Digitale, dentale Radiologieausstattung für 28 Zahnstationen

Bundesamt für Ausrüstung, Informationstechnik und Nutzung der Bundeswehr

Digitale, dentale Radiologieausstattung für 28 Zahnstationen.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2016-10-10. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2016-09-05.

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2016-09-05 Auftragsbekanntmachung
Auftragsbekanntmachung (2016-09-05)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Dentalröntgenausstattung
Menge oder Umfang:
Beschaffung und Einrüstung der digitalen, dentalen Radiologie in28 Regionalen Sanitätseirichtungen der Bundeswehr.— 28 Sätze Röntgengerät Intraoral dental digital;— 23 Sätze Röntgengerät Panoramaschichtaufnahme (PSA)dental digital;— 5 Sätze Röntgenger. digitale Volumentomographie (DVT) + PSA dental;— 105 Sätze Röntgenauswerteeinheit dental digital Sensortechnik;— 28 Satz Befundungs-Arbeitsplatz-Röntgen dental digital.Die Geräte sind zu liefern, vor Ort zu installieren, eine Erstinbetriebnahme ist durchzuführen und Ausbilder sind zu schulen.
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Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Dentalröntgenausstattung 📦

Verfahren
Verfahrensart: Nicht offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Bundesamt für Ausrüstung, Informationstechnik und Nutzung der Bundeswehr
Postanschrift: Ferdinand-Sauerbruch-Straße 1
Postleitzahl: 56073
Postort: Koblenz
Kontakt
Internetadresse: http://www.evergabe-online.de/ 🌏
E-Mail: baainbwu2.1@bundeswehr.org 📧
Telefon: +49 26140018212 📞
Fax: +49 26140018204 📠

Referenz
Daten
Absendedatum: 2016-09-05 📅
Einreichungsfrist: 2016-10-10 📅
Veröffentlichungsdatum: 2016-09-09 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2016/S 174-312981
ABl. S-Ausgabe: 174
Zusätzliche Informationen
Vergabekammer: Bundeskartellamt -Vergabekammer des Bundes- Villemomblerstraße 76, 53123 Bonn, Deutschland Die zur Nutzung der e-Vergabe-Plattform einzusetzenden elektronischen Mittel sind die Clients der e-Vergabe-Plattform und die elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform. Diese werden über die mit ?Anwendungen? bezeichneten Menüpunkte auf www.evergabe-online.de zur Verfügung gestellt. Hierzu gehören für Unternehmen der Angebots-Assistenten (AnA) und der Signatur-Client für Bieter (Sig-Client) für elektronische Signaturen sowie das LV-Cockpit (www.lv-cockpit.de). Die technischen Parameter zur Einreichung von Teilnahmeanträgen, Angeboten und Interessensbestätigungen verwendeten elektronischen Mittel sind durch die Clients der e-Vergabe-Plattform und die elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform bestimmt. Verwendete Verschlüsselungs- und Zeiterfassungsverfahren sind Bestandteil der Clients der e-Vergabe-Plattform sowie der Plattform selber und der elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform. Weitergehende Informationen stehen auf https://www.evergabe-online.info bereit.
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung: Digitale, dentale Radiologieausstattung für 28 Zahnstationen.
Menge oder Umfang:
Beschaffung und Einrüstung der digitalen, dentalen Radiologie in
28 Regionalen Sanitätseirichtungen der Bundeswehr.
— 28 Sätze Röntgengerät Intraoral dental digital;
— 23 Sätze Röntgengerät Panoramaschichtaufnahme (PSA)dental digital;
— 5 Sätze Röntgenger. digitale Volumentomographie (DVT) + PSA dental;
— 105 Sätze Röntgenauswerteeinheit dental digital Sensortechnik;
— 28 Satz Befundungs-Arbeitsplatz-Röntgen dental digital.
Die Geräte sind zu liefern, vor Ort zu installieren, eine Erstinbetriebnahme ist durchzuführen und Ausbilder sind zu schulen.
Referenznummer: Q U2AV GA008 DA712
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Zahnstationen in der Bundesrepublik Deutschland, Siehe Verzeichnis der Empfängeranschriften zur Angebotsaufforderung.

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit: Eigenerklärung BAAINBw B-V 034/ 04.2016.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Der Bewerber muss nachfolgend aufgeführte minimal Qualifikationen/ Voraussetzungen, die er auch als zukünftiger Auftragnehmer bis zur letzten Auslieferung und Inbetriebnahme auf Verlangen nachweisen muss, erfüllen. Die Zertifikate sind mit der Bewerbung als Kopie vorzulegen.
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Zertifizierungen nach:
DIN EN ISO 60601 Medizinische elektrische Geräte;
DIN EN ISO 9001:2008 Qualitätsmanagementsysteme – Anforderungen;
DIN EN ISO 13485-2012 Medizinprodukte – Qualitätsmanagementsysteme – Anforderungen für regulatorische Zwecke;
DIN EN ISO 60825-1 Sicherheit von Lasereinrichtungen;
DIN EN ISO 62304:2007-03 Medizingeräte-Software – Software- Lebenszyklus-Prozesse;
DIN EN ISO 62366 Medizinprodukte – Anwendung der Gebrauchstauglichkeit auf Medizinprodukte;
DIN EN ISO10993 Biologische Beurteilung von Medizinprodukten;
DIN EN ISO 14971 Medizinprodukte – Anwendung des Risikomanagements auf Medizinprodukt.
Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien: Keine.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll: Gesamtschuldnerisch haftend.

Verfahren
Datum der Absendung der Aufforderungen: 2016-10-14 📅
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2017-02-15 📅
Öffnungsort: Entfällt.
Ort des Eröffnungstermins: Entfällt.
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Referat U2.1
Winterling Joachim
URL der Teilnahme: http://www.evergabe-online.de/ 🌏
Name: Bundesamt für Ausrüstung, Informationstechnik und Nutzung der Bundeswehr
Kontaktperson: Angebotssammelstelle
Fax: +49 26140013960 📠
URL der Dokumente: http://www.evergabe-online.de/ 🌏

Referenz
Daten
Datum des Beginns: 2017-06-30 📅
Kennungen
Vom öffentlichen Auftraggeber vergebene Referenznummer: Q U2AV GA008 DA712
Zusätzliche Informationen
Vergabekammer: Bundeskartellamt -Vergabekammer des Bundes-
Villemomblerstraße 76,
53123 Bonn,
Deutschland Die zur Nutzung der e-Vergabe-Plattform einzusetzenden elektronischen Mittel sind die Clients der e-Vergabe-Plattform und die elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform. Diese werden über die mit ?Anwendungen? bezeichneten Menüpunkte auf www.evergabe-online.de zur Verfügung gestellt. Hierzu gehören für Unternehmen der Angebots-Assistenten (AnA) und der Signatur-Client für Bieter (Sig-Client) für elektronische Signaturen sowie das LV-Cockpit (www.lv-cockpit.de).
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Die technischen Parameter zur Einreichung von Teilnahmeanträgen, Angeboten und Interessensbestätigungen verwendeten elektronischen Mittel sind durch die Clients der e-Vergabe-Plattform und die elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform bestimmt. Verwendete Verschlüsselungs- und Zeiterfassungsverfahren sind Bestandteil der Clients der e-Vergabe-Plattform sowie der Plattform selber und der elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform.
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Weitergehende Informationen stehen auf https://www.evergabe-online.info bereit.

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
§ 160 Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
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(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
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2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
§ 134 Informations- und Wartepflicht
(1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
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(2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
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(3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist. Im Fall verteidigungs- oder sicherheitsspezifischer Aufträge können öffentliche Auftraggeber beschließen, bestimmte Informationen über die Zuschlagserteilung oder den Abschluss einer Rahmenvereinbarung nicht mitzuteilen, soweit die Offenlegung den Gesetzesvollzug behindert, dem öffentlichen Interesse, insbesondere Verteidigungs- oder Sicherheitsinteressen, zuwiderläuft, berechtigte geschäftliche Interessen von Unternehmen schädigt oder den lauteren Wettbewerb zwischen ihnen beeinträchtigen könnte.
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§ 135 Unwirksamkeit
(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber
1. gegen § 134 verstoßen hat oder
2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist,
und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist.
(2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
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(3) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn
1. der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist,
2. der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen, und
3. der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens zehn Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde.
Die Bekanntmachung nach Satz 1 Nummer 2 muss den Namen und die Kontaktdaten des öffentlichen Auftraggebers, die Beschreibung des Vertragsgegenstands, die Begründung der Entscheidung des Auftraggebers, den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zu vergeben, und den Namen und die Kontaktdaten des Unternehmens, das den Zuschlag erhalten soll, umfassen.
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Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Bundeskartellamt – Vergabekammern des Bundes
Postanschrift: Villemomblerstraße 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Telefon: +49 22894990 📞
Fax: +49 2289499-163 📠
Quelle: OJS 2016/S 174-312981 (2016-09-05)