Gegenstand der Vergabe sind die sind die Verkehrsleistungen im Altlandkreis Dillingen a. d.Donau der Linien 9095 (ohne Linie 1 und 2 Stadtbus Dillingen), 9096, 9097, 9098, 9098a, 9099, 9100, 9101, 9105, 9108, 9109, 9109a sowie die Rufbusleistungen Finningen – Mörslingen – Dillingen (9096), Wertingen – Binswangen – Kicklingen – Fristingen – Dillingen (9101), Wertingen – Binswangen – Riedschreinerhof – Höchstädt (9101), Höchstädt – Blindheim – Lauterbach – Pfaffenhofen – Unterthürheim – Oberthürheim – Frauenstetten – Buttenwiesen (9101a), Dillingen – Fristingen – Kicklingen (9101), Dillingen – Schretzheim – Steinheim (9105), Bissingen – Lutzingen – Höchstädt (9108).
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Öffentlicher Verkehr (Straße)📦 Ort der Leistung
NUTS-Region: Dillingen a.d. Donau
🏙️
Referenz Daten
Absendedatum: 2016-12-06 đź“…
Einreichungsfrist: 2017-01-24 đź“…
Veröffentlichungsdatum: 2016-12-10 📅
Datum des Beginns: 2017-08-01 đź“…
Datum des Endes: 2024-12-07 đź“…
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2016/S 239-435571
Verweist auf Bekanntmachung: 2015/S 198-358456
ABl. S-Ausgabe: 239
Zusätzliche Informationen
Zur Aufklärung von ggf. bestehenden Unklarheiten oder Mängeln an den Vergabeunterlagen finden Informationsgespräche – jeweils ohne Teilnahme eines anderen Bieters – zum Vergabeverfahren mit interessierten Bietern am 20. und 21.12.2016 – bei großem Bieterinteresse ggf. zusätzlich am 22. oder 23.12.2016 – in Dillingen an der Donau statt. Der Auftraggeber stellt die Bieter von der Verpflichtung zur Rüge eines Verstoßes gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB bis zum Abschluss der Informationsgespräche frei. Den Bietern wird vom Auftraggeber in einem etwaigen Nachprüfungsverfahren nach den §§ 155 ff. GWB die Verfristung einer Rüge nach § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB insoweit nicht entgegengehalten werden. Etwaige Rechtsverstöße sollen in den Informationsgesprächen auf der Basis von Änderungsvorschlägen der Bieter ausgeräumt werden. Soweit die Bieter der Auffassung sind, dass diese Festlegung gegen Vergaberecht verstößt, müssen entsprechende Rügen dagegen unverzüglich erhoben werden.
Interessierten Bieter/Bietergemeinschaften müssen gegenüber der unter Ziffer I.1 benannten Kontaktstelle unter Mitteilung der Namen der teilnehmenden Personen bis zum 14.12.2016, 14 h, per E-Mail/schriftlich ihr Interesse an der Teilnahme an dem Informationsgespräch mitteilen. Die genauen Termindaten werden ihnen anschließend per E-Mail bekanntgegeben. Eine Änderung des Termins bleibt vorbehalten.
Zur Aufklärung von ggf. bestehenden Unklarheiten oder Mängeln an den Vergabeunterlagen finden Informationsgespräche – jeweils ohne Teilnahme eines anderen Bieters – zum Vergabeverfahren mit interessierten Bietern am 20. und 21.12.2016 – bei großem Bieterinteresse ggf. zusätzlich am 22. oder 23.12.2016 – in Dillingen an der Donau statt. Der Auftraggeber stellt die Bieter von der Verpflichtung zur Rüge eines Verstoßes gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB bis zum Abschluss der Informationsgespräche frei. Den Bietern wird vom Auftraggeber in einem etwaigen Nachprüfungsverfahren nach den §§ 155 ff. GWB die Verfristung einer Rüge nach § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB insoweit nicht entgegengehalten werden. Etwaige Rechtsverstöße sollen in den Informationsgesprächen auf der Basis von Änderungsvorschlägen der Bieter ausgeräumt werden. Soweit die Bieter der Auffassung sind, dass diese Festlegung gegen Vergaberecht verstößt, müssen entsprechende Rügen dagegen unverzüglich erhoben werden.
Interessierten Bieter/Bietergemeinschaften müssen gegenüber der unter Ziffer I.1 benannten Kontaktstelle unter Mitteilung der Namen der teilnehmenden Personen bis zum 14.12.2016, 14 h, per E-Mail/schriftlich ihr Interesse an der Teilnahme an dem Informationsgespräch mitteilen. Die genauen Termindaten werden ihnen anschließend per E-Mail bekanntgegeben. Eine Änderung des Termins bleibt vorbehalten.
Verlängerungsoption von 2 Jahren (bis zum Fahrplanwechsel der Deutschen Bahn im Dezember 2026).
Ort der Leistung
Hauptstandort oder ErfĂĽllungsort: Altlandkreis Dillingen a. d. Donau.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen fĂĽr die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Der Bieter erbringt den Nachweis, dass die Berufszugangsvoraussetzungen im Sinne von § 13 Abs. 1a PBefG vorliegen, mit einer Eigenerklärung darüber, dass
— gegen ihn keine Tatsachen dafür vorliegen, dass bei der Führung des Unternehmens gegen gesetzliche Bestimmungen verstoßen oder bei dem Betrieb des Unternehmens die Allgemeinheit geschädigt oder gefährdet wird (§ 1 Abs. 2 Satz 1 PBZugV);
— gegen ihn keine rechtskräftige Verurteilung wegen eines schwersten Verstoßes gegen Gemeinschaftsvorschriften im Sinne des Anhangs IV der Verordnung (EG) Nr. 1071/2009 und kein unanfechtbarer Bußgeldbescheid vorliegt (§ 1 Abs. 2 Satz 2 PBZugV);
— gegen ihn keine rechtskräftige Verurteilung oder ein unanfechtbarer Bußgeldbescheid im Sinne § 1 Abs. 2 Satz 3 PBZugV vorliegt;
— er Eigenkapital und Reserven in Höhe von mindestens 9 000 EUR für nur ein genutztes Fahrzeug und 5 000 EUR für jedes weitere genutzte Fahrzeug nachweisen kann (§ 2 Abs. 5 PBZugV);
— er über die fachliche Eignung im Sinne § 3 Abs. 1 PBZugV verfügt (Fachkundeprüfung gemäß § 4 PBZugV oder eine gleichwertige Abschlussprüfung gemäß § 5 PBZugV oder eine anerkennungsfähige leitende Tätigkeit gemäß § 6 Abs. 2 PBZugV);
— er über eine tatsächliche und dauerhafte Niederlassung in einem Mitgliedstaat der EU verfügt (§ 13 Abs. 1a PBefG i. V. m. Art. 3 Nr. 1 a) Verordnung (EG) Nr. 1071/2009).
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Der Bieter erbringt den Nachweis, dass er über die erforderlichen wirtschaftlichen und finanziellen Kapazitäten für die Ausführung des Auftrags verfügt entweder über den Nachweis eines Mindestjahresumsatzes in Höhe von 2 000 000 EUR durch Vorlage der Jahresabschlüsse der letzten 3 Geschäftsjahre oder durch einen gleichwertigen Nachweis.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Der Bieter erbringt den Nachweis, dass er über die erforderlichen wirtschaftlichen und finanziellen Kapazitäten für die Ausführung des Auftrags verfügt entweder über den Nachweis eines Mindestjahresumsatzes in Höhe von 2 000 000 EUR durch Vorlage der Jahresabschlüsse der letzten 3 Geschäftsjahre oder durch einen gleichwertigen Nachweis.
Beabsichtigt ein Bieter, sich zum Nachweis seiner wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit auf einen Dritten (z. B. verbundenes Unternehmen) zu berufen, so ist in diesem Falle auch die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit dieses Dritten durch Vorlage der vorstehend verlangten Nachweise und Erklärungen darzulegen. Zusätzlich hat sich der Dritte durch verbindliche Vereinbarung mit dem Bieter zu verpflichten, für sämtliche Verpflichtungen des Bieters aus dem Auftrag einzustehen; diese Erklärung ist mit dem Angebot vorzulegen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Beabsichtigt ein Bieter, sich zum Nachweis seiner wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit auf einen Dritten (z. B. verbundenes Unternehmen) zu berufen, so ist in diesem Falle auch die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit dieses Dritten durch Vorlage der vorstehend verlangten Nachweise und Erklärungen darzulegen. Zusätzlich hat sich der Dritte durch verbindliche Vereinbarung mit dem Bieter zu verpflichten, für sämtliche Verpflichtungen des Bieters aus dem Auftrag einzustehen; diese Erklärung ist mit dem Angebot vorzulegen.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Der Bieter erbringt den Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit des Unternehmens über die Angabe der von ihm innerhalb der letzten 3 Jahre erbrachten Verkehrsleistungen im Linienverkehr (§ 42 PBefG, § 43 PBefG) im Umfang von mindestens 1 000 000 Nutzwagenkilometern pro Jahr. Hierbei unterscheidet er zwischen Stadtverkehren und Regionalverkehren und danach, ob die Verkehre als Genehmigungsinhaber oder Betriebsführer.
Der Bieter erbringt den Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit des Unternehmens über die Angabe der von ihm innerhalb der letzten 3 Jahre erbrachten Verkehrsleistungen im Linienverkehr (§ 42 PBefG, § 43 PBefG) im Umfang von mindestens 1 000 000 Nutzwagenkilometern pro Jahr. Hierbei unterscheidet er zwischen Stadtverkehren und Regionalverkehren und danach, ob die Verkehre als Genehmigungsinhaber oder Betriebsführer.
Die Verkehre sind unter Angabe folgender Daten aufzulisten:
— Art (Stadt /Regionalverkehr/) und Umfang (in Nutzwagenkilometern pro Jahr);
— Name des Auftraggebers bzw. (falls nicht einschlägig) des Aufgabenträgers;
— Ansprechpartner (Name, Telefon, E-Mail) des Auftraggebers bzw. des Aufgabenträgers, an den sich die Vergabestelle zwecks Rückfragen wenden kann.
Eine entsprechende Eigenerklärung über die Referenzen, mit der der Bieter den Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit erbringen kann, ist den Vergabeunterlagen beigelegt.
Soweit der Bieter innerhalb der vergangenen 3 Jahre keine Verkehrsleistungen im ÖPNV mit Kraftfahrzeugen im Linienverkehr als Genehmigungsinhaber oder Betriebsführer erbracht hat, ist von ihm darzulegen, dass und wie er die erforderliche Leistungsfähigkeit sicherstellt.
Soweit der Bieter innerhalb der vergangenen 3 Jahre keine Verkehrsleistungen im ÖPNV mit Kraftfahrzeugen im Linienverkehr als Genehmigungsinhaber oder Betriebsführer erbracht hat, ist von ihm darzulegen, dass und wie er die erforderliche Leistungsfähigkeit sicherstellt.
Bieter können sich zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit auf die Referenzen eines Dritten (z. B. verbundenes Unternehmen) berufen, wenn sie nachweisen, dass sie tatsächlich über deren Leistungen oder Einrichtungen während der Vertragslaufzeit verfügen können. Der Nachweis ist durch eine entsprechende Erklärung des Dritten, auf dessen Referenzen sich der Bieter beruft, zu erbringen.
Bieter können sich zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit auf die Referenzen eines Dritten (z. B. verbundenes Unternehmen) berufen, wenn sie nachweisen, dass sie tatsächlich über deren Leistungen oder Einrichtungen während der Vertragslaufzeit verfügen können. Der Nachweis ist durch eine entsprechende Erklärung des Dritten, auf dessen Referenzen sich der Bieter beruft, zu erbringen.
Informationen ĂĽber einen bestimmten Beruf: Services
Verweis auf einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschriften: § 13 Abs. 1a PBefG.
Verfahren
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 14:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
GĂĽltigkeitsdauer des Angebots: 2017-03-31 đź“…
Datum der Angebotseröffnung: 2017-01-24 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 14:15
Zur Aufklärung von ggf. bestehenden Unklarheiten oder Mängeln an den Vergabeunterlagen finden Informationsgespräche – jeweils ohne Teilnahme eines anderen Bieters – zum Vergabeverfahren mit interessierten Bietern am 20. und 21.12.2016 – bei großem Bieterinteresse ggf. zusätzlich am 22. oder 23.12.2016 – in Dillingen an der Donau statt. Der Auftraggeber stellt die Bieter von der Verpflichtung zur Rüge eines Verstoßes gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB bis zum Abschluss der Informationsgespräche frei. Den Bietern wird vom Auftraggeber in einem etwaigen Nachprüfungsverfahren nach den §§ 155 ff. GWB die Verfristung einer Rüge nach § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB insoweit nicht entgegengehalten werden. Etwaige Rechtsverstöße sollen in den Informationsgesprächen auf der Basis von Änderungsvorschlägen der Bieter ausgeräumt werden. Soweit die Bieter der Auffassung sind, dass diese Festlegung gegen Vergaberecht verstößt, müssen entsprechende Rügen dagegen unverzüglich erhoben werden.
Zur Aufklärung von ggf. bestehenden Unklarheiten oder Mängeln an den Vergabeunterlagen finden Informationsgespräche – jeweils ohne Teilnahme eines anderen Bieters – zum Vergabeverfahren mit interessierten Bietern am 20. und 21.12.2016 – bei großem Bieterinteresse ggf. zusätzlich am 22. oder 23.12.2016 – in Dillingen an der Donau statt. Der Auftraggeber stellt die Bieter von der Verpflichtung zur Rüge eines Verstoßes gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB bis zum Abschluss der Informationsgespräche frei. Den Bietern wird vom Auftraggeber in einem etwaigen Nachprüfungsverfahren nach den §§ 155 ff. GWB die Verfristung einer Rüge nach § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB insoweit nicht entgegengehalten werden. Etwaige Rechtsverstöße sollen in den Informationsgesprächen auf der Basis von Änderungsvorschlägen der Bieter ausgeräumt werden. Soweit die Bieter der Auffassung sind, dass diese Festlegung gegen Vergaberecht verstößt, müssen entsprechende Rügen dagegen unverzüglich erhoben werden.
Interessierten Bieter/Bietergemeinschaften müssen gegenüber der unter Ziffer I.1 benannten Kontaktstelle unter Mitteilung der Namen der teilnehmenden Personen bis zum 14.12.2016, 14 h, per E-Mail/schriftlich ihr Interesse an der Teilnahme an dem Informationsgespräch mitteilen. Die genauen Termindaten werden ihnen anschließend per E-Mail bekanntgegeben. Eine Änderung des Termins bleibt vorbehalten.
Interessierten Bieter/Bietergemeinschaften müssen gegenüber der unter Ziffer I.1 benannten Kontaktstelle unter Mitteilung der Namen der teilnehmenden Personen bis zum 14.12.2016, 14 h, per E-Mail/schriftlich ihr Interesse an der Teilnahme an dem Informationsgespräch mitteilen. Die genauen Termindaten werden ihnen anschließend per E-Mail bekanntgegeben. Eine Änderung des Termins bleibt vorbehalten.
Das Verfahren für Verstöße gegen diese Vergabe richtet sich nach den Vorschriften der §§ 155 ff. des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Zur Wahrung der Fristen wird auf die §§ 160 ff. GWB verwiesen. Insbesondere weist der Auftraggeber darauf hin, dass der Nachprüfungsantrag gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB spätestens 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, zu stellen ist. Er ist schriftlich bei der Vergabekammer einzureichen und unverzüglich zu begründen. Er soll ein bestimmtes Begehren enthalten (§ 161 GWB).
Informationen zu Fristen fĂĽr NachprĂĽfungsverfahren
Das Verfahren für Verstöße gegen diese Vergabe richtet sich nach den Vorschriften der §§ 155 ff. des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Zur Wahrung der Fristen wird auf die §§ 160 ff. GWB verwiesen. Insbesondere weist der Auftraggeber darauf hin, dass der Nachprüfungsantrag gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB spätestens 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, zu stellen ist. Er ist schriftlich bei der Vergabekammer einzureichen und unverzüglich zu begründen. Er soll ein bestimmtes Begehren enthalten (§ 161 GWB).
Auf die Freistellung von der Verpflichtung zur Rüge eines Verstoßes gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen nach § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB bis zum Abschluss der Informationsgespräche gemäß Ziffer VI.3) wird hingewiesen. Vergabeverstöße, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist (Ziffer IV.2.2) zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber (Ziffer 1.1) zu rügen.
Informationen zu Fristen fĂĽr NachprĂĽfungsverfahren
Auf die Freistellung von der Verpflichtung zur Rüge eines Verstoßes gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen nach § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB bis zum Abschluss der Informationsgespräche gemäß Ziffer VI.3) wird hingewiesen. Vergabeverstöße, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist (Ziffer IV.2.2) zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber (Ziffer 1.1) zu rügen.
Quelle: OJS 2016/S 239-435571 (2016-12-06)
Ergänzende Angaben (2016-12-11) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Gegenstand der Vergabe sind die sind die Verkehrsleistungen im Altlandkreis Dillingen a. d. Donau der Linien 9095 (ohne Linie 1 und 2 Stadtbus Dillingen), 9096, 9097, 9098, 9098a, 9099, 9100, 9101, 9105, 9108, 9109, 9109a sowie die Rufbusleistungen Finningen – Mörslingen – Dillingen (9096), Wertingen – Binswangen – Kicklingen – Fristingen – Dillingen (9101), Wertingen – Binswangen – Riedschreinerhof – Höchstädt (9101), Höchstädt – Blindheim – Lauterbach – Pfaffenhofen – Unterthürheim – Oberthürheim – Frauenstetten – Buttenwiesen (9101a), Bissingen – Lutzingen – Höchstädt (9108).
Unter Ziffer V.2.2) Angaben zu den Angeboten wird unter „Anzahl der eingegangenen Angebote“ eine Eintragung technisch erzwungen. Der Auftraggeber sieht auf der Grundlage von § 39 Abs. 6 VgV und Art. 50 Abs. 4 RiL 2014/24/EU von der Veröffentlichung der Zahl der Bieter ab. Da aus technischen Gründen das Formular nur mit einer Angabe abgesendet werden kann, ist dort ein fiktiver Wert („99“) eingetragen.
Unter Ziffer V.2.2) Angaben zu den Angeboten wird unter „Anzahl der eingegangenen Angebote“ eine Eintragung technisch erzwungen. Der Auftraggeber sieht auf der Grundlage von § 39 Abs. 6 VgV und Art. 50 Abs. 4 RiL 2014/24/EU von der Veröffentlichung der Zahl der Bieter ab. Da aus technischen Gründen das Formular nur mit einer Angabe abgesendet werden kann, ist dort ein fiktiver Wert („99“) eingetragen.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Verkehrsleistungen im Altlandkreis Dillingen an der Donau der Linien 9095 (ohne Linie 1 und 2 Stadtbus Dillingen), 9096, 9097, 9098, 9098a, 9099, 9100, 9101, 9105, 9108, 9109, 9109a sowie die Rufbusleistungen Finningen – Mörslingen – Dillingen (9096), Wertingen – Binswangen – Kicklingen – Fristingen – Dillingen (9101), Wertingen – Binswangen – Riedschreinerhof – Höchstädt (9101), Höchstädt – Blindheim – Lauterbach – Pfaffenhofen – Unterthürheim – Oberthürheim – Frauenstetten – Buttenwiesen (9101a), Bissingen – Lutzingen – Höchstädt (9108).
Verkehrsleistungen im Altlandkreis Dillingen an der Donau der Linien 9095 (ohne Linie 1 und 2 Stadtbus Dillingen), 9096, 9097, 9098, 9098a, 9099, 9100, 9101, 9105, 9108, 9109, 9109a sowie die Rufbusleistungen Finningen – Mörslingen – Dillingen (9096), Wertingen – Binswangen – Kicklingen – Fristingen – Dillingen (9101), Wertingen – Binswangen – Riedschreinerhof – Höchstädt (9101), Höchstädt – Blindheim – Lauterbach – Pfaffenhofen – Unterthürheim – Oberthürheim – Frauenstetten – Buttenwiesen (9101a), Bissingen – Lutzingen – Höchstädt (9108).
Verfahren Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Qualitätsmerkmale: Erhöhung des Fahrgastnutzens; Verkürzung der Wartezeiten im Schülerverkehr
Qualitätskriterium (Gewichtung): Max. 30 Punkte
Gewichtung des Preises: 1 Punkt/10000EUR
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2017-02-23 đź“…
Quelle: OJS 2017/S 074-142696 (2017-04-11)