Der Freistaat Bayern, vertreten durch die Regierung von Unterfranken, vergibt nachfolgend genannte Dienstleistung. Bewachung einer Aufnahmeeinrichtung für Asylbewerber in Geldersheim
Der Freistaat Bayern – vertreten durch die Regierung von Unterfranken – vergibt nachfolgend genannte Dienstleistung an fachkundige und zuverlässige Sicherheitsdienstleister. Bewachung der Aufnahmeeinrichtung für Asylbewerber in Geldersheim, hierzu gehören insbesondere: Pforten- und Empfangsdienst; Alarmverfolgung; Zuteilung der Asylbewerber im Verwaltungs- und Ärztegebäude; Transferabwicklung; Überwachung der Essensausgabe; Rundgänge und Streifendienst. Insgesamt werden im Tagesdienst ca. 23 Sicherheitsdienstmitarbeiter und im Nachtdienst ca. 17 Sicherheitsdienstmitarbeiter rund um die Uhr an 365 Tagen im Jahr inkl. Feiertage benötigt. Es ist ab 01.07.2016 mit einer Asylbewerberanzahl von ca. 1 900 Personen sowie ab Winter 2016/2017 mit ca. 2 600 Asylbewerbern zu rechnen. Die Zahlen können variieren.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2016-05-24.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2016-04-13.
Auftragsbekanntmachung (2016-04-13) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Bewachungsdienste
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Bewachungsdienste📦
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Regierung von Unterfranken
Postanschrift: Kasernenweg 1
Postleitzahl: 97424
Postort: Schweinfurt
Kontakt
Internetadresse: http://www.regierung.unterfranken.bayern.de🌏
E-Mail: markus.schuessler@reg-ufr.bayern.de📧
Der Freistaat Bayern – vertreten durch die Regierung von Unterfranken – vergibt nachfolgend genannte Dienstleistung an fachkundige und zuverlässige Sicherheitsdienstleister.
Bewachung der Aufnahmeeinrichtung für Asylbewerber in Geldersheim, hierzu gehören insbesondere:
Pforten- und Empfangsdienst;
Alarmverfolgung;
Zuteilung der Asylbewerber im Verwaltungs- und Ärztegebäude;
Transferabwicklung;
Überwachung der Essensausgabe;
Rundgänge und Streifendienst.
Insgesamt werden im Tagesdienst ca. 23 Sicherheitsdienstmitarbeiter und im Nachtdienst ca. 17 Sicherheitsdienstmitarbeiter rund um die Uhr an 365 Tagen im Jahr inkl. Feiertage benötigt.
Es ist ab 01.07.2016 mit einer Asylbewerberanzahl von ca. 1 900 Personen sowie ab Winter 2016/2017 mit ca. 2 600 Asylbewerbern zu rechnen.
Die Zahlen können variieren.
Zahl der möglichen Verlängerungen: 1
Zeitlicher Rahmen für nachfolgende Aufträge: 12 Monate
Referenznummer: 6745.01-5-6/1.3
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Regierung von Unterfranken, Connstr. 1, 97424 Schweinfurt.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Bewachungserlaubnis nach § 34a Abs. 1 S. 1 GewO
Versicherungspolice zum Nachweis der Haftpflichtversicherung
Unbedenklichkeitsbescheinigung vom zuständigen Finanzamt
Unbedenklichkeitsbescheinigung vom Sozialversicherer
Bewerbererklärung über die Berufs- und Handelsregistereintragung
Erklärung zur Zuverlässigkeit und Eignung des Bewachungspersonals
Eigenerklärung zur Eignung (Formular L 124 – Anlage 7)
Selbstauskunft (vgl. Leistungsbeschreibungen) einschließlich Nachweis des Betriebs einer Filiale/Niederlassung in maximal 100 km Entfernung vom jeweiligen Dienstort
Auflistung und Beschreibung der Dienstkleidungsstücke sowie eine entsprechende Bilddokumentation
Verpflichtungserklärung über die Bezahlung der Mitarbeiter nach den jeweilig gültigen Tarifverträgen im Wach- und Sicherheitsgewerbe in Bayern
Geforderte Erklärungen, Nachweise und Unterlagen dürfen nicht älter als 6 Monate sein.
Die nicht rechtzeitige Vorlage von geforderten Erklärungen, Nachweise und Unterlagen kann zum Ausschluss des Angebotes führen.
Von der Nachforderung von fehlenden Unterlagen wird gem. § 19 Abs.2 VOl/A EG kein Gebrauch gemacht.
Im Falle einer Bietergemeinschaft sind sämtliche geforderte Erklärungen, Nachweise und Unterlagen (vgl. „Checkliste der einzureichenden Unterlagen“, s. Vergabeunterlagen) für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft vorzulegen.
Im Falle des beabsichtigten Einsatzes von Nachunternehmern sind diese, wenn sie im Zeitpunkt der Angebotsabgabe bereits feststehen, zu benennen. Ferner ist in jedem Fall anzugeben, für welche Leistungen voraussichtlich Nachunternehmer eingesetzt werden sollen.
Im Falle des beabsichtigten Einsatzes von Nachunternehmern sind diese, wenn sie im Zeitpunkt der Angebotsabgabe bereits feststehen, zu benennen. Ferner ist in jedem Fall anzugeben, für welche Leistungen voraussichtlich Nachunternehmer eingesetzt werden sollen.
Bieter aus EU-Ländern, in denen die benannten Nachweise bzw. Erklärungen nicht erteilt werden, haben gleichwertige Erklärungen, Nachweise und Unterlagen vorzulegen. Soweit die Erklärungen, Nachweise und Unterlagen nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, hat der Bieter eine amtlich anerkannte Übersetzung beizufügen.
Bieter aus EU-Ländern, in denen die benannten Nachweise bzw. Erklärungen nicht erteilt werden, haben gleichwertige Erklärungen, Nachweise und Unterlagen vorzulegen. Soweit die Erklärungen, Nachweise und Unterlagen nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, hat der Bieter eine amtlich anerkannte Übersetzung beizufügen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
1. Umsatz mit vergleichbaren wie den ausgeschriebenen Leistungen, jeweils der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre (2013 bis 2015).
2. Betriebshaftpflichtversicherung mit Mindestdeckungssummen gem. Ziffer III.1.1).
Geforderte Erklärungen, Nachweise und Unterlagen dürfen nicht älter als 6 Monate sein.
Bieter aus EU-Ländern, in denen die benannten Nachweise bzw. Erklärungen nicht erteilt werden, haben gleichwertige Erklärungen, Nachweise und Unterlagen vorzulegen. Soweit die Erklärungen, Nachweise und Unterlagen nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, hat der Bieter eine amtlich anerkannte Übersetzung beizufügen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Bieter aus EU-Ländern, in denen die benannten Nachweise bzw. Erklärungen nicht erteilt werden, haben gleichwertige Erklärungen, Nachweise und Unterlagen vorzulegen. Soweit die Erklärungen, Nachweise und Unterlagen nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, hat der Bieter eine amtlich anerkannte Übersetzung beizufügen.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
1. Mindestens 3 Referenzen von öffentlichen oder privaten Auftraggeber. Die Leistungen der jeweiligen Referenzen müssen mit der hier ausgeschriebenen Leistung vergleichbar sein. Die Leistungserbringung muss innerhalb der letzten der Jahre erfolgt sein. Die Referenzen sind unter Angabe von des Auftraggebers inkl. Ansprechpartner mit Telefonnummer, des Objektes, des Netto Auftragswerts, des Leistungszeitraum sowie einer stichwortartigen Beschreibung des Auftragsinhalts als separate Word-Datei zu vermerken.
1. Mindestens 3 Referenzen von öffentlichen oder privaten Auftraggeber. Die Leistungen der jeweiligen Referenzen müssen mit der hier ausgeschriebenen Leistung vergleichbar sein. Die Leistungserbringung muss innerhalb der letzten der Jahre erfolgt sein. Die Referenzen sind unter Angabe von des Auftraggebers inkl. Ansprechpartner mit Telefonnummer, des Objektes, des Netto Auftragswerts, des Leistungszeitraum sowie einer stichwortartigen Beschreibung des Auftragsinhalts als separate Word-Datei zu vermerken.
2. Zertifizierung nach DIN EN ISO 9001:2008 oder gleichwertig;
3. Der AN muss im eigenen Unternehmen über eine Serviceleitstelle (NSL) gemäß VdS 3138 (oder über eine gleichwertige Servicestelle) oder
über eine Alarmempfangsstelle (AES) mit Zertifizierung DIN EN 50518 (oder über eine gleichwertige Alarmempfangsstelle) verfügen.
5. Der An muss einen Konformitätsnachweis gemäß DIN 77200:2008 (mindestens Leistungsstufe 2) vorweisen.
6. Zum Leistungsbeginn muss der AN sicherstellen, dass alle Sicherheitsmitarbeiter über einen Erste-Hilfe-Grundkurs (EHG) verfügen.
Geforderte Erklärungen, Nachweise und Unterlagen sollen nicht älter als sechs Monate sein. Über das Nachfordern von fehlenden Nachweisen wird gem. § 19 Abs.2 VOL/A EG kein Gebrauch gemacht.
Bieter aus EU-Ländern, in denen die benannten Nachweise bzw. Erklärungen nicht erteilt werden, haben gleichwertige Erklärungen, Nachweise und Unterlagen vorzulegen. Soweit die Erklärungen, Nachweise und Unterlagen nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, hat der Bieter eine amtlich anerkannte Übersetzung beizufügen.
Bieter aus EU-Ländern, in denen die benannten Nachweise bzw. Erklärungen nicht erteilt werden, haben gleichwertige Erklärungen, Nachweise und Unterlagen vorzulegen. Soweit die Erklärungen, Nachweise und Unterlagen nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, hat der Bieter eine amtlich anerkannte Übersetzung beizufügen.
Mindeststandards:
Das eingesetzte Personal muss über eine Mindestqualifikationen verfügen, was im Rahmen der Vorlage des Formblatts „Eigenerklärung zum einzusetzenden Personal gem. § 7 EG Abs. 3 VOL/A“ (s. Vergabeunterlagen – Anlage 6) zu erklären ist. Durch Vorlage dieses Formblattes wird insoweit erklärt, dass:
Das eingesetzte Personal muss über eine Mindestqualifikationen verfügen, was im Rahmen der Vorlage des Formblatts „Eigenerklärung zum einzusetzenden Personal gem. § 7 EG Abs. 3 VOL/A“ (s. Vergabeunterlagen – Anlage 6) zu erklären ist. Durch Vorlage dieses Formblattes wird insoweit erklärt, dass:
— ausschließlich Personal mit erfolgreich abgeschlossener Sachkundeprüfung gem. § 34 a Gewerbeordnung (GewO) eingesetzt wird;
— der Bieter über die erforderlichen Genehmigungen gem. § 34a GewO und die entsprechenden Nachweise gem. Bewachungsverordnung (BewachV) verfügt und er zudem die Vorgaben der Berufsgenossenschaft und der BGV C7 erfüllt, um die Leistungserbringung gemäß den vorgenannten Vorschriften sicherzustellen;
— der Bieter über die erforderlichen Genehmigungen gem. § 34a GewO und die entsprechenden Nachweise gem. Bewachungsverordnung (BewachV) verfügt und er zudem die Vorgaben der Berufsgenossenschaft und der BGV C7 erfüllt, um die Leistungserbringung gemäß den vorgenannten Vorschriften sicherzustellen;
Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien:
Der Auftragnehmer ist verpflichtet, zur Absicherung sämtlicher Ansprüche des Auftraggebers im Zusammenhang mit dem Vertrag eine Haftpflichtversicherung einer Versicherungsgesellschaft mit Firmensitz in der EU mit einer Deckungssumme pro Versicherungsfall von mindestens:
Der Auftragnehmer ist verpflichtet, zur Absicherung sämtlicher Ansprüche des Auftraggebers im Zusammenhang mit dem Vertrag eine Haftpflichtversicherung einer Versicherungsgesellschaft mit Firmensitz in der EU mit einer Deckungssumme pro Versicherungsfall von mindestens:
— 5 000 000 EUR für Sachschäden,
— 5 000 000 EUR für Personenschäden,
— 5 000 000 EUR für Vermögensschäden,
— 250 000 EUR für Schäden gemäß Bundesdatenschutzgesetz,
— 250 000 EUR für Verlust von Schlüsseln,
— 50 000 EUR für Obhuts- und Bearbeitungsschäden
abzuschließen und während der Vertragslaufzeit aufrechtzuerhalten.
Die Jahreshöchstsumme muss mindestens das Zweifache der jeweiligen Einzelsumme betragen. Der Auftragnehmer wird das Bestehen des Versicherungsschutzes durch Vorlage einer entsprechenden Bestätigung der Versicherung 3 Wochen vor Leistungsaufnahme unaufgefordert nachweisen. Im Übrigen hat der Auftragnehmer auf Verlangen des Auftraggebers das Bestehen des Versicherungsschutzes jederzeit nachzuweisen.
Die Jahreshöchstsumme muss mindestens das Zweifache der jeweiligen Einzelsumme betragen. Der Auftragnehmer wird das Bestehen des Versicherungsschutzes durch Vorlage einer entsprechenden Bestätigung der Versicherung 3 Wochen vor Leistungsaufnahme unaufgefordert nachweisen. Im Übrigen hat der Auftragnehmer auf Verlangen des Auftraggebers das Bestehen des Versicherungsschutzes jederzeit nachzuweisen.
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln: VOL/B.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
Zugelassen als gesamtschuldnerische Bietergemeinschaft/Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter. Bietergemeinschaften haben mit ihrem Angebot eine von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung (Formblatt, s. Vergabeunterlagen – Anlage 8) abzugeben,
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll
Zugelassen als gesamtschuldnerische Bietergemeinschaft/Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter. Bietergemeinschaften haben mit ihrem Angebot eine von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung (Formblatt, s. Vergabeunterlagen – Anlage 8) abzugeben,
— in der die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall erklärt ist,
— in der alle Mitglieder aufgeführt sind und der für die Durchführung des Vertrags bevollmächtigte Vertreter bezeichnet ist,
— dass der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt,
— dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften,
— dass der bevollmächtigte Vertreter berechtigt ist, Zahlungen mit befreiender Wirkung für den Auftragnehmer anzunehmen oder Zahlungen nach dessen schriftlicher Weisung zu leisten,
— dass die gesamtschuldnerische Haftung aller Mitglieder auch nach Auflösung der Arbeitsgemeinschaft bestehen bleibt.
Sonstige besondere Bedingungen:
Die Bieter werden auf die Pflicht zur Einhaltung von Tarifverträgen bzw. zur Zahlung eines Mindestlohnes, sowie im Falle des Nachunternehmereinsatzes auf die Verpflichtung zur Weitergabe dieser Pflicht an Nachunternehmer hingewiesen. Insbesondere haben die Bieter ihrer Angebotskalkulation insoweit die Vorgaben des neuen „Entgelttarifvertrages für Sicherheitsdienstleistungen Bayern“ zugrunde zu legen.
Die Bieter werden auf die Pflicht zur Einhaltung von Tarifverträgen bzw. zur Zahlung eines Mindestlohnes, sowie im Falle des Nachunternehmereinsatzes auf die Verpflichtung zur Weitergabe dieser Pflicht an Nachunternehmer hingewiesen. Insbesondere haben die Bieter ihrer Angebotskalkulation insoweit die Vorgaben des neuen „Entgelttarifvertrages für Sicherheitsdienstleistungen Bayern“ zugrunde zu legen.
Der Auftragnehmer hat dem Auftraggebers für jede im Rahmen dieses Vertrages beschäftigte Arbeitskraft ein polizeiliches Führungszeugnis vorzulegen, das nicht älter als 6 Monate ist. Neben dem Führungszeugnis kann der AG zusätzlich für den AN kostenfreie Sicherheitsprüfung der Stufe 1 und oder 2 verlangen.
Der Auftragnehmer hat dem Auftraggebers für jede im Rahmen dieses Vertrages beschäftigte Arbeitskraft ein polizeiliches Führungszeugnis vorzulegen, das nicht älter als 6 Monate ist. Neben dem Führungszeugnis kann der AG zusätzlich für den AN kostenfreie Sicherheitsprüfung der Stufe 1 und oder 2 verlangen.
Die Qualifikation des vorgesehenen Personals ist nach Auftragserteilung durch entsprechende Nachweise zu belegen. Für das eingesetzte Personal ist der Nachweis der erfolgreich abgeschlossenen Lehrgänge in „Erster Hilfe“ sowie „Brandschutz“ vorzulegen (siehe Vergabeunterlagen).
Die Qualifikation des vorgesehenen Personals ist nach Auftragserteilung durch entsprechende Nachweise zu belegen. Für das eingesetzte Personal ist der Nachweis der erfolgreich abgeschlossenen Lehrgänge in „Erster Hilfe“ sowie „Brandschutz“ vorzulegen (siehe Vergabeunterlagen).
Die Ausführung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand vorbehalten: Sicherheitsdienstleister.
Namen und berufliche Qualifikationen des Personals ✅
Verfahren
Zahlungsweise für die Unterlagen:
Die Vergabunterlagen zur Bewachung der Aufnahmeeinrichtung Geldersheim erhalten Sie ausschließlich nur als Download unter www.staatsanzeiger-eservices.de
Es erfolgt kein Versand der Vergabeunterlagen per E-Mail oder per Post.
Eine postalische wie auch eine elektronische Angebotsabgabe ist möglich.
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2016-08-31 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2016-05-24 📅
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️
Referenz Daten
Datum des Beginns: 2016-07-01 📅
Datum des Endes: 2020-06-30 📅
Kennungen
Vom öffentlichen Auftraggeber vergebene Referenznummer: 6745.01-5-6/1.3
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Nordbayern
Postanschrift: Promenade 27
Postort: Ansbach
Postleitzahl: 91522
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer.nordbayern@reg-mfr.bayern.de📧 Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Regierung von Unterftranken
Postanschrift: Kasernenweg 1
Postort: Schweinfurt
Postleitzahl: 97424
Quelle: OJS 2016/S 075-131756 (2016-04-13)
Ergänzende Angaben (2016-04-20) Objekt Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Ergänzende Angaben