Carolinenstift am Hafen – Sanierung Semmelweisstraße 1, 3, 5 in 17235 Neustrelitz

Neustrelitzer Wohnungsgesellschaft mbH

Carolinenstift am Hafen – Semmelweisstraße 1 bis 3: Das Hauptgebäude auf dem ehemaligen Krankenhausgelände in Neustrelitz wurde 1860 errichtet, 1907 sowie 1931/51 durch Ergänzungsbauten erweitert und steht unter Denkmalschutz. Es ist geplant, das Gebäude in mehreren Abschnitten zu einem Wohngebäude umzubauen. Im zweiten Abschnitt soll die Sanierung der Gebäude Semmelweisstraße 1 (Haus I) und 3 (Haus III) erfolgen.

Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2016-05-10. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2016-03-14.

Wer?

Wie?

Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2016-03-14 Auftragsbekanntmachung
Auftragsbekanntmachung (2016-03-14)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Bauarbeiten
Menge oder Umfang:
“Los 17 Trockenbauarbeiten.HI + HIIIWesentliche Mengenangaben:GK-Wände: ca. 1 400 m2;GK-Vorwände: ca. 750 m2;Brandschutzplatten: ca. 1 150 m2;Abgehängte...”    Mehr anzeigen
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Bauleistung
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Bauarbeiten 📦

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot ausschließlich für ein Los
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Andere
Name des öffentlichen Auftraggebers: Neustrelitzer Wohnungsgesellschaft mbH
Postanschrift: Strelitzer Chaussee 286
Postleitzahl: 17235
Postort: Neustrelitz
Kontakt
E-Mail: info@neuwo.de 📧
Telefon: +49 3981455331 📞
Fax: +49 3981455330 📠

Referenz
Daten
Absendedatum: 2016-03-14 📅
Einreichungsfrist: 2016-05-10 📅
Veröffentlichungsdatum: 2016-03-19 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2016/S 056-092848
ABl. S-Ausgabe: 56
Zusätzliche Informationen

“Der Bieter sollte in der Lage sein, dass Leistungsverzeichnis mittels Datenaustausch nach GAEB bearbeiten und austauschen zu können.”
Quelle: OJS 2016/S 056-092848 (2016-03-14)