Das Citymanagement (CM) Karl-Marx-Straße gibt es seit Oktober 2010. Seit 2014 erfolgt das CM im Rahmen des Förderprogramms Aktive Zentren, ergänzt durch Mittel des Bezirks. Der Bezirk beabsichtigt, die erfolgreiche Maßnahme fortzuführen. Die Mittel für vier weitere Jahre (2017-2020) wurden im Juli 2016 bewilligt. Da der aktuelle Vertrag mit dem CM Ende 2016 ausläuft, soll diese Leistung neu ausgeschrieben werden. Das bisherige CM hat insbesondere dem Aspekt der Zentrenstärkung ein Gesicht gegeben und maßgeblich zur weitgehenden Akzeptanz der Umbaumaßnahmen in der Karl-Marx-Straße bei den Gewerbetreibenden beigetragen. Künftig wird das CM durch folgende Leistungsmodule definiert: Verstetigung des CM, Baustellenmarketing, Informationen und Netzwerkbildung zur Standortentwicklung, Allgemeine Steuerungsleistungen und die Steuerung von Festen und Aktionen (letztere Leistung wird ausschließlich aus bezirklichen Mitteln finanziert).
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2016-09-16.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2016-08-16.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2016-08-16) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie planungsbezogene Leistungen
Kurze Beschreibung:
Das Citymanagement (CM) Karl-Marx-Straße gibt es seit Oktober 2010. Seit 2014 erfolgt das CM im Rahmen des Förderprogramms Aktive Zentren, ergänzt durch Mittel des Bezirks.
Der Bezirk beabsichtigt, die erfolgreiche Maßnahme fortzuführen. Die Mittel für vier weitere Jahre (2017-2020) wurden im Juli 2016 bewilligt. Da der aktuelle Vertrag mit dem CM Ende 2016 ausläuft, soll diese Leistung neu ausgeschrieben werden. Das bisherige CM hat insbesondere dem Aspekt der Zentrenstärkung ein Gesicht gegeben und maßgeblich zur weitgehenden Akzeptanz der Umbaumaßnahmen in der Karl-Marx-Straße bei den Gewerbetreibenden beigetragen. Künftig wird das CM durch folgende Leistungsmodule definiert: Verstetigung des CM, Baustellenmarketing, Informationen und Netzwerkbildung zur Standortentwicklung, Allgemeine Steuerungsleistungen und die Steuerung von Festen und Aktionen (letztere Leistung wird ausschließlich aus bezirklichen Mitteln finanziert).
Das Citymanagement (CM) Karl-Marx-Straße gibt es seit Oktober 2010. Seit 2014 erfolgt das CM im Rahmen des Förderprogramms Aktive Zentren, ergänzt durch Mittel des Bezirks.
Der Bezirk beabsichtigt, die erfolgreiche Maßnahme fortzuführen. Die Mittel für vier weitere Jahre (2017-2020) wurden im Juli 2016 bewilligt. Da der aktuelle Vertrag mit dem CM Ende 2016 ausläuft, soll diese Leistung neu ausgeschrieben werden. Das bisherige CM hat insbesondere dem Aspekt der Zentrenstärkung ein Gesicht gegeben und maßgeblich zur weitgehenden Akzeptanz der Umbaumaßnahmen in der Karl-Marx-Straße bei den Gewerbetreibenden beigetragen. Künftig wird das CM durch folgende Leistungsmodule definiert: Verstetigung des CM, Baustellenmarketing, Informationen und Netzwerkbildung zur Standortentwicklung, Allgemeine Steuerungsleistungen und die Steuerung von Festen und Aktionen (letztere Leistung wird ausschließlich aus bezirklichen Mitteln finanziert).
Referenz Daten
Absendedatum: 2016-08-16 📅
Einreichungsfrist: 2016-09-16 📅
Veröffentlichungsdatum: 2016-08-20 📅
Datum des Beginns: 2017-01-01 📅
Datum des Endes: 2020-12-31 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2016/S 160-289499
ABl. S-Ausgabe: 160
Zusätzliche Informationen
Die Zahlungsbedingungen richten sich nach den Allgemeinen Vertragsbedingungen – AVB für freiberufliche Leistungen (in den Vergabeunterlagen enthalten). Weiterhin gilt das Bürgerliche Gesetzbuch sowie Bau-, Rechts-, Verwaltungsvorschriften des Landes Berlin u.a. AVB zu den Verträgen, ABau, LHO Berlin, BauGB, Berliner Bauordnung (diese Auflistung ist nicht abschließend).
Die Zahlungsbedingungen richten sich nach den Allgemeinen Vertragsbedingungen – AVB für freiberufliche Leistungen (in den Vergabeunterlagen enthalten). Weiterhin gilt das Bürgerliche Gesetzbuch sowie Bau-, Rechts-, Verwaltungsvorschriften des Landes Berlin u.a. AVB zu den Verträgen, ABau, LHO Berlin, BauGB, Berliner Bauordnung (diese Auflistung ist nicht abschließend).
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Das Citymanagement (CM) Karl-Marx-Straße gibt es seit Oktober 2010. Seit 2014 erfolgt das CM im Rahmen des Förderprogramms Aktive Zentren, ergänzt durch Mittel des Bezirks.
Der Bezirk beabsichtigt, die erfolgreiche Maßnahme fortzuführen. Die Mittel für vier weitere Jahre (2017-2020) wurden im Juli 2016 bewilligt. Da der aktuelle Vertrag mit dem CM Ende 2016 ausläuft, soll diese Leistung neu ausgeschrieben werden. Das bisherige CM hat insbesondere dem Aspekt der Zentrenstärkung ein Gesicht gegeben und maßgeblich zur weitgehenden Akzeptanz der Umbaumaßnahmen in der Karl-Marx-Straße bei den Gewerbetreibenden beigetragen. Künftig wird das CM durch folgende Leistungsmodule definiert: Verstetigung des CM, Baustellenmarketing, Informationen und Netzwerkbildung zur Standortentwicklung, Allgemeine Steuerungsleistungen und die Steuerung von Festen und Aktionen (letztere Leistung wird ausschließlich aus bezirklichen Mitteln finanziert).
Der Bezirk beabsichtigt, die erfolgreiche Maßnahme fortzuführen. Die Mittel für vier weitere Jahre (2017-2020) wurden im Juli 2016 bewilligt. Da der aktuelle Vertrag mit dem CM Ende 2016 ausläuft, soll diese Leistung neu ausgeschrieben werden. Das bisherige CM hat insbesondere dem Aspekt der Zentrenstärkung ein Gesicht gegeben und maßgeblich zur weitgehenden Akzeptanz der Umbaumaßnahmen in der Karl-Marx-Straße bei den Gewerbetreibenden beigetragen. Künftig wird das CM durch folgende Leistungsmodule definiert: Verstetigung des CM, Baustellenmarketing, Informationen und Netzwerkbildung zur Standortentwicklung, Allgemeine Steuerungsleistungen und die Steuerung von Festen und Aktionen (letztere Leistung wird ausschließlich aus bezirklichen Mitteln finanziert).
Der Abschnitt der Karl-Marx-Straße nördlich des Karl-Marx-Platz umfasst das Zentrum des Bezirks Neukölln (eines der Berliner Hauptzentren gemäß Flächennutzungsplan) und wurde bereits im November 2008 durch Beschluss des Berliner Senats zunächst als Fördergebiet in das Bund- / Länder- Programm „Aktive Stadt- und Ortsteilzentren“ (in Berlin: „Aktive Zentren“) aufgenommen. Die hierauf aufbauenden Maßnahmen wurden unter dem Dachbegriff [Aktion! Karl-Marx-Straße] zusammengefasst. Seit dem 1. April 2011 ist die nördliche Karl-Marx-Straße und ihr Umfeld Teil eines gemäß § 142 Baugesetzbuch (BauGB) förmlich festgelegten Sanierungsgebietes.
Der Abschnitt der Karl-Marx-Straße nördlich des Karl-Marx-Platz umfasst das Zentrum des Bezirks Neukölln (eines der Berliner Hauptzentren gemäß Flächennutzungsplan) und wurde bereits im November 2008 durch Beschluss des Berliner Senats zunächst als Fördergebiet in das Bund- / Länder- Programm „Aktive Stadt- und Ortsteilzentren“ (in Berlin: „Aktive Zentren“) aufgenommen. Die hierauf aufbauenden Maßnahmen wurden unter dem Dachbegriff [Aktion! Karl-Marx-Straße] zusammengefasst. Seit dem 1. April 2011 ist die nördliche Karl-Marx-Straße und ihr Umfeld Teil eines gemäß § 142 Baugesetzbuch (BauGB) förmlich festgelegten Sanierungsgebietes.
Es ist wie im zurückliegenden Förderzeitraum 2013 – 2016 vorgesehen, ein komplettes Maßnahmenpaket, einschließlich der Personalkosten, für den Bereich Citymanagement für die Jahre 2017 bis 2020 zu vergeben. Dabei sind einige Veränderungen des bisherigen Vorgehens vorgesehen. Das Citymanagement soll nun schwerpunktmäßig Aufgaben eines Kümmerers für die Gewerbetreibenden übernehmen, während die Zuständigkeit für langfristige Entwicklungsaufgaben wieder beim Sanierungsbeauftragten angesiedelt werden soll. Außerdem wird das Citymanagement künftig durch vier Leistungsmodule definiert:
Es ist wie im zurückliegenden Förderzeitraum 2013 – 2016 vorgesehen, ein komplettes Maßnahmenpaket, einschließlich der Personalkosten, für den Bereich Citymanagement für die Jahre 2017 bis 2020 zu vergeben. Dabei sind einige Veränderungen des bisherigen Vorgehens vorgesehen. Das Citymanagement soll nun schwerpunktmäßig Aufgaben eines Kümmerers für die Gewerbetreibenden übernehmen, während die Zuständigkeit für langfristige Entwicklungsaufgaben wieder beim Sanierungsbeauftragten angesiedelt werden soll. Außerdem wird das Citymanagement künftig durch vier Leistungsmodule definiert:
— Verstetigung des Citymanagements (Institutionalisierung des Citymanagements und der Lenkungsgruppe, Begleitung Aktionärsfonds),
— Baustellenmarketing (Begleitung der diesbezüglichen Öffentlichkeitsarbeit, Beratung zu Billigkeitszuschüssen),
— Informationen und Netzwerkbildung zur Standortentwicklung (AG Zukunft Handel, allgemeine Betreuung der Gewerbetreibenden und Akteure, Mitwirkung bei Publikationen) sowie
Die Öffentlichkeitsarbeit im Fördergebiet Aktive Zentren erfolgt durch einen weiteren Dienstleister. Das Citymanagement arbeitet mit dem Dienstleister zusammen und begleitet ausgewählte Projekte der Öffentlichkeitsarbeit.
Die Begleitung von Festen und Aktionen (hier: Bespielung des Alfred-Scholz-Platzes, Großevent Kultkölln, Fest der Begegnung ist aufgrund der differierenden Finanzierungsquelle (hier: bezirkliche Mittel) ein eigenständiger Leistungsbaustein, der ebenfalls von dem Auftragnehmer zu bearbeiten ist.
Die Begleitung von Festen und Aktionen (hier: Bespielung des Alfred-Scholz-Platzes, Großevent Kultkölln, Fest der Begegnung ist aufgrund der differierenden Finanzierungsquelle (hier: bezirkliche Mittel) ein eigenständiger Leistungsbaustein, der ebenfalls von dem Auftragnehmer zu bearbeiten ist.
Während des künftigen Umsetzungszeitraums des Citymanagements können sich geänderte Anforderungen an die Citymanagementleistungen ergeben. Diese können auch Umverteilungen von Budgets zwischen einzelnen Produkten sinnvoll werden lassen. Hier angeratene Anpassungen werden im Zuge der Aufstellung der jährlichen Arbeitsprogramme in Abstimmung mit dem Auftraggeber sowie der zuständigen regionalen Gebietsbetreuerin / des Gebietsbetreuers der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt vorgenommen.
Während des künftigen Umsetzungszeitraums des Citymanagements können sich geänderte Anforderungen an die Citymanagementleistungen ergeben. Diese können auch Umverteilungen von Budgets zwischen einzelnen Produkten sinnvoll werden lassen. Hier angeratene Anpassungen werden im Zuge der Aufstellung der jährlichen Arbeitsprogramme in Abstimmung mit dem Auftraggeber sowie der zuständigen regionalen Gebietsbetreuerin / des Gebietsbetreuers der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt vorgenommen.
Es sind Abstimmungen mit dem Auftraggeber (Fachbereich Stadtplanung und dem Sanierungsbeauftragten), dem beauftragten Büro für Öffentlichkeitsarbeit, der weiteren Bezirksverwaltung (insbes. Wirtschaftsförderung, Fachbereich Kultur, Straßen- und Grünflächenamt, Ordnungsamt), lokalen Gremien (z. B. Lenkungsgruppe, Quartiersmanagement) sowie weiteren Institutionen und einzelnen Akteuren durchzuführen.
Es sind Abstimmungen mit dem Auftraggeber (Fachbereich Stadtplanung und dem Sanierungsbeauftragten), dem beauftragten Büro für Öffentlichkeitsarbeit, der weiteren Bezirksverwaltung (insbes. Wirtschaftsförderung, Fachbereich Kultur, Straßen- und Grünflächenamt, Ordnungsamt), lokalen Gremien (z. B. Lenkungsgruppe, Quartiersmanagement) sowie weiteren Institutionen und einzelnen Akteuren durchzuführen.
Das Auftragsvolumen ergibt sich aus dem Leistungsumfang, den bewilligten Fördermitteln und der Gesamtlaufzeit (4 Jahre) des Auftrages. Die Beauftragung und der Abruf der Leistungen erfolgen jährlich nach Maßgabe zur Verfügung stehender Haushaltsmittel.
Das Auftragsvolumen ergibt sich aus dem Leistungsumfang, den bewilligten Fördermitteln und der Gesamtlaufzeit (4 Jahre) des Auftrages. Die Beauftragung und der Abruf der Leistungen erfolgen jährlich nach Maßgabe zur Verfügung stehender Haushaltsmittel.
Ein Rechtsanspruch auf die Übertragung der Leistungen für die gesamte unter Ziffer II.3 angegebene Laufzeit besteht nicht.
Das Auftragsvolumen für die gesamte Laufzeit liegt bei maximal 696 500,00 EUR (Citymanagement und Feste und Aktionen).
Zusätzliche Informationen:
Die Zahlungsbedingungen richten sich nach den Allgemeinen Vertragsbedingungen – AVB für freiberufliche Leistungen (in den Vergabeunterlagen enthalten). Weiterhin gilt das Bürgerliche Gesetzbuch sowie Bau-, Rechts-, Verwaltungsvorschriften des Landes Berlin u.a. AVB zu den Verträgen, ABau, LHO Berlin, BauGB, Berliner Bauordnung (diese Auflistung ist nicht abschließend).
Die Zahlungsbedingungen richten sich nach den Allgemeinen Vertragsbedingungen – AVB für freiberufliche Leistungen (in den Vergabeunterlagen enthalten). Weiterhin gilt das Bürgerliche Gesetzbuch sowie Bau-, Rechts-, Verwaltungsvorschriften des Landes Berlin u.a. AVB zu den Verträgen, ABau, LHO Berlin, BauGB, Berliner Bauordnung (diese Auflistung ist nicht abschließend).
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Berlin-Neukölln.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen: Im Bewerberbogen sind folgende Angaben und Erklärungen zu machen und folgende Nachweise beizufügen:
1. Ein vollständig ausgefüllter und unterschriebener Bewerberbogen sowie unterzeichnete Erklärungen,
2. Unternehmensdarstellung (Büro/Unternehmen, Anschrift, Land, Rechtsform, Büroinhaber/in bzw. bevollm. Vertreter/in bei jur. Person), Telefon, Fax, E-Mail, Ansprechpartner/in),
3. Unterzeichnete Erklärung über die wirtschaftliche Verknüpfung und die auf den Auftrag bezogene Zusammenarbeit (Anlage 1 zum Bewerberbogen),
4. Unterzeichnete Erklärung über das Nichtvorliegen der Ausschlussgründe (Anlage 2 zum Bewerberbogen),
5. ggf. Bewerbergemeinschaftserklärung (Anlage zum Bewerberbogen),
6. ggf. unterzeichnete Verpflichtungserklärung des/der Nachunternehmer/s (Anlage zum Bewerberbogen). Die Vorgaben für Nachunternehmer gelten im gleichen Maße für verbundene Unternehmen,
Das Nichtvorliegen von einem der geforderten Nachweise der Punkte 1 bis 6 führt ebenso wie das Fehlen der Unterschrift auf dem Bewerberbogen unmittelbar zum Ausschluss am weiteren Verfahren.
7. Planungs- und Kommunikationssprache für das Vergabeverfahren und die gesamte Dienstleistung ist Deutsch.
Bewerbergemeinschaften sind zugelassen. Die Bewerbergemeinschaften haben mit dem Teilnahmeantrag eine
von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung abzugeben,
— in der alle Mitglieder mit Namen und Adressen benannt sind,
— in der ein bevollmächtigter Vertreter bezeichnet ist,
— wonach der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber im Vergabeverfahren und für den Fall der Auftragserteilung bei der Vertragsdurchführung rechtsverbindlich vertritt,
— mit der die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall erklärt wird,
— wonach alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften.
Mehrfachbewerbungen (Mitgliedschaften in mehreren Bewerbergemeinschaften bzw. die Einzelbewerbung und gleichzeitige Mitgliedschaft in einer Bewerbergemeinschaft) sind unzulässig und führen zum Ausschluss des jeweiligen Bewerbers bzw. der jeweiligen Bewerbergemeinschaft.
Mehrfachbewerbungen (Mitgliedschaften in mehreren Bewerbergemeinschaften bzw. die Einzelbewerbung und gleichzeitige Mitgliedschaft in einer Bewerbergemeinschaft) sind unzulässig und führen zum Ausschluss des jeweiligen Bewerbers bzw. der jeweiligen Bewerbergemeinschaft.
Dies gilt nicht in gleicher Weise für Mehrfachbewerbungen als Nachunternehmer. Der Auftraggeber behält sich bei Bewerbern oder Bewerbergemeinschaften mit demselben Nachunternehmer vor, diese Nachunternehmer aus Wettbewerbsgründen von der Teilnahme an den Bietergesprächen auszuschließen. Die Nachunternehmerleistung kann in diesem Fall dennoch zum Gegenstand des Bietergesprächs werden.
Dies gilt nicht in gleicher Weise für Mehrfachbewerbungen als Nachunternehmer. Der Auftraggeber behält sich bei Bewerbern oder Bewerbergemeinschaften mit demselben Nachunternehmer vor, diese Nachunternehmer aus Wettbewerbsgründen von der Teilnahme an den Bietergesprächen auszuschließen. Die Nachunternehmerleistung kann in diesem Fall dennoch zum Gegenstand des Bietergesprächs werden.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
8. Mit dem Teilnahmeantrag ist der Nachweis einer gültigen Berufshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mindestens 1 000 000 EUR für Personen- und 500 000 EUR sonstige Schäden: Sachschäden und Vermögensschäden je Schadensereignis durch Vorlage entsprechender Kopien des Versicherungsscheines beizubringen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
8. Mit dem Teilnahmeantrag ist der Nachweis einer gültigen Berufshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mindestens 1 000 000 EUR für Personen- und 500 000 EUR sonstige Schäden: Sachschäden und Vermögensschäden je Schadensereignis durch Vorlage entsprechender Kopien des Versicherungsscheines beizubringen.
Ausreichend ist auch das Vorliegen einer unwiderruflichen Erklärung einer Versicherung, dass im Auftragsfall mit dem Versicherungsunternehmer eine Versicherung mit den oben genannten Mindestdeckungssummen geschlossen werden wird. Mit Erteilung des Auftrages muss der gültige Versicherungsschein nachgereicht werden.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Ausreichend ist auch das Vorliegen einer unwiderruflichen Erklärung einer Versicherung, dass im Auftragsfall mit dem Versicherungsunternehmer eine Versicherung mit den oben genannten Mindestdeckungssummen geschlossen werden wird. Mit Erteilung des Auftrages muss der gültige Versicherungsschein nachgereicht werden.
Im Falle einer Bewerbergemeinschaft ist von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft eine Versicherung zu den o.g. Bedingungen nachzuweisen, bzw. eine entsprechende Absichtserklärung eines Versicherers beizubringen.
9. den Gesamtumsatz (netto) in den letzten 3 Jahren (2013/2014/2015) und,
10. den Umsatz (netto) für die entsprechenden Dienstleistungen, in den letzten 3 Jahren (2013/2014/2015). Bei der Ermittlung der Umsätze für entsprechende Dienstleistungen sind nur leistungsbezogene Umsätze zu berücksichtigen.
Mindeststandards:
Zu 8. Vorlage der Kopie des Versicherungsscheins oder der unwiderruflichen Erklärung des Versicherungsgebers gemäß Ziffer III.1.2) muss erbracht werden.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Im Bewerberbogen sind folgende Angaben und Erklärungen zu machen und folgende Nachweise beizufügen:
11. Gesamtzahl der fest angestellten Mitarbeiter und der Leitung des Büros/Unternehmens in den letzten 3 Jahren (2013/2014/2015), aufgeteilt nach Stadtplanern/ Geografen/ Betriebswirten mit mindestens 5 Berufsjahren nach einer abgeschlossenen Hochschul- oder Fachhochschulausbildung und nach sonstigen Mitarbeitern. Zudem hat eine Aufteilung der Gesamtzahl der angestellten Mitarbeiter und der Leitung des Unternehmens nach Stadtplanern/ Geografen/ Betriebswirten mit mindestens 2 Jahren Unternehmenszugehörigkeit und nach sonstigen Mitarbeitern zu erfolgen.
11. Gesamtzahl der fest angestellten Mitarbeiter und der Leitung des Büros/Unternehmens in den letzten 3 Jahren (2013/2014/2015), aufgeteilt nach Stadtplanern/ Geografen/ Betriebswirten mit mindestens 5 Berufsjahren nach einer abgeschlossenen Hochschul- oder Fachhochschulausbildung und nach sonstigen Mitarbeitern. Zudem hat eine Aufteilung der Gesamtzahl der angestellten Mitarbeiter und der Leitung des Unternehmens nach Stadtplanern/ Geografen/ Betriebswirten mit mindestens 2 Jahren Unternehmenszugehörigkeit und nach sonstigen Mitarbeitern zu erfolgen.
12. Angaben zu den vorgesehenen (max. 2) Mitarbeitern:
— Name, Vorname,
— Berufsausbildung,
— Qualifikationen / Abschlüsse,
— beruflicher Werdegang einschließlich der Zeiträume/Positionen/Tätigkeiten im jeweiligen Unternehmen sowie Berufsjahre nach Hochschul- oder Fachhochschulausbildung, Diplom- oder vergleichbare Abschlüsse sowie eine Kopie des Studiennachweises oder der Berufszulassung,
— beruflicher Werdegang einschließlich der Zeiträume/Positionen/Tätigkeiten im jeweiligen Unternehmen sowie Berufsjahre nach Hochschul- oder Fachhochschulausbildung, Diplom- oder vergleichbare Abschlüsse sowie eine Kopie des Studiennachweises oder der Berufszulassung,
— eine Liste von Referenzen mit vergleichbaren Projekten, an denen die genannten Projektmitarbeiter maßgeblich beteiligt waren (mind. 1 bis max. 3 Referenzen) mit Angaben zur Leistungsart, Bearbeitungszeit und Aufgaben.
Angaben für
— einen Hauptbearbeiter,
— einen stellvertretenden Bearbeiter.
13. Vorstellung von 2 Referenzprojekten des Bewerbers/ der Bewerbergemeinschaft. Ein Referenzprojekt muss die nachfolgenden Eigenschaften a-f erfüllen:
a) die Leistungen der Referenzen müssen eigenverantwortlich erbracht worden sein,
b) die Referenz muss im unter „Name (Büro/Unternehmen)“ auf Seite 1 dieses Bewerberbogens angegebenen Büro/Unternehmen oder dessen Rechtsvorgänger bearbeitet worden sein,
c) Referenzen von Projektmitarbeitern/innen, die diese für andere Büros bearbeitet haben, dürfen nicht angegeben werden,
d) die Leistungen in den Referenzprojekten müssen bei laufenden Projekten seit mindestens 3 Jahren erbracht werden oder die Maßnahme darf maximal seit 5 Jahren abgeschlossen sein (d.h. Stichtag ist jeweils der Tag der Absendung dieser Bekanntmachung),
d) die Leistungen in den Referenzprojekten müssen bei laufenden Projekten seit mindestens 3 Jahren erbracht werden oder die Maßnahme darf maximal seit 5 Jahren abgeschlossen sein (d.h. Stichtag ist jeweils der Tag der Absendung dieser Bekanntmachung),
e) das Referenzprojekt muss eine Laufzeit von mind. 3 Jahren gehabt haben,
f) das Referenzprojekt muss mit der Aufgabenstellung vergleichbar sein, d.h. es muss ein Citymanagement, Geschäftsstraßenmanagement, Standortmanagement, Netzwerkmanagement o.ä. sein.
Jedem Referenzprojekt sind folgende Angaben beizufügen:
— Art der Leistung, Bearbeitungsumfang/ Leistungskatalog
— Angaben zum Auftraggeber (öffentlicher/privater Auftraggeber) mit Adresse, Ansprechpartner mit Telefonnummer sowie Referenzschreiben
— Art und Umfang von Fördermitteln,
— Angaben zu Aufgabenschwerpunkten, zu Kooperationen, zur Gründung nachhaltiger Organisationsstrukturen, zum Anteil an Akteuren mit Migrationshintergrund.
Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
Gemäß Frauenförderverordnung (FFV) i.d.F. vom 19. Juli 2011 (Gesetz- und Verordnungsblatt für Berlin, Seite 362) müssen Bieter mit Abgabe des Angebotes eine entsprechende Erklärung abgeben. Angebote, die keine oder unvollständige Erklärungen gem. § 1 Abs. 2 FFV enthalten, werden nicht berücksichtigt.
Gemäß Frauenförderverordnung (FFV) i.d.F. vom 19. Juli 2011 (Gesetz- und Verordnungsblatt für Berlin, Seite 362) müssen Bieter mit Abgabe des Angebotes eine entsprechende Erklärung abgeben. Angebote, die keine oder unvollständige Erklärungen gem. § 1 Abs. 2 FFV enthalten, werden nicht berücksichtigt.
Es bestehen gesonderte Anforderungen nach dem Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz (AVG) vom 8.7.2010 (GVBl.S.399 vom 22.7.2010), zuletzt geändert am 5.6.2012 (GVBl.S.159 vom 16.6.2012). Näheres siehe Vergabeunterlagen.
Der Bieter (einschließlich eventueller Nachunternehmer) darf weder einen Eintrag im Berliner Korruptionsregister, Gewerbezentralregister, noch in den Sanktionslisten der EG Antiterrorismusverordnung (EG) Nr. 2580/2001 und 881/2002 haben. Eine diesbezügliche Abfrage erfolgt vor Zuschlagserteilung.
Der Bieter (einschließlich eventueller Nachunternehmer) darf weder einen Eintrag im Berliner Korruptionsregister, Gewerbezentralregister, noch in den Sanktionslisten der EG Antiterrorismusverordnung (EG) Nr. 2580/2001 und 881/2002 haben. Eine diesbezügliche Abfrage erfolgt vor Zuschlagserteilung.
Verfahren
Mindestzahl der Bewerber: 3
Höchstzahl der Bewerber: 5
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern:
Erfüllen mehrere Bewerber gleichermaßen die Anforderungen und ist die Bewerberzahl nach einer objektiven Auswahl entsprechend der zu Grunde gelegten Kriterien zu hoch, wird die Auswahl unter den verbleibenden Bewerbern durch Los getroffen.
Die objektiven Kriterien setzen sich wie folgt zusammen:
1) Gesamtumsatz und Umsatz für entsprechende Dienstleistungen max. 10 Punkte;
2) Angaben zur Mitarbeiterstruktur max. 10 Punkte;
3) Angaben zu den vorgesehenen Projektmitarbeitern max. 15 Punkte;
4) Angaben zu den Referenzprojekten max. 62 Punkte.
Die objektiven Kriterien mit ihren entsprechenden Unterkriterien und jeweilig zu erreichenden Punkten sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
In der Summe aller Kriterien werden maximal 97 Punkte vergeben.
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 12:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2016-12-31 📅
Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Interne betriebliche Qualitätssicherung und Personaleinsatzplan mit dem für die zu erbringende Leistung qualifizierten Personal inkl. Funktionen und Aufgaben der einzelnen Mitglieder des Projektteams
Qualitätskriterium (Gewichtung): 15
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Aufgabenverständnis CM, Herangehensweise an die Leistungsmodule u. den Baustein Feste u. Aktionen; Berücksichtigung der bes. Anforderungen an das CM in der KMS u. die resultierende Schwerpunktsetzung
Qualitätskriterium (Gewichtung): 30
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Gesamteindruck der Präsentation und Umgang mit Rückfragen des Auswahlgremiums
Qualitätskriterium (Gewichtung): 20
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Beantwortung erst im Verhandlungsgespräch bekanntgegebener fachlicher Fragen
Qualitätskriterium (Gewichtung): 10
Kostenkriterium: Angebot für die Gesamtleistung des Citymanagements
Gewichtung der Kosten: 20
Kostenkriterium: Stundensätze
Gewichtung der Kosten: 5
Öffentlicher Auftraggeber Kontakt
Kontaktperson: Bezirksamt Neukölln von Berlin, Stadtentwicklungsamt, Fachbereich Stadtplanung
Dokumente URL: https://www.berlin.de/vergabeplattform/veroeffentlichungen/bekanntmachungen/🌏
Name des öffentlichen Auftraggebers: Dr. Szamatolski + Partner GbR
Postanschrift: Brunnenstraße 181
Postleitzahl: 10119
Kontaktperson: z. Hd. Herrn Butzke
Telefon: +49 302808144📞
Fax: +49 302832767 📠
Land: Berlin🏙️
Internetadresse: http://www.szpartner.de🌏
Referenz Zusätzliche Informationen
1. Der Teilnahmeantrag besteht aus einem bzw. mehreren vollständig auszufüllenden Bewerberbögen mit den geforderten Angaben. Das Formular „Bewerberbogen“ und die vollständigen Vergabeunterlagen sind kostenlos abrufbar unter: http://www.berlin.de/vergabeplattform/veroeffentlichungen/bekanntmachungen/. Dort ist in der Suchmaske „Alle“ zu markieren und das Vergabeverfahren Citymanagement Zentrum Karl-Marx-Straße zu öffnen. Der Dateiname für den Bewerberbogen lautet: Bewerberbogen_CM_KMS.
1. Der Teilnahmeantrag besteht aus einem bzw. mehreren vollständig auszufüllenden Bewerberbögen mit den geforderten Angaben. Das Formular „Bewerberbogen“ und die vollständigen Vergabeunterlagen sind kostenlos abrufbar unter: http://www.berlin.de/vergabeplattform/veroeffentlichungen/bekanntmachungen/. Dort ist in der Suchmaske „Alle“ zu markieren und das Vergabeverfahren Citymanagement Zentrum Karl-Marx-Straße zu öffnen. Der Dateiname für den Bewerberbogen lautet: Bewerberbogen_CM_KMS.
2. Geforderte Nachweise, Erklärungen und sonstige Angaben sind auch von allen Mitgliedern einer Bewerbergemeinschaft mit dem Teilnahmeantrag einzureichen. Alternativ kann das Formular der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) verwendet werden. Es sind darin die in dieser Bekanntmachung geforderten Angaben zu machen. Für die darüber hinausgehenden Angaben ist der Bewerberbogen zu verwenden. Dies gilt auch für Nachunternehmer, wenn sich der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft zum Nachweis seiner/ihrer Eignung des Nachunternehmers bedient. Die Vorgaben für Nachunternehmer gelten in gleichem Maße für verbundene Unternehmen.
2. Geforderte Nachweise, Erklärungen und sonstige Angaben sind auch von allen Mitgliedern einer Bewerbergemeinschaft mit dem Teilnahmeantrag einzureichen. Alternativ kann das Formular der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) verwendet werden. Es sind darin die in dieser Bekanntmachung geforderten Angaben zu machen. Für die darüber hinausgehenden Angaben ist der Bewerberbogen zu verwenden. Dies gilt auch für Nachunternehmer, wenn sich der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft zum Nachweis seiner/ihrer Eignung des Nachunternehmers bedient. Die Vorgaben für Nachunternehmer gelten in gleichem Maße für verbundene Unternehmen.
2.1 Bei Bewerbergemeinschaften sowie Bewerbungen mit Nachunternehmern muss pro Mitglied und pro Nachunternehmer ein Bewerberbogen bzw. eine EEE vollständig ausgefüllt werden.
2.2 Pro Teilnahmeantrag dürfen max. 2 Projektmitarbeiter und max. 2 Referenzprojekte vorgestellt werden. Dies bedeutet, dass bei Bewerbergemeinschaften und/oder im Fall von Nachunternehmern in den einzelnen Bewerberbögen bzw. den EEE jeweils Felder bei dem Projektteam und den Referenzen frei bleiben. Nur die in den Bewerberbögen genannten 2 Projektmitarbeiter und 2 Referenzen werden in die Wertung einbezogen. Sofern mehr als 2 Referenzprojekte angegeben werden, wird aus allen gewerteten Referenzprojekten für jedes der Unterkriterien ein Durchschnittswert (arithmetisches Mittel) gebildet und dieser Wert mit 2 (Anzahl der max. geforderten Referenzprojekte) multipliziert.
2.2 Pro Teilnahmeantrag dürfen max. 2 Projektmitarbeiter und max. 2 Referenzprojekte vorgestellt werden. Dies bedeutet, dass bei Bewerbergemeinschaften und/oder im Fall von Nachunternehmern in den einzelnen Bewerberbögen bzw. den EEE jeweils Felder bei dem Projektteam und den Referenzen frei bleiben. Nur die in den Bewerberbögen genannten 2 Projektmitarbeiter und 2 Referenzen werden in die Wertung einbezogen. Sofern mehr als 2 Referenzprojekte angegeben werden, wird aus allen gewerteten Referenzprojekten für jedes der Unterkriterien ein Durchschnittswert (arithmetisches Mittel) gebildet und dieser Wert mit 2 (Anzahl der max. geforderten Referenzprojekte) multipliziert.
3. Die Umsätze des Bewerbers/der Bewerbergemeinschaftsmitglieder und der Nachunternehmer werden nur berücksichtigt, wenn der jeweilige Nachunternehmer mit dem Teilnahmeantrag eine Erklärung abgibt, dass er im Auftragsfall für die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit des Bewerbers/der Bewerbergemeinschaft einstehen wird.
3. Die Umsätze des Bewerbers/der Bewerbergemeinschaftsmitglieder und der Nachunternehmer werden nur berücksichtigt, wenn der jeweilige Nachunternehmer mit dem Teilnahmeantrag eine Erklärung abgibt, dass er im Auftragsfall für die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit des Bewerbers/der Bewerbergemeinschaft einstehen wird.
4. Die Referenzen des Bewerbers/der Bewerbergemeinschaftsmitglieder und der Nachunternehmer werden im Rahmen der Prüfung der Teilnahmeanträge addiert. Die Referenzen von Nachunternehmern werden nur berücksichtigt, wenn der jeweilige Nachunternehmer mit dem Teilnahmeantrag eine Erklärung abgibt, dass er dem Bewerber/die Bewerbergemeinschaft seine Ressourcen im Auftragsfall zur Verfügung stellen wird.
4. Die Referenzen des Bewerbers/der Bewerbergemeinschaftsmitglieder und der Nachunternehmer werden im Rahmen der Prüfung der Teilnahmeanträge addiert. Die Referenzen von Nachunternehmern werden nur berücksichtigt, wenn der jeweilige Nachunternehmer mit dem Teilnahmeantrag eine Erklärung abgibt, dass er dem Bewerber/die Bewerbergemeinschaft seine Ressourcen im Auftragsfall zur Verfügung stellen wird.
5. Abgesehen von den geforderten Eintragungen, die dazu führen werden, dass der Bewerberbogen an Länge gewinnt, sind Änderungen im Bewerberbogen nicht zulässig.
6. Der Teilnahmeantrag muss auf Deutsch gestellt werden, gleichwertige Nachweise des Herkunftslandes sind ausreichend, sofern sie ins Deutsche übersetzt sind. Deutsche Übersetzungen von Nachweisen müssen beglaubigt sein.
7. Die Bewerberunterlagen (gelocht und auf einem Heftstreifen abgeheftet) sind in einem fest verschlossenen Umschlag und deutlich mit dem Aufkleber „VgV-Vergabeverfahren_CM_KMS“ gekennzeichnet bei Dr. Szamatolski + Partner GbR, Brunnenstraße 181, 10119 Berlin einzureichen. Ein Verweis auf frühere Bewerbungen ist nicht zulässig.
7. Die Bewerberunterlagen (gelocht und auf einem Heftstreifen abgeheftet) sind in einem fest verschlossenen Umschlag und deutlich mit dem Aufkleber „VgV-Vergabeverfahren_CM_KMS“ gekennzeichnet bei Dr. Szamatolski + Partner GbR, Brunnenstraße 181, 10119 Berlin einzureichen. Ein Verweis auf frühere Bewerbungen ist nicht zulässig.
8. Zusätzliche Auskünfte sind frühzeitig schriftlich, jedoch spätestens bis zum 9.9.2016, bei Dr. Szamatolski + Partner GbR, z.Hd. Herrn Butzke, Brunnenstraße 181, 10119 Berlin, Deutschland, E-Mail: vergabe@szpartner.de, Fax +49 30 2832767 zu erfragen. Die Anfragen werden anonymisiert und mit den Antworten im Internet unter der oben genannten Internetadresse (s. Punkt 1) kontinuierlich veröffentlicht. Die Bewerber werden dazu angehalten, sich kontinuierlich über die gestellten Fragen und die Antworten hierzu zu informieren.
8. Zusätzliche Auskünfte sind frühzeitig schriftlich, jedoch spätestens bis zum 9.9.2016, bei Dr. Szamatolski + Partner GbR, z.Hd. Herrn Butzke, Brunnenstraße 181, 10119 Berlin, Deutschland, E-Mail: vergabe@szpartner.de, Fax +49 30 2832767 zu erfragen. Die Anfragen werden anonymisiert und mit den Antworten im Internet unter der oben genannten Internetadresse (s. Punkt 1) kontinuierlich veröffentlicht. Die Bewerber werden dazu angehalten, sich kontinuierlich über die gestellten Fragen und die Antworten hierzu zu informieren.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Landes Berlin
Postanschrift: Geschäftsstelle Martin-Luther-Straße 105
Postort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 309013-8316📞
Fax: +49 309013-7613 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Auf die Frist GWB; 4. Teil § 160 Abs. 3 Nr. 1-4 wird hingewiesen. (Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkung).
Die Zulässigkeit von Nachprüfungsanträgen richtet sich nach § 160 GWB. Nach § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, wenn der Antragsteller den gerügten Vergabeverstoß im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb von 10 Kalendertagen gerügt hat. Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Angebots- oder Bewerbungsfrist gegenüber dem Auftraggeber zu rügen (§ 160 Abs. 3 Nr. 2 und Nr. 3 GWB).Teilt der Auftraggeber mit, dass der Rüge nicht abgeholfen wird, kann ein Nachprüfungsantrag bei der oben angegebenen Vergabekammer nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung schriftlich gestellt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB), wobei für die Fristwahrung der Eingang des Nachprüfungsantrags bei der Vergabekammer maßgeblich ist.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Die Zulässigkeit von Nachprüfungsanträgen richtet sich nach § 160 GWB. Nach § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, wenn der Antragsteller den gerügten Vergabeverstoß im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb von 10 Kalendertagen gerügt hat. Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Angebots- oder Bewerbungsfrist gegenüber dem Auftraggeber zu rügen (§ 160 Abs. 3 Nr. 2 und Nr. 3 GWB).Teilt der Auftraggeber mit, dass der Rüge nicht abgeholfen wird, kann ein Nachprüfungsantrag bei der oben angegebenen Vergabekammer nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung schriftlich gestellt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB), wobei für die Fristwahrung der Eingang des Nachprüfungsantrags bei der Vergabekammer maßgeblich ist.
Quelle: OJS 2016/S 160-289499 (2016-08-16)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2017-02-14) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 696 500 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Der Abschnitt der Karl-Marx-Straße nördlich des Karl-Marx-Platz umfasst das Zentrum des Bezirks Neukölln und wurde bereits im November 2008 in das Bund- / Länder- Programm „Aktive Stadt- und Ortsteilzentren“ aufgenommen. Die hierauf aufbauenden Maßnahmen wurden unter dem Dachbegriff [Aktion! Karl-Marx-Straße] zusammengefasst. Es ist vorgesehen, ein komplettes Maßnahmenpaket für den Bereich Citymanagement (CM) für die Jahre 2017 bis 2020 zu vergeben. Leistungsmodule: Verstetigung des CM, Baustellenmarketing, Informationen und Netzwerkbildung zur Standortentwicklung, Allgemeine Steuerungsleistungen.
Der Abschnitt der Karl-Marx-Straße nördlich des Karl-Marx-Platz umfasst das Zentrum des Bezirks Neukölln und wurde bereits im November 2008 in das Bund- / Länder- Programm „Aktive Stadt- und Ortsteilzentren“ aufgenommen. Die hierauf aufbauenden Maßnahmen wurden unter dem Dachbegriff [Aktion! Karl-Marx-Straße] zusammengefasst. Es ist vorgesehen, ein komplettes Maßnahmenpaket für den Bereich Citymanagement (CM) für die Jahre 2017 bis 2020 zu vergeben. Leistungsmodule: Verstetigung des CM, Baustellenmarketing, Informationen und Netzwerkbildung zur Standortentwicklung, Allgemeine Steuerungsleistungen.
Die Begleitung von Aktionen ist aufgrund der differierenden Finanzierungsquellen ein eigenständiger Leistungsbaustein, der ebenfalls von dem AN zu bearbeiten.
Während des künftigen Umsetzungszeitraums können sich geänderte Anforderungen an die CM ergeben.
Das Auftragsvolumen ergibt sich aus dem Leistungsumfang, den bewilligten Fördermitteln und der Gesamtlaufzeit (4 Jahre) des Auftrages.
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2016-12-23 📅
Quelle: OJS 2017/S 033-059990 (2017-02-14)