Coaching Energiekommunen in Mecklenburg-Vorpommern (CEK)
Ministerium für Energie, Infrastruktur und Landesentwicklung Mecklenburg-Vorpommern
Betreuung, Beratung und Coaching von Dörfern und Kommunen im ländlichen Raum Mecklenburg-Vorpommerns zur Nutzung Erneuerbarer Energien und zu Beteiligungsformen.
DeadlineDie Frist für den Eingang der Angebote war 2016-07-14. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2016-06-10.
AnbieterDie folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Wer? Wie?- • Unterstützende Dienste für die öffentliche Verwaltung › Dienstleistungen für die öffentliche Verwaltung
Geschichte der Beschaffung
| Datum | Dokument |
|---|---|
| 2016-06-10 | Auftragsbekanntmachung |
| 2018-06-14 | Bekanntmachung über vergebene Aufträge |
Auftragsbekanntmachung (2016-06-10)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistungen für die öffentliche Verwaltung
Menge oder Umfang:
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Dienstleistungen für die öffentliche Verwaltung 📦
Verfahren
Verfahrensart: Nicht offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Ministerium für Energie, Infrastruktur und Landesentwicklung Mecklenburg-Vorpommern
Postanschrift: Schloßstraße 6-8
Postleitzahl: 19053
Postort: Schwerin
Kontakt
Internetadresse: http://www.regierung-mv.de 🌏
E-Mail: peter.krueger@em.mv-regierung.de 📧
Telefon: +49 3855888313 📞
Fax: +49 3855888032 📠
Referenz
Daten
Absendedatum: 2016-06-10 📅
Einreichungsfrist: 2016-07-14 📅
Veröffentlichungsdatum: 2016-06-15 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2016/S 114-203587
ABl. S-Ausgabe: 114
Zusätzliche Informationen
Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Menge oder Umfang: 2 Jahre (Option für 1 bis 2 Verlängerungen, jeweils für max. 12 Monate).
Geschätzter Wert ohne MwSt: 1 000 000 💰
1 300 000 💰
Mindestzahl der möglichen Verlängerungen: 1
Höchstzahl der möglichen Verlängerungen: 2
Zeitlicher Rahmen für nachfolgende Aufträge: 12 Monate
Referenznummer: VIII-594-0000-2015/002
Bezeichnung des von der EU finanzierten Projekts oder Programms: ELER 2014-2020.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Mecklenburg-Vorpommern.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung: Eintragung in offiziellen Registern (Berufs-, Handels- und Vereinsregistern).
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Auftragsausführung
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln:
Sonstige besondere Bedingungen:
Namen und berufliche Qualifikationen des Personals ✅
Verfahren
Mindestzahl der Bewerber: 5
Objektive Auswahlkriterien:
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️
Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Herrn Peter Krüger
Internetadresse: www.regierung-mv.de 🌏
E-Mail: vergabekammer@wm.mv-regierung.de 📧
Referenz
Daten
Datum des Beginns: 2016-10-04 📅
Datum des Endes: 2018-09-30 📅
Kennungen
Vom öffentlichen Auftraggeber vergebene Referenznummer: VIII-594-0000-2015/002
Zusätzliche Informationen
Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer beim Ministerium für Wirtschaft, Bau und Tourismus Mecklenburg-Vorpommern
Postanschrift: Johannes-Stelling-Straße 14
Postort: Schwerin
Postleitzahl: 19053
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@wm.mv-regierung.de 📧
Telefon: +49 3855885160 📞
Internetadresse: www.regierung-mv.de 🌏
Fax: +49 3855885817 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Wie: Körper überprüfen
Quelle: OJS 2016/S 114-203587 (2016-06-10)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistungen für die öffentliche Verwaltung
Menge oder Umfang:
2 Jahre (Option für 1 bis 2 Verlängerungen, jeweils für max. 12 Monate).1 000 0001 300 000
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Dienstleistungen für die öffentliche Verwaltung 📦
Verfahren
Verfahrensart: Nicht offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Ministerium für Energie, Infrastruktur und Landesentwicklung Mecklenburg-Vorpommern
Postanschrift: Schloßstraße 6-8
Postleitzahl: 19053
Postort: Schwerin
Kontakt
Internetadresse: http://www.regierung-mv.de 🌏
E-Mail: peter.krueger@em.mv-regierung.de 📧
Telefon: +49 3855888313 📞
Fax: +49 3855888032 📠
Referenz
Daten
Absendedatum: 2016-06-10 📅
Einreichungsfrist: 2016-07-14 📅
Veröffentlichungsdatum: 2016-06-15 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2016/S 114-203587
ABl. S-Ausgabe: 114
Zusätzliche Informationen
1) Ziel:
Realisierung von wirtschaftlichen Tätigkeiten und Beteiligungsformen im Bereich von Erneuerbare-Energien-Vorhaben im Strom- und Wärmebereich auf kommunaler Ebene im ländlichen Raum (insbesondere Wärmenetze, Wärmeerzeugung, Wärmespeicher, Windenergie, Fotovoltaik).
2) Zielgruppe:
Lokale Akteure [Gemeinde, Kommune, Bürger, Unternehmen] und Aufsichts- bzw. Genehmigungsbehörden [Ämter, Untere Rechtsaufsichtsbehörden (URAB)].
3) Leistungsspektrum:
Beratung, maßgeschneiderte und intensive Vor-Ort-Betreuung, wobei Betreuung zwingend die Elemente „Kümmern“ und Kontrolle beinhalten muss, sowie Begleitung bei der erfolgreichen Umsetzung von Vorhaben in Energiedörfern bzw. Energiekommunen. Energiedorf ist ein Dorf, das mindestens 50 % seines Wärmebedarfes oder bilanziell mindestens 100 % seines Strombedarfes aus erneuerbaren Energien deckt. Gleiches gilt für eine Kommune bis 10.000 Einwohner.
4) Im Einzelnen zu erbringende Leistungen:
a) Identifikation aussichtsreicher Standorte (entsprechende Kommunen, Dörfer, Städte).
b) Verschaffung eines detaillierten Überblicks der bisher erbrachten Aktivitäten, Leistungen und Umsetzungen vor Ort. Abgleich mit den vom Auftragnehmer zu erbringenden Vorleistungen.
c) Impuls- und Erstberatung bzw. Fortführung der Betreuung und Beratung von Akteuren auf kommunaler Ebene.
d) Motivation der potenziellen Akteure vor Ort.
e) Bedarfsgerechte und fachkompetente Begleitung und Betreuung aussichtsreicher Vorhaben bis zur Umsetzung (Ertüchtigung der Zielgruppe, Hilfestellung bei Entscheidungen), beinhaltet auch intensive Abstimmung mit/zwischen Kommunen, Ämtern, Unteren Rechtsaufsichtsbehörden sowie deren individuelle Unterstützung.
f) Entwicklung, Anwendung und Formulierung eigener, auf die jeweiligen Unterstützungsbedarfe ausgerichteter Instrumente und Fähigkeiten, um die jeweils erforderlichen Hilfe- und Betreuungsleistungen geben zu können.
g) Information, Vermittlung, Mediation innerhalb der Zielgruppe.
h) Kontrolle zur fortschreitenden Entwicklung bei Machbarkeitsstudien, Planung, Finanzierung, Investition und Projektbegleitung sowie Einleitung von Maßnahmen, die die erforderlichen Akteure vor Ort befähigen, das Vorhaben weiterhin konsequent und engagiert bis zur Umsetzung zu verfolgen.
i) Grundsätzlich gilt Qualität vor Quantität, jedoch sollen quantitativ im Förderzeitraum (2 Jahre) mindestens 10 Vorhaben in einer Weise gecoacht werden, die die Voraussetzungen bei einer erfolgreichen Umsetzung sicherstellt.
j) Aufbau und Pflege eines informellen Netzwerkes an engagierten Akteuren.
k) Das CEK ist als sinnvolle Ergänzung zur Tätigkeit der Markteilnehmer (Beratungsunternehmen) ohne Eingriff in deren Leistungsspektrum durchzuführen.
l) Kooperation mit der Landes Energie- und Klimaschutzagentur M-V (LEKA).
5) Ausschluss von Leistungen:
Keine Planungs- und Durchführungsleistungen, wie sie von Ingenieurbüros bei der Realisierung von Erneuerbare-Energien-Vorhaben angeboten werden.
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Betreuung, Beratung und Coaching von Dörfern und Kommunen im ländlichen Raum Mecklenburg-Vorpommerns zur Nutzung Erneuerbarer Energien und zu Beteiligungsformen.
Es werden Varianten akzeptiert ✅
Menge oder Umfang: 2 Jahre (Option für 1 bis 2 Verlängerungen, jeweils für max. 12 Monate).
Geschätzter Wert ohne MwSt: 1 000 000 💰
1 300 000 💰
Mindestzahl der möglichen Verlängerungen: 1
Höchstzahl der möglichen Verlängerungen: 2
Zeitlicher Rahmen für nachfolgende Aufträge: 12 Monate
Referenznummer: VIII-594-0000-2015/002
Bezeichnung des von der EU finanzierten Projekts oder Programms: ELER 2014-2020.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Mecklenburg-Vorpommern.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung: Eintragung in offiziellen Registern (Berufs-, Handels- und Vereinsregistern).
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
a) Nachweis über Eintragung in offiziellen Registern (Berufs-, Handels- und Vereinsregistern).
b) Erklärung, dass kein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt oder der Antrag mangels Masse abgelehnt worden ist bzw. eine Bestätigung des Insolvenzverwalters über die rechtskräftige Bestätigung eines Insolvenzplans (§ 258 InsO).
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c) Angaben zum Gesamtumsatz des Bieters in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren und zu dem Umsatz bezüglich der Leistungen, die mit der zu vergebenen Leistungen vergleichbar sind.
d) Erklärung darüber, dass sich das Unternehmen nicht in Liquidation befindet.
e) Erklärung darüber, dass die gesetzliche Verpflichtung zur Zahlung des Mindestlohns (§ 1 AEntG) erfüllt wird, soweit diese Verpflichtung besteht.
f) Unbedenklichkeitsbescheinigungen von Krankenkassen, Berufsgenossenschaften und Finanzamt hinsichtlich der Zahlung von Beiträgen, Steuern oder Abgaben.
g) Aktuelle, allgemeine Bankauskunft über die wirtschaftliche Situation und das Zahlungsverhalten bei Dienstleistungsaufträgen.
h) Bilanzen oder Bilanzauszüge des Unternehmens, falls deren Veröffentlichung nach dem Gesellschaftsrecht des Staates, in dem das Unternehmen ansässig ist, vorgeschrieben ist.
i) Aktuelle, allgemeine Bankerklärungen oder Nachweis entsprechender Berufshaftpflichtversicherungsdeckung (Dienstleistungsaufträge).
oder:
j) Vergleichbare Nachweise anhand des bundesweiten Präqualifizierungssystems (www.pq-vol.de).
a) Nachweis des Bieters über von ihm ausgeführte Leistungen in den letzten 3 Jahren, die mit der zu vergebenden Leistung in technischer Hinsicht vergleichbar sind mit Angabe des Rechnungswertes, der Leistungszeit sowie der öffentlichen oder privaten Auftraggeber.
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b) Angabe der Zahl der in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren durchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach Lohngruppen mit gesondert ausgewiesenem technischem Personal.
c) Nachweis über die zur Verfügung stehende technische Ausrüstung für die Ausführung der zu vergebenden Leistungen und der Maßnahmen des Unternehmens zur Gewährleistung der Qualität.
d) Angaben über das für die Leitung und Aufsicht vorgesehene technische Personal.
e) Angaben über Qualitätsmanagement und Arbeitssicherheitsmanagement bzw. Zertifizierung.
f) Angaben, welche Arbeiten vom eigenen Unternehmen durchgeführt werden und welche Leistungen ggf. durch Nachunternehmer mit Angabe der jeweiligen Leistung ausgeführt werden sollen.
g) Namentliche Benennung der Nachunternehmer und die gleichen Eignungsnachweise wie für den Bieter/Bewerber selbst.
h) Studiennachweise und Bescheinigungen über die berufliche Befähigung der für die ausgeschriebene Leistung voraussichtlich verantwortlichen Personen.
i) Nachweis über Qualifikationen sowie über sonstige Berufserfahrungen, die für die zu vergebene Leistung von Bedeutung sind (mindestens über die letzten 3 Jahre).
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln:
(1) Soweit der Auftragnehmer nach § 9 Abs. 1, 3 und 7 VgG M-V verpflichtet ist, ist der Auftraggeber befugt, beim Auftragnehmer Kontrollen nach § 10 Abs. 1 VgG M-V durchzuführen und dabei Einsicht in die Entgeltabrechnungen zu nehmen, die die zur Erfüllung des jeweiligen Auftrages eingesetzten Beschäftigten betreffen, außerdem in die zwischen dem Auftragnehmer und seinen Nachunternehmern geschlossenen Verträge. Der Auftragnehmer weist seine Beschäftigten auf die Möglichkeit solcher Kontrollen hin. Der Auftragnehmer hält vollständige und prüffähige Unterlagen zur Vornahme der Kontrollen nach § 10 Abs. 1 VgG M-V bereit; er legt sie dem Auftraggeber auf dessen Verlangen unverzüglich vor.
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(2) Der Auftragnehmer ist verpflichtet, für jeden schuldhaften Verstoß gegen bestehende Verpflichtungen nach § 9 Abs. 1, 3 und 7 VgG M-V eine Vertragsstrafe in Höhe von 1 vom Hundert, bei mehreren Verstößen bis zu höchstens 5 vom Hundert des Auftragswertes zu zahlen. Der Auftragnehmer ist auch dann zur Zahlung der Vertragsstrafe verpflichtet, wenn der von ihm beauftragte Nachunternehmer oder ein von diesem eingesetzter Nachunternehmer gegen Verpflichtungen verstößt, die ihm nach § 9 Abs. 1 Satz 2, Abs. 3 Satz 2, Abs. 7 Satz 3 VgG M-V auferlegt sind; Voraussetzung ist, dass der Auftragnehmer diesen Verstoß kannte oder kennen musste.
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(3) Die vorsätzliche, grob fahrlässige oder mehrfache Nichterfüllung bestehender Pflichten nach § 9 Abs. 1, 3 und 7 VgG M-V durch den Auftragnehmer oder seine Nachunternehmer berechtigt den Auftraggeber zur fristlosen Kündigung des Vertrages. Der Auftragnehmer hat dem Auftraggeber den durch die Kündigung entstandenen Schaden zu ersetzen.
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(4) Zahlung erfolgt auf Rechnung nach erfolgter Leistung (keine Vorauszahlung oder Abschlagszahlung). Im Übrigen gelten die einschlägigen Bedingungen für Zuwendungen aus dem Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER).
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Bedingung:
Beachtung der MIndestlohnverpflichtung nach §9 Abs.7 Vergabegesetz Mecklenburg-Vorpommern (VgG M-V) und Verweis auf die Geltung der „Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen“ (VOL/B).
Sonstige Bedingungen:
a) Beherrschung der deutschen Sprache und Kenntnisse regionaltypischer Dialekte (z. B. Plattdeutsch, Mecklenburgisch-Vorpommerscher Dialekt).
b) Ausgeprägte, nachgewiesene persönliche und soziale Kompetenzen, insbesondere Pflicht- und Verantwortungsbewusstsein, Eigeninitiative, analytisches und systematisches Urteilsvermögen, mediative Fähigkeiten, Überzeugungsfähigkeit, Verlässlichkeit, Fähigkeit zur Konfliktlösung und konstruktiven Zusammenarbeit.
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c) Ausgeprägte Kommunikationsfähigkeiten, sicheres Auftreten sowie fachlich fundierte und gewinnende Argumentationsfähigkeiten.
d) Klares mündliches und schriftliches Ausdrucksvermögen, schnelle Auffassungsgabe, Urteilsfähigkeit und Verhandlungsgeschick.
e) Regionale Kenntnisse zu Mecklenburg-Vorpommern, Kenntnisse über den ländlichen Raum und damit verbundene Herausforderungen.
f) Angewandte Kenntnisse im Kommunalrecht Mecklenburg-Vorpommern und in der Förderlandschaft des Bundes und des Landes (u. a. EFRE, ELER, Klimaschutz-Förderung des Landes Mecklenburg-Vorpommern).
g) Angewandte Kenntnisse in der Finanzierung von kommunalen Erneuerbare-Energien-Vorhaben.
h) Angewandte Kenntnisse in der Beurteilung von ingenieur-technisch machbaren Erneuerbare-Energien-Vorhaben in ländlichen Regionen.
i) Erfahrungen in Zusammenarbeit mit Kommunen, Ämtern, Unteren Rechtsaufsichtsbehörden und Landesförderinstitut (LFI) in Mecklenburg-Vorpommern.
j) Nachweisbare Erfolge in der Arbeit mit Akteuren in Kommunen, insbesondere in ländlichen Gebieten.
k) Beherrschung eines emotionalen und intellektuellen Zugangs zu Land und Leuten.
l) Idealer Weise Erfahrungen in Moderation und Mediation.
Verfahren
Mindestzahl der Bewerber: 5
Objektive Auswahlkriterien:
Es werden die Kriterien „Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit“ (Wichtung: 40 Prozent) und „Technische Leistungsfähigkeit“ (Wichtung: 60 Prozent) mit den jeweils dazugehörenden Unterkriterien a) bis i) gewichtet und mit Punktzahlen zwischen 0 und 2 bewertet. Dabei bedeuten die Punktzahlen folgendes: 0: Der Nachweis wird den Anforderungen nicht gerecht: 1: Der Nachweis erfüllt die Mindestanforderungen. 2: Der Nachweis erfüllt die Anforderungen überzeugend. Das Angebot des Bieters darf bei keinem Kriterium weniger als einen Punkt erreichen. Die jeweilige Punktzahl wird mit der zum Kriterium gehörenden Gewichtung multipliziert. (Die Bewertungsmatrix konnte hier leider nicht abgebildet werden).
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Sprache: Deutsch 🗣️
Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Herrn Peter Krüger
Internetadresse: www.regierung-mv.de 🌏
E-Mail: vergabekammer@wm.mv-regierung.de 📧
Referenz
Daten
Datum des Beginns: 2016-10-04 📅
Datum des Endes: 2018-09-30 📅
Kennungen
Vom öffentlichen Auftraggeber vergebene Referenznummer: VIII-594-0000-2015/002
Zusätzliche Informationen
1) Ziel:
Realisierung von wirtschaftlichen Tätigkeiten und Beteiligungsformen im Bereich von Erneuerbare-Energien-Vorhaben im Strom- und Wärmebereich auf kommunaler Ebene im ländlichen Raum (insbesondere Wärmenetze, Wärmeerzeugung, Wärmespeicher, Windenergie, Fotovoltaik).
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2) Zielgruppe:
Lokale Akteure [Gemeinde, Kommune, Bürger, Unternehmen] und Aufsichts- bzw. Genehmigungsbehörden [Ämter, Untere Rechtsaufsichtsbehörden (URAB)].
3) Leistungsspektrum:
Beratung, maßgeschneiderte und intensive Vor-Ort-Betreuung, wobei Betreuung zwingend die Elemente „Kümmern“ und Kontrolle beinhalten muss, sowie Begleitung bei der erfolgreichen Umsetzung von Vorhaben in Energiedörfern bzw. Energiekommunen. Energiedorf ist ein Dorf, das mindestens 50 % seines Wärmebedarfes oder bilanziell mindestens 100 % seines Strombedarfes aus erneuerbaren Energien deckt. Gleiches gilt für eine Kommune bis 10.000 Einwohner.
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4) Im Einzelnen zu erbringende Leistungen:
a) Identifikation aussichtsreicher Standorte (entsprechende Kommunen, Dörfer, Städte).
b) Verschaffung eines detaillierten Überblicks der bisher erbrachten Aktivitäten, Leistungen und Umsetzungen vor Ort. Abgleich mit den vom Auftragnehmer zu erbringenden Vorleistungen.
c) Impuls- und Erstberatung bzw. Fortführung der Betreuung und Beratung von Akteuren auf kommunaler Ebene.
d) Motivation der potenziellen Akteure vor Ort.
e) Bedarfsgerechte und fachkompetente Begleitung und Betreuung aussichtsreicher Vorhaben bis zur Umsetzung (Ertüchtigung der Zielgruppe, Hilfestellung bei Entscheidungen), beinhaltet auch intensive Abstimmung mit/zwischen Kommunen, Ämtern, Unteren Rechtsaufsichtsbehörden sowie deren individuelle Unterstützung.
Mehr anzeigen
f) Entwicklung, Anwendung und Formulierung eigener, auf die jeweiligen Unterstützungsbedarfe ausgerichteter Instrumente und Fähigkeiten, um die jeweils erforderlichen Hilfe- und Betreuungsleistungen geben zu können.
g) Information, Vermittlung, Mediation innerhalb der Zielgruppe.
h) Kontrolle zur fortschreitenden Entwicklung bei Machbarkeitsstudien, Planung, Finanzierung, Investition und Projektbegleitung sowie Einleitung von Maßnahmen, die die erforderlichen Akteure vor Ort befähigen, das Vorhaben weiterhin konsequent und engagiert bis zur Umsetzung zu verfolgen.
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i) Grundsätzlich gilt Qualität vor Quantität, jedoch sollen quantitativ im Förderzeitraum (2 Jahre) mindestens 10 Vorhaben in einer Weise gecoacht werden, die die Voraussetzungen bei einer erfolgreichen Umsetzung sicherstellt.
j) Aufbau und Pflege eines informellen Netzwerkes an engagierten Akteuren.
k) Das CEK ist als sinnvolle Ergänzung zur Tätigkeit der Markteilnehmer (Beratungsunternehmen) ohne Eingriff in deren Leistungsspektrum durchzuführen.
l) Kooperation mit der Landes Energie- und Klimaschutzagentur M-V (LEKA).
5) Ausschluss von Leistungen:
Keine Planungs- und Durchführungsleistungen, wie sie von Ingenieurbüros bei der Realisierung von Erneuerbare-Energien-Vorhaben angeboten werden.
Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer beim Ministerium für Wirtschaft, Bau und Tourismus Mecklenburg-Vorpommern
Postanschrift: Johannes-Stelling-Straße 14
Postort: Schwerin
Postleitzahl: 19053
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@wm.mv-regierung.de 📧
Telefon: +49 3855885160 📞
Internetadresse: www.regierung-mv.de 🌏
Fax: +49 3855885817 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Nach § 160 Abs. 3 GWB:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession
hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften
geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der
Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des
Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn
Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens
bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe
gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu
wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer
2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Wie: Körper überprüfen
Quelle: OJS 2016/S 114-203587 (2016-06-10)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2018-06-14)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 519 325,50 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Verfahren
Angebotsart: Entfällt
Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Telefon: +49 3855888311 📞
Referenz
Daten
Absendedatum: 2018-06-14 📅
Veröffentlichungsdatum: 2018-06-15 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2018/S 113-258359
Verweist auf Bekanntmachung: 2016/S 114-203587
ABl. S-Ausgabe: 113
Zusätzliche Informationen
Objekt
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Mecklenburg-Vorpommern
Verfahren
Vergabekriterien
Kriterium: 1. Qualität Coaching-Konzept (35)
2. Qualität Arbeits- und Personalplan (25)
3. Qualität Kostenplan (15)
4. Präsentation (25)
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2018-02-08 📅
Name: Landwerke M-V GmbH
Postanschrift: Wilhelm-Stolte-Str. 90 17235 Neustrelitz
Postort: Neustrelitz
Postleitzahl: 17235
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: info@landwerke-mv.net 📧
Internetadresse: http://landwerke-mv.net/ 🌏
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 3
Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Herr Peter Krüger
Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Quelle: OJS 2018/S 113-258359 (2018-06-14)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 519 325,50 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Verfahren
Angebotsart: Entfällt
Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Telefon: +49 3855888311 📞
Referenz
Daten
Absendedatum: 2018-06-14 📅
Veröffentlichungsdatum: 2018-06-15 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2018/S 113-258359
Verweist auf Bekanntmachung: 2016/S 114-203587
ABl. S-Ausgabe: 113
Zusätzliche Informationen
1) Ziel:
Realisierung von wirtschaftlichen Tätigkeiten und Beteiligungsformen im Bereich von Erneuerbare-Energien-Vorhaben im Strom- und Wärmebereich auf kommunaler Ebene im ländlichen Raum (insbesondere Wärmenetze, Wärmeerzeugung, Wärmespeicher, Windenergie, Fotovoltaik).
2) Zielgruppe:
Lokale Akteure [Gemeinde, Kommune, Bürger, Unternehmen] und Aufsichts- bzw. Genehmigungsbehörden [Ämter, Untere Rechtsaufsichtsbehörden (URAB)].
3) Leistungsspektrum:
Beratung, maßgeschneiderte und intensive Vor-Ort-Betreuung, wobei Betreuung zwingend die Elemente „Kümmern“ und Kontrolle beinhalten muss, sowie Begleitung bei der erfolgreichen Umsetzung von Vorhaben in Energiedörfern bzw. Energiekommunen. Energiedorf ist ein Dorf, das mindestens50 %seines Wärmebedarfes oder bilanziell mindestens100 %seines Strombedarfes aus erneuerbaren Energien deckt. Gleiches gilt für eine Kommune bis 10.000 Einwohner.
4) Im Einzelnen zu erbringende Leistungen:
a) Identifikation aussichtsreicher Standorte (entsprechende Kommunen, Dörfer, Städte);
b) Verschaffung eines detaillierten Überblicks der bisher erbrachten Aktivitäten, Leistungen und Umsetzungen vor Ort. Abgleich mit den vom Auftragnehmer zu erbringenden Vorleistungen;
c) Impuls- und Erstberatung bzw. Fortführung der Betreuung und Beratung von Akteuren auf kommunaler Ebene;
d) Motivation der potenziellen Akteure vor Ort;
e) Bedarfsgerechte und fachkompetente Begleitung und Betreuung aussichtsreicher Vorhaben bis zur Umsetzung (Ertüchtigung der Zielgruppe, Hilfestellung bei Entscheidungen), beinhaltet auch intensive Abstimmung mit/zwischen Kommunen, Ämtern, Unteren Rechtsaufsichtsbehörden sowie deren individuelle Unterstützung;
f) Entwicklung, Anwendung und Formulierung eigener, auf die jeweiligen Unterstützungsbedarfe ausgerichteter Instrumente und Fähigkeiten, um die jeweils erforderlichen Hilfe- und Betreuungsleistungen geben zu können;
g) Information, Vermittlung, Mediation innerhalb der Zielgruppe;
h) Kontrolle zur fortschreitenden Entwicklung bei Machbarkeitsstudien, Planung, Finanzierung, Investition und Projektbegleitung sowie Einleitung von Maßnahmen, die die erforderlichen Akteure vor Ort befähigen, das Vorhaben weiterhin konsequent und engagiert bis zur Umsetzung zu verfolgen;
i) Grundsätzlich gilt Qualität vor Quantität, jedoch sollen quantitativ im Förderzeitraum (2 Jahre) mindestens 10 Vorhaben in einer Weise gecoacht werden, die die Voraussetzungen bei einer erfolgreichen Umsetzung sicherstellt;
j) Aufbau und Pflege eines informellen Netzwerkes an engagierten Akteuren;
k) Das CEK ist als sinnvolle Ergänzung zur Tätigkeit der Markteilnehmer (Beratungsunternehmen) ohne Eingriff in deren Leistungsspektrum durchzuführen;
l) Kooperation mit der Landes Energie- und Klimaschutzagentur M-V (LEKA).
5) Ausschluss von Leistungen:
Keine Planungs- und Durchführungsleistungen, wie sie von Ingenieurbüros bei der Realisierung von Erneuerbare-Energien-Vorhaben angeboten werden.
Mehr anzeigen
Objekt
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Mecklenburg-Vorpommern
Verfahren
Vergabekriterien
Kriterium: 1. Qualität Coaching-Konzept (35)
2. Qualität Arbeits- und Personalplan (25)
3. Qualität Kostenplan (15)
4. Präsentation (25)
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2018-02-08 📅
Name: Landwerke M-V GmbH
Postanschrift: Wilhelm-Stolte-Str. 90 17235 Neustrelitz
Postort: Neustrelitz
Postleitzahl: 17235
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: info@landwerke-mv.net 📧
Internetadresse: http://landwerke-mv.net/ 🌏
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 3
Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Herr Peter Krüger
Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein;
(2) Antrags befugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
Mehr anzeigen
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des
Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
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