Die SVZ schreiben die Vergabe für die Durchführung einer Hauptuntersuchung (Inspektion nach § 57 Abs. 3 BOStrab) und Instandsetzung an 12 Stück meterspurigen Niederflurstraßenbahnen vom Typ GT6M-NF aus. Die vorgenannten Fahrzeuge befinden sich seit 1993/94 im Fahrgastbetrieb und wurden durch den Hersteller AEG Schienenfahrzeuge GmbH mit der Typenbezeichnung „GT6M-NF“ gefertigt. Sie haben eine Laufleistung von 1 200 000 km erreicht. Laut Herstellerunterlagen ist eine Lebensdauer von 35 Jahren angegeben. Alle Fahrzeuge sind als Einrichtungsfahrzeuge ausgeführt und bestehen jeweils aus drei Wagenteilen (A/C/B). Alle Fahrzeuge verfügen über eine Abnahme gemäß § 62 BOStrab. Gegenstand der Ausschreibung ist zum einen die Durchführung der turnusmäßigen Inspektion gem. § 57 Abs. 3 BOStrab. Zum anderen sollen die 12 Fahrzeuge instandgesetzt und in diesem Zuge technisch verbessert werden.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2016-12-06.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2016-11-03.
Auftragsbekanntmachung (2016-11-03) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Reparatur und Wartung von Schienenfahrzeugen
Referenznummer: SVZ 14/2016
Kurze Beschreibung:
Die SVZ schreiben die Vergabe für die Durchführung einer Hauptuntersuchung (Inspektion nach § 57 Abs. 3 BOStrab) und Instandsetzung an 12 Stück meterspurigen Niederflurstraßenbahnen vom Typ GT6M-NF aus. Die vorgenannten Fahrzeuge befinden sich seit 1993/94 im Fahrgastbetrieb und wurden durch den Hersteller AEG Schienenfahrzeuge GmbH mit der Typenbezeichnung „GT6M-NF“ gefertigt. Sie haben eine Laufleistung von 1 200 000 km erreicht. Laut Herstellerunterlagen ist eine Lebensdauer von 35 Jahren angegeben. Alle Fahrzeuge sind als Einrichtungsfahrzeuge ausgeführt und bestehen jeweils aus drei Wagenteilen (A/C/B). Alle Fahrzeuge verfügen über eine Abnahme gemäß § 62 BOStrab. Gegenstand der Ausschreibung ist zum einen die Durchführung der turnusmäßigen Inspektion gem. § 57 Abs. 3 BOStrab. Zum anderen sollen die 12 Fahrzeuge instandgesetzt und in diesem Zuge technisch verbessert werden.
Die SVZ schreiben die Vergabe für die Durchführung einer Hauptuntersuchung (Inspektion nach § 57 Abs. 3 BOStrab) und Instandsetzung an 12 Stück meterspurigen Niederflurstraßenbahnen vom Typ GT6M-NF aus. Die vorgenannten Fahrzeuge befinden sich seit 1993/94 im Fahrgastbetrieb und wurden durch den Hersteller AEG Schienenfahrzeuge GmbH mit der Typenbezeichnung „GT6M-NF“ gefertigt. Sie haben eine Laufleistung von 1 200 000 km erreicht. Laut Herstellerunterlagen ist eine Lebensdauer von 35 Jahren angegeben. Alle Fahrzeuge sind als Einrichtungsfahrzeuge ausgeführt und bestehen jeweils aus drei Wagenteilen (A/C/B). Alle Fahrzeuge verfügen über eine Abnahme gemäß § 62 BOStrab. Gegenstand der Ausschreibung ist zum einen die Durchführung der turnusmäßigen Inspektion gem. § 57 Abs. 3 BOStrab. Zum anderen sollen die 12 Fahrzeuge instandgesetzt und in diesem Zuge technisch verbessert werden.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Reparatur und Wartung von Schienenfahrzeugen📦 Ort der Leistung
NUTS-Region: ded13 🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Versorgungsunternehmen
Name des öffentlichen Auftraggebers: Städtische Verkehrsbetriebe Zwickau GmbH
Postanschrift: Schlachthofstraße 12
Postleitzahl: 08058
Postort: Zwickau
Kontakt
Internetadresse: http://www.nahverkehr-zwickau.de🌏
E-Mail: hugt6m-zwickau@seufert-law.de📧
URL der Dokumente: http://www.evergabe.de/unterlagen🌏
Referenz Daten
Absendedatum: 2016-11-03 📅
Einreichungsfrist: 2016-12-06 📅
Veröffentlichungsdatum: 2016-11-08 📅
Datum des Beginns: 2017-04-01 📅
Datum des Endes: 2020-12-31 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2016/S 215-391967
ABl. S-Ausgabe: 215
Zusätzliche Informationen
Die Durchführung und Finanzierung des Vorhabens stehen derzeit noch unter dem Vorbehalt der abschließenden Zustimmung aller zu beteiligenden Gremien. Wenn diese Zustimmung nicht erteilt wird, nimmt der Auftraggeber Abstand von diesem Beschaffungsvorhaben und wird die Ausschreibung aufheben.
Die Durchführung und Finanzierung des Vorhabens stehen derzeit noch unter dem Vorbehalt der abschließenden Zustimmung aller zu beteiligenden Gremien. Wenn diese Zustimmung nicht erteilt wird, nimmt der Auftraggeber Abstand von diesem Beschaffungsvorhaben und wird die Ausschreibung aufheben.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Hauptuntersuchung (Inspektion nach § 57 Abs. 3 BOStrab) und Instandsetzung an 12 Stück meterspurigen Niederflurstraßenbahnen vom Typ GT6M-NF. Gegenstand der Beschaffung ist zum einen die Durchführung der turnusmäßigen Inspektion gem. § 57 Abs. 3 BOStrab. Zum anderen sollen die 12 Fahrzeuge instandgesetzt und in diesem Zuge technisch verbessert werden. Die Arbeiten sind ausschließlich am/im Wagenkasten auszuführen, wobei alle Bauräume (Dach / Unterseite / Außenseite / Innenraum) eingeschlossen sind. Etwaig erforderliche Neukomponenten müssen zu den bestehenden Geräten schnittstellen- und funktionskompatibel ausgerüstet sein. Insoweit ist u. a. vorgesehen:
Hauptuntersuchung (Inspektion nach § 57 Abs. 3 BOStrab) und Instandsetzung an 12 Stück meterspurigen Niederflurstraßenbahnen vom Typ GT6M-NF. Gegenstand der Beschaffung ist zum einen die Durchführung der turnusmäßigen Inspektion gem. § 57 Abs. 3 BOStrab. Zum anderen sollen die 12 Fahrzeuge instandgesetzt und in diesem Zuge technisch verbessert werden. Die Arbeiten sind ausschließlich am/im Wagenkasten auszuführen, wobei alle Bauräume (Dach / Unterseite / Außenseite / Innenraum) eingeschlossen sind. Etwaig erforderliche Neukomponenten müssen zu den bestehenden Geräten schnittstellen- und funktionskompatibel ausgerüstet sein. Insoweit ist u. a. vorgesehen:
— Einbau einer vollautomatischen Kompaktklimaanlage im Fahrerraum,
— Erneuerung der Pulswechselrichter einschließlich der elektronischen FZ-Steuerung sowie des vorhandenen Diagnosesystems (Fehlerdiagnose) mit Display auf dem Fahrerpult unter Nutzung der vorhandenen Bauräume und Einhaltung der Achslasten.
Zusätzliche Informationen:
Die Durchführung und Finanzierung des Vorhabens stehen derzeit noch unter dem Vorbehalt der abschließenden Zustimmung aller zu beteiligenden Gremien. Wenn diese Zustimmung nicht erteilt wird, nimmt der Auftraggeber Abstand von diesem Beschaffungsvorhaben und wird die Ausschreibung aufheben.
Die Durchführung und Finanzierung des Vorhabens stehen derzeit noch unter dem Vorbehalt der abschließenden Zustimmung aller zu beteiligenden Gremien. Wenn diese Zustimmung nicht erteilt wird, nimmt der Auftraggeber Abstand von diesem Beschaffungsvorhaben und wird die Ausschreibung aufheben.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Zwickau.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Vorzulegen ist ein aktueller (nicht älter als 3 Monate) Auszug aus dem Berufs- oder Handelsregister oder der Nachweis einer vergleichbaren Eintragung. Im Weiteren vorzulegen ist eine Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 142, 123, 124 GWB. Der Auftraggeber stellt hierfür ein Formblatt zu Verfügung. Bewerbergemeinschaften haben ein weiteres Formblatt auszufüllen und mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen. In Fällen der Eignungsleihe ist ein weiteres Formblatt auszufüllen und vorzulegen.
Vorzulegen ist ein aktueller (nicht älter als 3 Monate) Auszug aus dem Berufs- oder Handelsregister oder der Nachweis einer vergleichbaren Eintragung. Im Weiteren vorzulegen ist eine Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 142, 123, 124 GWB. Der Auftraggeber stellt hierfür ein Formblatt zu Verfügung. Bewerbergemeinschaften haben ein weiteres Formblatt auszufüllen und mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen. In Fällen der Eignungsleihe ist ein weiteres Formblatt auszufüllen und vorzulegen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Vorzulegen ist folgende Eigenerklärung über die finanzielle und wirtschaftliche Leistungsfähigkeit (der Auftraggeber stellt hierfür ein Formblatt zur Verfügung):
— Angaben zur Bereitschaft, auf eigene Kosten Versicherungen im nachstehenden Umfang bzw. zu den nachfolgenden Konditionen entweder bereits zu unterhalten oder im Auftragsfalle abzuschließen:
— Betriebs- und Produkt-Haftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mindestens 25 000 000 EUR pro Schadensfall,
— Umwelthaftpflicht-Versicherung mit einer Deckungssumme von 5 000 000 EUR,
— Inbetriebnahme- und Montageversicherung (mindestens nach AmoB/GDV),
— Feuerversicherung, sofern das Feuerrisiko der Fahrzeuge (im Depot und auf der Strecke) nicht bereits im Rahmen der Inbetriebnahme-, Montageversicherung vollständig mit abgedeckt ist.
Die Versicherungsdeckung der Betriebs-, Produkt, – und Umweltpflicht muss ab Vertragsschluss bis zum Ablauf der letzten Gewährleistungsfrist des letzten Fahrzeuges aufrechterhalten werden. Sie muss die Haftung des Auftragnehmers für Personen-, Sach- und Vermögensschäden abdecken. Wird die Erklärung von Mitgliedern einer Bewerbergemeinschaft abgegeben, muss sich der Versicherungsschutz auf die Bewerbergemeinschaft bzw. die im Auftragsfall gebildete ARGE (Konsortium etc.) beziehen, nicht auf einzelne Mitglieder. Der Auftraggeber wird den Nachweis über das Bestehen eines Versicherungsschutzes in der hier geforderten Höhe bzw. die rechtsverbindliche, vorbehalts- und bedingungsfreie Zusage / Erklärung eines Versicherungsunternehmens, im Auftragsfalle entsprechende Deckung zu gewähren, mit der Vorlage des indikativen Angebots in Phase 2 des Verfahrens verlangen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Die Versicherungsdeckung der Betriebs-, Produkt, – und Umweltpflicht muss ab Vertragsschluss bis zum Ablauf der letzten Gewährleistungsfrist des letzten Fahrzeuges aufrechterhalten werden. Sie muss die Haftung des Auftragnehmers für Personen-, Sach- und Vermögensschäden abdecken. Wird die Erklärung von Mitgliedern einer Bewerbergemeinschaft abgegeben, muss sich der Versicherungsschutz auf die Bewerbergemeinschaft bzw. die im Auftragsfall gebildete ARGE (Konsortium etc.) beziehen, nicht auf einzelne Mitglieder. Der Auftraggeber wird den Nachweis über das Bestehen eines Versicherungsschutzes in der hier geforderten Höhe bzw. die rechtsverbindliche, vorbehalts- und bedingungsfreie Zusage / Erklärung eines Versicherungsunternehmens, im Auftragsfalle entsprechende Deckung zu gewähren, mit der Vorlage des indikativen Angebots in Phase 2 des Verfahrens verlangen.
— Angaben zum Umsatz der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre im Bereich Instandsetzung für Schienenfahrzeuge. Sofern das Unternehmen noch nicht 3 Jahre besteht: Jahresabschlüsse seit Unternehmensgründung.
— Angaben zu verbundenen Unternehmen.
Mindeststandards:
Der Umsatz im Bereich Instandsetzung für Schienenfahrzeuge muss mindestens 5 000 000 EUR pro Jahr im Durchschnitt der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre betragen.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
— Eigenerklärung des Bewerbers (der AG stellt Formblatt zur Verfügung) mit Angaben zu dem für diesen Auftrag vorgesehenen Personals gegliedert nach ingenieurtechnischem und sonstigem Fachpersonal, jeweils unter Angabe der Qualifikation.
— Nachweis – durch Vorlage der Zertifikate in Kopie:
o der Zertifizierung nach EN ISO 9001 und/oder nach IRIS Bahnstandard;
o Zertifizierung für Schweißarbeiten an Schienenfahrzeugen (DIN EN 15085-2; CL1);
o Zertifizierung für Klebearbeiten nach DIN 6701.
Die Zertifikate müssen zum Zeitpunkt der Abgabe des Antrags gültig sein.
— Eigenerklärung (der AG stellt Formblatt zur Verfügung) zu vergleichbaren Referenzen aus den letzten 5 Jahren (Abschluss des Auftrags nicht früher als 31.10.2011).
Es können weitere Referenzen benannt werden, deren Vorliegen oder Benennung nicht Mindestbedingung für die Abgabe eines vollständigen und formal ordnungsgemäßen Teilnahmeantrags ist. Die Angaben werden jedoch herangezogen, um bei mehr als fünf vollständigen und formal ordnungsgemäßen Teilnahmeanträgen eine Auswahl unter den geeigneten Bewerbern zu treffen. Insoweit wertbare Referenzen haben bestimmte Anforderungen zu erfüllen (siehe dazu unter Abschnitt 5.4 der Bewerbungsbedingungen).
Es können weitere Referenzen benannt werden, deren Vorliegen oder Benennung nicht Mindestbedingung für die Abgabe eines vollständigen und formal ordnungsgemäßen Teilnahmeantrags ist. Die Angaben werden jedoch herangezogen, um bei mehr als fünf vollständigen und formal ordnungsgemäßen Teilnahmeanträgen eine Auswahl unter den geeigneten Bewerbern zu treffen. Insoweit wertbare Referenzen haben bestimmte Anforderungen zu erfüllen (siehe dazu unter Abschnitt 5.4 der Bewerbungsbedingungen).
— Eigenerklärung (formlos) dazu, wie viele Fahrzeuge der Bewerber in seiner vorhandenen Werkstatt, Produktionsstätte o. Ä. gleichzeitig bei annähernd parallelem Fertigungsstand bearbeiten kann.
Mindeststandards:
Vorzuweisen ist mindestens eine Referenz aus den letzten 5 Jahren (Abschluss des Auftrags nicht später als 31.10.2011), welche die folgenden Voraussetzungen erfüllt:
o Durchführung von Instandsetzungsarbeiten innerhalb eines Auftragsverhältnisses an mindestens zwei Straßenbahnen desselben Typs mit anschließender Abnahme nach § 62 BOStrab. Maßgeblich für die Bestimmung des Fahrzeugtyps ist die Bezeichnung durch den Hersteller.
o Durchführung von Instandsetzungsarbeiten innerhalb eines Auftragsverhältnisses an mindestens zwei Straßenbahnen desselben Typs mit anschließender Abnahme nach § 62 BOStrab. Maßgeblich für die Bestimmung des Fahrzeugtyps ist die Bezeichnung durch den Hersteller.
Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien:
Anzahlungen bzw. Vorauszahlungen werden nur gegen Vorlage einer Bürgschaft in entsprechender Höhe gewährt. Verlangt wird zudem eine Vertragserfüllungssicherheit in Höhe von 10 % der Nettoauftragssumme.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
Keine bestimmte Rechtsform, aber gesamtschuldnerische Haftung mit bevollmächtigtem Vertreter.
Verfahren
Mindestzahl der Bewerber: 1
Höchstzahl der Bewerber: 5
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern:
Der Auftraggeber bewertet die Angaben der Bewerber zur Anzahl der gleichzeitig bearbeitbaren Fahrzeuge sowie bestimmte Referenzangaben anhand der nachstehend genannten Kriterien durch die Vergabe von Wertungspunkten zur Ermittlung einer Rangfolge unter allen geeigneten Bewerbern.
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
Der Auftraggeber bewertet die Angaben der Bewerber zur Anzahl der gleichzeitig bearbeitbaren Fahrzeuge sowie bestimmte Referenzangaben anhand der nachstehend genannten Kriterien durch die Vergabe von Wertungspunkten zur Ermittlung einer Rangfolge unter allen geeigneten Bewerbern.
1. Anzahl der Fahrzeugtypen insgesamt. Gewertet wird die Anzahl der vom Bewerber in den letzten 5 Jahren instandgesetzten unterschiedlichen Fahrzeugtypen, unabhängig vom Auftraggeber. Maßgeblich für die Bestimmung des Fahrzeugtyps ist die einheitliche Bezeichnung durch den Hersteller. Gewertet werden nur Maßnahmen mit einem Auftragsvolumen von mindestens 100 000 EUR netto pro Fahrzeug. Die Abnahme nach § 62 BOStrab ist nicht Voraussetzung.
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
1. Anzahl der Fahrzeugtypen insgesamt. Gewertet wird die Anzahl der vom Bewerber in den letzten 5 Jahren instandgesetzten unterschiedlichen Fahrzeugtypen, unabhängig vom Auftraggeber. Maßgeblich für die Bestimmung des Fahrzeugtyps ist die einheitliche Bezeichnung durch den Hersteller. Gewertet werden nur Maßnahmen mit einem Auftragsvolumen von mindestens 100 000 EUR netto pro Fahrzeug. Die Abnahme nach § 62 BOStrab ist nicht Voraussetzung.
2. Anzahl Fahrzeuge insgesamt. Gewertet wird die Anzahl der vom Bewerber in den letzten 5 Jahren instandgesetzten Fahrzeuge. Gewertet werden nur Maßnahmen mit einem Auftragsvolumen von mindestens 100 000 EUR netto pro Fahrzeug. Die Abnahme nach § 62 BOStrab ist nicht Voraussetzung.
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
2. Anzahl Fahrzeuge insgesamt. Gewertet wird die Anzahl der vom Bewerber in den letzten 5 Jahren instandgesetzten Fahrzeuge. Gewertet werden nur Maßnahmen mit einem Auftragsvolumen von mindestens 100 000 EUR netto pro Fahrzeug. Die Abnahme nach § 62 BOStrab ist nicht Voraussetzung.
3. Anzahl begleiteter TAB-Abnahmen nach § 62 BOStrab. Gewertet wird die Anzahl der vom Bewerber in den letzten 5 Jahren begleiteten Abnahmen (typenbezogen, nicht nach Anzahl der betroffenen Fahrzeuge) gem. § 62 BOStrab. Neben Instandsetzungen können auch Neuzulassungen benannt werden.
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
3. Anzahl begleiteter TAB-Abnahmen nach § 62 BOStrab. Gewertet wird die Anzahl der vom Bewerber in den letzten 5 Jahren begleiteten Abnahmen (typenbezogen, nicht nach Anzahl der betroffenen Fahrzeuge) gem. § 62 BOStrab. Neben Instandsetzungen können auch Neuzulassungen benannt werden.
4. Anzahl der gleichzeitig bearbeitbaren Fahrzeuge. Gewertet wird die maximale Anzahl der Fahrzeuge, die der Bewerber in seiner vorhandenen Werkstatt, Produktionsstätte o. Ä. gleichzeitig bei annähernd parallelem Fertigungsstand bearbeiten kann.
Nähere Angaben zur Wertung und zur Matrix finden sich in den vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten Bewerbungsbedingungen für den Teilnahmewettbewerb.
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 14:00
Datum der Absendung der Aufforderungen: 2016-12-13 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 3 Monate
Der Auftraggeber stellt unter der Adresse evergabe.de die Unterlagen zum Teilnahmewettbewerb kostenlos und barrierefrei zum Download zur Verfügung.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: 1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen
Postanschrift: Braustraße 2
Postort: Leipzig
Postleitzahl: 04107
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 3419773800📞
E-Mail: wiltrud.kadenbach@lds.sachsen.de📧
Fax: +49 3419771049 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
§ 160 Satz 1 GWB gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.