Zu der erfolgreichen Präventionsarbeit einer Berufsgenossenschaft wie der BGW gehört die Fort- und Weiterbildung von Unternehmerinnen und Unternehmern sowie Versicherten zur Sicherheit und Gesundheit im Betrieb. Hierzu bietet die BGW deutschlandweit über 70 Seminarthemen an. Von den eigenen Bildungsakademien (Hamburg/Dresden) abgesehen, werden die Veranstaltungen u.a. in Hotels angeboten. Die BGW plant in der Region Nord der Bundesrepublik ab 2018 insgesamt ca. 60 Seminare, verteilt auf das gesamte Jahr. Es wird daher ab 2018 in der Region Nord, und zwar in östlichen Teilen von SH sowie in nördlichen und westlichen Teilen von MVP(PLZ-Regionen 180-182, 190, 192-194 und 23) ein Hotel als RV-Partner gesucht, das die Übernachtung der Seminarteilnehmerinnen und -teilnehmer sowie Dozentinnen und Dozenten, die Bereitstellung von Seminar- und Gruppenarbeitsräumen sowie die gastronomische Versorgung dieser beiden Personenkreise für insgesamt 60 Seminare gewährleistet.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2016-12-19.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2016-10-22.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2016-10-22) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistungen von Hotels
Kurze Beschreibung:
Zu der erfolgreichen Präventionsarbeit einer Berufsgenossenschaft wie der BGW gehört die Fort- und Weiterbildung von Unternehmerinnen und Unternehmern sowie Versicherten zur Sicherheit und Gesundheit im Betrieb. Hierzu bietet die BGW deutschlandweit über 70 Seminarthemen an. Von den eigenen Bildungsakademien (Hamburg/Dresden) abgesehen, werden die Veranstaltungen u.a. in Hotels angeboten.
Die BGW plant in der Region Nord der Bundesrepublik ab 2018 insgesamt ca. 60 Seminare, verteilt auf das gesamte Jahr. Es wird daher ab 2018 in der Region Nord, und zwar in östlichen Teilen von SH sowie in nördlichen und westlichen Teilen von MVP(PLZ-Regionen 180-182, 190, 192-194 und 23) ein Hotel als RV-Partner gesucht, das die Übernachtung der Seminarteilnehmerinnen und -teilnehmer sowie Dozentinnen und Dozenten, die Bereitstellung von Seminar- und Gruppenarbeitsräumen sowie die gastronomische Versorgung dieser beiden Personenkreise für insgesamt 60 Seminare gewährleistet.
Zu der erfolgreichen Präventionsarbeit einer Berufsgenossenschaft wie der BGW gehört die Fort- und Weiterbildung von Unternehmerinnen und Unternehmern sowie Versicherten zur Sicherheit und Gesundheit im Betrieb. Hierzu bietet die BGW deutschlandweit über 70 Seminarthemen an. Von den eigenen Bildungsakademien (Hamburg/Dresden) abgesehen, werden die Veranstaltungen u.a. in Hotels angeboten.
Die BGW plant in der Region Nord der Bundesrepublik ab 2018 insgesamt ca. 60 Seminare, verteilt auf das gesamte Jahr. Es wird daher ab 2018 in der Region Nord, und zwar in östlichen Teilen von SH sowie in nördlichen und westlichen Teilen von MVP(PLZ-Regionen 180-182, 190, 192-194 und 23) ein Hotel als RV-Partner gesucht, das die Übernachtung der Seminarteilnehmerinnen und -teilnehmer sowie Dozentinnen und Dozenten, die Bereitstellung von Seminar- und Gruppenarbeitsräumen sowie die gastronomische Versorgung dieser beiden Personenkreise für insgesamt 60 Seminare gewährleistet.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Dienstleistungen von Hotels📦
Zusätzlicher CPV-Code: Hotel-Übernachtungen📦 Ort der Leistung
NUTS-Region: Mecklenburg-Vorpommern🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Einrichtung des öffentlichen Rechts
Name des öffentlichen Auftraggebers: Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW)
Postanschrift: Pappelallee 33/35/37
Postleitzahl: 22089
Postort: Hamburg
Kontakt
Internetadresse: http://www.bgw-online.de🌏
E-Mail: vergabestelle@bgw-online.de📧
Telefon: +49 40/20207-2350📞
Fax: +49 40/20207-2395 📠
URL der Dokumente: https://www.subreport.de/E92528169🌏
URL der Teilnahme: https://www.subreport.de/E92528169🌏
Referenz Daten
Absendedatum: 2016-10-22 📅
Einreichungsfrist: 2016-12-19 📅
Veröffentlichungsdatum: 2016-10-27 📅
Datum des Beginns: 2018-01-01 📅
Datum des Endes: 2018-12-31 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2016/S 208-376443
ABl. S-Ausgabe: 208
Zusätzliche Informationen
Personen auf Bieterseite dürfen bei der Öffnung der Angebote nicht anwesend sein.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Zu der erfolgreichen Präventionsarbeit einer Berufsgenossenschaft wie der BGW gehört die Fort- und Weiterbildung von Unternehmerinnen und Unternehmern sowie Versicherten zur Sicherheit und Gesundheit im Betrieb. Hierzu bietet die BGW deutschlandweit über 70 Seminarthemen an. Von den eigenen Bildungsakademien (Hamburg/Dresden) abgesehen, werden die Veranstaltungen u.a. in Hotels angeboten.
Zu der erfolgreichen Präventionsarbeit einer Berufsgenossenschaft wie der BGW gehört die Fort- und Weiterbildung von Unternehmerinnen und Unternehmern sowie Versicherten zur Sicherheit und Gesundheit im Betrieb. Hierzu bietet die BGW deutschlandweit über 70 Seminarthemen an. Von den eigenen Bildungsakademien (Hamburg/Dresden) abgesehen, werden die Veranstaltungen u.a. in Hotels angeboten.
Die BGW plant in der Region Nord der Bundesrepublik ab 2018 insgesamt ca. 60 Seminare, verteilt auf das gesamte Jahr. Es wird daher ab 2018 in der Region Nord, und zwar in östlichen Teilen von SH sowie in nördlichen und westlichen Teilen von MVP(PLZ-Regionen 180-182, 190, 192-194 und 23) ein Hotel als RV-Partner gesucht, das die Übernachtung der Seminarteilnehmerinnen und -teilnehmer sowie Dozentinnen und Dozenten, die Bereitstellung von Seminar- und Gruppenarbeitsräumen sowie die gastronomische Versorgung dieser beiden Personenkreise für insgesamt 60 Seminare gewährleistet.
Die BGW plant in der Region Nord der Bundesrepublik ab 2018 insgesamt ca. 60 Seminare, verteilt auf das gesamte Jahr. Es wird daher ab 2018 in der Region Nord, und zwar in östlichen Teilen von SH sowie in nördlichen und westlichen Teilen von MVP(PLZ-Regionen 180-182, 190, 192-194 und 23) ein Hotel als RV-Partner gesucht, das die Übernachtung der Seminarteilnehmerinnen und -teilnehmer sowie Dozentinnen und Dozenten, die Bereitstellung von Seminar- und Gruppenarbeitsräumen sowie die gastronomische Versorgung dieser beiden Personenkreise für insgesamt 60 Seminare gewährleistet.
Organisatorischer Ablauf und Abruf der Leistungen a) Bis zum 30. Juni des Vorjahres des Leistungszeitraumes blockt der Rahmenvertragspartner/die Rahmenvertragspartnerin die von ihm/ihr garantierte Anzahl von Kalenderwochen (mind. 35) für die Leistungserbringung. Auf Anfrage teilt er/sie der Auftraggeberin ab dem 1. Februar des Vorjahres des Leistungszeitraumes mit, welche Kalenderwochen für die Leistungserbringung geblockt sind.
Organisatorischer Ablauf und Abruf der Leistungen a) Bis zum 30. Juni des Vorjahres des Leistungszeitraumes blockt der Rahmenvertragspartner/die Rahmenvertragspartnerin die von ihm/ihr garantierte Anzahl von Kalenderwochen (mind. 35) für die Leistungserbringung. Auf Anfrage teilt er/sie der Auftraggeberin ab dem 1. Februar des Vorjahres des Leistungszeitraumes mit, welche Kalenderwochen für die Leistungserbringung geblockt sind.
b) Spätestens am 30. Juni des Vorjahres des Leistungszeitraumes teilt die Auftraggeberin dem Rahmenvertragspartner/der Rahmenvertragspartnerin die konkreten Seminartermine mit. Dadurch erfolgt der Abruf der Leistungen für die maximale Personenzahl des jeweiligen Seminars.
b) Spätestens am 30. Juni des Vorjahres des Leistungszeitraumes teilt die Auftraggeberin dem Rahmenvertragspartner/der Rahmenvertragspartnerin die konkreten Seminartermine mit. Dadurch erfolgt der Abruf der Leistungen für die maximale Personenzahl des jeweiligen Seminars.
c) 6 Wochen vor Seminarbeginn: Die Auftraggeberin versendet vorläufige Teilnehmerlisten an den Rahmenvertragspartner/die Rahmenvertragspartnerin. Der Auftragnehmer/die Auftragnehmerin hält weiterhin die Zimmer für die maximale Personenzahl des jeweiligen Seminars bereit.
c) 6 Wochen vor Seminarbeginn: Die Auftraggeberin versendet vorläufige Teilnehmerlisten an den Rahmenvertragspartner/die Rahmenvertragspartnerin. Der Auftragnehmer/die Auftragnehmerin hält weiterhin die Zimmer für die maximale Personenzahl des jeweiligen Seminars bereit.
d) 2 Wochen vor Seminarbeginn: Versenden der Dozentenunterlagen von der Auftraggeberin an den Rahmenvertragspartner/die Rahmenvertragspartnerin; die Unterlagen werden beim Rahmenvertragspartner/der Rahmenvertragspartnerin hinterlegt und von diesem/dieser den für das Seminar zuständigen Dozentinnen und Dozenten zu Seminarbeginn ausgehändigt.
d) 2 Wochen vor Seminarbeginn: Versenden der Dozentenunterlagen von der Auftraggeberin an den Rahmenvertragspartner/die Rahmenvertragspartnerin; die Unterlagen werden beim Rahmenvertragspartner/der Rahmenvertragspartnerin hinterlegt und von diesem/dieser den für das Seminar zuständigen Dozentinnen und Dozenten zu Seminarbeginn ausgehändigt.
e) 2 Wochen vor Seminarbeginn: Versenden der endgültigen Teilnehmer- und Dozentenlisten an den Rahmenvertragspartner/die Rahmenvertragspartnerin; Zimmerbuchung für vorzeitig anreisende Teilnehmerinnen und Teilnehmer sowie Dozentinnen und Dozenten, die reservierten Zimmerkontingente können durch den Auftragnehmer/die Auftragnehmerin freigegeben werden.
e) 2 Wochen vor Seminarbeginn: Versenden der endgültigen Teilnehmer- und Dozentenlisten an den Rahmenvertragspartner/die Rahmenvertragspartnerin; Zimmerbuchung für vorzeitig anreisende Teilnehmerinnen und Teilnehmer sowie Dozentinnen und Dozenten, die reservierten Zimmerkontingente können durch den Auftragnehmer/die Auftragnehmerin freigegeben werden.
f) 1 Woche vor Seminarbeginn: Anlieferung der Seminarunterlagen, die beim Rahmenvertragspartner/der Rahmenvertragspartnerin gelagert werden müssen. Der Rahmenvertragspartner/die Rahmenvertragspartnerin bestätigt den Eingang anhand eines mitgelieferten Formulars, das er/sie ausgefüllt an die Auftraggeberin zurückfaxt. Er/Sie benennt der Auftraggeberin in dem Formular eine Person, die für die Lagerung der Unterlagen zuständig ist. Der Rahmenvertragspartner/die Rahmenvertragspartnerin gewährleistet, dass die Unterlagen am Tag des Seminarbeginns bis spätestens 2 Stunden vor Seminarbeginn im jeweiligen Seminarraum bereit liegen.
f) 1 Woche vor Seminarbeginn: Anlieferung der Seminarunterlagen, die beim Rahmenvertragspartner/der Rahmenvertragspartnerin gelagert werden müssen. Der Rahmenvertragspartner/die Rahmenvertragspartnerin bestätigt den Eingang anhand eines mitgelieferten Formulars, das er/sie ausgefüllt an die Auftraggeberin zurückfaxt. Er/Sie benennt der Auftraggeberin in dem Formular eine Person, die für die Lagerung der Unterlagen zuständig ist. Der Rahmenvertragspartner/die Rahmenvertragspartnerin gewährleistet, dass die Unterlagen am Tag des Seminarbeginns bis spätestens 2 Stunden vor Seminarbeginn im jeweiligen Seminarraum bereit liegen.
Geschätzter Wert ohne MwSt: 1 360 000 EUR 💰
Beschreibung der Verlängerungen:
In den in Ziff. II.2.3) bezeichneten Bereichen der Ausführung wird ein Hotel als Rahmenvertragspartner gesucht. Die Laufzeit des Rahmenvertrages ist zunächst auf das Jahr 2018 begrenzt. Die Auftraggeberin behält sich aber im Sinne einer einseitigen Vertragsverlängerungsoption vor, den Rahmenvertrag jährlich um ein Jahr bis max. einschließlich 2021 zu verlängern.
In den in Ziff. II.2.3) bezeichneten Bereichen der Ausführung wird ein Hotel als Rahmenvertragspartner gesucht. Die Laufzeit des Rahmenvertrages ist zunächst auf das Jahr 2018 begrenzt. Die Auftraggeberin behält sich aber im Sinne einer einseitigen Vertragsverlängerungsoption vor, den Rahmenvertrag jährlich um ein Jahr bis max. einschließlich 2021 zu verlängern.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Postleitzahlenregionen 180-182, 190, 192-194 (Mecklenburg-Vorpommern) und 23 (Schleswig-Holstein).
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Es ist ein Auszug (eine Kopie) aus dem Handels- bzw. Berufsregister oder ein vergleichbarer Nachweis der Existenz des Unternehmens vorzulegen. Der jeweilige Nachweis darf nicht älter sein als 6 Monate zum Zeitpunkt des Schlusstermins für den Eingang der Angebote. Als im Handelsregister nicht eingetragene Bieterin/nicht eingetragener Bieter ist ein vergleichbarer, gleichwertiger Nachweise vorzulegen; die Gleichwertigkeit ist mit der Vorlage nachzuweisen. Zu bestätigen ist, dass der dem Angebot beigefügte Auszug bzw. Nachweis den aktuellen Eintragungsstand wiedergibt.
Es ist ein Auszug (eine Kopie) aus dem Handels- bzw. Berufsregister oder ein vergleichbarer Nachweis der Existenz des Unternehmens vorzulegen. Der jeweilige Nachweis darf nicht älter sein als 6 Monate zum Zeitpunkt des Schlusstermins für den Eingang der Angebote. Als im Handelsregister nicht eingetragene Bieterin/nicht eingetragener Bieter ist ein vergleichbarer, gleichwertiger Nachweise vorzulegen; die Gleichwertigkeit ist mit der Vorlage nachzuweisen. Zu bestätigen ist, dass der dem Angebot beigefügte Auszug bzw. Nachweis den aktuellen Eintragungsstand wiedergibt.
Verfahren
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 12:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2017-02-13 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2016-12-19 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 13:00
Zusätzliche Informationen:
Personen auf Bieterseite dürfen bei der Öffnung der Angebote nicht anwesend sein.
Die Kommunikation findet ausschließlich über die Vergabeplattform www.subreport.de-ELViS (www.subreport-elvis.de) statt. Die interessierten Hotels werden ausdrücklich darum gebeten, sich kostenfrei zu registrieren, um an der Kommunikation mit der Auftraggeberin teilnehmen zu können und ggf. den automatischen Hinweis auf geänderte Vergabeunterlagen zu erhalten.
Die Kommunikation findet ausschließlich über die Vergabeplattform www.subreport.de-ELViS (www.subreport-elvis.de) statt. Die interessierten Hotels werden ausdrücklich darum gebeten, sich kostenfrei zu registrieren, um an der Kommunikation mit der Auftraggeberin teilnehmen zu können und ggf. den automatischen Hinweis auf geänderte Vergabeunterlagen zu erhalten.
Zur Angebotsabgabe: Gemäß Ziff. I.3) dieser Bekanntmachung sind die Angebote – ausschließlich – elektronisch über die Vergabeplattform www.subreport.de einzureichen. Die Abgabe des Angebots in Papierform ist unzulässig (vgl. auch Vergabeunterlagen).
Für die elektronische Abgabe benötigen Sie nur eine aktuelle Version des Internet-Explorers oder Firefox und eine (annähernd) aktuelle Java-Version. Eine elektronische Signatur ist für die Abgabe des Angebots nicht erforderlich. Bei Fragen zur Bedienung des Vergabeportals wenden Sie sich bitte direkt an die Vergabeplattform www.subreport.de: Tel. +49 (0)221/98578-0.
Für die elektronische Abgabe benötigen Sie nur eine aktuelle Version des Internet-Explorers oder Firefox und eine (annähernd) aktuelle Java-Version. Eine elektronische Signatur ist für die Abgabe des Angebots nicht erforderlich. Bei Fragen zur Bedienung des Vergabeportals wenden Sie sich bitte direkt an die Vergabeplattform www.subreport.de: Tel. +49 (0)221/98578-0.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Bundeskartellamt/Vergabekammer des Bundes
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 22894990📞
E-Mail: vk@bundeskartellamt.bund.de📧
Internetadresse: http://www.bundeskartellamt.de/🌏
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Für die Einlegung von Rechtsbehelfen besteht eine Antragsfrist von 15 Kalendertagen nach Eingang der Nichtabhilfemitteilung. Es gelten u. a. die folgenden Regelungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB):
§ 134 Informations- und Wartepflicht (1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
§ 134 Informations- und Wartepflicht (1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
(2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
(2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
(3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist. Im Fall verteidigungs- oder sicherheitsspezifischer Aufträge können öffentliche Auftraggeber beschließen, bestimmte Informationen über die Zuschlagserteilung oder den Abschluss einer Rahmenvereinbarung nicht mitzuteilen, soweit die Offenlegung den Gesetzesvollzugbehindert, dem öffentlichen Interesse, insbesondere Verteidigungs- oder Sicherheitsinteressen, zuwiderläuft, berechtigte geschäftliche Interessen von Unternehmen schädigt oder den lauteren Wettbewerb zwischen ihnen beeinträchtigen könnte.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
(3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist. Im Fall verteidigungs- oder sicherheitsspezifischer Aufträge können öffentliche Auftraggeber beschließen, bestimmte Informationen über die Zuschlagserteilung oder den Abschluss einer Rahmenvereinbarung nicht mitzuteilen, soweit die Offenlegung den Gesetzesvollzugbehindert, dem öffentlichen Interesse, insbesondere Verteidigungs- oder Sicherheitsinteressen, zuwiderläuft, berechtigte geschäftliche Interessen von Unternehmen schädigt oder den lauteren Wettbewerb zwischen ihnen beeinträchtigen könnte.
§ 135 Unwirksamkeit (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134 verstoßen hat oder 2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
§ 135 Unwirksamkeit (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134 verstoßen hat oder 2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist.
(2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
(2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
§ 160 Einleitung, Antrag (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Siehe Ziff. VI.4.1)
Quelle: OJS 2016/S 208-376443 (2016-10-22)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2017-03-01) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Hotel-Übernachtungen
Referenznummer: 2016/15
Kurze Beschreibung:
Zu der erfolgreichen Präventionsarbeit einer Berufsgenossenschaft wie der BGW gehört die Fort- und Weiterbildung von Unternehmerinnen und Unternehmern sowie Versicherten zur Sicherheit und Gesundheit im Betrieb. Hierzu bietet die BGW deutschlandweit über 70 Seminarthemen an. Von den eigenen Bildungsakademien (Hamburg/Dresden) abgesehen, werden die Veranstaltungen u. a. in Hotels angeboten.
Die BGW plant in der Region Nord der Bundesrepublik ab 2018 insgesamt ca. 60 Seminare, verteilt auf das gesamte Jahr. Es wird daher ab 2018 in der Region Nord, und zwar in östlichen Teilen von SH sowie in nördlichen und westlichen Teilen von MVP(PLZ-Regionen 180-182, 190, 192-194 und 23) ein Hotel als RV-Partner gesucht, das die Übernachtung der Seminarteilnehmerinnen und -teilnehmer sowie Dozentinnen und Dozenten, die Bereitstellung von Seminar- und Gruppenarbeitsräumen sowie die gastronomische Versorgung dieser beiden Personenkreise für insgesamt 60 Seminare gewährleistet.
Zu der erfolgreichen Präventionsarbeit einer Berufsgenossenschaft wie der BGW gehört die Fort- und Weiterbildung von Unternehmerinnen und Unternehmern sowie Versicherten zur Sicherheit und Gesundheit im Betrieb. Hierzu bietet die BGW deutschlandweit über 70 Seminarthemen an. Von den eigenen Bildungsakademien (Hamburg/Dresden) abgesehen, werden die Veranstaltungen u. a. in Hotels angeboten.
Die BGW plant in der Region Nord der Bundesrepublik ab 2018 insgesamt ca. 60 Seminare, verteilt auf das gesamte Jahr. Es wird daher ab 2018 in der Region Nord, und zwar in östlichen Teilen von SH sowie in nördlichen und westlichen Teilen von MVP(PLZ-Regionen 180-182, 190, 192-194 und 23) ein Hotel als RV-Partner gesucht, das die Übernachtung der Seminarteilnehmerinnen und -teilnehmer sowie Dozentinnen und Dozenten, die Bereitstellung von Seminar- und Gruppenarbeitsräumen sowie die gastronomische Versorgung dieser beiden Personenkreise für insgesamt 60 Seminare gewährleistet.
Gesamtwert des Auftrags: 1 360 000 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Hotel-Übernachtungen📦 Ort der Leistung
NUTS-Region: Rostock, Kreisfreie Stadt🏙️
Verfahren
Angebotsart: Entfällt
Öffentlicher Auftraggeber Kontakt
Telefon: +49 4020207-2350📞
Fax: +49 4020207-2395 📠
Zu der erfolgreichen Präventionsarbeit einer Berufsgenossenschaft wie der BGW gehört die Fort- und Weiterbildung von Unternehmerinnen und Unternehmern sowie Versicherten zur Sicherheit und Gesundheit im Betrieb. Hierzu bietet die BGW deutschlandweit über 70 Seminarthemen an. Von den eigenen Bildungsakademien (Hamburg/Dresden) abgesehen, werden die Veranstaltungen u. a. in Hotels angeboten.
Zu der erfolgreichen Präventionsarbeit einer Berufsgenossenschaft wie der BGW gehört die Fort- und Weiterbildung von Unternehmerinnen und Unternehmern sowie Versicherten zur Sicherheit und Gesundheit im Betrieb. Hierzu bietet die BGW deutschlandweit über 70 Seminarthemen an. Von den eigenen Bildungsakademien (Hamburg/Dresden) abgesehen, werden die Veranstaltungen u. a. in Hotels angeboten.
Organisatorischer Ablauf und Abruf der Leistungen a) Bis zum 30. Juni des Vorjahres des Leistungszeitraumes blockt der Rahmenvertragspartner/die Rahmenvertragspartnerin die von ihm/ihr garantierte Anzahl von Kalenderwochen (mind. 35) für die Leistungserbringung.
Organisatorischer Ablauf und Abruf der Leistungen a) Bis zum 30. Juni des Vorjahres des Leistungszeitraumes blockt der Rahmenvertragspartner/die Rahmenvertragspartnerin die von ihm/ihr garantierte Anzahl von Kalenderwochen (mind. 35) für die Leistungserbringung.
b) Spätestens am 30. Juni des Vorjahres des Leistungszeitraumes teilt die Auftraggeberin dem Rahmenvertragspartner/der Rahmenvertragspartnerin die konkreten Seminartermine mit.
c) 6 Wochen vor Seminarbeginn: Die Auftraggeberin versendet vorläufige Teilnehmerlisten.
d) 2 Wochen vor Seminarbeginn: Versenden der Dozentenunterlagen von der Auftraggeberin.
e) 2 Wochen vor Seminarbeginn: Versenden der endgültigen Teilnehmer- und Dozentenlisten.
f) 1 Woche vor Seminarbeginn: Anlieferung der Seminarunterlagen.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Rostock/Mecklenburg-Vorpommern.
Verfahren Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Beeinträchtigung durch Umgebungsgeräusche
Qualitätskriterium (Gewichtung): 6
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Entfernung zum nächstgelegenen Bahnhof
Qualitätskriterium (Gewichtung): 4
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Entfernung zum nächstgelegenen Haltepunkt des öffentlichen Personennahverkehrs
Entfernung zu gastronomischen Einrichtungen und Einkaufsmöglichkeiten zur Freizeitgestaltung
Bestuhlung in den Seminarräumen
Qualitätskriterium (Gewichtung): 2
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Blocken von Kapazitäten für die Erbringung von Leistungen
Renovierungszustand
Gestaltungsstil
Barrierefreiheit
Gewichtung des Preises: 60
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2017-02-28 📅
Öffentlicher Auftraggeber Kontakt
Kontaktperson: Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW)/Hauptverwaltung/Revision/Zentrale Vergabestelle
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Telefon: +49 02289499-0📞
Fax: +49 02289499-163 📠
Internetadresse: http://www.bundeskartellamt.de🌏 Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Bundeskartellamt/Vergabekammer des Bundes
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Postleitzahl: 53123
E-Mail: vk@bundeskartellamt.bund.de📧
Quelle: OJS 2017/S 044-080865 (2017-03-01)