Dienstleistungen, um behinderten Menschen und Personen mit eingeschränkter Mobilität (PRM – persons with reduced mobility) gemäß EU-Verordnung Nr. 1107/ 2006 auf den Flughäfen Berlin-Tegel (TXL), Berlin-Schönefeld (SXF) und Berlin Brandenburg (BER) das An-Bord- und Von-Bord-Gehen von Luftfahrzeugen zu ermöglichen

Flughafen Berlin Brandenburg GmbH

Gegenstand des zu vergebenden Auftrags ist die Erbringung aller notwendigen Hilfeleistungen, um behinderten Menschen und Personen mit eingeschränkter Mobilität das An-Bord- und Von-Bord-Gehen von Luftfahrzeugen an den Berliner Flughäfen zu ermöglichen gemäß den dem Flughafenunternehmer obliegenden Pflichten aus der EU-Verordnung Nr. 1107/ 2006. Ziel der Leistungen ist es, dass behinderte Menschen und Personen mit eingeschränkter Mobilität vergleichbare Flugreisemöglichkeiten wie andere Bürger haben und sie in die Lage versetzt werden:
1.) an einem ausgewiesenen Ort ihre Ankunft auf dem Flughafen bekannt zu geben und um Hilfe zu bitten,
2.) von dem ausgewiesenen Ort zum Abfertigungsschalter zu gelangen,
3.) die Abfertigung zu erledigen und ihr Gepäck aufzugeben,
4.) vom Abfertigungsschalter zum Luftfahrzeug zu gelangen und dabei gegebenenfalls die nötigen Auswanderungs-, Zoll- und Sicherheitsverfahren zu durchlaufen,
5.) gegebenenfalls mithilfe von Lifts, Rollstühlen oder sonstigen benötigten Hilfen an Bord des Luftfahrzeugs zu gelangen,
6.) von der Luftfahrzeugtür zu ihrem Sitz zu gelangen,
7.) ihr Gepäck im Luftfahrzeug zu verstauen und wieder in Besitz zu nehmen,
8.) von ihrem Sitz zur Luftfahrzeugtür zu gelangen,
9.) gegebenenfalls mit Hilfe von Lifts, Rollstühlen oder sonstigen benötigten Hilfen das Luftfahrzeug zu verlassen,
10.) von Luftfahrzeugen zur Gepäckhalle zu gelangen und ihr Gepäck wieder in Besitz zu nehmen und dabei gegebenenfalls die nötigen Einwanderungs- und Zollverfahren zu durchlaufen,
11.) von der Gepäckhalle zu einem ausgewiesenen Ort zu gelangen,
12.) im Transit mit der in der Luft und am Boden benötigten Hilfe innerhalb eines Abfertigungsgebäudes und zwischen zwei Abfertigungsgebäuden Anschlussflüge zu erreichen,
13.) erforderlichenfalls zu den Toiletten zu gelangen.
Der Auftragnehmer übernimmt hierfür unter anderem folgende Leistungen:
— Koordination, Disposition und Dokumentation der von den Luftverkehrsgesellschaften und ihren Erfüllungsgehilfen sowie von Reiseunternehmen eingehenden Betreuungsaufträgen,
— Zeitgerechte Disposition der benötigten Hilfsmittel und Mitarbeiter,
— Abholung des PRMs am vereinbarten Pick-Up Punkt (abfliegender PRM) oder am Luftfahrzeug (ankommender PRM),
— Gewährleistung der mit den Luftverkehrsgesellschaften abgestimmten maximalen Reaktionszeiten,
— Unterstützung beim Handling des Gepäcks und der Hilfsmittel des PRMs (Gepäck, Handgepäck, Großgepäck etc.),
— Unterstützung beim Check-In,
— Begleitung zu und von den Lounges mit Abholzeitvereinbarung,
— Begleitung zu gastronomischen Einrichtungen oder Shops mit Abholzeitvereinbarung,
— Begleitung zu den Toiletten,
— Begleitung zur Sicherheitskontrolle und bedarfsweise zur Ausreise-/ Passkontrolle oder Zoll sowie Unterstützung beim Durchlaufen dieser flughafenspezifischen Einrichtungen,
— Abstimmung der Betreuungsfälle mit den Luftverkehrsgesellschaften, Abfertigungsagenten, Bodenverkehrsdiensten und Behörden zur Erbringung einer zeitgerechten und qualitätsvollen Dienstleistung,
— Abstimmung der Einstiegszeit mit den Luftverkehrsgesellschaften oder den Abfertigungsagenten,
— Abstimmung des Boardingprozesses mit dem Abfertigungsagenten,
— Ggf. Umsetzen des PRMs vom eigenen Rollstuhl in den Rollstuhl des Dienstleisters,
— Ggf. Beförderung vom Terminalgebäude zum Luftfahrzeug mittels geeignetem Equipment,
— Hilfeleistung beim An-Bord-Gehen des Luftfahrzeuges ggf. mit den erforderlichen Hilfsmitteln,
— Unterstützung beim Tragen, Verstauen und Entgegennehmen des Handgepäcks,
— Abstimmung des Deboardingprozesses mit den Abfertigungsagenten,
— Ggf. Umsetzen des PRMs vom Rollstuhl des Dienstleisters in den PRM-eigenen Rollstuhl,
— Hilfeleistung beim Von-Bord-Gehen des Luftfahrzeugs ggf. mit den erforderlichen Hilfsmitteln,
— Ggf. Beförderung vom Luftfahrzeug zum Terminalgebäude mittels geeignetem Equipment,
— Begleitung zur Einreise-/ Passkontrolle und Zoll sowie Unterstützung beim Durchlaufen dieser flughafenspezifischen Einrichtungen,
— Unterstützung beim Entgegennehmen des Gepäcks und der Hilfsmittel des PRMs (Gepäck, Handgepäck, Großgepäck etc.),
— Absetzen des PRMs am vereinbarten Drop-Off Punkt,
— Transferbetreuung beim Umstieg auf einen Anschlussflug,
— Professioneller Umgang mit Unregelmäßigkeiten im Flugbetrieb,
— Betreuung auch nicht angemeldeter Betreuungsfälle,
— Statistische Aufbereitung der geforderten Daten und deren Bereitstellung für den Auftraggeber.
Laut EU-Verordnung Nr. 1107/ 2006 Art. 2 a) definiert sich ein „behinderter Mensch“ oder eine „Person mit eingeschränkter Mobilität“ als
„eine Person, deren Mobilität bei der Benutzung von Beförderungsmitteln wegen
— einer körperlichen (sensorischen oder motorischen, dauerhaften oder zeitweiligen) Behinderung
— einer geistigen Behinderung oder Beeinträchtigung,
— anderer Behinderungen oder
— aufgrund des Alters
eingeschränkt ist und deren Zustand angemessene Unterstützung und eine Anpassung der für alle Fluggäste bereitgestellten Dienstleistungen an die besonderen Bedürfnisse dieser Person erfordert.“
Der Auftragnehmer hat für nachfolgend aufgeführte PRMs (IATA-Codes) die Dienstleistung zu erbringen:
— WCHR: Der PRM kann Treppen steigen und kurze Strecken zu Fuß zurücklegen. Für längere Strecken benötigt er eine Mobilitätshilfe.
— WCHS: Der PRM kann keine Treppen steigen, aber kurze Strecken zu Fuß zurücklegen. Für längere Strecken benötigt er eine Mobilitätshilfe.
— WCHC: Der PRM benötigt immer eine Mobilitätshilfe, auch in der Kabine kann er sich nicht ohne fremde Hilfe bewegen. Insbesondere beim An-Bord- und Von-Bord-Gehen des Luftfahrzeugs ist eine Unterstützung erforderlich.
— BLND: Der PRM ist sehbehindert oder blind.
— DEAF: Der PRM ist hörgeschädigt oder taub.
— DEAF/BLND: Der PRM ist sehbehindert oder blind und hörgeschädigt oder taub.
— DPNA: Der PRM hat eine geistige Behinderung oder Entwicklungseinschränkung (z.B. Lernschwäche, Demenz, Alzheimer, Down Syndrom, etc.).
Die Leistungserbringung erfolgt in 2 Arbeitspaketen, wobei der Auftragnehmer zuvor vom Auftraggeber eine Multiplikatorenschulung am jeweiligen Standort erhält:
Arbeitspaket 1: PRM-Dienstleistungen am Flughafen TXL. Auftraggeber ist die Berliner Flughafen Gesellschaft mbH (BFG).
Diese Leistungserbringung erfolgt von Leistungsbeginn an bis zur Inbetriebnahme des BER sowie und der sukzessiven Umzugsphase der Luftverkehrsgesellschaften zum Flughafen BER.
Arbeitspaket 2: PRM-Dienstleistungen am Flughafen SXF bzw. dann am BER. Auftraggeber ist die Flughafen Berlin Brandenburg GmbH (FBB).
1) Leistungserbringung am Flughafen SXF
2) Teilnahme am Probebetrieb am Flughafen BER
3) Leistungserbringung am Flughafen BER im Double Roof Betrieb ab Inbetriebnahme BER inklusive möglicher Erweiterungen der Infrastruktur während der Vertragslaufzeit.
Um mit Inbetriebnahme des Flughafens BER einen möglichst reibungslosen Übergang in den Regelbetrieb zu ermöglichen, werden vor der Inbetriebnahme des Flughafens BER durch den Auftraggeber Maßnahmen im Rahmen des ORAT-Programms (Operational Readiness & Airport Transfer) durchgeführt. Die wesentlichen Bestandteile des ORAT-Programms sind die Durchführung der Schulungen und des Probebetriebs sowie der Umzug von den Standorten TXL und SXF (teilweise) zum neuen Flughafen BER. Der Auftragnehmer verpflichtet sich dazu, daran teilzunehmen.
Für die gesamte übergreifende administrative Kommunikation der Leistungen (Arbeitspaket 1 und 2) ist ein Koordinator bzw. ein Stellvertreter als fester Ansprechpartner durch den Auftragnehmer zu benennen, der während der gesamten Vertragslaufzeit rund um die Uhr (7 Tage/ 24 Stunden) für den Auftraggeber erreichbar sein muss. Die Aufgaben dieses Koordinators sind u. a. die Führung der Stationsleiter, die Teilnahme an den Qualitätsgesprächen mit dem Auftraggeber, die Sicherstellung des ausreichenden und qualifizierten Personalstamms, die Bereitstellung aussagekräftiger Statistiken, die Implementierung neuer Prozesse u.ä. sofern diese vom Gesetz gefordert werden etc.
Für den qualitativ hochwertigen operativen Betrieb ist jeweils ein Stationsleiter bzw. dessen Stellvertreter pro Arbeitspaket (ein Stationsleiter für TXL und einer für SXF/ BER) durch den Auftragnehmer zu benennen, welcher die Funktion des operativen Vor-Ort-Ansprechpartners übernimmt. Die Aufgaben dieser Stationsleiter sind für das jeweilige Arbeitspaket u. a. die Koordination und Führung der Schichtleiter, die Konzeption von Einsatzplänen, die Delaybearbeitung, die Mitwirkung bei der Bearbeitung von Beschwerden etc. Sie übernehmen die gesamte Steuerung der Mitarbeiter sowie deren Aktivitäten am jeweiligen Einsatzort und sind dem Personal gegenüber weisungsbefugt.
Der Einsatz erfolgt jeweils täglich an allen Wochen-, Sonn- und Feiertagen – ggf. im 24-Stundenschichtbetrieb.
Die Dienstleistungen müssen ab dem 3.6.2017 erbracht werden für 60 Monate. Darüber hinaus bestehen Verlängerungsoptionen gemäß II.2.2.
Es ist zu berücksichtigen, dass der Auftragnehmer die Schulungen zuvor absolvieren und eine Teilnahme am Probebetrieb mit reduziertem Personalbestand sicherstellen muss.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2016-05-25. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2016-04-15.

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2016-04-15 Auftragsbekanntmachung
Auftragsbekanntmachung (2016-04-15)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Diverse Hilfstätigkeiten für den Luftverkehr
Menge oder Umfang:
Der Auftraggeber geht von einer Anzahl an „PRM-Vorgängen“ in Höhe von ca. 127 000 für das Jahr 2017 aus. Die Zahl wird sich aus jetziger Sicht schätzungsweise bis 2023 auf 180 000 Vorgänge pro Jahr kontinuierlich steigern. Die angegebenen Werte beziehen sich auf den gesamten Flughafenstandort Berlin, ohne Unterscheidung zwischen TXL, SXF und BER.Die folgende Auflistung gibt einen durch den Auftraggeber erstellten Überblick über die prozentuale Verteilung der PRMs entsprechend der verschiedenen Behinderungsgrade an den Berliner Flughäfen SXF und TXL im Jahr 2015. Dabei wurde nicht explizit nach TXL und SXF unterschieden.Diese Angaben dienen hier lediglich der Orientierung und können sich während der Vertragslaufzeit deutlich verändern.WCHR: 50,26 %WCHS: 31,47 %WCHC: 12,99 %BLND: 2,54 %DEAF: 1,86 %DEAF/BLND: 0,03 %DPNA: 0,68 %Die durchschnittliche Betreuungsdauer eines „PRM-Vorgangs“ kann entsprechend des Behinderungsgrades sehr unterschiedlich sein.
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Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Diverse Hilfstätigkeiten für den Luftverkehr 📦

Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Versorgungsunternehmen
Name des öffentlichen Auftraggebers: Flughafen Berlin Brandenburg GmbH
Postanschrift: Einkauf / Einkauf für Liefer- und Dienstleistungen, Gebäude B027 – Raum 50, Flughafen Berlin-Schönefeld
Postleitzahl: 12521
Postort: Berlin
Kontakt
Internetadresse: http://www.berlin-airport.de 🌏
E-Mail: einkauf@berlin-airport.de 📧
Fax: +49 306091-70641 📠

Referenz
Daten
Absendedatum: 2016-04-15 📅
Einreichungsfrist: 2016-05-25 📅
Veröffentlichungsdatum: 2016-04-20 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2016/S 077-138095
ABl. S-Ausgabe: 77
Zusätzliche Informationen
1.) Der Auftraggeber betreibt einen Flughafen und ist daher auf dem Gebiet des Verkehrs tätig. Der Auftraggeber führt daher als Sektorenauftraggeber gem. § 98 Nr. 4 GWB ein Verhandlungsverfahren mit Bekanntmachung gem. § 4 Abs. 2 SektVO durch, wobei es sich hierbei um eine so genannte „nachrangige“ Dienstleistung nach § 4 Abs. 2 SektVO handelt. Die Bekanntmachung erfolgt daher freiwillig. Durch diese Bekanntmachung wird der Teilnahmewettbewerb begonnen, in dem sich die interessierten Unternehmen mit den in dieser Bekanntmachung angegebenen Angaben, Erklärungen und Nachweisen um die Aufforderung zur Angebotsabgabe bewerben. Erst die erfolgreiche Bewerbung nach positiver Eignungsprüfung durch den Auftraggeber führt zur Versendung der Vergabeunterlagen. 2.) Die Übermittlung von Bewerberfragen hat ausschließlich per E-Mail unter Angabe der Bezeichnung der Maßnahme (vgl. Ziff. II.1.1) und des Aktenzeichens EA-2016-078 an die E-Mailadresse einkauf@berlin-airport.de zu erfolgen. Die Fragen müssen bis spätestens 10 Kalendertage vor Schlusstermin der Bewerbung vorliegen. Der letzte Tag der Bewerbungsfrist wird bei der Berechnung der vorstehend aufgeführten 10 Tage-Frist nicht mitgezählt. Die Vergabestelle wird etwaige Informationen (u. a. die Formulare und eine Übersicht zu den bereitgestellten Formularen – als Arbeitshilfe) und Beantwortung von Fragen von Bewerbern zum Teilnahmewettbewerb sowie sonstige Klarstellungen der Vergabestelle die das Vergabeverfahren betreffen auf der folgenden Internetseite veröffentlichen: https://secure.berlin-airport.de/evergabe-extern/ Die Vergabestelle empfiehlt daher allen Bewerbern, täglich den vorbenannten Link zum Abruf von aktuellen Informationen und Klarstellungen der Vergabestelle sowie Antworten von Bewerberanfragen zum Vergabeverfahren zu nutzen. 3.) Die Bewerber haben zu beachten, dass der Teilnahmeantrag unterzeichnet ist. Der Teilnahmeantrag ist entweder von allen Mitgliedern einer Bewerbergemeinschaft oder dem bevollmächtigten Vertreter zu unterzeichnen. Sofern ein bevollmächtigter Vertreter unterzeichnet, ist bzw. sind die Vollmachten der Mitglieder der Bewerbergemeinschaft beizufügen. Es ist weiter zu beachten, dass sämtliche in der Bekanntmachung (Ziffer III) angegebenen Erklärungen und Nachweise vollständig beigefügt werden. Ein Verweis auf frühere Bewerbungen ist nicht ausreichend. 4.) Die Teilnahmeanträge und deren Anlagen sind dreifach in deutscher Sprache einzureichen. Die Übermittlung hat schriftlich unter expliziter Angabe des Aktenzeichens EA-2016-078 auf dem verschlossenen Behältnis/ Umschlag, in dem der Teilnahmeantrag eingereicht wird, sowie im Anschreiben zu dem Teilnahmeantrag zu erfolgen (Vorlage bis zum Schlusstermin bei der benannten Kontaktstelle – die Übersendung per Telefax oder in elektronischer Form, z.B. mittels E-Mail, ist nicht zulässig). 5.) Den Teilnahmeanträgen sind außerdem elektronische Kopien aller übermittelten Unterlagen auf einem geeigneten virengeprüften und virenfreien Datenträger beizulegen. Die elektronischen Kopien sind in einem nicht-bearbeitbaren Format (z.B. geschützte, jedoch druckbare Dateien) bereitzustellen. Mit der Abgabe des Teilnahmeantrags versichert der Bewerber bzw. die Bewerbergemeinschaft, dass die Inhalte der elektronischen Kopien vollumfänglich und mit den eingereichten Originalen uneingeschränkt identisch sind. 6.) Die Vergabestelle ist berechtigt, bei Bedenken hinsichtlich der Eignung des Bewerbers die Vorlage von Originalen oder weiteren Unterlagen zu verlangen. 7.) Die geforderten Angaben, Erklärungen und Nachweise sind geordnet nach der unter Ziffer III.2.1) bis III.2.3) aufgeführten Nummerierung und Reihenfolge sowie unter Angabe des Aktenzeichens EA-2016-078 beim Auftraggeber einzureichen. 8.) Der Auftraggeber prüft die Eignung der Bewerber in einem dreistufigen Verfahren. Stufe 1: Prüfung auf Vollständigkeit der abgeforderten Angaben, Erklärungen und Nachweise [III.2.1), III.2.2),III.2.3)] Stufe 2: Vorliegen von Ausschlussgründen inklusive Erfüllung der Mindestanforderungen Stufe 3: Prüfung der persönlichen, wirtschaftlichen und finanziellen sowie der technischen Leistungsfähigkeit gemessen an der zu vergebenden Leistung Insbesondere auf Stufe 3, deren Prüfung anhand der vom Bewerber bzw. von der Bewerbergemeinschaft eingereichten Angaben, Erklärungen und Nachweise erfolgt, übt der Auftraggeber seinen Beurteilungsspielraum aus. 9.) Mit der Benennung der Referenzen stimmt der Bewerber bzw. die Bewerbergemeinschaft der Kontaktaufnahme durch die Vergabestelle zu den jeweiligen Referenzgebern zu. 10.) Der Bewerber bzw. die Bewerbergemeinschaft wird darauf hingewiesen, dass alle mit dem Teilnahmeantrag eingereichten Angaben auch für das ggf. einzureichende Angebot Geltung haben sollen. Sofern sich im weiteren Verfahren Änderungen gegenüber dem Teilnahmewettbewerb ergeben, muss die Vergabestelle zu späterer Zeit ggf. erneut in eine Beurteilung der Eignung eintreten. 11.) Die Bewerbungsunterlagen werden nicht zurückgesandt und verbleiben im Besitz des Auftraggebers. Die Versendung der Aufforderung zur Angebotsabgabe an die ausgewählten Bewerber erfolgt nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbes. 12.) Der Auftraggeber weist darauf hin, dass allein der Inhalt der vorliegenden EU-weiten Veröffentlichung maßgeblich ist, wenn die Bekanntmachung zusätzlich in weiteren Bekanntmachungsmedien veröffentlicht wird.
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Dienstleistungskategorie: 20
Kurze Beschreibung:
Gegenstand des zu vergebenden Auftrags ist die Erbringung aller notwendigen Hilfeleistungen, um behinderten Menschen und Personen mit eingeschränkter Mobilität das An-Bord- und Von-Bord-Gehen von Luftfahrzeugen an den Berliner Flughäfen zu ermöglichen gemäß den dem Flughafenunternehmer obliegenden Pflichten aus der EU-Verordnung Nr. 1107/ 2006. Ziel der Leistungen ist es, dass behinderte Menschen und Personen mit eingeschränkter Mobilität vergleichbare Flugreisemöglichkeiten wie andere Bürger haben und sie in die Lage versetzt werden:
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1.) an einem ausgewiesenen Ort ihre Ankunft auf dem Flughafen bekannt zu geben und um Hilfe zu bitten,
2.) von dem ausgewiesenen Ort zum Abfertigungsschalter zu gelangen,
3.) die Abfertigung zu erledigen und ihr Gepäck aufzugeben,
4.) vom Abfertigungsschalter zum Luftfahrzeug zu gelangen und dabei gegebenenfalls die nötigen Auswanderungs-, Zoll- und Sicherheitsverfahren zu durchlaufen,
5.) gegebenenfalls mithilfe von Lifts, Rollstühlen oder sonstigen benötigten Hilfen an Bord des Luftfahrzeugs zu gelangen,
6.) von der Luftfahrzeugtür zu ihrem Sitz zu gelangen,
7.) ihr Gepäck im Luftfahrzeug zu verstauen und wieder in Besitz zu nehmen,
8.) von ihrem Sitz zur Luftfahrzeugtür zu gelangen,
9.) gegebenenfalls mit Hilfe von Lifts, Rollstühlen oder sonstigen benötigten Hilfen das Luftfahrzeug zu verlassen,
10.) von Luftfahrzeugen zur Gepäckhalle zu gelangen und ihr Gepäck wieder in Besitz zu nehmen und dabei gegebenenfalls die nötigen Einwanderungs- und Zollverfahren zu durchlaufen,
11.) von der Gepäckhalle zu einem ausgewiesenen Ort zu gelangen,
12.) im Transit mit der in der Luft und am Boden benötigten Hilfe innerhalb eines Abfertigungsgebäudes und zwischen zwei Abfertigungsgebäuden Anschlussflüge zu erreichen,
13.) erforderlichenfalls zu den Toiletten zu gelangen.
Der Auftragnehmer übernimmt hierfür unter anderem folgende Leistungen:
— Koordination, Disposition und Dokumentation der von den Luftverkehrsgesellschaften und ihren Erfüllungsgehilfen sowie von Reiseunternehmen eingehenden Betreuungsaufträgen,
— Zeitgerechte Disposition der benötigten Hilfsmittel und Mitarbeiter,
— Abholung des PRMs am vereinbarten Pick-Up Punkt (abfliegender PRM) oder am Luftfahrzeug (ankommender PRM),
— Gewährleistung der mit den Luftverkehrsgesellschaften abgestimmten maximalen Reaktionszeiten,
— Unterstützung beim Handling des Gepäcks und der Hilfsmittel des PRMs (Gepäck, Handgepäck, Großgepäck etc.),
— Unterstützung beim Check-In,
— Begleitung zu und von den Lounges mit Abholzeitvereinbarung,
— Begleitung zu gastronomischen Einrichtungen oder Shops mit Abholzeitvereinbarung,
— Begleitung zu den Toiletten,
— Begleitung zur Sicherheitskontrolle und bedarfsweise zur Ausreise-/ Passkontrolle oder Zoll sowie Unterstützung beim Durchlaufen dieser flughafenspezifischen Einrichtungen,
— Abstimmung der Betreuungsfälle mit den Luftverkehrsgesellschaften, Abfertigungsagenten, Bodenverkehrsdiensten und Behörden zur Erbringung einer zeitgerechten und qualitätsvollen Dienstleistung,
— Abstimmung der Einstiegszeit mit den Luftverkehrsgesellschaften oder den Abfertigungsagenten,
— Abstimmung des Boardingprozesses mit dem Abfertigungsagenten,
— Ggf. Umsetzen des PRMs vom eigenen Rollstuhl in den Rollstuhl des Dienstleisters,
— Ggf. Beförderung vom Terminalgebäude zum Luftfahrzeug mittels geeignetem Equipment,
— Hilfeleistung beim An-Bord-Gehen des Luftfahrzeuges ggf. mit den erforderlichen Hilfsmitteln,
— Unterstützung beim Tragen, Verstauen und Entgegennehmen des Handgepäcks,
— Abstimmung des Deboardingprozesses mit den Abfertigungsagenten,
— Ggf. Umsetzen des PRMs vom Rollstuhl des Dienstleisters in den PRM-eigenen Rollstuhl,
— Hilfeleistung beim Von-Bord-Gehen des Luftfahrzeugs ggf. mit den erforderlichen Hilfsmitteln,
— Ggf. Beförderung vom Luftfahrzeug zum Terminalgebäude mittels geeignetem Equipment,
— Begleitung zur Einreise-/ Passkontrolle und Zoll sowie Unterstützung beim Durchlaufen dieser flughafenspezifischen Einrichtungen,
— Unterstützung beim Entgegennehmen des Gepäcks und der Hilfsmittel des PRMs (Gepäck, Handgepäck, Großgepäck etc.),
— Absetzen des PRMs am vereinbarten Drop-Off Punkt,
— Transferbetreuung beim Umstieg auf einen Anschlussflug,
— Professioneller Umgang mit Unregelmäßigkeiten im Flugbetrieb,
— Betreuung auch nicht angemeldeter Betreuungsfälle,
— Statistische Aufbereitung der geforderten Daten und deren Bereitstellung für den Auftraggeber.
Laut EU-Verordnung Nr. 1107/ 2006 Art. 2 a) definiert sich ein „behinderter Mensch“ oder eine „Person mit eingeschränkter Mobilität“ als
„eine Person, deren Mobilität bei der Benutzung von Beförderungsmitteln wegen
— einer körperlichen (sensorischen oder motorischen, dauerhaften oder zeitweiligen) Behinderung
— einer geistigen Behinderung oder Beeinträchtigung,
— anderer Behinderungen oder
— aufgrund des Alters
eingeschränkt ist und deren Zustand angemessene Unterstützung und eine Anpassung der für alle Fluggäste bereitgestellten Dienstleistungen an die besonderen Bedürfnisse dieser Person erfordert.“
Der Auftragnehmer hat für nachfolgend aufgeführte PRMs (IATA-Codes) die Dienstleistung zu erbringen:
— WCHR: Der PRM kann Treppen steigen und kurze Strecken zu Fuß zurücklegen. Für längere Strecken benötigt er eine Mobilitätshilfe.
— WCHS: Der PRM kann keine Treppen steigen, aber kurze Strecken zu Fuß zurücklegen. Für längere Strecken benötigt er eine Mobilitätshilfe.
— WCHC: Der PRM benötigt immer eine Mobilitätshilfe, auch in der Kabine kann er sich nicht ohne fremde Hilfe bewegen. Insbesondere beim An-Bord- und Von-Bord-Gehen des Luftfahrzeugs ist eine Unterstützung erforderlich.
— BLND: Der PRM ist sehbehindert oder blind.
— DEAF: Der PRM ist hörgeschädigt oder taub.
— DEAF/BLND: Der PRM ist sehbehindert oder blind und hörgeschädigt oder taub.
— DPNA: Der PRM hat eine geistige Behinderung oder Entwicklungseinschränkung (z.B. Lernschwäche, Demenz, Alzheimer, Down Syndrom, etc.).
Die Leistungserbringung erfolgt in 2 Arbeitspaketen, wobei der Auftragnehmer zuvor vom Auftraggeber eine Multiplikatorenschulung am jeweiligen Standort erhält:
Arbeitspaket 1: PRM-Dienstleistungen am Flughafen TXL. Auftraggeber ist die Berliner Flughafen Gesellschaft mbH (BFG).
Diese Leistungserbringung erfolgt von Leistungsbeginn an bis zur Inbetriebnahme des BER sowie und der sukzessiven Umzugsphase der Luftverkehrsgesellschaften zum Flughafen BER.
Arbeitspaket 2: PRM-Dienstleistungen am Flughafen SXF bzw. dann am BER. Auftraggeber ist die Flughafen Berlin Brandenburg GmbH (FBB).
1) Leistungserbringung am Flughafen SXF
2) Teilnahme am Probebetrieb am Flughafen BER
3) Leistungserbringung am Flughafen BER im Double Roof Betrieb ab Inbetriebnahme BER inklusive möglicher Erweiterungen der Infrastruktur während der Vertragslaufzeit.
Um mit Inbetriebnahme des Flughafens BER einen möglichst reibungslosen Übergang in den Regelbetrieb zu ermöglichen, werden vor der Inbetriebnahme des Flughafens BER durch den Auftraggeber Maßnahmen im Rahmen des ORAT-Programms (Operational Readiness & Airport Transfer) durchgeführt. Die wesentlichen Bestandteile des ORAT-Programms sind die Durchführung der Schulungen und des Probebetriebs sowie der Umzug von den Standorten TXL und SXF (teilweise) zum neuen Flughafen BER. Der Auftragnehmer verpflichtet sich dazu, daran teilzunehmen.
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Für die gesamte übergreifende administrative Kommunikation der Leistungen (Arbeitspaket 1 und 2) ist ein Koordinator bzw. ein Stellvertreter als fester Ansprechpartner durch den Auftragnehmer zu benennen, der während der gesamten Vertragslaufzeit rund um die Uhr (7 Tage/ 24 Stunden) für den Auftraggeber erreichbar sein muss. Die Aufgaben dieses Koordinators sind u. a. die Führung der Stationsleiter, die Teilnahme an den Qualitätsgesprächen mit dem Auftraggeber, die Sicherstellung des ausreichenden und qualifizierten Personalstamms, die Bereitstellung aussagekräftiger Statistiken, die Implementierung neuer Prozesse u.ä. sofern diese vom Gesetz gefordert werden etc.
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Für den qualitativ hochwertigen operativen Betrieb ist jeweils ein Stationsleiter bzw. dessen Stellvertreter pro Arbeitspaket (ein Stationsleiter für TXL und einer für SXF/ BER) durch den Auftragnehmer zu benennen, welcher die Funktion des operativen Vor-Ort-Ansprechpartners übernimmt. Die Aufgaben dieser Stationsleiter sind für das jeweilige Arbeitspaket u. a. die Koordination und Führung der Schichtleiter, die Konzeption von Einsatzplänen, die Delaybearbeitung, die Mitwirkung bei der Bearbeitung von Beschwerden etc. Sie übernehmen die gesamte Steuerung der Mitarbeiter sowie deren Aktivitäten am jeweiligen Einsatzort und sind dem Personal gegenüber weisungsbefugt.
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Der Einsatz erfolgt jeweils täglich an allen Wochen-, Sonn- und Feiertagen – ggf. im 24-Stundenschichtbetrieb.
Die Dienstleistungen müssen ab dem 3.6.2017 erbracht werden für 60 Monate. Darüber hinaus bestehen Verlängerungsoptionen gemäß II.2.2.
Es ist zu berücksichtigen, dass der Auftragnehmer die Schulungen zuvor absolvieren und eine Teilnahme am Probebetrieb mit reduziertem Personalbestand sicherstellen muss.
Menge oder Umfang:
Der Auftraggeber geht von einer Anzahl an „PRM-Vorgängen“ in Höhe von ca. 127 000 für das Jahr 2017 aus. Die Zahl wird sich aus jetziger Sicht schätzungsweise bis 2023 auf 180 000 Vorgänge pro Jahr kontinuierlich steigern. Die angegebenen Werte beziehen sich auf den gesamten Flughafenstandort Berlin, ohne Unterscheidung zwischen TXL, SXF und BER.
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Die folgende Auflistung gibt einen durch den Auftraggeber erstellten Überblick über die prozentuale Verteilung der PRMs entsprechend der verschiedenen Behinderungsgrade an den Berliner Flughäfen SXF und TXL im Jahr 2015. Dabei wurde nicht explizit nach TXL und SXF unterschieden.
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Diese Angaben dienen hier lediglich der Orientierung und können sich während der Vertragslaufzeit deutlich verändern.
WCHR: 50,26 %
WCHS: 31,47 %
WCHC: 12,99 %
BLND: 2,54 %
DEAF: 1,86 %
DEAF/BLND: 0,03 %
DPNA: 0,68 %
Die durchschnittliche Betreuungsdauer eines „PRM-Vorgangs“ kann entsprechend des Behinderungsgrades sehr unterschiedlich sein.
Beschreibung der Optionen:
Die Vertragslaufzeit kann durch einseitige schriftliche Erklärung des Auftraggebers gegenüber dem Auftragnehmer zwei Mal um jeweils ein Jahr verlängert werden. Die Verlängerung muss jeweils bis spätestens sechs Monate vor Ablauf der ursprünglichen Vertragslaufzeit erfolgen. Der Auftragnehmer hat keinen Anspruch auf Verlängerung der Vertragslaufzeit. Im Falle einer nicht erfolgten Verlängerung kann er hieraus keinerlei Ansprüche (insbesondere auf Schadensersatz oder Vergütung) herleiten.
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Zahl der möglichen Verlängerungen: 2
Zeitlicher Rahmen für nachfolgende Aufträge: 24 Monate
Referenznummer: EA-2016-078
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Flughäfen Berlin Tegel (TXL), Berlin-Schönefeld (SXF) und Berlin Brandenburg (BER).

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Die nachstehenden Angaben, Erklärungen und Nachweise sind von den Bewerbern bzw. jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft vorzulegen. Ein Verweis auf frühere Bewerbungen/ Angebote ist nicht ausreichend. Ausländischen Bewerbern bzw. Bewerbergemeinschaften wird die Vorlage vergleichbarer Nachweise gestattet; der Gleichwertigkeitsnachweis ist mit der Bewerbung vorzulegen. Soweit Eigenerklärungen verlangt werden, sagt der Bewerber bzw. die Bewerbergemeinschaft zu, Nachweise auf Verlangen, spätestens jedoch vor Zuschlagserteilung vorzulegen.
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1.) Bezeichnung des Bewerberunternehmens mit Firma und Anschrift sowie Angabe eines für das Verfahren zuständigen Ansprechpartners mit E-Mail, Telefon- und Faxnummer.
2.) Aktueller Auszug aus dem Handelsregister oder eine Kopie desselben (der Auszug soll zum Zeitpunkt des Fristendes für den Teilnahmeantrag nicht älter als sechs Monate sein). Soweit keine Eintragung im Handelsregister vorliegt, ist ein vergleichbarer Existenznachweis vorzulegen.
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3.) Unterschriebene Eigenerklärungen gem. § 21 Abs. 1, 4 SektVO sowie – soweit anwendbar – § 21 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz (SchwarzArbG) und § 21 Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AEntG. Das entsprechende Formblatt „Eigenerklärung“ stellt der Auftraggeber auf seiner Internetseite https://secure.berlin-airport.de/evergabe-extern/ zur Verfügung, vgl. Ziff. VI.3) dieser Bekanntmachung.
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4.) Unterschriebene Eigenerklärungen gemäß § 19 Abs. 1 und Abs. 3 i.V.m. und § 21 des Gesetzes zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (MiLoG). Das entsprechende Formblatt „Eigenerklärung“ stellt der Auftraggeber auf seiner Internetseite https://secure.berlin-airport.de/evergabe-extern/ zur Verfügung, vgl. Ziff. VI.3) dieser Bekanntmachung.
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5.) Erklärung zum Vorhandensein einer gültigen Betriebshaftpflichtversicherung unter Angabe der Höhe der Deckungssumme(n).
6.) Sofern sich als Bewerbergemeinschaft um die Aufforderung zur Angebotsabgabe beworben wird, ist mit dem Teilnahmeantrag eine von allen Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft unterschriebene Erklärung einzureichen, aus der sich auch die gesamtschuldnerische Haftung (vgl. Ziffer III.1.3) dieser Bekanntmachung) im Zuschlagsfall, die Namen sämtlicher Mitglieder der Bewerbergemeinschaft, ein bevollmächtigter Vertreter und die Absicht, sich im Fall der erfolgreichen Bewerberauswahl zur Bieter- und im Zuschlagsfall zu einer Arbeitsgemeinschaft zusammenzuschließen, ergibt.
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Das entsprechende Formblatt „Bewerbergemeinschaftserklärung“ stellt der Auftraggeber auf seiner Internetseite https://secure.berlin-airport.de/evergabe-extern/ zur Verfügung, vgl. Ziff. VI.3) dieser Bekanntmachung.
7.) Schriftliche Erklärung sämtlicher Mitglieder der Bewerbergemeinschaft bzw. der Vertreter der Bewerbergemeinschaft, dass die Bildung der Bewerbergemeinschaft keinen Verstoß gegen § 1 GWB darstellt. Darüber hinaus ist von den Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft bzw. dem Vertreter der Bewerbergemeinschaft zu erklären, inwiefern für das jeweilige beteiligte Unternehmen wirtschaftlich zweckmäßige und kaufmännische Gründe vorliegen, sich nicht allein um die Auftragsvergabe zu bewerben.
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8.) Der Bewerber bzw. die Bewerbergemeinschaft kann sich zum Nachweis seiner/ ihrer wirtschaftlichen und finanziellen sowie technischen Leistungsfähigkeit (Eignung) der Fähigkeiten anderer Unternehmen (Dritter/ Nachunter-nehmer/ konzernverbundener Unternehmen) bedienen, ungeachtet des rechtlichen Charakters zwischen ihm/ ihr und diesen Unternehmen bestehenden Verbindungen.
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In diesem Fall – also zum Nachweis der Eignung – hat der Bewerber bzw. die Bewerbergemeinschaft diese Dritten in seinem/ ihrem Teilnahmeantrag zu benennen und die in Ziffer III.2) dieser Bekanntmachung genannten Angaben, Erklärungen und Nachweise auch für diesen Dritten in dem Umfang vorzulegen, indem er/ sie sich auf dessen Fähigkeiten beruft. Mit dem Teilnahmeantrag ist der Nachweis zu erbringen, dass ihm/ ihr dieser Dritte mit den erforderlichen Mitteln für das Erbringen der Leistungen zur Verfügung (Verpflichtungserklärung) steht. Sofern der Bewerber bzw. die Bewerbergemeinschaft sich zum Nachweis der Eignung auf Dritte bezieht, hat er für diese in seinem/ ihrem Teilnahmeantrag die in Ziffer III.2.1) Nr. 2 bis 4 dieser Bekanntmachung genannten Angaben, Erklärungen und Nachweise mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen.
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Das entsprechende Formblatt „Erklärung zum Einsatz Dritter/ Nachunternehmer“ stellt der Auftraggeber auf seiner Internetseite https://secure.berlin-airport.de/evergabe-extern/ zur Verfügung.
Für die vorgenannten Erklärungen stellt der Auftraggeber ein Formular auf seiner Internetseite https://secure.berlin-airport.de/evergabe-extern/ zur Verfügung, das von den Bewerbern bzw. den Bewerbergemeinschaften genutzt werden soll.
Die Vergabestelle behält sich vor, weitere Unterlagen beizuziehen bzw. zu verlangen.
Auf Ziffer VI.3) dieser Bekanntmachung wird verwiesen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Die nachstehenden Angaben, Erklärungen und Nachweise sind von den Bewerbern bzw. Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft vorzulegen:
1.) Erklärung über den Gesamtumsatz des Unternehmens in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren.
Als Mindestanforderung für die Zulassung zum Teilnahmewettbewerb gilt ein mittlerer Gesamtjahresumsatz (netto) des Bewerbers bzw. der Bewerbergemeinschaft von mindestens EUR 10 000 000 , der in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren erzielt worden sein muss.
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Die Nichterfüllung dieser Mindestanforderung führt zum Ausschluss aus dem weiteren Verfahren.
2.) Erklärung über die Umsätze des Unternehmens in den Geschäftsjahren, die in den Jahren 2013, 2014 und 2015 endeten, soweit diese Umsätze Leistungen betreffen, die mit der zu vergebenen Leistung vergleichbar sind.
Die Umsatzangaben für 1.) und 2.) sind in Tabellenform für jedes Jahr separat unter Angabe des Jahres und der Umsatzgröße (netto, exklusive Umsatzsteuer) anzugeben.
Die vorstehend unter 1.) und 2.) genannten Erklärungen sind sowohl von dem Bewerber als auch allen Mitgliedern einer Bewerbergemeinschaft zu tätigen. Die Umsätze von Mitgliedern einer Bewerbergemeinschaft sind für die Erfüllung der Mindestanforderung zu addieren.
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Sofern der Bewerber bzw. die Bewerbergemeinschaft zur Erfüllung der Mindestanforderungen unter 1.) auf Angaben/ Daten von Dritten/ Nachunternehmern/ konzernverbundenen Unternehmen verweisen will, sind die Angaben/ Nachweise/ Erklärungen nach Ziffer III.2.2. auch für den Dritten/ Nachunternehmer/ konzernverbundene Unternehmen vorzulegen.
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Außerdem ist eine Erklärung des Dritten/ Nachunternehmers/ konzernverbundenen Unternehmens vorzulegen, wonach dieser/s bereit ist, Leistungen, finanzielle Mittel und/ oder Ressourcen für dieses Projekt zu erbringen bzw. bereitzustellen (Verpflichtungserklärung).
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Für die vorgenannten Erklärungen stellt der Auftraggeber ein Formular auf seiner Internetseite https://secure.berlin-airport.de/evergabe-extern/ zur Verfügung, das von den Bewerbern bzw. der Bewerbergemeinschaften genutzt werden soll.
Die Vergabestelle behält sich vor, die Vorlage weiterer Unterlagen beizuziehen bzw. zu verlangen.
Der Bewerber bzw. die Bewerbergemeinschaft wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass kein Anspruch auf Nachforderung oder Vervollständigung der Unterlagen besteht.
Auf Ziffer VI.3) dieser Bekanntmachung wird verwiesen.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Die nachstehenden Angaben, Erklärungen und Nachweise sind vorzulegen:
1.) Es ist mindestens eine Referenz von dem Bewerber bzw. der Bewerbergemeinschaft aufzuführen und zu beschreiben, bei der die erbrachten Leistungen mit den zu vergebenden Leistungen (gemäß II.1.5) der Bekanntmachung) vergleichbar sind.
Für die Zulassung zum Teilnahmewettbewerb müssen in der genannten Referenz folgende Mindestanforderungen enthalten sein:
(1) Die erbrachten Leistungen müssen auf einem Flughafen ausgeführt worden sein.
(2) Als technisches Equipment müssen mindestens Rollstühle, Behindertentransportwagen und Ambulifts eingesetzt worden sein.
(3) Die Referenz muss ein Betreuungsvolumen von mindestens 50 000 Betreuungsfällen pro Jahr aufweisen (behinderte Menschen und Menschen mit eingeschränkter Mobilität).
(4) Die als Referenz benannten Leistungen müssen in einem Zeitraum innerhalb der letzten 3 Jahre erbracht worden sein oder erbracht werden.
(5) Die als Referenz benannten Leistungen müssen jeweils für die Dauer von mindestens 12 Monaten ununterbrochen durchgeführt worden sein, somit bis mindestens bis Dezember 2015.
(6) Die erbrachten Leistungen müssen im Schichtsystem erbracht worden sein.
Die Nichterfüllung der Mindestanforderungen führt zum Ausschluss aus dem weiteren Vergabeverfahren. Erfüllt die von dem Bewerber bzw. der Bewerbergemeinschaft zur Wertung und zum Nachweis der Erfüllung der Mindestanforderungen eingereichte Referenz eine oder mehrere der Voraussetzungen nicht, kann diese Referenz nicht gewertet werden.
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Die Darstellung der Referenz sollte in Tabellenform erfolgen. Die Vergabe stellt auf ihrer Internetseite (https://secure.berlin-airport.de/evergabe-extern/) hierfür ein Formular zur Verfügung, das von den Bewerbern bzw. Bewerbergemeinschaften genutzt werden soll. Auf Ziffer VI.3) dieser Bekanntmachung wird verwiesen.
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Folgende Inhalte müssen zusätzlich dargestellt werden:
o Name und Adresse des Auftraggebers, bei dem die geforderten Mindestanforderungen erfüllt wurden,
o Benennung eines Ansprechpartners beim Auftraggeber ggf. mit aktueller Telefonnummer,
o Ausführungszeitraum der erbrachten Leistung,
o Anzahl der Betreuungsfälle pro Jahr und Aufschlüsselung der Betreuungsfälle in die Kategorien, wie sie unter II.1.5) beschrieben sind,
o Detaillierte Beschreibung der erbrachten Leistung unter Einbeziehung der Punkte unter II.1.5),
o Art und Anzahl des dabei eingesetzten Equipments (Rollstühle, Behindertentransportwagen, Ambulifts etc.),
o Darstellung des Schichtsystems, Einreichen der Schichtpläne als Nachweis (anonymisierte Darstellung).
Bei Einreichung von mehr als einer Referenz hat der Bewerber bzw. die Bewerbergemeinschaft eindeutig zu kennzeichnen, welche Referenz für die Erfüllung der Mindestanforderung herangezogen werden sollen.
2.) Nennung eines für die gesamte übergreifende administrative Kommunikation der Leistungen (Arbeitspaket 1 und 2) verantwortlichen Koordinators des Bewerbers bzw. der Bewerbergemeinschaft, der während der gesamten Vertragslaufzeit als fester Ansprechpartner rund um die Uhr (7 Tage/ 24 Stunden) für den Auftraggeber erreichbar sein muss. Anzugeben ist dabei die berufliche Erfahrung anhand mindestens einer persönlichen Referenz.
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(1) Managementerfahrung im Bereich vergleichbarer Dienstleistungen gemäß III.2.3.1.).
(2) Erfahrung in der Personalführung im operativen Tagesgeschäft über einen Zeitraum von mindestens drei Jahren in einem Unternehmen, das im Bereich vergleichbarer Dienstleistungen tätig ist, unter Angabe der Anzahl der disziplinarisch unterstellten Mitarbeiter. Als Mindestanforderung gilt die Führung von 50 Mitarbeitern.
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(3) Mindestens drei Jahre Arbeitserfahrung im operativen Umfeld eines internationalen Verkehrsflughafens.
(4) Erfahrung mit der Konzeption und Umsetzung von Einsatzplänen.
Für den vom Bewerber bzw. von der Bewerbergemeinschaft benannten Koordinator sind folgende Daten anzugeben:
o Namen und Adressen der Auftraggeber, bei denen die geforderten Mindestanforderungen erfüllt wurden,
o Zeitraum und Ort der Ausführung,
o Kurzbeschreibung der Aufgaben und Funktionsbereiche.
Die Darstellung der Referenz sollte in Tabellenform erfolgen. Die Vergabe stellt auf ihrer Internetseite (https://secure.berlin-airport.de/evergabe-extern/) hierfür ein Formular zur Verfügung, das von den Bewerbern bzw. Bewerbergemeinschaften genutzt werden soll.
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Darüber hinaus hat die Darstellung der personellen Ausstattung des vorgesehenen Koordinators mit folgendem Inhalt zu erfolgen: Lebenslauf (Beruflicher Werdegang) mit Darstellungen der Berufspraxis, Qualifizierung, aktueller Aufgaben- und Funktionsbereich (auch anonymisiert möglich).
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3.) Nennung von zwei verantwortlichen Stationsleitern (jeweils einer pro Arbeitspaket) des Bewerbers bzw. der Bewerbergemeinschaft, welche im gesamten Vertragszeitraum als Vor-Ort-Ansprechpartner vorgesehen sind. Anzugeben ist dabei die berufliche Erfahrung anhand jeweils mindestens einer persönlichen Referenz.
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Für die Zulassung zum Teilnahmewettbewerb müssen in den genannten Referenzen folgende Mindestanforderungen enthalten sein:
(1) Berufliche Erfahrung im Bereich vergleichbarer Dienstleistungen gemäß III.2.3. 1.).
(2) Erfahrung in der Personalführung im operativen Tagesgeschäft (z.B. als Team- oder Schichtleiter) über einen Zeitraum von mindestens zwei Jahren in einem Unternehmen, das im Bereich vergleichbarer Dienstleistungen tätig ist, unter der Angabe der Anzahl an disziplinarisch unterstellten Mitarbeitern. Als Mindestanforderung gilt die Führung von 25 Mitarbeitern.
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(3) Mindestens zwei Jahre Arbeitserfahrung im operativen Flughafenumfeld eines internationalen Verkehrsflughafens.
(4) Erfahrungen mit der Konzeption und Umsetzung von Einsatzplänen.
Für die vom Bewerber bzw. von der Bewerbergemeinschaft benannten Stationsleiter sind jeweils folgende Daten anzugeben:
Darüber hinaus hat die Darstellung der personellen Ausstattung der vorgesehenen Stationsleiter mit folgendem Inhalt zu erfolgen: Lebenslauf (Beruflicher Werdegang) mit Darstellungen der Berufspraxis, Qualifizierung, aktueller Aufgaben- und Funktionsbereich (auch anonymisiert möglich).
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Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien: Gemäß Vergabeunterlagen.
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln: Gemäß Vergabeunterlagen.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll: Gesamtschuldnerische Haftung mit einem bevollmächtigten Vertreter.
Sonstige besondere Bedingungen:
Das durch den Auftragnehmer gesamte zur Ausführung einzusetzende Personal muss ab dem jeweiligen Leistungsbeginn eine Zuverlässigkeitsüberprüfung nach § 7 LuftSiG erfolgreich bestanden haben und nachweislich vollumfänglich für die Tätigkeiten geschult sein.
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Darüber hinaus müssen alle vom Auftragnehmer eingesetzten Mitarbeiter:
a) gute Kenntnisse der deutschen und englischen Sprache vorweisen,
b) ein hohes Maß an Servicebereitschaft sowie ein positives Erscheinungsbild vorweisen, das dem Anspruch der Flughäfen entspricht,
c) Grundkenntnisse im Umgang mit flughafenspezifischen Prozessen (Bundespolizei, Zoll, Kenntnisse Flughafenhandbuch etc.) aufweisen,
d) in kritischen Situationen Konfliktfähigkeit zeigen, dabei aber dennoch stets deeskalierend, freundlich und hilfsbereit auftreten. Der vorgegebene Servicegedanke des Auftraggebers hat dabei höchste Priorität.
e) eine Aus- oder Weiterbildung im sozialen Bereich (z.B. Sonderpädagogik, Altenpflege, Heilerziehungspflege, Heilpädagoge, Krankenpfleger, Behindertenpfleger, Pflegehelfer, Sozialarbeiter, Reisehelfer für Menschen mit Behinderung, etc.) oder tiefgreifende Erfahrungen auf diesem Fachgebiet besitzen,
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f) die Bereitschaft aufweisen, PRMs entsprechend den Grundsätzen zum Umgang mit Behinderten- und mobilitätseingeschränkten Passagieren umsichtig und einfühlsam zu betreuen. Der Auftragnehmer gewährleistet während der Einsätze stets einen kundenfreundlichen und angemessenen Umgang mit den PRMs sowie deren Begleitpersonen, unabhängig von der Art der Behinderung, der Nationalität und Konfession.
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Der Auftragnehmer darf nur entsprechend geschulte und mit der Örtlichkeit vertraute Mitarbeiter einsetzen.
Sonstige Rahmenbedingungen:
Der Auftragnehmer hat das für die Erbringung der Dienstleistung erforderliche technische Equipment und sonstige Arbeitsmittel auf eigene Kosten anzuschaffen, zu reinigen, zu warten, instand zusetzen und zu betreiben bzw. betriebsbereit zu halten.
Weiterhin muss die Dienstleistung durch den Auftragnehmer eigenständig koordiniert und disponiert sowie die Aufträge mit einer geeigneten Dispositionssoftware, mit Zeitstempeln erfasst, bearbeitet, dokumentiert und dem Auftraggeber so aufbereitet zur Verfügung gestellt werden, dass dieser zeit- und airlinebezogene, sowie kaufmännische Auswertungen durchführen kann. Die dafür benötigte Hard- und Software ist vom Auftragnehmer auf eigene Kosten anzuschaffen, zu warten und betriebsbereit zu halten.
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Ab Vertragsbeginn muss der Auftragnehmer über eine Haftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme in Höhe von 100 000 000 EUR pauschal für Personen- und/oder Sachschäden unter Einschluss einer Umwelthaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mindestens 2 000 000 EUR für Personen-, Sach- und Vermögensschäden verfügen. Dieser Versicherungsschutz ist dem Auftraggeber zwei Monate vor Beginn der Leistungserbringung nachzuweisen. Der Versicherungsschutz muss bis zum Ende der Leistungserbringung aufrecht erhalten werden, was durch Vorlage der entsprechenden Versicherungsverträge/ Policen nachzuweisen ist.
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Sofern der Auftragnehmer eine Fahrgenehmigung im Sicherheitsbereich erhält, benötigt er hierfür ab Vertragsbeginn eine Deckungssumme für die Kfz-Haftpflichtversicherung in Höhe von EUR 100 000 000.
Alle o.g. Bedingungen müssen während des gesamten Leistungszeitraumes vorliegen.
Namen und berufliche Qualifikationen des Personals

Verfahren
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Name des öffentlichen Auftraggebers: Berliner Flughafen-Gesellschaft mbH
Postanschrift: Flughafen Berlin Brandenburg GmbH
Kontakt
Kontaktperson: Anne Lissmann
Internetadresse: www.berlin-airport.de 🌏

Referenz
Daten
Datum des Beginns: 2017-06-03 📅
Datum des Endes: 2022-06-02 📅

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Landes Brandenburg beim Ministerium für Wirtschaft und Energie des Landes Brandenburg
Postanschrift: Heinrich-Mann-Allee 107
Postort: Potsdam
Postleitzahl: 14473
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 331866-1617 📞
Fax: +49 331866-1652 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
VI.4.2) Einlegung von Rechtsbehelfen (bitte Abschnitt VI.4.2 oder ggf. Abschnitt VI.4.3 ausfüllen)
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen und Rügen ergeben sich aus § 107 Abs. 3 GWB. Es besteht eine Antragsfrist von 15 Kalendertagen gem. § 107 Abs. 3 Nr. 4 GWB bei Mitteilung über die Nichtabhilfe einer Rüge.
Für die Einlegung von Rechtsbehelfen gelten u.a. die folgenden Regelungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB):
§ 101 a Informations- und Wartepflicht:
„(1) Der AG hat die betroffenen Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber/ Bewerbergemeinschaften, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach den Sätzen 1 und 2 geschlossen werden. Wird die Information per Fax oder auf elektronischem Weg versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den AG; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter bzw. dem Bewerber/Bewerbergemeinschaft kommt es nicht an.
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(2) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne
vorherige Bekanntmachung wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist.“
§ 101b Unwirksamkeit:
„(1) Ein Vertrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der AG
1. gegen § 101a verstoßen hat oder
2. einen öffentlichen Auftrag unmittelbar an ein Unternehmen erteilt, ohne andere Unternehmen am Vergabeverfahren zu beteiligen und ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren nach Absatz 2 festgestellt worden ist.
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(2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab Kenntnis des Verstoßes, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der AG die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.“
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§ 107 Einleitung, Antrag:
„(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 7 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
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(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem AG nicht unverzüglich gerügt hat,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem AG gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem AG gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des AGs, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 101b Abs. 1 Nr. 2. § 101a Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt.“
VI.4.3) Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt.
Quelle: OJS 2016/S 077-138095 (2016-04-15)