Gegenstand ist die Beschaffung, zentrale Bereitstellung und Weiterentwicklung eines Basisdienstes E-Akte für die oberste Landesverwaltung Rheinland-Pfalz inklusive der Überlassung benötigter Lizenzen.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2017-01-11.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2016-12-07.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Freiwillige ex ante-transparenzbekanntmachung (2022-07-12) Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Name: Landesbetrieb Daten und Information
Nationale Registrierungsnummer: DEB35
Postanschrift: Valenciaplatz 6
Postort: Mainz
Postleitzahl: 55118
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 6131/605-0📞
E-Mail: ausschreibungen@ldi.rlp.de📧
Fax: +49 6131/605-146 📠
Region: Deutschland🏙️
URL: https://ldi.rlp.de/🌏
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Beschaffung Fabasoft app.telemetry Lizenzen und Softwarepflege
Produkte/Dienstleistungen: Software-Wartung und -Reparatur📦
Kurze Beschreibung:
“Das Land Rheinland-Pfalz hat ein Dokumenten-Management- und Vorgangs-Bearbeitungs-System für die Landesverwaltung von Rheinland-Pfalz inklusive der...”
Kurze Beschreibung
Das Land Rheinland-Pfalz hat ein Dokumenten-Management- und Vorgangs-Bearbeitungs-System für die Landesverwaltung von Rheinland-Pfalz inklusive der Überlassung benötigter Lizenzen („DIALOG RLP“) beschafft. Nach erfolgter Gesamtabnahme wird die Software Fabasoft app.telemetry für alle Instanzen eingesetzt. Da die Softwarepflege nicht Gegenstand des Rahmenvertrages ist, besteht neben den Lizenzen Fabasoft app.telemetry Bedarf an der Softwarepflege.
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Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): EUR 1 💰
1️⃣
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Branchenspezifisches Softwarepaket📦
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Bereitstellung von Software📦
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Programmierung von Softwarepaketen📦
Ort der Leistung: Rheinland-Pfalz🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Mainz, Rheinland-Pfalz.
Beschreibung der Beschaffung:
“Die Software ergänzt die in der Fabasoft eGov-Suite enthaltenen Monitoring-Funktionen um Funktionen der Softwaretelemetrie, um im Problemfall die...”
Beschreibung der Beschaffung
Die Software ergänzt die in der Fabasoft eGov-Suite enthaltenen Monitoring-Funktionen um Funktionen der Softwaretelemetrie, um im Problemfall die Identifikation und Analyse der Problemstellen/-ursachen zu erkennen. 182 HE Fabasoft app.telemetry 2021 nebst Pflege.
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Preis
Beschreibung
Zusätzliche Informationen:
“Bei den unter Abschnitt II.1.7) und V.2.4) genannten Werten handelt es sich um fiktive Angaben, die aufgrund technischer Vorgaben gemacht werden mussten....”
Zusätzliche Informationen
Bei den unter Abschnitt II.1.7) und V.2.4) genannten Werten handelt es sich um fiktive Angaben, die aufgrund technischer Vorgaben gemacht werden mussten. Die tatsächlichen Auftragswerte können zum Schutz berechtigter Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse nicht offengelegt werden.
Verfahren Vergabe eines Auftrags ohne vorherige Veröffentlichung eines Aufrufs zum Wettbewerb im Amtsblatt der Europäischen Union in den nachstehend aufgeführten Fällen
Die Beschaffung fällt nicht in den Anwendungsbereich der Richtlinie
Art des Verfahrens
Vergabe eines Auftrags ohne vorherige Veröffentlichung eines Aufrufs zum Wettbewerb im Amtsblatt der Europäischen Union (Erläuterung):
“Die Vergabe des Auftrages auf der Grundlage eines Verhandlungsverfahrens ohne Teilnahmewettbewerb im Sinne einer Direktvergabe an das Unternehmen Fabasoft...”
Vergabe eines Auftrags ohne vorherige Veröffentlichung eines Aufrufs zum Wettbewerb im Amtsblatt der Europäischen Union (Erläuterung)
Die Vergabe des Auftrages auf der Grundlage eines Verhandlungsverfahrens ohne Teilnahmewettbewerb im Sinne einer Direktvergabe an das Unternehmen Fabasoft Deutschland GmbH ist zulässig. Dies ergibt sich aus den Ausnahmetatbeständen des Art. 32 Abs. 2 lit. b) ii) der Richtlinie 2014/24/EU i. V. m. § 14 Abs. 4 Nr. 2 lit. b) VgV.
Nach § 14 Abs. 4 Nr. 2 lit. b) VgV kann der öffentliche Auftraggeber Aufträge im Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb an ein Unternehmen vergeben, wenn zum Zeitpunkt der Aufforderung zur Abgabe von Angeboten der Auftrag nur von einem bestimmten Unternehmen erbracht oder bereitgestellt werden kann, weil aus technischen Gründen kein Wettbewerb vorhanden ist und wenn es keine vernünftige Alternative oder Ersatzlösung gibt und der mangelnde Wettbewerb nicht das Ergebnis einer künstlichen Einschränkung der Auftragsvergabeparameter ist, § 14 Abs. 6 VgV.
Aus objektiver Sicht ist es nur der Fabasoft Deutschland GmbH möglich, die Pflegeleistungen an der Software zu erbringen und damit den festgelegten Beschaffungsbedarf zu decken, für welchen es keine vernünftige Alternative oder Ersatzlösung gibt.
Die Softwarepflege des Produktes Fabasoft app.telemetry dient der Sicherstellung und der Vermeidung technischer Schwierigkeiten und Risiken bei Nutzung des im Jahr 2017 beschafften und Ende des Jahres 2021 abgenommenen, Dokumenten-Management- und Vorgangs-Bearbeitungs-System für die Landesverwaltung von Rheinland-Pfalz.
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Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2016/S 238-433267
Auftragsvergabe
1️⃣
Datum des Vertragsabschlusses: 2022-07-11 📅
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: Fabasoft Deutschland GmbH
Nationale Registrierungsnummer: DE712
Postanschrift: THE SQUAIRE 13, Am Flughafen
Postort: Frankfurt am Main
Postleitzahl: 60549
Land: Deutschland 🇩🇪
Region: Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt🏙️
URL: https://www.icomedias.com/de/🌏
Der Auftragnehmer ist ein KMU
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Geschätzter Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 1 💰
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 1 💰
“Bei der vorliegenden Bekanntmachung handelt es sich um eine freiwillige ex-ante-Transparenzbekanntmachung nach Maßgabe des § 135 Abs. 3 GWB. Der...”
Bei der vorliegenden Bekanntmachung handelt es sich um eine freiwillige ex-ante-Transparenzbekanntmachung nach Maßgabe des § 135 Abs. 3 GWB. Der Auftraggeber ist danach der Ansicht, dass die unter Abschnitt II.2.4) der Bekanntmachung aufgeführte Beschaffungsmaßnahme aufgrund der unter Abschnitt IV.1.1) dargestellten Gründe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben werden kann. Es ist daher beabsichtigt, den Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens 10 Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Information mit dem Unternehmen Fabasoft Deutschland GmbH abzuschließen. Im Übrigen wird klarstellend darauf hingewiesen, dass die (Pflicht-)Angabe unter Abschnitt V.2.1) dieser Bekanntmachung rein fiktiver Natur ist, da es sich um eine freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung handelt.
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Name:
“Vergabekammer Rheinland-Pfalz bei dem Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau”
Postanschrift: Stiftsstraße 9
Postort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 6131160📞
E-Mail: vergabekammer.rlp@mwvlw.rlp.de📧
Fax: +49 6131162113 📠
URL: https://mwvlw.rlp.de/ministerium/zugeordnete-institutionen/vergabekammer🌏 Für Mediationsverfahren zuständige Stelle
Name: Vergabeprüfstelle bei der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion
Postanschrift: Willy-Brandt-Platz 3
Postort: Trier
Postleitzahl: 54290
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 6519494511📞
E-Mail: vergabepruefstelle@add.rlp.de📧
Fax: +49 6519494510 📠
URL: www.add.rlp.de🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“§ 135 GWB: 1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber: a) gegen § 134 verstoßen hat oder, b) den Auftrag...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
§ 135 GWB: 1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber: a) gegen § 134 verstoßen hat oder, b) den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. 2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt derEuropäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertagenach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. 3) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn: a) der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist; b) der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat,mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen, und c) der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens 10 Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung,abgeschlossen wurde. Die Bekanntmachung nach Satz 1 Nummer 2 muss den Namen und die Kontaktdaten des öffentlichen Auftraggebers, die Beschreibung des Vertragsgegenstands, die Begründung der Entscheidung des Auftraggebers, den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zu vergeben, und den Namen und die Kontaktdaten des Unternehmens, das den Zuschlag erhalten soll, umfassen. Der Auftraggeber weist im Übrigen auf die Rechtsfolge des § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB hin, wonach ein Nachprüfungsantrag unzulässig ist, wenn die Nachprüfung vom Bieter nicht innerhalb von 15 Tagen nach Zurückweisung einer Rüge durch den Auftraggeber beantragt wird.
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2022-09-09) Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Name: Landesbetrieb Daten und Information Rheinland-Pfalz (LDI)
Telefon: +49 6131-6050📞
Fax: +49 6131-605145 📠
Region: Mainz, Kreisfreie Stadt🏙️
URL: https://www.ldi.rlp.de🌏 Informationen zur gemeinsamen Beschaffung
Der Auftrag wird von einer zentralen Beschaffungsstelle vergeben
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Fabasoft app.telemetry Lizenzen und Softwarepflege
420-025522
Produkte/Dienstleistungen: Dienstleistungen in Verbindung mit Software📦
Kurze Beschreibung:
“Das Land Rheinland-Pfalz hat ein Dokumenten-Management- und Vorgangs-Bearbeitungs-System für die Landesverwaltung von Rheinland-Pfalz inklusive der...”
Kurze Beschreibung
Das Land Rheinland-Pfalz hat ein Dokumenten-Management- und Vorgangs-Bearbeitungs-System für die Landesverwaltung von Rheinland-Pfalz inklusive der Überlassung benötigter Lizenzen ("DIALOG RLP") beschafft. Nach erfolgter Gesamtabnahme wird die Software Fabasoft app.telemetry für alle Instanzen eingesetzt. Da die Softwarepflege nicht Gegenstand des Rahmenvertrages ist, besteht neben den Lizenzen Fabasoft app.telemetry Bedarf an der Softwarepflege.
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Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): EUR 1 💰
Beschreibung
Ort der Leistung: Mainz, Kreisfreie Stadt🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
“Landesbetrieb Daten und Information Rheinland-Pfalz (LDI) Valenciaplatz 6 55118 Mainz”
Beschreibung der Beschaffung:
“Die Software ergänzt die in der Fabasoft eGov-Suite enthaltenen Monitoring-Funktionen um Funktionen der
Softwaretelemetrie, um im Problemfall die...”
Beschreibung der Beschaffung
Die Software ergänzt die in der Fabasoft eGov-Suite enthaltenen Monitoring-Funktionen um Funktionen der
Softwaretelemetrie, um im Problemfall die Identifikation und Analyse der Problemstellen/-ursachen zu erkennen.
182 HE Fabasoft app.telemetry 2021 nebst Pflege.
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Zusätzliche Informationen:
“Bei den unter Abschnitt II.1.7) und V.2.4) genannten Werten handelt es sich um fiktive Angaben, die aufgrund
technischer Vorgaben gemacht werden mussten....”
Zusätzliche Informationen
Bei den unter Abschnitt II.1.7) und V.2.4) genannten Werten handelt es sich um fiktive Angaben, die aufgrund
technischer Vorgaben gemacht werden mussten. Die tatsächlichen Auftragswerte können zum Schutz
berechtigter Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse nicht offengelegt werden.
Verfahren Art des Verfahrens
Wettbewerbliches Verfahren mit Verhandlung
Informationen zur Rahmenvereinbarung
Die Beschaffung umfasst die Erstellung einer Rahmenvereinbarung
Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2022/S 135-386779
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2022-07-26 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 1
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Geschätzter Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 1 💰
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 1 💰
Ergänzende Informationen Zusätzliche Informationen
Bekanntmachungs-ID: CXPDYYDYBCV
Körper überprüfen
Name:
“Vergabekammern Rheinland-Pfalz beim Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau”
Postanschrift: Stiftstr. 9
Telefon: +49 6131-160📞
E-Mail: vergabekammer.rlp@mwvlw.de📧
Fax: +49 613116-2234 📠
URL: https://mwvlw.rlp.de/de/ministerium/zugeordnete-institutionen/vergabekammer/🌏 Für Mediationsverfahren zuständige Stelle
Telefon: +49 651/9494-511📞
URL: https://www.add.rlp.de🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Gemäß §§ 160 ff GWB erteilt der Auftraggeber folgende Hinweise:
Vergabestelle ist der Landesbetrieb Daten und Information Rheinland-Pfalz (LDI),...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Gemäß §§ 160 ff GWB erteilt der Auftraggeber folgende Hinweise:
Vergabestelle ist der Landesbetrieb Daten und Information Rheinland-Pfalz (LDI), Valenciaplatz 6, 55118 Mainz, Telefax: +49 6131/605-146.
Die Vergabestelle ist Adressatin bei Rügen.
Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Unternehmen/Bewerber/Bieter sowie auf die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 bis Nr. 4 GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin.
§ 160 Abs. 3 Nr. 1 bis Nr. 4 GWB lautet:
Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
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Quelle: OJS 2022/S 177-501902 (2022-09-09)