Durchführung der Bürogebäudeinnenreinigung (Los 1), Fensterrahmen- und Glasflächenreinigung (Los 2) des Dienstgebäudes der Bundesanstalt für Verwaltungsdienstleistungen (BAV) in Aurich

Bundesanstalt für Verwaltungsdienstleistungen (BAV)

Durchführung der Bürogebäudeinnenreinigung (Los 1), Fensterrahmen- und Glasflächenreinigung (Los 2) des Dienstgebäudes der Bundesanstalt für Verwaltungsdienstleistungen (BAV) in Aurich.

Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2016-12-06. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2016-10-21.

Wer?

Wie?

Wo?

Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2016-10-21 Auftragsbekanntmachung
Auftragsbekanntmachung (2016-10-21)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Gebäudereinigung
Menge oder Umfang:
“Die zu reinigende Grundfläche beträgt ca. 4 960 m² (Los 1 – Bürogebäudeinnenreinigung – Unterhaltsreinigung). Das Los 2 (Fensterrahmen- und...”    Mehr anzeigen
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Gebäudereinigung 📦

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für ein oder mehrere Los(e)
Vergabekriterien
Niedrigster Preis

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Bundesanstalt für Verwaltungsdienstleistungen (BAV)
Postanschrift: Schloßplatz 9
Postleitzahl: 26603
Postort: Aurich
Kontakt
Internetadresse: http://www.bav.bund.de 🌏
E-Mail: info@bav.bund.de 📧
Telefon: +49 4941602-266 📞
Fax: +49 4941602-378 📠

Referenz
Daten
Absendedatum: 2016-10-21 📅
Einreichungsfrist: 2016-12-06 📅
Veröffentlichungsdatum: 2016-10-26 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2016/S 207-375558
ABl. S-Ausgabe: 207
Zusätzliche Informationen

“Die Abwicklung des Verfahrens erfolgt ausschließlich über die e-Vergabe-Plattform des Bundes. Die Vergabeunterlagen sind ausschließlich abrufbar über die...”    Mehr anzeigen
Quelle: OJS 2016/S 207-375558 (2016-10-21)