BV Luisenhof, Oranienburg – Baureinigung

Landkreis Oberhavel, Der Landrat

Bauzwischenreinigung, Baufeinreinigung, Fensterreinigung, Beseitigung von Abfällen verschiedener Art,

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2016-07-11. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2016-06-22.

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2016-06-22 Auftragsbekanntmachung
Auftragsbekanntmachung (2016-06-22)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Gebäudereinigung
Referenznummer: OSOL.31.333.01.OV008.16
Kurze Beschreibung:
Bauzwischenreinigung, Baufeinreinigung, Fensterreinigung, Beseitigung von Abfällen verschiedener Art, Nutzfläche: 2.720 m
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Gebäudereinigung 📦
Zusätzlicher CPV-Code: Fensterreinigung 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Oberhavel 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Landkreis Oberhavel, Der Landrat
Postanschrift: Adolf-Dechert-Str. 1
Postleitzahl: 16515
Postort: Oranienburg
Kontakt
Internetadresse: http://www.oberhavel.de 🌏
E-Mail: nadine.kowohl@oberhavel.de 📧
Telefon: +49 3301601-677 📞
Fax: +49 3301601-370 📠
URL der Dokumente: https://vergabemarktplatz.brandenburg.de/VMPCenter/company/announcements/categoryOverview.do?method=search&searchString=%22CXP9YB5YZEL%22 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2016-06-22 📅
Einreichungsfrist: 2016-07-11 📅
Veröffentlichungsdatum: 2016-06-25 📅
Datum des Beginns: 2016-11-07 📅
Datum des Endes: 2016-12-22 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2016/S 121-215301
Verweist auf Bekanntmachung: 2015/S 209-378728
ABl. S-Ausgabe: 121
Zusätzliche Informationen
Keine Teilnahme von Bietern (vgl. § 55 Abs. 2 Satz 2 VgV).

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Bauzwischenreinigung, Baufeinreinigung, Fensterreinigung, Beseitigung von Abfällen verschiedener Art,
Nutzfläche: 2.720 m
Der Landkreis Oberhavel hat den Umbau und die Sanierung von Teilen der Liegenschaft Luisenhof in Oranienburg, Germendorfer Allee 17 zur Unterbringung von landespolizeilichen Einrichtungen, die bislang als Schulstandort genutzt wurden, realisiert. Dazu wurden die Häuser 4,5,6 und 7 für die polizeiliche Nuztung umgebaut. Der Umbaubereich gliedert sich in vier miteinander verbundene Einzelgebäude über alle Geschosse. Der gesamte Hofbereich wurde neu hergerichtet.
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Nach Beendigung der Bauleistungen sind alle Bereiche in mindestens 2 Durchläufen zu reinigen:
1. Grundreinigung aller Boden-, Wand- und Deckenflächen
2. Endreinigung nach erfolgter Möblierung und Ausstattung
Die Gebäudeteile sind in allen Räumen als Bauschlussreinigung zu säubern, das heißt (d.h.) Reinigung und Neutralisierung und anschließende Erstpflege einschließlich Stellung und Vorhaltung der benötigten Reinigungs- und Pflegemittel. Fugen, Dichtungen und dergleichen (dgl.) sind zu beachten.
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Eventuell (evtl.) noch vorhandene Schutzfolien an Türen und sonstigen Einbauten sind im Zuge der Reinigung zu entfernen.
Evtl. vorhandene Farbflecke sind mit biologisch abbaubaren Abbeizern beziehungsweise (bzw.) Lösungsmitteln zu entfernen. Vorhandene Mörtelreste sind zu entfernen.
Räume mit sanitären Einrichtungsgegenständen sind schlierenfrei mit geeignetem Reinigungsmittel zu wischen, einschließlich Nachtrocknung in einem zweiten Arbeitsgang. Sanitärporzellan ist gründlich nass zu reinigen und zu desinfizieren. Armaturen sind zu polieren.
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Rutschhemmend ausgebildete Flächen dürfen nur mit rückstandsfreien Reinigern behandelt werden, andernfalls wird die rutschhemmende Wirkung aufgehoben.
Glasfassaden- sowie Tür- und Fensterflächen sind generell beidseitig (innen und außen) zu reinigen. Die Leistung beinhaltet auch das Reinigen der Rahmen, Beschläge und Beschilderungen.
Kunststoffbeschichtete Flächen sind unter Zusatz antistatischer Mittel feucht zu reinigen. Lackierte Flächen sind grundsätzlich feucht zu reinigen.
Das Reinigen von Schränken und Einbauteilen beinhaltet auch das Reinigen von innen, d.h. einschließlich aller Einlegeböden etc.
Decken- und Wandflächen sind trocken zu entstauben.
Heizkörper sind mit geeignetem Gerät zu reinigen, die Ventile dürfen dabei nicht anders eingestellt werden.
Technische Installationen sind zu entstauben, evtl. Farbreste und dgl. sind sorgfältig zu beseitigen.
Die Entsorgung von Abfallmaterial hat nach den gültigen Abfallentsorgungsvorschriften zu erfolgen. Verpackungsmaterial ist, wenn möglich, dem dualen System zuzuführen. Sämtliche Abfallstoffe werden Eigentum des AN und sind nach den geltenden Vorschriften zu entsorgen.
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Die Zwischenlagerung der Bauabfälle hat getrennt in geschlossenen Behältern zu erfolgen. Gefüllte Behälter sind sofort zu entsorgen.
Durch Reinigungsarbeiten vorübergehend glatte Fußbodenflächen sind abzusperren. Falls Verkehrswege davon betroffen sind, ist abschnittsweise zu arbeiten.
Dürfen Räume während der Reinigungsarbeiten oder nach deren Durchführung zweitweise nicht durch Dritte betreten werden, so sind entsprechende Absperrmaßnahmen bzw. Lüftungsarbeiten durch den AN durchzuführen.
Haus 4:
— 6 Geschosse mit Bruttogrundflächen ca. von 290 bis 325 m
— 1 Aufzug inklusive Vorraum
— Raumhöhe ca. 2,40 bis 2,52 m
— Fensterflächen ca. 30 bis 63 m
— Türflächen ca. 30 bis 50 m
Haus 5:
— 3 Geschosse mit Bruttogrundflächen ca. von 137 bis 255 m
— Raumhöhe ca. 3,00 m
— Fensterflächen ca. 10 bis 70 m
— Türflächen ca. 14 bis 40 m
Haus 6:
— 2 Geschosse mit Bruttogrundflächen ca. von 345 bis 365 m
— Raumhöhen ca. 2,50 bis 3,11 m
— Fensterflächen ca. 16 bis 40 m
— Türflächen ca. 36 bis 55 m
Haus 7:
— 3 Geschosse mit Bruttogrundflächen ca. von 467 bis 570 m
— Raumhöhen ca. 3,00 bis 4,67 m
— Fensterflächen ca. 50 bis 105 m
— Türflächen ca. 30 bis 65 m
Gesamtnutzfläche: 2.720 m
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Landkreis Oberhavel Germendorfer Allee 17 16515 Oranienburg.

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Mittels Formblatt „Eigenerklärung“ der Vergabeunterlagen:
— Erklärung, dass die Befähigung zur Berufsausübung vorliegt
Auf gesondertes Verlangen des Auftraggebers ist, je nach den Rechtsvorschriften des Staates, in dem das Unternehmen niedergelassen ist, entweder die Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister vorzulegen oder auf andere Weise die erlaubte Berufsausübung nachzuweisen.
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Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Mittels Formblatt „Eigenerklärung“ der Vergabeunterlagen:
— Angaben zum Gesamtumsatz des Unternehmens in den letzten 3 Geschäftsjahren
(Bei einer Bietergemeinschaft sind die Angaben von den Mitgliedern insgesamt zu erbringen, d.h. ein Mitglied der Bietergemeinschaft kann die Defizite eines anderen Mitglieds ausgleichen.)
— Erklärung zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung; Mitgliedschaft in Berufsgenossenschaft
— Erklärung zur Betriebshaftpflichtversicherung
Unternehmen, die außerhalb der Landesgrenzen der Bundesrepublik Deutschland ihren Geschäftssitz haben, geben die o.g. Erklärungen nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Staates, in dem das Unternehmen ansässig ist, ab.
Auf gesondertes Verlangen des Auftraggebers sind zur Bestätigung einzelner Erklärungen Nachweise vorzulegen.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Mittels Formblatt „Eigenerklärung“ der Vergabeunterlagen:
Mindestens 3 mit dem Ausschreibungsgegenstand vergleichbare Referenzen der letzten 3 Jahre mit Angabe des Auftragsgebers inklusive Ansprechpartner und Telefonnummer sowie Angabe des Referenzobjektes, Ausführungszeitraum und der Grundfläche betreffend Baureinigung. Vergleichbar sind Baureinigungen (d.h. Bauzwischenreinigung, Baufeinreinigung, Fensterreinigung und Beseitigung von Abfällen verschiedener Art) mit einer Fläche von mindestens 500 m
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(Bei einer Bietergemeinschaft sind die Angaben von den Mitgliedern insgesamt zu erbringen, d.h. ein Mitglied der Bietergemeinschaft kann die Defizite eines anderen Mitglieds ausgleichen.)
— Erklärung zu § 123 Abs. 1 GWB
— Erklärung zu § 124 Abs. 1 GWB
Unternehmen, die außerhalb der Landesgrenzen der Bundesrepublik Deutschland ihren Geschäftssitz haben, geben die o.g. Erklärungen nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Staates, in dem das Unternehmen ansässig ist, ab.
Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
Einhaltung der Mindestanforderungen nach dem Brandenburgischen Vergabegesetz (BbgVergG).
Geschäftssprache: Deutsch.

Verfahren
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 10:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2016-08-26 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2016-07-11 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 10:00
Ort des Eröffnungstermins: Landkreis Oberhavel, Adolf-Dechert-Str. 1, 16515 Oranienburg.
Zusätzliche Informationen: Keine Teilnahme von Bietern (vgl. § 55 Abs. 2 Satz 2 VgV).

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Dezernat II – Bildung und Jugend, Zentrale Vergabestelle
Internetadresse: www.oberhavel.de 🌏
Dokumente URL: https://vergabemarktplatz.brandenburg.de/VMPCenter/company/announcements/categoryOverview.do?method=search&searchString=%22CXP9YB5YZEL%22 🌏

Referenz
Zusätzliche Informationen
Fragen oder Hinweise sind bis spätestens zum 4.7.2016 über den Vergabemarktplatz Brandenburg oder in Textform (Fax oder E-Mail) an die Zentrale Vergabestelle des Landkreises Oberhavel (vgl. Vergabeunterlagen – Aufforderung zur Angebotsabgabe, Ziffer 2, S. 2) mitzuteilen.
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Hinweis:
Die Angebotsfrist wird auf Grund der Vorinformation vom 23.10.2015 auf dem Vergabemarktplatz Brandenburg unter der Nr. 2015/S 209-378728 verkürzt. Die Mindestfrist für den Eingang von Angeboten im offenen Verfahren bei Vorinformation gemäß § 38 Absatz 3 VgV beträgt 15 Kalendertage.
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Bekanntmachungs-ID: CXP9YB5YZEL.

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Landes Brandenburg beim Ministerium für Wirtschaft und Energie
Postanschrift: Heinrich-Mann-Allee 107
Postort: Potsdam
Postleitzahl: 14473
Land: Deutschland 🇩🇪
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Auf das Vergabeverfahren findet das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 26.6.2013 (BGBl. I, S. 1750, 3245), das zuletzt durch das Gesetz zur Modernisierung des Vergaberechts (VergRModG) vom 17.2.2016 (BGBl. I S.203) geändert worden ist, Anwendung.
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§ 160 GWB lautet auszugsweise:
"(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
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2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Demzufolge ist ein Antrag an die o. g. Nachprüfungsstelle (Vergabekammer) insbesondere unzulässig, sofern ein Verstoß gegen Vergabevorschriften nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen bei der Vergabestelle gerügt wird (§ 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB) und nicht innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung der Vergabestelle, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, ein Nachprüfungsantrag gestellt wurde.
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Wir weisen darauf hin, dass der Bieter wegen des Akteneinsichtsrechts aller Beteiligten eines Nachprüfungsverfahrens nach § 165 Abs. 1 GWB damit rechnen muss, dass sein Angebot von den Beteiligten bei der Vergabekammer eingesehen wird.
Daher liegt es in seinem Interesse, schon in seinen Angebotsunterlagen auf wichtige Gründe nach § 165 Abs. 3 GWB für eine Versagung der Akteneinsicht hinzuweisen und betroffene Angebotsteile kenntlich zu machen (Geheimnisse, insbesondere Fabrikats-, Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse). Zur Durchsetzung seiner Rechte muss sich der Auftragnehmer an die Vergabekammer wenden.
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Wir weisen schließlich darauf hin, dass das Verfahren vor der Vergabekammer für die unterlegene Partei kostenpflichtig ist.
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Landkreis Oberhavel
Postanschrift: Adolf-Dechert-Str. 1
Postort: Oranienburg
Postleitzahl: 16515
Quelle: OJS 2016/S 121-215301 (2016-06-22)