Durchführung integrierter öffentlicher Personenverkehrsdienste auf der Straße im Linienbündel TÜ-West 1 und auf der Linie 115

Landkreis Tübingen

Der Landkreis Tübingen als Aufgabenträger beabsichtigt, die Verkehrsleistung des Linienbündels West 1 und auf der Linie 115 mit Wirkung zum 1.1.2018 im offenen Verfahren europaweit auszuschreiben. Vorgesehen ist eine Laufzeit des öffentlichen Dienstleistungsauftrags von 8 Jahren. Es handelt sich um Personenbeförderung im Linienverkehr auf den Linien 7623, 7623.1, 7626 und 7629. Eine Aufteilung in Lose ist ausdrücklich vorbehalten.
Der öffentliche Auftraggeber kommt mit dieser Information seiner Veröffentlichungspflicht nach Art. 7 Abs.2 VO(EG) Nr. 1370/2007 sowie nach § 8a Abs. 2 Personenbeförderungsgesetz nach. Für weitere Einzelheiten undhinsichtlich der Frist nach § 12 Abs. 6 Satz 1 Personenbeförderungsgesetz wird auf die Ausführungen unter Abschnitt VI.1) verwiesen.
Der öffentliche Auftraggeber kommt mit dieser Information seiner Veröffentlichungspflicht nach Art. 7 Abs. 2 VO (EG) Nr. 1370/2007 sowie § 8a Abs. 2 Personenbeförderungsgesetz nach. Für weitere Einzelheiten und hinsichtlich der Frist nach § 12 Abs. 6 Satz 1 Personenbeförderungsgesetz wird auf die Ausführungen unterAbschnitt VI.1) verwiesen.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2016-07-25. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2016-02-01.

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2016-02-01 Auftragsbekanntmachung
Auftragsbekanntmachung (2016-02-01)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Öffentlicher Verkehr (Straße)
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Entfällt
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Öffentlicher Verkehr (Straße) 📦

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Entfällt
Vergabekriterien
Unbestimmt

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Landkreis Tübingen
Postanschrift: Wilhelm-Keil-Straße 50
Postleitzahl: 72072
Postort: Tübingen
Kontakt
Internetadresse: http://www.kreis-tuebingen.de 🌏
E-Mail: oepnv@kreis-tuebingen.de 📧
Telefon: +49 70712074325 📞
Fax: +49 70712074355 📠

Referenz
Daten
Absendedatum: 2016-02-01 📅
Einreichungsfrist: 2016-07-25 📅
Veröffentlichungsdatum: 2016-02-04 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2016/S 024-037641
ABl. S-Ausgabe: 24
Zusätzliche Informationen
Der Einsatz von Sub-Unternehmern ist zulässig, muss dem Auftraggeber jedoch im Voraus schriftlich mitgeteilt und von diesem genehmigt werden. Entsprechend Art. 4 Abs. 7 der VO (EG) 1370/2007 ist ein bedeutender Teil der öffentlichen Personenverkehrsdienste durch den Aufragnehmer zu erbringen.
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Durchführung integrierter öffentlicher Personenverkehrsdienste auf der Straße im Linienbündel TÜ-West 1 und auf der Linie 115.
Dienstleistungskategorie: 05
Kurze Beschreibung:
Der Landkreis Tübingen als Aufgabenträger beabsichtigt, die Verkehrsleistung des Linienbündels West 1 und auf der Linie 115 mit Wirkung zum 1.1.2018 im offenen Verfahren europaweit auszuschreiben. Vorgesehen ist eine Laufzeit des öffentlichen Dienstleistungsauftrags von 8 Jahren. Es handelt sich um Personenbeförderung im Linienverkehr auf den Linien 7623, 7623.1, 7626 und 7629. Eine Aufteilung in Lose ist ausdrücklich vorbehalten.
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Der öffentliche Auftraggeber kommt mit dieser Information seiner Veröffentlichungspflicht nach Art. 7
Abs.2 VO(EG) Nr. 1370/2007 sowie nach § 8a Abs. 2 Personenbeförderungsgesetz nach. Für weitere Einzelheiten undhinsichtlich der Frist nach § 12 Abs. 6 Satz 1 Personenbeförderungsgesetz wird auf die Ausführungen unter Abschnitt VI.1) verwiesen.
Abs. 2 VO (EG) Nr. 1370/2007 sowie § 8a Abs. 2 Personenbeförderungsgesetz nach. Für weitere Einzelheiten und hinsichtlich der Frist nach § 12 Abs. 6 Satz 1 Personenbeförderungsgesetz wird auf die Ausführungen unterAbschnitt VI.1) verwiesen.
Menge oder Umfang:
Das Linienbündel West 1 umfasst den Busverkehr auf folgenden Linien:
— Linie 7623 (Rottenburg – Dettingen – Hirrlingen – (Bietenhausen)),
— Linie 7623.1 (Schülerverkehr Hirrlingen),
— Linie 7626 (Rottenburg – Wachendorf – Felldorf – Eyach – Horb),
— Linie 7629 (Rottenburg– Bieringen – Börstingen – Horb).
Die Linie 115 umfasst den Linienweg Rottenburg – Ofterdingen – Mössingen.
Dauer: 96 Monate
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Landkreis Tübingen.

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Auftragsausführung
Gewährte ausschließliche Rechte:
Dem Betreiber wird ein ausschließliches Recht im Sinne von Art. 2 lit. f der Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 gewährt. Das ausschließliche Recht dient dem Schutz der Verkehrsleistungen, die Gegenstand des Öffentlichen Dienstleistungsauftrags sind (II.1.3)). Geschützt sind alle Busverkehre, die zur Erfüllung des ÖDLA erforderlich sind. Das ausschließliche Recht schützt die gegenständliche Leistung vor Verkehren, die das Fahrgastpotenzial dieser Leistungen nicht nur unerheblich beeinträchtigen, soweit sie vom Auftraggeber nicht selbst veranlasst werden. Es umfasst dabei Leistungen gemäß den §§ 42 und 43 PBefG.
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Verfahren
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Herrn Wagner
E-Mail: poststelle@rpk.bwl.de 📧

Referenz
Daten
Datum des Beginns: 2018-01-01 📅

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Baden-Württemberg, Regierungspräsidium Karlsruhe
Postort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76247
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: poststelle@rpk.bwl.de 📧
Telefon: +49 7219264049 📞
Fax: +49 7219263985 📠
Zusätzliche Informationen
a) Hinweis auf Frist für eigenwirtschaftliche Anträge:
Gemäß § 8a Abs. 2 Satz 2 i. V. m. § 12 Abs. 6 Satz 1 PBefG ist ein Antrag auf Erteilung einer Genehmigung für einen eigenwirtschaftlichen Verkehr mit Kraftfahrzeugen im Linienverkehr spätestens drei Monate nach der Vorabbekanntmachung bei der zuständigen Genehmigungsbehörde zu stellen. Diese Anträge müssen für die von dieser Vorabbekanntmachung erfassten Verkehre auf dem jeweiligen Territorium die Anforderungen erfüllen, die in dieser Vorabbekanntmachung und in dem vom Kreistag des Landkreises Tübingen beschlossenen Nahverkehrsplan beschrieben werden.
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Der Nahverkehrsplan Tübingen ist unter der oben (Abschnitt I, I.1) angegebenen Internet-Adresse abrufbar und kann auf Anfrage zugesandt werden. Erfüllt ein Antrag die Anforderungen nicht, ist die Genehmigung zu versagen (§ 13 Abs. 2a Satz 2 PBefG).
b) Vorgaben:
Es handelt sich um eine Vorinformation gemäß Art. 7 Abs. 2 der Verordnung (EG) Nr. 1370/2007. Mit dieser Vorinformation wird ein Vergabeverfahren angekündigt, bei dem gemäß Art. 5 Abs. 1 Satz 2 VO (EG) Nr. 1370/2007 das Kartellvergaberecht (GWB, VOL/A) Anwendung findet. Der voraussichtliche Beginn des Vergabeverfahrens ist im Februar 2017. Die Vergabe soll voraussichtlich mit Betriebsaufnahme zum 1.1.2018 erfolgen. Die Verkehrsleistungen auf den Linien des Bündels West 1 (Linien 7623, 7623.1, 7626, 7629) stellen eine Gesamtleistung im Sinne des § 8a Abs. 2 Satz 4 Personenbeförderungsgesetz dar. Die Linie 115 stellt für sich genommen ebenfalls eine Gesamtleistung im Sinne des § 8a Abs. 2 Satz 4 Personenbeförderungsgesetz dar.
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Die Anforderungen an die ausreichende Verkehrsbedienung ergeben sich grundsätzlich aus dem jeweiligen Nahverkehrsplan des Landkreises Tübingen (s.o.).
Zusätzlich sind folgende Anforderungen zu erfüllen:
i. Allgemein:
Fahrzeuge: Die Fahrzeugstandards im Nahverkehrsplan Tübingen sind zu erfüllen.
Beförderungsentgelte: Es sind die Tarife der Verkehrsverbünde naldo und vgf entsprechend deren Vorgaben anzuwenden (vgl. die „Gemeinsame Richtlinie der Landkreise Reutlingen, Sigmaringen, Tübingen und Zollernalbkreis über die Festsetzung des Gemeinschaftstarifs für den Verkehrsverbund Neckar-Alb-Donau (naldo) als Höchsttarif“ (naldo-Höchsttarif-Richtlinie), incl. der von den Verbünden anerkannten verbundüberschreitenden Fahrkarten. Ferner ist der vom Land Baden-Württemberg geplante Landestarif entsprechend den Vorgaben des Landes umzusetzen.
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Vertrieb: Der Fahrscheinverkauf erfolgt über elektronische Fahrscheindrucker. Hierbei sind die Vorgaben des Rahmenlastenheftes für Vertriebstechnik des naldo zu beachten.
Fahrgastinformation: Für die Fahrgastinformation sind auch Echtzeitdaten zu generieren. Dazu ist ein RBL zu implementieren, das an die zentrale Datendrehscheibe des Landes gemäß den Vorgaben der Nahverkehrsgesellschaft Baden-Württemberg (NVBW) anzuschließen ist.
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ii. Ausreichende Verkehrsbedienung
Die ausreichende Verkehrsbedienung wird sicher gestellt, wenn die im Nahverkehrsplan Tübingen definierten Bedienungsstandards mindestens erfüllt sind. Soweit im heutigen Angebot eine dichtere Verkehrsbedienung besteht, bzw. soweit durch den Nahverkehrsplan keine Standards vorgegeben sind (z. B. auf Ergänzungslinien, auf Teilstrecken im Landkreis Freudenstadt) ist das heutige Angebot (Fahrplanstand zum 13.12.2015) als ausreichende Verkehrsbedienung anzusehen.
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Quelle: OJS 2016/S 024-037641 (2016-02-01)
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