Text
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
1) Erklärung über den Umsatz des Unternehmers in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit er Bauleistungen und andere Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmern ausgeführten Aufträgen.
2) Erklärung über den Gesamtumsatz des Unternehmers jeweils bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre.
Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
zu 1) Umsatz: Liegt der Gesamtumsatz des Unternehmens in den letzten 3 Geschäftsjahren im Schnitt niedriger als 3 500 000 EUR / Jahr, gilt der Bieter für dieses Bauvorhaben als nicht geeignet. Bei Bietergemeinschaften gilt die Summe der Gesamtumsätze aller Unternehmen.