Durchführung des Gebietsmanagements und Erstellung des Integrierten Entwicklungskonzeptes (inkl. eines Gutachtens zur Förderung der Wohnfunktion in der Harburger Innenstadt) im Fördergebiet der Integrierten Stadtteilentwicklung Harburger Innenstadt / Eißendorf-Ost

Freie und Hansestadt Hamburg

Die Freie und Hansestadt Hamburg -Bezirksamt Harburg – als Auftraggeber beabsichtigt
die Gebietsentwicklung Harburger Innenstadt / Eißendorf-Ost und die Erstellung des Integrierten Entwicklungskonzeptes (inkl. eines Gutachtens zur Förderung der Wohnfunktion in der Harburger Innenstadt) im Fördergebiet der Integrierten Stadtteilentwicklung Harburger Innenstadt / Eißendorf-Ost zu vergeben.
Das förmliche Ausschreibungsverfahren für diese Ausschreibung wird durch die Finanzbehörde der Freien und Hansestadt Hamburg durchgeführt.
Durch den Auftragnehmer sind im Rahmen der Gebietsentwicklung Innenstadt Harburg / Eißendorf – Ost folgende Leistungen in den Programmen der Städtebauförderung Soziale Stadt und Aktive Stadt- und Ortsteilzentren zu erbringen:
Der Auftragnehmer (Quartiersentwickler) muss zunächst unter Beteiligung der Bewohnerinnen und Bewohner, Vertretern der lokalen Ökonomie sowie lokaler Akteure und in Abstimmung mit den Wohnungsunternehmen, der Kommunalpolitik, dem Bezirksamt Harburg und den betroffenen Fachbehörden ein Integriertes Entwicklungskonzept aufstellen und im Weiteren umsetzen. Parallel zur Aufstellung des Konzeptes sind erste vorgezogene Maßnahmen in Abstimmung mit der Auftraggeberin zu bearbeiten.
Der Auftrag wird u.a. folgende Aufgaben umfassen:
— Erarbeitung eines Integrierten Entwicklungskonzepts inklusive eines Zeit-Maßnahme-Kosten-Plans für das Quartier im ersten Vertragsjahr,
— Entwicklung von Umsetzungsstrategien zur Erreichung der Entwicklungsziele,
— Initiieren und Fördern von Einzelprojekten und Maßnahmen, projektbezogene Qualitäts- und Kostensicherung
— Organisation der Beteiligungsprozesse und Aktivierung der Bevölkerung und sonstiger Akteure im Quartier, Einbezug unterschiedlicher kultureller und sozialer Gruppen, Aktivierung von Migranten / Migrantinnen und bildungsferner Schichten
— Wirtschaftsförderung und Stadtteilmarketing in Kooperation mit den bestehenden Organisationsformen (Citymanagement, BID) und der Verwaltung
— Aufbau nachhaltiger Vernetzungsstrukturen im Quartier,
— Förderung des Stadtteillebens und lebendiger Nachbarschaften,
— Betrieb eines regelmäßig besetzten Stadtteilbüros im Quartier,
— Information der kommunalpolitischen Gremien,
— Öffentlichkeitsarbeit,
— Sicherung der Nachhaltigkeit der erreichten Ziele und Organisation eines geordneten Übergangs in die Phase nach Abschluss der Gebietsförderung,
— Qualitätssicherung während des gesamten Prozesses und Dokumentation der Ergebnisse in einem Abschlussbericht,
— Erstellung von Jahresberichten,
— Selbstevaluation und Mitwirkung an der Evaluation zur Quartiersentwicklung,
— Teilnahme an Terminen zur allgemeinen Auswertung von Ergebnissen der Quartiersentwicklung zur Verknüpfung von Programmgestaltung und –durchführung,
— Einrichten und Geschäftsführung eines Quartiersbeirats und treuhändische Verwaltung eines Verfügungsfonds.
Im Zuge der Erstellung des Integrierten Entwicklungskonzepts muss es eine inhaltliche Vertiefung zur Förderung des Wohnungsbaus in der Innenstadt geben. Es muss geprüft werden, ob und welche planungs- und bauordnungsrechtliche Rahmenbedingungen möglich sind, um Anreize für die Schaffung zusätzlichen Wohnraums zu erzielen, in diesem Zusammenhang ist zu prüfen:
— wie eine Umnutzung von Büro- in Wohnraum (damit wird ein zentrales Ergebnis des Innenstadtdialogs aufgegriffen) begünstigt werden kann,
— in welchen Gebieten bzw. an welchen Stellen eine höhere zulässige Geschossigkeit, Anreize für eine Aufstockung von Gebäuden oder Abriss und Neubau geschaffen wer-den könnte.
— welche Neuordnungs- und Neubaupotenziale in den einzelnen Quartieren bestehen,
— an welche Nutzergruppen sich die neuen Wohnungsbaupotenziale richten können.
Die vorstehende Vertiefung zur Förderung des Wohnungsbaus kann vom Auftragnehmer direkt oder von einem Subunternehmer erarbeitet werden. Es ist anzugeben, welche Variante der Auftragnehmer wählen wird. Im Falle eines Unterauftrags ist der zukünftige Subunternehmer für diesen Auftrag zu benennen. Für das Gutachten zur Förderung des Wohnungsbaus stehen maximal 42.000 EUR netto zur Verfügung. Diese Summe ist Bestandteil der zur Verfügung stehenden Gesamtsumme von 789 915,97 EUR netto.
Die Beauftragung erfolgt schnellstmöglich -voraussichtlich ab dem 1.9.2016- zunächst bis zum 31.12.2019 mit der Option auf Verlängerung.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2016-04-15. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2016-03-15.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2016-03-15 Auftragsbekanntmachung
2016-10-04 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2016-03-15)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Stadtplanung
Menge oder Umfang:
Die Gesamtsumme beträgt 789 915,97 EUR netto. Der Vertrag soll schnellstmöglich –angestrebter Vertragsbeginn ist der 1.9.2016 – geschlossen werden. Der geplante Beauftragungsbeginn fürdas Gebietsmanagement im Fördergebiet ist voraussichtlich der 1.9.2016. Die Beauftragung erfolgt zunächstbis zum 31.12.2019 mit der Option auf Verlängerung.Diese Angaben erfolgen vorbehaltlich der Beschlüsse der Hamburgischen Bürgerschaft über dieMittelausstattung in den jeweiligen Haushaltsjahren und der Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen über dieMittelzuteilung zu Gunsten des Fördergebiets.789 915,97
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Gesamtwert des Auftrags: 789 915,97 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Stadtplanung 📦

Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Freie und Hansestadt Hamburg
Postanschrift: Gänsemarkt 36
Postleitzahl: 20354
Postort: Hamburg
Kontakt
Internetadresse: http://www.hamburg.de/ausschreibungen 🌏
E-Mail: ausschreibungen@fb.hamburg.de 📧
Telefon: +49 40428232731 📞
Fax: +49 40428231364 📠

Referenz
Daten
Absendedatum: 2016-03-15 📅
Einreichungsfrist: 2016-04-15 📅
Veröffentlichungsdatum: 2016-03-19 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2016/S 056-094269
ABl. S-Ausgabe: 56
Zusätzliche Informationen
— Es handelt sich vorliegend zunächst um einen Teilnahmewettbewerb, so dass noch kein Angebot einzureichen ist, sondern nur ein Teilnahmeantrag mit den unter Ziff. III. 2) genannten Unterlagen. In einem ersten Verfahrensschritt wird anhand des Teilnahmeantrags die Eignung der Bewerber geprüft. Die geeigneten und nach IV.1.2) ausgewählten Bewerber werden anschließend in einem zweiten Verfahrensschritt zur Abgabe eines Angebots aufgefordert und damit am Verhandlungsverfahren beteiligt. — Teilnahmeanträge sind ausschließlich in Papierform (ungebunden) in einem verschlossenen Umschlag mit der ergänzenden Angabe „Teilnahmeantrag 2016000029 bei der unter Anhang A angegebenen Kontaktstelle (Finanzbehörde Hamburg, Gänsemarkt 36, 20354 Hamburg) unterschrieben einzureichen und müssen zwingend eine elektronische Zustelladresse (E-Mail-Adresse) enthalten. — Der Teilnahmeantrag ist ausschließlich auf dem Post- bzw. Botenwege einzureichen, Teilnahmeanträge die per Fax oder E-Mail eingehen, müssen ausgeschlossen werden. — Die unter III.2.1) einzureichenden Vordrucke/Eigenerklärungen sind bis zum 14.4.2016, 10:00 Uhr über die Email-Adresse: ausschreibungen@fb.hamburg.de oder per Fax unter +49 40 427-310686 abzufordern und mit den Teilnahmeantrag unterschrieben einzureichen. — Fragen sind per E-Mail oder Fax an die in Ziffer I.1) ersichtliche Kontaktstelle bis zum 7.4.2016, 10:00 Uhr zu richten. Danach eingehende Fragen werden nicht mehr berücksichtigt. — Anfragen von Bewerbern werden in anonymisierter Form nebst Beantwortung per E-Mail allen Interessenten, die die Vordrucke/Eigenerklärungen abgerufen haben, zur Verfügung gestellt. — Die Finanzbehörde behält sich vor, von den Bewerbern auf gesonderte Anforderung entsprechende Bescheinigung (Steuerliche Bescheinigung zur Beteiligung an Öffentlichen Aufträgen bzw. Bescheinigung in Steuersachen, Unbedenklichkeitsbescheinigung der Krankenkasse, Bestätigung des Versicherers usw.) in aktueller Fassung abzufordern. — Bietergemeinschaften haben in dem Antrag sämtliche Mitglieder der Bietergemeinschaft sowie einen bevollmächtigten Vertreter/eine bevollmächtigte Vertreterin zu benennen. Im Falle der Auftragsvergabe haften die Bietergemeinschaften gesamtschuldnerisch. Der Auftraggeber erwartet auch im Fall einer Bietergemeinschaft die geschlossene Erbringung der Leistung aus einer Hand. Die unter Punkt III.2.1 und III.2.2 geforderten Nachweise sind für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft zu erbringen. — Sofern sich ein/e Bewerber/in zum Nachweis seiner/ihrer Eignung auf die Kapazitäten eines Unterauftragnehmers beruft, hat er/sie die geforderten Nachweise auch für das betreffende Unternehmen vorzulegen. Die Verantwortung für die Auswahl der Unterauftragnehmer und die Gestaltung der Unteraufträge liegt beim Auftragnehmer.
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die Freie und Hansestadt Hamburg -Bezirksamt Harburg – als Auftraggeber beabsichtigt
die Gebietsentwicklung Harburger Innenstadt / Eißendorf-Ost und die Erstellung des Integrierten Entwicklungskonzeptes (inkl. eines Gutachtens zur Förderung der Wohnfunktion in der Harburger Innenstadt) im Fördergebiet der Integrierten Stadtteilentwicklung Harburger Innenstadt / Eißendorf-Ost zu vergeben.
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Das förmliche Ausschreibungsverfahren für diese Ausschreibung wird durch die Finanzbehörde der Freien und Hansestadt Hamburg durchgeführt.
Durch den Auftragnehmer sind im Rahmen der Gebietsentwicklung Innenstadt Harburg / Eißendorf – Ost folgende Leistungen in den Programmen der Städtebauförderung Soziale Stadt und Aktive Stadt- und Ortsteilzentren zu erbringen:
Der Auftragnehmer (Quartiersentwickler) muss zunächst unter Beteiligung der Bewohnerinnen und Bewohner, Vertretern der lokalen Ökonomie sowie lokaler Akteure und in Abstimmung mit den Wohnungsunternehmen, der Kommunalpolitik, dem Bezirksamt Harburg und den betroffenen Fachbehörden ein Integriertes Entwicklungskonzept aufstellen und im Weiteren umsetzen. Parallel zur Aufstellung des Konzeptes sind erste vorgezogene Maßnahmen in Abstimmung mit der Auftraggeberin zu bearbeiten.
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Der Auftrag wird u.a. folgende Aufgaben umfassen:
— Erarbeitung eines Integrierten Entwicklungskonzepts inklusive eines Zeit-Maßnahme-Kosten-Plans für das Quartier im ersten Vertragsjahr,
— Entwicklung von Umsetzungsstrategien zur Erreichung der Entwicklungsziele,
— Initiieren und Fördern von Einzelprojekten und Maßnahmen, projektbezogene Qualitäts- und Kostensicherung
— Organisation der Beteiligungsprozesse und Aktivierung der Bevölkerung und sonstiger Akteure im Quartier, Einbezug unterschiedlicher kultureller und sozialer Gruppen, Aktivierung von Migranten / Migrantinnen und bildungsferner Schichten
— Wirtschaftsförderung und Stadtteilmarketing in Kooperation mit den bestehenden Organisationsformen (Citymanagement, BID) und der Verwaltung
— Aufbau nachhaltiger Vernetzungsstrukturen im Quartier,
— Förderung des Stadtteillebens und lebendiger Nachbarschaften,
— Betrieb eines regelmäßig besetzten Stadtteilbüros im Quartier,
— Information der kommunalpolitischen Gremien,
— Öffentlichkeitsarbeit,
— Sicherung der Nachhaltigkeit der erreichten Ziele und Organisation eines geordneten Übergangs in die Phase nach Abschluss der Gebietsförderung,
— Qualitätssicherung während des gesamten Prozesses und Dokumentation der Ergebnisse in einem Abschlussbericht,
— Erstellung von Jahresberichten,
— Selbstevaluation und Mitwirkung an der Evaluation zur Quartiersentwicklung,
— Teilnahme an Terminen zur allgemeinen Auswertung von Ergebnissen der Quartiersentwicklung zur Verknüpfung von Programmgestaltung und –durchführung,
— Einrichten und Geschäftsführung eines Quartiersbeirats und treuhändische Verwaltung eines Verfügungsfonds.
Im Zuge der Erstellung des Integrierten Entwicklungskonzepts muss es eine inhaltliche Vertiefung zur Förderung des Wohnungsbaus in der Innenstadt geben. Es muss geprüft werden, ob und welche planungs- und bauordnungsrechtliche Rahmenbedingungen möglich sind, um Anreize für die Schaffung zusätzlichen Wohnraums zu erzielen, in diesem Zusammenhang ist zu prüfen:
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— wie eine Umnutzung von Büro- in Wohnraum (damit wird ein zentrales Ergebnis des Innenstadtdialogs aufgegriffen) begünstigt werden kann,
— in welchen Gebieten bzw. an welchen Stellen eine höhere zulässige Geschossigkeit, Anreize für eine Aufstockung von Gebäuden oder Abriss und Neubau geschaffen wer-den könnte.
— welche Neuordnungs- und Neubaupotenziale in den einzelnen Quartieren bestehen,
— an welche Nutzergruppen sich die neuen Wohnungsbaupotenziale richten können.
Die vorstehende Vertiefung zur Förderung des Wohnungsbaus kann vom Auftragnehmer direkt oder von einem Subunternehmer erarbeitet werden. Es ist anzugeben, welche Variante der Auftragnehmer wählen wird. Im Falle eines Unterauftrags ist der zukünftige Subunternehmer für diesen Auftrag zu benennen. Für das Gutachten zur Förderung des Wohnungsbaus stehen maximal 42.000 EUR netto zur Verfügung. Diese Summe ist Bestandteil der zur Verfügung stehenden Gesamtsumme von 789 915,97 EUR netto.
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Die Beauftragung erfolgt schnellstmöglich -voraussichtlich ab dem 1.9.2016- zunächst bis zum 31.12.2019 mit der Option auf Verlängerung.
Menge oder Umfang:
Die Gesamtsumme beträgt 789 915,97 EUR netto. Der Vertrag soll schnellstmöglich –
angestrebter Vertragsbeginn ist der 1.9.2016 – geschlossen werden. Der geplante Beauftragungsbeginn für
das Gebietsmanagement im Fördergebiet ist voraussichtlich der 1.9.2016. Die Beauftragung erfolgt zunächst
bis zum 31.12.2019 mit der Option auf Verlängerung.
Diese Angaben erfolgen vorbehaltlich der Beschlüsse der Hamburgischen Bürgerschaft über die
Mittelausstattung in den jeweiligen Haushaltsjahren und der Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen über die
Mittelzuteilung zu Gunsten des Fördergebiets.
Referenznummer: 2016000029
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Hamburg.

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Der Teilnahmeantrag ist auf dem Formular des Auftraggebers einzureichen, zusätzlich sind die Formulare „Eigenerklärung Bietergemeinschaft“, „Erklärung zur Nichtanwendung der Scientology Technologie“ und „Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit“ einzureichen, sämtliche Unterlagen sind abrufbar unter der E-Mail-Adresse Ausschreibungen@fb.hamburg.de. Die in Ziff. III.2.1 bis III.2.3 geforderten Erklärungen und Nachweise sind in der aufgeführten Reihenfolge vorzulegen. Darüber hinausgehende Informationsunterlagen sind nicht erwünscht.
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Fremdsprachige Bescheinigungen bedürfen einer Übersetzung in die deutsche Sprache. Für den Fall, dass die Bewerberin oder der Bewerber beabsichtigt, sich bei der Erfüllung des Auftrages der Kapazitäten anderer Unternehmen zu bedienen (z.B. durch Unteraufträge), so sind auch für diese Unternehmen, folgende in Ziff.
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III.2.1 bis III.2.3 geforderten Erklärungen und Nachweise vorzulegen. Hinweis für Bietergemeinschaften: Die geforderten Nachweise sind für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft zu erbringen. Fehlende Unterlagen können zum Ausschuss führen.
1. Anschreiben mit Darstellung der Unternehmens- und Eigentümerstruktur, die grundsätzlich angebotenen Leistungen sowie Ansprechpartner/in für den Auftrag samt Kontaktdaten (Tel.-/Faxnummer, E-Mail-Adresse, Adresse).
2. Unterschriebene Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit. Die Angaben werden ggf. von der Vergabestelle durch eine Auskunft aus dem Gewerbezentralregister nach § 150a Gewerbeordnung (GewO) überprüft; von ausländischen Bietern wird ggf. eine gleichwertige Bescheinigung ihres Herkunftslandes gefordert,
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3. Unterschriebene Erklärung zur Nichtanwendung der „Scientology“ Technologie von L. Ron Hubbard.
4. Falls zutreffend: Unterschriebene Erklärung Bietergemeinschaft.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
5. Eigenerklärung, dass eine Berufs- bzw. Betriebshaftpflichtversicherungen für Schadensfälle besteht oder im Falle der Auftragserteilung eine solche Versicherung abgeschlossen wird (Personenschäden mind. 1,5 Mio. Euro, sonstige Schäden mind. 500.000 Euro).
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6. Angaben zum Gesamtsatz der letzten drei Jahre. Soweit vorhanden, Angaben zum Anteil des Umsatzes für den Bereich der Stadteilentwicklung.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
7. Allgemeine Büroinformationen (Struktur des Büros, Arbeitsschwerpunkte des Büros und Anzahl der Mitarbeiter).
8. Projektteam: Benennung der im Falle der Zuschlagserteilung vorgesehenen, verantwortlichen Mitarbeiter (Namen, Projektteam, Stellvertretungsregelung, berufliche Qualifikationen).
9.1 Eine Liste (Referenzliste) der wesentlichen in den letzten drei Jahren erbrachten Leistungen ähnlicher Art und ähnlichen Umfangs. Bei diesen aussagefähigen Referenzen sind jeweils der Rechnungswert, die Leistungszeit sowie der Auftraggeber der erbrachten Dienstleistungen zu nennen.
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Diese Referenzbeispiele sind nach der Relevanz bzw. Vergleichbarkeit mit diesem Projekt in absteigender Reihenfolge zu sortieren.
9.2 Die wichtigsten zwei Referenzbeispiele müssen folgende Angaben enthalten und werden unter Ziffer IV.1.2 für die Bewertung zur Auswahl am Verhandlungsverfahren berücksichtigt:
Kurzvorstellung je Referenzprojekt auf maximal 3 Seiten inkl .:
— Darstellung des Anteils des Bewerbers am Gesamtprojekt
— Darstellung der Anteile der einzelnen Mitarbeiter im Projekt
— Darstellung der Beteiligungsstruktur (Welche Beteiligungsinstrumente kamen zum Einsatz/ wurden angeboten, gab es ein Bürgerbeteiligungsgremium/ Stadtteilbeirat und wie hat es gearbeitet?)
— Darstellung der drei wichtigsten Einzelmaßnahmen.
10. Falls zutreffend: Angaben zum Einsatz von Unterauftragnehmern (Benennung der Unterauftragnehmer und Angaben darüber, welcher Teil der Leistung durch den Unterauftragnehmer abgedeckt wird).
Auftragsausführung
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln: Zahlungen im Rahmen der vertraglichen Vereinbarungen.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
Eine bestimmte Rechtsform des Anbieters ist nicht erforderlich. Im Falle von Bietergemeinschaften ist ein bevollmächtigter Vertreter, der die Bietergemeinschaft gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt,
zu benennen. Die Bietergemeinschaft haftet gesamtschuldnerisch. Sämtliche durch einen Bieter zu erbringende Nachweise und Erklärungen sind durch jeden Beteiligten der Bietergemeinschaft vollständig zu erbringen.
Sonstige besondere Bedingungen:
Die Ausführung des Auftrags erfordert sehr gute deutsche Sprachkenntnisse (in Wort und Schrift). Der Auftragnehmer muss durch den Betrieb eines Stadtteilbüros mit mehreren Öffnungstagen pro Woche regelmäßig im Gebiet präsent sein; er muss ferner in hohem Maße fähig sein, Expertenwissen in den Dienst eines komplexen lokalen Willensbildungsprozesses zu stellen und sein Kommunikationsverhalten auf die Möglichkeiten sehr unterschiedlicher Partner auszurichten. Der Auftragnehmer soll in Abstimmung mit dem Auftraggeber ein geeignetes Stadtteilbüro beziehen. Der Auftraggeber übernimmt die Mietzahlungen für den Teil der Bürofläche, der für den Auftrag notwendig ist und beteiligt sich an der Ersteinrichtung der auftragsbezogenen Büroeinrichtung. Weiter werden Kompetenzen im Bereich der Immobilienwirtschaft, Arbeitsmarkförderung, Qualifizierung und Bildung erwartet. Interkulturelle Kompetenz der Mitarbeiter, die die Arbeit vor Ort tatsächlich erbringen wird vorausgesetzt. Langjährige Erfahrungen in der Durchführung von Verfahren (Quartiers-/Gebietsmanagement) im Rahmen der Städtebauförderung sind von Vorteil (siehe auch Ziffer IV.1.2).
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Namen und berufliche Qualifikationen des Personals

Verfahren
Mindestzahl der Bewerber: 3
Höchstzahl der Bewerber: 5
Objektive Auswahlkriterien:
Maßgebend für die Auswahl ist neben der Erfüllung aller formalen Anforderungen und Kriterien die erreichte Bewertung. Zum Verhandlungsverfahren zugelassen werden die drei bis fünf Teilnahmeanträge mit den höchsten Bewertungen (Leistungspunkten). Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Teilnehmern: Kategorien und Kriterien: – Büro/Bietergemeinschaft: In welchem Maße entsprechen die Arbeitsfelder und Schwerpunkte der unternehmerischen Tätigkeit den fachlichen Anforderungen des Auftrags? (Max. 3 Punkte) – Projektteam: In welchem Maße entspricht das vorgeschlagene Projektteam aufgrund seiner erkennbaren Qualifikationen und der nachgewiesenen Berufserfahrung den fachlichen Anforderungen des Auftrags? (Max. 3 Punkte) – Referenzen: In welchem Maße entsprechen die zwei vorgelegten Referenzprojekte in Qualität und Vergleichbarkeit den Aufgabenstellungen des Auftrags, auch bei Bietergemeinschaften besteht die Begrenzung auf 2 Referenzen insgesamt. (Max. 3 Punkte) Kurzvorstellung je Referenzprojekt auf maximal 3 Seiten inkl.: – Darstellung des Anteils des Bewerbers am Gesamtprojekt, – Darstellung der Anteile der einzelnen Mitarbeiter im Projekt, – Darstellung der Beteiligungsstruktur, – Darstellung der drei wichtigsten Einzelmaßnahmen, – Darstellung der Zielerreichung. Angaben die über diese maximale Seitenzahl hinausgehen, werden nicht bei der Bewertung berücksichtigt.
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Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Finanzbehörde Hamburg
Iris Peters
Name: Freie und Hansestadt Hamburg
Kontaktperson: Finanzbehörde Hamburg; Hauptgeschäftszimmer, Raum 100
E-Mail: finanzbehoerde.poststelle@fb.hamburg.de 📧
URL der Teilnahme: http://www.hamburg.de/ausschreibungen 🌏
E-Mail: dieter.carmesin@fb.hamburg.de 📧

Referenz
Daten
Datum des Beginns: 2016-09-01 📅
Datum des Endes: 2019-12-31 📅
Kennungen
Vom öffentlichen Auftraggeber vergebene Referenznummer: 2016000029
Zusätzliche Informationen
— Es handelt sich vorliegend zunächst um einen Teilnahmewettbewerb, so dass noch kein Angebot einzureichen ist, sondern nur ein Teilnahmeantrag mit den unter Ziff. III. 2) genannten Unterlagen. In einem ersten Verfahrensschritt wird anhand des Teilnahmeantrags die Eignung der Bewerber geprüft. Die geeigneten und nach IV.1.2) ausgewählten Bewerber werden anschließend in einem zweiten
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Verfahrensschritt zur Abgabe eines Angebots aufgefordert und damit am Verhandlungsverfahren beteiligt.
— Teilnahmeanträge sind ausschließlich in Papierform (ungebunden) in einem verschlossenen Umschlag mit
der ergänzenden Angabe „Teilnahmeantrag 2016000029 bei der unter Anhang A angegebenen Kontaktstelle (Finanzbehörde Hamburg, Gänsemarkt 36, 20354 Hamburg) unterschrieben einzureichen und müssen zwingend eine elektronische Zustelladresse (E-Mail-Adresse) enthalten.
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— Der Teilnahmeantrag ist ausschließlich auf dem Post- bzw. Botenwege einzureichen, Teilnahmeanträge die per Fax oder E-Mail eingehen, müssen ausgeschlossen werden.
— Die unter III.2.1) einzureichenden Vordrucke/Eigenerklärungen sind bis zum 14.4.2016, 10:00 Uhr über die Email-Adresse: ausschreibungen@fb.hamburg.de oder per Fax unter +49 40 427-310686 abzufordern und mit den Teilnahmeantrag unterschrieben einzureichen.
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— Fragen sind per E-Mail oder Fax an die in Ziffer I.1) ersichtliche Kontaktstelle bis zum 7.4.2016, 10:00 Uhr zu richten. Danach eingehende Fragen werden nicht mehr berücksichtigt.
— Anfragen von Bewerbern werden in anonymisierter Form nebst Beantwortung per E-Mail allen Interessenten, die die Vordrucke/Eigenerklärungen abgerufen haben, zur Verfügung gestellt.
— Die Finanzbehörde behält sich vor, von den Bewerbern auf gesonderte Anforderung entsprechende Bescheinigung (Steuerliche Bescheinigung zur Beteiligung an Öffentlichen Aufträgen bzw. Bescheinigung in Steuersachen, Unbedenklichkeitsbescheinigung der Krankenkasse, Bestätigung des Versicherers usw.) in aktueller Fassung abzufordern.
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— Bietergemeinschaften haben in dem Antrag sämtliche Mitglieder der Bietergemeinschaft sowie einen bevollmächtigten Vertreter/eine bevollmächtigte Vertreterin zu benennen. Im Falle der Auftragsvergabe haften die Bietergemeinschaften gesamtschuldnerisch. Der Auftraggeber erwartet auch im Fall einer
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Bietergemeinschaft die geschlossene Erbringung der Leistung aus einer Hand. Die unter Punkt III.2.1 und III.2.2 geforderten Nachweise sind für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft zu erbringen.
— Sofern sich ein/e Bewerber/in zum Nachweis seiner/ihrer Eignung auf die Kapazitäten eines Unterauftragnehmers beruft, hat er/sie die geforderten Nachweise auch für das betreffende Unternehmen vorzulegen. Die Verantwortung für die Auswahl der Unterauftragnehmer und die Gestaltung der Unteraufträge liegt beim Auftragnehmer.
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Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer bei der Finanzbehörde Hamburg
Postanschrift: Große Bleichen 27
Postort: Hamburg
Postleitzahl: 20354
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: dieter.carmesin@fb.hamburg.de 📧
Telefon: +49 40428231448 📞
Fax: +49 40428232020 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheit der Unternehmen/Bewerber/Bieter sowie auf die Präklusionsregelung gemäß § 107 Abs. 3 S. 1Nr. 1bis Nr. 4 GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin. § 107 Abs. 3 S. 1GWB lautet: Der Antrag (auf Nachprüfung) ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften
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im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat, 2. Verstöße gegeben Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewertung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
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3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggeber, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 101 b Abs. 1Nr. 2 § 101 a Abs. 1Satz 1 bleibt unberührt.
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Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Wie: Körper überprüfen
Quelle: OJS 2016/S 056-094269 (2016-03-15)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2016-10-04)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die Freie und Hansestadt Hamburg -Bezirksamt Harburg – als Auftraggeber hat die Gebietsentwicklung Harburger Innenstadt / Eißendorf-Ost und die Erstellung des Integrierten Entwicklungskonzeptes (inkl. eines Gutachtens zur Förderung der Wohnfunktion in der Harburger Innenstadt) im Fördergebiet der Integrierten Stadtteilentwicklung Harburger Innenstadt / Eißendorf-Ost zu vergeben. Das förmliche Ausschreibungsverfahren für diese Ausschreibung wurde durch die Finanzbehörde der Freien und Hansestadt Hamburg durchgeführt.
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Gesamtwert des Auftrags: 789915.96 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Ort der Leistung
NUTS-Region: Hamburg 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Entfällt

Referenz
Daten
Absendedatum: 2016-10-04 📅
Veröffentlichungsdatum: 2016-10-06 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2016/S 193-347600
Verweist auf Bekanntmachung: 2016/S 056-094269
ABl. S-Ausgabe: 193

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die Freie und Hansestadt Hamburg -Bezirksamt Harburg – als Auftraggeber hat die Gebietsentwicklung Harburger Innenstadt / Eißendorf-Ost und die Erstellung des Integrierten Entwicklungskonzeptes (inkl. eines Gutachtens zur Förderung der Wohnfunktion in der Harburger Innenstadt) im Fördergebiet der Integrierten Stadtteilentwicklung Harburger Innenstadt / Eißendorf-Ost zu vergeben.
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Das förmliche Ausschreibungsverfahren für diese Ausschreibung wurde durch die Finanzbehörde der Freien und Hansestadt Hamburg durchgeführt.
Durch den Auftragnehmer sind im Rahmen der Gebietsentwicklung Innenstadt Harburg / Eißendorf – Ost
folgende Leistungen in den Programmen der Städtebauförderung Soziale Stadt und Aktive Stadt- und
Ortsteilzentren zu erbringen:
Der Auftragnehmer (Quartiersentwickler) muss zunächst unter Beteiligung der Bewohnerinnen und Bewohner,
Vertretern der lokalen Ökonomie sowie lokaler Akteure und in Abstimmung mit den Wohnungsunternehmen,
der Kommunalpolitik, dem Bezirksamt Harburg und den betroffenen Fachbehörden ein Integriertes
Entwicklungskonzept aufstellen und im Weiteren umsetzen. Parallel zur Aufstellung des Konzeptes sind erste
vorgezogene Maßnahmen in Abstimmung mit der Auftraggeberin zu bearbeiten.
— Erarbeitung eines Integrierten Entwicklungskonzepts inklusive eines Zeit-Maßnahme-Kosten-Plans für das
Quartier im ersten Vertragsjahr,
— Entwicklung von Umsetzungsstrategien zur Erreichung der Entwicklungsziele.

Verfahren
Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Konzeptionelle Angaben
Qualitätskriterium (Gewichtung): 60
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Präsentation des indikativen Angebotes
Qualitätskriterium (Gewichtung): 15
Gewichtung des Preises: 25

Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2016-08-30 📅

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheit der Unternehmen/Bewerber/Bieter sowie auf die Präklusionsregelung gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis Nr. 4 GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin. § 160 Abs. 3 S. 1 GWB lautet: Der Antrag(auf Nachprüfung) ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichung des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat, 2. Verstöße gegeben Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewertung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggeber, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 1 GWB bleibt unberührt.
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Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: dieter.carmesin@fb.hamburg.de 📧
Quelle: OJS 2016/S 193-347600 (2016-10-04)