Busverkehrsleistungen im freigestellten Schülerverkehr

Schulverband Wenzenbach

Busverkehrsleistungen im freigestellten Schülerverkehr in den Gemeinden Bernhardswald, Wenzenbach und im Schulverband Wenzenbach.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2016-06-08. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2016-05-04.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2016-05-04 Auftragsbekanntmachung
2016-06-14 Ergänzende Angaben
2016-08-12 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2016-05-04)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Personensonderbeförderung (Straße)
Kurze Beschreibung:
Busverkehrsleistungen im freigestellten Schülerverkehr in den Gemeinden Bernhardswald, Wenzenbach und im Schulverband Wenzenbach.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Personensonderbeförderung (Straße) 📦
Zusätzlicher CPV-Code: Personensonderbeförderung (Straße) 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Oberpfalz 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Schulverband Wenzenbach
Postanschrift: Hauptstraße 40
Postleitzahl: 93173
Postort: Wenzenbach
Kontakt
Internetadresse: http://www.mayburg.de 🌏
E-Mail: info@mayburg.de 📧
Telefon: +49 89451088960 📞
Fax: +49 89451088969 📠
URL der Dokumente: http://mayburg.de/wenzenbach-bernhardswald 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2016-05-04 📅
Einreichungsfrist: 2016-06-08 📅
Veröffentlichungsdatum: 2016-05-07 📅
Datum des Beginns: 2016-08-01 📅
Datum des Endes: 2020-07-31 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2016/S 089-156448
ABl. S-Ausgabe: 89

Objekt
Umfang der Beschaffung
Geschätzter Gesamtwert: 1 829 038 EUR 💰
Höchstzahl der Lose pro Bieter: 5
Bezeichnung des Loses: Schulbuslinie 1 zu den Grundschulen Bernhardswald und Pettenreuth
Losnummer: 1
Kurze Beschreibung:
Schulbuslinie 1 zu den Grundschulen Bernhardswald und Pettenreuth;
Auftraggeber: Gemeinde Bernhardswald;
Kilometer pro Schuljahr: etwa 36.100 km.
Geschätzter Wert ohne MwSt: 590 596 EUR 💰
Beschreibung der Verlängerungen: 3 x 1 Jahr.
Bezeichnung des Loses: Schulbuslinie 2 zu den Grundschulen Bernhardswald und Pettenreuth
Losnummer: 2
Kurze Beschreibung:
Schulbuslinie 2 zu den Grundschulen Bernhardswald und Pettenreuth;
Kilometer pro Schuljahr: etwa 24.700 km.
Geschätzter Wert ohne MwSt: 404 092 EUR 💰
Bezeichnung des Loses: Schulbuslinie 3 zur Mittelschule Wenzenbach
Losnummer: 3
Kurze Beschreibung:
Schulbuslinie 3 zur Mittelschule Wenzenbach;
Auftraggeber: Schulverband Wenzenbach;
Kilometer pro Schuljahr: etwa 22.713 km.
Geschätzter Wert ohne MwSt: 371 584 EUR 💰
Bezeichnung des Loses: Schulbuslinie 4 zur Mittelschule Wenzenbach
Losnummer: 4
Kurze Beschreibung:
Schulbuslinie 4 zur Mittelschule Wenzenbach;
Kilometer pro Schuljahr: etwa 11.526 km.
Geschätzter Wert ohne MwSt: 188 565 EUR 💰
Bezeichnung des Loses: Schulbuslinie 5 zur Mittelschule Wenzenbach und zu den Grundschulen Wenzenbach und Irlbach
Losnummer: 5
Kurze Beschreibung:
Schulbuslinie 5 zur Mittelschule Wenzenbach und zu den Grundschulen Wenzenbach und Irlbach.
Auftraggeber:
Schulverband Wenzenbach für Mittelschüler;
Gemeinde Wenzenbach für Grundschüler;
Kilometer pro Schuljahr: etwa 16.898 km.
Geschätzter Wert ohne MwSt: 276 451 EUR 💰
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Gemeinde Bernhardswald.
Gemeindegebiete Bernhardswald und Wenzenbach.
Gemeinde Wenzenbach.

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
— Eintragung in das Berufsregister oder Handelsregister
— Gewerbeanmeldung oder Nachweis der Mitgliedschaft in der Industrie- und Handelskammer bzw. Handwerkskammer;
— Nachweis einer gültigen Haftpflichtversicherung für Personen-, Sach- und Vermögensschäden mit Angabe der Deckungssumme;
— aktuelle Genehmigungsurkunde nach § 47 PBefG und/oder § 49 PBefG. Bewerber, die nicht ihren Sitz in der BRD haben, haben eine gleichwertige Bescheinigung ihres Herkunftslandeslandes vorzulegen.
— Erklärung, dass Sie sich verpflichten nach Zuschlagserteilung eine Kfz-Haftpflichtversicherung mit der gesetzlich vorgeschriebenen Deckungssumme für jedes Fahrzeug abzuschließen. Diese ist den Auftraggebern vor der Aufnahme der Beförderung nachzuweisen.
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— Erklärung, dass nur Fahrpersonal eingesetzt wird, welche im erweiterten Führungszeugnis keine Eintragungen über rechtskräftige Verurteilungen wegen einer Straftat nach §§ 171, 174 bis 174 c, 176 bis 180 a, 181 a, 182 bis 184 f, 225, 232 bis 233 a, 234, 235 oder 236 des Strafgesetzbuches enthalten.
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Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
— Eigenerklärung zur Eignung für nicht präqualifizierte Bieter; präqualifizierte Bieter legen bitte eine Bestätigung der Präqualifizierung bei;
— Eigenerklärung des Bewerbers, dass sich das Unternehmen nicht in Konkurs, Insolvenz bzw. Liquidation befindet und kein Tatbestand nach §§ 123, 124 GWB, AEntG, AufenthG, MiLoG vorliegt,
— Umsätze der letzten 3 Geschäftsjahre,
— Referenzen über ausgeführte vergleichbare Leistungen der letzten 3 Jahre mit Auftraggeber, Ansprechpartner und Telefonnummer,
— Erklärung der Einhaltung zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohn nach dem Mindestlohngesetz vom 11.08.2014 (BGBl. Nr. 39/2014).
Technische und berufliche Fähigkeiten:
— Gesamtzahl der für die Leistungserbringung zur Verfügung stehenden Personen bezogen auf den Ausschreibungsgegenstand (Fahrpersonal der Transportfahrzeuge) für das Jahr 2016 (zum Zeitpunkt der Abgabe des Angebotes). Erwartet wird hierbei eine Mitarbeiterzahl von jeweils fünf (5) Personen (Mindestanforderung).
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— eingesetzten Mitarbeiter beherrschen hinreichend die deutsche Sprache, um sich mit den Schülerinnen und Schülern der betroffenen Jahrgangsstufen zu verständigen, insbesondere Fragen verstehen und beantworten zu können,
— Bestätigung, dass Bieter über eine hinreichende Anzahl an für die Leistungserbringung geeigneten Fahrzeugen (vgl. Leistungsbeschreibung, insbesondere Alter und einzuhaltende Standards der Fahrzeuge) verfügt und über die Vertragslaufzeit verfügen wird,
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— Beifügung einer Fuhrparkliste,
— für die Leistungserbringung eingesetztes Personal verfügt über
o die erforderlichen Genehmigungen/Lizenzen zur Durchführung der Fahrten
o gültige Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung (§ 48 FeVO)
o gültiger Personenbeförderungsschein nach der Fahrerlaubnisverordnung (FeV)
o Orts- und Streckenkunde
o ausreichende körperliche Konstitution, um Schülerinnen und Schülern bei Bedarf Hilfestellung beim Ein- und Ausstieg zu geben
o ist nicht einschlägig vorbestraft (insbesondere Sexualstraftaten, Drogendelikte, Körperverletzungsdelikte)
— verfügt für die Leistungserbringung notwendigen Genehmigungen/Lizenzen (insbes. gem. PBefG),
— verfügt über eine für die Leistungserbringung angemessene Kfz-Haftpflichtversicherung,
— kann drei Referenzprojekte benennen,
Mindeststandards: — Mitarbeiterzahl von jeweils fünf (5) Personen (Mindestanforderung).

Verfahren
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 15:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2016-09-30 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2016-06-09 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 09:00

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Name des öffentlichen Auftraggebers: Schulverband Wenzenbach, Gemeinde Wenzenbach, Gemeinde Bernhardswald
Land: Oberpfalz 🏙️
Postanschrift: Rathausplatz 1
Postort: Bernhardswald
Postleitzahl: 93170
Kontakt
Kontaktperson: MAYBURG Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
Internetadresse: www.mayburg.de 🌏
Kontaktperson: www.mayburg.de
Dokumente URL: http://mayburg.de/wenzenbach-bernhardswald 🌏

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Regierung von Mittelfranken, Vergabekammer Nordbayern
Postanschrift: Postfach 606
Postort: Ansbach
Postleitzahl: 91511
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 981531277 📞
E-Mail: vergabekammer.nordbayern@reg-mfr.bayern.de 📧
Fax: +49 981531837 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Um eine Korrektur des Vergabeverfahrens zu erreichen, kann ein Nachprüfungsverfahren bei der Vergabekammer gestellt werden, solange durch den Auftraggeber ein wirksamer Zuschlag nicht erteilt ist. Ein wirksamer Zuschlag kann erst erteilt werden, nachdem der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über den beabsichtigten Zuschlag gemäß § 134 GWB informiert hat und 15 Kalendertage bzw. bei Versendung der Information per Fax oder auf elektronischem Weg 10 Kalendertage vergangen sind.
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Es wird darauf hingewiesen, dass bei Beanstandungen im Hinblick auf das hiesige Vergabe-verfahren die Bieter Verstöße gegen Vergabevorschriften, die sie erkannt haben, gegenüber der Vergabestelle innerhalb von zehn Kalendertagen zu rügen haben und weiterhin Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen oder aus der Bekanntmachung erkennbar sind, von den Bietern spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber (bei der Kontaktstelle) zu rügen sind (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 bis Nr. 3 GWB), damit die Bieter für den Fall, dass der Rüge nicht abgeholfen wird, ein Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer anstreben können.
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Sofern die Vergabestelle einer Rüge in ihrem Antwortschreiben nicht abhilft, kann der betreffende Bieter nur innerhalb von längstens 15 Kalendertagen nach Eingang des Antwortschreibens der Vergabestelle diesbezüglich ein Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer einleiten (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).
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Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Wie: Körper überprüfen
Quelle: OJS 2016/S 089-156448 (2016-05-04)
Ergänzende Angaben (2016-06-14)
Objekt
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Ergänzende Angaben

Referenz
Daten
Absendedatum: 2016-06-14 📅
Einreichungsfrist: 2016-07-05 📅
Veröffentlichungsdatum: 2016-06-17 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2016/S 116-205952
Verweist auf Bekanntmachung: 2016/S 089-156448
ABl. S-Ausgabe: 116
Zusätzliche Informationen
Das Dokument „Bewerbungsbedingungen.pdf“ wurde ersetzt durch das Dokument „Bewerbungsbedingungen_V02.pdf“. Das Dokument „Angebote für mehrere Lose.pdf“ wurde ersetzt durch das Dokument „Angebote für mehrere Lose.V02.pdf“. Das Dokument „Gesamtangebot für die Lose 1 mit 5.pdf“ wurde ersetzt durch das Dokument „Gesamtangebot für die Lose 1 mit 5.V02.pdf“.
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Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Mayburg Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
Quelle: OJS 2016/S 116-205952 (2016-06-14)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2016-08-12)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Referenznummer: 2016/S 089-156448
Kurze Beschreibung:
Busverkehrsleistungen im freigestellten Schülerverkehr in den Gemeinden Bernhardswald, Wenzenbach und Schulverband Wenzenbach.
Gesamtwert des Auftrags: 1 753 852 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Ort der Leistung
NUTS-Region: Regensburg, Landkreis 🏙️

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Referenz
Daten
Absendedatum: 2016-08-12 📅
Veröffentlichungsdatum: 2016-08-17 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2016/S 157-284955
ABl. S-Ausgabe: 157
Zusätzliche Informationen
Neben der Möglichkeit auf jedes der 5 Lose anzubieten, konnte auch Loskombinationen oder alle Lose als Gesamtlos angeboten werden. Der Zuschlag erfolgte auf das alle Einzellose umfassende Gesamtlos, da es im Vergleich zu den Preisen für die Einzellose und Loskombinationen den niedrigsten Preis beinhaltete.
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung: Busverkehrsleistungen im freigestellten Schülerverkehr.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Bernhardswald.
Wenzenbach.

Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2016-08-02 📅

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Name des öffentlichen Auftraggebers: Gemeinde Wenzenbach
Gemeinde Bernhardswald
Kontakt
Kontaktperson: Mayburg Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, Paul-Wassermann-Str. 3, 81829 München

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Um eine Korrektur des Vergabeverfahrens zu erreichen, kann ein Nachprüfungsverfahren bei der Vergabekammer gestellt werden, solange durch den Auftraggeber ein wirksamer Zuschlag nicht erteilt ist. Ein wirksamer Zuschlag kann erst erteilt werden, nachdem der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über den beabsichtigten Zuschlag gemäß § 134 GWB informiert hat und 15 Kalendertage bzw. bei Versendung der Information per Fax oder auf elektronischem Weg 10 Kalendertage vergangen sind. Es wird darauf hingewiesen, dass bei Beanstandungen im Hinblick auf das hiesige Vergabeverfahren die Bieter Verstöße gegen Vergabevorschriften, die sie erkannt haben, gegenüber der Vergabestelle innerhalb von 10 Kalendertagen zu rügen haben und weiterhin Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen oder aus der Bekanntmachung erkennbar sind, von den Bietern spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber (bei der Kontaktstelle) zu rügen sind (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 bis Nr. 3 GWB), damit die Bieter für den Fall, dass der Rüge nicht abgeholfen wird, ein Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer anstreben können. Sofern die Vergabestelle einer Rüge in ihrem Antwortschreiben nicht abhilft, kann der betreffende Bieter nur innerhalb von längstens 15 Kalendertagen nach Eingang des Antwortschreibens der Vergabestelle diesbezüglich ein Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer einleiten (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).
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Quelle: OJS 2016/S 157-284955 (2016-08-12)