Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit (2020-07-14) Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Name: Bw Bekleidungsmanagement GmbH
Postanschrift: Edmund-Rumpler-Strasse 8-10
Postort: Köln
Postleitzahl: 51149
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: bieteranfragen@bwbm.de📧
Region: Köln🏙️
URL: http://www.bwbm.de🌏
Adresse des Käuferprofils: https://vergabe.bwbm.de🌏
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Lieferung von Combatshirts
Produkte/Dienstleistungen: Kampfuniformen📦
Titel: Rahmenvereinbarung über die Lieferung von Combatshirts
Beschreibung
Ort der Leistung: St. Wendel🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Bw Bekleidungsmanagement GmbH
Bekleidungszentrum Nonnweiler
Beschreibung der Beschaffung:
“Rahmenvereinbarung über die Lieferung von Combatshirts im Zeitraum 1.4.2017 — 31.8.2020.” Dauer
Datum des Beginns: 2017-04-01 📅
Datum des Endes: 2020-08-31 📅
Verfahren Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2017/S 135-277886
Auftragsvergabe
Vertragsnummer: LHBw 2016 0056
Titel: Rahmenvereinbarung über die Lieferung von Combatshirts
Datum des Vertragsabschlusses: 2017-07-13 📅
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: Hexonia GmbH
Postanschrift: Van-der-Upwich-Strasse 40
Postort: Nettetal
Postleitzahl: 41334
Land: Deutschland 🇩🇪
Region: Viersen🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU ✅ Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 0.01 💰
Ergänzende Informationen Zusätzliche Informationen
Angabe der Erhöhung in Stück anstelle Angabe von Werten.
Körper überprüfen
Name: Bundeskartellamt — Vergabekammer des Bundes
Postanschrift: Villemombler Str. 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 228-94-99-0📞
E-Mail: poststelle@bundeskartellamt.bund.de📧
Fax: +49 228-94-99-400 📠 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“§ 160 GWB Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
§ 160 GWB Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
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Quelle: OJS 2020/S 137-337019 (2020-07-14)