Dienstleistungskonzession eines NGA-Breitbandnetzes im Gebiet des Landkreises Harburg

Landkreis Harburg

Der Landkreis Harburg beabsichtigt, in den unterversorgten Gebieten des Kreises eine passive Breitbandinfrastruktur auf Glasfaserbasis zu errichten, welche im Eigentum der öffentlichen Hand stehen soll. Nach erfolgter Fertigstellung soll die Breitbandinfrastruktur im Wege der Verpachtung/Konzessionierung an einen oder mehrere Netzbetreiber gegen Zahlung eines Nutzungsentgelts überlassen werden. Mit der gegenständlichen Auftragsbekanntmachung beabsichtigt der öffentliche Auftraggeber nunmehr die Auswahl eines geeigneten Bieters, der diese Nutzungskonzession übernehmen, die passive („unbeleuchtete“) Breitbandinfrastruktur durch Installation aktiver Komponenten in Betrieb nehmen und gegenüber den örtlichen Endkunden sowie interessierten Drittanbietern entsprechende Dienstleistungen und Angebote (Telefonie, Internet sowie Mehrwertdienste (z. B. IP-TV)) zu marktüblichen Konditionen erbringen wird.

Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2017-01-16. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2016-12-15.

Wer?

Wie?

Wo?

Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2016-12-15 Auftragsbekanntmachung