DAM-System

Goethe-Institut e. V. – Zentrale

Erstellung eines DAM-Systems und Systemservice nach der Abnahme.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2016-08-31. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2016-08-01.

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2016-08-01 Auftragsbekanntmachung
Auftragsbekanntmachung (2016-08-01)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Softwarepaket und Informationssysteme
Referenznummer: 02/201608 - Erstellung eines DAM -Systems
Kurze Beschreibung: Erstellung eines DAM-Systems und Systemservice nach der Abnahme.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Softwarepaket und Informationssysteme 📦
Zusätzlicher CPV-Code: Programmierung von Softwarepaketen 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: München, Kreisfreie Stadt 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Sonstiges
Name des öffentlichen Auftraggebers: Goethe-Institut e. V. – Zentrale
Postanschrift: Dachauer Str. 122
Postleitzahl: 80637
Postort: München
Kontakt
Internetadresse: http://www.goethe.de 🌏
E-Mail: beate.kolberg@goethe.de 📧
URL der Dokumente: https://www.dtvp.de/Center/company/announcements/categoryOverview.do?method=search&searchString=%22CXP4YHXY681%22 🌏
URL der Teilnahme: https://www.dtvp.de/Center/company/announcements/categoryOverview.do?method=search&searchString=%22CXP4YHXY681%22 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2016-08-01 📅
Einreichungsfrist: 2016-08-31 📅
Veröffentlichungsdatum: 2016-08-06 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2016/S 151-273300
ABl. S-Ausgabe: 151
Zusätzliche Informationen
Bekanntmachungs-ID: CXP4YHXY681.

Objekt
Umfang der Beschaffung
Geschätzter Gesamtwert: 500 000 EUR 💰
Geschätzter Wert ohne MwSt: 400 000 EUR 💰
Dauer: 48 Monate
Beschreibung der Verlängerungen: Verlängerungsoption: einmalige Verlängerungsmöglichkeit um ein bis Jahre.
Beschreibung der Optionen: — Weiterentwicklung nach Bedarf nach der Abnahme.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Goethe-Institut e. V. – Zentrale; Dachauer Str. 122; 80637; München.

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Siehe Vergabeunterlagen, die unmittelbar mit dieser Bekanntmachung zugänglich sind.
Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
EVB-IT System-AGB; im übrigen siehe Vergabeunterlagen, die unmittelbar mit dieser Bekanntmachung zugänglich sind.

Verfahren
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 12:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2016-11-30 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2016-08-31 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 12:05

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Andere Art des öffentlichen Auftraggebers: öffentlicher Auftraggeber gem. § 99 Nr. 2 GWB
Kontakt
Kontaktperson: Bereich 02 – Frau Kolberg
Internetadresse: www.goethe.de 🌏
Dokumente URL: https://www.dtvp.de/Center/company/announcements/categoryOverview.do?method=search&searchString=%22CXP4YHXY681%22 🌏
Kontaktperson: Abt. Zentrale Dienste, Recht – Herr Hayer
E-Mail: hayer@goethe.de 📧
Land: München, Kreisfreie Stadt 🏙️

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 2889499-562 📞
Fax: +49 2889499-163 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Hilft die Vergabestelle einer Rüge nicht ab, wird mit Eingang des entsprechenden Antwortschreibens der Vergabestelle, eine Frist von 15 Kalendertagen in Gang gesetzt (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB), innerhalb derer der Bieter einen etwaigen Nachprüfungsantrag bei der Vergabekammer einreichen kann. Dies gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Mehr anzeigen
Quelle: OJS 2016/S 151-273300 (2016-08-01)