Durchführung von bühnen- und szenenbautechnischen Leistungen im ZDF Sendezentrum in Mainz mit Fachpersonal (Stammpersonal: Meister/in für Veranstaltungstechnik Fachrichtung Bühne oder gleichwertig, Fachkraft für Veranstaltungstechnik / Bühnenvorhandwerker/in, erfahrene(r) Bühnenhandwerker/in / Veranstaltungsoperator) in Form der Betreuung der Ein-, Um- und Ausbauten aller Standard- und Studiodekorationen inkl. Transport und Ein-/Auslagerung in den Lagerstätten des ZDF. Das Leistungsspektrum kann auch kleinere Reparatur- und Ausbesserungsarbeiten an den Dekorationen umfassen. Gestellung/Einsatz eines/r Gruppenleiters/in für die Organisation zur Erfüllung des Leistungserfordernisses. Der/die Gruppenleiter/in ist weisungsbefugt gegenüber dem Personal des Auftragnehmers. Er/sie soll durchgehend an 165 Stunden im Monat eingesetzt werden. Die erforderliche Personalstärke zur Leistungsdurchführung liegt variabel zwischen 0 und 2 Meistern/innen für Veranstaltungstechnik Fachrichtung Bühne /Bühnenmeistern/innen sowie 0 und 30 Bühnenfachkräften pro Einsatztag (im Durchschnitt liegt sie zwischen 8 bis 14 Fachkräften), was aus den ständig wechselnden Anforderungen eines Fernsehbetriebs resultiert. Die Leistungserbringung erfolgt im ZDF Sendezentrum Mainz. Vorgabe für die Leistungserfüllung ist der Studiodispositionsplan unter Berücksichtigung aktueller Ereignisse. Der Studiodispositionsplan wird in der Regel drei Wochen vorher erstellt. Er bedarf einer fortlaufenden Prüfung, weil sich durch das aktuelle Tagesgeschehen häufige Änderungen in der Disposition ergeben können.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2016-05-25.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2016-04-12.
Auftragsbekanntmachung (2016-04-12) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistungen in den Bereichen Erholung, Kultur und Sport
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Dienstleistungen in den Bereichen Erholung, Kultur und Sport📦
Verfahren
Verfahrensart: Nicht offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Einrichtung des öffentlichen Rechts
Name des öffentlichen Auftraggebers: ZDF, Zweites Deutsches Fernsehen, Anstalt des öffentlichen Rechts
Postanschrift: ZDF-Straße 1
Postleitzahl: 55127
Postort: Mainz
Kontakt
Internetadresse: http://www.zdf.de🌏
E-Mail: team-produktionseinkauf@zdf.de📧
Telefon: +49 6131-70-14629📞
Fax: +49 6131-70-14914 📠
Die vollständigen Teilnahmeanträge (s. III.2) richten Sie bitte bis zum 25.5.2016, 11:00 Uhr (s. IV.3.4) entweder per Mail an Team-Produktionseinkauf@zdf.de oder postalisch an: ZDF, Abt. Produktions-, Verwaltungs- und Baueinkauf, HH 943, ZDF-Str. 1, 55127 Mainz unter Angabe des Aktenzeichens unter IV.3.1 (ZDF-251-NO-16-001). Bitte beachten Sie, dass bei elektronischer Übermittlung, die Größe des Postfachs begrenzt ist und daher zusätzliche Unterlagen wie Firmenprofil/Unternehmenspräsentation per Post zu versenden sind.
Die vollständigen Teilnahmeanträge (s. III.2) richten Sie bitte bis zum 25.5.2016, 11:00 Uhr (s. IV.3.4) entweder per Mail an Team-Produktionseinkauf@zdf.de oder postalisch an: ZDF, Abt. Produktions-, Verwaltungs- und Baueinkauf, HH 943, ZDF-Str. 1, 55127 Mainz unter Angabe des Aktenzeichens unter IV.3.1 (ZDF-251-NO-16-001). Bitte beachten Sie, dass bei elektronischer Übermittlung, die Größe des Postfachs begrenzt ist und daher zusätzliche Unterlagen wie Firmenprofil/Unternehmenspräsentation per Post zu versenden sind.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Durchführung von bühnen- und szenenbautechnischen Leistungen im ZDF Sendezentrum in Mainz mit Fachpersonal (Stammpersonal: Meister/in für Veranstaltungstechnik Fachrichtung Bühne oder gleichwertig, Fachkraft für Veranstaltungstechnik / Bühnenvorhandwerker/in, erfahrene(r) Bühnenhandwerker/in / Veranstaltungsoperator) in Form der Betreuung der Ein-, Um- und Ausbauten aller Standard- und Studiodekorationen inkl. Transport und Ein-/Auslagerung in den Lagerstätten des ZDF. Das Leistungsspektrum kann auch kleinere Reparatur- und Ausbesserungsarbeiten an den Dekorationen umfassen.
Durchführung von bühnen- und szenenbautechnischen Leistungen im ZDF Sendezentrum in Mainz mit Fachpersonal (Stammpersonal: Meister/in für Veranstaltungstechnik Fachrichtung Bühne oder gleichwertig, Fachkraft für Veranstaltungstechnik / Bühnenvorhandwerker/in, erfahrene(r) Bühnenhandwerker/in / Veranstaltungsoperator) in Form der Betreuung der Ein-, Um- und Ausbauten aller Standard- und Studiodekorationen inkl. Transport und Ein-/Auslagerung in den Lagerstätten des ZDF. Das Leistungsspektrum kann auch kleinere Reparatur- und Ausbesserungsarbeiten an den Dekorationen umfassen.
Gestellung/Einsatz eines/r Gruppenleiters/in für die Organisation zur Erfüllung des Leistungserfordernisses. Der/die Gruppenleiter/in ist weisungsbefugt gegenüber dem Personal des Auftragnehmers. Er/sie soll durchgehend an 165 Stunden im Monat eingesetzt werden.
Gestellung/Einsatz eines/r Gruppenleiters/in für die Organisation zur Erfüllung des Leistungserfordernisses. Der/die Gruppenleiter/in ist weisungsbefugt gegenüber dem Personal des Auftragnehmers. Er/sie soll durchgehend an 165 Stunden im Monat eingesetzt werden.
Die erforderliche Personalstärke zur Leistungsdurchführung liegt variabel zwischen 0 und 2 Meistern/innen für Veranstaltungstechnik Fachrichtung Bühne /Bühnenmeistern/innen sowie 0 und 30 Bühnenfachkräften pro Einsatztag (im Durchschnitt liegt sie zwischen 8 bis 14 Fachkräften), was aus den ständig wechselnden Anforderungen eines Fernsehbetriebs resultiert. Die Leistungserbringung erfolgt im ZDF Sendezentrum Mainz. Vorgabe für die Leistungserfüllung ist der Studiodispositionsplan unter Berücksichtigung aktueller Ereignisse. Der Studiodispositionsplan wird in der Regel drei Wochen vorher erstellt. Er bedarf einer fortlaufenden Prüfung, weil sich durch das aktuelle Tagesgeschehen häufige Änderungen in der Disposition ergeben können.
Die erforderliche Personalstärke zur Leistungsdurchführung liegt variabel zwischen 0 und 2 Meistern/innen für Veranstaltungstechnik Fachrichtung Bühne /Bühnenmeistern/innen sowie 0 und 30 Bühnenfachkräften pro Einsatztag (im Durchschnitt liegt sie zwischen 8 bis 14 Fachkräften), was aus den ständig wechselnden Anforderungen eines Fernsehbetriebs resultiert. Die Leistungserbringung erfolgt im ZDF Sendezentrum Mainz. Vorgabe für die Leistungserfüllung ist der Studiodispositionsplan unter Berücksichtigung aktueller Ereignisse. Der Studiodispositionsplan wird in der Regel drei Wochen vorher erstellt. Er bedarf einer fortlaufenden Prüfung, weil sich durch das aktuelle Tagesgeschehen häufige Änderungen in der Disposition ergeben können.
Beschreibung der Optionen:
Das ZDF behält sich vor, den Vertrag auf der vorliegenden Basis für weitere 36 Monate zu verlängern.
Dauer: 12 Monate
Referenznummer: ZDF-251-NO-16-001
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Mainz.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung: Aktueller Handelsregisterauszug o.ä.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Der Bewerber hat auf einem separaten Blatt, gegliedert pro Jahr (2014, 2015, 1. Quartal 2016) folgende Angaben (Eigenerklärungen) zu machen:
— Erklärung über den Gesamtumsatz unter Angabe der Anzahl der Aufträge
— Mitarbeiteranzahl im Unternehmen
— Mitarbeiteranzahl nur für bühnentechnische Facharbeiten unter Angabe der Qualifikationen
— Angaben über Zusammenarbeit/Aufträge mit öffentlichen Auftraggebern.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Der Bewerber hat auf einem separaten Blatt, gegliedert pro Jahr (2014, 2015, 1. Quartal 2016) folgende weiteren Angaben (Eigenerklärungen) zu machen:
— Referenzprojekte speziell für Fernsehen/Rundfunk und bezogen auf das in Abschnitt II 1.5) beschriebene Beschaffungsvorhaben mit nachstehenden Angaben:
Anzahl und Größenordnung durchgeführter Aufträge mit Nennung der eingesetzten Personalstärke, des Rechnungswertes und eines Ansprechpartners des Auftraggebers.
— Angaben über einsetzbare Personalstärke, die im Besitz der Fahrerlaubnis für…
… Hubarbeitsbühnen ist.
… Flurförderzeuge ist.
Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien:
Haftpflichtversicherung Mindestdeckungssummen von EUR 10 Mio. pauschal für Personen- und Sachschäden (inkl. Mietsachschäden) – Vorlage des Nachweises nach Aufforderung innerhalb von 4 Tagen -.
Sonstige besondere Bedingungen:
Arbeitsschutz-/Unfallverhütungsvorschriften:
Die Ausführung muss den staatlichen und dem berufsgenossenschaftlichen Regelwerk des Arbeits- und Gesundheitsschutzes sowie den allgemein anerkannten Regeln der Technik entsprechen.
Insbesondere sind die Unfallverhütungsvorschriften DGUV Vorschrift 1 (vormals: BGV A1) mit dem Titel „Grundsätze der Prävention“ und DGUV Vorschrift 17/18 (vormals: BGV C1) mit dem Titel „Veranstaltungs- und Produktionsstätten für szenische Darstellungen“ sowie die DGUV-Informationen 215-310 (vormals: BGI 810) „Sicherheit bei Produktion und Veranstaltungen – Leitfaden“, 215-313 (vormals: BGI 810-3) „Sicherheit bei Produktion und Veranstaltungen – Lasten über Personen“, 215-314 „Sicherheit bei Produktionen und Veranstaltungen – Scheinwerfer“, 215-315 (vormals: BGI 810-5) „Sicherheit bei Produktionen und Veranstaltungen – Besondere szenische Effekte und Vorgänge) und 215-316 (vormals: BGI 810-6) „Sicherheit bei Produktion und Veranstaltungen – Brandschutz im Dekorationsbau“ sowie den Branchenstandards der Interessengemeinschaft Veranstaltungswirtschaft (igvw) zu beachten und einzuhalten.
Insbesondere sind die Unfallverhütungsvorschriften DGUV Vorschrift 1 (vormals: BGV A1) mit dem Titel „Grundsätze der Prävention“ und DGUV Vorschrift 17/18 (vormals: BGV C1) mit dem Titel „Veranstaltungs- und Produktionsstätten für szenische Darstellungen“ sowie die DGUV-Informationen 215-310 (vormals: BGI 810) „Sicherheit bei Produktion und Veranstaltungen – Leitfaden“, 215-313 (vormals: BGI 810-3) „Sicherheit bei Produktion und Veranstaltungen – Lasten über Personen“, 215-314 „Sicherheit bei Produktionen und Veranstaltungen – Scheinwerfer“, 215-315 (vormals: BGI 810-5) „Sicherheit bei Produktionen und Veranstaltungen – Besondere szenische Effekte und Vorgänge) und 215-316 (vormals: BGI 810-6) „Sicherheit bei Produktion und Veranstaltungen – Brandschutz im Dekorationsbau“ sowie den Branchenstandards der Interessengemeinschaft Veranstaltungswirtschaft (igvw) zu beachten und einzuhalten.
Soweit zutreffend, sind Anforderungen des Baurechts des Bundeslandes Rheinland-Pfalz in der geltenden Fassung (z.B. Versammlungsstätten-Verordnung, Richtlinie über Fliegende Bauten, DIN 4112) sowie die DIN 15750 (Technische Dienstleistungen in der Veranstaltungstechnik – Leitlinien) einzuhalten.
Soweit zutreffend, sind Anforderungen des Baurechts des Bundeslandes Rheinland-Pfalz in der geltenden Fassung (z.B. Versammlungsstätten-Verordnung, Richtlinie über Fliegende Bauten, DIN 4112) sowie die DIN 15750 (Technische Dienstleistungen in der Veranstaltungstechnik – Leitlinien) einzuhalten.
Sprache im Studio (Veranstaltungsstätte) ist deutsch und muss vom kompletten Ausführungspersonal in Wort und Schrift beherrscht werden (sicherheitsrelevant).
Einsatz einer Stammmannschaft.
Möglichkeit einer Ortsbesichtigung ist gegeben; vorgesehene Termine: 06.08.16, 07.08.16 bzw. 08.08.16, jeweils nach Absprache.
Aus der Teilnahme an einem Orts- und/oder Vorstellungstermin leitet sich kein Anspruch auf weitergehende Beauftragung oder Kostenerstattungen her.
Die Ausführung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand vorbehalten:
Das eingesetzte Personal in Form von Bühnen- und Studiofachkräften muss folgende Kriterien erfüllen:
Qualifikation: Bühnen- und Studiofachkräfte gemäß DGUV Vorschrift 17/18 (vormals BGV C1) sowie DGUV Information 215-310 (vormals BGI 810)
Bedienung von Arbeitsgeräten: Bedienpersonal muss im Besitz der gültigen Fahrausweise für Flurförderzeuge (nach DGUV Vorschrift 69 (vormals BGV D27) und Hubarbeitsbühnen (nach dem berufsgenossenschaftlichen Grundsatz DGUV Grundsatz 308-008 (vormals BGG/GUV-G 966) sein und die medizinischen Untersuchungen (G25 und G41) erfolgreich absolviert haben.
Die Ausführung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand vorbehalten
Bedienung von Arbeitsgeräten: Bedienpersonal muss im Besitz der gültigen Fahrausweise für Flurförderzeuge (nach DGUV Vorschrift 69 (vormals BGV D27) und Hubarbeitsbühnen (nach dem berufsgenossenschaftlichen Grundsatz DGUV Grundsatz 308-008 (vormals BGG/GUV-G 966) sein und die medizinischen Untersuchungen (G25 und G41) erfolgreich absolviert haben.
Diese Nachweise sind nach Aufforderung innerhalb von 4 Tagen vorzulegen.
Verfahren
Laufzeit der Rahmenvereinbarung in Monaten: 12
Datum der Absendung der Aufforderungen: 2016-06-02 📅
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️
Öffentlicher Auftraggeber Kontakt
Kontaktperson: HA Rechtemanagement und Zentraleinkauf, Abt. Produktions-, Verwaltungs- und Baueinkauf
Referenz Kennungen
Vom öffentlichen Auftraggeber vergebene Referenznummer: ZDF-251-NO-16-001
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Landes Rheinland-Pfalz beim Ministerium für Wirtschaft
Postanschrift: Stiftstr. 9
Postort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer.rlp@wvlw.rlp.de📧
Telefon: +49 6131162234📞
Internetadresse: http://www.mwvlw.rlp.de🌏
Fax: +49 6131162113 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Sollten Sie eine Rüge erheben, die der Auftraggeber zurückweist, muss ein auf die Rüge gestützter Nachprüfungsantrag spätestens am 15. Kalendertag nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer eingehen (§ 107 Abs. 3 S.1 Nr. 4 GWB).
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Sollten Sie eine Rüge erheben, die der Auftraggeber zurückweist, muss ein auf die Rüge gestützter Nachprüfungsantrag spätestens am 15. Kalendertag nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer eingehen (§ 107 Abs. 3 S.1 Nr. 4 GWB).
Vorsorglich wird auch auf die Fristen gemäß § 101 a Abs. 1, § 101b Abs. 2 sowie § 107 Abs. 3 S.1 Nr. 1 bis 3 GWB hingewiesen.
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Siehe VI.4.1)
Quelle: OJS 2016/S 075-132214 (2016-04-12)