Düsseldorfer Platz, Zentraler Omnibusbahnhof, Schlüsselfertige Erstellung eines Haltestellendachs

Stadt Ratingen, Der Bürgermeister

Düsseldorfer Platz, Zentraler Omnibusbahnhof, Schlüsselfertige Erstellung eines Haltestellendachs.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2016-08-11. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2016-06-21.

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2016-06-21 Auftragsbekanntmachung
Auftragsbekanntmachung (2016-06-21)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Bau von überdachten Bushaltestellen
Referenznummer: 30 ZV 172/16 B
Kurze Beschreibung:
Düsseldorfer Platz, Zentraler Omnibusbahnhof, Schlüsselfertige Erstellung eines Haltestellendachs.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Bauleistung
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Bau von überdachten Bushaltestellen 📦
Zusätzlicher CPV-Code: Bauarbeiten für Stahlkonstruktionen 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Mettmann 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Stadt Ratingen, Der Bürgermeister
Postanschrift: Postfach 10 17 40
Postleitzahl: 40837
Postort: Ratingen
Kontakt
Internetadresse: http://www.Ratingen.de 🌏
E-Mail: zvs@ratingen.de 📧
URL der Dokumente: https://www.evergabe.nrw.de/VMPCenter/company/announcements/categoryOverview.do?method=search&searchString=%22CXPTYY5Y44H%22 🌏
URL der Teilnahme: https://www.evergabe.nrw.de/VMPCenter/company/announcements/categoryOverview.do?method=search&searchString=%22CXPTYY5Y44H%22 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2016-06-21 📅
Einreichungsfrist: 2016-08-11 📅
Veröffentlichungsdatum: 2016-06-25 📅
Datum des Beginns: 2016-10-10 📅
Datum des Endes: 2017-09-01 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2016/S 121-214396
ABl. S-Ausgabe: 121
Zusätzliche Informationen
Bieter*innen und Bevollmächtigte sind nicht zugelassen.

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Düsseldorfer Platz, Zentraler Omnibusbahnhof, Schlüsselfertige Erstellung eines Haltestellendachs mit
— Stahlkonstruktion,
— Glaskonstruktion,
— Dachabdichtung und Entwässerung,
— Dachverkleidung,
— Blitzschutz und
— Beleuchtung.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Düsseldorfer Platz, ZOB Düsseldorfer Platz 40878 Ratingen.

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
— Mit dem Angebot vorzulegen: Eigenerklärung für nicht präqualifizierte Unternehmen (Formblatt 124 des Vergabehandbuchs Bund für VOB-Vergaben, VHB Bund, Ausgabe 2008, Stand April 2016),
— Mit dem Angebot vorzulegen: Eigenerklärung zu Ausschlussgründen (Formular 521 EU des Vergabehandbuchs des Landes Nordrhein-Westfalen für die Vergabe von Liefer- und Dienstleistungen, VHB-NRW, Stand April 2016,
— Von den Unternehmen, deren Angebote in die engere Wahl für eine Auftragsvergabe kommen, sind auf Verlangen der Vergabestelle während der Prüfung der Angebote
vorzulegen: Fotokopien der Unbedenklichkeitsbescheinigungen des Finanzamtes, einer Krankenkasse, der Berufsgenossenschaft jeweils nicht älter als 12 Monate im Zeitpunkt der Submission sowie Referenzliste (mind. drei Referenzen unterschiedlicher öffentlicher Verwaltungen). Wenn eine Unterlage den Hinweis „gilt nur im Original“ o. ä. enthält, ist zwingend das Original (keine Fotokopie) vorzulegen.
vorzulegen:
— ggfs. Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen (FB 236 VHB-Bund),2797
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
— Mit dem Angebot vorzulegen: Angabe, welche Teile des Auftrags das Unternehmen unter Umständen als Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt (FB 235 des VHB-Bund).
Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
Die nachfolgend aufgelistete Unterlagen sind mit dem Angebot vorzulegen:
— ggf. Bewerber-/Bietergemeinschaftserklärung (FB 234 VHB-Bund),
— ggf. Eigenerklärung zu § 16 Absatz 5 TVgG – NRW für Nachunternehmer und Verleiher von Arbeitskräften (Formular 522 EU VHB-NRW, Stand April 2016),
— Verpflichtungserklärung Tariftreue/Mindestentlohnung (Formular 523 EU VHB-NRW, Stand April 2016),
— Verpflichtungserklärung soziale Kriterien (Formular 524 EU des VHB-NRW, Stand April 2016),
— Verpflichtungserklärung Frauenförderung/Beruf/Familie (Formular 525 EU des VHB-NRW, Stand April 2016),
Von den Unternehmen, deren Angebote in die engere Wahl für eine Auftragsvergabe kommen, sind auf Verlangen der Vergabestelle während der Prüfung der Angebote vorzulegen:
— Verpflichtung von Auftragnehmer*innen nach dem Verpflichtungsgesetz,
— Angaben zur Preisermittlung entsprechend FB 221/222 VHB-Bund).

Verfahren
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 09:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2016-10-07 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2016-08-11 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 09:00
Ort des Eröffnungstermins: Stadt Ratingen, Rechtsamt, Zentrale Vergabestelle, Lintorfer Straße 36, 40878 Ratingen.
Zusätzliche Informationen: Bieter*innen und Bevollmächtigte sind nicht zugelassen.

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Rechtsamt, Zentrale Vergabestelle
Internetadresse: www.Ratingen.de 🌏
Dokumente URL: https://www.evergabe.nrw.de/VMPCenter/company/announcements/categoryOverview.do?method=search&searchString=%22CXPTYY5Y44H%22 🌏

Referenz
Zusätzliche Informationen
— Die Stadt Ratingen übernimmt keine Verantwortung für die Vollständigkeit und Richtigkeit von Bekanntmachungen, die in Ausschreibungsblättern oder auf Ausschreibungsplattformen im Internet veröffentlicht wurden, deren Betreiber dazu nicht von der ausschreibenden Stelle legitimiert wurden. Legitimiert wurden nur das Amtsblatt der EU, www.bund.de, und die Firma Bi-Medien.
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— Das Angebot muss spätestens am 11.08.2016 um 09:00 Uhr in der Poststelle der Stadt Ratingen eingegangen sein. Später eingehende Angebot werden von der weiteren Wertung ausgeschlossen.
— Die Sprache ist Deutsch (gilt für Angebote und kompletten schriftlichen und mündlichen Verkehr).
— Evtl. Bewerber/innen-Anfragen können nur berücksichtigt werden, wenn sie bei der Zentralen Vergabestelle in Textform (nicht mündlich oder telefonisch) spätestens am 05.08.2016 um 09:00 Uhr eingehen.
Bekanntmachungs-ID: CXPTYY5Y44H.

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Bezirksregierung Rheinland, Spruchkörper Düsseldorf
Postanschrift: Am Bonneshof 35
Postort: Düsseldorf
Postleitzahl: 40474
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 2211473055 📞
E-Mail: vkrhld-d@bez-reg-koeln.nrw.de 📧
Fax: +49 2211472891 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Mit der Abgabe eines Angebotes unterliegt der Bieter/die Bieterin den Bestimmungen über nicht berücksichtigte Angebote gemäß § 62 VgV.
Vergaberechtsverstöße sind vorn Antragsteller eines Nachprüfungsverfahrens vor der Vergabekammer gegenüber der Vergabestelle zu rügen.
Ansonsten gilt gemäß§ 160 Absatz 3 GWB, dass ein Nachprüfungsantrag unzulässig ist, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
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2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. § 160 Absatz 3 Satz 1 GWB gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134.
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Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt. ?
Quelle: OJS 2016/S 121-214396 (2016-06-21)