Digitaler Bündelfunk

Stadt Dortmund Vergabe- und Beschaffungszentrum

Die Stadt Dortmund beabsichtigt für die Feuerwehr und den Rettungsdienst der Stadt Dortmund digitale TETRA-BOS-Funktechnik zu beschaffen.
Die zu beschaffende Technik ist im Auftragsfall konform zu den Vorgaben der BDBOS (Bundesanstalt für den Digitalfunk der Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben) auszuführen.
Es handelt sich bei diesem Beschaffungsvorgang sowohl um die Lieferung als auch stellenweise um die Montage (inkl. Inbetriebnahme) der Komponenten.
Die Einbauten sind in unterschiedlichen Fahrzeugen als auch punktuell in Gebäuden vorzunehmen.
Die Beschaffung umfasst in wesentlichen Teilen die Endgerätetechnik und die dazugehörigen Administrationstools. Es sind betriebsbereite Systeme anzubieten.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2016-11-21. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2016-10-21.

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2016-10-21 Auftragsbekanntmachung
Auftragsbekanntmachung (2016-10-21)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Rundfunk- und Fernsehgeräte, Kommunikations- und Fernmeldeanlagen und Zubehör
Referenznummer: L444/16
Kurze Beschreibung:
Die Stadt Dortmund beabsichtigt für die Feuerwehr und den Rettungsdienst der Stadt Dortmund digitale TETRA-BOS-Funktechnik zu beschaffen. Die zu beschaffende Technik ist im Auftragsfall konform zu den Vorgaben der BDBOS (Bundesanstalt für den Digitalfunk der Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben) auszuführen. Es handelt sich bei diesem Beschaffungsvorgang sowohl um die Lieferung als auch stellenweise um die Montage (inkl. Inbetriebnahme) der Komponenten. Die Einbauten sind in unterschiedlichen Fahrzeugen als auch punktuell in Gebäuden vorzunehmen. Die Beschaffung umfasst in wesentlichen Teilen die Endgerätetechnik und die dazugehörigen Administrationstools. Es sind betriebsbereite Systeme anzubieten.
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Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Rundfunk- und Fernsehgeräte, Kommunikations- und Fernmeldeanlagen und Zubehör 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Dortmund, Kreisfreie Stadt 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Stadt Dortmund Vergabe- und Beschaffungszentrum
Postanschrift: Viktoriastraße 15
Postleitzahl: 44135
Postort: Dortmund
Kontakt
Internetadresse: http://www.dortmund.de 🌏
E-Mail: dleiske@stadtdo.de 📧
Telefon: +49 02315027461 📞
Fax: +49 02315010772 📠
URL der Dokumente: https://www.evergabe.nrw.de/VMPCenter/company/announcements/categoryOverview.do?method=search&searchString=%22CXPSYYFYBPD%22 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2016-10-21 📅
Einreichungsfrist: 2016-11-21 📅
Veröffentlichungsdatum: 2016-10-26 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2016/S 207-374405
ABl. S-Ausgabe: 207
Zusätzliche Informationen
Der Auftraggeber ist an die Bestimmungen des Runderlasses des Innenministeriums Nordrhein-Westfalen „Verhütung und Bekämpfung von Korruption in der öffentlichen Verwaltung“ vom 26.04.2005 – IR 12.2.2006-Nr. 3.1 und 3.3 gebunden. Für die Auftragsvergabe gelten die Bedingungen des Tariftreue- und Vergabegesetzes NRW (TVgG-NRW). Mit Angebotsabgabe sind die nach § 4, § 18 und § 19 TVgG NRW erforderlichen Verpflichtungserklärungen vom Bieter und den bereits bekannten Nachunternehmern und Verleihern von Arbeitskräften abzugeben. Mit Angebotsabgabe sind Eigenerklärungen über das Nichtvorliegen der Ausschlussgründe nach §§ 123 und 124 GWB abzugeben. Der Auftraggeber wird bei Dienstleistungen ab einer Auftragssumme von 25 000 EUR und bei Lieferleistungen ab 30 000 EUR für den Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, den Nachunternehmer und den Verleiher von Arbeitskräften einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister beim Bundesamt für Justiz anfordern. Subunternehmer: Bei der Beauftragung von Subunternehmen oder der sonstigen Einschaltung Dritter können sich die Bieter zum Nachweis Ihrer Leistungsfähigkeit und Fachkunde auch dieser Unternehmen bedienen. Bei Angebotsabgabe in Verbindung mit einem Subunternehmer ist eine Verpflichtungserklärung über das Bereitstellen entsprechender Mittel zur Auftragserfüllung einzureichen. Darüber hinaus ist von den Bietern anzugeben, in welcher Höhe sie beabsichtigen, Leistungen an Subunternehmen zu vergeben. Bietergemeinschaften: Die Anforderungen an Bietergemeinschaften sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen. Bekanntmachungs-ID: CXPSYYFYBPD.
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die Stadt Dortmund beabsichtigt für die Feuerwehr und den Rettungsdienst der Stadt Dortmund digitale TETRA-BOS-Funktechnik zu beschaffen.
Die zu beschaffende Technik ist im Auftragsfall konform zu den Vorgaben der BDBOS (Bundesanstalt für den Digitalfunk der Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben) auszuführen.
Es handelt sich bei diesem Beschaffungsvorgang sowohl um die Lieferung als auch stellenweise um die Montage (inkl. Inbetriebnahme) der Komponenten.
Die Einbauten sind in unterschiedlichen Fahrzeugen als auch punktuell in Gebäuden vorzunehmen.
Die Beschaffung umfasst in wesentlichen Teilen die Endgerätetechnik und die dazugehörigen Administrationstools. Es sind betriebsbereite Systeme anzubieten.
Mit dem Aufbau und Betrieb eines bundesweit einheitlichen digitalen Sprech- und Datenfunksystems für alle Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BOS) in der Bundesrepublik Deutschland soll das bisherige analoge Funksystem abgelöst werden.
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Insgesamt sind für Aufgaben von Feuerwehr und Rettungsdienst ca. 300 Fahrzeugfunkgeräte und ca. 600 Handfunkgeräte auszutauschen. Zudem ist die Leitstellentechnik anzupassen.
Dauer: 1 Tage
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Dortmund.

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Erklärung über die Eintragung in das Berufsregister, z. B. Handwerkskammer, Industrie- und Handelskammer am Sitz des Unternehmens oder gleichwertiger Nachweis zur erlaubten Berufsausübung.
Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
Wesentliche Finanzierungs- und Zahlungsbedingungen und/oder Verweis auf die maßgeblichen Vorschriften: siehe Vergabeunterlagen; VOL/B;
Rechtsform der Bietergemeinschaft, an die der Auftrag vergeben wird: Gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter.

Verfahren
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 23:59
Datum der Absendung der Aufforderungen: 2016-12-09 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2017-05-15 📅
Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Qualität
Qualitätskriterium (Gewichtung): 40
Kostenkriterium: Preis
Gewichtung der Kosten: 60

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Dustin Leiske
Dokumente URL: https://www.evergabe.nrw.de/VMPCenter/company/announcements/categoryOverview.do?method=search&searchString=%22CXPSYYFYBPD%22 🌏
Kontaktperson: Zimmer 408 / 409
E-Mail: g19_1-submission@stadtdo.de 📧
Land: Dortmund, Kreisfreie Stadt 🏙️

Referenz
Zusätzliche Informationen
Der Auftraggeber ist an die Bestimmungen des Runderlasses des Innenministeriums Nordrhein-Westfalen „Verhütung und Bekämpfung von Korruption in der öffentlichen Verwaltung“ vom 26.04.2005 – IR 12.2.2006-Nr. 3.1 und 3.3 gebunden.
Für die Auftragsvergabe gelten die Bedingungen des Tariftreue- und Vergabegesetzes NRW (TVgG-NRW).
Mit Angebotsabgabe sind die nach § 4, § 18 und § 19 TVgG NRW erforderlichen Verpflichtungserklärungen vom Bieter und den bereits bekannten Nachunternehmern und Verleihern von Arbeitskräften abzugeben.
Mit Angebotsabgabe sind Eigenerklärungen über das Nichtvorliegen der Ausschlussgründe nach §§ 123 und 124 GWB abzugeben.
Der Auftraggeber wird bei Dienstleistungen ab einer Auftragssumme von 25 000 EUR und bei Lieferleistungen ab 30 000 EUR für den Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, den Nachunternehmer und den Verleiher von Arbeitskräften einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister beim Bundesamt für Justiz anfordern.
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Subunternehmer:
Bei der Beauftragung von Subunternehmen oder der sonstigen Einschaltung Dritter können sich die Bieter zum Nachweis Ihrer Leistungsfähigkeit und Fachkunde auch dieser Unternehmen bedienen. Bei Angebotsabgabe in Verbindung mit einem Subunternehmer ist eine Verpflichtungserklärung über das Bereitstellen entsprechender Mittel zur Auftragserfüllung einzureichen. Darüber hinaus ist von den Bietern anzugeben, in welcher Höhe sie beabsichtigen, Leistungen an Subunternehmen zu vergeben.
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Bietergemeinschaften:
Die Anforderungen an Bietergemeinschaften sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Bekanntmachungs-ID: CXPSYYFYBPD.

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer bei der Bezirksregierung Münster
Postanschrift: Albrecht-Thaer-Straße 9
Postort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 2514111691 📞
Fax: +49 2514112165 📠
Internetadresse: http://www.bezreg-muenster.de 🌏
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) muss ein Nachprüfungsantrag spätestens 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der angegebenen Vergabekammer eingereicht werden.
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Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§168 GWB).
Die Zuschlagserteilung ist möglich zehn Kalendertage nach Absendung der Information über die Vergabeentscheidung per Fax oder E-Mail und 15 Kalendertage nach Absendung der Information über die Vergabeentscheidung per Post, wobei die Frist jeweils unabhängig vom Zugang der Information beim betroffenen Bewerber oder Bieter am Tag nach Absendung der Information beginnt (§ 134 GWB).
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Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsverfahrens setzt ferner voraus, dass erkannte Vergabeverstöße innerhalb der in § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB genannten Fristen gegenüber dem Auftraggeber gerügt wurden.
Quelle: OJS 2016/S 207-374405 (2016-10-21)