Durchführung von nichtqualifizierten genehmigungspflichtigen Kranken-/ Patientenfahrten der Anspruchsberechtigten der DAK-Gesundheit mit dem Mietwagen – sitzend – im Bundesland Berlin gemäß § 133 Abs. 1 i. V. m. § 60 Sozialgesetzbuch Fünf (SGB V), im Zeitraum vom 1.7.2016 bis spätestens zum 30.6.2018
Soweit dies zur Gewährleistung einer wirtschaftlichen und in der Qualität gesicherten Versorgung zweckmäßig ist, kann die DAK-G nach § 133 Abs. 1 SGB V Verträge mit geeigneten Einrichtungen oder Unternehmen oder zu diesem Zweck gebildeten Zusammenschlüssen von geeigneten Einrichtungen oder Unternehmen über die Durchführung von Krankentransportleistungen für einen bestimmten Zeitraum abschließen. Dabei hat sie die Qualität der Krankentransportleistung sowie die notwendige Organisation, die Beratung der Versicherten und sonstige erforderliche Dienstleistungen unter Berücksichtigung der Sicherstellung der flächendeckenden rettungsdienstlichen Versorgung zu gewährleisten und für eine wohnortnahe Versorgung der Versicherten zu sorgen.
Die Versorgung der Versicherten erfolgt bei medizinischer Notwendigkeit durch Leistungserbringer gemäß § 133 SGB V, die die Voraussetzungen für eine ausreichende, zweckmäßige und funktionsgerechte Durchführung von Krankentransportleistungen erfüllen.
Die DAK-G führt das Verfahren im Rahmen eines Zulassungsmodells durch.
Die DAK-G geht davon aus, dass dieses Verfahren auf Grund einer fehlenden Auswahlentscheidung und mithin der diskriminierungsfreien Zugangsmöglichkeit aller geeigneten Unternehmen nicht in den Anwendungsbereich des „Kartellvergaberechts“ fällt (so auch EugH, Urteil vom 2.6.2016, Az.: C-410/14).
Um der Vielfalt der potentiellen Vertragspartner im Rahmen des Zulassungsmodells gerecht zu werden, wird jedem geeigneten Unternehmen während der Vertragslaufzeit der Abschluss eines Rahmenvertrags zu jeder Zeit und zu den gleichen Bedingungen ermöglicht. Zur Herstellung größtmöglicher Transparenz und Gleichbehandlung erfolgt die Bekanntmachung des oben beschriebenen Vorhabens (Zulassungsverfahrens) über das EU-Amtsblatt.
Verträge im Rahmen dieses Modells werden erstmalig mit Wirkung zum 1.7.2016 abgeschlossen. Interessenten, die zu diesem Termin Vertragspartner werden wollen, haben die o. g., einzureichenden Unterlagen bis zum 17.6.2016 bei o. g. Stelle einzureichen. Es kommt hierbei auf den rechtzeitigen Zugang bei der DAK-G an.
Spätere Beitritte sind jederzeit möglich. Die DAK-G wird innerhalb von maximal 6 Arbeitstagen über den Beitritt entscheiden. Bei mehreren Beitritten wird die DAK-G die gleichberechtigte Verteilung der Krankenfahrten anstreben.
Der Vertrag endet, ohne dass es einer gesonderten Erklärung bedarf, spätestens am 30.6.2018. Er endet unabhängig davon automatisch mit Inkrafttreten eines Exklusivvertrages zu dem vertragsgegenständlichen Beschaffungsgegenstand in Folge eines förmlichen Vergabeverfahrens nach den Regularien des Kartellvergaberechts des GWB mit einem oder mehreren Vertragspartnern.
Voraussetzungen für den Abschluss, bzw. den späteren Beitritt zu den erstmals am 1.7.2016 in Kraft tretenden Verträgen ist die vollständige und rechtzeitige Übersendung folgender Nachweise/Erklärungen/Anlagen (erhältlich auf Anforderung bei vorstehender Kontaktstelle:
Vergabestelle@dak.de) an die nachstehend aufgeführte Kontaktperson bei der DAK-G:
1. Angebotsschreiben,
2. Eigenerklärung über die Ausschlusskriterien gemäß §§ 123, 124 GWB (Anlage A1),
3. das Preisblatt (Anlage B2),
4. Bietergemeinschaftserklärung, nur für den Fall, dass eine Bietergemeinschaft besteht (Anlage B3),
5. Nachunternehmerverzeichnis, nur für den Fall, dass solche eingesetzt werden (Anlage B4),
6. Auf gesondertes Verlangen der AG die Verpflichtungserklärung des Nachunternehmers, sollte einer eingesetzt werden (Anlage B5),
7. Eigenerklärung zur Tariftreue und zum Mindestlohn (Anlage B6),
8. Eigenerklärung über aktuell bestehende KFZ- und Berufshaftpflichtversicherungen sowie Bestätigung des Versicherers in Kopie, bzw. für den Fall, dass eine solche nicht besteht und er den Zuschlag erhält, die Eigenerklärung, dass er rechtzeitig, d. h. mit Wirkung zum Vertragsbeginn eine solche Versicherung abschließen wird (Anlage B7),
9. Eigenerklärung PBefG und FeV (Anlage B8),
10. Anlagenkonvolut zum Datenschutz (Anlage B9).
Die Unterlagen sind auf postalischem Weg einzureichen bei:
DAK-Gesundheit, Zentraleinkauf und Vergabestelle, IT- und SGB-Leistungen (0042 60), Holger Freund, Nagelsweg 27-31, 20097 Hamburg.
Hinweis: Die Veröffentlichung erfolgt hier unter Verwendung des Formulars für Offene Verfahren. Wie bereits deutlich gemacht, handelt es sich hier um ein solches nicht – die Bekanntmachung musste aus technischen Gründen verwendet werden, da es kein für Zulassungsverfahren passendes Formular gibt.
Entgegen der Angabe unter II.1.6) ist die CPV-Nummer 60130000.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2018-05-24.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2016-06-08.
Wer?
Wie?
Wo?
Geschichte der Beschaffung
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Dokument |
2016-06-08
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Auftragsbekanntmachung
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