Deutsch-Internationales Wirtschaftszentrum Nordstadt – DIWN

Vergabe- und Beschaffungszentrum der Stadt Dortmund

Aufgabe des DIWN ist die Steigerung der Wertschöpfung in der Dortmunder Nordstadt; die Förderung der Lokalen Ökonomie in diesem Stadtteil durch ein zielgruppenspezifisches Angebot an junge sowie kleine Unternehmen mit Entwicklungspotenzial oder Konsolidierungsbedarf.
Die Zielgruppe der von Migranten/-innen geführten Unternehmen ist durchschnittlich jünger und noch nicht so lange am Markt wie die meisten Unternehmungen aus den gleichen Branchen mit Gründern/-innen aus der Herkunftsgesellschaft. Ein Kern bedient schon seit langem mit Produkten und Dienstleistungen spezifische Bedürfnisse der jeweiligen Migrantengruppe, aber der Großteil agiert mittlerweile mit seinen Angeboten am Markt – wie die meisten Unternehmen der Branche aus der Aufnahmegesellschaft. Oft sind anteilig deutschstämmige Mitarbeiter beschäftigt oder ein Großteil der Kundschaft wird aus der Aufnahmegesellschaft generiert.
Trotzdem unterliegen die Unternehmen im zivilgesellschaftlichen Wirtschaftsleben immer noch objektiven oder subjektiv wahrgenommenen Benachteiligungen. Ihre Informationswege sind andere, Sprachprobleme oder die mangelnde Vertrautheit mit dem deutschen Gewerbe-, Handels- und Steuerrecht bewirken Nachteile und lösen Berührungsängste zu deutschen Institutionen aus.
In einer Projektentwicklung soll das Modell Deutsch-Internationales Wirtschaftszentrum Nordstadt (DIWN) entwickelt und schließlich verfeinert werden. Interessenten/-innen und Förderer sollen sich zusammenfinden, ein Beirat soll die Gründung und Etablierung unterstützen. Ein geeigneter Standort in der Dortmunder Nordstadt – ein Mietshaus mit Ladenlokal und ausreichend großer und gut belichteter Hofflächen – kann danach z. B. im Bereich Nordmarkt, Hafen oder Borsigplatz ausgewählt werden.
Im Erdgeschoss soll in einem Büro/Ladenlokal die Anlaufstelle für die Anmeldung und administrative Unterstützung/Coaching – mit separatem Beratungsraum – vorgehalten werden. Daneben ist ein Raum für Qualifizierungsmaßnahmen vorgesehen, der auch vermietet werden kann. Ein/-e Projektmanager/-in und zwei Unternehmensberater/-innen auf Honorarbasis stellen die ständige Präsenz und die Qualität der Beratung sicher.
Nach der Eröffnung können die ersten Schritte zum Einzug von Unternehmen in angebotene Geschäftsräume unternommen werden. Die Bandbreite des möglichen Branchenbesatzes kann von unternehmensnahen Dienstleistungen (z. B. Übersetzungen, Bürodienstleistungen) bis hin zu freiberuflichen Tätigkeiten (Fahrschule) oder kunstgewerblichen Fertigungsstätten reichen; jeweils im baurechtlich zulässigen Spektrum. Die Unternehmer/-innen mieten diese subventionierten Geschäftsräume und werden ertüchtigt, nach einer Zeit der Begleitung und des Coachings in eigene Räume – in der Dortmunder Nordstadt – zu ziehen.
Die Aufgaben des DIWN in der Dortmunder Nordstadt gegenüber der Ethnischen Ökonomie sind wie folgt definiert:
— Bestandspflege und Firmenbetreuung bei etablierten Unternehmen in der Dortmunder Nordstadt,
— Beratung von ansiedlungswilligen Unternehmen oder Filial-Eröffnungs-Absichten,
— Festigungs- und Entwicklungs-Beratung, Stärken-Schwächen-Analysen und Coachings bei kleinen Unternehmen, die betriebliche Probleme haben und/oder ihr Geschäftsmodell ausbauen möchten;
— Qualifizierungsberatung für Unternehmer/-innen und Mitarbeiter/-innen, Workshops;
— Initiativen zur Gewinnung von Kundenzugängen im In- und Ausland; Unterstützung bei der Erschließung von Zulieferern oder neuen Märkten mit Endkunden;
— Einbindung von deutschen Unternehmen in die Liefer- und Geschäftskreisläufe, sowie Erschließung von Export- und Importmöglichkeiten;
— Unterstützung bei der Gewinnung zusätzlicher Fachkräfte und neuer eigener Mietimmobilien;
— Raumangebot für bestehende Unternehmen, die sich neu aufstellen oder weiterentwickeln wollen.
Eine Zusammenarbeit mit der Mikrofinanzgenossenschaft NordHand eG ist geplant.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2016-03-17. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2016-02-16.

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2016-02-16 Auftragsbekanntmachung
Auftragsbekanntmachung (2016-02-16)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistungen für die öffentliche Verwaltung
Menge oder Umfang: Das maximale Budget beträgt 392 000 EUR brutto.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Dienstleistungen für die öffentliche Verwaltung 📦

Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Vergabe- und Beschaffungszentrum der Stadt Dortmund
Postanschrift: Viktoriastr. 15
Postleitzahl: 44122
Postort: Dortmund
Kontakt
Internetadresse: http://www.dortmund.de 🌏
E-Mail: mbartz@stadtdo.de 📧
Telefon: +49 2315024633 📞
Fax: +49 2315010091 📠

Referenz
Daten
Absendedatum: 2016-02-16 📅
Einreichungsfrist: 2016-03-17 📅
Veröffentlichungsdatum: 2016-02-20 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2016/S 036-058599
ABl. S-Ausgabe: 36

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Aufgabe des DIWN ist die Steigerung der Wertschöpfung in der Dortmunder Nordstadt; die Förderung der Lokalen Ökonomie in diesem Stadtteil durch ein zielgruppenspezifisches Angebot an junge sowie kleine Unternehmen mit Entwicklungspotenzial oder Konsolidierungsbedarf.
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Die Zielgruppe der von Migranten/-innen geführten Unternehmen ist durchschnittlich jünger und noch nicht so lange am Markt wie die meisten Unternehmungen aus den gleichen Branchen mit Gründern/-innen aus der Herkunftsgesellschaft. Ein Kern bedient schon seit langem mit Produkten und Dienstleistungen spezifische Bedürfnisse der jeweiligen Migrantengruppe, aber der Großteil agiert mittlerweile mit seinen Angeboten am Markt – wie die meisten Unternehmen der Branche aus der Aufnahmegesellschaft. Oft sind anteilig deutschstämmige Mitarbeiter beschäftigt oder ein Großteil der Kundschaft wird aus der Aufnahmegesellschaft generiert.
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Trotzdem unterliegen die Unternehmen im zivilgesellschaftlichen Wirtschaftsleben immer noch objektiven oder subjektiv wahrgenommenen Benachteiligungen. Ihre Informationswege sind andere, Sprachprobleme oder die mangelnde Vertrautheit mit dem deutschen Gewerbe-, Handels- und Steuerrecht bewirken Nachteile und lösen Berührungsängste zu deutschen Institutionen aus.
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In einer Projektentwicklung soll das Modell Deutsch-Internationales Wirtschaftszentrum Nordstadt (DIWN) entwickelt und schließlich verfeinert werden. Interessenten/-innen und Förderer sollen sich zusammenfinden, ein Beirat soll die Gründung und Etablierung unterstützen. Ein geeigneter Standort in der Dortmunder Nordstadt – ein Mietshaus mit Ladenlokal und ausreichend großer und gut belichteter Hofflächen – kann danach z. B. im Bereich Nordmarkt, Hafen oder Borsigplatz ausgewählt werden.
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Im Erdgeschoss soll in einem Büro/Ladenlokal die Anlaufstelle für die Anmeldung und administrative Unterstützung/Coaching – mit separatem Beratungsraum – vorgehalten werden. Daneben ist ein Raum für Qualifizierungsmaßnahmen vorgesehen, der auch vermietet werden kann. Ein/-e Projektmanager/-in und zwei Unternehmensberater/-innen auf Honorarbasis stellen die ständige Präsenz und die Qualität der Beratung sicher.
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Nach der Eröffnung können die ersten Schritte zum Einzug von Unternehmen in angebotene Geschäftsräume unternommen werden. Die Bandbreite des möglichen Branchenbesatzes kann von unternehmensnahen Dienstleistungen (z. B. Übersetzungen, Bürodienstleistungen) bis hin zu freiberuflichen Tätigkeiten (Fahrschule) oder kunstgewerblichen Fertigungsstätten reichen; jeweils im baurechtlich zulässigen Spektrum. Die Unternehmer/-innen mieten diese subventionierten Geschäftsräume und werden ertüchtigt, nach einer Zeit der Begleitung und des Coachings in eigene Räume – in der Dortmunder Nordstadt – zu ziehen.
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Die Aufgaben des DIWN in der Dortmunder Nordstadt gegenüber der Ethnischen Ökonomie sind wie folgt definiert:
— Bestandspflege und Firmenbetreuung bei etablierten Unternehmen in der Dortmunder Nordstadt,
— Beratung von ansiedlungswilligen Unternehmen oder Filial-Eröffnungs-Absichten,
— Festigungs- und Entwicklungs-Beratung, Stärken-Schwächen-Analysen und Coachings bei kleinen Unternehmen, die betriebliche Probleme haben und/oder ihr Geschäftsmodell ausbauen möchten;
— Qualifizierungsberatung für Unternehmer/-innen und Mitarbeiter/-innen, Workshops;
— Initiativen zur Gewinnung von Kundenzugängen im In- und Ausland; Unterstützung bei der Erschließung von Zulieferern oder neuen Märkten mit Endkunden;
— Einbindung von deutschen Unternehmen in die Liefer- und Geschäftskreisläufe, sowie Erschließung von Export- und Importmöglichkeiten;
— Unterstützung bei der Gewinnung zusätzlicher Fachkräfte und neuer eigener Mietimmobilien;
— Raumangebot für bestehende Unternehmen, die sich neu aufstellen oder weiterentwickeln wollen.
Eine Zusammenarbeit mit der Mikrofinanzgenossenschaft NordHand eG ist geplant.
Referenznummer: 190880-0008-F003/16

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Es sind Nachweise gem. § 5 VOF einzureichen. Werden keine ausreichenden Eignungsnachweise
vom Bewerber eingereicht, kann er vom Wettbewerb ausgeschlossen werden. Der Auslober wendet die
Bestimmungen gemäß RdErl. d. Innenministeriums „Verhütung und Bekämpfung von Korruption in der
öffentlichen Verwaltung“ vom 26.4.2005 – IR 12.02.06 – an. Es gelten die Bestimmungen des TVgG NRW. Mit
dem Teilnahmeantrag sind die nach § 4, 18 und § 19 TVgG NRW sowie nach § 19 Abs. 1 MiLoG erforderlichen
Verpflichtungserklärungen vom Bieter und den bereits bekannten Nachunternehmern und Verleihern von
Arbeitskräften abzugeben. Der Auftraggeber wird ab einer Auftragssumme von 25 000 EUR für den Bieter,
der den Zuschlag erhalten soll, den Nachunternehmer sowie den Verleiher von Arbeitskräften zur Bestätigung
der Erklärung einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister beim Bundesamt für Justiz anfordern.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
A) Eigenerklärungen über:
— Einhaltung der steuerlichen Verpflichtungen gegen
Bund, Land und Gemeinde
— Zahlung der Beitragsleistungen zur
Sozialversicherung und Einhaltung der Arbeitsschutzvorschriften
— Erklärung, dass keine Ausschlussgründe nach § 4 Nr.
6 und 9 VOF vorliegen
— Verpflichtungserklärungen nach § 4, 18 und 19 TVgG
NRW
b) Steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung des
zuständigen Finanzamtes (nicht älter als 6 Monate)
c) Unbedenklichkeitsbescheinigung für die Erteilung
öffentlicher Aufträge von der zuständigen Stadtkasse
(nicht älter als 6 Monate)
d) Nachweis (Kopie der Versicherungspolice)
über das Bestehen einer ausreichenden
Betriebshaftpflichtversicherung (Deckungssummen
mind. 1 500 000 EUR für Personen und Sachschäden und 250 000 für vermögensschäden).
Falls eine derartige Versicherung nicht vorhanden ist,
ist für den Auftragsfall eine Deckungszusage über die
entsprechende Summe beizubringen.
e) Verpflichtungserklärung über das Bereitstellen
entsprechender Mittel zur Auftragserfüllung.
Mindeststandards:
Für den Nachweis der Mindestanforderungen wird
die Verwendung der Bewerbungsunterlagen des
Auftraggebers dringend empfohlen. Diese erhalten
Sie auf dem Portal „Vergabemarktplatz Metropole
Ruhr“. Um die Unterlagen anfordern zu können, ist
eine einmalige kostenlose Registrierung unter http://www.vergabe.metropoleruhr.de/VMPSatellite/company/welcome.do erforderlich. Die Bewerbungsunterlagen
können nach erfolgreicher Registrierung auf dem genannten Portal heruntergeladen werden.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
F) Gesamtumsatz des Unternehmens / der Mitglieder
der Bietergemeinschaft (ggf. einschließlich
Subunternehmer) sowie Umsatz mit vergleichbaren
Dienstleistungen jeweils bezogen auf die letzten 3
Geschäftsjahre (Mind. 150 000 EUR Gesamtumsatz und 50 000 EUR für die Dienstleistung Unternehmensberatung)
g) wesentliche im Bereich der beschriebenen
Auftragsinhalte in den letzten 3 Jahren erbrachte
Leistungen mit Angabe des Rechnungswertes, der
Leistungszeit sowie der öffentlichen oder privaten
Auftraggeber – Referenz/en
(Mindestkriterien: Referenz mit Vergleichbarkeit zum ausgeschriebenen Teilprojekt, Honorar für die Referenz mind. 2 500 EUR je Beratung, Beratung im Rahmen eines Programms mit Stadtteil- bzw. supranationaler Gebietsförderung, Beratung diverser Unternehmen unter migrantischer Führung zielgruppenorientiert und erfolgreich.)
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h) Namentliche Benennung, Berufserfahrung (Funktion
und Dauer) und Qualifikationen aller Mitarbeiter/innen,
die für das Projekt tätig werden, mit ihren Aufgaben im
Team; (Zusätzlich Auflistung des Personals nach Berufsgruppen, Mindestkriterium für das Büro: 2 Mitarbeiter im Mittel der letzten 3 Jahre)
i) Erfahrungen (mit deren Dauer) des/der Projektleiters/
in in dieser Funktion
(Mindestkriterium Unternehmensberater: 5 Berufsjahre, stellv. Unternehmensberater 5 Berufsjahre).
Mindeststandards:
Die genannten Unterlagen sollten möglichst bereits mit
dem Teilnahmeantrag eingereicht werden. Fehlende
Unterlagen werden von der Vergabestelle nach Prüfung
mit einer kurzen Nachfristsetzung nachgefordert.
Werden sie auch innerhalb der Nachfrist nicht mit
eingereicht, wird der Bewerber ausgeschlossen.
Auftragsausführung
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll: Gesamtschuldnerisch haftend mit einem bevollmächtigten Vertreter.
Namen und berufliche Qualifikationen des Personals

Verfahren
Voraussichtliche Anzahl von Bewerbern: 4
Objektive Auswahlkriterien:
Erfüllung der geforderten Mindestkriterien der wirtschaftlichen, finanziellen und technischen Leistungsfähigkeit-Erfüllung der zusätzlichen Bewertungskriterien. Bei gleicher Punktzahl von Bewerbern entscheidet das Los über die Teilnahme am weiteren Verhandlungsverfahren. Die Auslosung wird durch die am Verfahren nicht beteiligte Submissionsstelle des Vergabe- und Beschaffungszentrums durchgeführt.
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Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Matthias Bartz
Internetadresse: www.dortmund.de 🌏

Referenz
Kennungen
Vom öffentlichen Auftraggeber vergebene Referenznummer: 190880-0008-F003/16

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer bei der Bezirksregierung Münster
Postanschrift: Albrecht-Thaer-Straße 9
Postort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@bezreg-muenster.nrw.de 📧
Telefon: +49 2514111691 📞
Internetadresse: www.bezreg-muenster.de 🌏
Fax: +49 2514112165 📠
Name: S. o.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang einer Mitteilung
des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).
Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt
wird (§ 114 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Kalendertage nach Absendung der Information
über die Vergabeentscheidung per Fax oder E-Mail und 15 Kalendertage nach Absendung der Information über die Vergabeentscheidung per Post, wobei die Frist jeweils unabhängig vom Zugang der Information beim betroffenen Bewerber oder Bieter am Tag nach Absendung der Information beginnt (§ 101a GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsverfahrens setzt ferner voraus, dass erkannte Vergabeverstöße unverzüglich nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber gerügt wurden (§ 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Vergabeverstöße, die bereits aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Vergabeverstöße, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder bis zum Ablauf der in den Vergabeunterlagen benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB).
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Quelle: OJS 2016/S 036-058599 (2016-02-16)