Ziel des Auftrages ist die Durchführung des unter Kapitel 4.13.1 Aktionsprogramm Klimaschutz 2020 vorgesehenen „Dialog mit der Wirtschaft“. Grundlage der Durchführung ist das mit dem Auftrag „Klimadialog – Wirtschaft macht Klimaschutz (FKZ 03KE0023) erstellte Detailkonzept (siehe Anlage 1a). Der im Aktionsprogramm Klimaschutz 2020 beschlossene „Dialog mit der Wirtschaft“ wird unter dem Namen „Forum Wirtschaft macht Klimaschutz“ (Arbeitstitel) umgesetzt. Der Auftragnehmer (AN) ist verantwortlich für die Vorbereitung und operationelle Durchführung des Gesamtprozesses. Das Forum soll im Ergebnis zu konkreten Maßnahmen zur Minderung von Treibhausgasemissionen in der Wirtschaft führen. Der Zeithorizont ist dabei das Jahr 2020 unter Berücksichtigung des Langfristziels 2050. Das Forum wird von der Wirtschaft selber getragen. Seine Durchführung wird flexibel gestaltet, um eine größere Einbindung und ein stärkeres Engagement durch die Teilnehmer zu erreichen. Die Umsetzung des Forums umfasst folgende Phasen: Das BMUB bereitet den Dialog gemeinsam mit einem Steering Committee in einer Vorbereitungsphase vor (u. a. Teilnehmerakquise, Bildung von Arbeitsgruppen, Organisation einer Auftaktveranstaltung). In einer nachfolgenden Konzeptionsphase erarbeiten die Teilnehmerinnen und Teilnehmer ein gemeinsames Grundverständnis für den Dialog und gehen anschließend in die Themenfindung für die Arbeitsgruppen. Abschließend gibt es eine Erarbeitungsphase, in denen die Teilnehmer Maßnahmen festlegen, die sie bzw. die durch sie vertretenen Unternehmen bzw. Institutionen konkret umsetzen wollen. Die Umsetzungsphase schließt sich nach einer großen Abschlussveranstaltung an, wobei es eine Evaluierung und Weiterentwicklung des Dialoges gibt. Der Dialog wird von einem Projektteam (dem AN), einem Steering Committee (beratend tätig, bestehend aus Teilnehmern des Dialogs, BMUB, Wirtschaftsverband), wissenschaftlichem Begleitteam (für ad hoc Anfragen aus Arbeitsgruppen und Steering Committee) und dem BMUB (hat Hoheit über das Projekt) begleitet. Teilnehmen sollen Unternehmen aus den Bereichen Bauen & Wohnen, Handel, Logistik & Transport, Dienstleistungen, Grundstoffe & Chemie, Industrie- und Verbrauchsgüter sowie Konsumgüter. Arbeitsgruppen sollen in diesen sechs Bereichen errichtet werden. Die Teilnehmer sind jedoch frei, weitere Arbeitsgruppen oder Unterarbeitsgruppen zu bilden. Weitere Informationen zur geplanten Konzeption, zu den Elementen und zur vorgesehenen Gesamtprojektorganisation des „Forums Wirtschaft macht Klimaschutz“ finden sich im Detailkonzept. Der Dienstleistungsauftrag umfasst folgende Arbeitspakete Arbeitspaket 1: Durchführung der Vorbereitungsphase Arbeitspaket 2: Organisation und Begleitung der Durchführungsphase Arbeitspaket 2.1.: Organisation und Begleitung der Konzeptionsphase Arbeitspaket 2.2.: Organisation und Begleitung der Themenfindungsphase Arbeitspaket 2.3.: Organisation und Begleitung der Erarbeitungsphase Arbeitspaket 3: Evaluation und Weiterentwicklung in der Umsetzungsphase Option 1: Wissenschaftliche Begleitung Option 2: High Level Treffen.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2016-10-28.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2016-09-22.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2016-09-22) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Unternehmens- und Managementberatung und zugehörige Dienste
Menge oder Umfang:
Der Dienstleistungsauftrag umfasst folgende ArbeitspaketeArbeitspaket 1: Durchführung der VorbereitungsphaseArbeitspaket 2: Organisation und Begleitung der DurchführungsphaseArbeitspaket 2.1.: Organisation und Begleitung der KonzeptionsphaseArbeitspaket 2.2.: Organisation und Begleitung der ThemenfindungsphaseArbeitspaket 2.3.: Organisation und Begleitung der ErarbeitungsphaseArbeitspaket 3: Evaluation und Weiterentwicklung in der UmsetzungsphaseOption 1: Wissenschaftliche BegleitungOption 2: High Level Treffen.
Der Dienstleistungsauftrag umfasst folgende ArbeitspaketeArbeitspaket 1: Durchführung der VorbereitungsphaseArbeitspaket 2: Organisation und Begleitung der DurchführungsphaseArbeitspaket 2.1.: Organisation und Begleitung der KonzeptionsphaseArbeitspaket 2.2.: Organisation und Begleitung der ThemenfindungsphaseArbeitspaket 2.3.: Organisation und Begleitung der ErarbeitungsphaseArbeitspaket 3: Evaluation und Weiterentwicklung in der UmsetzungsphaseOption 1: Wissenschaftliche BegleitungOption 2: High Level Treffen.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Unternehmens- und Managementberatung und zugehörige Dienste📦
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit (BMUB)
Postanschrift: Stresemannstraße 128-130
Postleitzahl: 10117
Postort: Berlin
Kontakt
Internetadresse: http://www.bmub.bund.de🌏
E-Mail: s.tobian@fz-juelich.de📧
Fax: +49 3020199-3334 📠
Mit der Abgabe seines Angebotes unterliegt der Bieter auch den Bestimmungen über nicht berücksichtigte Angebote gemäß § 62 VgV.
Weitere Bedingungen insbesondere Vorgaben zur Einreichung von Angeboten, sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen. Die kompletten Vergabeunterlagen werden unter der Plattform „subreport“ unter http://www.subreport.de unter Angabe der ELVIS-ID-Nr. (http://www.subreport.de/E24339973) kostenlos zur Verfügung gestellt. Eine vorherige Registrierung bei „subreport“ ist einmalig erforderlich. Diese ist ebenfalls kostenlos.
Zusätzliche Fragen über die Vergabeunterlagen und das Anschreiben stellen Sie bitte über die Auftragsplattform „subreport“ unter http://www.subreport.de, mit der ELVIS-ID-Nr. ein (http://www.subreport.de/E24339973). Die Vergabestelle wird allen bekannten Interessenten die Auskünfte schnellstmöglich, spätestens sechs Kalendertage vor Ablauf der Angebotsfrist über die Auftragsplattform „subreport“ erteilen. Nach diesem Termin ist die Möglichkeit der Auskunftserteilung nicht mehr gegeben. Daher bitten wir darum, die Nachfragen spätestens bis zum 18.10.2016 zu stellen.
Mit der Abgabe seines Angebotes unterliegt der Bieter auch den Bestimmungen über nicht berücksichtigte Angebote gemäß § 62 VgV.
Weitere Bedingungen insbesondere Vorgaben zur Einreichung von Angeboten, sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen. Die kompletten Vergabeunterlagen werden unter der Plattform „subreport“ unter http://www.subreport.de unter Angabe der ELVIS-ID-Nr. (http://www.subreport.de/E24339973) kostenlos zur Verfügung gestellt. Eine vorherige Registrierung bei „subreport“ ist einmalig erforderlich. Diese ist ebenfalls kostenlos.
Zusätzliche Fragen über die Vergabeunterlagen und das Anschreiben stellen Sie bitte über die Auftragsplattform „subreport“ unter http://www.subreport.de, mit der ELVIS-ID-Nr. ein (http://www.subreport.de/E24339973). Die Vergabestelle wird allen bekannten Interessenten die Auskünfte schnellstmöglich, spätestens sechs Kalendertage vor Ablauf der Angebotsfrist über die Auftragsplattform „subreport“ erteilen. Nach diesem Termin ist die Möglichkeit der Auskunftserteilung nicht mehr gegeben. Daher bitten wir darum, die Nachfragen spätestens bis zum 18.10.2016 zu stellen.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Ziel des Auftrages ist die Durchführung des unter Kapitel 4.13.1 Aktionsprogramm Klimaschutz 2020 vorgesehenen „Dialog mit der Wirtschaft“. Grundlage der Durchführung ist das mit dem Auftrag „Klimadialog – Wirtschaft macht Klimaschutz (FKZ 03KE0023) erstellte Detailkonzept (siehe Anlage 1a). Der im Aktionsprogramm Klimaschutz 2020 beschlossene „Dialog mit der Wirtschaft“ wird unter dem Namen „Forum Wirtschaft macht Klimaschutz“ (Arbeitstitel) umgesetzt. Der Auftragnehmer (AN) ist verantwortlich für die Vorbereitung und operationelle Durchführung des Gesamtprozesses. Das Forum soll im Ergebnis zu konkreten Maßnahmen zur Minderung von Treibhausgasemissionen in der Wirtschaft führen. Der Zeithorizont ist dabei das Jahr 2020 unter Berücksichtigung des Langfristziels 2050. Das Forum wird von der Wirtschaft selber getragen. Seine Durchführung wird flexibel gestaltet, um eine größere Einbindung und ein stärkeres Engagement durch die Teilnehmer zu erreichen. Die Umsetzung des Forums umfasst folgende Phasen: Das BMUB bereitet den Dialog gemeinsam mit einem Steering Committee in einer Vorbereitungsphase vor (u. a. Teilnehmerakquise, Bildung von Arbeitsgruppen, Organisation einer Auftaktveranstaltung). In einer nachfolgenden Konzeptionsphase erarbeiten die Teilnehmerinnen und Teilnehmer ein gemeinsames Grundverständnis für den Dialog und gehen anschließend in die Themenfindung für die Arbeitsgruppen. Abschließend gibt es eine Erarbeitungsphase, in denen die Teilnehmer Maßnahmen festlegen, die sie bzw. die durch sie vertretenen Unternehmen bzw. Institutionen konkret umsetzen wollen. Die Umsetzungsphase schließt sich nach einer großen Abschlussveranstaltung an, wobei es eine Evaluierung und Weiterentwicklung des Dialoges gibt. Der Dialog wird von einem Projektteam (dem AN), einem Steering Committee (beratend tätig, bestehend aus Teilnehmern des Dialogs, BMUB, Wirtschaftsverband), wissenschaftlichem Begleitteam (für ad hoc Anfragen aus Arbeitsgruppen und Steering Committee) und dem BMUB (hat Hoheit über das Projekt) begleitet.
Ziel des Auftrages ist die Durchführung des unter Kapitel 4.13.1 Aktionsprogramm Klimaschutz 2020 vorgesehenen „Dialog mit der Wirtschaft“. Grundlage der Durchführung ist das mit dem Auftrag „Klimadialog – Wirtschaft macht Klimaschutz (FKZ 03KE0023) erstellte Detailkonzept (siehe Anlage 1a). Der im Aktionsprogramm Klimaschutz 2020 beschlossene „Dialog mit der Wirtschaft“ wird unter dem Namen „Forum Wirtschaft macht Klimaschutz“ (Arbeitstitel) umgesetzt. Der Auftragnehmer (AN) ist verantwortlich für die Vorbereitung und operationelle Durchführung des Gesamtprozesses. Das Forum soll im Ergebnis zu konkreten Maßnahmen zur Minderung von Treibhausgasemissionen in der Wirtschaft führen. Der Zeithorizont ist dabei das Jahr 2020 unter Berücksichtigung des Langfristziels 2050. Das Forum wird von der Wirtschaft selber getragen. Seine Durchführung wird flexibel gestaltet, um eine größere Einbindung und ein stärkeres Engagement durch die Teilnehmer zu erreichen. Die Umsetzung des Forums umfasst folgende Phasen: Das BMUB bereitet den Dialog gemeinsam mit einem Steering Committee in einer Vorbereitungsphase vor (u. a. Teilnehmerakquise, Bildung von Arbeitsgruppen, Organisation einer Auftaktveranstaltung). In einer nachfolgenden Konzeptionsphase erarbeiten die Teilnehmerinnen und Teilnehmer ein gemeinsames Grundverständnis für den Dialog und gehen anschließend in die Themenfindung für die Arbeitsgruppen. Abschließend gibt es eine Erarbeitungsphase, in denen die Teilnehmer Maßnahmen festlegen, die sie bzw. die durch sie vertretenen Unternehmen bzw. Institutionen konkret umsetzen wollen. Die Umsetzungsphase schließt sich nach einer großen Abschlussveranstaltung an, wobei es eine Evaluierung und Weiterentwicklung des Dialoges gibt. Der Dialog wird von einem Projektteam (dem AN), einem Steering Committee (beratend tätig, bestehend aus Teilnehmern des Dialogs, BMUB, Wirtschaftsverband), wissenschaftlichem Begleitteam (für ad hoc Anfragen aus Arbeitsgruppen und Steering Committee) und dem BMUB (hat Hoheit über das Projekt) begleitet.
Teilnehmen sollen Unternehmen aus den Bereichen Bauen & Wohnen, Handel, Logistik & Transport, Dienstleistungen, Grundstoffe & Chemie, Industrie- und Verbrauchsgüter sowie Konsumgüter. Arbeitsgruppen sollen in diesen sechs Bereichen errichtet werden. Die Teilnehmer sind jedoch frei, weitere Arbeitsgruppen oder Unterarbeitsgruppen zu bilden. Weitere Informationen zur geplanten Konzeption, zu den Elementen und zur vorgesehenen Gesamtprojektorganisation des „Forums Wirtschaft macht Klimaschutz“ finden sich im Detailkonzept.
Teilnehmen sollen Unternehmen aus den Bereichen Bauen & Wohnen, Handel, Logistik & Transport, Dienstleistungen, Grundstoffe & Chemie, Industrie- und Verbrauchsgüter sowie Konsumgüter. Arbeitsgruppen sollen in diesen sechs Bereichen errichtet werden. Die Teilnehmer sind jedoch frei, weitere Arbeitsgruppen oder Unterarbeitsgruppen zu bilden. Weitere Informationen zur geplanten Konzeption, zu den Elementen und zur vorgesehenen Gesamtprojektorganisation des „Forums Wirtschaft macht Klimaschutz“ finden sich im Detailkonzept.
Der Dienstleistungsauftrag umfasst folgende Arbeitspakete
Arbeitspaket 1: Durchführung der Vorbereitungsphase
Arbeitspaket 2: Organisation und Begleitung der Durchführungsphase
Arbeitspaket 2.1.: Organisation und Begleitung der Konzeptionsphase
Arbeitspaket 2.2.: Organisation und Begleitung der Themenfindungsphase
Arbeitspaket 2.3.: Organisation und Begleitung der Erarbeitungsphase
Arbeitspaket 3: Evaluation und Weiterentwicklung in der Umsetzungsphase
Option 1: Wissenschaftliche Begleitung
Option 2: High Level Treffen.
Menge oder Umfang:
Der Dienstleistungsauftrag umfasst folgende Arbeitspakete
Arbeitspaket 1: Durchführung der Vorbereitungsphase
Arbeitspaket 2: Organisation und Begleitung der Durchführungsphase
Arbeitspaket 2.1.: Organisation und Begleitung der Konzeptionsphase
Arbeitspaket 2.2.: Organisation und Begleitung der Themenfindungsphase
Arbeitspaket 2.3.: Organisation und Begleitung der Erarbeitungsphase
Arbeitspaket 3: Evaluation und Weiterentwicklung in der Umsetzungsphase
Option 1: Wissenschaftliche Begleitung
Option 2: High Level Treffen.
Beschreibung der Optionen:
Option 1: Wissenschaftliche Begleitung
Die wissenschaftliche Begleitung (punktuelle externe Expertise aus unterschiedlichen ökonomischen und technischen Themenfeldern) wird durch diesen Auftrag mit abgedeckt, d.h. der AN kalkuliert die von der wissenschaftlichen Begleitung erwarteten ad hoc Aufgaben im Angebot optional mit ein. Für die optionalen Ad hoc Anfragen sollen in der Kalkulation 72 Per-sonentage (PT) (8 Arbeitsstunden pro PT) kalkuliert werden (2 PT pro Projektmonat). In der Kalkulation sind die Kosten für die Option einmal mit einem Gesamtpreis je Option und je Einzelposition (je PT) separat als Anlage auszuweisen. Im Angebotsformblatt (Anlage 4 der Vergabeunterlagen) ist ein Optionspreis nur als Gesamtpreis auszuweisen. Die Optionen können innerhalb der Laufzeit jederzeit gezogen werden.
Die wissenschaftliche Begleitung (punktuelle externe Expertise aus unterschiedlichen ökonomischen und technischen Themenfeldern) wird durch diesen Auftrag mit abgedeckt, d.h. der AN kalkuliert die von der wissenschaftlichen Begleitung erwarteten ad hoc Aufgaben im Angebot optional mit ein. Für die optionalen Ad hoc Anfragen sollen in der Kalkulation 72 Per-sonentage (PT) (8 Arbeitsstunden pro PT) kalkuliert werden (2 PT pro Projektmonat). In der Kalkulation sind die Kosten für die Option einmal mit einem Gesamtpreis je Option und je Einzelposition (je PT) separat als Anlage auszuweisen. Im Angebotsformblatt (Anlage 4 der Vergabeunterlagen) ist ein Optionspreis nur als Gesamtpreis auszuweisen. Die Optionen können innerhalb der Laufzeit jederzeit gezogen werden.
Option 2: High Level Treffen
Der AN organisiert jährlich ein 2-stündiges High Level Treffen mit der Leitungsebene des BMUB und Geschäftsführern von 10-15 ausgewählten teilnehmenden Unternehmen (Anzahl TN bis zu 25). Das High Level Treffen soll in geeigneten Räumlichkeiten außerhalb des BMUB stattfinden. Der AN übernimmt die Vorbereitung und Dokumentation der Treffen. In der Kalkulation und im Angebot sind die Kosten für die Option separat als Anlage auszuweisen.
Der AN organisiert jährlich ein 2-stündiges High Level Treffen mit der Leitungsebene des BMUB und Geschäftsführern von 10-15 ausgewählten teilnehmenden Unternehmen (Anzahl TN bis zu 25). Das High Level Treffen soll in geeigneten Räumlichkeiten außerhalb des BMUB stattfinden. Der AN übernimmt die Vorbereitung und Dokumentation der Treffen. In der Kalkulation und im Angebot sind die Kosten für die Option separat als Anlage auszuweisen.
Im Angebotsformblatt (Anlage 4 der Vergabeunterlagen) ist ein Optionspreis als Gesamtpreis auszuweisen.
Dauer: 36 Monate Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Standort des Auftragnehmers, des Auftraggebers und weitere Orte in Deutschland.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Angaben zur Eignung bzw. zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen: Anforderungen für Bieter / Bietergemeinschaften / notwendige Unterauftragnehmer
Öffentliche Aufträge werden gemäß § 122 Abs. 1 GWB an fachkundige und leistungsfähige (geeignete) Unternehmen vergeben, die nicht nach den §§ 123 oder 124 GWB ausgeschlossen worden sind.
Zum Nachweis der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen nach §§ 123 und 124 GWB sind die im Folgenden genannten Unterlagen in Form von Eigenerklärungen mit dem Angebot vorzulegen. Der Auftraggeber behält sich vor, die Richtigkeit der im Angebot abgegebenen Erklärungen durch Vorlage von Nachweisen zu überprüfen.
Zum Nachweis der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen nach §§ 123 und 124 GWB sind die im Folgenden genannten Unterlagen in Form von Eigenerklärungen mit dem Angebot vorzulegen. Der Auftraggeber behält sich vor, die Richtigkeit der im Angebot abgegebenen Erklärungen durch Vorlage von Nachweisen zu überprüfen.
Im Falle einer Zusammenarbeit mit anderen Unternehmen zur Abdeckung des gesamten Leistungsspektrums, z. B. in Form einer Bietergemeinschaft oder bei Einsatz eines notwendigen Unterauftragnehmers (Eignungsleihe nach § 47 VgV), sind die für die Prüfung der persönlichen Lage sowie der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit erforderlichen Unterlagen für jedes Bietergemeinschaftsmitglied sowie für den notwendigen Unterauftragnehmer und die Nachweise der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit für mindestens ein Mitglied der Bietergemeinschaft, den Bieter bzw. für den notwendigen Unterauftragnehmer vorzulegen. Die technische und berufliche Leistungsfähigkeit eines Mitglieds/einzelner Mitglieder einer Bietergemeinschaft, des Bieters bzw. eines notwendigen Unterauftragnehmers reicht zur Annahme der Eignung der Bietergemeinschaft/des Bieters nur aus, wenn dieses Mitglied/diese Mitglieder der Bietergemeinschaft/der Bieter/der notwendige Unterauftragnehmer nach der internen Arbeitsverteilung für die Durchführung der jeweiligen Leistung zuständig sein soll/sollen. Die interne Leistungsverteilung ist mit dem Angebot darzulegen, insbesondere wenn entsprechende Erklärungen nur für ein Mitglied/einzelne Mitglieder der Bietergemeinschaft/den Bieter/den notwendigen Unterauftragnehmer vorgelegt wird. Wird der Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit durch ein Mitglied/einzelne Mitglieder der Bietergemeinschaft/den Bieter/den notwendigen Unterauftragnehmer erbracht, welche/s/r nach der internen Arbeitsverteilung für diesen Leistungsteil im Rahmen der ausgeschriebene Leistung zuständig ist/sind, wird die Bietergemeinschaft/der Bieter als Ganzes als technisch leistungsfähig angesehen.
Im Falle einer Zusammenarbeit mit anderen Unternehmen zur Abdeckung des gesamten Leistungsspektrums, z. B. in Form einer Bietergemeinschaft oder bei Einsatz eines notwendigen Unterauftragnehmers (Eignungsleihe nach § 47 VgV), sind die für die Prüfung der persönlichen Lage sowie der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit erforderlichen Unterlagen für jedes Bietergemeinschaftsmitglied sowie für den notwendigen Unterauftragnehmer und die Nachweise der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit für mindestens ein Mitglied der Bietergemeinschaft, den Bieter bzw. für den notwendigen Unterauftragnehmer vorzulegen. Die technische und berufliche Leistungsfähigkeit eines Mitglieds/einzelner Mitglieder einer Bietergemeinschaft, des Bieters bzw. eines notwendigen Unterauftragnehmers reicht zur Annahme der Eignung der Bietergemeinschaft/des Bieters nur aus, wenn dieses Mitglied/diese Mitglieder der Bietergemeinschaft/der Bieter/der notwendige Unterauftragnehmer nach der internen Arbeitsverteilung für die Durchführung der jeweiligen Leistung zuständig sein soll/sollen. Die interne Leistungsverteilung ist mit dem Angebot darzulegen, insbesondere wenn entsprechende Erklärungen nur für ein Mitglied/einzelne Mitglieder der Bietergemeinschaft/den Bieter/den notwendigen Unterauftragnehmer vorgelegt wird. Wird der Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit durch ein Mitglied/einzelne Mitglieder der Bietergemeinschaft/den Bieter/den notwendigen Unterauftragnehmer erbracht, welche/s/r nach der internen Arbeitsverteilung für diesen Leistungsteil im Rahmen der ausgeschriebene Leistung zuständig ist/sind, wird die Bietergemeinschaft/der Bieter als Ganzes als technisch leistungsfähig angesehen.
Persönliche Lage des Bieters
— Beschreibung des Anbieters (Organisationsform, Profil, Kompetenzschwerpunkte, vollständige Anschrift, Bankverbindung: IBAN und BIC, Kontaktperson mit Telefon-, Faxnummer und E-Mail) und der Partner (Organisationsform, Profil, Kompetenzschwerpunkte, vollständige Anschrift);
— Beschreibung des Anbieters (Organisationsform, Profil, Kompetenzschwerpunkte, vollständige Anschrift, Bankverbindung: IBAN und BIC, Kontaktperson mit Telefon-, Faxnummer und E-Mail) und der Partner (Organisationsform, Profil, Kompetenzschwerpunkte, vollständige Anschrift);
— Im Falle des Einsatzes eines Nachunternehmers zum Nachweis der Leistungsfähigkeit und Fachkunde zur Abdeckung des gesamten Leistungsspektrums (Einsatz eines notwendigen Unterauftragnehmers) ist eine Eigenerklärung über die Zusammenarbeit mit dem notwendigen Unterauftragnehmer im Falle eines Zuschlags mit dem Angebot vorzulegen. In dieser Erklärung ist der notwendigen Unterauftragnehmer zu benennen und es ist eine mit Originalunterschrift versehene Verpflichtungserklärung des notwendigen Unterauftragnehmers vorzulegen, dass dem Bieter im Falle eines Zuschlags die erforderlichen Mittel/Ressourcen des Unterauftragnehmers bei der Erfüllung des Vertrages zur Verfügung stehen. In dieser Erklärung sind der Inhalt der Unterauftragnehmerleistung und der Preis für diese Leistung anzugeben. (Hierzu sind die Formblätter „Erklärung zur Zusammenarbeit mit einem notwendigen Unterauftragnehmer“ und „Verpflichtungserklärung des notwendigen Unterauftragnehmers“ zu nutzen.);
— Im Falle des Einsatzes eines Nachunternehmers zum Nachweis der Leistungsfähigkeit und Fachkunde zur Abdeckung des gesamten Leistungsspektrums (Einsatz eines notwendigen Unterauftragnehmers) ist eine Eigenerklärung über die Zusammenarbeit mit dem notwendigen Unterauftragnehmer im Falle eines Zuschlags mit dem Angebot vorzulegen. In dieser Erklärung ist der notwendigen Unterauftragnehmer zu benennen und es ist eine mit Originalunterschrift versehene Verpflichtungserklärung des notwendigen Unterauftragnehmers vorzulegen, dass dem Bieter im Falle eines Zuschlags die erforderlichen Mittel/Ressourcen des Unterauftragnehmers bei der Erfüllung des Vertrages zur Verfügung stehen. In dieser Erklärung sind der Inhalt der Unterauftragnehmerleistung und der Preis für diese Leistung anzugeben. (Hierzu sind die Formblätter „Erklärung zur Zusammenarbeit mit einem notwendigen Unterauftragnehmer“ und „Verpflichtungserklärung des notwendigen Unterauftragnehmers“ zu nutzen.);
— Im Falle von Bietergemeinschaften sind im Angebot der Name der Bietergemeinschaft, die Mitglieder der Bietergemeinschaft und das geschäfts- und federführende Bietergemeinschaftsmitglied zu benennen. Mit dem Angebot ist außerdem eine von allen Bietergemeinschaftsmitgliedern im Original unterschriebene Erklärung abzugeben, dass im Falle der Auftragserteilung ein Konsortialvertrag geschlossen wird, dass jedes Bietergemeinschaftsmitglied für die vertragsgemäße Ausführung der Leistung als Gesamtschuldner haftet, dass das geschäfts- und federführende Bietergemeinschaftsmitglied als bevollmächtigter Vertreter die aufgeführten Bietergemeinschaftsmitglieder gegenüber der Vergabestelle vertritt und insbesondere berechtigt ist, das Angebot abzugeben, den Vertrag abzuschließen sowie mit Wirkung für jedes Mitglied ohne Einschränkung Zahlungen anzunehmen. Es sind außerdem nachvollziehbare Aussagen zur Aufgabenteilung innerhalb der Bietergemeinschaft zu treffen. Bei Angeboten von Bietergemeinschaften ist zu erklären, dass keine unzulässigen wettbewerbsbeschränkenden Abreden getroffen wurden und darzulegen, dass die Zusammenarbeit kartellrechtlich zulässig ist. Das kann z.B. durch Angabe der Gründe erfolgen, die zu der Kooperation geführt haben. (Hierzu ist das Formblatt „Erklärung Bewerber-/Bietergemeinschaft“ zu nutzen.);
— Im Falle von Bietergemeinschaften sind im Angebot der Name der Bietergemeinschaft, die Mitglieder der Bietergemeinschaft und das geschäfts- und federführende Bietergemeinschaftsmitglied zu benennen. Mit dem Angebot ist außerdem eine von allen Bietergemeinschaftsmitgliedern im Original unterschriebene Erklärung abzugeben, dass im Falle der Auftragserteilung ein Konsortialvertrag geschlossen wird, dass jedes Bietergemeinschaftsmitglied für die vertragsgemäße Ausführung der Leistung als Gesamtschuldner haftet, dass das geschäfts- und federführende Bietergemeinschaftsmitglied als bevollmächtigter Vertreter die aufgeführten Bietergemeinschaftsmitglieder gegenüber der Vergabestelle vertritt und insbesondere berechtigt ist, das Angebot abzugeben, den Vertrag abzuschließen sowie mit Wirkung für jedes Mitglied ohne Einschränkung Zahlungen anzunehmen. Es sind außerdem nachvollziehbare Aussagen zur Aufgabenteilung innerhalb der Bietergemeinschaft zu treffen. Bei Angeboten von Bietergemeinschaften ist zu erklären, dass keine unzulässigen wettbewerbsbeschränkenden Abreden getroffen wurden und darzulegen, dass die Zusammenarbeit kartellrechtlich zulässig ist. Das kann z.B. durch Angabe der Gründe erfolgen, die zu der Kooperation geführt haben. (Hierzu ist das Formblatt „Erklärung Bewerber-/Bietergemeinschaft“ zu nutzen.);
— Erklärung mit Originalunterschrift, dass beim Bieter/Konsortialpartner/notwendigen Unterauftragnehmer sämtliche Ausschlussgründe des §…
… 123 GWB nicht gegeben sind (hierzu ist das Formblatt „Bietererklärung nach § 123 GWB“ zu nutzen);
… 124 GWB nicht gegeben sind (hierzu ist das Formblatt „Bietererklärung nach § 124 GWB“ zu nutzen);
— Erklärung gemäß § 19 Abs. 3 des Gesetzes zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (Mindestlohngesetz-MiLOG) (hierzu ist das Formblatt „Eigenerklärung gemäß § 19 Abs. 3 des Gesetzes zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (Mindestlohngesetz-MiLOG)“ zu nutzen);
— Erklärung gemäß § 19 Abs. 3 des Gesetzes zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (Mindestlohngesetz-MiLOG) (hierzu ist das Formblatt „Eigenerklärung gemäß § 19 Abs. 3 des Gesetzes zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (Mindestlohngesetz-MiLOG)“ zu nutzen);
Die Vergabestelle behält sich vor, fehlende Erklärungen und Nachweise gemäß § 56 Abs. 2 VgV nachzufordern. Die Nichtvorlage der geforderten bzw. nachgeforderten Unterlagen führt gemäß § 57 Abs. 1 Nr. 2 VgV zum Ausschluss des Angebotes.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
— Erklärung über den Gesamtumsatz des Bieters/Konsortialpartners/notwendigen Unterauftragnehmers bezogen auf die letzten 3 Geschäftsjahre, getrennt nach Jahren. Sofern aus einem berechtigten Grund keine entsprechenden Angaben verfügbar sind, so kann die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit durch andere geeignete Unterlagen (z. B. Auszug aus dem Businessplan mit Umsatzprognose, erwartete oder vorläufige Umsatzzahl) belegt werden.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
— Erklärung über den Gesamtumsatz des Bieters/Konsortialpartners/notwendigen Unterauftragnehmers bezogen auf die letzten 3 Geschäftsjahre, getrennt nach Jahren. Sofern aus einem berechtigten Grund keine entsprechenden Angaben verfügbar sind, so kann die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit durch andere geeignete Unterlagen (z. B. Auszug aus dem Businessplan mit Umsatzprognose, erwartete oder vorläufige Umsatzzahl) belegt werden.
Die Vergabestelle behält sich vor, fehlende Erklärungen und Nachweise gemäß § 56 Abs. 2 VgV nachzufordern. Die Nichtvorlage der geforderten bzw. nachgeforderten Unterlagen führt gemäß § 57 Abs. 1 Nr. 2 VgV zum Ausschluss des Angebotes.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
— Liste mit Darstellung der zu diesem Auftrag vergleichbaren Arbeiten/Referenzaufträge des Bieters/Konsortialpartners/notwendigen Unterauftragnehmers (bezogen auf das Unternehmen bzw. die Einrichtung):
Aussagekräftige Darstellung von Referenzen, die mit dem Ausschreibungsgegenstand vergleichbar sind und nicht älter als 3 Jahre sind. Als geeignete Referenzen gelten vom Bieter/Konsortialpartner/notwendigen Unterauftragnehmer durchgeführte Aufträge bzw. bearbeitete Projekte.
Aussagekräftige Darstellung von Referenzen, die mit dem Ausschreibungsgegenstand vergleichbar sind und nicht älter als 3 Jahre sind. Als geeignete Referenzen gelten vom Bieter/Konsortialpartner/notwendigen Unterauftragnehmer durchgeführte Aufträge bzw. bearbeitete Projekte.
— Nachweise zur Qualifikation des Projektteams und des Projektleiters:
o abschließende Benennung aller vorgesehenen Mitglieder des Kernteams und des Projektleiters mit Angabe, wer welche Leistung erbringt;
o Angabe ihrer Qualifikationen (Angaben zum beruflichen Werdegang und Abschluss, Erfahrungen wie z. B. entsprechende Vorarbeiten und Veröffentlichungen).
Insgesamt müssen entweder durch die Referenzen des Bieters oder die Qualifikation des Projektteams folgende Voraussetzungen/Eignungskriterien erfüllt sein, damit die Referenzen als vergleichbar angesehen werden und die technische und berufliche Leistungsfähigkeit insgesamt erfüllt ist:
Insgesamt müssen entweder durch die Referenzen des Bieters oder die Qualifikation des Projektteams folgende Voraussetzungen/Eignungskriterien erfüllt sein, damit die Referenzen als vergleichbar angesehen werden und die technische und berufliche Leistungsfähigkeit insgesamt erfüllt ist:
1. Kenntnisse und Erfahrungen im Bereich der Organisation, Durchführung und Nachbereitung von Beteiligungsverfahren der Wirtschaft für Bundesländer oder den Bund, vorzugsweise in einem der Bereiche Klimaschutz, Umwelt, Nachhaltigkeit.
2. Kompetenzen und Erfahrungen in der Moderation von Arbeitsgruppen/ Workshops.
3. Kompetenzen und Erfahrungen in der Konzeption oder Durchführung von öffentlichkeitswirksamen Veranstaltungen für Bundes-oder Landesministerien.
4. Kenntnisse von rechtlichen, technischen und wirtschaftlichen Rahmenbedingungen im Bereich von Klimathemen, insbesondere Dekarbonisierungsstrategien von Unternehmen.
5. Erfahrungen mit der Unterstützung politischer Prozesse/Akteure im Bereich der Klimapolitik (z.B. durch Mitwirkung an Studien im Bereich Klimapolitik) mit Schnittstellen zur Wirtschaftspolitik (z. B. Themenbereiche „Klimaschutz in der Wirtschaft“, „Klimaschutz im Mittelstand“).
5. Erfahrungen mit der Unterstützung politischer Prozesse/Akteure im Bereich der Klimapolitik (z.B. durch Mitwirkung an Studien im Bereich Klimapolitik) mit Schnittstellen zur Wirtschaftspolitik (z. B. Themenbereiche „Klimaschutz in der Wirtschaft“, „Klimaschutz im Mittelstand“).
6. Erfahrungen in der Zusammenarbeit mit Unternehmen oder Kammern oder Verbänden, idealerweise mit breitem Kontaktenetzwerk in der Wirtschaft.
Es sind zu den Punkten 1. bis 6. jeweils mindestens 2 Referenzen (entweder im Rahmen der Darstellung der Referenzaufträge des Bieters oder im Rahmen der Qualifikation des Projektteams und des Projektleiters) auf je max. 2 DIN A4-Seiten aussagekräftig zu beschreiben. Die Referenzen sind den einzelnen Eignungskriterien zuzuordnen. Bei der Beschreibung der Referenzen sind folgende Angaben erforderlich (eine einfache Auflistung der Referenzen ist nicht ausreichend):
Es sind zu den Punkten 1. bis 6. jeweils mindestens 2 Referenzen (entweder im Rahmen der Darstellung der Referenzaufträge des Bieters oder im Rahmen der Qualifikation des Projektteams und des Projektleiters) auf je max. 2 DIN A4-Seiten aussagekräftig zu beschreiben. Die Referenzen sind den einzelnen Eignungskriterien zuzuordnen. Bei der Beschreibung der Referenzen sind folgende Angaben erforderlich (eine einfache Auflistung der Referenzen ist nicht ausreichend):
o Projektbezeichnung
o Projektinhalt
o Projektlaufzeit
o Projektvolumen
o Auftraggeber
o erbrachte Leistungen innerhalb des Projektes
o Vergleichbarkeit mit dem hier ausgeschriebenen Auftragsgegenstand (ggf. Bezug zum Arbeitspaket/Arbeitsschritt)
Die Vergabestelle behält sich vor, fehlende Erklärungen und Nachweise gemäß § 56 Abs. 2 VgV nachzufordern. Die Nichtvorlage der geforderten bzw. nachgeforderten Unterlagen führt gemäß § 57 Abs. 1 Nr. 2 VgV zum Ausschluss des Angebotes.
Auftragsausführung
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln:
Der Vertrag wird auf Basis des beigefügten Muster Vertragsentwurf geschlossen. Zu den Vertragsbestandteilen zählen insbesondere die Leistungsbeschreibung, die Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen (VOL/B) sowie das Angebot des Auftragnehmers. Zusätzlich gilt – soweit zutreffend – die Anlage Hinweise für Zahlungsempfänger.
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln
Der Vertrag wird auf Basis des beigefügten Muster Vertragsentwurf geschlossen. Zu den Vertragsbestandteilen zählen insbesondere die Leistungsbeschreibung, die Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen (VOL/B) sowie das Angebot des Auftragnehmers. Zusätzlich gilt – soweit zutreffend – die Anlage Hinweise für Zahlungsempfänger.
Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftragnehmers werden nicht Bestandteil des Vertrages.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
Bietergemeinschaften müssen eine gesamtschuldnerische Haftungserklärung abgeben. Zu den Teilnahmebedingungen III.2).
Sonstige besondere Bedingungen: Die Bedingungen sind in den Vergabeunterlagen festgelegt.
Namen und berufliche Qualifikationen des Personals ✅
Verfahren
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2017-01-31 📅
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️
Mit der Abgabe seines Angebotes unterliegt der Bieter auch den Bestimmungen über nicht berücksichtigte Angebote gemäß § 62 VgV.
Weitere Bedingungen insbesondere Vorgaben zur Einreichung von Angeboten, sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen. Die kompletten Vergabeunterlagen werden unter der Plattform „subreport“ unter http://www.subreport.de unter Angabe der ELVIS-ID-Nr. (http://www.subreport.de/E24339973) kostenlos zur Verfügung gestellt. Eine vorherige Registrierung bei „subreport“ ist einmalig erforderlich. Diese ist ebenfalls kostenlos.
Weitere Bedingungen insbesondere Vorgaben zur Einreichung von Angeboten, sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen. Die kompletten Vergabeunterlagen werden unter der Plattform „subreport“ unter http://www.subreport.de unter Angabe der ELVIS-ID-Nr. (http://www.subreport.de/E24339973) kostenlos zur Verfügung gestellt. Eine vorherige Registrierung bei „subreport“ ist einmalig erforderlich. Diese ist ebenfalls kostenlos.
Zusätzliche Fragen über die Vergabeunterlagen und das Anschreiben stellen Sie bitte über die Auftragsplattform „subreport“ unter http://www.subreport.de, mit der ELVIS-ID-Nr. ein (http://www.subreport.de/E24339973). Die Vergabestelle wird allen bekannten Interessenten die Auskünfte schnellstmöglich, spätestens sechs Kalendertage vor Ablauf der Angebotsfrist über die Auftragsplattform „subreport“ erteilen. Nach diesem Termin ist die Möglichkeit der Auskunftserteilung nicht mehr gegeben. Daher bitten wir darum, die Nachfragen spätestens bis zum 18.10.2016 zu stellen.
Zusätzliche Fragen über die Vergabeunterlagen und das Anschreiben stellen Sie bitte über die Auftragsplattform „subreport“ unter http://www.subreport.de, mit der ELVIS-ID-Nr. ein (http://www.subreport.de/E24339973). Die Vergabestelle wird allen bekannten Interessenten die Auskünfte schnellstmöglich, spätestens sechs Kalendertage vor Ablauf der Angebotsfrist über die Auftragsplattform „subreport“ erteilen. Nach diesem Termin ist die Möglichkeit der Auskunftserteilung nicht mehr gegeben. Daher bitten wir darum, die Nachfragen spätestens bis zum 18.10.2016 zu stellen.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: info@bundeskartellamt.bund.de📧
Telefon: +49 22894990📞
Internetadresse: http://www.bundeskartellamt.de🌏
Fax: +49 2289499163 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Solange ein wirksamer Zuschlag (Vertragsschluss) noch nicht erteilt ist, kann als Rechtsbehelf ein
Nachprüfungsantrag bei der unter VI. 4.1 genannten Stelle gestellt werden. Informationen hierzu können §§ 160, 161 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) entnommen werden.
Bieter müssen Vergaberechtsverstöße gegenüber der Kontaktstelle des Auftraggebers innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen bei der unter I.1) genannten Kontaktstelle (Vergabestelle) gerügt haben, bevor sie einen Nachprüfungsantrag stellen. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung bzw. erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber (o. g. Kotaktstelle) zu rügen.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Bieter müssen Vergaberechtsverstöße gegenüber der Kontaktstelle des Auftraggebers innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen bei der unter I.1) genannten Kontaktstelle (Vergabestelle) gerügt haben, bevor sie einen Nachprüfungsantrag stellen. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung bzw. erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber (o. g. Kotaktstelle) zu rügen.
Der Nachprüfungsantrag ist gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Dies gilt gemäß § 160 Abs. 3 Satz 2 GWB nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des öffentlichen Auftrag nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Der Nachprüfungsantrag ist gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Dies gilt gemäß § 160 Abs. 3 Satz 2 GWB nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des öffentlichen Auftrag nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB.
Ein Nachprüfungsantrag auf Feststellung der Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 GWB ist nach § 135 Abs. 2 GWB innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss, geltend zu machen. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Ein Nachprüfungsantrag auf Feststellung der Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 GWB ist nach § 135 Abs. 2 GWB innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss, geltend zu machen. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Bieter deren Angebote nicht berücksichtigt werden, werden grundsätzlich vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB informiert.
Quelle: OJS 2016/S 186-334728 (2016-09-22)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2016-12-13) Objekt Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Mit der Abgabe seines Angebotes unterliegt der Bieter auch den Bestimmungen über nicht berücksichtigte Angebote gemäß § 62 VgV. Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt worden sind, sind vor dem Zuschlag gem. § 134 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) informiert worden.
Mit der Abgabe seines Angebotes unterliegt der Bieter auch den Bestimmungen über nicht berücksichtigte Angebote gemäß § 62 VgV. Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt worden sind, sind vor dem Zuschlag gem. § 134 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) informiert worden.
Verfahren Vergabekriterien
Kriterium: 1. Inhaltliche und technische Qualität des Angebotes: (45)
2. Preis für Angebot ohne Option: (26)
3. Organisatorische Umsetzung: (25)
4. Preis für Angebot Option: (4)
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2016-12-12 📅
Name: Ernst & Young GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Postanschrift: Friedrichstr. 140
Postort: Berlin
Postleitzahl: 10117
Land: Deutschland 🇩🇪 Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 2
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Nachprüfungsantrag bei der unter VI.3.1) genannten Stelle gestellt werden. Informationen hierzu können §§ 160, 161 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB ) entnommen werden. Bieter müssen Vergaberechtsverstöße gegenüber der Kontaktstelle des Auftraggebers innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen bei der unter I.1) genannten Kontaktstelle (Vergabestelle) gerügt haben, bevor sie einen Nachprüfungsantrag stellen. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung bzw. erst aufgrund der Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Angebotsfrist bzw. der Frist für die Einreichung der Teilnahmeanträge bei der o.g. Stelle zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist gemäß § 160 Abs.3 GWB unzulässig, wenn er nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt worden ist oder wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Dies gilt gem. § 160 Abs. 4 nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Nachprüfungsantrag bei der unter VI.3.1) genannten Stelle gestellt werden. Informationen hierzu können §§ 160, 161 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB ) entnommen werden. Bieter müssen Vergaberechtsverstöße gegenüber der Kontaktstelle des Auftraggebers innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen bei der unter I.1) genannten Kontaktstelle (Vergabestelle) gerügt haben, bevor sie einen Nachprüfungsantrag stellen. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung bzw. erst aufgrund der Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Angebotsfrist bzw. der Frist für die Einreichung der Teilnahmeanträge bei der o.g. Stelle zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist gemäß § 160 Abs.3 GWB unzulässig, wenn er nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt worden ist oder wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Dies gilt gem. § 160 Abs. 4 nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB.
Ein Nachprüfungsantrag auf Feststellung der Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 GWB ist innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrages, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamtkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. (vgl. § 135 Abs. 2 GWB). Grundsätzlich werden Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden, vor dem Zuschlag gemäß § 134 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) informiert.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Ein Nachprüfungsantrag auf Feststellung der Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 GWB ist innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrages, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamtkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. (vgl. § 135 Abs. 2 GWB). Grundsätzlich werden Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden, vor dem Zuschlag gemäß § 134 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) informiert.