Durchführung des Gebietsmanagements und Erstellung des Integrierten Entwicklungskonzeptes (inkl. eines Gutachtens zur Förderung der Wohnfunktion in der Harburger Innenstadt) im Fördergebiet der Integrierten Stadtteilentwicklung Harburger Innenstadt / Eißendorf-Ost

Freie und Hansestadt Hamburg

Die Freie und Hansestadt Hamburg -Bezirksamt Harburg – als Auftraggeber beabsichtigt
die Gebietsentwicklung Harburger Innenstadt / Eißendorf-Ost und die Erstellung des Integrierten Entwicklungskonzeptes (inkl. eines Gutachtens zur Förderung der Wohnfunktion in der Harburger Innenstadt) im Fördergebiet der Integrierten Stadtteilentwicklung Harburger Innenstadt / Eißendorf-Ost zu vergeben.
Das förmliche Ausschreibungsverfahren für diese Ausschreibung wird durch die Finanzbehörde der Freien und Hansestadt Hamburg durchgeführt.
Durch den Auftragnehmer sind im Rahmen der Gebietsentwicklung Innenstadt Harburg / Eißendorf – Ost folgende Leistungen in den Programmen der Städtebauförderung Soziale Stadt und Aktive Stadt- und Ortsteilzentren zu erbringen:
Der Auftragnehmer (Quartiersentwickler) muss zunächst unter Beteiligung der Bewohnerinnen und Bewohner, Vertretern der lokalen Ökonomie sowie lokaler Akteure und in Abstimmung mit den Wohnungsunternehmen, der Kommunalpolitik, dem Bezirksamt Harburg und den betroffenen Fachbehörden ein Integriertes Entwicklungskonzept aufstellen und im Weiteren umsetzen. Parallel zur Aufstellung des Konzeptes sind erste vorgezogene Maßnahmen in Abstimmung mit der Auftraggeberin zu bearbeiten.
Der Auftrag wird u.a. folgende Aufgaben umfassen:
— Erarbeitung eines Integrierten Entwicklungskonzepts inklusive eines Zeit-Maßnahme-Kosten-Plans für das Quartier im ersten Vertragsjahr,
— Entwicklung von Umsetzungsstrategien zur Erreichung der Entwicklungsziele,
— Initiieren und Fördern von Einzelprojekten und Maßnahmen, projektbezogene Qualitäts- und Kostensicherung
— Organisation der Beteiligungsprozesse und Aktivierung der Bevölkerung und sonstiger Akteure im Quartier, Einbezug unterschiedlicher kultureller und sozialer Gruppen, Aktivierung von Migranten / Migrantinnen und bildungsferner Schichten
— Wirtschaftsförderung und Stadtteilmarketing in Kooperation mit den bestehenden Organisationsformen (Citymanagement, BID) und der Verwaltung
— Aufbau nachhaltiger Vernetzungsstrukturen im Quartier,
— Förderung des Stadtteillebens und lebendiger Nachbarschaften,
— Betrieb eines regelmäßig besetzten Stadtteilbüros im Quartier,
— Information der kommunalpolitischen Gremien,
— Öffentlichkeitsarbeit,
— Sicherung der Nachhaltigkeit der erreichten Ziele und Organisation eines geordneten Übergangs in die Phase nach Abschluss der Gebietsförderung,
— Qualitätssicherung während des gesamten Prozesses und Dokumentation der Ergebnisse in einem Abschlussbericht,
— Erstellung von Jahresberichten,
— Selbstevaluation und Mitwirkung an der Evaluation zur Quartiersentwicklung,
— Teilnahme an Terminen zur allgemeinen Auswertung von Ergebnissen der Quartiersentwicklung zur Verknüpfung von Programmgestaltung und –durchführung,
— Einrichten und Geschäftsführung eines Quartiersbeirats und treuhändische Verwaltung eines Verfügungsfonds.
Im Zuge der Erstellung des Integrierten Entwicklungskonzepts muss es eine inhaltliche Vertiefung zur Förderung des Wohnungsbaus in der Innenstadt geben. Es muss geprüft werden, ob und welche planungs- und bauordnungsrechtliche Rahmenbedingungen möglich sind, um Anreize für die Schaffung zusätzlichen Wohnraums zu erzielen, in diesem Zusammenhang ist zu prüfen:
— wie eine Umnutzung von Büro- in Wohnraum (damit wird ein zentrales Ergebnis des Innenstadtdialogs aufgegriffen) begünstigt werden kann,
— in welchen Gebieten bzw. an welchen Stellen eine höhere zulässige Geschossigkeit, Anreize für eine Aufstockung von Gebäuden oder Abriss und Neubau geschaffen wer-den könnte.
— welche Neuordnungs- und Neubaupotenziale in den einzelnen Quartieren bestehen,
— an welche Nutzergruppen sich die neuen Wohnungsbaupotenziale richten können.
Die vorstehende Vertiefung zur Förderung des Wohnungsbaus kann vom Auftragnehmer direkt oder von einem Subunternehmer erarbeitet werden. Es ist anzugeben, welche Variante der Auftragnehmer wählen wird. Im Falle eines Unterauftrags ist der zukünftige Subunternehmer für diesen Auftrag zu benennen. Für das Gutachten zur Förderung des Wohnungsbaus stehen maximal 42.000 EUR netto zur Verfügung. Diese Summe ist Bestandteil der zur Verfügung stehenden Gesamtsumme von 789 915,97 EUR netto.
Die Beauftragung erfolgt schnellstmöglich -voraussichtlich ab dem 1.9.2016- zunächst bis zum 31.12.2019 mit der Option auf Verlängerung.

Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2016-04-15. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2016-03-15.

Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Wer?

Wie?

Wo?

Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2016-03-15 Auftragsbekanntmachung
2016-10-04 Bekanntmachung über vergebene Aufträge