Durchführung integrierter öffentlicher Personenverkehrsdienste auf der Straße im Linienbündel Südost incl. der Nachtbuslinien N84 und N87

Landkreis Tübingen

Der Landkreis Tübingen beabsichtigt, die Verkehrsleistung des Linienbündels Südost incl. der Nachtbuslinien N 84 und N 87 mit Wirkung zum 1.5.2018 (Betriebsbeginn) im offenen Verfahren europaweit auszuschreiben. Vorgesehen ist eine Laufzeit des öffentlichen Dienstleistungsauftrags von 8 Jahren.
Es handelt sich um Personenbeförderung im Linienverkehr auf den Linien 111, 7612, 7613, 7615, 7625, N 84 und N 87. Eine Aufteilung in Lose ist ausdrücklich vorbehalten.
Der öffentliche Auftraggeber kommt mit dieser Information seiner Veröffentlichungspflicht nach Art. 7 Abs. 2 Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 des Europäischen Parlaments und des Rates sowie § 8a Abs. 2 Personenbeförderungsgesetz nach. Für weitere Einzelheiten und hinsichtlich der Frist nach § 12 Abs. 6 Satz 1 Personenbeförderungsgesetz wird auf die Ausführungen unter Abschnitt VI.1) verwiesen.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2017-07-31. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2016-06-14.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2016-06-14 Auftragsbekanntmachung
2016-07-28 Ergänzende Angaben
2017-12-21 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2016-06-14)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Öffentlicher Verkehr (Straße)
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Entfällt
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Öffentlicher Verkehr (Straße) 📦

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Entfällt
Vergabekriterien
Unbestimmt

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Landkreis Tübingen
Postanschrift: Wilhelm-Keil-Straße 50
Postleitzahl: 72072
Postort: Tübingen
Kontakt
Internetadresse: http://www.kreis-tuebingen.de 🌏
E-Mail: oepnv@kreis-tuebingen.de 📧
Telefon: +49 70712074325 📞
Fax: +49 70712074355 📠

Referenz
Daten
Absendedatum: 2016-06-14 📅
Einreichungsfrist: 2017-07-31 📅
Veröffentlichungsdatum: 2016-06-18 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2016/S 117-208431
ABl. S-Ausgabe: 117
Zusätzliche Informationen
Der Einsatz von Sub-Unternehmern ist zulässig, muss dem Auftraggeber jedoch im Voraus schriftlich mitgeteilt und von diesem genehmigt werden. Entsprechend Art. 4 Abs. 7 der Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 des Europäischen Parlaments und des Rates ist ein bedeutender Teil der öffentlichen Personenverkehrsdienste durch den Aufragnehmer zu erbringen.
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Durchführung integrierter öffentlicher Personenverkehrsdienste auf der Straße im Linienbündel Südost incl. der Nachtbuslinien N84 und N87.
Dienstleistungskategorie: 05
Kurze Beschreibung:
Der Landkreis Tübingen beabsichtigt, die Verkehrsleistung des Linienbündels Südost incl. der Nachtbuslinien N 84 und N 87 mit Wirkung zum 1.5.2018 (Betriebsbeginn) im offenen Verfahren europaweit auszuschreiben. Vorgesehen ist eine Laufzeit des öffentlichen Dienstleistungsauftrags von 8 Jahren.
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Es handelt sich um Personenbeförderung im Linienverkehr auf den Linien 111, 7612, 7613, 7615, 7625, N 84 und N 87. Eine Aufteilung in Lose ist ausdrücklich vorbehalten.
Der öffentliche Auftraggeber kommt mit dieser Information seiner Veröffentlichungspflicht nach Art. 7 Abs. 2 Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 des Europäischen Parlaments und des Rates sowie § 8a Abs. 2 Personenbeförderungsgesetz nach. Für weitere Einzelheiten und hinsichtlich der Frist nach § 12 Abs. 6 Satz 1 Personenbeförderungsgesetz wird auf die Ausführungen unter Abschnitt VI.1) verwiesen.
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Menge oder Umfang:
Das Linienbündel Südost umfasst den Busverkehr auf folgenden Linien:
— Linie 111 (Gönningen – Gomaringen – Reutlingen);
— Linie 7612 (Tübingen – Gomaringen);
— Linie 7613 (Tübingen – Ofterdingen – Mössingen – Hechingen);
— Linie 7615 (Gomaringen – Mössingen – Ofterdingen / Hechingen);
— Linie 7625 (Tübingen – Wankheim – Gomaringen);
— Nachtbuslinie N 84 (Tübingen – Kusterdingen – Wankheim – Mähringen – Immenhausen – Stockach – Gomaringen – Tübingen);
— Nachtbuslinie N 87 (Tübingen – Dußlingen – Ofterdingen – Mössingen – Nehren – Tübingen).
Dauer: 96 Monate
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Landkreis Tübingen.

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Auftragsausführung
Gewährte ausschließliche Rechte:
Dem Betreiber wird ein ausschließliches Recht im Sinne von Art. 2 lit. f der Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 des Europäischen Parlaments und des Rates gewährt. Das ausschließliche Recht dient dem Schutz der Verkehrsleistungen, die Gegenstand des Öffentlichen Dienstleistungsauftrags sind (II.1.3)). Geschützt sind alle Busverkehre, die zur Erfüllung des ÖDLA erforderlich sind. Das ausschließliche Recht schützt die gegenständliche Leistung vor Verkehren, die das Fahrgastpotenzial dieser Leistungen nicht nur unerheblich beeinträchtigen, soweit sie vom Auftraggeber nicht selbst veranlasst werden. Es umfasst dabei Leistungen gemäß den §§ 42 und 43 PBefG.
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Verfahren
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Herrn Wagner
E-Mail: poststelle@rpk.bwl.de 📧

Referenz
Daten
Datum des Beginns: 2018-05-01 📅

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Baden-Württemberg, Regierungspräsidium Karlsruhe
Postort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76247
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: poststelle@rpk.bwl.de 📧
Telefon: +49 7219264049 📞
Fax: +49 7219263985 📠
Zusätzliche Informationen
a) Hinweis auf Frist für eigenwirtschaftliche Anträge:
Gemäß § 8a Abs. 2 Satz 2 i. V. m. § 12 Abs. 6 Satz 1 Personenbeförderungsgesetz (PBefG) ist ein Antrag auf Erteilung einer Genehmigung für einen eigenwirtschaftlichen Verkehr mit Kraftfahrzeugen im Linienverkehr spätestens drei Monate nach der Vorabbekanntmachung bei der zuständigen Genehmigungsbehörde zu stellen. Diese Anträge müssen für die von dieser Vorabbekanntmachung erfassten Verkehre auf dem jeweiligen Territorium die Anforderungen erfüllen, die in dieser Vorabbekanntmachung und in dem vom Kreistag des Landkreises Tübingen beschlossenen Nahverkehrsplan beschrieben werden. Der Nahverkehrsplan Landkreis Tübingen ist unter der oben (Abschnitt I, I.1)) angegebenen Internet-Adresse abrufbar und kann auf Anfrage zugesandt werden. Erfüllt ein Antrag die Anforderungen nicht, ist die Genehmigung zu versagen (§ 13 Abs. 2a Satz 2 PBefG).
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b) Vorgaben:
Es handelt sich um eine Vorinformation gemäß Art. 7 Abs. 2 der Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 des Europäischen Parlaments und des Rates. Mit dieser Vorinformation wird ein Vergabeverfahren angekündigt, bei dem gemäß Art. 5 Abs. 1 Satz 2 Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 des Europäischen Parlaments und des Rates das Kartellvergaberecht (GWB, VOL/A) Anwendung findet. Der voraussichtliche Beginn des Vergabeverfahrens ist im April 2017. Die Vergabe soll voraussichtlich mit Betriebsaufnahme zum Dienstag, 1.5.2018 erfolgen. Die Verkehrsleistungen stellen eine Gesamtleistung im Sinne des § 8a Abs. 2 Satz 4 PBefG dar.
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Die Anforderungen an die ausreichende Verkehrsbedienung ergeben sich aus dem jeweiligen Nahverkehrsplan des Landkreises Tübingen (s. o.).
Zusätzlich sind folgende Anforderungen zu erfüllen:
i. Allgemein:
Fahrzeuge: Die Fahrzeugstandards im Nahverkehrsplan Landkreis Tübingen sind (auch auf den landkreisüberschreitenden Linien) zu erfüllen.
Tarif: Es ist der Tarif des Verkehrsverbundes naldo entsprechend dessen Vorgaben anzuwenden (vgl. die „Gemeinsame Richtlinie der Landkreise Reutlingen, Sigmaringen, Tübingen und Zollernalbkreis über die Festsetzung des Gemeinschaftstarifs für den Verkehrsverbund Neckar-Alb-Donau (naldo) als Höchsttarif“ (naldo-Höchsttarif-Richtlinie)), incl. der von den naldo anerkannten verbundüberschreitenden Fahrkarten. Ferner ist der vom Land Baden-Württemberg geplante Landestarif entsprechend den Vorgaben des Landes umzusetzen.
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Vertrieb: Der Fahrscheinverkauf erfolgt über elektronische Fahrscheindrucker. Hierbei sind die Vorgaben des Rahmenlastenheftes für Vertriebstechnik des naldo zu beachten.
Fahrgastinformation: Für die Fahrgastinformation sind auch Echtzeitdaten zu generieren. Dazu ist ein RBL zu implementieren, das an die zentrale Datendrehscheibe des Landes gemäß den Vorgaben der Nahverkehrsgesellschaft Baden-Württemberg (NVBW) anzuschließen ist.
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ii. Ausreichende Verkehrsbedienung:
Die ausreichende Verkehrsbedienung wird sichergestellt, wenn die im Nahverkehrsplan Landkreis Tübingen definierten Bedienungsstandards mindestens erfüllt sind. Die im Nahverkehrsplan Landkreis Tübingen als „grundsätzlich“ bezeichneten Vorgaben von Angebotsverbesserungen sind zwingend umzusetzen!
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Soweit im heutigen Angebot (Fahrplanstand zum 13.12.2015) eine dichtere Verkehrsbedienung besteht, bzw. soweit durch den Nahverkehrsplan Landkreis Tübingen keine Standards vorgegeben sind (z. B. auf Ergänzungslinien, auf Teilstrecken im Landkreis Reutlingen und im Zollernalbkreis) ist das heutige Angebot als ausreichende Verkehrsbedienung anzusehen.
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Im Knotenpunkt Hauptbahnhof Tübingen sind die Linien 7625 und 7612, im Knotenpunkt Bahnhof Mössingen sind die Linien 7613 und 7615 und im Knotenpunkt Hauptbahnhof Reutlingen ist die Linie 111 mindestens im heute bestehenden Umfang auf die dortigen Zuganschlüsse abzustimmen.
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Quelle: OJS 2016/S 117-208431 (2016-06-14)
Ergänzende Angaben (2016-07-28)
Objekt
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Ergänzende Angaben

Referenz
Daten
Absendedatum: 2016-07-28 📅
Veröffentlichungsdatum: 2016-08-02 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2016/S 147-266219
Verweist auf Bekanntmachung: 2016/S 117-208431
ABl. S-Ausgabe: 147
Quelle: OJS 2016/S 147-266219 (2016-07-28)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2017-12-21)
Objekt
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Verordnung: Europäische Union

Verfahren
Vergabekriterien
Niedrigster Preis

Referenz
Daten
Absendedatum: 2017-12-21 📅
Veröffentlichungsdatum: 2017-12-23 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2017/S 247-521938
ABl. S-Ausgabe: 247

Objekt
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Landkreis Tübingen

Auftragsvergabe

1️⃣
Datum des Vertragsabschlusses: 2017-10-02 📅
Name: HVB Wiest + Schürmann Hechinger Verkehrsbetriebsgesellschaft mbH
Postanschrift: Brunnenstr. 11
Postort: Hechingen
Postleitzahl: 72379
Land: Deutschland 🇩🇪

2️⃣
Name: Fahrtenservice Knoll GmbH & Co. KG
Postanschrift: Bahnhofstraße 10 A
Postort: Mössingen
Postleitzahl: 72116
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 6
2

Referenz
Kennungen
Nummer der Bekanntmachung im Amtsblatt S: 2016/S 147-266219
Quelle: OJS 2017/S 247-521938 (2017-12-21)
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