Dienstleistungsvertrag zur Durchführung von Vor-Ort-Kontrollen (VOK) für flächenbezogene Maßnahmen mit Hilfe der Fernerkundung für Niedersachsen und Bremen
Der Auftrag umfasst die Durchführung von Vor-Ort-Kontrollen (VOK) für flächenbezogene Maßnahmen mit Hilfe der Fernerkundung (FEK) gem. Art. 40 der VO (EU) Nr. 809/2014 als Mittel zur Reduzierung der Anzahl der klassischen Vor-Ort-Kontrollen für Niedersachsen und Bremen laut Leistungsbeschreibung – Technischer Teil (Teil B). Der Auftragnehmer kontrolliert mittels Fernerkundung während der Laufzeit dieser Vereinbarung Angaben von Antragsunterlagen hinsichtlich der Flächengröße, der Lage der Fläche und der Flächennutzung, die dem Auftraggeber zur Gewährung von Zahlungen im Rahmen der EU-Agrarförderung eingereicht worden sind.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2017-01-20.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2016-12-13.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2016-12-13) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Kontroll- und Überwachungsleistungen
Referenznummer: 0068-DLG/2016-03.23
Kurze Beschreibung:
Der Auftrag umfasst die Durchführung von Vor-Ort-Kontrollen (VOK) für flächenbezogene Maßnahmen mit Hilfe der Fernerkundung (FEK) gem. Art. 40 der VO (EU) Nr. 809/2014 als Mittel zur Reduzierung der Anzahl der klassischen Vor-Ort-Kontrollen für Niedersachsen und Bremen laut Leistungsbeschreibung – Technischer Teil (Teil B). Der Auftragnehmer kontrolliert mittels Fernerkundung während der Laufzeit dieser Vereinbarung Angaben von Antragsunterlagen hinsichtlich der Flächengröße, der Lage der Fläche und der Flächennutzung, die dem Auftraggeber zur Gewährung von Zahlungen im Rahmen der EU-Agrarförderung eingereicht worden sind.
Der Auftrag umfasst die Durchführung von Vor-Ort-Kontrollen (VOK) für flächenbezogene Maßnahmen mit Hilfe der Fernerkundung (FEK) gem. Art. 40 der VO (EU) Nr. 809/2014 als Mittel zur Reduzierung der Anzahl der klassischen Vor-Ort-Kontrollen für Niedersachsen und Bremen laut Leistungsbeschreibung – Technischer Teil (Teil B). Der Auftragnehmer kontrolliert mittels Fernerkundung während der Laufzeit dieser Vereinbarung Angaben von Antragsunterlagen hinsichtlich der Flächengröße, der Lage der Fläche und der Flächennutzung, die dem Auftraggeber zur Gewährung von Zahlungen im Rahmen der EU-Agrarförderung eingereicht worden sind.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Kontroll- und Überwachungsleistungen📦
Zusätzlicher CPV-Code: Datenerfassung📦 Ort der Leistung
NUTS-Region: Niedersachsen
🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Objekt Umfang der Beschaffung
Geschätzter Gesamtwert: 2 000 000 EUR 💰
Kurze Beschreibung:
Der Vertrag soll in Form einer Rahmenvereinbarung mit einem Unternehmen (§ 21 Abs. 1 VgV) für 36 Monate sowie optional einer einseitigen Vertragsverlängerung von höchstens 12 weiteren Monaten abgeschlossen werden.
Ob der Auftraggeber sein einseitiges Optionsrecht zur einmaligen Vertragsverlängerung um höchstens 12 weitere Monate ausüben wird, wird dem jeweiligen Auftragnehmer spätestens bis 1.11.2019 schriftlich mitgeteilt. Eine Preisänderung/-anpassung ist nur einvernehmlich möglich.
Ob der Auftraggeber sein einseitiges Optionsrecht zur einmaligen Vertragsverlängerung um höchstens 12 weitere Monate ausüben wird, wird dem jeweiligen Auftragnehmer spätestens bis 1.11.2019 schriftlich mitgeteilt. Eine Preisänderung/-anpassung ist nur einvernehmlich möglich.
Weitere Einzelheiten zur Art und Umfang der Dienstleistung sind der Leistungsbeschreibung – Technischer Teil (Teil B) zu entnehmen.
Auftraggeber und Vertragspartner ist das Land Niedersachsen, vertreten durch das Niedersächsische Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (ML) in Hannover. Die Zuständigkeit des Logistik Zentrum Niedersachsen endet mit der Erteilung des Zuschlags.
Auftraggeber und Vertragspartner ist das Land Niedersachsen, vertreten durch das Niedersächsische Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (ML) in Hannover. Die Zuständigkeit des Logistik Zentrum Niedersachsen endet mit der Erteilung des Zuschlags.
Dauer: 36 Monate
Beschreibung der Verlängerungen:
Der Vertrag soll in Form einer Rahmenvereinbarung mit einem Unternehmen für 36 Monate sowie optional einer einseitigen Vertragsverlängerung von höchstens 12 weiteren Monaten abgeschlossen werden. Ob der Auftraggeber sein einseitiges Optionsrecht zur einmaligen Vertragsverlängerung um höchstens 12 weitere Monate ausüben wird, wird dem jeweiligen Auftragnehmer spätestens bis 1.11.2019 mitgeteilt.
Der Vertrag soll in Form einer Rahmenvereinbarung mit einem Unternehmen für 36 Monate sowie optional einer einseitigen Vertragsverlängerung von höchstens 12 weiteren Monaten abgeschlossen werden. Ob der Auftraggeber sein einseitiges Optionsrecht zur einmaligen Vertragsverlängerung um höchstens 12 weitere Monate ausüben wird, wird dem jeweiligen Auftragnehmer spätestens bis 1.11.2019 mitgeteilt.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Niedersachsen und Bremen.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
A. Mit dem Angebot sind sämtliche der nachfolgend unter diesem Abschnitt, den Abschnitten „Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit“ und „Technische und berufliche Leistungsfähigkeit“ aufgelisteten Nachweise, Erklärungen und Angaben (Unterlagen) beizubringen.
A. Mit dem Angebot sind sämtliche der nachfolgend unter diesem Abschnitt, den Abschnitten „Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit“ und „Technische und berufliche Leistungsfähigkeit“ aufgelisteten Nachweise, Erklärungen und Angaben (Unterlagen) beizubringen.
Mehrere Unternehmen können sich zu einer Bietergemeinschaft zusammenschließen. Beabsichtigt ein Bieter sich mit einer Bietergemeinschaft an dem Vergabeverfahren zu beteiligen, hat er die hierfür maßgeblichen Gründe schriftlich mitzuteilen und zusammen mit dem Angebot vorzulegen. Im Falle einer Bietergemeinschaft sind sämtliche hier aufgeführten Eigenerklärungen jeweils von allen Mitgliedern bzw. dem bevollmächtigtem Mitglied der Bietergemeinschaft vorzulegen.
Mehrere Unternehmen können sich zu einer Bietergemeinschaft zusammenschließen. Beabsichtigt ein Bieter sich mit einer Bietergemeinschaft an dem Vergabeverfahren zu beteiligen, hat er die hierfür maßgeblichen Gründe schriftlich mitzuteilen und zusammen mit dem Angebot vorzulegen. Im Falle einer Bietergemeinschaft sind sämtliche hier aufgeführten Eigenerklärungen jeweils von allen Mitgliedern bzw. dem bevollmächtigtem Mitglied der Bietergemeinschaft vorzulegen.
Ein Bieter kann sich, auch als Mitglied einer Bietergemeinschaft, zum Nachweis seiner Leistungsfähigkeit und/oder Fachkunde (gemäß den Teilnahmebedingungen gem. § 47 Abs. 1 VgV der Fähigkeiten anderer Unternehmen bedienen, ungeachtet des rechtlichen Charakters der zwischen ihm und diesen Unternehmen bestehenden Verbindungen („Eignungsleihe“). In diesem Fall hat der Bieter diese anderen Unternehmen (Dritte) in seinem Angebot zu benennen und die unter den Abschnitten „Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit“ und „Technische und berufliche Leistungsfähigkeit“ bezeichneten Erklärungen, Nachweise und Angaben (Unterlagen) für diese Dritten in dem Umfang vorzulegen, in dem sich der Bieter auf die Fähigkeiten der Dritten zum Nachweis der Leistungsfähigkeit und/oder Fachkunde beruft. Außerdem hat der Bieter die hier aufgeführten Eigenerklärungen jeweils auch von diesen benannten Dritten im Angebot beizubringen.
Ein Bieter kann sich, auch als Mitglied einer Bietergemeinschaft, zum Nachweis seiner Leistungsfähigkeit und/oder Fachkunde (gemäß den Teilnahmebedingungen gem. § 47 Abs. 1 VgV der Fähigkeiten anderer Unternehmen bedienen, ungeachtet des rechtlichen Charakters der zwischen ihm und diesen Unternehmen bestehenden Verbindungen („Eignungsleihe“). In diesem Fall hat der Bieter diese anderen Unternehmen (Dritte) in seinem Angebot zu benennen und die unter den Abschnitten „Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit“ und „Technische und berufliche Leistungsfähigkeit“ bezeichneten Erklärungen, Nachweise und Angaben (Unterlagen) für diese Dritten in dem Umfang vorzulegen, in dem sich der Bieter auf die Fähigkeiten der Dritten zum Nachweis der Leistungsfähigkeit und/oder Fachkunde beruft. Außerdem hat der Bieter die hier aufgeführten Eigenerklärungen jeweils auch von diesen benannten Dritten im Angebot beizubringen.
Ferner sind – auf Verlangen der Vergabestelle – bis zur Vergabeentscheidung die Unterauftragnehmer zu benennen und Erklärungen der benannten Dritten bzw. Unterauftragnehmer einzureichen, aus denen hervorgeht, dass der Bieter im Falle der Zuschlagserteilung auf sämtliche für die Auftragsdurchführung erforderlichen Mittel der benannten Dritten bzw. Unterauftragnehmer zugreifen kann (Verpflichtungserklärung).
Ferner sind – auf Verlangen der Vergabestelle – bis zur Vergabeentscheidung die Unterauftragnehmer zu benennen und Erklärungen der benannten Dritten bzw. Unterauftragnehmer einzureichen, aus denen hervorgeht, dass der Bieter im Falle der Zuschlagserteilung auf sämtliche für die Auftragsdurchführung erforderlichen Mittel der benannten Dritten bzw. Unterauftragnehmer zugreifen kann (Verpflichtungserklärung).
B. Die geforderten Eignungsunterlagen bzgl. dieses Abschnitts im Einzelnen:
— Angaben zur Firma und zum Firmenprofil (näheres ist den Ausschreibungsunterlagen beigefügten Vordruck zu entnehmen);
— ggf. Erklärung der Bietergemeinschaft;
— ggf. Eigenerklärung über die Inanspruchnahme von…
… Subunternehmen;
… eignungsrelevanten Dritten;
— Konzept gem. den Darstellungen und Beschreibungen der Bewertungsmatrix (siehe auch Ziffer 1.12 der Leistungsbeschreibung? Allgemeiner Teil (Teil A)).
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Die Erklärungen hinsichtlich der Bonität des Unternehmens und des Umsatzes sind im Vordruck „Angaben zur Firma und zum Firmenprofil“ enthalten (siehe Abschnitt Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister).
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Die Erklärungen hinsichtlich der Bonität des Unternehmens und des Umsatzes sind im Vordruck „Angaben zur Firma und zum Firmenprofil“ enthalten (siehe Abschnitt Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister).
Technische und berufliche Fähigkeiten:
— Referenzen, über die wesentlichen, in den letzten 3 Jahren erbrachten Leistungen, die mit der ausgeschriebenen Leistung in Art und Umfang vergleichbar sind, unter Angabe des Auftragswertes, des Auftragsumfangs, des Auftragszeitraums sowie des Auftraggebers inkl. Ansprechpartner und Telefonnummer. Eine entsprechende Tabelle ist im Vordruck „Angaben zur Firma und zum Firmenprofil“ enthalten. (siehe Abschnitt Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister).
— Referenzen, über die wesentlichen, in den letzten 3 Jahren erbrachten Leistungen, die mit der ausgeschriebenen Leistung in Art und Umfang vergleichbar sind, unter Angabe des Auftragswertes, des Auftragsumfangs, des Auftragszeitraums sowie des Auftraggebers inkl. Ansprechpartner und Telefonnummer. Eine entsprechende Tabelle ist im Vordruck „Angaben zur Firma und zum Firmenprofil“ enthalten. (siehe Abschnitt Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister).
Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
— Erklärung zur Einhaltung der ILO-Kernarbeitsnormen sowie Sozial- und Umweltstandards (siehe Vordruck „Angaben zur Firma und zum Firmenprofil“);
— Erklärung zur Berücksichtigung sozialer Kriterien gem. § 11 NTVergG.
Verfahren
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 10:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2016-12-06 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2017-01-20 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 10:00
Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Qualität
Qualitätskriterium (Gewichtung): 70 %
Gewichtung des Preises: 30 %
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer beim Niedersächsischen Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr, Regierungsvertretung Lüneburg
Postanschrift: Postfach
Postort: Lüneburg
Postleitzahl: 21310
Land: Deutschland 🇩🇪
Fax: +49 413115-2943 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Unternehmen/Bewerber/Bieter sowie auf die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 bis Nr. 4 GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Unternehmen/Bewerber/Bieter sowie auf die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 bis Nr. 4 GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin.
§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB lautet:
Der Antrag (auf Nachprüfung) ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat;
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Die Vergabestelle weist insbesondere darauf hin, dass ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB unzulässig ist, wenn nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen (Nichtabhilfeentscheidung), mehr als 15 Kalendertage vergangen sind.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Die Vergabestelle weist insbesondere darauf hin, dass ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB unzulässig ist, wenn nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen (Nichtabhilfeentscheidung), mehr als 15 Kalendertage vergangen sind.
Die Vergabestelle wird gemäß § 134 GWB die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, hiervon vor Zuschlagserteilung nach Maßgabe des § 134 GWB informieren. Bei schriftlicher Information darf der Vertrag erst 15 Kalendertage, bei Information per Telefax erst 10 Kalendertage nach Absendung der Information geschlossen werden (§ 134 GWB). Die Frist beginnt am Tag der Absendung der Information durch den Auftraggeber, § 134 GWB.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Die Vergabestelle wird gemäß § 134 GWB die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, hiervon vor Zuschlagserteilung nach Maßgabe des § 134 GWB informieren. Bei schriftlicher Information darf der Vertrag erst 15 Kalendertage, bei Information per Telefax erst 10 Kalendertage nach Absendung der Information geschlossen werden (§ 134 GWB). Die Frist beginnt am Tag der Absendung der Information durch den Auftraggeber, § 134 GWB.
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können Wie: Körper überprüfen
Quelle: OJS 2016/S 243-443498 (2016-12-13)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2017-03-07) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Der Auftrag umfasst die Durchführung von Vor-Ort-Kontrollen (VOK) für flächenbezogene Maßnahmen mit Hilfe der Fernerkundung (FEK) gem. Art. 40 der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 809/2014 der Kommission als Mittel zur Reduzierung der Anzahl der klassischen Vor-Ort-Kontrollen für Niedersachsen und Bremen laut Leistungsbeschreibung – Technischer Teil (Teil B). Der Auftragnehmer kontrolliert mittels Fernerkundung während der Laufzeit dieser Vereinbarung Angaben von Antragsunterlagen hinsichtlich der Flächengröße, der Lage der Fläche und der Flächennutzung, die dem Auftraggeber zur Gewährung von Zahlungen im Rahmen der EU-Agrarförderung eingereicht worden sind.
Der Auftrag umfasst die Durchführung von Vor-Ort-Kontrollen (VOK) für flächenbezogene Maßnahmen mit Hilfe der Fernerkundung (FEK) gem. Art. 40 der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 809/2014 der Kommission als Mittel zur Reduzierung der Anzahl der klassischen Vor-Ort-Kontrollen für Niedersachsen und Bremen laut Leistungsbeschreibung – Technischer Teil (Teil B). Der Auftragnehmer kontrolliert mittels Fernerkundung während der Laufzeit dieser Vereinbarung Angaben von Antragsunterlagen hinsichtlich der Flächengröße, der Lage der Fläche und der Flächennutzung, die dem Auftraggeber zur Gewährung von Zahlungen im Rahmen der EU-Agrarförderung eingereicht worden sind.
Gesamtwert des Auftrags: 2 000 000 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Ob der Auftraggeber sein einseitiges Optionsrecht zur einmaligen Vertragsverlängerung um höchstens 12 weitere Monate ausüben wird, wird dem jeweiligen A.
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2017-03-06 📅
Quelle: OJS 2017/S 050-092242 (2017-03-07)