Durchführung von Luftsicherheitsaufgaben der Flughafenbetreiber nach § 8 Abs. 1 Nr. 4, 5 und 6 LuftSiG für die Flughäfen Berlin-Tegel (TXL) für die BFG und Berlin-Schönefeld (SXF) und Flughafen Berlin Brandenburg (BER) (ab Inbetriebnahme) für die FBB sowie Bereitstellung von Sicherheitsausrüstung gem. Anhang 12 der Durchführungsverordnung (EU) 2015/1998

Flughafen Berlin Brandenburg GmbH

Die zu vergebende Leistung umfasst sowohl das Durchführen von Luftsicherheitsaufgaben als auch die Bereitstellung und das Betreiben von Sicherheitstechnik und wird in 2 Lose wie folgt aufgeteilt.
Für Los 1 beabsichtigt der Auftraggeber, ZWEI Rahmenvertragspartner zu binden:
Los 1: – Durchführung von Personal-, Waren- und Fahrzeugkontrollen (gem. § 8 Abs. 1 Nr. 5 LuftSiG und Anhang 1 und 9 der DVO (EU) 2015/1998) vor Übergang in den sensiblen Sicherheitsbereich.
— Die Dienstleistung wird in TXL, SXF und BER erbracht.
— Das Volumen liegt bei ca. 250.000 h/a, pro Rahmenvertrag.
— Der Auftragnehmer hat die Dienstleistung vollumfänglich mit entsprechend ausgebildetem und zertifiziertem Personal zu erbringen.
— Die Anzahl der Zugangskontrollstellen gemäß derzeitiger Planung beläuft sich auf: SXF + BER: 6+5, TXL: 10.
— Während der Vertragslaufzeit können weitere Kontrollstellen hinzukommen oder wegfallen.
— Die für die Erbringung der Dienstleistung benötigte Sicherheitsausrüstung
wird vom AG gestellt und ist Bestandteil des Loses 2.
— Durchführung von Zugangskontrollen und Streifentätigkeit gem. § 8 Abs. 1 Nr. 4 LuftSiG sowie Durchführung allgemeiner Bewachungsleistungen.
— Die Dienstleistung wird in TXL, SXF und BER erbracht.
— Das Volumen liegt bei ca. 90.000 h/a, pro Rahmenvertrag.
— Die Leistung umfasst beispielhaft:
— Zugangskontrollen zu nicht öffentlichen Flughafenbereichen (Bordkartenkontrolle, Flughafenausweiskontrolle, Besucherdienst etc.),
— Streifentätigkeit innerhalb und außerhalb des Sicherheitsbereiches sowie innerhalb und außerhalb von Flughafengebäuden (auch Terminalbestreifung),
— Absichern von Veranstaltungen (Aufsichtsratssitzungen, Presseevents, etc.),
— Absichern von Baustellen,
— Auf Anforderung des Aufraggebers kann auch das Stellen von KFZs notwendig sein.
Für Los 2 beabsichtigt der Auftraggeber, EINEN Rahmenvertragspartner zu binden:
Los 2: – Bereitstellung der für die Durchführung der Luftsicherheitsaufgaben benötigten Sicherheitsausrüstung gemäß Anhang 12 der DVO (EU) 2015/1998 inkl. Instandhaltung und Wartung.
— Die Sicherheitsausrüstung dient der Ausstattung der Zugangskontrollstellen an den Flughäfen TXL, SXF
und BER.
— Der Auftragnehmer führt die Installation selbstständig durch inkl. aller dafür notwendigen behördlichen
Absprachen/Genehmigungen.
— Sämtliche Wartungs-, Reparatur- oder Instandsetzungsarbeiten sind vom Auftragnehmer zu leisten.
— Mit umfasst sind ebenfalls die für einen effizienten Kontrollprozess notwendigen
Zubehörteile der Sicherheitsausrüstung, wie zum Beispiel: Ein- und Auslaufrollen, Tische für die
Vor- und Nachbereitung der zu kontrollierenden Personen.
— Art und Anzahl der Sicherheitsausrüstung in TXL ca. (nach Schließung TXL würde dieser Teil der Geräte
entfallen):
— 11 Röntgenprüfsysteme evtl. unterschiedlicher Größe
— 10 Metalldetektorschleusen
— 9 Sprengstoffspurendetektoren
— 25 Metalldetektor-Handgeräte
— 10 Kfz Spiegel
— Art und Anzahl der Sicherheitsausrüstung in SXF + BER ca.:
— 18 Röntgenprüfsysteme unterschiedlicher Größe
— 16 Metalldetektorschleusen
— 15 Sprengstoffspurendetektoren
— 41 Metalldetektor-Handgeräte
— 21 Kfz Spiegel
— Wartung und Instandhaltung der Geräte obliegt dem Auftragnehmer.
— Es werden Service Levels für die Aufrechterhaltung des Betriebes der unterschiedlichen Geräte definiert.
Die vorgenannten Angaben zu den Volumina, Stunden pro Jahr (h/a) in Los 1 sowie die Art und Anzahl der Geräte in Los 2 basieren auf dem aktuellen Entwicklungsstand und können während der Vertragslaufzeit variieren. Das heißt der Auftraggeber kann den Leistungsbedarf erhöhen bzw. reduzieren.
Vertragslaufzeit für das Los 1:
Beginn: 24.5.2017
Ende: 23.5.2022
Vertragslaufzeit für das Los 2:
Beginn: 24.5.2017
Ende: 23.5.2024.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2016-05-19. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2016-04-15.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2016-04-15 Auftragsbekanntmachung
2016-04-28 Ergänzende Angaben
2017-04-03 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2016-04-15)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Diverse Hilfstätigkeiten für den Luftverkehr
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Diverse Hilfstätigkeiten für den Luftverkehr 📦

Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für ein oder mehrere Los(e)
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Versorgungsunternehmen
Name des öffentlichen Auftraggebers: Flughafen Berlin Brandenburg GmbH
Postanschrift: Einkauf / Einkauf für Liefer- und Dienstleistungen, Gebäude B027 – Raum 50, Flughafen Berlin-Schönefeld
Postleitzahl: 12521
Postort: Berlin
Kontakt
Internetadresse: http://www.berlin-airport.de 🌏
E-Mail: einkauf@berlin-airport.de 📧
Fax: +49 306091-70641 📠

Referenz
Daten
Absendedatum: 2016-04-15 📅
Einreichungsfrist: 2016-05-19 📅
Veröffentlichungsdatum: 2016-04-20 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2016/S 077-138098
ABl. S-Ausgabe: 77
Zusätzliche Informationen
1.) Der Auftraggeber betreibt einen Flughafen und ist daher auf dem Gebiet des Verkehrs tätig. Der Auftraggeber führt daher als Sektorenauftraggeber gem. § 98 Nr. 4 GWB ein Verhandlungsverfahren mit Bekanntmachung durch, wobei es sich hierbei um eine „nachrangige“ Dienstleistung nach § 4 Abs. 2 SektVO handelt. Die Bekanntmachung erfolgt daher freiwillig. Durch diese Bekanntmachung wird der Teilnahmewettbewerb begonnen, in dem sich die interessierten Unternehmen mit den in dieser Bekanntmachung angegebenen Angaben, Erklärungen und Nachweisen um die Aufforderung zur Angebotsabgabe bewerben. Erst die erfolgreiche Bewerbung nach positiver Eignungsprüfung und -bewertung durch den Auftraggeber führt zur Versendung der Vergabeunterlagen. 2.) Die Übermittlung von Bewerberfragen hat ausschließlich per E-Mail unter Angabe der Bezeichnung der Maßnahme (vgl. Ziff. II.1.1) und des Aktenzeichens EA-2016-075 an die E-Mailadresse einkauf@berlin-airport.de zu erfolgen. Die Fragen müssen bis spätestens 7 Kalendertage vor Schlusstermin der Bewerbung vorliegen. Der letzte Tag der Bewerbungsfrist wird bei der Berechnung der vorstehend aufgeführten 7 Tage-Frist nicht mitgezählt. Die Vergabestelle wird etwaige Informationen (u. a. die Formulare und eine Übersicht zu den bereitgestellten Formularen – als Arbeitshilfe) und Beantwortung von Fragen von Bewerbern zum Teilnahmewettbewerb sowie sonstige Klarstellungen der Vergabestelle die das Vergabeverfahren betreffen auf der folgenden Internetseite https://secure.berlin-airport.de/evergabe-extern/veröffentlichen: Die Vergabestelle empfiehlt daher allen Bewerbern, täglich den vorbenannten Link zum Abruf von aktuellen Informationen und Klarstellungen der Vergabestelle sowie Antworten von Bewerberanfragen zum Vergabeverfahren zu nutzen. 3.) Die Bewerber haben zu beachten, dass der Teilnahmeantrag unterzeichnet ist. Der Teilnahmeantrag ist entweder von allen Mitgliedern einer Bewerbergemeinschaft oder dem bevollmächtigten Vertreter zu unterzeichnen. Sofern ein bevollmächtigter Vertreter unterzeichnet, ist bzw. sind die Vollmachten der Mitglieder der Bewerbergemeinschaft beizufügen. Es ist weiter zu beachten, dass sämtliche in der Bekanntmachung (Ziffer III) angegebenen Erklärungen und Nachweise vollständig beigefügt werden. Ein Verweis auf frühere Bewerbungen ist nicht ausreichend 4.) Die Teilnahmeanträge und deren Anlagen sind dreifach in deutscher Sprache einzureichen. Die Übermittlung hat schriftlich unter expliziter Angabe des Aktenzeichens EA-2016-075 auf dem verschlossenen Behältnis/Umschlag, in dem der Teilnahmeantrag eingereicht wird, sowie im Anschreiben zu dem Teilnahmeantrag zu erfolgen (Vorlage bis zum Schlusstermin bei der benannten Kontaktstelle – die Übersendung per Telefax oder in elektronischer Form, z.B. mittels E-Mail, ist nicht zulässig). 5.) Den Teilnahmeanträgen sind außerdem elektronische Kopien aller übermittelten Unterlagen auf einem geeigneten virengeprüften und virenfreien Datenträger beizulegen. Die elektronischen Kopien sind in einem nicht-bearbeitbaren Format (z.B. geschützte, jedoch druckbare Dateien) bereitzustellen. Mit der Abgabe des Teilnahmeantrags versichert der Bewerber bzw. die Bewerbergemeinschaft, dass die Inhalte der elektronischen Kopien vollumfänglich und mit den eingereichten Originalen uneingeschränkt identisch sind. 6.) Die Vergabestelle ist berechtigt, bei Bedenken hinsichtlich der Eignung des Bewerbers die Vorlage von Originalen oder weiteren Unterlagen zu verlangen. 7.) Die geforderten Angaben, Erklärungen und Nachweise sind geordnet nach der unter Ziffer III.2.1) bis III.2.3) aufgeführten Nummerierung und Reihenfolge sowie unter Angabe des Aktenzeichens EA-2016-075 beim Auftraggeber einzureichen. 8.) Der Auftraggeber prüft die Eignung der Bewerber in einem dreistufigen Verfahren. Stufe 1: Prüfung auf Vollständigkeit der abgeforderten Angaben, Erklärungen und Nachweise [III.2.1), III.2.2),III.2.3)]. Stufe 2: Vorliegen von Ausschlussgründen inklusive Erfüllung der Mindestanforderungen. Stufe 3: Prüfung der persönlichen Lage, wirtschaftlichen und finanziellen sowie der technischen Leistungsfähigkeit gemessen an der zu vergebenden Leistung. Insbesondere auf Stufe 3, deren Prüfung anhand der vom Bewerber bzw. von der Bewerbergemeinschaft eingereichten Angaben, Erklärungen und Nachweise erfolgt, übt der Auftraggeber seinen Beurteilungsspielraum aus. 9.) Bewerber bzw. Bewerbergemeinschaften können im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs Teilnahmeanträge entweder für das Los 1 und/oder Los 2 einreichen. Bezüglich des Loses 1 weist der Auftraggeber darauf hin, dass er beabsichtigt, zwei Rahmenvertragspartner vertraglich zu binden, nämlich die ersten beiden wirtschaftlichsten Angebote in der Auswertung des Loses 1. 10.) Mit der Benennung der Referenzen stimmt der Bewerber / die Bewerbergemeinschaft der Kontaktaufnahme durch die Vergabestelle zu den jeweiligen Referenzgebern zu. 11.) Der Bewerber wird darauf hingewiesen, dass alle mit dem Teilnahmeantrag eingereichten Angaben auch für das ggf. einzureichende Angebot Geltung haben sollen. Sofern sich im weiteren Verfahren Änderungen gegenüber dem Teilnahmewettbewerb ergeben, muss die Vergabestelle zu späterer Zeit ggf. erneut in eine Beurteilung der Eignung eintreten. 12.) Die Bewerbungsunterlagen werden nicht zurückgesandt und verbleiben im Besitz des Auftraggebers. Die Versendung der Aufforderung zur Angebotsabgabe an die ausgewählten Bewerber erfolgt nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbes. 13.) Der Auftraggeber weist darauf hin, dass allein der Inhalt der vorliegenden EU-weiten Veröffentlichung maßgeblich ist, wenn die Bekanntmachung zusätzlich in weiteren Bekanntmachungsmedien veröffentlicht wird.
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Dienstleistungskategorie: 23
Kurze Beschreibung:
Die zu vergebende Leistung umfasst sowohl das Durchführen von Luftsicherheitsaufgaben als auch die Bereitstellung und das Betreiben von Sicherheitstechnik und wird in 2 Lose wie folgt aufgeteilt.
Für Los 1 beabsichtigt der Auftraggeber, ZWEI Rahmenvertragspartner zu binden:
Los 1: – Durchführung von Personal-, Waren- und Fahrzeugkontrollen (gem. § 8 Abs. 1 Nr. 5 LuftSiG und Anhang 1 und 9 der DVO (EU) 2015/1998) vor Übergang in den sensiblen Sicherheitsbereich.
— Die Dienstleistung wird in TXL, SXF und BER erbracht.
— Das Volumen liegt bei ca. 250.000 h/a, pro Rahmenvertrag.
— Der Auftragnehmer hat die Dienstleistung vollumfänglich mit entsprechend ausgebildetem und zertifiziertem Personal zu erbringen.
— Die Anzahl der Zugangskontrollstellen gemäß derzeitiger Planung beläuft sich auf: SXF + BER: 6+5, TXL: 10.
— Während der Vertragslaufzeit können weitere Kontrollstellen hinzukommen oder wegfallen.
— Die für die Erbringung der Dienstleistung benötigte Sicherheitsausrüstung
wird vom AG gestellt und ist Bestandteil des Loses 2.
— Durchführung von Zugangskontrollen und Streifentätigkeit gem. § 8 Abs. 1 Nr. 4 LuftSiG sowie Durchführung allgemeiner Bewachungsleistungen.
— Das Volumen liegt bei ca. 90.000 h/a, pro Rahmenvertrag.
— Die Leistung umfasst beispielhaft:
— Zugangskontrollen zu nicht öffentlichen Flughafenbereichen (Bordkartenkontrolle, Flughafenausweiskontrolle, Besucherdienst etc.),
— Streifentätigkeit innerhalb und außerhalb des Sicherheitsbereiches sowie innerhalb und außerhalb von Flughafengebäuden (auch Terminalbestreifung),
— Absichern von Veranstaltungen (Aufsichtsratssitzungen, Presseevents, etc.),
— Absichern von Baustellen,
— Auf Anforderung des Aufraggebers kann auch das Stellen von KFZs notwendig sein.
Für Los 2 beabsichtigt der Auftraggeber, EINEN Rahmenvertragspartner zu binden:
Los 2: – Bereitstellung der für die Durchführung der Luftsicherheitsaufgaben benötigten Sicherheitsausrüstung gemäß Anhang 12 der DVO (EU) 2015/1998 inkl. Instandhaltung und Wartung.
— Die Sicherheitsausrüstung dient der Ausstattung der Zugangskontrollstellen an den Flughäfen TXL, SXF
und BER.
— Der Auftragnehmer führt die Installation selbstständig durch inkl. aller dafür notwendigen behördlichen
Absprachen/Genehmigungen.
— Sämtliche Wartungs-, Reparatur- oder Instandsetzungsarbeiten sind vom Auftragnehmer zu leisten.
— Mit umfasst sind ebenfalls die für einen effizienten Kontrollprozess notwendigen
Zubehörteile der Sicherheitsausrüstung, wie zum Beispiel: Ein- und Auslaufrollen, Tische für die
Vor- und Nachbereitung der zu kontrollierenden Personen.
— Art und Anzahl der Sicherheitsausrüstung in TXL ca. (nach Schließung TXL würde dieser Teil der Geräte
entfallen):
— 11 Röntgenprüfsysteme evtl. unterschiedlicher Größe
— 10 Metalldetektorschleusen
— 9 Sprengstoffspurendetektoren
— 25 Metalldetektor-Handgeräte
— 10 Kfz Spiegel
— Art und Anzahl der Sicherheitsausrüstung in SXF + BER ca.:
— 18 Röntgenprüfsysteme unterschiedlicher Größe
— 16 Metalldetektorschleusen
— 15 Sprengstoffspurendetektoren
— 41 Metalldetektor-Handgeräte
— 21 Kfz Spiegel
— Wartung und Instandhaltung der Geräte obliegt dem Auftragnehmer.
— Es werden Service Levels für die Aufrechterhaltung des Betriebes der unterschiedlichen Geräte definiert.
Die vorgenannten Angaben zu den Volumina, Stunden pro Jahr (h/a) in Los 1 sowie die Art und Anzahl der Geräte in Los 2 basieren auf dem aktuellen Entwicklungsstand und können während der Vertragslaufzeit variieren. Das heißt der Auftraggeber kann den Leistungsbedarf erhöhen bzw. reduzieren.
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Vertragslaufzeit für das Los 1:
Beginn: 24.5.2017
Ende: 23.5.2022
Vertragslaufzeit für das Los 2:
Ende: 23.5.2024.
Losnummer: 1
Bezeichnung des Loses: Durchführung von Luftsicherheitsaufgaben
Kurze Beschreibung:
Durchführung von Personal-, Waren- und Fahrzeugkontrollen (gem. § 8 Abs. 1 Nr. 5 LuftSiG und Anhang 1 und 9 der DVO (EU) 2015/1998) vor Übergang in den sensiblen Sicherheitsbereich sowie die Durchführung von Zugangskontrollen und Streifentätigkeit gem. § 8 Abs. 1 Nr. 4 LuftSiG und Durchführung allgemeiner Bewachungsleistungen.
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Losnummer: 2
Bezeichnung des Loses: Bereitstellung der Sicherheitsausrüstung
Kurze Beschreibung:
Bereitstellung der Sicherheitsausrüstung gemäß Anhang 12 der DVO (EU) 2015/1998 inkl. Instandhaltung und Wartung.
Referenznummer: EA-2016-075
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Berlin Tegel und Schönefeld. Landkreis Dahme Spreewald.

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen:
Die nachstehenden Angaben, Erklärungen und Nachweise sind von den Bewerbern bzw. jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft vorzulegen. Ein Verweis auf frühere Bewerbungen/Angebote ist nicht ausreichend. Ausländischen Bewerbern/Bewerbergemeinschaften wird die Vorlage vergleichbarer Nachweise gestattet; der Gleichwertigkeitsnachweis ist mit der Bewerbung vorzulegen. Soweit Eigenerklärungen verlangt werden, sagt der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft zu, Nachweise auf Verlangen, spätestens jedoch vor Zuschlagserteilung vorzulegen.
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1.) Bezeichnung des Bewerberunternehmens mit Firma und Anschrift sowie Angabe eines für das Verfahren zuständigen Ansprechpartners mit E-Mail, Telefon- und Faxnummer.
2.) Aktueller Auszug aus dem Handelsregister oder eine Kopie desselben (der Auszug soll zum Zeitpunkt des Fristendes für den Teilnahmeantrag nicht älter als 6 Monate sein). Soweit keine Eintragung im Handelsregister vorliegt, ist ein vergleichbarer Existenznachweis vorzulegen.
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3.) Unterschriebene Eigenerklärungen gem. § 21 Abs. 1, 4 SektVO sowie – soweit anwendbar – § 21 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz (SchwarzArbG) und § 21 Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AEntG) und § 19 i.V.m. 21 MiLoG. Das entsprechende Formblatt „Eigenerklärung“ stellt der Auftraggeber ein Formular auf seiner Internetseite https://secure.berlin-airport.de/evergabe-extern/ zur Verfügung, vgl. Ziff. VI.3) dieser Bekanntmachung.
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4.) Erklärung zum Vorhandensein einer gültigen Betriebshaftpflichtversicherung unter Angabe der Höhe der Deckungssumme(n).
5.) Sofern Sie sich als Bewerbergemeinschaft um die Aufforderung zur Angebotsabgabe bewerben, ist mit dem Teilnahmeantrag eine von allen Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft unterschriebene Erklärung einzureichen, aus der sich auch die gesamtschuldnerische Haftung (vgl. Ziffer III.1.3 dieser Bekanntmachung) im Zuschlagsfall, die Namen sämtlicher Mitglieder der Bewerbergemeinschaft, ein bevollmächtigter Vertreter und die Absicht, sich im Fall der erfolgreichen Bewerberauswahl zur Bieter- und im Zuschlagsfall zu einer Arbeitsgemeinschaft zusammenzuschließen, ergibt.
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Das entsprechende Formblatt „Bewerbergemeinschaftserklärung“ ist beim Auftraggeber anzufordern, vgl. Ziffer VI.3) dieser Bekanntmachung.
6.) Schriftliche Erklärung sämtlicher Mitglieder der Bewerbergemeinschaft bzw. der Vertreter der Bewerbergemeinschaft, dass die Bildung der Bewerbergemeinschaft keinen Verstoß gegen § 1 GWB darstellt. Darüber hinaus ist von den Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft bzw. dem Vertreter der Bewerbergemeinschaft zu erklären, inwiefern für das jeweilige beteiligte Unternehmen wirtschaftlich zweckmäßige und kaufmännische Gründe vorliegen, sich nicht allein um die Auftragsvergabe zu bewerben.
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7.) Der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft kann sich zum Nachweis seiner/ihrer wirtschaftlichen und finanziellen sowie technischen Leistungsfähigkeit (Eignung) der Fähigkeiten anderer Unternehmen (Dritter/Nachunter-nehmer/konzernverbundener Unternehmen) bedienen, ungeachtet des rechtlichen Charakters zwischen ihm/ihr und diesen Unternehmen bestehenden Verbindungen.
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In diesem Fall – also zum Nachweis der Eignung – hat der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft diese Dritten in ihrem/seinem Teilnahmeantrag zu benennen und die in Ziffer III.2. dieser Bekanntmachung genannten Angaben, Erklärungen und Nachweise auch für diesen Dritten in dem Umfang vorzulegen, indem er/sie sich auf dessen Fähigkeiten beruft. Mit dem Teilnahmeantrag ist der Nachweis zu erbringen, dass ihm/ihr dieser Dritte mit den erforderlichen Mitteln für das Erbringen der Leistungen zur Verfügung (Verpflichtungserklärung) steht. Sofern der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft sich zum Nachweis der Eignung auf Dritte bezieht, hat er für diese in seinem/ihrem Teilnahmeantrag die in Ziffer III.2.1) Nr. 2 bis 4 dieser Bekanntmachung genannten Angaben, Erklärungen und Nachweise mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen.
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Für die vorgenannten Erklärungen stellt der Auftraggeber ein Formular auf seiner Internetseite https://secure.berlin-airport.de/evergabe-extern/ zur Verfügung, das von den Bewerbern/ Bewerbergemeinschaften genutzt werden soll.
Die Vergabestelle behält sich vor, weitere Unterlagen beizuziehen bzw. zu verlangen.
Auf Ziffer VI.3) der Bekanntmachung wird verwiesen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Die nachstehenden Angaben, Erklärungen und Nachweise unter 1.) sind von den Bewerbern bzw. jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft vorzulegen. Ein Verweis auf frühere Bewerbungen/Angebote ist nicht ausreichend:
Los 1
Die Umsatzangaben für 1.) sind für jedes der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre separat unter Angabe des Jahres und der Umsatzgröße (netto, exklusive Umsatzsteuer) anzugeben. In diesem Zusammenhang ist ebenfalls das Enddatum des laufenden Geschäftsjahres anzugeben.
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1.) Erklärung über Umsätze des Unternehmens in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit diese Umsätze Leistungen betreffen, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind.
Als Mindestanforderung für die Zulassung zum Teilnahmewettbewerb gilt ein Mindestjahresumsatz (netto), des Bewerbers/der Bewerbergemeinschaft von 1,5 Mio. EUR, der in jedem der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre erzielt worden sein muss und Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind. Die Nichterfüllung dieser Mindestanforderung führt zum Ausschluss aus dem weiteren Verfahren.
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Los 2
Die Umsatzangaben für 2.) sind für jedes der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre separat unter Angabe des Jahres und der Umsatzgröße (netto, exklusive Umsatzsteuer) anzugeben. In diesem Zusammenhang ist ebenfalls das Enddatum des laufenden Geschäftsjahres anzugeben.
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2.) Erklärung über Umsätze des Unternehmens in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit diese Umsätze Leistungen betreffen, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind.
Als Mindestanforderung für die Zulassung zum Teilnahmewettbewerb für Los 2 gilt ein Mindestjahresumsatz (netto), des Bewerbers/der Bewerbergemeinschaft von 250.000,00 Mio. EUR, der in jedem der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre erzielt worden sein muss und Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind. Die Nichterfüllung dieser Mindestanforderung führt zum Ausschluss aus dem weiteren Verfahren.
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Die vorstehend genannten Erklärungen sind sowohl von dem Bewerber als auch allen Mitgliedern einer Bewerbergemeinschaft zu tätigen. Die Umsätze von Mitgliedern einer Bewerbergemeinschaft sind für die Erfüllung der Mindestanforderung zu addieren. Sofern der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft zur Erfüllung der Mindestanforderungen unter 1.) und/oder 2.) auf Angaben/Daten von Dritten/Nachunternehmern/konzernverbundenen Unternehmen verweisen will, sind die Angaben/ Nachweise/Erklärungen nach Ziffer III.2. auch für den Dritten/Nachunternehmer/konzernverbundene Unternehmen vorzulegen. Außerdem ist eine Erklärung des Dritten/Nachunternehmers/konzernverbundenen Unternehmens vorzulegen, wonach dieser/s bereit ist, Leistungen, finanzielle Mittel und/oder Ressourcen für dieses Projekt zu erbringen bzw. bereitzustellen (Verpflichtungserklärung).
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Für die vorgenannten Erklärungen stellt der Auftraggeber ein Formular auf seiner Internetseite https://secure.berlin-airport.de/evergabe-extern/ zur Verfügung, das von den Bewerbern/ Bewerbergemeinschaften genutzt werden soll.
Die Vergabestelle behält sich vor, die Vorlage weiterer Unterlagen beizuziehen bzw. zu verlangen.
Der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass kein Anspruch auf Nachforderung oder Vervollständigung der Unterlagen besteht.
Auf Ziffer VI.3 dieser Bekanntmachung wird verwiesen.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Los 1
Es sind für das Los 1 mindestens vier Referenzen für die nachfolgenden Unterpunkte a) und b) vom Bewerber / der Bewerbergemeinschaft aufzuführen und zu beschreiben.
a) Zwei Referenzen über die Durchführung von Sicherheitskontrollen gemäß DVO (EU) 2015/1998 mit geschultem Personal nach Anhang 11.2.3.1. (geschultes Personal, das für die Kontrolle von Personen, Handgepäck, mitgeführten Gegenständen und aufgegebenen Gepäck zuständig ist)
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b) Zwei Referenzen über die Durchführung von Sicherheitskontrollen gemäß DVO (EU) 2015/1998 mit geschultem Personal nach Anhang 11.2.3.5. (geschulte Personen, die Zugangskontrollen an einem Flughafen sowie Überwachung und Streifengänge durchführen)
Für die Zulassung zum Teilnahmewettbewerb müssen in den genannten Referenzprojekten folgende Mindestanforderungen enthalten sein:
1. Die als Referenz benannten Leistungen müssen im Zeitraum der letzten fünf Kalenderjahre, mithin nach dem 1. März 2011, erbracht worden sein.
Sofern der Bewerber / die Bewerbergemeinschaft auf Aufträge verweist, die zwar zum überwiegenden Teil in den vergangenen fünf Kalenderjahren erbracht wurden, jedoch auch in der Zukunft erbracht werden bzw. erbracht werden sollen, weist die Vergabestelle vorsorglich darauf hin, dass von der Vergabestelle für die Prüfung der Mindestanforderungen zur Zulassung zum Teilnahmewettbewerb und für eine eventuelle Wertung der Referenzen ausschließlich Angaben aus der Vergangenheit herangezogen werden. Der Bewerber / die Bewerbergemeinschaft kann sich somit bei der Angabe von Referenzen nicht auf Prognosen oder Schätzungen in der Zukunft stützen.
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2. Mindestens eine der zwei Referenzen zu a) muss einen Auftrag mit einem Mindestvolumen von 87.600 geleisteten Stunden pro Jahr (h/a) nachweisen.
3. Mindestens eine der zwei Referenzen zu b) muss einen Auftrag mit einem Mindestvolumen von 30.000 geleisteten Stunden pro Jahr (h/a) nachweisen.
Bei Einreichung von mehr als vier Referenzen für Los 1 wird der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft gebeten, eindeutig zu kennzeichnen, welche Referenzen für die Erfüllung der Mindestanforderungen herangezogen werden sollen.
Die genannte Mindestanforderung (1) muss in jeder Referenz für Los 1 erfüllt werden. Die genannten Mindestanforderungen (2) und (3) müssen jeweils mindestens in einer Referenz zu a) und b) für Los 1erfüllt werden. Die Nichterfüllung der Mindestanforderungen führt zum Ausschluss aus dem weiteren Vergabeverfahren.
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Je Referenz sind die folgenden zusätzlichen Daten anzugeben:
Name und Anschrift, ggf. aktuelle Telefonnummer eines Ansprechpartners beim Auftraggeber, bei dem die Mindestanforderungen erfüllt wurden
Ausführungszeitraum der erbrachten Leistung
Eindeutige, kurze Beschreibung der Leistungserbringung, insbesondere Angaben zum Auftragsvolumen in geleisteten / zu leistenden Stunden pro Jahr sowie Angaben zur Qualifikation der eingesetzten Mitarbeiter.
Die Darstellung der Unternehmensreferenzen hat in Tabellenform zu erfolgen. Hierfür stellt der Auftraggeber ein Formular auf seiner Internetseite https://secure.berlin-airport.de/evergabe-extern/ zur Verfügung, das von den Bewerbern/ Bewerbergemeinschaften genutzt werden soll. Auf Ziffer VI.3 dieser Bekanntmachung wird verwiesen.
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Los 2
Es ist mindestens eine Referenz für einen der nachfolgenden Unterpunkte a), b) oder c) vom Bewerber / der Bewerbergemeinschaft aufzuführen und zu beschreiben.
a) Vertrieb und/oder Installation folgender Sicherheitsausrüstung gem. DVO (EU) 2015/1998
— Metalldetektorschleusen (WTMD) und/oder
— Sprengstoffspurendetektoren (ETD Geräte) und/oder
— Sicherheitsscanner, die nicht mit ionisierender Strahlung arbeiten und/oder
— Röntgengeräte und/oder
— Sprengstoffdetektoren (EDS Geräte)
oder
b) Wartung / Instandhaltung folgender Sicherheitsausrüstung gem. DVO (EU) 2015/1998
c) Betrieb folgender Sicherheitsausrüstung gem. DVO (EU) 2015/1998
Für die Zulassung zum Teilnahmewettbewerb müssen in den genannten Referenzprojekten zu a), b) oder c) folgende Mindestanforderungen enthalten sein:
1. Die als Referenz benannten Leistungen zu a), b) oder c) müssen im Zeitraum der letzten fünf Kalenderjahre, mithin nach dem 1. März 2011, erbracht worden sein.
Sofern der Bewerber / die Bewerbergemeinschaft auf Aufträge verweist, die zwar zum überwiegenden Teil in den vergangenen für Kalenderjahren erbracht wurden, jedoch auch in der Zukunft erbracht werden bzw. erbracht werden sollen, weist die Vergabestelle vorsorglich darauf hin, dass von der Vergabestelle für die Prüfung der Mindestanforderungen zur Zulassung zum Teilnahmewettbewerb ausschließlich Angaben aus der Vergangenheit herangezogen werden. Der Bewerber / die Bewerbergemeinschaft kann sich somit bei der Angabe von Referenzen nicht auf Prognosen oder Schätzungen in der Zukunft stützen.
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2. Mindestens eine der Referenzen zu a) muss einen Auftrag mit einem Mindestvolumen von EUR 300.000 pro Jahr nachweisen.
3. Mindestens eine der Referenzen zu b) muss einen Auftrag mit einem Mindestvolumen von EUR 15.000 pro Jahr nachweisen.
4. Mindestens eine der Referenzen zu c) muss einen Auftrag nachweisen, bei dem es in Summe um den Betrieb von mindestens 15 der in c) aufgeführten Geräte geht. Die Art der Geräte ist dabei unerheblich.
Bei Einreichung von mehr als einer Referenz wird der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft gebeten, eindeutig zu kennzeichnen, welche Referenz für die Erfüllung der für a), b) und c) beschriebenen Mindestanforderungen herangezogen werden sollen.
Die Nichterfüllung der Mindestanforderungen führt zum Ausschluss aus dem weiteren Vergabeverfahren.
Eindeutige, kurze Beschreibung der Leistungserbringung, insbesondere Angaben zum Auftragsvolumen in EUR pro Jahr sowie Angaben zu Art und Menge der installierten / vertriebenen / gewarteten / instandgehaltenen/betriebenen Geräte.
Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien: Gemäß Vergabeunterlagen.
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln: Gemäß Vergabeunterlagen.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll: Gesamtschuldnerische Haftung mit einem bevollmächtigten Vertreter.
Sonstige besondere Bedingungen:
1. Für das gesamte zur Ausführung einzusetzende Personal muss ab Leistungsbeginn eine erfolgreiche Zuverlässigkeitsüberprüfung nach §7 LuftSiG vorliegen.
2. Das Personal gem. II 1.5 für Los eins für die Personal-, Waren- und Fahrzeugkontrollen muss zu Leistungsbeginn gemäß DVO (EU) 2015/1998 Anhang 11 für die Tätigkeit ausgebildet sein und von der Oberen Luftfahrtbehörde der Länder Berlin und Brandenburg zertifiziert sein.
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3. Das Personal gem. II 1.5 für Los eins für die Zugangskontrollen, Streifentätigkeit, allg. Bewachung muss zu Leistungsbeginn gemäß DVO (EU) 2015/1998 Anhang 11 für die Tätigkeit ausgebildet sein und von der Oberen Luftfahrtbehörde der Länder Berlin und Brandenburg zertifiziert sein.
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4. Das Personal gem. II 1.5 für Los eins für die Zugangskontrollen, Streifentätigkeit, allg. Bewachung muss zu Leistungsbeginn über eine IHK Sachkundeprüfung gem. § 34a GewO Bewachungsgewerbe verfügen.
5. Etwa 10 % des Personal gem. II 1.5 für Los eins für die Zugangskontrollen, Streifentätigkeit, allg. Bewachung muss zu Leistungsbeginn mindestens über die Qualifikation Geprüfte Schutz- und Sicherheitskraft (IHK) verfügen.
6. Bei der Leistungserbringung sind die einschlägigen tariflichen Regelungen zu beachten.
7. Ab Vertragsbeginn muss der Auftragnehmer über eine Haftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme in Höhe von 100 000 000 EUR pauschal für Personen-, Sach- und Vermögensschäden pro Schadensfall verfügen.
Dieser Versicherungsschutz ist dem Auftraggeber zwei Monate vor Beginn der Leistungserbringung nachzuweisen. Der Versicherungsschutz muss bis zum Ende der Leistungserbringung aufrecht erhalten werden, was durch Vorlage der entsprechenden Versicherungsverträge/Policen jährlich nachzuweisen ist. Für die Fahrgenehmigung im Luftsicherheitsbereich muss der Auftragnehmer ebenfalls vor Vertragsbeginn den Nachweis über eine Kfz-Haftpflichtversicherung in Höhe von 100 000 000 EUR erbringen.
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Namen und berufliche Qualifikationen des Personals

Verfahren
Höchstzahl der Wirtschaftsteilnehmer der Rahmenvereinbarung: 3
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Name des öffentlichen Auftraggebers: Berliner Flughafen Gesellschaft mbH
Postanschrift: Flughafen Berlin Brandenburg GmbH
Kontakt
Kontaktperson: Claudia Derungs
Internetadresse: www.berlin-airport.de 🌏

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Landes Brandenburg
Postanschrift: Vergabekammer des Landes Berlin beim Ministerium für Wirtschaft und Energie des Landes Brandenburg, Heinrich-Mann-Allee 107
Postort: Potsdam
Postleitzahl: 14473
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 331/866-1617 📞
Fax: +49 331/866-1652 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen und Rügen ergeben sich aus § 107 Abs. 3 GWB. Es besteht eine Antragsfrist von 15 Kalendertagen gem. § 107 Abs. 3 Nr. 4 GWB bei Mitteilung über die Nichtabhilfe einer Rüge.
Für die Einlegung von Rechtsbehelfen gelten u.a. die folgenden Regelungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB):
§ 101 a Informations- und Wartepflicht:
„(1) Der Auftraggeber hat die betroffenen Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach den Sätzen 1 und 2 geschlossen werden. Wird die Information per Fax oder auf elektronischem Weg versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
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(2) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne vorherige Bekanntmachung wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist.“
§ 101b Unwirksamkeit:
„(1) Ein Vertrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der Auftraggeber.
1. gegen § 101a verstoßen hat oder
2. einen öffentlichen Auftrag unmittelbar an ein Unternehmen erteilt, ohne andere Unternehmen am Vergabeverfahren zu beteiligen und ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren nach Absatz 2 festgestellt worden ist.
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(2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab Kenntnis des Verstoßes, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertagenach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.“
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§ 107 Einleitung, Antrag:
„(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 7 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
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(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 101b Abs. 1 Nr. 2. §101a Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt.“.
Quelle: OJS 2016/S 077-138098 (2016-04-15)
Ergänzende Angaben (2016-04-28)
Objekt
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Ergänzende Angaben

Referenz
Daten
Absendedatum: 2016-04-28 📅
Einreichungsfrist: 2016-05-26 📅
Veröffentlichungsdatum: 2016-05-03 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2016/S 086-152894
Verweist auf Bekanntmachung: 2016/S 077-138098
ABl. S-Ausgabe: 86
Quelle: OJS 2016/S 086-152894 (2016-04-28)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2017-04-03)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Hilfs- und Nebentätigkeiten im Bereich Verkehr; Reisebürodienste
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Hilfs- und Nebentätigkeiten im Bereich Verkehr; Reisebürodienste 📦

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Referenz
Daten
Absendedatum: 2017-04-03 📅
Veröffentlichungsdatum: 2017-04-06 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2017/S 068-129585
ABl. S-Ausgabe: 68

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Name des öffentlichen Auftraggebers: Berliner Flughafengesellschaft mbH
Postanschrift: Flughafen Berlin Brandenburg GmbH, Einkauf – Strategischer Einkauf für Liefer- und Dienstleistungen, Gebäude B027 – Raum 50, Flughafen Berlin-Schönefeld
Kontakt
Kontaktperson: Dieter Altvater / Jost Schulz
Land: Deutschland 🇩🇪
Quelle: OJS 2017/S 068-129585 (2017-04-03)