Deutsche Botschaft Paris – Generalsanierung Kanzleigebäude

Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung

Deutsche Botschaft Paris – Generalsanierung Kanzleigebäude
F-75008 Paris / 13/15 Avenue Franklin D. Roosevelt
— Medientechnik -.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2017-01-17. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2016-12-13.

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2016-12-13 Auftragsbekanntmachung
Auftragsbekanntmachung (2016-12-13)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Multimediaausrüstung
Referenznummer: 2/17
Kurze Beschreibung:
Deutsche Botschaft Paris – Generalsanierung Kanzleigebäude F-75008 Paris / 13/15 Avenue Franklin D. Roosevelt — Medientechnik -.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Bauleistung
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Multimediaausrüstung 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Paris 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung
Postanschrift: Deichmanns Aue 31-37
Postleitzahl: 53179
Postort: Bonn
Kontakt
Internetadresse: http://www.evergabe-online.de 🌏
E-Mail: vergabe-bonn@bbr.bund.de 📧
Telefon: +49 228-4010 📞
Fax: +49 228-4011223 📠
URL der Dokumente: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=145303 🌏
URL der Teilnahme: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=145303 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2016-12-13 📅
Einreichungsfrist: 2017-01-17 📅
Veröffentlichungsdatum: 2016-12-16 📅
Datum des Beginns: 2017-04-19 📅
Datum des Endes: 2017-08-31 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2016/S 243-442823
ABl. S-Ausgabe: 243

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Deutsche Botschaft Paris – Generalsanierung Kanzleigebäude
F-75008 Paris / 13/15 Avenue Franklin D. Roosevelt
— Medientechnik -.
Geschätzter Gesamtwert: 0.01 EUR 💰
Kurze Beschreibung:
Großer Saal:
— Videotechnik zur Bildwiedergabe für Präsentationszwecke in multifunktional genutztem Raum mit mehreren Anschlusspunkten;
— Integration einer mobilen Videokonferenztechnik;
— Audiowiedergabe über Beamsteering-Schallwandler in Kombination mit Deckenschallwandlern und digitalem Audioprozessor in multifunktional genutztem Raum;
— Audiotechnik; bestehend aus Funkmikrofonen, drahtgebundenen Mikrofonen und Dolmetscherfunktionalität;
— Steuerungstechnik, bestehend aus Mediensteuerung mit Touch Panel;
— Realisierung mehrerer Nutzungsvarianten über Raumpresets;
— Optional: Integration einer szenischen Beleuchtung.
Foyer:
— Mobile Beschallungstechnik;
— Übertragung von Ton aus dem Großen Saal.
Kleiner Saal:
— Videotechnik zur Bildwiedergabe für Präsentationszwecke in flexibel genutztem Raum mit mehreren Anschlusspunkten;
— Audiowiedergabe über Frontbeschallung in Kombination mit Deckenschallwandlern und digitalem Audioprozessor;
— Audiotechnik, bestehend aus Funkmikrofonen, drahtgebundenen Mikrofonen und Anschlussmöglichkeit für mobile drahtgebundene Diskussionsanlage mit Dolmetscherfunktionalität;
— Realisierung mehrerer Nutzungsvarianten über Raumpresets.
Konferenzraum:
— Videotechnik zur Bildwiedergabe für Präsentationszwecke;
— Audiowiedergabe über Frontbeschallung und digitalem Audioprozessor;
— Audiotechnik, bestehend aus Anschlussmöglichkeit für mobile drahtgebundene Diskussionsanlage;
— Steuerungstechnik, bestehend aus Mediensteuerung mit Touch Panel.
Geschätzter Wert ohne MwSt: 0.01 EUR 💰
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Frankreich / Paris.

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Die Eignung ist mit dem Angebot durch Eintragung in die Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) oder Eigenerklärungen gem. Formblatt 124
(Eigenerklärungen zur Eignung) oder anhand der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) nachzuweisen. Gelangt das Angebot eines nicht präqualifizierten Bieters in die engere Wahl, sind die
im Formblatt 124 angegebenen Bescheinigungen innerhalb von 6 Kalendertagen nach Aufforderung vorzulegen.
Beruft sich der Bieter zur Erfüllung des Auftrages auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen, ist die jeweilige Nummer im Präqualifikationsverzeichnis oder es sind die Erklärungen und Bescheinigungen gemäß dem
Formblatt 124 auch für diese anderen Unternehmen auf Verlangen vorzulegen. Das Formblatt 124 ist erhältlich bei:
Darüber hinaus hat der Bieter zum Nachweis seiner Fachkunde folgende Angaben gemäß § 6 Abs. 3 Nr. 3 VOB/A zu machen:
Möglicherweise geforderte Mindeststandards: (falls zutreffend) Formblatt „Erklärung des Bieters zu den Mindestanforderungen an die Eignung – EG “ Bieter, die ihren Sitz nicht in der Bundesrepublik Deutschland haben, haben gleichwertige Bescheinigungen von anerkannten Stellen ihres Herkunftslandes vorzulegen.
Mehr anzeigen
Der Auftraggeber wird für den Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister (§ 150a Gewerbeordnung) beim Bundeszentralregister anfordern.
Ausländische Bieter haben gleichwertige Bescheinigungen ihres Herkunftslandes vorzulegen. Der Bieter hat die Einhaltung der Mindestentgelt-Regelungen zu berücksichtigen.
Einzelheiten dazu sind in den Ausschreibungsunterlagen enthalten.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Die Eignung ist mit dem Angebot durch Eintragung in die Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) oder Eigenerklärungen gem. Formblatt 124
(Eigenerklärungen zur Eignung) oder anhand der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) nachzuweisen. Gelangt das Angebot eines nicht präqualifizierten Bieters in die engere Wahl, sind die
im Formblatt 124 angegebenen Bescheinigungen innerhalb von 6 Kalendertagen nach Aufforderung vorzulegen.
Beruft sich der Bieter zur Erfüllung des Auftrages auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen, ist die jeweilige Nummer im Präqualifikationsverzeichnis oder es sind die Erklärungen und Bescheinigungen gemäß dem
Formblatt 124 auch für diese anderen Unternehmen auf Verlangen vorzulegen. Das Formblatt 124 ist erhältlich bei:
Darüber hinaus hat der Bieter zum Nachweis seiner Fachkunde folgende Angaben gemäß § 6 Abs. 3 Nr. 3 VOB/A zu machen:
Möglicherweise geforderte Mindeststandards: (falls zutreffend) Formblatt „Erklärung des Bieters zu den Mindestanforderungen an die Eignung – EG“ Bieter, die ihren Sitz nicht in der Bundesrepublik Deutschland haben, haben gleichwertige Bescheinigungen von anerkannten Stellen ihres Herkunftslandes vorzulegen.
Mehr anzeigen
Der Auftraggeber wird für den Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister (§ 150a Gewerbeordnung) beim Bundeszentralregister anfordern.
Ausländische Bieter haben gleichwertige Bescheinigungen ihres Herkunftslandes vorzulegen. Der Bieter hat die Einhaltung der Mindestentgelt-Regelungen zu berücksichtigen.
Einzelheiten dazu sind in den Ausschreibungsunterlagen enthalten.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Die Eignung ist mit dem Angebot durch Eintragung in die Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) oder Eigenerklärungen gem. Formblatt 124
(Eigenerklärungen zur Eignung) oder anhand der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) nachzuweisen. Gelangt das Angebot eines nicht präqualifizierten Bieters in die engere Wahl, sind die
im Formblatt 124 angegebenen Bescheinigungen innerhalb von 6 Kalendertagen nach Aufforderung vorzulegen.
Beruft sich der Bieter zur Erfüllung des Auftrages auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen, ist die jeweilige Nummer im Präqualifikationsverzeichnis oder es sind die Erklärungen und Bescheinigungen gemäß dem
Formblatt 124 auch für diese anderen Unternehmen auf Verlangen vorzulegen. Das Formblatt 124 ist erhältlich bei:
Darüber hinaus hat der Bieter zum Nachweis seiner Fachkunde folgende Angaben gemäß § 6 Abs. 3 Nr. 3 VOB/A zu machen:
Möglicherweise geforderte Mindeststandards: (falls zutreffend) Formblatt „Erklärung des Bieters zu den Mindestanforderungen an die Eignung – EG“ Bieter, die ihren Sitz nicht in der Bundesrepublik Deutschland haben, haben gleichwertige Bescheinigungen von anerkannten Stellen ihres Herkunftslandes vorzulegen.
Mehr anzeigen
Der Auftraggeber wird für den Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister (§ 150a Gewerbeordnung) beim Bundeszentralregister anfordern.
Ausländische Bieter haben gleichwertige Bescheinigungen ihres Herkunftslandes vorzulegen. Der Bieter hat die Einhaltung der Mindestentgelt-Regelungen zu berücksichtigen.
Einzelheiten dazu sind in den Ausschreibungsunterlagen enthalten.

Verfahren
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 12:00
Datum der Absendung der Aufforderungen: 2017-02-06 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2017-04-18 📅

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Vergabereferat A 4.2 – Herrn Dirk Kuchheuser
Dokumente URL: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=145303 🌏

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Bundeskartellamt – Vergabekammern des Bundes
Postanschrift: Villemombler Str. 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 228-94990 📞
Fax: +49 228-9499163 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Gemäß § 160 Absatz 3 GWB müssen Verstöße gegen Vergabevorschriften unverzüglich nachdem sie erkannt wurden, spätestens innerhalb von 10 Kalendertagen, bei dem
Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung; Vergabereferat A 4.2; Deichmanns Aue 31-37; 53179 Bonn
gerügt werden.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aus diesem Bekanntmachungstext erkennbar sind, müssen innerhalb
der Frist zur Angebotsabgabe bzw. bei Teilnahmewettbewerben der Bewerbungsfrist gerügt werden.
Hilft das Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung der Rüge nicht ab, kann innerhalb von 15 Kalendertagen
nach Eingang der Mitteilung des Bundesamtes für Bauwesen und Raumordnung, der Rüge nicht abhelfen zu
wollen, ein Antrag auf Nachprüfung beim Bundeskartellamt unter der o. g. Anschrift gestellt werden.
Quelle: OJS 2016/S 243-442823 (2016-12-13)