Gegenstand des Vergabeverfahrens ist der Ersatz eines Ultraschallsystems, die Erweiterung der Kapazität sowie das Upgrade der digitalen Bildarchivierung und Vernetzung. Im Jahr 2007 wurde der DFG-Antrag der Medizinischen Klinik I über ein GE-Ultraschallsystem bestehend aus einem GE Vivid-i und GE Vivid 7 Ultraschallgerät mit EchoPAC – Server und Vernetzung genehmigt und im Jahr 2007/2008 installiert. Neue Konzepte und Arbeitsabläufe (Beschleunigung, Verdichtung) im Rahmen von Krankenversorgung und Lehre erfordern die Erweiterung des Systems auf 5 Pflegestationen der Abteilung zur Betrachtung und Befundung des digitalen Bildmaterials, sowie den Ersatz der beiden, mittlerweile veralteten, Ultraschallgeräte (zum Zeitpunkt der beantragten Intriebnahme 8 Jahre) GE Vivid-i und GE Vivid 7. Aufgrund steigender Anforderungen an das Bildarchiv bei der Integration der neuen Ultraschallgeräte ist die Umstellung auf eine neue Hardware Plattform für die bestehende Softwarelösung (GE Image Vault) erforderlich. Image Vault ist integraler Bestandteil der IT-Infrastruktur der Uniklinik RWTH Aachen und ermöglicht damit interoperable Prozesse. Durch dieses Upgrade werden unter anderem die Arbeitsabläufe durch eine verbesserte Systemperformanz hinsichtlich Speicherkapazitäten und Systemintegration erheblich unterstützt.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2016-06-14.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2016-05-13.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2016-05-13) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Farbfluss-Doppler
Referenznummer: 2016-vs93-OK
Kurze Beschreibung:
Gegenstand des Vergabeverfahrens ist der Ersatz eines Ultraschallsystems, die Erweiterung der Kapazität sowie das Upgrade der digitalen Bildarchivierung und Vernetzung. Im Jahr 2007 wurde der DFG-Antrag der Medizinischen Klinik I über ein GE-Ultraschallsystem bestehend aus einem GE Vivid-i und GE Vivid 7 Ultraschallgerät mit EchoPAC – Server und Vernetzung genehmigt und im Jahr 2007/2008 installiert.
Neue Konzepte und Arbeitsabläufe (Beschleunigung, Verdichtung) im Rahmen von Krankenversorgung und Lehre erfordern die Erweiterung des Systems auf 5 Pflegestationen der Abteilung zur Betrachtung und Befundung des digitalen Bildmaterials, sowie den Ersatz der beiden, mittlerweile veralteten, Ultraschallgeräte (zum Zeitpunkt der beantragten Intriebnahme 8 Jahre) GE Vivid-i und GE Vivid 7.
Aufgrund steigender Anforderungen an das Bildarchiv bei der Integration der neuen Ultraschallgeräte ist die Umstellung auf eine neue Hardware Plattform für die bestehende Softwarelösung (GE Image Vault) erforderlich. Image Vault ist integraler Bestandteil der IT-Infrastruktur der Uniklinik RWTH Aachen und ermöglicht damit interoperable Prozesse. Durch dieses Upgrade werden unter anderem die Arbeitsabläufe durch eine verbesserte Systemperformanz hinsichtlich Speicherkapazitäten und Systemintegration erheblich unterstützt.
Gegenstand des Vergabeverfahrens ist der Ersatz eines Ultraschallsystems, die Erweiterung der Kapazität sowie das Upgrade der digitalen Bildarchivierung und Vernetzung. Im Jahr 2007 wurde der DFG-Antrag der Medizinischen Klinik I über ein GE-Ultraschallsystem bestehend aus einem GE Vivid-i und GE Vivid 7 Ultraschallgerät mit EchoPAC – Server und Vernetzung genehmigt und im Jahr 2007/2008 installiert.
Neue Konzepte und Arbeitsabläufe (Beschleunigung, Verdichtung) im Rahmen von Krankenversorgung und Lehre erfordern die Erweiterung des Systems auf 5 Pflegestationen der Abteilung zur Betrachtung und Befundung des digitalen Bildmaterials, sowie den Ersatz der beiden, mittlerweile veralteten, Ultraschallgeräte (zum Zeitpunkt der beantragten Intriebnahme 8 Jahre) GE Vivid-i und GE Vivid 7.
Aufgrund steigender Anforderungen an das Bildarchiv bei der Integration der neuen Ultraschallgeräte ist die Umstellung auf eine neue Hardware Plattform für die bestehende Softwarelösung (GE Image Vault) erforderlich. Image Vault ist integraler Bestandteil der IT-Infrastruktur der Uniklinik RWTH Aachen und ermöglicht damit interoperable Prozesse. Durch dieses Upgrade werden unter anderem die Arbeitsabläufe durch eine verbesserte Systemperformanz hinsichtlich Speicherkapazitäten und Systemintegration erheblich unterstützt.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Farbfluss-Doppler📦 Ort der Leistung
NUTS-Region: Aachen, Kreisfreie Stadt
🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Der Ausschreibungsgegenstand wird im Rahmen der DFG-Programme ?Großgeräte der Länder? bzw. ?Forschungsgroßgeräte? gefördert und durch DFG und/oder MIWF NRW anteilig finanziert.
Dementsprechend findet auf dieses Vergabeverfahren der Erlass des MIWF NRW über ?Zuwendungen für Großgeräte zur Ergänzung und Erneuerung? vom 27.01.2015 Anwendung.
Daraus resultierend wird um Beachtung der nachstehenden Punkte im weiteren Verfahren gebeten:
Der Antrag auf Gewährung der Zuwendung ist durch den AG auf Basis des Vergabevermerks nach Prüfung der eingegangenen Angebote zu stellen. Der Zuschlag im Vergabeverfahren darf grundsätzlich erst nach Bestandskraft des Zuwendungsbescheids oder unter dem Vorbehalt der Zuwendung der Landesmittel erteilt werden. Bei negativem Bescheid durch den Zuwendungsgeber wird das Vergabeverfahren aufgehoben, da dann die zur Beauftragung erforderlichen Mittel nicht zur Verfügung stehen. Dementsprechend kann ein Vertrauen in eine Vergabe auf Bieterseite durch die Angebotsabgabe nicht begründet werden. Eine Geltendmachung von Schadenersatz-ansprüchen im Falle einer Aufhebung des Vergabeverfahrens aufgrund einer Nichtgewährung der erforderlichen Zuwendung an den Auftraggeber ist insoweit ausgeschlossen.
Auf Grund des o.g. Sachverhalts ist der Zeitraum der Geltung der Angebote (Bindefrist) großzügig bemessen. Der AG behält sich die Verlängerung der Bindefrist bis zur Entscheidung über die Zuwendung vor und wird die teilnehmenden Bewerber/Bieter rechtzeitig um Zustimmung bitten.
****
Die in diesen Vergabeunterlagen enthaltenen Informationen sind soweit schutzrechtsfähig und soweit sie nicht Informationen Dritter enthalten Eigentum der Vergabestelle. Verwertung, Kopie sowie Weitergabe der Vergabeunterlagen sind nur im Rahmen der Erstellung eines Angebotes und nur durch das die Vergabeunterlagen anfordernde Unternehmen zulässig. Einer darüber hinausgehenden Weitergabe und insbesondere der Verkauf von Vergabeunterlagen an Dritte gleich zu welchem Zweck sind nicht gestattet.
Sollten Sie die Vergabeunterlagen nicht direkt von der Vergabestelle bzw. über den Vergabemarktplatz des Landes NRW erhalten haben, sondern über Dienstleister oder beauftragte Dritte wird Ihnen eine Registrierung auf dem Vergabemarktplatz des Landes NRW und eine Teilnahme über v. g. Vergabemarktplatz empfohlen. Vergabeunterlagen können geändert oder ergänzt werden, die Bieterkommunikation, die i.d.R. als einziges Kommunikationsmittel zugelassen ist, kann erläuternde Hinweise erhalten.
Einen verbindlichen und jeweils aktuellen Stand der Informationen zu diesem Vergabeverfahren finden Sie im Regelfall nur auf dem Vergabemarktplatz des Landes NRW.
****
Jegliche Kommunikation zw. Bieter und AG soll über die vergabe.nrw-Nachrichtenfunktion erfolgen
****
Bei zugelassener schriftlicher Angebotsabgabe sollen die Angebotsunterlagen mit Anlagen in einem verschlossenen Umschlag unter Verwendung des Aufklebers „Angebotskennzettel“ bei der, in den Vergabeunterlagen genannten Einreichungsstelle eingereicht werden. In Abweichung/Ergänzung zu der in den Vergabeunterlagen genannten Einreichungsstelle, kann eine persönliche Abgabe der Angebotsunterlagen (nur bei zugelassener schriftlicher Angebotsabgabe und nur während der am UKA üblichen Geschäftszeiten) an nachstehender Adresse erfolgen:
Universitätsklinikum Aachen AöR
Geschäftsbereich Recht – Sekretariat -
Kullenhofstr. 50
52074 Aachen
4. Etage, Raum 404/405
Eine fristwahrende Annahme der Sendung an anderer Stelle im UKA kann nicht erfolgen.
Auf die Vorlage einer Sicherungskopie wird verzichtet.
Bekanntmachungs-ID: CXS0YYJYYC0
Vorzulegende Nachweise:
Technischer Fragebogen für Medizin.- bzw. Laborgeräte; Technischer Fragebogen ist ausgefüllt den Angebotsunterlagen beizufügen; Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung.
Der Ausschreibungsgegenstand wird im Rahmen der DFG-Programme ?Großgeräte der Länder? bzw. ?Forschungsgroßgeräte? gefördert und durch DFG und/oder MIWF NRW anteilig finanziert.
Dementsprechend findet auf dieses Vergabeverfahren der Erlass des MIWF NRW über ?Zuwendungen für Großgeräte zur Ergänzung und Erneuerung? vom 27.01.2015 Anwendung.
Daraus resultierend wird um Beachtung der nachstehenden Punkte im weiteren Verfahren gebeten:
Der Antrag auf Gewährung der Zuwendung ist durch den AG auf Basis des Vergabevermerks nach Prüfung der eingegangenen Angebote zu stellen. Der Zuschlag im Vergabeverfahren darf grundsätzlich erst nach Bestandskraft des Zuwendungsbescheids oder unter dem Vorbehalt der Zuwendung der Landesmittel erteilt werden. Bei negativem Bescheid durch den Zuwendungsgeber wird das Vergabeverfahren aufgehoben, da dann die zur Beauftragung erforderlichen Mittel nicht zur Verfügung stehen. Dementsprechend kann ein Vertrauen in eine Vergabe auf Bieterseite durch die Angebotsabgabe nicht begründet werden. Eine Geltendmachung von Schadenersatz-ansprüchen im Falle einer Aufhebung des Vergabeverfahrens aufgrund einer Nichtgewährung der erforderlichen Zuwendung an den Auftraggeber ist insoweit ausgeschlossen.
Auf Grund des o.g. Sachverhalts ist der Zeitraum der Geltung der Angebote (Bindefrist) großzügig bemessen. Der AG behält sich die Verlängerung der Bindefrist bis zur Entscheidung über die Zuwendung vor und wird die teilnehmenden Bewerber/Bieter rechtzeitig um Zustimmung bitten.
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Die in diesen Vergabeunterlagen enthaltenen Informationen sind soweit schutzrechtsfähig und soweit sie nicht Informationen Dritter enthalten Eigentum der Vergabestelle. Verwertung, Kopie sowie Weitergabe der Vergabeunterlagen sind nur im Rahmen der Erstellung eines Angebotes und nur durch das die Vergabeunterlagen anfordernde Unternehmen zulässig. Einer darüber hinausgehenden Weitergabe und insbesondere der Verkauf von Vergabeunterlagen an Dritte gleich zu welchem Zweck sind nicht gestattet.
Sollten Sie die Vergabeunterlagen nicht direkt von der Vergabestelle bzw. über den Vergabemarktplatz des Landes NRW erhalten haben, sondern über Dienstleister oder beauftragte Dritte wird Ihnen eine Registrierung auf dem Vergabemarktplatz des Landes NRW und eine Teilnahme über v. g. Vergabemarktplatz empfohlen. Vergabeunterlagen können geändert oder ergänzt werden, die Bieterkommunikation, die i.d.R. als einziges Kommunikationsmittel zugelassen ist, kann erläuternde Hinweise erhalten.
Einen verbindlichen und jeweils aktuellen Stand der Informationen zu diesem Vergabeverfahren finden Sie im Regelfall nur auf dem Vergabemarktplatz des Landes NRW.
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Jegliche Kommunikation zw. Bieter und AG soll über die vergabe.nrw-Nachrichtenfunktion erfolgen
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Bei zugelassener schriftlicher Angebotsabgabe sollen die Angebotsunterlagen mit Anlagen in einem verschlossenen Umschlag unter Verwendung des Aufklebers „Angebotskennzettel“ bei der, in den Vergabeunterlagen genannten Einreichungsstelle eingereicht werden. In Abweichung/Ergänzung zu der in den Vergabeunterlagen genannten Einreichungsstelle, kann eine persönliche Abgabe der Angebotsunterlagen (nur bei zugelassener schriftlicher Angebotsabgabe und nur während der am UKA üblichen Geschäftszeiten) an nachstehender Adresse erfolgen:
Universitätsklinikum Aachen AöR
Geschäftsbereich Recht – Sekretariat -
Kullenhofstr. 50
52074 Aachen
4. Etage, Raum 404/405
Eine fristwahrende Annahme der Sendung an anderer Stelle im UKA kann nicht erfolgen.
Auf die Vorlage einer Sicherungskopie wird verzichtet.
Bekanntmachungs-ID: CXS0YYJYYC0
Vorzulegende Nachweise:
Technischer Fragebogen für Medizin.- bzw. Laborgeräte; Technischer Fragebogen ist ausgefüllt den Angebotsunterlagen beizufügen; Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Gegenstand des Vergabeverfahrens ist der Ersatz eines Ultraschallsystems, die Erweiterung der Kapazität sowie das Upgrade der digitalen Bildarchivierung und Vernetzung. Im Jahr 2007 wurde der DFG-Antrag der Medizinischen Klinik I über ein GE-Ultraschallsystem bestehend aus einem GE Vivid-i und GE Vivid 7 Ultraschallgerät mit EchoPAC – Server und Vernetzung genehmigt und im Jahr 2007/2008 installiert.
Gegenstand des Vergabeverfahrens ist der Ersatz eines Ultraschallsystems, die Erweiterung der Kapazität sowie das Upgrade der digitalen Bildarchivierung und Vernetzung. Im Jahr 2007 wurde der DFG-Antrag der Medizinischen Klinik I über ein GE-Ultraschallsystem bestehend aus einem GE Vivid-i und GE Vivid 7 Ultraschallgerät mit EchoPAC – Server und Vernetzung genehmigt und im Jahr 2007/2008 installiert.
Neue Konzepte und Arbeitsabläufe (Beschleunigung, Verdichtung) im Rahmen von Krankenversorgung und Lehre erfordern die Erweiterung des Systems auf 5 Pflegestationen der Abteilung zur Betrachtung und Befundung des digitalen Bildmaterials, sowie den Ersatz der beiden, mittlerweile veralteten, Ultraschallgeräte (zum Zeitpunkt der beantragten Intriebnahme 8 Jahre) GE Vivid-i und GE Vivid 7.
Neue Konzepte und Arbeitsabläufe (Beschleunigung, Verdichtung) im Rahmen von Krankenversorgung und Lehre erfordern die Erweiterung des Systems auf 5 Pflegestationen der Abteilung zur Betrachtung und Befundung des digitalen Bildmaterials, sowie den Ersatz der beiden, mittlerweile veralteten, Ultraschallgeräte (zum Zeitpunkt der beantragten Intriebnahme 8 Jahre) GE Vivid-i und GE Vivid 7.
Aufgrund steigender Anforderungen an das Bildarchiv bei der Integration der neuen Ultraschallgeräte ist die Umstellung auf eine neue Hardware Plattform für die bestehende Softwarelösung (GE Image Vault) erforderlich. Image Vault ist integraler Bestandteil der IT-Infrastruktur der Uniklinik RWTH Aachen und ermöglicht damit interoperable Prozesse. Durch dieses Upgrade werden unter anderem die Arbeitsabläufe durch eine verbesserte Systemperformanz hinsichtlich Speicherkapazitäten und Systemintegration erheblich unterstützt.
Aufgrund steigender Anforderungen an das Bildarchiv bei der Integration der neuen Ultraschallgeräte ist die Umstellung auf eine neue Hardware Plattform für die bestehende Softwarelösung (GE Image Vault) erforderlich. Image Vault ist integraler Bestandteil der IT-Infrastruktur der Uniklinik RWTH Aachen und ermöglicht damit interoperable Prozesse. Durch dieses Upgrade werden unter anderem die Arbeitsabläufe durch eine verbesserte Systemperformanz hinsichtlich Speicherkapazitäten und Systemintegration erheblich unterstützt.
Geschätzter Wert ohne MwSt: 268907.56 EUR 💰
Dauer: 1 Monate Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Haupterfüllungsort: Universitätsklinikum Aachen AöR 52074 Aachen.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Vorzulegende Nachweise:
VOL5b EG – Eigenerklärungen zur Zuverlässigkeit; Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Vorzulegende Nachweise:
VOL/A – Referenzen; Darüber hinaus hat der Bieter zum Nachweis seiner Fachkunde folgende Angaben zu machen:
Liste der wesentlichen in den letzten drei Jahren erbrachten Leistungen mit Angabe des Rechnungswertes, der Leistungszeit sowie der öffentlichen oder privaten Auftraggeber.
Die dargestellten Leistungen sollen der ausgeschriebenen Leistung nahe kommen bzw. einen ähnlichen Schwierigkeitsgrad aufweisen.; Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung.
Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
Vorzulegende Nachweise:
Verpflichtungserklärung Frauenförderung/Vereinbarkeit Beruf u. Familie; Verpflichtungserklärung nach § 19 TVgG – NRW zur Frauenförderung und Förderung der Vereinbarkeit von Beruf und Familie; Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung
Verpflichtungserklärung soziale Kriterien (ILO); Verpflichtungserklärung nach § 18 TVgG – NRW zur Beachtung der ILO-Kernarbeitsnormen; Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung
VOL5d EG – Erklärung zu § 16 Abs. 5 TVgG-NRW; Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung.
Verfahren
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 13:30
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2016-09-14 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2016-06-14 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 13:30
Der Ausschreibungsgegenstand wird im Rahmen der DFG-Programme ?Großgeräte der Länder? bzw. ?Forschungsgroßgeräte? gefördert und durch DFG und/oder MIWF NRW anteilig finanziert.
Dementsprechend findet auf dieses Vergabeverfahren der Erlass des MIWF NRW über ?Zuwendungen für Großgeräte zur Ergänzung und Erneuerung? vom 27.01.2015 Anwendung.
Daraus resultierend wird um Beachtung der nachstehenden Punkte im weiteren Verfahren gebeten:
Der Antrag auf Gewährung der Zuwendung ist durch den AG auf Basis des Vergabevermerks nach Prüfung der eingegangenen Angebote zu stellen. Der Zuschlag im Vergabeverfahren darf grundsätzlich erst nach Bestandskraft des Zuwendungsbescheids oder unter dem Vorbehalt der Zuwendung der Landesmittel erteilt werden. Bei negativem Bescheid durch den Zuwendungsgeber wird das Vergabeverfahren aufgehoben, da dann die zur Beauftragung erforderlichen Mittel nicht zur Verfügung stehen. Dementsprechend kann ein Vertrauen in eine Vergabe auf Bieterseite durch die Angebotsabgabe nicht begründet werden. Eine Geltendmachung von Schadenersatz-ansprüchen im Falle einer Aufhebung des Vergabeverfahrens aufgrund einer Nichtgewährung der erforderlichen Zuwendung an den Auftraggeber ist insoweit ausgeschlossen.
Der Antrag auf Gewährung der Zuwendung ist durch den AG auf Basis des Vergabevermerks nach Prüfung der eingegangenen Angebote zu stellen. Der Zuschlag im Vergabeverfahren darf grundsätzlich erst nach Bestandskraft des Zuwendungsbescheids oder unter dem Vorbehalt der Zuwendung der Landesmittel erteilt werden. Bei negativem Bescheid durch den Zuwendungsgeber wird das Vergabeverfahren aufgehoben, da dann die zur Beauftragung erforderlichen Mittel nicht zur Verfügung stehen. Dementsprechend kann ein Vertrauen in eine Vergabe auf Bieterseite durch die Angebotsabgabe nicht begründet werden. Eine Geltendmachung von Schadenersatz-ansprüchen im Falle einer Aufhebung des Vergabeverfahrens aufgrund einer Nichtgewährung der erforderlichen Zuwendung an den Auftraggeber ist insoweit ausgeschlossen.
Auf Grund des o.g. Sachverhalts ist der Zeitraum der Geltung der Angebote (Bindefrist) großzügig bemessen. Der AG behält sich die Verlängerung der Bindefrist bis zur Entscheidung über die Zuwendung vor und wird die teilnehmenden Bewerber/Bieter rechtzeitig um Zustimmung bitten.
Auf Grund des o.g. Sachverhalts ist der Zeitraum der Geltung der Angebote (Bindefrist) großzügig bemessen. Der AG behält sich die Verlängerung der Bindefrist bis zur Entscheidung über die Zuwendung vor und wird die teilnehmenden Bewerber/Bieter rechtzeitig um Zustimmung bitten.
Die in diesen Vergabeunterlagen enthaltenen Informationen sind soweit schutzrechtsfähig und soweit sie nicht Informationen Dritter enthalten Eigentum der Vergabestelle. Verwertung, Kopie sowie Weitergabe der Vergabeunterlagen sind nur im Rahmen der Erstellung eines Angebotes und nur durch das die Vergabeunterlagen anfordernde Unternehmen zulässig. Einer darüber hinausgehenden Weitergabe und insbesondere der Verkauf von Vergabeunterlagen an Dritte gleich zu welchem Zweck sind nicht gestattet.
Die in diesen Vergabeunterlagen enthaltenen Informationen sind soweit schutzrechtsfähig und soweit sie nicht Informationen Dritter enthalten Eigentum der Vergabestelle. Verwertung, Kopie sowie Weitergabe der Vergabeunterlagen sind nur im Rahmen der Erstellung eines Angebotes und nur durch das die Vergabeunterlagen anfordernde Unternehmen zulässig. Einer darüber hinausgehenden Weitergabe und insbesondere der Verkauf von Vergabeunterlagen an Dritte gleich zu welchem Zweck sind nicht gestattet.
Sollten Sie die Vergabeunterlagen nicht direkt von der Vergabestelle bzw. über den Vergabemarktplatz des Landes NRW erhalten haben, sondern über Dienstleister oder beauftragte Dritte wird Ihnen eine Registrierung auf dem Vergabemarktplatz des Landes NRW und eine Teilnahme über v. g. Vergabemarktplatz empfohlen. Vergabeunterlagen können geändert oder ergänzt werden, die Bieterkommunikation, die i.d.R. als einziges Kommunikationsmittel zugelassen ist, kann erläuternde Hinweise erhalten.
Sollten Sie die Vergabeunterlagen nicht direkt von der Vergabestelle bzw. über den Vergabemarktplatz des Landes NRW erhalten haben, sondern über Dienstleister oder beauftragte Dritte wird Ihnen eine Registrierung auf dem Vergabemarktplatz des Landes NRW und eine Teilnahme über v. g. Vergabemarktplatz empfohlen. Vergabeunterlagen können geändert oder ergänzt werden, die Bieterkommunikation, die i.d.R. als einziges Kommunikationsmittel zugelassen ist, kann erläuternde Hinweise erhalten.
Einen verbindlichen und jeweils aktuellen Stand der Informationen zu diesem Vergabeverfahren finden Sie im Regelfall nur auf dem Vergabemarktplatz des Landes NRW.
Jegliche Kommunikation zw. Bieter und AG soll über die vergabe.nrw-Nachrichtenfunktion erfolgen
Bei zugelassener schriftlicher Angebotsabgabe sollen die Angebotsunterlagen mit Anlagen in einem verschlossenen Umschlag unter Verwendung des Aufklebers „Angebotskennzettel“ bei der, in den Vergabeunterlagen genannten Einreichungsstelle eingereicht werden. In Abweichung/Ergänzung zu der in den Vergabeunterlagen genannten Einreichungsstelle, kann eine persönliche Abgabe der Angebotsunterlagen (nur bei zugelassener schriftlicher Angebotsabgabe und nur während der am UKA üblichen Geschäftszeiten) an nachstehender Adresse erfolgen:
Bei zugelassener schriftlicher Angebotsabgabe sollen die Angebotsunterlagen mit Anlagen in einem verschlossenen Umschlag unter Verwendung des Aufklebers „Angebotskennzettel“ bei der, in den Vergabeunterlagen genannten Einreichungsstelle eingereicht werden. In Abweichung/Ergänzung zu der in den Vergabeunterlagen genannten Einreichungsstelle, kann eine persönliche Abgabe der Angebotsunterlagen (nur bei zugelassener schriftlicher Angebotsabgabe und nur während der am UKA üblichen Geschäftszeiten) an nachstehender Adresse erfolgen:
Universitätsklinikum Aachen AöR
Geschäftsbereich Recht – Sekretariat -
Kullenhofstr. 50
52074 Aachen
4. Etage, Raum 404/405
Eine fristwahrende Annahme der Sendung an anderer Stelle im UKA kann nicht erfolgen.
Auf die Vorlage einer Sicherungskopie wird verzichtet.
Bekanntmachungs-ID: CXS0YYJYYC0
Vorzulegende Nachweise:
Technischer Fragebogen für Medizin.- bzw. Laborgeräte; Technischer Fragebogen ist ausgefüllt den Angebotsunterlagen beizufügen; Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung.
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 GWB Absatz 2 bleibt unberührt,
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 GWB Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf
der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt
werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf
der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen
sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Universitätsklinikum Aachen AöR
Postanschrift: Pauwelsstr. 30
Postort: Aachen
Postleitzahl: 52074
E-Mail: vergabestelle@ukaachen.de📧
Quelle: OJS 2016/S 094-168328 (2016-05-13)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2016-07-29) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Gegenstand des Vergabeverfahrens ist der Ersatz eines Ultraschallsystems, die Erweiterung der Kapazität sowie das Upgrade der digitalen Bildarchivierung und Vernetzung. Im Jahr 2007 wurde der DFG-Antrag der Medizinischen Klinik I über ein GE-Ultraschallsystem bestehend aus einem GE Vivid-i und GE Vivid 7 Ultraschallgerät mit EchoPAC – Server und Vernetzung genehmigt und im Jahr 2007/2008 installiert.
Neue Konzepte und Arbeitsabläufe (Beschleunigung, Verdichtung) im Rahmen von Krankenversorgung und Lehre erfordern die Erweiterung des Systems auf 5 Pflegestationen der Abteilung zur Betrachtung und Befundung des digitalen Bildmaterials, sowie den Ersatz der beiden, mittlerweile veralteten, Ultraschallgeräte (zum Zeitpunkt der beantragten Intriebnahme 8 Jahre) GE Vivid-i und GE Vivid 7.
Gegenstand des Vergabeverfahrens ist der Ersatz eines Ultraschallsystems, die Erweiterung der Kapazität sowie das Upgrade der digitalen Bildarchivierung und Vernetzung. Im Jahr 2007 wurde der DFG-Antrag der Medizinischen Klinik I über ein GE-Ultraschallsystem bestehend aus einem GE Vivid-i und GE Vivid 7 Ultraschallgerät mit EchoPAC – Server und Vernetzung genehmigt und im Jahr 2007/2008 installiert.
Neue Konzepte und Arbeitsabläufe (Beschleunigung, Verdichtung) im Rahmen von Krankenversorgung und Lehre erfordern die Erweiterung des Systems auf 5 Pflegestationen der Abteilung zur Betrachtung und Befundung des digitalen Bildmaterials, sowie den Ersatz der beiden, mittlerweile veralteten, Ultraschallgeräte (zum Zeitpunkt der beantragten Intriebnahme 8 Jahre) GE Vivid-i und GE Vivid 7.
Gesamtwert des Auftrags: 257732.66 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Verordnung: Europäische Union
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2016-07-29 📅
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 GWB Absatz 2 bleibt unberührt,
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 GWB Absatz 2 bleibt unberührt,
der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.