Durchführung von ÖPNV Leistungen mit Bussen – Betrieb des Linienbündels 56: Amberg – Poppenricht – Sulzbach-Rosenberg und 86: Amberg – Schäflohe/Karmensölden – Sulzbach-Rosenberg als Gesamtleistung
Durchführung des Linienbündels 56 Amberg – Poppenricht – Sulzbach-Rosenberg und 86 Amberg – Schäflohe/Karmensölden als Gesamtleistung. Der bisherige Fahrplan ist einsehbar unter: http://www.znas.de////files/linien/56.pdf Der derzeitige Fahrplan soll in Zukunft in zwei Fahrpläne und somit in zwei Linien (Linienbündel) aufgespalten werden: 1. Ein Fahrplan für die (neue) Linie 86: Amberg – Schäflohe/Karmensölden – Sulzbach-Rosenberg (und zurück); Darunter fallen die bisherigen Fahrtnummern: 061, 017, 023, 029, 025, 105, 047, 053, 081, 071, 179; 008, 068, 202, 014, 022, 028, 046, 104, 106, 052, 204, 084 und 086. 2. Ein Fahrplan für die Linie 56: Amberg – Poppenricht – Sulzbach-Rosenberg (und zurück); Darunter fallen die bisherigen Fahrtnummern: 001, 003, 005, 007, 083, 009, 077, 067, 011, 063, 013, 015, 019, 021, 027, 069, 031, 033, 035, 037, 039, 041, 043, 045, 049, 051, 055, 057, 059, 005, 075, 065, 013, 015, 021, 027, 033, 037, 041, 151, 079, 015, 027, 033, 041, 073; 002, 004, 006, 070, 010, 012, 016, 018, 066, 020, 024, 026, 074, 030, 072, 032, 034, 036, 038, 040, 042, 044, 048, 050, 054, 056, 058, 060, 062, 006, 012, 018, 066, 020, 026, 032, 036, 088, 044, 156, 080, 082, 020, 064, 076, 078 und 090. 3. Auf der (künftigen) Linie 56 sind folgende Änderungen einzuarbeiten: 4. Montag bis Freitag ist an Schultagen und schulfreien Tagen/Ferien eine zusätzliche Fahrt anzubieten, die um 5:06 im Su-Ro startet – die Fahrtstrecke soll analog der Fahrt Nr. 04 verlaufen. 5. Die Fahrt 06 soll ab der Haltestelle „Tafelberg“ direkt nach Amberg/ZOB fahren. 6. Eine zusätzliche Fahrt soll von Montag bis Freitag an Schultagen in Poppenricht beginnen und die Haltestellen Poppenricht/Rabenleite – Poppenricht/Drei Mohren – Traßlberg/Goethestr. – Witzlhof – Amberg/Rohrwerk – Amberg/LH Hauptpforte – Amberg/Gümbelstr. – Amberg/Maxplatz – Amberg/ZOB anfahren. Ankunft in Amberg/ZOB um 7:15 Uhr. 7. Freitags soll eine zusätzliche Fahrt von Amberg nach Sulzbach-Rosenberg angeboten werden; Abfahrt in Amberg/ZOB um 23:45 Uhr; die Fahrtstrecke soll analog der Fahrt Nr. 79 verlaufen. 8. Die Verstärkerfahrt 6308 909 ist im Fahrplan aufzunehmen (Start in Traßlberg um 7:25 Uhr; Streckenverlauf: Traßlberg – Poppenricht – Neue Heimat – Tafelberg – Lohe – Su-Ro/KiGa St. Anna – Su-Ro/Erlheimer Weg – Su-Ro/Gymnasium – Su-Ro/Abzw. Berufsschule – Su-Ro/Schulzentrum Krötensee). 9. Die Fahrt, die Samstag auf Sonntag um 1:50 Uhr von Amberg/ZOB über Traßlberg und Poppenricht nach Sulzbach-Rosenberg und erst ab dem 01.03.2017 in den aktuellen Fahrplan aufgenommen wird, soll weiterhin angeboten werden, wenn sich diese in den ersten Monaten ab Beginn bewährt hat. Die Haltestelle“ Kropfersricht/Abzw. Happy Rock“ soll dabei nur an den Tagen bedient werden, an denen die Diskothek geöffnet hat. 10. Die Fahrt 082 soll nur an den Tagen angeboten werden, an denen die Diskothek Happy Rock geöffnet hat. 11. Auf den Fahrten 069 und 072 könnte sich jeweils eine minimale Änderung der Routenführung und somit der Routenzeiten ergeben – da dies bei Bekanntgabe der Vorabinformation noch nicht feststeht, erfolgt eine genaue Beschreibung in den Ausschreibungsunterlagen.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2018-04-16.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2016-12-12.
Auftragsbekanntmachung (2016-12-12) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Transport- und Beförderungsdienstleistungen (außer Abfalltransport)
Gesamtwert des Auftrags: 3 280 000 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Entfällt
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Transport- und Beförderungsdienstleistungen (außer Abfalltransport)📦
1. Hinweis auf die Frist bei Stellung eigenwirtschaftliche Genehmigungsanträge:
Gem. § 8a Abs. 2 Satz 2 i. V. m. § 12 Abs. 6 Satz 1 PBefG ist ein Antrag auf Erteilung einer Genehmigung für einen eigenwirtschaftlichen Verkehr mit Kraftfahrzeugen im Linienverkehr spätestens drei Monate nach der Vorabbekanntmachung bei der zuständigen Genehmigungsbehörde zu stellen. Diese Frist wird durch vorliegende Vorinformation für sämtliche von der beabsichtigten Vergabe umfassten Linienverkehre (s. Abschnitt II.) ausgelöst.
2. Vergabe als Gesamtleistung:
Die Vergabe der unter Abschnitt II. genannten Verkehre ist jeweils als Gesamtleistung beabsichtigt.
(vgl. § 8a Abs. 2 Satz 4 i.V.m. § 13 Abs. 2a Satz 2 Personenbeförderungsgesetz). Eigenwirtschaftliche
Anträge (siehe 1.), die sich nur auf Teilleistungen beziehen, sind nach Maßgabe des § 13 Abs. 2a Satz 2 Personenbeförderungsgesetz zu versagen.
1. Hinweis auf die Frist bei Stellung eigenwirtschaftliche Genehmigungsanträge:
Gem. § 8a Abs. 2 Satz 2 i. V. m. § 12 Abs. 6 Satz 1 PBefG ist ein Antrag auf Erteilung einer Genehmigung für einen eigenwirtschaftlichen Verkehr mit Kraftfahrzeugen im Linienverkehr spätestens drei Monate nach der Vorabbekanntmachung bei der zuständigen Genehmigungsbehörde zu stellen. Diese Frist wird durch vorliegende Vorinformation für sämtliche von der beabsichtigten Vergabe umfassten Linienverkehre (s. Abschnitt II.) ausgelöst.
2. Vergabe als Gesamtleistung:
Die Vergabe der unter Abschnitt II. genannten Verkehre ist jeweils als Gesamtleistung beabsichtigt.
Anträge (siehe 1.), die sich nur auf Teilleistungen beziehen, sind nach Maßgabe des § 13 Abs. 2a Satz 2 Personenbeförderungsgesetz zu versagen.
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Durchführung von ÖPNV Leistungen mit Bussen – Betrieb des Linienbündels 56: Amberg – Poppenricht – Sulzbach-Rosenberg und 86: Amberg – Schäflohe/Karmensölden – Sulzbach-Rosenberg als Gesamtleistung.
Dienstleistungskategorie: 05
Kurze Beschreibung:
Durchführung des Linienbündels 56 Amberg – Poppenricht – Sulzbach-Rosenberg und 86 Amberg – Schäflohe/Karmensölden als Gesamtleistung.
Der derzeitige Fahrplan soll in Zukunft in zwei Fahrpläne und somit in zwei Linien (Linienbündel) aufgespalten werden:
1. Ein Fahrplan für die (neue) Linie 86: Amberg – Schäflohe/Karmensölden – Sulzbach-Rosenberg (und zurück); Darunter fallen die bisherigen Fahrtnummern:
3. Auf der (künftigen) Linie 56 sind folgende Änderungen einzuarbeiten:
4. Montag bis Freitag ist an Schultagen und schulfreien Tagen/Ferien eine zusätzliche Fahrt anzubieten, die um 5:06 im Su-Ro startet – die Fahrtstrecke soll analog der Fahrt Nr. 04 verlaufen.
5. Die Fahrt 06 soll ab der Haltestelle „Tafelberg“ direkt nach Amberg/ZOB fahren.
6. Eine zusätzliche Fahrt soll von Montag bis Freitag an Schultagen in Poppenricht beginnen und die Haltestellen Poppenricht/Rabenleite – Poppenricht/Drei Mohren – Traßlberg/Goethestr. – Witzlhof – Amberg/Rohrwerk – Amberg/LH Hauptpforte – Amberg/Gümbelstr. – Amberg/Maxplatz – Amberg/ZOB anfahren. Ankunft in Amberg/ZOB um 7:15 Uhr.
6. Eine zusätzliche Fahrt soll von Montag bis Freitag an Schultagen in Poppenricht beginnen und die Haltestellen Poppenricht/Rabenleite – Poppenricht/Drei Mohren – Traßlberg/Goethestr. – Witzlhof – Amberg/Rohrwerk – Amberg/LH Hauptpforte – Amberg/Gümbelstr. – Amberg/Maxplatz – Amberg/ZOB anfahren. Ankunft in Amberg/ZOB um 7:15 Uhr.
7. Freitags soll eine zusätzliche Fahrt von Amberg nach Sulzbach-Rosenberg angeboten werden; Abfahrt in Amberg/ZOB um 23:45 Uhr; die Fahrtstrecke soll analog der Fahrt Nr. 79 verlaufen.
8. Die Verstärkerfahrt 6308 909 ist im Fahrplan aufzunehmen (Start in Traßlberg um 7:25 Uhr; Streckenverlauf: Traßlberg – Poppenricht – Neue Heimat – Tafelberg – Lohe – Su-Ro/KiGa St. Anna – Su-Ro/Erlheimer Weg – Su-Ro/Gymnasium – Su-Ro/Abzw. Berufsschule – Su-Ro/Schulzentrum Krötensee).
8. Die Verstärkerfahrt 6308 909 ist im Fahrplan aufzunehmen (Start in Traßlberg um 7:25 Uhr; Streckenverlauf: Traßlberg – Poppenricht – Neue Heimat – Tafelberg – Lohe – Su-Ro/KiGa St. Anna – Su-Ro/Erlheimer Weg – Su-Ro/Gymnasium – Su-Ro/Abzw. Berufsschule – Su-Ro/Schulzentrum Krötensee).
9. Die Fahrt, die Samstag auf Sonntag um 1:50 Uhr von Amberg/ZOB über Traßlberg und Poppenricht nach Sulzbach-Rosenberg und erst ab dem 01.03.2017 in den aktuellen Fahrplan aufgenommen wird, soll weiterhin angeboten werden, wenn sich diese in den ersten Monaten ab Beginn bewährt hat. Die Haltestelle“ Kropfersricht/Abzw. Happy Rock“ soll dabei nur an den Tagen bedient werden, an denen die Diskothek geöffnet hat.
9. Die Fahrt, die Samstag auf Sonntag um 1:50 Uhr von Amberg/ZOB über Traßlberg und Poppenricht nach Sulzbach-Rosenberg und erst ab dem 01.03.2017 in den aktuellen Fahrplan aufgenommen wird, soll weiterhin angeboten werden, wenn sich diese in den ersten Monaten ab Beginn bewährt hat. Die Haltestelle“ Kropfersricht/Abzw. Happy Rock“ soll dabei nur an den Tagen bedient werden, an denen die Diskothek geöffnet hat.
10. Die Fahrt 082 soll nur an den Tagen angeboten werden, an denen die Diskothek Happy Rock geöffnet hat.
11. Auf den Fahrten 069 und 072 könnte sich jeweils eine minimale Änderung der Routenführung und somit der Routenzeiten ergeben – da dies bei Bekanntgabe der Vorabinformation noch nicht feststeht, erfolgt eine genaue Beschreibung in den Ausschreibungsunterlagen.
11. Auf den Fahrten 069 und 072 könnte sich jeweils eine minimale Änderung der Routenführung und somit der Routenzeiten ergeben – da dies bei Bekanntgabe der Vorabinformation noch nicht feststeht, erfolgt eine genaue Beschreibung in den Ausschreibungsunterlagen.
Menge oder Umfang:
Fahrplankilometer auf der bisherigen Linie 56 im Jahr 2015: 292.000 km.
Der u. g. Wert bezieht sich auf 4 Jahre und beinhaltet nur die Kosten, ohne Einnahmen.
Kilometer Verkehrsdienste: 292000
Dauer: 96 Monate
Referenznummer: ZNAS - Linienbündel 56 und 86 (als Gesamtleistung)
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Zusätzlicher CPV-Code: MA12
MA03
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Landkreis Amberg – Sulzbach; Stadt Amberg.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
— Referenzen über erfolgreich erbrachte Verkehre,
— Eigenerklärung: keine Insolvenz oder Liquidation,
— keine rechtskräftige Verurteilung wegen Steuerhinterziehung, Verstöße gegen Arbeits- oder Sozialrecht, Umweltrecht oder Beförderungsrecht sowie Sozialversicherungsrecht,
— ausreichend Eigenkapital.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
— siehe auch Punkt III.1.5,
— Abnahme der Matrixanzeige vor Zuschlagserteilung,
— Abnahme der optischen und akustischen Haltestelleninfo im Inneren des Fahrzeuges vor Zuschlagserteilung,
— ggf. Gutachten eines Sachverständigen zur Barrierefreiheit und den technischen Vorgaben,
Dokumentations- und Weitergabepflicht bei Betriebsstörungen und Kundenbeschwerden.
Verfahren
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2019-03-31 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2018-04-17 📅
Öffnungsort: ZNAS Geschäftsstelle.
Ort des Eröffnungstermins: ZNAS Geschäftsstelle.
Angaben über befugte Personen und Öffnungsverfahren: Mindestens zwei Vertreter des öffentlichen Auftraggebers.
Vergabekriterien
Kriterium: 1. Preis bzw. Höhe der Ausgleichsleistung (80)
2. Einhaltung der geforderten Qualitätsvorgaben (20)
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️
1. Hinweis auf die Frist bei Stellung eigenwirtschaftliche Genehmigungsanträge:
Gem. § 8a Abs. 2 Satz 2 i. V. m. § 12 Abs. 6 Satz 1 PBefG ist ein Antrag auf Erteilung einer Genehmigung für einen eigenwirtschaftlichen Verkehr mit Kraftfahrzeugen im Linienverkehr spätestens drei Monate nach der Vorabbekanntmachung bei der zuständigen Genehmigungsbehörde zu stellen. Diese Frist wird durch vorliegende Vorinformation für sämtliche von der beabsichtigten Vergabe umfassten Linienverkehre (s. Abschnitt II.) ausgelöst.
Gem. § 8a Abs. 2 Satz 2 i. V. m. § 12 Abs. 6 Satz 1 PBefG ist ein Antrag auf Erteilung einer Genehmigung für einen eigenwirtschaftlichen Verkehr mit Kraftfahrzeugen im Linienverkehr spätestens drei Monate nach der Vorabbekanntmachung bei der zuständigen Genehmigungsbehörde zu stellen. Diese Frist wird durch vorliegende Vorinformation für sämtliche von der beabsichtigten Vergabe umfassten Linienverkehre (s. Abschnitt II.) ausgelöst.
2. Vergabe als Gesamtleistung:
Die Vergabe der unter Abschnitt II. genannten Verkehre ist jeweils als Gesamtleistung beabsichtigt.