Durchführung von Workshops ,Seminar Gründerteam‘ für UnternehmensgründerInnen aus den Förderprogrammen EXIST-Gründerstipendium und EXIST-Forschungstransfer
Das Programm „EXIST – Existenzgründungen aus der Wissenschaft“ zielt auf die Verbesserung des Gründungsklimas an den Hochschulen und wissenschaftlichen Instituten und auf die Erhöhung der Anzahl erfolgreicher Unternehmensgründungen aus wissenschaftlichen Einrichtungen ab. Wichtige Bestandteile sind die Programmteile EXIST-Gründerstipendium sowie EXIST-Forschungstransfer. Diese bundesweiten Förderprogramme dienen zur direkten Unterstützung von technologieorientierten und wissensbasierten Unternehmensgründungen aus Hochschulen und Forschungseinrichtungen in der Frühphase. Mit EXIST-Gründerstipendium werden zukünftige GründerInnen aus Hochschulen und Forschungseinrichtungen bei der Umsetzung ihrer Gründungsidee in einen Businessplan sowie bei der Entwicklung ihrer Produkte und Dienstleistungen unterstützt. EXIST-Forschungstransfer unterstützt herausragende forschungsbasierte Gründungsvorhaben, die mit aufwändigen und risikoreichen Entwicklungsarbeiten insbesondere für Hightech-Gründungen verbunden sind (siehe auch www.exist.de). Ziel des Workshops „Seminar Gründerteam“ ist die spezifische Analyse des jeweiligen Gründerteams sowie deren Geschäftsmodell im Rahmen eines 1 ½ tägigen Seminars. Der Workshop verfolgt zusätzlich das Ziel, den potentiellen Gründerteams konkrete Handlungsempfehlungen zu Weiterbildungs- und Beratungsbedarfen sowie evtl. Teamerweiterungen zu geben. Der Auftrag beinhaltet die Durchführung der Seminare für EXIST-Gründerstipendium und für EXIST-Forschungstransfer. Ein weiterer wichtiger Aspekt des Seminars soll die Gelegenheit zur Netzwerkbildung der Gründer untereinander sowie der Erfahrungsaustausch unter Gleichgesinnten sein. Der Auftrag umfasst folgende Arbeitspakete: Arbeitspaket 1: Teilnehmermanagement Arbeitspaket 2: Vorbereitung, Durchführung und Auswertung der Online-Befragungen Arbeitspaket 3: Durchführung des Seminars. Der Auftrag ist in Lose aufgeteilt. Die einzelnen Lose beinhalten die komplette Durchführung der Seminare jeweils für einen Standort. — Los 1: Seminare in Berlin; — Los 2: Seminare in München; Angebote sind für ein oder beide Lose separat möglich.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2016-04-05.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2016-02-16.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2016-02-16) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Unternehmens- und Managementberatung und zugehörige Dienste
Menge oder Umfang:
Der Auftrag umfasst folgende Arbeitspakete:Arbeitspaket 1: TeilnehmermanagementArbeitspaket 2: Vorbereitung, Durchführung und Auswertung der Online-BefragungenArbeitspaket 3: Durchführung des Seminars.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Unternehmens- und Managementberatung und zugehörige Dienste📦
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für ein oder mehrere Los(e)
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi)
Postanschrift: Scharnhorststr. 34-37
Postleitzahl: 10115
Postort: Berlin
Kontakt
Internetadresse: http://www.bmwi.de🌏
E-Mail: s.tobian@fz-juelich.de📧
Fax: +49 3020199-3334 📠
Mit der Abgabe seines Angebotes unterliegt der Bieter auch den Bestimmungen über nicht berücksichtigte Angebote gemäß § 22 EG VOL/A.
Weitere Bedingungen insbesondere Vorgaben zur Einreichung von Angeboten, sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen. Die kompletten Vergabeunterlagen werden unter der Plattform „subreport“ für Los 1: „Seminare in Berlin“ unter http://www.subreport.de unter Angabe der ELVIS-ID-Nr. (http://www.subreport.de/E67298868) und für Los 2. „Seminare in Münschen“ unter http://www.subreport.de unter Angabe der ELVIS-ID-Nr. (http://www.subreport.de/E97761996) kostenlos zur Verfügung gestellt. Eine vorherige Registrierung bei „subreport“ ist einmalig erforderlich. Diese ist ebenfalls kostenlos.
Zusätzliche Fragen über die Vergabeunterlagen und das Anschreiben stellen Sie bitte über die Auftragsplattform „subreport“ unter http://www.subreport.de, mit der ELVIS-ID-Nr. ein Los 1(http://www.subreport.de/E67298868) und Los 2 (http://www.subreport.de/E97761996). Die Vergabestelle wird allen bekannten Interessenten die Auskünfte schnellstmöglich, spätestens sechs Kalendertage vor Ablauf der Angebotsfrist über die Auftragsplattform „subreport“ erteilen. Nach diesem Termin ist die Möglichkeit der Auskunftserteilung nicht mehr gegeben. Daher bitten wir darum, die Nachfragen spätestens bis zum 23.3.2016 zu stellen.
Mit der Abgabe seines Angebotes unterliegt der Bieter auch den Bestimmungen über nicht berücksichtigte Angebote gemäß § 22 EG VOL/A.
Weitere Bedingungen insbesondere Vorgaben zur Einreichung von Angeboten, sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen. Die kompletten Vergabeunterlagen werden unter der Plattform „subreport“ für Los 1: „Seminare in Berlin“ unter http://www.subreport.de unter Angabe der ELVIS-ID-Nr. (http://www.subreport.de/E67298868) und für Los 2. „Seminare in Münschen“ unter http://www.subreport.de unter Angabe der ELVIS-ID-Nr. (http://www.subreport.de/E97761996) kostenlos zur Verfügung gestellt. Eine vorherige Registrierung bei „subreport“ ist einmalig erforderlich. Diese ist ebenfalls kostenlos.
Zusätzliche Fragen über die Vergabeunterlagen und das Anschreiben stellen Sie bitte über die Auftragsplattform „subreport“ unter http://www.subreport.de, mit der ELVIS-ID-Nr. ein Los 1(http://www.subreport.de/E67298868) und Los 2 (http://www.subreport.de/E97761996). Die Vergabestelle wird allen bekannten Interessenten die Auskünfte schnellstmöglich, spätestens sechs Kalendertage vor Ablauf der Angebotsfrist über die Auftragsplattform „subreport“ erteilen. Nach diesem Termin ist die Möglichkeit der Auskunftserteilung nicht mehr gegeben. Daher bitten wir darum, die Nachfragen spätestens bis zum 23.3.2016 zu stellen.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Das Programm „EXIST – Existenzgründungen aus der Wissenschaft“ zielt auf die Verbesserung des Gründungsklimas an den Hochschulen und wissenschaftlichen Instituten und auf die Erhöhung der Anzahl erfolgreicher Unternehmensgründungen aus wissenschaftlichen Einrichtungen ab. Wichtige Bestandteile sind die Programmteile EXIST-Gründerstipendium sowie EXIST-Forschungstransfer. Diese bundesweiten Förderprogramme dienen zur direkten Unterstützung von technologieorientierten und wissensbasierten Unternehmensgründungen aus Hochschulen und Forschungseinrichtungen in der Frühphase. Mit EXIST-Gründerstipendium werden zukünftige GründerInnen aus Hochschulen und Forschungseinrichtungen bei der Umsetzung ihrer Gründungsidee in einen Businessplan sowie bei der Entwicklung ihrer Produkte und Dienstleistungen unterstützt. EXIST-Forschungstransfer unterstützt herausragende forschungsbasierte Gründungsvorhaben, die mit aufwändigen und risikoreichen Entwicklungsarbeiten insbesondere für Hightech-Gründungen verbunden sind (siehe auch www.exist.de).
Das Programm „EXIST – Existenzgründungen aus der Wissenschaft“ zielt auf die Verbesserung des Gründungsklimas an den Hochschulen und wissenschaftlichen Instituten und auf die Erhöhung der Anzahl erfolgreicher Unternehmensgründungen aus wissenschaftlichen Einrichtungen ab. Wichtige Bestandteile sind die Programmteile EXIST-Gründerstipendium sowie EXIST-Forschungstransfer. Diese bundesweiten Förderprogramme dienen zur direkten Unterstützung von technologieorientierten und wissensbasierten Unternehmensgründungen aus Hochschulen und Forschungseinrichtungen in der Frühphase. Mit EXIST-Gründerstipendium werden zukünftige GründerInnen aus Hochschulen und Forschungseinrichtungen bei der Umsetzung ihrer Gründungsidee in einen Businessplan sowie bei der Entwicklung ihrer Produkte und Dienstleistungen unterstützt. EXIST-Forschungstransfer unterstützt herausragende forschungsbasierte Gründungsvorhaben, die mit aufwändigen und risikoreichen Entwicklungsarbeiten insbesondere für Hightech-Gründungen verbunden sind (siehe auch www.exist.de).
Ziel des Workshops „Seminar Gründerteam“ ist die spezifische Analyse des jeweiligen Gründerteams sowie deren Geschäftsmodell im Rahmen eines 1 ½ tägigen Seminars. Der Workshop verfolgt zusätzlich das Ziel, den potentiellen Gründerteams konkrete Handlungsempfehlungen zu Weiterbildungs- und Beratungsbedarfen sowie evtl. Teamerweiterungen zu geben. Der Auftrag beinhaltet die Durchführung der Seminare für EXIST-Gründerstipendium und für EXIST-Forschungstransfer.
Ziel des Workshops „Seminar Gründerteam“ ist die spezifische Analyse des jeweiligen Gründerteams sowie deren Geschäftsmodell im Rahmen eines 1 ½ tägigen Seminars. Der Workshop verfolgt zusätzlich das Ziel, den potentiellen Gründerteams konkrete Handlungsempfehlungen zu Weiterbildungs- und Beratungsbedarfen sowie evtl. Teamerweiterungen zu geben. Der Auftrag beinhaltet die Durchführung der Seminare für EXIST-Gründerstipendium und für EXIST-Forschungstransfer.
Ein weiterer wichtiger Aspekt des Seminars soll die Gelegenheit zur Netzwerkbildung der Gründer untereinander sowie der Erfahrungsaustausch unter Gleichgesinnten sein.
Der Auftrag umfasst folgende Arbeitspakete:
Arbeitspaket 1: Teilnehmermanagement
Arbeitspaket 2: Vorbereitung, Durchführung und Auswertung der Online-Befragungen
Arbeitspaket 3: Durchführung des Seminars.
Der Auftrag ist in Lose aufgeteilt.
Die einzelnen Lose beinhalten die komplette Durchführung der Seminare jeweils für einen Standort.
— Los 1: Seminare in Berlin;
— Los 2: Seminare in München;
Angebote sind für ein oder beide Lose separat möglich.
Losnummer: 1
Bezeichnung des Loses: Los 1: Durchführung von Workshops ,Seminar Gründerteam‘ für UnternehmensgründerInnen aus den Förderprogrammen EXIST-Gründerstipendium und EXIST-Forschungstransfer, Seminare in Berlin
Kurze Beschreibung:
Los 1 beinhaltet das Seminar in Berlin.Das Programm „EXIST – Existenzgründungen aus der Wissenschaft“ zielt auf die Verbesserung des Gründungsklimas an den Hochschulen und wissenschaftlichen Instituten und auf die Erhöhung der Anzahl erfolgreicher Unternehmensgründungen aus wissenschaftlichen Einrichtungen ab. Wichtige Bestandteile sind die Programmteile EXIST-Gründerstipendium sowie EXIST-Forschungstransfer. Diese bundesweiten Förderprogramme dienen zur direkten Unterstützung von technologieorientierten und wissensbasierten Unternehmensgründungen aus Hochschulen und Forschungseinrichtungen in der Frühphase. Mit EXIST-Gründerstipendium werden zukünftige GründerInnen aus Hochschulen und Forschungseinrichtungen bei der Umsetzung ihrer Gründungsidee in einen Businessplan sowie bei der Entwicklung ihrer Produkte und Dienstleistungen unterstützt. EXIST-Forschungstransfer unterstützt herausragende forschungsbasierte Gründungsvorhaben, die mit aufwändigen und risikoreichen Entwicklungsarbeiten insbesondere für Hightech-Gründungen verbunden sind (siehe auch www.exist.de).Ziel des Workshops „Seminar Gründerteam“ ist die spezifische Analyse des jeweiligen Gründerteams sowie deren Geschäftsmodell im Rahmen eines 1 ½ tägigen Seminars. Der Workshop verfolgt zusätzlich das Ziel, den potentiellen Gründerteams konkrete Handlungsempfehlungen zu Weiterbildungs- und Beratungsbedarfen sowie evtl. Teamerweiterungen zu geben. Der Auftrag beinhaltet die Durchführung der Seminare für EXIST-Gründerstipendium und für EXIST-Forschungstransfer.Ein weiterer wichtiger Aspekt des Seminars soll die Gelegenheit zur Netzwerkbildung der Gründer untereinander sowie der Erfahrungsaustausch unter Gleichgesinnten sein.
Los 1 beinhaltet das Seminar in Berlin.Das Programm „EXIST – Existenzgründungen aus der Wissenschaft“ zielt auf die Verbesserung des Gründungsklimas an den Hochschulen und wissenschaftlichen Instituten und auf die Erhöhung der Anzahl erfolgreicher Unternehmensgründungen aus wissenschaftlichen Einrichtungen ab. Wichtige Bestandteile sind die Programmteile EXIST-Gründerstipendium sowie EXIST-Forschungstransfer. Diese bundesweiten Förderprogramme dienen zur direkten Unterstützung von technologieorientierten und wissensbasierten Unternehmensgründungen aus Hochschulen und Forschungseinrichtungen in der Frühphase. Mit EXIST-Gründerstipendium werden zukünftige GründerInnen aus Hochschulen und Forschungseinrichtungen bei der Umsetzung ihrer Gründungsidee in einen Businessplan sowie bei der Entwicklung ihrer Produkte und Dienstleistungen unterstützt. EXIST-Forschungstransfer unterstützt herausragende forschungsbasierte Gründungsvorhaben, die mit aufwändigen und risikoreichen Entwicklungsarbeiten insbesondere für Hightech-Gründungen verbunden sind (siehe auch www.exist.de).Ziel des Workshops „Seminar Gründerteam“ ist die spezifische Analyse des jeweiligen Gründerteams sowie deren Geschäftsmodell im Rahmen eines 1 ½ tägigen Seminars. Der Workshop verfolgt zusätzlich das Ziel, den potentiellen Gründerteams konkrete Handlungsempfehlungen zu Weiterbildungs- und Beratungsbedarfen sowie evtl. Teamerweiterungen zu geben. Der Auftrag beinhaltet die Durchführung der Seminare für EXIST-Gründerstipendium und für EXIST-Forschungstransfer.Ein weiterer wichtiger Aspekt des Seminars soll die Gelegenheit zur Netzwerkbildung der Gründer untereinander sowie der Erfahrungsaustausch unter Gleichgesinnten sein.
Los 1 beinhaltet das Seminar in Berlin.
Menge oder Umfang: Der Auftrag umfass folgende Arbeitspakete:Arbeitspaket 1: TeilnehmermanagementArbeitspaket 2: Vorbereitung, Durchführung und Auswertung der Online-BefragungenArbeitspaket 3: Durchführung des Seminars.
Der Auftrag umfass folgende Arbeitspakete:
Arbeitspaket 1: Teilnehmermanagement
Arbeitspaket 2: Vorbereitung, Durchführung und Auswertung der Online-Befragungen
Arbeitspaket 3: Durchführung des Seminars.
Zusätzliche Angaben zu den Losen: Veranstaltungsort des Seminars ist Berlin.
Losnummer: 2
Bezeichnung des Loses: Los 2: Durchführung von Workshops ,Seminar Gründerteam‘ für UnternehmensgründerInnen aus den Förderprogrammen EXIST-Gründerstipendium und EXIST-Forschungstransfer, Seminare in München
Kurze Beschreibung:
Los 2 beinhaltet das Seminar in München.Das Programm „EXIST – Existenzgründungen aus der Wissenschaft“ zielt auf die Verbesserung des Gründungsklimas an den Hochschulen und wissenschaftlichen Instituten und auf die Erhöhung der Anzahl erfolgreicher Unternehmensgründungen aus wissenschaftlichen Einrichtungen ab. Wichtige Bestandteile sind die Programmteile EXIST-Gründerstipendium sowie EXIST-Forschungstransfer. Diese bundesweiten Förderprogramme dienen zur direkten Unterstützung von technologieorientierten und wissensbasierten Unternehmensgründungen aus Hochschulen und Forschungseinrichtungen in der Frühphase. Mit EXIST-Gründerstipendium werden zukünftige GründerInnen aus Hochschulen und Forschungseinrichtungen bei der Umsetzung ihrer Gründungsidee in einen Businessplan sowie bei der Entwicklung ihrer Produkte und Dienstleistungen unterstützt. EXIST-Forschungstransfer unterstützt herausragende forschungsbasierte Gründungsvorhaben, die mit aufwändigen und risikoreichen Entwicklungsarbeiten insbesondere für Hightech-Gründungen verbunden sind (siehe auch www.exist.de).Ziel des Workshops „Seminar Gründerteam“ ist die spezifische Analyse des jeweiligen Gründerteams sowie deren Geschäftsmodell im Rahmen eines 1 ½ tägigen Seminars. Der Workshop verfolgt zusätzlich das Ziel, den potentiellen Gründerteams konkrete Handlungsempfehlungen zu Weiterbildungs- und Beratungsbedarfen sowie evtl. Teamerweiterungen zu geben. Der Auftrag beinhaltet die Durchführung der Seminare für EXIST-Gründerstipendium und für EXIST-Forschungstransfer.Ein weiterer wichtiger Aspekt des Seminars soll die Gelegenheit zur Netzwerkbildung der Gründer untereinander sowie der Erfahrungsaustausch unter Gleichgesinnten sein.
Los 2 beinhaltet das Seminar in München.Das Programm „EXIST – Existenzgründungen aus der Wissenschaft“ zielt auf die Verbesserung des Gründungsklimas an den Hochschulen und wissenschaftlichen Instituten und auf die Erhöhung der Anzahl erfolgreicher Unternehmensgründungen aus wissenschaftlichen Einrichtungen ab. Wichtige Bestandteile sind die Programmteile EXIST-Gründerstipendium sowie EXIST-Forschungstransfer. Diese bundesweiten Förderprogramme dienen zur direkten Unterstützung von technologieorientierten und wissensbasierten Unternehmensgründungen aus Hochschulen und Forschungseinrichtungen in der Frühphase. Mit EXIST-Gründerstipendium werden zukünftige GründerInnen aus Hochschulen und Forschungseinrichtungen bei der Umsetzung ihrer Gründungsidee in einen Businessplan sowie bei der Entwicklung ihrer Produkte und Dienstleistungen unterstützt. EXIST-Forschungstransfer unterstützt herausragende forschungsbasierte Gründungsvorhaben, die mit aufwändigen und risikoreichen Entwicklungsarbeiten insbesondere für Hightech-Gründungen verbunden sind (siehe auch www.exist.de).Ziel des Workshops „Seminar Gründerteam“ ist die spezifische Analyse des jeweiligen Gründerteams sowie deren Geschäftsmodell im Rahmen eines 1 ½ tägigen Seminars. Der Workshop verfolgt zusätzlich das Ziel, den potentiellen Gründerteams konkrete Handlungsempfehlungen zu Weiterbildungs- und Beratungsbedarfen sowie evtl. Teamerweiterungen zu geben. Der Auftrag beinhaltet die Durchführung der Seminare für EXIST-Gründerstipendium und für EXIST-Forschungstransfer.Ein weiterer wichtiger Aspekt des Seminars soll die Gelegenheit zur Netzwerkbildung der Gründer untereinander sowie der Erfahrungsaustausch unter Gleichgesinnten sein.
Los 2 beinhaltet das Seminar in München.
Zusätzliche Angaben zu den Losen: Veranstaltungsort des Seminars ist München.
Menge oder Umfang: Der Auftrag umfasst folgende Arbeitspakete:
Beschreibung der Optionen:
Zusätzlich soll eine Option auf Verlängerung des Auftrags um weitere 24 Monate eingeräumt werden, für den Fall, dass das EXIST-Förderprogramm fortgeführt wird. Über deren Nutzung wird spätestens 6 Monate vor Ablauf der 24-monatigen Vertragslaufzeit entschieden.
Zusätzlich soll eine Option auf Verlängerung des Auftrags um weitere 24 Monate eingeräumt werden, für den Fall, dass das EXIST-Förderprogramm fortgeführt wird. Über deren Nutzung wird spätestens 6 Monate vor Ablauf der 24-monatigen Vertragslaufzeit entschieden.
Dauer: 24 Monate Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Standort des Auftragnehmers, des Auftraggebers und weitere Orte in Deutschland.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Der Bieter soll nachweisbar in der Lage sein, die verlangten Aufgaben fachkundig, leistungsfähig und zuverlässig im vertraglich festgesetzten Zeitraum durchzuführen.
Zur Bewertung der Eignung sind die im Folgenden genannten Unterlagen in Form von Eigenerklärungen mit dem Angebot vorzulegen. Der Auftraggeber behält sich vor, die Richtigkeit der im Angebot abgegebenen Erklärungen durch Vorlage von Nachweisen zu überprüfen.
Zur Bewertung der Eignung sind die im Folgenden genannten Unterlagen in Form von Eigenerklärungen mit dem Angebot vorzulegen. Der Auftraggeber behält sich vor, die Richtigkeit der im Angebot abgegebenen Erklärungen durch Vorlage von Nachweisen zu überprüfen.
Bei Zusammenarbeit mit anderen Unternehmen zur Abdeckung des gesamten Leistungsspektrums, z. B. in Form einer Bietergemeinschaft oder bei Einsatz eines notwendigen Unterauftragnehmers sind die für die Prüfung der persönlichen Lage sowie der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit erforderlichen Unterlagen für jedes Bietergemeinschaftsmitglied sowie für den notwendigen Unterauftragnehmer und die Nachweise der technischen Leistungsfähigkeit für mindestens ein Mitglied der Bietergemeinschaft bzw. für den notwendigen Unterauftragnehmer vorzulegen. Die technische Leistungsfähigkeit eines Mitglieds/einzelner Mitglieder einer Bietergemeinschaft bzw. eines notwendigen Unterauftragnehmers reicht zur Annahme der Eignung der Bietergemeinschaft/des Bieters nur aus, wenn dieses Mitglied/diese Mitglieder der Bietergemeinschaft/der notwendige Unterauftragnehmer nach der internen Arbeitsverteilung für die Durchführung der jeweiligen Leistung zuständig sein soll/sollen. Die interne Leistungsverteilung ist mit dem Angebot darzulegen, insbesondere wenn entsprechende Nachweise nur für ein Mitglied/einzelne Mitglieder der Bietergemeinschaft/den notwendigen Unterauftragnehmer vorgelegt wird. Wird der Nachweis der technischen Leistungsfähigkeit durch ein Mitglied/einzelne Mitglieder der Bietergemeinschaft/den notwendigen Unterauftragnehmer erbracht, welche/s/r nach der internen Arbeitsverteilung für diesen Leistungsteil im Rahmen der ausgeschriebene Leistung zuständig ist/sind, wird die Bietergemeinschaft/der Bieter als Ganzes als technisch leistungsfähig angesehen.
Bei Zusammenarbeit mit anderen Unternehmen zur Abdeckung des gesamten Leistungsspektrums, z. B. in Form einer Bietergemeinschaft oder bei Einsatz eines notwendigen Unterauftragnehmers sind die für die Prüfung der persönlichen Lage sowie der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit erforderlichen Unterlagen für jedes Bietergemeinschaftsmitglied sowie für den notwendigen Unterauftragnehmer und die Nachweise der technischen Leistungsfähigkeit für mindestens ein Mitglied der Bietergemeinschaft bzw. für den notwendigen Unterauftragnehmer vorzulegen. Die technische Leistungsfähigkeit eines Mitglieds/einzelner Mitglieder einer Bietergemeinschaft bzw. eines notwendigen Unterauftragnehmers reicht zur Annahme der Eignung der Bietergemeinschaft/des Bieters nur aus, wenn dieses Mitglied/diese Mitglieder der Bietergemeinschaft/der notwendige Unterauftragnehmer nach der internen Arbeitsverteilung für die Durchführung der jeweiligen Leistung zuständig sein soll/sollen. Die interne Leistungsverteilung ist mit dem Angebot darzulegen, insbesondere wenn entsprechende Nachweise nur für ein Mitglied/einzelne Mitglieder der Bietergemeinschaft/den notwendigen Unterauftragnehmer vorgelegt wird. Wird der Nachweis der technischen Leistungsfähigkeit durch ein Mitglied/einzelne Mitglieder der Bietergemeinschaft/den notwendigen Unterauftragnehmer erbracht, welche/s/r nach der internen Arbeitsverteilung für diesen Leistungsteil im Rahmen der ausgeschriebene Leistung zuständig ist/sind, wird die Bietergemeinschaft/der Bieter als Ganzes als technisch leistungsfähig angesehen.
Persönliche Lage des Bieters
— Beschreibung des Anbieters (Organisationsform, Profil, Kompetenzschwerpunkte, vollständige Anschrift, Bankverbindung: IBAN und BIC, Kontaktperson mit Telefon-, Faxnummer und E-Mail) und der Partner (Organisationsform, Profil, Kompetenzschwerpunkte, vollständige Anschrift).
— Beschreibung des Anbieters (Organisationsform, Profil, Kompetenzschwerpunkte, vollständige Anschrift, Bankverbindung: IBAN und BIC, Kontaktperson mit Telefon-, Faxnummer und E-Mail) und der Partner (Organisationsform, Profil, Kompetenzschwerpunkte, vollständige Anschrift).
— Angaben zum Auftragsverantwortlichen/Projektleiter sowie zu den Personen, die im Falle der Zuschlagserteilung die Leistung erbringen, mit Angabe wer welche Leistung erbringt.
— Soweit es sich um eine Bietergemeinschaft handelt oder der Bieter sich auf die Eignung von Unterauftragnehmern beruft, hat der Bieter anzugeben, welche Leistungsbestandteile von welchem Unternehmen erbracht werden sollen. Dabei ist kenntlich zu machen, welchen Status (Mitglied der Bietergemeinschaft, Unterauftragnehmer) das jeweilige Unternehmen hat.
— Soweit es sich um eine Bietergemeinschaft handelt oder der Bieter sich auf die Eignung von Unterauftragnehmern beruft, hat der Bieter anzugeben, welche Leistungsbestandteile von welchem Unternehmen erbracht werden sollen. Dabei ist kenntlich zu machen, welchen Status (Mitglied der Bietergemeinschaft, Unterauftragnehmer) das jeweilige Unternehmen hat.
— Im Falle des Einsatzes eines Nachunternehmers zum Nachweis der Leistungsfähigkeit und Fachkunde zur Abdeckung des gesamten Leistungsspektrums (Einsatz eines notwendigen Unterauftragnehmers) ist eine Eigenerklärung über die Zusammenarbeit mit dem notwendigen Unterauftragnehmer im Falle eines Zuschlags mit dem Angebot vorzulegen. In dieser Erklärung ist der notwendigen Unterauftragnehmer zu benennen und es ist eine mit Originalunterschrift versehene Verpflichtungserklärung des notwendigen Unterauftragnehmers vorzulegen, dass dem Bieter im Falle eines Zuschlags die erforderlichen Mittel/Ressourcen des Unterauftragnehmers bei der Erfüllung des Vertrages zur Verfügung stehen. Außerdem sind unterschriebene Angebote bzw. die Kalkulation des vorgesehenen notwendigen Unterauftragnehmers dem Angebot des Bieters beizufügen. (Hierzu sind die Formblätter „Erklärung zur Zusammenarbeit mit einem notwendigen Unterauftragnehmer“ und „Verpflichtungserklärung des notwendigen Unterauftragnehmers“ zu nutzen.).
— Im Falle des Einsatzes eines Nachunternehmers zum Nachweis der Leistungsfähigkeit und Fachkunde zur Abdeckung des gesamten Leistungsspektrums (Einsatz eines notwendigen Unterauftragnehmers) ist eine Eigenerklärung über die Zusammenarbeit mit dem notwendigen Unterauftragnehmer im Falle eines Zuschlags mit dem Angebot vorzulegen. In dieser Erklärung ist der notwendigen Unterauftragnehmer zu benennen und es ist eine mit Originalunterschrift versehene Verpflichtungserklärung des notwendigen Unterauftragnehmers vorzulegen, dass dem Bieter im Falle eines Zuschlags die erforderlichen Mittel/Ressourcen des Unterauftragnehmers bei der Erfüllung des Vertrages zur Verfügung stehen. Außerdem sind unterschriebene Angebote bzw. die Kalkulation des vorgesehenen notwendigen Unterauftragnehmers dem Angebot des Bieters beizufügen. (Hierzu sind die Formblätter „Erklärung zur Zusammenarbeit mit einem notwendigen Unterauftragnehmer“ und „Verpflichtungserklärung des notwendigen Unterauftragnehmers“ zu nutzen.).
— Im Falle von Bietergemeinschaften sind im Angebot der Name der Bietergemeinschaft, die Mitglieder der Bietergemeinschaft und das geschäfts- und federführende Bietergemeinschaftsmitglied zu benennen. Mit dem Angebot ist außerdem eine von allen Bietergemeinschaftsmitgliedern unterschriebene Erklärung abzugeben, dass im Falle der Auftragserteilung ein Konsortialvertrag geschlossen wird, dass jedes Bietergemeinschaftsmitglied für die vertragsgemäße Ausführung der Leistung als Gesamtschuldner haftet, dass das geschäfts- und federführende Bietergemeinschaftsmitglied als bevollmächtigter Vertreter die aufgeführten Bietergemeinschaftsmitglieder gegenüber der Vergabestelle vertritt und insbesondere berechtigt ist, das Angebot abzugeben, den Vertrag abzuschließen sowie mit Wirkung für jedes Mitglied ohne Einschränkung Zahlungen anzunehmen. Es sind außerdem nachvollziehbare Aussagen zur Aufgabenteilung innerhalb der Bietergemeinschaft zu treffen. Bei Angeboten von Bietergemeinschaften ist zu erklären, dass keine unzulässigen wettbewerbsbeschränkenden Abreden getroffen wurden und darzulegen, dass die Zusammenarbeit kartellrechtlich zulässig ist. Das kann z. B. durch Angabe der Gründe erfolgen, die zu der Kooperation geführt haben. (Hierzu ist das Formblatt „Erklärung Bewerber-/Bietergemeinschaft“ zu nutzen.)
— Im Falle von Bietergemeinschaften sind im Angebot der Name der Bietergemeinschaft, die Mitglieder der Bietergemeinschaft und das geschäfts- und federführende Bietergemeinschaftsmitglied zu benennen. Mit dem Angebot ist außerdem eine von allen Bietergemeinschaftsmitgliedern unterschriebene Erklärung abzugeben, dass im Falle der Auftragserteilung ein Konsortialvertrag geschlossen wird, dass jedes Bietergemeinschaftsmitglied für die vertragsgemäße Ausführung der Leistung als Gesamtschuldner haftet, dass das geschäfts- und federführende Bietergemeinschaftsmitglied als bevollmächtigter Vertreter die aufgeführten Bietergemeinschaftsmitglieder gegenüber der Vergabestelle vertritt und insbesondere berechtigt ist, das Angebot abzugeben, den Vertrag abzuschließen sowie mit Wirkung für jedes Mitglied ohne Einschränkung Zahlungen anzunehmen. Es sind außerdem nachvollziehbare Aussagen zur Aufgabenteilung innerhalb der Bietergemeinschaft zu treffen. Bei Angeboten von Bietergemeinschaften ist zu erklären, dass keine unzulässigen wettbewerbsbeschränkenden Abreden getroffen wurden und darzulegen, dass die Zusammenarbeit kartellrechtlich zulässig ist. Das kann z. B. durch Angabe der Gründe erfolgen, die zu der Kooperation geführt haben. (Hierzu ist das Formblatt „Erklärung Bewerber-/Bietergemeinschaft“ zu nutzen.)
Die Vergabestelle behält sich vor, fehlende Erklärungen und Nachweise gemäß § 19 EG Abs. 2 VOL/A bzw. § 16 Abs. 2 VOL/A nachzufordern. Die Nichtvorlage der geforderten bzw. nachgeforderten Unterlagen führt gemäß § 19 EG Abs. 3 lit. a VOL/A bzw. § 16 Abs. 3 lit. a VOL/A zum Ausschluss des Angebotes.
Die Vergabestelle behält sich vor, fehlende Erklärungen und Nachweise gemäß § 19 EG Abs. 2 VOL/A bzw. § 16 Abs. 2 VOL/A nachzufordern. Die Nichtvorlage der geforderten bzw. nachgeforderten Unterlagen führt gemäß § 19 EG Abs. 3 lit. a VOL/A bzw. § 16 Abs. 3 lit. a VOL/A zum Ausschluss des Angebotes.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
—Erklärung mit Originalunterschrift, dass der Bieter und ggf. seine Konsortialpartner/notwendigen Unterauftragnehmer sich nicht in einem Insolvenzverfahren oder einem vergleichbaren gesetzlichen Verfahren befinden und sich das/die Unternehmen nicht in Liquidation befinden. Ferner ist zu bestätigen, dass der Bieter und ggf. seine Kooperationspartner/notwendigen Unterauftragnehmer ihre Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt haben und auch sonst keine Ausschlusstatbestände des § 6 EG Abs. 6 VOL/A bzw. § 6 Abs. 5 VOL/A gegeben sind (hierzu ist das Formblatt „Bietererklärung nach § 6 EG Abs. 6 VOL/A bzw. § 6 Abs. 5 VOL/A“ zu nutzen).
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
—Erklärung mit Originalunterschrift, dass der Bieter und ggf. seine Konsortialpartner/notwendigen Unterauftragnehmer sich nicht in einem Insolvenzverfahren oder einem vergleichbaren gesetzlichen Verfahren befinden und sich das/die Unternehmen nicht in Liquidation befinden. Ferner ist zu bestätigen, dass der Bieter und ggf. seine Kooperationspartner/notwendigen Unterauftragnehmer ihre Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt haben und auch sonst keine Ausschlusstatbestände des § 6 EG Abs. 6 VOL/A bzw. § 6 Abs. 5 VOL/A gegeben sind (hierzu ist das Formblatt „Bietererklärung nach § 6 EG Abs. 6 VOL/A bzw. § 6 Abs. 5 VOL/A“ zu nutzen).
—Erklärung mit Originalunterschrift, dass beim Bieter/Konsortialpartner/notwendigen Unterauftragnehmer sämtliche Ausschlusstatbestände des § 6 EG Abs. 4 VOL/A nicht gegeben sind (hierzu ist das Formblatt „Bietererklärung nach § 6 EG Abs. 4 VOL/A“ zu nutzen).
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
—Erklärung mit Originalunterschrift, dass beim Bieter/Konsortialpartner/notwendigen Unterauftragnehmer sämtliche Ausschlusstatbestände des § 6 EG Abs. 4 VOL/A nicht gegeben sind (hierzu ist das Formblatt „Bietererklärung nach § 6 EG Abs. 4 VOL/A“ zu nutzen).
—Erklärung über den Gesamtumsatz des Bieters/Konsortialpartners/notwendigen Unterauftragnehmers bezogen auf die letzten 3 Geschäftsjahre, getrennt nach Jahren.
—Erklärung gemäß § 19 Abs. 3 des Gesetzes zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (Mindestlohngesetz-MiLOG) (hierzu ist das Formblatt „Eigenerklärung gemäß § 19 Abs. 3 des Gesetzes zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (Mindestlohngesetz-MiLOG)“ zu nutzen).
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
—Erklärung gemäß § 19 Abs. 3 des Gesetzes zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (Mindestlohngesetz-MiLOG) (hierzu ist das Formblatt „Eigenerklärung gemäß § 19 Abs. 3 des Gesetzes zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (Mindestlohngesetz-MiLOG)“ zu nutzen).
Die Vergabestelle behält sich vor, fehlende Erklärungen und Nachweise gemäß § 19 EG Abs. 2 VOL/A bzw. § 16 Abs. 2 VOL/A nachzufordern. Die Nichtvorlage der geforderten bzw. nachgeforderten Unterlagen führt gemäß § 19 EG Abs. 3 lit. a VOL/A bzw. § 16 Abs. 3 lit. a VOL/A zum Ausschluss des Angebotes.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Die Vergabestelle behält sich vor, fehlende Erklärungen und Nachweise gemäß § 19 EG Abs. 2 VOL/A bzw. § 16 Abs. 2 VOL/A nachzufordern. Die Nichtvorlage der geforderten bzw. nachgeforderten Unterlagen führt gemäß § 19 EG Abs. 3 lit. a VOL/A bzw. § 16 Abs. 3 lit. a VOL/A zum Ausschluss des Angebotes.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Darstellung der zu diesem Auftrag vergleichbaren Arbeiten/Referenzaufträge des Bieters/Konsortialpartners/notwendigen Unterauftragnehmers (bezogen auf das Unternehmen bzw. die Einrichtung):
Aussagekräftige Darstellung von Referenzen, die mit dem Ausschreibungsgegenstand vergleichbar sind und nicht älter als 5 Jahre sind. Als geeignete Referenzen gelten vom Bieter/Konsortialpartner/notwendigen Unterauftragnehmer durchgeführte Aufträge bzw. bearbeitete Projekte.
Aussagekräftige Darstellung von Referenzen, die mit dem Ausschreibungsgegenstand vergleichbar sind und nicht älter als 5 Jahre sind. Als geeignete Referenzen gelten vom Bieter/Konsortialpartner/notwendigen Unterauftragnehmer durchgeführte Aufträge bzw. bearbeitete Projekte.
Durch die Referenzen des Bieters müssen folgende Voraussetzungen/Eignungskriterien erfüllt sein, damit die Referenzen als vergleichbar angesehen werden und die technische Leistungsfähigkeit erfüllt ist:
1. Kompetenzen in der Vorbereitung und Durchführung von Teamseminaren für UnternehmensgründerInnen
2. Kompetenz in der Durchführung und Auswertung von Onlinebefragungen
3. Kompetenz in der Erstellung von Stärken-/Schwächenprofilen und Handlungsempfehlungen aus der Durchführung von Teamseminaren.
4. Erfahrungen in der Zusammenarbeit mit Hochschulen oder Forschungseinrichtungen.
Es sind zu den Punkten 1. bis 4. jeweils mindestens 2 Referenzen (im Rahmen der Darstellung der Referenzaufträge des Bieters) auf je max. 2 DIN A4-Seiten aussagekräftig zu beschreiben. Die Referenzen sind den einzelnen Eignungskriterien zuzuordnen. Falls die Referenzen mehrere Kriterien abdecken, können die gleichen Referenzen zum Nachweis der Eignung mehrerer Kriterien genutzt werden. Bei der Beschreibung der Referenzen sind folgende Angaben erforderlich (eine einfache Auflistung der Referenzen ist nicht ausreichend):
Es sind zu den Punkten 1. bis 4. jeweils mindestens 2 Referenzen (im Rahmen der Darstellung der Referenzaufträge des Bieters) auf je max. 2 DIN A4-Seiten aussagekräftig zu beschreiben. Die Referenzen sind den einzelnen Eignungskriterien zuzuordnen. Falls die Referenzen mehrere Kriterien abdecken, können die gleichen Referenzen zum Nachweis der Eignung mehrerer Kriterien genutzt werden. Bei der Beschreibung der Referenzen sind folgende Angaben erforderlich (eine einfache Auflistung der Referenzen ist nicht ausreichend):
— Projektbezeichnung,
— Projektinhalt,
— Projektlaufzeit,
— erbrachte Leistungen innerhalb des Projektes,
— Vergleichbarkeit mit dem hier ausgeschriebenem Auftragsgegenstand (ggf. Bezug zum Arbeitspaket/Arbeitsschritt),
— Angabe des Auftraggebers.
Nachweise zur Qualifikation des Projektteams und des Projektleiters:
o abschließende Benennung aller vorgesehenen Mitglieder des Kernteams und des Projektleiters
o Angabe ihrer Qualifikationen (Angaben zum beruflichen Werdegang und Abschluss, Erfahrungen wie z. B. entsprechende Vorarbeiten und Veröffentlichungen)
Die Qualifikationen des Projektteams müssen in Summe die Schwerpunkte Arbeits- und Organisationspsychologie, Kommunikationspsychologie, Entrepreneurship und Management abdecken. Bitte weisen Sie in den Qualifikationen des Projektteams die Schwerpunkte entsprechend aus.
Die Qualifikationen des Projektteams müssen in Summe die Schwerpunkte Arbeits- und Organisationspsychologie, Kommunikationspsychologie, Entrepreneurship und Management abdecken. Bitte weisen Sie in den Qualifikationen des Projektteams die Schwerpunkte entsprechend aus.
Auftragsausführung
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln:
Der Vertrag wird auf Basis des den Vergabeunterlagen beigefügten Mustervertragsentwurfs geschlossen. Zu den Vertragsbestandteilen zählen insbesondere die Leistungsbeschreibung, die Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen (VOL/B) sowie das Angebot des Auftragsnehmers. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftragnehmers werden nicht Bestandteil des Vertrages.
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln
Der Vertrag wird auf Basis des den Vergabeunterlagen beigefügten Mustervertragsentwurfs geschlossen. Zu den Vertragsbestandteilen zählen insbesondere die Leistungsbeschreibung, die Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen (VOL/B) sowie das Angebot des Auftragsnehmers. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftragnehmers werden nicht Bestandteil des Vertrages.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
Bietergemeinschaften müssen eine gesamtschuldnerische Haftungserklärung abgeben. Zu den Teilnahmebedingungen III.2).
Sonstige besondere Bedingungen: Die Bedingungen sind in den Vergabeunterlagen festgelegt.
Namen und berufliche Qualifikationen des Personals ✅
Verfahren
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2016-06-30 📅
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️
Mit der Abgabe seines Angebotes unterliegt der Bieter auch den Bestimmungen über nicht berücksichtigte Angebote gemäß § 22 EG VOL/A.
Weitere Bedingungen insbesondere Vorgaben zur Einreichung von Angeboten, sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen. Die kompletten Vergabeunterlagen werden unter der Plattform „subreport“ für Los 1: „Seminare in Berlin“ unter http://www.subreport.de unter Angabe der ELVIS-ID-Nr. (http://www.subreport.de/E67298868) und für Los 2. „Seminare in Münschen“ unter http://www.subreport.de unter Angabe der ELVIS-ID-Nr. (http://www.subreport.de/E97761996) kostenlos zur Verfügung gestellt. Eine vorherige Registrierung bei „subreport“ ist einmalig erforderlich. Diese ist ebenfalls kostenlos.
Weitere Bedingungen insbesondere Vorgaben zur Einreichung von Angeboten, sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen. Die kompletten Vergabeunterlagen werden unter der Plattform „subreport“ für Los 1: „Seminare in Berlin“ unter http://www.subreport.de unter Angabe der ELVIS-ID-Nr. (http://www.subreport.de/E67298868) und für Los 2. „Seminare in Münschen“ unter http://www.subreport.de unter Angabe der ELVIS-ID-Nr. (http://www.subreport.de/E97761996) kostenlos zur Verfügung gestellt. Eine vorherige Registrierung bei „subreport“ ist einmalig erforderlich. Diese ist ebenfalls kostenlos.
Zusätzliche Fragen über die Vergabeunterlagen und das Anschreiben stellen Sie bitte über die Auftragsplattform „subreport“ unter http://www.subreport.de, mit der ELVIS-ID-Nr. ein Los 1(http://www.subreport.de/E67298868) und Los 2 (http://www.subreport.de/E97761996). Die Vergabestelle wird allen bekannten Interessenten die Auskünfte schnellstmöglich, spätestens sechs Kalendertage vor Ablauf der Angebotsfrist über die Auftragsplattform „subreport“ erteilen. Nach diesem Termin ist die Möglichkeit der Auskunftserteilung nicht mehr gegeben. Daher bitten wir darum, die Nachfragen spätestens bis zum 23.3.2016 zu stellen.
Zusätzliche Fragen über die Vergabeunterlagen und das Anschreiben stellen Sie bitte über die Auftragsplattform „subreport“ unter http://www.subreport.de, mit der ELVIS-ID-Nr. ein Los 1(http://www.subreport.de/E67298868) und Los 2 (http://www.subreport.de/E97761996). Die Vergabestelle wird allen bekannten Interessenten die Auskünfte schnellstmöglich, spätestens sechs Kalendertage vor Ablauf der Angebotsfrist über die Auftragsplattform „subreport“ erteilen. Nach diesem Termin ist die Möglichkeit der Auskunftserteilung nicht mehr gegeben. Daher bitten wir darum, die Nachfragen spätestens bis zum 23.3.2016 zu stellen.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: info@bundeskartellamt.bund.de📧
Telefon: +49 22894990📞
Internetadresse: http://www.bundeskartellamt.de🌏
Fax: +49 2289499163 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Solange ein wirksamer Zuschlag (Vertragsschluss) noch nicht erteilt ist, kann als Rechtsbehelf ein Nachprüfungsantrag bei der unter VI.4.1) genannten Stelle gestellt werden. Informationen hierzu können §§ 107, 108 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) entnommen werden.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Solange ein wirksamer Zuschlag (Vertragsschluss) noch nicht erteilt ist, kann als Rechtsbehelf ein Nachprüfungsantrag bei der unter VI.4.1) genannten Stelle gestellt werden. Informationen hierzu können §§ 107, 108 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) entnommen werden.
Bieter müssen Vergaberechtsverstöße unverzüglich bei der unter I.1) genannten Kontaktstelle (Vergabestelle) rügen, bevor sie einen Nachprüfungsantrag stellen. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung bzw. erst aufgrund der Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Angebotsfrist bzw. der Frist für die Einreichung der Teilnahmeanträge bei der o.g. Stelle zu rügen.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Bieter müssen Vergaberechtsverstöße unverzüglich bei der unter I.1) genannten Kontaktstelle (Vergabestelle) rügen, bevor sie einen Nachprüfungsantrag stellen. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung bzw. erst aufgrund der Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Angebotsfrist bzw. der Frist für die Einreichung der Teilnahmeanträge bei der o.g. Stelle zu rügen.
Ein Nachprüfungsantrag ist gemäß § 107 Abs. 3 GWB unzulässig, wenn er nicht unverzüglich bzw. innerhalb der o.g. Frist gerügt worden ist oder wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Dies gilt gemäß § 107 Abs. 3 Satz 2 GWB nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 101b Abs. 1 Nr. 2 GWB. Ein Nachprüfungsantrag auf Feststellung der Unwirksamkeit nach § 101b Abs. 1 GWB ist innerhalb von 30 Kalendertagen ab Kenntnis des Verstoßes, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend zu machen. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (vgl. § 101b Abs. 2 GWB).
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Ein Nachprüfungsantrag ist gemäß § 107 Abs. 3 GWB unzulässig, wenn er nicht unverzüglich bzw. innerhalb der o.g. Frist gerügt worden ist oder wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Dies gilt gemäß § 107 Abs. 3 Satz 2 GWB nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 101b Abs. 1 Nr. 2 GWB. Ein Nachprüfungsantrag auf Feststellung der Unwirksamkeit nach § 101b Abs. 1 GWB ist innerhalb von 30 Kalendertagen ab Kenntnis des Verstoßes, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend zu machen. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (vgl. § 101b Abs. 2 GWB).
Bieter deren Angebote nicht berücksichtigt werden, werden grundsätzlich vor dem Zuschlag gemäß § 101 a GWB informiert.
Quelle: OJS 2016/S 036-058639 (2016-02-16)
Ergänzende Angaben (2016-02-22) Objekt Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Ergänzende Angaben
Mit der Abgabe seines Angebotes unterliegt der Bieter auch den Bestimmungen über nicht berücksichtigte Angebote gemäß § 22 EG VOL / A. Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt worden sind, sind vor dem Zuschlag gem. §101a Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) informiert worden.
Mit der Abgabe seines Angebotes unterliegt der Bieter auch den Bestimmungen über nicht berücksichtigte Angebote gemäß § 22 EG VOL / A. Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt worden sind, sind vor dem Zuschlag gem. §101a Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) informiert worden.
Verfahren Vergabekriterien
Kriterium: 1. Inhaltliche und technische Qualität des Angebotes (50)
2. Preis Angebot ohne Option (20)
3. Preis Angebot der Option (20)
4. Organisatorische Umsetzung (10)
Auftragsvergabe
1️⃣
Datum des Vertragsabschlusses: 2016-06-13 📅
Name: EFNW GmbH
Postanschrift: Ammerländer Heerstr. 138
Postort: Oldenburg
Postleitzahl: 26129
Land: Deutschland 🇩🇪
2️⃣
Name: PerformPartner PartG
Postanschrift: Obere Stadt 94 B
Postort: Weilheim i. OB
Postleitzahl: 82362
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 2
Öffentlicher Auftraggeber Kontakt
URL der Dokumente: https:// 🌏
Referenz Kennungen
Nummer der Bekanntmachung im Amtsblatt S: 2016/S 039-063706
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Solange ein wirksamer Zuschlag (Vertragsschluss) noch nicht erteilt ist, kann als Rechtsbehelf ein Nachprüfungsantrag bei der unter VI.3.1) genannten Stelle gestellt werden. Informationen hierzu können §§ 107, 108 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) entnommen werden. Bieter müssen Vergaberechtsverstöße unverzüglich bei der unter I.1) genannten Kontaktstelle (Vergabestelle) rügen, bevor sie einen Nachprüfungsantrag stellen. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung bzw. erst aufgrund der Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Angebotsfrist bzw. der Frist für die Einreichung der Teilnahmeanträge bei der o. g. Stelle zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist gemäß § 107 Abs.3 GWB unzulässig, wenn er nicht unverzüglich bzw. innerhalb der o. g. Frist gerügt worden ist oder wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Dies gilt gemäß § 107 Abs. 3 Satz 2 GWB nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 101b Abs. 1 Nr. 2 GWB. Ein Nachprüfungsantrag auf Feststellung der Unwirksamkeit nach § 101b Abs. 1 GWB ist innerhalb von 30 Kalendertagen ab Kenntnis des Verstoßes, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend zu machen. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Tage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Solange ein wirksamer Zuschlag (Vertragsschluss) noch nicht erteilt ist, kann als Rechtsbehelf ein Nachprüfungsantrag bei der unter VI.3.1) genannten Stelle gestellt werden. Informationen hierzu können §§ 107, 108 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) entnommen werden. Bieter müssen Vergaberechtsverstöße unverzüglich bei der unter I.1) genannten Kontaktstelle (Vergabestelle) rügen, bevor sie einen Nachprüfungsantrag stellen. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung bzw. erst aufgrund der Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Angebotsfrist bzw. der Frist für die Einreichung der Teilnahmeanträge bei der o. g. Stelle zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist gemäß § 107 Abs.3 GWB unzulässig, wenn er nicht unverzüglich bzw. innerhalb der o. g. Frist gerügt worden ist oder wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Dies gilt gemäß § 107 Abs. 3 Satz 2 GWB nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 101b Abs. 1 Nr. 2 GWB. Ein Nachprüfungsantrag auf Feststellung der Unwirksamkeit nach § 101b Abs. 1 GWB ist innerhalb von 30 Kalendertagen ab Kenntnis des Verstoßes, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend zu machen. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Tage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der
Europäischen Union (vgl. § 101b Abs. 2 GWB). Grundsätzlich werden Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden, vor dem Zuschlag gemäß § 101 a Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) informiert.