der erforderlichen Informationen und
Dokumente:
(1) Nachweis einer KFZ-Haftpflichtversicherung des Bieters bzw. des Mitglieds der Bietergemeinschaft (Kopie genügt);
(2) Nachweis einer KFZ-Betriebshaftpflichtversicherung des Bieters bzw. des Mitglieds der Bietergemeinschaft (Kopie genügt);
(3) Eigenerklärung, dass der Bieter bzw. die Bietergemeinschaft gem. § 13 Abs. 1 Nr. 1 PBefG die finanziellen Mittel zur Verfügung hat, die zur Aufnahme und ordnungsgemäßen Führung des Betriebs erforderlich sind.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
Bieter können sich zum Nachweis der fachlichen Eignung auf die Referenzen Dritter berufen, wenn sie nachweisen, dass deren Leistungen oder Einrichtungen dem Bieter während der gesamten Vertragslaufzeit tatsächlich und unwiderruflich zur Verfügung stehen. Der Nachweis ist durch eine entsprechende Erklärung des Dritten, auf dessen Referenzen der Bieter sich beruft, zu erbringen. Die geforderten Referenzen sind bei Bietergemeinschaften nicht von jedem Mitglied bzw. Unternehmen gesondert vorzulegen. Die Bietergemeinschaft insgesamt muss über die geforderten Referenzen verfügen. Im Übrigen ist die Eignung für jeden Bieter und jedes Mitglied der Bietergemeinschaft gesondert schriftlich nachzuweisen.
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Die nachstehenden Angaben und Erklärungen sind von dem Bieter bzw. der Bietergemeinschaft vorzulegen:
Darstellung von Referenzen aus den letzten 3 Jahren, die mit den ausgeschriebenen Verkehren vergleichbar sind.
Informationen über einen bestimmten Beruf: Services
Verweis auf einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschriften:
Die einschlägigen Rechts- und Verwaltungsvorschriften gem. §§ 3ff. PBZugV sind zu beachten.

Verfahren
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 10:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2017-09-30 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2017-03-07 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 10:00
Ort des Eröffnungstermins: Landratsamt Rastatt.

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Dokumente URL: https://www.subreport-elvis.de/index.html#AusschreibungEditPlace:AUSSCHREIBUNGBEARBEITEN,E73133128,61572 🌏

Referenz
Zusätzliche Informationen
1. Für die Anforderung der Vergabeunterlagen sind die Teilnahmebedingungen, die unter Ziff. III.1.) der Bekanntmachung benannt sind, noch nicht vorzulegen. Diese sind erst mit der Abgabe eines Angebotes vorzulegen. Hierfür sind weitere detaillierte Informationen den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
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2. Der Bieter hat alle von der Vergabestelle übergebenen Unterlagen, Pläne etc. auf Richtigkeit und Vollständigkeit zu überprüfen. Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Bieters Unklarheiten, insbesondere solche, welche die Preisermittlung beeinflussen können, so hat der Bieter die Vergabestelle umgehend darauf hinzuweisen. Der Bieter hat die Vergabestelle auf evtl. Widersprüche in den Vergabeunterlagen und die evtl. Unvollständigkeit der ausgeschriebenen Leistung unverzüglich aufmerksam zu machen. Eventuelle Fragen bzw. Hinweise reichen Sie bitte in deutscher Sprache über das Portal Subreport unter Bezugnahme auf die jeweilige Anlage bzw. den jeweiligen Anhang sowie unter Nennung der jeweiligen Ziffer bzw. des Paragraphen ein. Letzter Termin für den Eingang von Rückfragen ist der 21.2.2017, 10:00 Uhr. Die Antworten erfolgen ebenfalls ausschließlich über das Portal Subreport. Die Anfragen und Antworten werden hierbei im Sinne der Transparenz allen Bietern bereitgestellt. Mündliche, schriftliche und telefonische Anfragen werden nicht beantwortet und Auskünfte in dieser Form nicht erteilt.
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3. Erläuterungen zur Wertung des Angebots (Ergänzung zu Ziff. II.2.5) der Bekanntmachung): Für die Hauptangebote erfolgt der Zuschlag nach dem günstigsten Preis; die Kriterien „Umweltauswirkungen“ und „Fahrplanqualität“ sind insoweit als Mindeststandards ausgestaltet. Für die Nebenangebote erfolgt der Zuschlag nach dem wirtschaftlich günstigsten Angebot in Bezug auf die Kriterien in den Ausschreibungsunterlagen, da diesbezüglich von den vorstehenden Mindeststandards abgewichen werden kann.
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4. Die Vergabeunterlagen können ab sofort ausschließlich unter dem Link: https://www.subreport-elvis.de/index.html#AusschreibungEditPlace: Ausschreibungbearbeiten, E73133128, 61572 eingesehen werden (siehe Ziff. I.3) der Bekanntmachung). Für den Download der Unterlagen lassen Sie sich bitte bei subreport ELViS registrieren. Weitere Informationen rund um die elektronische Vergabe erhalten Sie unter www.subreport.de oder direkt bei subreport Verlag Schawe GmbH, Buchforststraße 1-15, 51101 Köln, Tel.: +49 221/985 780, Fax: + 49 221/ 9857866, E-Mail: info@subreport.de. Bereits registrierte ELViS-Nutzer laden sich ohne Gebühr die vollständigen Unterlagen direkt auf ihren PC.
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Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe
Postanschrift: Kappellenstraße 17
Postort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76133
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 721-9264049 📞
Fax: +49 721-9263985 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Die Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen und Rügen ergeben sich aus §§ 134, 135 und 160 GWB. Die Vergabestelle weist nachfolgend auf die zulässigen Rechtsbehelfe und durch einen Bieter einzuhaltenden Fristen hin. Statthafte Rechtsbehelfe sind gem. §§ 160 ff. GWB die Rüge sowie der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der zuständigen Vergabekammer. Eine Rüge ist an die in Ziffer I.3) der Bekanntmachung genannte Stelle zu richten. Die zuständige Stelle für ein Nachprüfungsverfahren ist in Ziffer VI.4.1) der Bekanntmachung genannt. Der Antrag ist unzulässig, soweit:
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1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
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2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Quelle: OJS 2016/S 253-465986 (2016-12-30)
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