1. Im Rahmen des Teilnahmewettbewerbes nur Post, Fax und E-Mail als Kommunikationsmittel zugelassen. Bitte geben Sie dabei immer die unter Ziff. II.1.1) genannte Referenznummer (KJK 2020 – 06/16) an. 2. Die Teilnahmeanträge sind mit dem Hinweis „VgV-Teilnahmeantrag“ sowie der Referenznummer (KJK 2020 – 06/16) zu kennzeichnen und im verschlossenen Umschlag in Papierform an der Kontaktstelle (Ziff. I.1)) einzureichen. 3. Mehrfachbewerbungen werden nicht zugelassen. Ein Bewerber, der sich auch als Mitglied einer Bewerbergemeinschaft bewirbt, wird ausgeschlossen. Dieser Ausschluss trifft auch die Bewerbergemeinschaft, der er angehört. Gleiches gilt für den Fall, dass Bewerber als Mitglieder verschiedener Bewerbergemeinschaften auftreten. Diese Bewerbergemeinschaften werden ausgeschlossen. 4. Zu diesem Verfahren werden nur Bewerber zugelassen die sich mit einer Bewerbungsmappe bewerben, die für dieses Verfahren von der unter I.1) genannten Kontaktstelle ausgegeben wird. Die Bewerbungsmappe ist bei dieser Kontaktstelle schriftlich, per Fax oder per Mail zu beantragen. Es gelten die in der Bewerbungsmappe genannten Bearbeitungshinweise. Bewerbergemeinschaften geben eine Bewerbungsmappe mit allen Angaben gemeinsam ab, Änderungen an den vorgegebenen Texten und an der Reihenfolge sind nicht zulässig. 5. Alle Unterlagen/Nachweise sind in deutscher Sprache oder in beglaubigter deutscher Übersetzung zu erbringen. 6. Es wird gebeten, die Teilnahmeanträge a) nicht in gebundener Form einzureichen und b) sie zu blattieren/paginieren. 7. In der der Bewerbungsmappe beigefügten Anlage „Erklärung der Bewerber-/Arbeitsgemeinschaft“ ist u. a. ein bevollmächtigter Vertreter der Bewerber-/Arbeitsgemeinschaft zu benennen. Es ist anzugeben, ob dieser bevollmächtigte Vertreter bevollmächtigt ist, die Mitglieder der Bewerbergemeinschaft schon im Vergabeverfahren rechtsverbindlich zu vertreten. 8. Die Bewerbung als solche ist rechtsverbindlich zu unterzeichnen. Soweit die Bewerbung nicht durch Bewerber oder seinen gesetzlichen