Durchführung von Auftragsverkehren in der Wissenschaftsstadt Darmstadt und dem Landkreis Darmstadt-Dieburg

HEAG mobiBus GmbH & Co. KG

Durchführung von Auftragsverkehren mit Kraftomnibussen im Namen und auf Rechnung der HEAG mobiBus ab dem 11.12.2016 (Fahrplanwechsel).
5 Lose – Vertragslaufzeit 5 Jahre, mit Option um Verlängerung um weitere 5 Jahre, mit Ausübung bis zum 31.12.2020.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2016-04-22. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2016-02-29.

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2016-02-29 Auftragsbekanntmachung
Auftragsbekanntmachung (2016-02-29)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Öffentlicher Verkehr (Straße)
Menge oder Umfang: Siehe Angaben unter Anhang B – „Angaben zu den Losen“.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Öffentlicher Verkehr (Straße) 📦

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für ein oder mehrere Los(e)
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Versorgungsunternehmen
Name des öffentlichen Auftraggebers: HEAG mobiBus GmbH & Co. KG
Postanschrift: Klappacher Straße 172
Postleitzahl: 64285
Postort: Darmstadt
Kontakt
Internetadresse: http://www.heagmobibus.de 🌏
E-Mail: gerhard.guenther@heagmobilo.de 📧
Telefon: +49 61517094225 📞
Fax: +49 61517094245 📠

Referenz
Daten
Absendedatum: 2016-02-29 📅
Einreichungsfrist: 2016-04-22 📅
Veröffentlichungsdatum: 2016-03-05 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2016/S 046-077032
ABl. S-Ausgabe: 46
Zusätzliche Informationen
Der Auftraggeber behält sich gem. § 30 SektVO ausdrücklich die Aufhebung der Ausschreibung vor, bei Vorliegen eines triftigen Grundes hierzu (z. B. mangelnde Finanzierbarkeit). Die Bewerber können für jedes Los einzeln ein Angebot abgeben. Angebote für Teile von Losen oder ein Gesamtangebot über alle Lose sind unzulässig. Nachr. HAD-Ref.: 1419/182. Nachr. V-Nr/AKZ: HT/mB 002.
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Dienstleistungskategorie: 2
Kurze Beschreibung:
Durchführung von Auftragsverkehren mit Kraftomnibussen im Namen und auf Rechnung der HEAG mobiBus ab dem 11.12.2016 (Fahrplanwechsel).
5 Lose – Vertragslaufzeit 5 Jahre, mit Option um Verlängerung um weitere 5 Jahre, mit Ausübung bis zum 31.12.2020.
Losnummer: 1
Bezeichnung des Loses: 81 000 Fplkm p. a.
Kurze Beschreibung: Los 1 ca. 81 000 Fplkm p. a. 2 Standardbusse.
Zusätzliche Angaben zu den Losen:
Die Bewerber können für jedes Los einzeln ein Angebot abgeben. Angebote für Teile von Losen oder ein Gesamtangebot über alle Lose sind unzulässig.
Losnummer: 2
Bezeichnung des Loses: 51 000 Fplkm p.a.
Kurze Beschreibung: Ca. 51 000 Fplkm p. a. 1 Kleinbus.
Losnummer: 3
Bezeichnung des Loses: 199 000 Fplkm p. a.
Kurze Beschreibung:
Ca. 199 000 Fplkm p. a.
2 Standardbusse + 2 Gelenkbusse.
Losnummer: 4
Bezeichnung des Loses: 270 000 Fplkm p.a.
Kurze Beschreibung: Ca. 270 000 Fplkm p. a.
Losnummer: 5
Bezeichnung des Loses: 340 000 Fplkm p. a.
Kurze Beschreibung:
Ca. 340 000 Fplkm p. a.
4 Standardbusse.
Beschreibung der Optionen: Option zur Vertragslaufzeit der Lose 1-5 = Verlängerung um 5 weitere Jahre.
Referenznummer: HT/mB 002
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Klappacher Straße 172, 64285 Darmstadt.

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Die Nachweise nach III.2.1) III.2.2) und III.2.3) sind im Fall der Bildung einer Bietergemeinschaft von allen Bietern zu erbringen.
Die Erklärungen und Nachweise nach III.2.1) bis III.2.3) sind ausschließlich unter Verwendung bei den unter I.1) genannten Kontaktstelle anzufordernden Formblätter einzureichen.
Der Bieter/Bietergemeinschaft kann sich bei der Erfüllung der Eignungsanforderungen der Fähigkeiten anderer Unternehmen bedienen, ungeachtet des rechtlichen Charakters der zwischen ihm und diesen Unternehmen bestehenden Verbindungen (Eignungsleihe), vgl. § 20 Abs.3 SektVO. Für die Eignungsleihe sind folgende Vorgaben zu beachten: Die Fähigkeiten, die ein solches Unternehmen zur Verfügung stellt, müssen nicht in der Übernahme von Unteraufträgen bestehen. Das Bereitstellen von Fähigkeiten im Sinne eines Know-How-Transfers ist ausreichend.
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Soweit die Bieter/Bietergemeinschaften zum Nachweis der eigenen Eignung auf andere Unternehmen verweisen, müssen sie diese anderen Unternehmen bereits im Angebot mit Name und Anschrift benennen. Außerdem ist auf den jeweiligen Formblättern für die Eignungsnachweise im Einzelnen deutlich zu machen, welche Angaben von diesem/diesen anderen Unternehmen stammen.
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Die Bieter/Bietergemeinschaften müssen in diesem Fall außerdem nachweisen, dass sie auf die Mittel des/der anderen Unternehmen tatsächlich zugreifen können. Dieser Nachweis erfolgt durch die Vorlage einer Eigenerklärung (Verpflichtungserklärung) des/der anderen Unternehmen(s), in welcher diese(s) sich für den Fall der Erteilung des Zuschlags an den/die betreffende(n) Bieter/Bietergemeinschaft(en) gegenüber diesem/n unwiderruflich verpflichtet/n, die erforderlichen Mittel während der Auftragsabwicklung zur Verfügung zu stellen. Die Verpflichtungserklärung ist im Fall der Eignungsleihe mit dem Angebot vorzulegen.
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Ist beabsichtigt, Teile der Leistung von Nachunternehmern ausführen zu lassen, ohne dass sich der Bieter/die Bietergemeinschaft zum Nachweis der Eignung auf den oder die Nachunternehmer beruft, müssen die Bieter/Bietergemeinschaften in ihrem Angebot die Art und den Umfang der von dem/den Nachunternehmer(n) übernommenen Teilleistungen zweifelsfrei angeben, vgl. § 8 Abs.3 SektVO. Weiterhin sind in diesem Fall (kein Fall der Eignungsleihe) folgende Vorgaben zu beachten: Auf Aufforderung des Auftraggebers sind Name und Anschrift sowie die im Schreiben gegebenenfalls genannten Eignungsnachweise für den Nachunternehmer einzureichen. Maßgeblich sind die im Folgenden aufgeführten Nachweise und Mindeststandards. Es wird schon jetzt darauf hingewiesen, dass ein Nachunternehmer für die von ihm zu übernehmenden Teile der Leistung in fachlicher, persönlicher und wirtschaftlicher Hinsicht denselben Eignungsanforderungen zu genügen hat wie der Bieter für jenen Leistungsteil (OLG Düsseldorf, Beschl. vom 16.11.2011 – Verg 60/11). Erfüllt der Nachunternehmer diese Eignungsanforderungen nicht, kann das Angebot deswegen insgesamt ausgeschlossen werden, auch wenn es schon in der engeren Wahl war.
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Die Bieter/Bietergemeinschaften müssen außerdem nachweisen, dass sie auf die Mittel des/der Nachunternehmer(s) tatsächlich zugreifen können. Dieser Nachweis erfolgt durch die Vorlage einer Eigenerklärung (Verpflichtungserklärung) des/der Nachunternehmer(s), in welcher dieser sich für den Fall der Erteilung des Zuschlags an den/die betreffende(n) Bieter/Bietergemeinschaft(en) gegenüber diesem/n unwiderruflich verpflichtet, seine Mittel während der Auftragsabwicklung zur Verfügung zu stellen. Die Verpflichtungserklärung ist in diesem Fall (im Gegensatz zum Fall der Eignungsleihe) auf Verlangen des Auftraggebers vorzulegen.
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Folgende Erklärungen und Nachweise sind einzureichen:
— Eigenerklärung, dass Ausschlussgründe nach § 21 Abs.1 und § 21 Abs.4 SektVO nicht vorliegen;
— Nachweis, dass der Bieter in das Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe desjenigen Staates, in dem der Bieter ansässig ist, eingetragen ist und den zusätzlichen Nachweis, dass der Bieter Mitglied in der Berufsgenossenschaft oder einer vergleichbaren Institution ist.
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Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Die finanzielle und wirtschaftliche Leistungsfähigkeit des Bieters ist zu bejahen, wenn die Mittel die dem Bieter zur Verfügung stehen ausreichen, den Auftrag fach- und fristgerecht auszuführen.
Der Bieter weist bei der Abgabe des Angebotes nach:
Seine finanzielle und wirtschaftliche Leistungsfähigkeit durch
eine aktuelle Bankauskunft der Hausbank des Bieters aus der sich Rückschlüsse über die wirtschaftlichen Verhältnisse des Bieters, seine Kreditwürdigkeit und Zahlungsfähigkeit ziehen lassen, sowie
Erklärung des Bieters, dass über das Vermögen des Bieters kein Insolvenzverfahren oder ein dem Insolvenzverfahren vergleichbares Verfahren eröffnet wurde,
sowie durch eine Liste der wesentlichen in den letzten 3 Jahren erbrachten Leistungen im öffentlichen Personennahverkehr mit Angabe des Umsatzes, der Leistungszeit sowie der Angabe von Referenzkunden.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Nachweis der fachlichen Leistungsfähigkeit:
Durch Benennung der Person(en), die zur Führung des Nahverkehrsbetriebes eingesetzt werden sollen, einschließlich des Nachweises ihrer fachlichen Eignung (Kopie der Eignungsprüfungsurkunde oder Bestätigung durch die zuständige Behörde), oder durch Vorlage einer Genehmigung (Kopie) zur Durchführung von Personenbeförderung im Linienverkehr oder im Gelegenheitsverkehr gemäß den Gesetzen zur Personenbeförderung.
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Angabe der Adresse für die Fahrzeugabstellung, bzw. soweit noch nicht vorhanden, eine verbindliche Erklärung, dass die Busse auf einem privaten Betriebsgelände ordnungsgemäß abgestellt werden. Der Bieter kann Abstellflächen bei der HEAG mobilo mieten und Werkstattleistungen bei der HEAG mobiServ beziehen
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Soweit der Bieter sich für das Vorliegen von Teilen der Mindestanforderungen auf die Leistungsfähigkeit Dritter beruft, die er im Auftragsfall in Anspruch nehmen will, so sind die entsprechenden vorgenannten Nachweise und Erklärungen für dieses Unternehmen zu führen. Zusätzlich ist ein Nachweis erforderlich, dass der Bieter über die Mittel des Unternehmens verfügen kann, die er nicht selber besitzt und die zur Ausführung der zu vergebenden Leistung erforderlich sind.
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Auftragsausführung
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
Arbeitsgemeinschaften und andere gemeinschaftliche Bieter haften gesamtschuldnerisch für die Erfüllung der angebotenen Leistungen. Sofern eine Abgabe von Angeboten durch Bietergemeinschaften erfolgt, muss das Angebot eine von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft unterzeichnete verbindliche Erklärung enthalten, in der alle Mitglieder der Bietergemeinschaft aufgeführt sind und ein/eine für den Abschluss und die Durchführung des Vertrages bevollmächtigter/bevollmächtigte Vertreter/Vertreterin und sein/ihre Stellvertreter/Stellvertreterin bezeichnet ist, der/die die Mitglieder gegenüber der HEAG mobiBus GmbH & Co KG rechtsverbindlich vertritt.
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Die Anforderungen gemäß Ziffern 17 und 18 an die Bietereignung (Leistungsfähigkeit, fachliche Eignung und Zuverlässigkeit) sind grundsätzlich von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft zu erfüllen.
Eine Bildung von Bietergemeinschaften nach Angebotsabgabe ist nicht zulässig.

Verfahren
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2016-07-15 📅
Vergabekriterien
Kriterium: 1. Niedrigster Preis (100)
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Gerhard Günther

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt
Postanschrift: Dienstgebäude: Wilhelminenstraße 1-3; Fristenbriefkasten: Luisenplatz 2
Postort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland 🇩🇪
Fax: +49 6151125816 / +49 6151126834 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Zur Überprüfung des Vergabeverfahrens kann ein Nachprüfungsantrag bei der oben genannten Vergabekammer gestellt werden, solange ein wirksamer Zuschlag noch nicht erteilt ist. Erkannte Verstöße gegen Vergabevorschriften sind unverzüglich, abhängig von der Art des geltend gemachten Verstoßes unverzüglich, spätestens innerhalb von 3-7 Tagen nach ihrem Erkennen gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein auf Verstöße in der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen Bezug nehmende Rüge muss spätestens bis zum Ablauf der genannten Frist zur Abgabe der Teilnahmeanträge bzw. zur Angebotsabgabe erhoben worden sein, § 107 Abs.3 S.1 Nr.2 und 3 GWB. Ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsantrags ist unzulässig, wenn seit dem Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, mehr als 15 Kalendertage vergangen sind, § 107 Abs.3 S.1 Nr. 4 GWB.
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Für Mediationsverfahren zuständige Stelle
Wie: Körper überprüfen
Quelle: OJS 2016/S 046-077032 (2016-02-29)
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