Dienstleistungen, um behinderten Menschen und Personen mit eingeschränkter Mobilität (PRM – persons with reduced mobility) gemäß EU-Verordnung Nr. 1107/ 2006 auf den Flughäfen Berlin-Tegel (TXL), Berlin-Schönefeld (SXF) und Berlin Brandenburg (BER) das An-Bord- und Von-Bord-Gehen von Luftfahrzeugen zu ermöglichen
Gegenstand des zu vergebenden Auftrags ist die Erbringung aller notwendigen Hilfeleistungen, um behinderten Menschen und Personen mit eingeschränkter Mobilität das An-Bord- und Von-Bord-Gehen von Luftfahrzeugen an den Berliner Flughäfen zu ermöglichen gemäß den dem Flughafenunternehmer obliegenden Pflichten aus der EU-Verordnung Nr. 1107/ 2006. Ziel der Leistungen ist es, dass behinderte Menschen und Personen mit eingeschränkter Mobilität vergleichbare Flugreisemöglichkeiten wie andere Bürger haben und sie in die Lage versetzt werden:
1.) an einem ausgewiesenen Ort ihre Ankunft auf dem Flughafen bekannt zu geben und um Hilfe zu bitten,
2.) von dem ausgewiesenen Ort zum Abfertigungsschalter zu gelangen,
3.) die Abfertigung zu erledigen und ihr Gepäck aufzugeben,
4.) vom Abfertigungsschalter zum Luftfahrzeug zu gelangen und dabei gegebenenfalls die nötigen Auswanderungs-, Zoll- und Sicherheitsverfahren zu durchlaufen,
5.) gegebenenfalls mithilfe von Lifts, Rollstühlen oder sonstigen benötigten Hilfen an Bord des Luftfahrzeugs zu gelangen,
6.) von der Luftfahrzeugtür zu ihrem Sitz zu gelangen,
7.) ihr Gepäck im Luftfahrzeug zu verstauen und wieder in Besitz zu nehmen,
8.) von ihrem Sitz zur Luftfahrzeugtür zu gelangen,
9.) gegebenenfalls mit Hilfe von Lifts, Rollstühlen oder sonstigen benötigten Hilfen das Luftfahrzeug zu verlassen,
10.) von Luftfahrzeugen zur Gepäckhalle zu gelangen und ihr Gepäck wieder in Besitz zu nehmen und dabei gegebenenfalls die nötigen Einwanderungs- und Zollverfahren zu durchlaufen,
11.) von der Gepäckhalle zu einem ausgewiesenen Ort zu gelangen,
12.) im Transit mit der in der Luft und am Boden benötigten Hilfe innerhalb eines Abfertigungsgebäudes und zwischen zwei Abfertigungsgebäuden Anschlussflüge zu erreichen,
13.) erforderlichenfalls zu den Toiletten zu gelangen.
Der Auftragnehmer übernimmt hierfür unter anderem folgende Leistungen:
— Koordination, Disposition und Dokumentation der von den Luftverkehrsgesellschaften und ihren Erfüllungsgehilfen sowie von Reiseunternehmen eingehenden Betreuungsaufträgen,
— Zeitgerechte Disposition der benötigten Hilfsmittel und Mitarbeiter,
— Abholung des PRMs am vereinbarten Pick-Up Punkt (abfliegender PRM) oder am Luftfahrzeug (ankommender PRM),
— Gewährleistung der mit den Luftverkehrsgesellschaften abgestimmten maximalen Reaktionszeiten,
— Unterstützung beim Handling des Gepäcks und der Hilfsmittel des PRMs (Gepäck, Handgepäck, Großgepäck etc.),
— Unterstützung beim Check-In,
— Begleitung zu und von den Lounges mit Abholzeitvereinbarung,
— Begleitung zu gastronomischen Einrichtungen oder Shops mit Abholzeitvereinbarung,
— Begleitung zu den Toiletten,
— Begleitung zur Sicherheitskontrolle und bedarfsweise zur Ausreise-/ Passkontrolle oder Zoll sowie Unterstützung beim Durchlaufen dieser flughafenspezifischen Einrichtungen,
— Abstimmung der Betreuungsfälle mit den Luftverkehrsgesellschaften, Abfertigungsagenten, Bodenverkehrsdiensten und Behörden zur Erbringung einer zeitgerechten und qualitätsvollen Dienstleistung,
— Abstimmung der Einstiegszeit mit den Luftverkehrsgesellschaften oder den Abfertigungsagenten,
— Abstimmung des Boardingprozesses mit dem Abfertigungsagenten,
— Ggf. Umsetzen des PRMs vom eigenen Rollstuhl in den Rollstuhl des Dienstleisters,
— Ggf. Beförderung vom Terminalgebäude zum Luftfahrzeug mittels geeignetem Equipment,
— Hilfeleistung beim An-Bord-Gehen des Luftfahrzeuges ggf. mit den erforderlichen Hilfsmitteln,
— Unterstützung beim Tragen, Verstauen und Entgegennehmen des Handgepäcks,
— Abstimmung des Deboardingprozesses mit den Abfertigungsagenten,
— Ggf. Umsetzen des PRMs vom Rollstuhl des Dienstleisters in den PRM-eigenen Rollstuhl,
— Hilfeleistung beim Von-Bord-Gehen des Luftfahrzeugs ggf. mit den erforderlichen Hilfsmitteln,
— Ggf. Beförderung vom Luftfahrzeug zum Terminalgebäude mittels geeignetem Equipment,
— Begleitung zur Einreise-/ Passkontrolle und Zoll sowie Unterstützung beim Durchlaufen dieser flughafenspezifischen Einrichtungen,
— Unterstützung beim Entgegennehmen des Gepäcks und der Hilfsmittel des PRMs (Gepäck, Handgepäck, Großgepäck etc.),
— Absetzen des PRMs am vereinbarten Drop-Off Punkt,
— Transferbetreuung beim Umstieg auf einen Anschlussflug,
— Professioneller Umgang mit Unregelmäßigkeiten im Flugbetrieb,
— Betreuung auch nicht angemeldeter Betreuungsfälle,
— Statistische Aufbereitung der geforderten Daten und deren Bereitstellung für den Auftraggeber.
Laut EU-Verordnung Nr. 1107/ 2006 Art. 2 a) definiert sich ein „behinderter Mensch“ oder eine „Person mit eingeschränkter Mobilität“ als
„eine Person, deren Mobilität bei der Benutzung von Beförderungsmitteln wegen
— einer körperlichen (sensorischen oder motorischen, dauerhaften oder zeitweiligen) Behinderung
— einer geistigen Behinderung oder Beeinträchtigung,
— anderer Behinderungen oder
— aufgrund des Alters
eingeschränkt ist und deren Zustand angemessene Unterstützung und eine Anpassung der für alle Fluggäste bereitgestellten Dienstleistungen an die besonderen Bedürfnisse dieser Person erfordert.“
Der Auftragnehmer hat für nachfolgend aufgeführte PRMs (IATA-Codes) die Dienstleistung zu erbringen:
— WCHR: Der PRM kann Treppen steigen und kurze Strecken zu Fuß zurücklegen. Für längere Strecken benötigt er eine Mobilitätshilfe.
— WCHS: Der PRM kann keine Treppen steigen, aber kurze Strecken zu Fuß zurücklegen. Für längere Strecken benötigt er eine Mobilitätshilfe.
— WCHC: Der PRM benötigt immer eine Mobilitätshilfe, auch in der Kabine kann er sich nicht ohne fremde Hilfe bewegen. Insbesondere beim An-Bord- und Von-Bord-Gehen des Luftfahrzeugs ist eine Unterstützung erforderlich.
— BLND: Der PRM ist sehbehindert oder blind.
— DEAF: Der PRM ist hörgeschädigt oder taub.
— DEAF/BLND: Der PRM ist sehbehindert oder blind und hörgeschädigt oder taub.
— DPNA: Der PRM hat eine geistige Behinderung oder Entwicklungseinschränkung (z.B. Lernschwäche, Demenz, Alzheimer, Down Syndrom, etc.).
Die Leistungserbringung erfolgt in 2 Arbeitspaketen, wobei der Auftragnehmer zuvor vom Auftraggeber eine Multiplikatorenschulung am jeweiligen Standort erhält:
Arbeitspaket 1: PRM-Dienstleistungen am Flughafen TXL. Auftraggeber ist die Berliner Flughafen Gesellschaft mbH (BFG).
Diese Leistungserbringung erfolgt von Leistungsbeginn an bis zur Inbetriebnahme des BER sowie und der sukzessiven Umzugsphase der Luftverkehrsgesellschaften zum Flughafen BER.
Arbeitspaket 2: PRM-Dienstleistungen am Flughafen SXF bzw. dann am BER. Auftraggeber ist die Flughafen Berlin Brandenburg GmbH (FBB).
1) Leistungserbringung am Flughafen SXF
2) Teilnahme am Probebetrieb am Flughafen BER
3) Leistungserbringung am Flughafen BER im Double Roof Betrieb ab Inbetriebnahme BER inklusive möglicher Erweiterungen der Infrastruktur während der Vertragslaufzeit.
Um mit Inbetriebnahme des Flughafens BER einen möglichst reibungslosen Übergang in den Regelbetrieb zu ermöglichen, werden vor der Inbetriebnahme des Flughafens BER durch den Auftraggeber Maßnahmen im Rahmen des ORAT-Programms (Operational Readiness & Airport Transfer) durchgeführt. Die wesentlichen Bestandteile des ORAT-Programms sind die Durchführung der Schulungen und des Probebetriebs sowie der Umzug von den Standorten TXL und SXF (teilweise) zum neuen Flughafen BER. Der Auftragnehmer verpflichtet sich dazu, daran teilzunehmen.
Für die gesamte übergreifende administrative Kommunikation der Leistungen (Arbeitspaket 1 und 2) ist ein Koordinator bzw. ein Stellvertreter als fester Ansprechpartner durch den Auftragnehmer zu benennen, der während der gesamten Vertragslaufzeit rund um die Uhr (7 Tage/ 24 Stunden) für den Auftraggeber erreichbar sein muss. Die Aufgaben dieses Koordinators sind u. a. die Führung der Stationsleiter, die Teilnahme an den Qualitätsgesprächen mit dem Auftraggeber, die Sicherstellung des ausreichenden und qualifizierten Personalstamms, die Bereitstellung aussagekräftiger Statistiken, die Implementierung neuer Prozesse u.ä. sofern diese vom Gesetz gefordert werden etc.
Für den qualitativ hochwertigen operativen Betrieb ist jeweils ein Stationsleiter bzw. dessen Stellvertreter pro Arbeitspaket (ein Stationsleiter für TXL und einer für SXF/ BER) durch den Auftragnehmer zu benennen, welcher die Funktion des operativen Vor-Ort-Ansprechpartners übernimmt. Die Aufgaben dieser Stationsleiter sind für das jeweilige Arbeitspaket u. a. die Koordination und Führung der Schichtleiter, die Konzeption von Einsatzplänen, die Delaybearbeitung, die Mitwirkung bei der Bearbeitung von Beschwerden etc. Sie übernehmen die gesamte Steuerung der Mitarbeiter sowie deren Aktivitäten am jeweiligen Einsatzort und sind dem Personal gegenüber weisungsbefugt.
Der Einsatz erfolgt jeweils täglich an allen Wochen-, Sonn- und Feiertagen – ggf. im 24-Stundenschichtbetrieb.
Die Dienstleistungen müssen ab dem 3.6.2017 erbracht werden für 60 Monate. Darüber hinaus bestehen Verlängerungsoptionen gemäß II.2.2.
Es ist zu berücksichtigen, dass der Auftragnehmer die Schulungen zuvor absolvieren und eine Teilnahme am Probebetrieb mit reduziertem Personalbestand sicherstellen muss.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2016-05-25.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2016-04-15.
Wer?
Wie?
Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum |
Dokument |
2016-04-15
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Auftragsbekanntmachung
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