Dienstleistung Prüfung von Verwendungsnachweisen für Zuwendungen auf der Grundlage von §§ 23 und 44 LHO Berlin

Senatsverwaltung für Arbeit, Integration und Frauen

Gegenstand der Leistung ist die Prüfung von Verwendungsnachweisen für Zuwendungen auf der Grundlage der §§ 23 und 44 LHO. Gegenstand der Leistungen sind Verwendungsnachweise von Zuwendungen, die ausschließlich auf Grundlage des Berliner Haushaltrechts und ausschließlich aus Mitteln des Berliner Landeshaushalts finanziert wurden. Es handelt sich um Zuwendungen im Sinne von §§ 23 und 44 LHO, die im Rahmen der arbeitsmarkt- und berufsbildungspolitischen Förderungen als Projektförderungen im Wege der Fehlbedarfsfinanzierung durch hoheitliche Bewilligungsbescheide ausgereicht wurden.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2016-09-19. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2016-08-11.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2016-08-11 Auftragsbekanntmachung
2016-09-08 Ergänzende Angaben
2016-11-24 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2016-08-11)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Unterstützende Dienste für die öffentliche Verwaltung
Kurze Beschreibung:
Gegenstand der Leistung ist die Prüfung von Verwendungsnachweisen für Zuwendungen auf der Grundlage der §§ 23 und 44 LHO. Gegenstand der Leistungen sind Verwendungsnachweise von Zuwendungen, die ausschließlich auf Grundlage des Berliner Haushaltrechts und ausschließlich aus Mitteln des Berliner Landeshaushalts finanziert wurden. Es handelt sich um Zuwendungen im Sinne von §§ 23 und 44 LHO, die im Rahmen der arbeitsmarkt- und berufsbildungspolitischen Förderungen als Projektförderungen im Wege der Fehlbedarfsfinanzierung durch hoheitliche Bewilligungsbescheide ausgereicht wurden.
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Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Unterstützende Dienste für die öffentliche Verwaltung 📦
Zusätzlicher CPV-Code: Dienstleistungen für die öffentliche Verwaltung 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Berlin 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Senatsverwaltung für Arbeit, Integration und Frauen
Postanschrift: Oranienstraße 106
Postleitzahl: 10969
Postort: Berlin
Kontakt
Internetadresse: https://www.berlin.de/sen/aif 🌏
E-Mail: christian.schlaebitz@senaif.berlin.de 📧
Fax: +49 3090282076 📠
URL der Dokumente: http://www.berlin.de/sen/aif/service/publikationen-downloads/ze-vergabe/index.php 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2016-08-11 📅
Einreichungsfrist: 2016-09-19 📅
Veröffentlichungsdatum: 2016-08-13 📅
Datum des Endes: 2017-12-31 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2016/S 156-282777
ABl. S-Ausgabe: 156
Zusätzliche Informationen
Hinweise zur Verfahrensart: Es findet eine öffentlich Ausschreibung nach VOL/A 1. Abschnitt statt (§ 3 VOL/A). Der Wert des Auftrags liegt unter 750 000 EUR. Ausgeschrieben werden Dienstleistungen der CPV-Referenznummern 75130000 und 75131000. Die Vergabe unterfällt damit gem. § 106 Abs. 2 Nr.1 iV.m. Art. 4 d) i.V.m. Anhang XIV RL 2014/24/EU nicht den Vorschriften des vierten Teils des GWB. Die europaweite Bekanntmachung des Vergabeverfahrens erfolgt ohne Rechtspflicht. Die Bezeichnung als offenes Verfahren unter IV.1.1) dieser Bekanntmachung erfolgt nur aufgrund der Verwendung des Bekanntmachungsformulars. Hinweise zu den Eignungsnachweisen gemäß III.1) dieser Bekanntmachung Bieter aus anderen Mitgliedstaaten der EU müssen jeweils vergleichbare Nachweise und Bescheinigungen nach den Rechtsvorschriften des Landes, in dem sie ansässig sind, vorlegen und eine amtlich anerkannte Übersetzung beifügen. Die Vorlage der Nachweise in Kopie ist ausreichend, der Auftraggeber behält sich jedoch vor, zur Prüfung die Nachreichung von Originalen zu fordern. Die Nachweise dürfen, sofern nichts anderes angegeben ist, nicht älter als zwölf Monate sein. Bei Bietergemeinschaften sind die entsprechenden Nachweise nach III.1.1) dieser Bekanntmachung für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft vorzulegen. Ein Unternehmen kann sich, auch als Mitglied einer Bietergemeinschaft, zum Nachweis der Leistungsfähigkeit und Fachkunde der Fähigkeiten anderer Unternehmen bedienen. Zum Nachweis, dass dem Bieter die erforderlichen Mittel bei der Erfüllung des Auftrags zur Verfügung stehen, ist in diesem Fall eine Verpflichtungserklärung vorzulegen. Nimmt ein Bieter die Kapazitäten eines anderen Unternehmens im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit in Anspruch, haften der Bieter/Auftragnehmer und das andere Unternehmen für die Auftragsausführung entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe gesamtschuldnerisch (entsprechend § 47 Abs. 3 VgV). Gegenstand der Leistung ist ein Teil der Verwendungsnachweisprüfung nach § 44 LHO. Dem Auftragnehmer obliegt, wenn er bei der vertieften Verwendungsnachweisprüfung gravierende Verstöße gegen das Zuwendungs- und/oder Verwaltungsrecht oder schwerwiegende Fehler bei der Bewilligung der Zuwendung feststellt, eine Mitteilungspflicht an die Bewilligungsdienstleister und den Auftraggeber. Ziel der Beauftragung ist u. a. eine, von dem Bewilligungsdienstleister unabhängige vertiefte Prüfung der Verwendungsnachweise. Angebote von Unternehmen, die mit Bewilligungen der betroffenen Zuwendungen durch den Auftraggeber beauftragt sind, werden daher ebenso wie Angebote von Unternehmen, die in den Jahren 2014, 2015 und 2016 Zuwendungen in den von diesem Auftrag erfassten Projekten bewilligt bekommen haben, von diesem Vergabeverfahren ausgeschlossen. Den Bewilligungsdienstleistern und den Zuwendungsempfängern stehen ihre Gesellschafter, mit ihnen verbundene Unternehmen und eine Beschäftigung gegen Entgelt bei ihnen oder einem verbundenen Unternehmen und eine Tätigkeit als Mitglied des Vorstands, des Aufsichtsrates oder einem gleichartigen Organ auch eines verbundenen Unternehmens gleich.
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Gegenstand der Leistung ist die Prüfung von Verwendungsnachweisen für Zuwendungen auf der Grundlage der §§ 23 und 44 LHO. Gegenstand der Leistungen sind Verwendungsnachweise von Zuwendungen, die ausschließlich auf Grundlage des Berliner Haushaltrechts und ausschließlich aus Mitteln des Berliner Landeshaushalts finanziert wurden. Es handelt sich um Zuwendungen im Sinne von §§ 23 und 44 LHO, die im Rahmen der arbeitsmarkt- und berufsbildungspolitischen Förderungen als Projektförderungen im Wege der Fehlbedarfsfinanzierung durch hoheitliche Bewilligungsbescheide ausgereiht wurden. Betroffen sind Zuwendungen aus den folgenden Maßnahmen und Programmen: Zuschüsse zum Berliner Jobcoaching in der öffentlich geförderten Beschäftigung, Zuschüsse zur Durchführung besonderer Projekte der Arbeitsmarktförderung, Förderung des berufsorientierenden Programms „Berliner Programm vertiefte Berufsorientierung für Schülerinnen und Schüler“ (BVBO), Mentoring, Förderung von Modell- und Pilotprojekten der Berufsorientierung, Berufsvorbereitung, Berufsausbildung und beruflichen Weiterbildung. Der Prüfdienstleister muss nach Nummer 11.1 AV zu § 44 LHO prüfen, ob der Verwendungsnachweis den im Zuwendungsbescheid (einschließlich der Nebenbestimmungen) festgelegten Anforderungen entspricht und die Zuwendung nach den Angaben im Zwischen- oder Verwendungsnachweis und den gegebenenfalls beigefügten Belegen und Verträgen über die Vergabe von Aufträgen zweckentsprechend verwendet worden ist.
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Beschreibung der Verlängerungen:
Die Laufzeit des Vertrages beginnt mit Zuschlagserteilung und endet voraussichtlich am 31. Dezember 2017, spätestens jedoch nach Abschluss der vertieften Verwendungsnachweisprüfungen (sechs Monate nach Übergabe der letzten Verwendungsnachweise).Die Prüftätigkeit soll spätestens zwei Wochen nach Zuschlagserteilung aufgenommen werden.
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Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Land Berlin.

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Mit dem Angebot sind vorzulegen:
— Beschreibung des Bieters und seiner institutionellen Struktur (u.a. Größe und Standort, Rechtsform, Gründungsjahr), Angaben zu Gesellschaftern, Anteilseignern u.ä., Angaben zu verbundenen Unternehmen, Aufgabenverteilung bei der Durchführung des Auftrages,
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— Versicherung, dass im Falle der Beauftragung keine Interessenkollisionen vorliegen und der Auftrag allein im Interesse des Auftrags und des Auftraggebers ausgeführt wird.
— Eigenerklärung des Bieters,
o zur Eignung gemäß Formular Wirt 321
o dass über sein Vermögen nicht das Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzliches Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt oder dieser Antrag mangels Masse abgelehnt worden ist,
o dass er sich nicht in Liquidation befindet,
o dass er keine schwere Verfehlung begangen hat, die seine Zuverlässigkeit als Bewerber in Frage stellt,
o dass er seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß nachgekommen ist,
o dass er im Vergabeverfahren keine unzutreffenden Erklärungen in Bezug auf seine Eignung abgegeben hat,
o dass er in den letzten drei Jahren nicht wegen eines Verstoßes gegen § 23 des Gesetzes über zwingende Arbeitsbedingungen für grenzüberschreitend entsandte und für regelmäßig im Inland beschäftigte Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen (AEntG) oder wegen eines Verstoßes nach § 19 i. V. m. § 21 des Gesetzes zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (MiLoG) mit einer Geldbuße von mindestens 2.500,00 EUR belegt worden ist und in diesem Zeitraum auch keine entsprechende schwerwiegende Verfehlung nach § 21 Abs. 1 i.V.m. § 23 AEntG oder
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§ 19 i. V. m. § 21 MiLoG begangen hat.
Der Auftraggeber ist berechtigt, zur Vorbereitung der vergaberechtlichen Entscheidung über strafgerichtliche Verurteilungen und Bußgeldentscheidungen nach § 23 Abs. 1, 2 des Arbeitnehmer-Entsende-Gesetzes und § 19 i.V.m. § 21 Mindestlohngesetz Auskünfte aus dem Gewerbezentralregister einzuholen. Außerdem ist der Auftraggeber berechtigt, Auskünfte aus dem Korruptionsregister gemäß Korruptionsregistergesetz Berlin einzuholen.
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Auf Verlangen des Auftraggebers sind zusätzlich vorzulegen:
— Auszug aus dem Handelsregister
— Nachweis über die Erfüllung der Verpflichtung zur Zahlung von
Steuern und Abgaben,
Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung (Krankenkasse, bei der die meisten Arbeitnehmer versichert sind),
— aktueller (d.h. bei Vorlage noch gültiger) Nachweis der Mitgliedschaft in einer Berufsgenossenschaft.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Mit dem Angebot sind vorzulegen:
— Eigenerklärung über den Gesamtumsatz der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre (2013, 2014 und 2015 – soweit 2015 noch nicht abgeschlossen: 2012, 2013 und 2014),
— Erklärung über den Umsatz des Bieters in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren bezüglich vergleichbarer Leistungen
— Erklärung, dass Bieter im Fall der Zuschlagserteilung eine Berufs-/Betriebshaftpflichtversicherung zur Deckung etwaiger Ansprüche aus diesem Vertrag für Personen-, Sach- und Vermögensschäden mit verkehrsüblichen Deckungssummen abschließt und während der Vertragslaufzeit aufrechterhält.
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Auf Verlangen des Auftraggebers sind zusätzlich vorzulegen:
— Bankerklärung mit folgendem Inhalt: Auskunft zum Zahlungsverhalten des Bieters, Dauer der Geschäftsbeziehung, Angabe, ob Kundenbeziehung zum Bieter ordnungsgemäß verläuft.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Mit dem Angebot sind vorzulegen:
— Darstellung von Referenzaufträgen, die mit dem Ausschreibungsgegenstand vergleichbar sind, aus den letzten drei Jahren unter Angabe der Höhe des Rechnungswertes pro Jahr, der Laufzeit des Vertrages, der Benennung des öffentlichen Auftraggebers mit Ansprechpartner und Telefonnummer.
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Aufgrund der vorgestellten Referenzen wird der Auftraggeber überprüfen, ob sich daraus ausreichende Erfahrungen, die eine ordnungsgemäße Erfüllung der Dienstleistung erwarten lassen, ergeben. Dies erfolgt über eine Bewertung der vorgestellten Referenzen in ihrer Gesamtschau. Um diese Bewertung durchführen zu können, soll dargestellt werden, ob und inwieweit Kenntnisse und Erfahrungen mit der vertieften Verwendungsnachweisprüfung aufgrund haushaltsrechtlicher Bestimmungen vorhanden sind.
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Auf Verlangen des Auftraggebers ist zusätzlich vorzulegen:
— Angaben zur Anzahl der festangestellten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die in dem für den Auftragsgegenstand relevanten Umfeld tätig sind, in den letzten 3 Jahren und Angaben zur Anzahl und zur Qualifikation des für die Durchführung des Auftrags vorgesehenen Leitungspersonals.
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Mindeststandards:
Mindestanforderung ist die Vorlage einer Referenz, die die Verwendungsnachweisprüfung von nationalen Mitteln erfasst.
Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
Die Vergabeunterlagen enthalten Vertragsbedingungen im Sinne von § 8 VOL/A. Dort und in der Leistungsbeschreibung sind u.a. die Zahlungsbedingungen geregelt. Ergänzend gelten die Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen (VOL/B sowie die Besonderen Vertragsbedingungen zur Tariftreue, Mindestentlohnung und Sozialversicherungsbeiträgen und die Besonderen Vertragsbedingungen zur Frauenförderung des Landes Berlin.
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Verfahren
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 12:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2016-11-15 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2016-09-19 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 12:00

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Christian Schlaebitz
Dokumente URL: http://www.berlin.de/sen/aif/service/publikationen-downloads/ze-vergabe/index.php 🌏

Referenz
Zusätzliche Informationen
Hinweise zur Verfahrensart:
Es findet eine öffentlich Ausschreibung nach VOL/A 1. Abschnitt statt (§ 3 VOL/A). Der Wert des Auftrags liegt unter 750 000 EUR. Ausgeschrieben werden Dienstleistungen der CPV-Referenznummern 75130000 und 75131000. Die Vergabe unterfällt damit gem. § 106 Abs. 2 Nr.1 iV.m. Art. 4 d) i.V.m. Anhang XIV RL 2014/24/EU nicht den Vorschriften des vierten Teils des GWB. Die europaweite Bekanntmachung des Vergabeverfahrens erfolgt ohne Rechtspflicht. Die Bezeichnung als offenes Verfahren unter IV.1.1) dieser Bekanntmachung erfolgt nur aufgrund der Verwendung des Bekanntmachungsformulars.
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Hinweise zu den Eignungsnachweisen gemäß III.1) dieser Bekanntmachung
Bieter aus anderen Mitgliedstaaten der EU müssen jeweils vergleichbare Nachweise und Bescheinigungen nach den Rechtsvorschriften des Landes, in dem sie ansässig sind, vorlegen und eine amtlich anerkannte Übersetzung beifügen.
Die Vorlage der Nachweise in Kopie ist ausreichend, der Auftraggeber behält sich jedoch vor, zur Prüfung die Nachreichung von Originalen zu fordern.
Die Nachweise dürfen, sofern nichts anderes angegeben ist, nicht älter als zwölf Monate sein.
Bei Bietergemeinschaften sind die entsprechenden Nachweise nach III.1.1) dieser Bekanntmachung für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft vorzulegen.
Ein Unternehmen kann sich, auch als Mitglied einer Bietergemeinschaft, zum Nachweis der Leistungsfähigkeit und Fachkunde der Fähigkeiten anderer Unternehmen bedienen. Zum Nachweis, dass dem Bieter die erforderlichen Mittel bei der Erfüllung des Auftrags zur Verfügung stehen, ist in diesem Fall eine Verpflichtungserklärung vorzulegen. Nimmt ein Bieter die Kapazitäten eines anderen Unternehmens im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit in Anspruch, haften der Bieter/Auftragnehmer und das andere Unternehmen für die Auftragsausführung entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe gesamtschuldnerisch (entsprechend § 47 Abs. 3 VgV).
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Gegenstand der Leistung ist ein Teil der Verwendungsnachweisprüfung nach § 44 LHO. Dem Auftragnehmer obliegt, wenn er bei der vertieften Verwendungsnachweisprüfung gravierende Verstöße gegen das Zuwendungs- und/oder Verwaltungsrecht oder schwerwiegende Fehler bei der Bewilligung der Zuwendung feststellt, eine Mitteilungspflicht an die Bewilligungsdienstleister und den Auftraggeber. Ziel der Beauftragung ist u. a. eine, von dem Bewilligungsdienstleister unabhängige vertiefte Prüfung der Verwendungsnachweise. Angebote von Unternehmen, die mit Bewilligungen der betroffenen Zuwendungen durch den Auftraggeber beauftragt sind, werden daher ebenso wie Angebote von Unternehmen, die in den Jahren 2014, 2015 und 2016 Zuwendungen in den von diesem Auftrag erfassten Projekten bewilligt bekommen haben, von diesem Vergabeverfahren ausgeschlossen. Den Bewilligungsdienstleistern und den Zuwendungsempfängern stehen ihre Gesellschafter, mit ihnen verbundene Unternehmen und eine Beschäftigung gegen Entgelt bei ihnen oder einem verbundenen Unternehmen und eine Tätigkeit als Mitglied des Vorstands, des Aufsichtsrates oder einem gleichartigen Organ auch eines verbundenen Unternehmens gleich.
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Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Landes Berlin
Postanschrift: Martin-Luther-Straße 105
Postort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 3090138316 📞
Fax: +49 03090137613 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Der Auftragswert des vorliegenden Vergabeverfahrens liegt unterhalb des Schwellenwertes nach § 106 GWB in Höhe von 750.000 EUR. Der 4. Teil des GWB ist nicht anwendbar und ein Nachprüfungsverfahren nicht statthaft. Die Angabe der Vergabekammer und die Hinweise zur Zulässigkeit von Nachprüfungsanträgen erfolgen daher rein vorsorglich.
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§ 160 GWB lautet auszugsweise:
„(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Verga-bevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem AG nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
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2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem AG gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeun-terlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem AG gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des AG, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.“
Der Auftraggeber weist darauf hin, dass der Bieter wegen des Akteneinsichtsrechts aller Beteiligten eines Nachprüfungsverfahrens nach § 165 Abs. 1 GWB damit rechnen muss, dass sein Angebot von den Beteiligten bei der Vergabekammer eingesehen wird. Daher liegt es in seinem Interesse, schon in seinen Angebotsunterlagen auf wichtige Gründe nach § 165 Abs. 2 GWB für eine Versagung der Akteneinsicht hinzuweisen und betroffene Angebotsteile kenntlich zu machen (Geheimnisse, insbesondere Fabrikations-, Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse). Zur Durchsetzung seiner Rechte muss sich der Bieter an die Vergabekammer wenden.
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Quelle: OJS 2016/S 156-282777 (2016-08-11)
Ergänzende Angaben (2016-09-08)
Objekt
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Ergänzende Angaben

Referenz
Daten
Absendedatum: 2016-09-08 📅
Veröffentlichungsdatum: 2016-09-13 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2016/S 176-316233
Verweist auf Bekanntmachung: 2016/S 156-282777
ABl. S-Ausgabe: 176
Zusätzliche Informationen
Bieterinformationen zu der Ausschreibung werden unter http://www.berlin.de/sen/aif/service/publikationen-downloads/ze-vergabe/index.php veröffentlicht. Bieter, die dem Auftraggeber das unter der genannten Internetadresse zur Verfügung gestellte Empfangsbekenntnis übermitteln, werden per E-Mail auf die Veröffentlichung von Bieterinformationen auf der genannten Internetseite hingewiesen. Ein Formular für das Empfangsbekenntnis wird am 8.9.2016 unter http://www.berlin.de/sen/aif/service/publikationen-downloads/ze-vergabe/index.php veröffentlicht.
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Quelle: OJS 2016/S 176-316233 (2016-09-08)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2016-11-24)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 445 000 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Referenz
Daten
Absendedatum: 2016-11-24 📅
Veröffentlichungsdatum: 2016-11-29 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2016/S 230-419410
ABl. S-Ausgabe: 230
Zusätzliche Informationen
Es fand eine öffentlich Ausschreibung nach VOL/A 1. Abschnitt statt (§ 3 VOL/A) statt. (Wert des Auftrags unter 750 000 EUR) Ausgeschrieben wurden Dienstleistungen der CPV-Refnr. 75130000, 75131000. Die Vergabe unterfällt gem. § 106 Abs. 2 Nr. 1 i. V. m. Art. 4 d) i. V. m. Anhang XIV Richtlinie 2014/24/EU des Europäischen Parlaments und des Rates nicht den Vorschriften des 4. Teils des GWB. Die europaweite Bekanntmachung des Vergabeverfahrens erfolgte ohne Rechtspflicht. Die Bezeichnung als offenes Verfahren unter IV.1.1) dieser Bekanntmachung erfolgt nur aufgrund der Verwendung des Bekanntmachungsformulars. Da die Bekanntmachung nur freiwillig erfolgte, wird auf die Angabe des Auftragswertes unter V.2.4) verzichtet. Die Angabe des Preises würde nach Auffasung des Auftraggebers den geschäftlichen Interessen des Auftragnehmers zuwiderlaufen und den Wettbewerb beeinträchtigen.
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Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2016-10-24 📅

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Der Auftragswert des vorliegenden Vergabeverfahrens liegt unterhalb des Schwellenwertes nach § 106 GWB in Höhe von 750 000 EUR. Der 4. Teil des GWB ist nicht anwendbar und ein Nachprüfungsverfahren nicht statthaft. Die Angabe der Vergabekammer und die Hinweise zur Zulässigkeit von Nachprüfungsanträgen erfolgen daher rein vorsorglich.
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(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem AG nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
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3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem AG gerügt werden,
Quelle: OJS 2016/S 230-419410 (2016-11-24)