Der Landkreis Kitzingen als Aufgabenträger beabsichtigt, die Verkehrsleistung in den Linienbündeln 5 und 6 mit Wirkung zum 1.1.2018 im offenen Verfahren europaweit auszuschreiben. Es handelt sich um Personenbeförderung im Linienverkehr auf den Linien 8047, 8061, 8112 und 8288 (Bündel 5) sowie 8217 und 8217A (Bündel 6). Eine Aufteilung in Lose ist ausdrücklich vorbehalten. Die Laufzeit beträgt beim Linienbündel 5 zehn Jahre, vom 1.1.2018 bis zum 31.12.2027, beim Linienbündel 6 abweichend von der Angabe in II.3) sechs Jahre und einen Monat, vom 1.1.2018 bis zum 31.1.2024. Der öffentliche Auftraggeber kommt mit dieser Information seiner Veröffentlichungspflicht nach Art. 7 Abs. 2 VO (EG) Nr. 1370/2007 sowie § 8a Abs. 2 Personenbeförderungsgesetz nach. Für weitere Einzelheiten und hinsichtlich der Frist nach § 12 Abs. 6 Satz 1 Personenbeförderungsgesetz wird auf die Ausführungen unter Abschnitt VI.1) verwiesen.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2017-04-10.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2016-02-22.
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Landkreis Kitzingen
Postanschrift: Kaiserstraße 4
Postleitzahl: 97318
Postort: Kitzingen
Kontakt
E-Mail: guenter.rauh@kitzingen.de📧
Telefon: +49 93219281101📞
Fax: +49 93219281199 📠
Der Einsatz von Sub-Unternehmern ist zulässig, muss dem Auftraggeber jedoch im Voraus schriftlich mitgeteilt und von diesem genehmigt werden. Entsprechend Art. 4 Abs. 7 der VO (EG) 1370/2007 ist ein bedeutender Teil der öffentlichen Personenverkehrsdienste durch den Auftragnehmer selbst zu erbringen.
Der Einsatz von Sub-Unternehmern ist zulässig, muss dem Auftraggeber jedoch im Voraus schriftlich mitgeteilt und von diesem genehmigt werden. Entsprechend Art. 4 Abs. 7 der VO (EG) 1370/2007 ist ein bedeutender Teil der öffentlichen Personenverkehrsdienste durch den Auftragnehmer selbst zu erbringen.
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Durchführung integrierter öffentlicher Personenverkehrsdienste auf der Straße in den Linienbündeln 5 und 6.
Dienstleistungskategorie: 05
Kurze Beschreibung:
Der Landkreis Kitzingen als Aufgabenträger beabsichtigt, die Verkehrsleistung in den Linienbündeln 5 und 6 mit Wirkung zum 1.1.2018 im offenen Verfahren europaweit auszuschreiben. Es handelt sich um Personenbeförderung im Linienverkehr auf den Linien 8047, 8061, 8112 und 8288 (Bündel 5) sowie 8217 und 8217A (Bündel 6). Eine Aufteilung in Lose ist ausdrücklich vorbehalten. Die Laufzeit beträgt beim Linienbündel 5 zehn Jahre, vom 1.1.2018 bis zum 31.12.2027, beim Linienbündel 6 abweichend von der Angabe in II.3) sechs Jahre und einen Monat, vom 1.1.2018 bis zum 31.1.2024.
Der Landkreis Kitzingen als Aufgabenträger beabsichtigt, die Verkehrsleistung in den Linienbündeln 5 und 6 mit Wirkung zum 1.1.2018 im offenen Verfahren europaweit auszuschreiben. Es handelt sich um Personenbeförderung im Linienverkehr auf den Linien 8047, 8061, 8112 und 8288 (Bündel 5) sowie 8217 und 8217A (Bündel 6). Eine Aufteilung in Lose ist ausdrücklich vorbehalten. Die Laufzeit beträgt beim Linienbündel 5 zehn Jahre, vom 1.1.2018 bis zum 31.12.2027, beim Linienbündel 6 abweichend von der Angabe in II.3) sechs Jahre und einen Monat, vom 1.1.2018 bis zum 31.1.2024.
Der öffentliche Auftraggeber kommt mit dieser Information seiner Veröffentlichungspflicht nach Art. 7 Abs. 2 VO (EG) Nr. 1370/2007 sowie § 8a Abs. 2 Personenbeförderungsgesetz nach. Für weitere Einzelheiten und hinsichtlich der Frist nach § 12 Abs. 6 Satz 1 Personenbeförderungsgesetz wird auf die Ausführungen unter Abschnitt VI.1) verwiesen.
Der öffentliche Auftraggeber kommt mit dieser Information seiner Veröffentlichungspflicht nach Art. 7 Abs. 2 VO (EG) Nr. 1370/2007 sowie § 8a Abs. 2 Personenbeförderungsgesetz nach. Für weitere Einzelheiten und hinsichtlich der Frist nach § 12 Abs. 6 Satz 1 Personenbeförderungsgesetz wird auf die Ausführungen unter Abschnitt VI.1) verwiesen.
Menge oder Umfang:
4 Linien im Linienbündel 5 (Linien 8047, 8061, 8112 und 8288),
2 Linien im Linienbündel 6 (Linien 8217 und 8217A).
Dauer: 120 Monate Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Landkreis Kitzingen.
Verfahren Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️
Öffentlicher Auftraggeber Kontakt
Kontaktperson: Herrn Rauh
Referenz Daten
Datum des Beginns: 2018-01-01 📅
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Nordbayern, Regierung von Mittelfranken
Postanschrift: Promenade 27 (Schloss)
Postort: Ansbach
Postleitzahl: 91522
Land: Deutschland 🇩🇪 Zusätzliche Informationen
a) Hinweis auf Frist für eigenwirtschaftliche Anträge:
Gemäß § 8a Abs. 2 Satz 2 i. V. m. § 12 Abs. 6 Satz 1 PBefG ist ein Antrag auf Erteilung einer Genehmigung für einen eigenwirtschaftlichen Verkehr mit Kraftfahrzeugen im Linienverkehr spätestens drei Monate nach der Vorabbekanntmachung bei der zuständigen Genehmigungsbehörde zu stellen. Diese Anträge müssen für die von dieser Vorabbekanntmachung erfassten Verkehre auf dem jeweiligen Territorium die Anforderungen erfüllen, die in dieser Vorabbekanntmachung beschrieben werden.
Gemäß § 8a Abs. 2 Satz 2 i. V. m. § 12 Abs. 6 Satz 1 PBefG ist ein Antrag auf Erteilung einer Genehmigung für einen eigenwirtschaftlichen Verkehr mit Kraftfahrzeugen im Linienverkehr spätestens drei Monate nach der Vorabbekanntmachung bei der zuständigen Genehmigungsbehörde zu stellen. Diese Anträge müssen für die von dieser Vorabbekanntmachung erfassten Verkehre auf dem jeweiligen Territorium die Anforderungen erfüllen, die in dieser Vorabbekanntmachung beschrieben werden.
b) Anforderungen:
Es handelt sich um eine Vorinformation gemäß Art. 7 Abs. 2 der Verordnung (EG) Nr. 1370/2007. Mit dieser Vorinformation wird ein Vergabeverfahren angekündigt, bei dem gemäß Art. 5 Abs. 1 Satz 2 VO (EG) Nr. 1370/2007 das Kartellvergaberecht (GWB, VOL/A) Anwendung findet. Die Verkehrsleistungen des Bündels 5 und des Bündels 6 stellen jeweils eine Gesamtleistung im Sinne des § 8a Abs. 2 Satz 4 Personenbeförderungsgesetz dar.
Es handelt sich um eine Vorinformation gemäß Art. 7 Abs. 2 der Verordnung (EG) Nr. 1370/2007. Mit dieser Vorinformation wird ein Vergabeverfahren angekündigt, bei dem gemäß Art. 5 Abs. 1 Satz 2 VO (EG) Nr. 1370/2007 das Kartellvergaberecht (GWB, VOL/A) Anwendung findet. Die Verkehrsleistungen des Bündels 5 und des Bündels 6 stellen jeweils eine Gesamtleistung im Sinne des § 8a Abs. 2 Satz 4 Personenbeförderungsgesetz dar.
Es sind mindestens die heutigen Fahrpläne zu erfüllen; diese können unter folgendem Link aufgerufen werden: https://file.kitzingen.de/?linkid=KZi4zr6VWWW3Z1OZRNPqkIlqNiQR4adH84DODS6ncAGbVD1emmhX6w. Zusätzlich ist bei allen vier Linien (jeweils über die ganze Linienlänge) von Montag bis Sonntag noch jeweils eine AST-Verbindung zwischen 23:00 Uhr und 24:00 Uhr anzubieten und samstags und sonntags/feiertags zwischen 9:00 Uhr und 14:00 Uhr noch jeweils drei weitere Fahrtenpaare über AST sicherzustellen.
Es sind mindestens die heutigen Fahrpläne zu erfüllen; diese können unter folgendem Link aufgerufen werden: https://file.kitzingen.de/?linkid=KZi4zr6VWWW3Z1OZRNPqkIlqNiQR4adH84DODS6ncAGbVD1emmhX6w. Zusätzlich ist bei allen vier Linien (jeweils über die ganze Linienlänge) von Montag bis Sonntag noch jeweils eine AST-Verbindung zwischen 23:00 Uhr und 24:00 Uhr anzubieten und samstags und sonntags/feiertags zwischen 9:00 Uhr und 14:00 Uhr noch jeweils drei weitere Fahrtenpaare über AST sicherzustellen.
Die Zuganschlüsse am Bahnhof in Kitzingen sowie die Unterrichtszeiten an den Schulstandorten Kitzingen, Gerolzhofen, Marktbreit, Ochsenfurt und Wiesentheid sind sicher zu stellen.
Zur Schülerbeförderung sind eine Hinfahrt am Morgen, sowie Rückfahrten nach der 6., 8. und 10. Unterrichtsstunde erforderlich.
Zum Einsatz müssen überwiegend Niederflurbusse kommen.
Das Alter der Fahrzeuge soll 10 Jahre nicht überschreiten.
Digitale Matrixanlage mit vorderem Zielschild mit Liniennummer und Ziel, seitliche Anzeige, ebenfalls mit Liniennummer und Ziel, sowie Liniennummer am Fahrzeugheck und Innenanzeige, sind erforderlich.
Die Ausstattung der Fahrzeuge mit Bordrechnern mit Fahrscheinverkaufsfunktion und mit einem VVM-, VGN-kompatiblen Kommunikationssystem sind notwendig.
Zur Anwendung kommen der VVM-Tarif und der VGN-Tarif (zu beachten ist der Einnahmeaufteilungsvertrag im VVM!).
Quelle: OJS 2016/S 040-064443 (2016-02-22)
Ergänzende Angaben (2016-07-06) Objekt Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Ergänzende Angaben