Zielsetzung der Beschaffung ist die Einführung einer elektronischen Gästekarte in der Tourismusregion Bodensee. Die Echt Bodensee Card (EBC) bündelt für die Gäste am deutschen Bodensee-Ufer Tourismus und Mobilität. Sie beinhaltet die freie Fahrt mit Bussen und Bahnen sowie eine Vielzahl an Vorteilen bei Freizeit- und Kulturangeboten. Die EBC löst dabei in den beteiligten Gemeinden die bestehenden Gäste-/Kurkarten ab und bietet den Beteiligten eine einheitliche Plattform für die Bereitstellung von Tourismus-Angeboten auf der Basis einer einheitlichen Gästekarte. Das Kartensystem der EBC wird ab Januar 2017 schrittweise in den teilnehmenden Gemeinden im Gebiet der Deutsche Bodensee Tourismus GmbH (DBT) und der Bodensee-Oberschwaben Verkehrsverbundgesellschaft mbH (bodo) eingeführt. Dabei wird sowohl ein einheitliches, flächendeckendes elektronisches Gäste-Meldeverfahren eingeführt und die Gastgeber mit Chipkarten-Terminals und Chipkarten ausgestattet, und gleichzeitig werden die relevanten Leistungserbringer und Freizeitattraktionen mit weiteren Terminals (Akzeptanzstellen) an das System angebunden. Technische Basis der Gästekarten sind kontaktlose Chipkarten, die alle relevanten Standards der Bereiche Tourismus und Mobilität (eTicket Deutschland, VDV-KA) unterstützen. Für die Datenhaltung und Prozessunterstützung, Verwaltung und Konfiguration, Abrechnung und Statistik soll eine zentrale Systemplattform und Anwendung zum Einsatz kommen. Der Auftrag umfasst die Bereitstellung dieser zentralen Anwendung des touristischen Kartensystems auf Basis einer Software-/ Systemplattform (Kauf oder Software as a Service; Kurzbezeichnung „SaaS“), die Lieferung der nötigen Hardware-Infrastruktur (RFID-Chipkarten-Terminals) für Gastgeber und Leistungserbringer, die Lieferung der erforderlichen Chipkarten (Gästekarten), die Einführung, Konfiguration und den Rollout des Gesamtsystems sowie Schulungen, den laufenden Betrieb und Support im First und Second Level. In einem ersten zeitlichen Abschnitt (2 Jahre) sollen bis zu 150 000 Gästekarten in Benutzung und bis zu 2 500 Gastgeber bzw. Ausgabestellen sowie etwa 250 Akzeptanzstellen an das zentrale System angebunden sein. Prognostiziert werden für einen erweiterten Zeitraum bis 2021 etwa 500.000 elektronische Gästekarten, bis zu 7 500 Gastgeber bzw. Ausgabestellen und etwa 500 Akzeptanzstellen. Bei Erreichen dieser Ausbaustufe wird das Volumen der Transaktionen auf etwa 23 000 000 geschätzt. Weitere Hinweise zu den detaillierten Anforderungen werden in den Vergabeunterlegen angegeben.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2016-03-21.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2016-02-19.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2016-02-19) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Softwarepaket und Informationssysteme
Menge oder Umfang:
1 flächendeckendes elektronisches Gäste-Meldeverfahren mit Hintergrundsystem-Software als zentraler Anwendung (geschätztes Transaktionsvolumen: 23 000 000 p.a. in der Endausbaustufe), 2.750 bis 8 000 RFID-Chipkarten-Terminals für kontaktlose Chipkarten mit Client-Anwendung oder Client-App für gängige Betriebssysteme sowie Kommunikation mit der zentralen Anwendung via Internet oder Mobilfunk, 150 000 bis 500 000 RFID-Chipkarten, Einführung, Konfiguration und Rollout des Gesamtsystems, Schulungen, Unterstützung des Betriebs sowie Support im First und Second Level.
1 flächendeckendes elektronisches Gäste-Meldeverfahren mit Hintergrundsystem-Software als zentraler Anwendung (geschätztes Transaktionsvolumen: 23 000 000 p.a. in der Endausbaustufe), 2.750 bis 8 000 RFID-Chipkarten-Terminals für kontaktlose Chipkarten mit Client-Anwendung oder Client-App für gängige Betriebssysteme sowie Kommunikation mit der zentralen Anwendung via Internet oder Mobilfunk, 150 000 bis 500 000 RFID-Chipkarten, Einführung, Konfiguration und Rollout des Gesamtsystems, Schulungen, Unterstützung des Betriebs sowie Support im First und Second Level.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Softwarepaket und Informationssysteme📦
Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Agentur/Amt auf regionaler oder lokaler Ebene
Name des öffentlichen Auftraggebers: Deutsche Bodensee Tourismus GmbH
Postanschrift: Karlstraße 13
Postleitzahl: 88045
Postort: Friedrichshafen
Kontakt
Internetadresse: http://www.echt-bodensee.de🌏
E-Mail: h.zuck@kanzlei-zuck.de📧
Telefon: +49 7117824280📞
Fax: +49 71178242899 📠
Zu II.1.4)
Der Auftraggeber wird einen Vertrag über das zentrale System nebst Support und eine Rahmenvereinbarung über die Chipkarten-Terminals nebst Support und Chipkarten abschließen. Die Chipkarten-Terminals nebst Support und die Chipkarten werden dann von den Gastgebern, Gemeinden und Akzeptanzstellen auf der Grundlage dieser Rahmenvereinbarung beim bezuschlagten Bieter beschafft werden.
Zu II.3)
Der Auftraggeber erwartet zum 1.1.2017 den Beginn eines Testbetriebs. An dessen erfogreichen Abschluss schließt sich der Rollout an.
Der Auftraggeber wird einen Vertrag über das zentrale System nebst Support und eine Rahmenvereinbarung über die Chipkarten-Terminals nebst Support und Chipkarten abschließen. Die Chipkarten-Terminals nebst Support und die Chipkarten werden dann von den Gastgebern, Gemeinden und Akzeptanzstellen auf der Grundlage dieser Rahmenvereinbarung beim bezuschlagten Bieter beschafft werden.
Zu II.3)
Der Auftraggeber erwartet zum 1.1.2017 den Beginn eines Testbetriebs. An dessen erfogreichen Abschluss schließt sich der Rollout an.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Zielsetzung der Beschaffung ist die Einführung einer elektronischen Gästekarte in der Tourismusregion Bodensee. Die Echt Bodensee Card (EBC) bündelt für die Gäste am deutschen Bodensee-Ufer Tourismus und Mobilität. Sie beinhaltet die freie Fahrt mit Bussen und Bahnen sowie eine Vielzahl an Vorteilen bei Freizeit- und Kulturangeboten. Die EBC löst dabei in den beteiligten Gemeinden die bestehenden Gäste-/Kurkarten ab und bietet den Beteiligten eine einheitliche Plattform für die Bereitstellung von Tourismus-Angeboten auf der Basis einer einheitlichen Gästekarte.
Zielsetzung der Beschaffung ist die Einführung einer elektronischen Gästekarte in der Tourismusregion Bodensee. Die Echt Bodensee Card (EBC) bündelt für die Gäste am deutschen Bodensee-Ufer Tourismus und Mobilität. Sie beinhaltet die freie Fahrt mit Bussen und Bahnen sowie eine Vielzahl an Vorteilen bei Freizeit- und Kulturangeboten. Die EBC löst dabei in den beteiligten Gemeinden die bestehenden Gäste-/Kurkarten ab und bietet den Beteiligten eine einheitliche Plattform für die Bereitstellung von Tourismus-Angeboten auf der Basis einer einheitlichen Gästekarte.
Das Kartensystem der EBC wird ab Januar 2017 schrittweise in den teilnehmenden Gemeinden im Gebiet der Deutsche Bodensee Tourismus GmbH (DBT) und der Bodensee-Oberschwaben Verkehrsverbundgesellschaft mbH (bodo) eingeführt. Dabei wird sowohl ein einheitliches, flächendeckendes elektronisches Gäste-Meldeverfahren eingeführt und die Gastgeber mit Chipkarten-Terminals und Chipkarten ausgestattet, und gleichzeitig werden die relevanten Leistungserbringer und Freizeitattraktionen mit weiteren Terminals (Akzeptanzstellen) an das System angebunden. Technische Basis der Gästekarten sind kontaktlose Chipkarten, die alle relevanten Standards der Bereiche Tourismus und Mobilität (eTicket Deutschland, VDV-KA) unterstützen.
Das Kartensystem der EBC wird ab Januar 2017 schrittweise in den teilnehmenden Gemeinden im Gebiet der Deutsche Bodensee Tourismus GmbH (DBT) und der Bodensee-Oberschwaben Verkehrsverbundgesellschaft mbH (bodo) eingeführt. Dabei wird sowohl ein einheitliches, flächendeckendes elektronisches Gäste-Meldeverfahren eingeführt und die Gastgeber mit Chipkarten-Terminals und Chipkarten ausgestattet, und gleichzeitig werden die relevanten Leistungserbringer und Freizeitattraktionen mit weiteren Terminals (Akzeptanzstellen) an das System angebunden. Technische Basis der Gästekarten sind kontaktlose Chipkarten, die alle relevanten Standards der Bereiche Tourismus und Mobilität (eTicket Deutschland, VDV-KA) unterstützen.
Für die Datenhaltung und Prozessunterstützung, Verwaltung und Konfiguration, Abrechnung und Statistik soll eine zentrale Systemplattform und Anwendung zum Einsatz kommen. Der Auftrag umfasst die Bereitstellung dieser zentralen Anwendung des touristischen Kartensystems auf Basis einer Software-/ Systemplattform (Kauf oder Software as a Service; Kurzbezeichnung „SaaS“), die Lieferung der nötigen Hardware-Infrastruktur (RFID-Chipkarten-Terminals) für Gastgeber und Leistungserbringer, die Lieferung der erforderlichen Chipkarten (Gästekarten), die Einführung, Konfiguration und den Rollout des Gesamtsystems sowie Schulungen, den laufenden Betrieb und Support im First und Second Level.
Für die Datenhaltung und Prozessunterstützung, Verwaltung und Konfiguration, Abrechnung und Statistik soll eine zentrale Systemplattform und Anwendung zum Einsatz kommen. Der Auftrag umfasst die Bereitstellung dieser zentralen Anwendung des touristischen Kartensystems auf Basis einer Software-/ Systemplattform (Kauf oder Software as a Service; Kurzbezeichnung „SaaS“), die Lieferung der nötigen Hardware-Infrastruktur (RFID-Chipkarten-Terminals) für Gastgeber und Leistungserbringer, die Lieferung der erforderlichen Chipkarten (Gästekarten), die Einführung, Konfiguration und den Rollout des Gesamtsystems sowie Schulungen, den laufenden Betrieb und Support im First und Second Level.
In einem ersten zeitlichen Abschnitt (2 Jahre) sollen bis zu 150 000 Gästekarten in Benutzung und bis zu 2 500 Gastgeber bzw. Ausgabestellen sowie etwa 250 Akzeptanzstellen an das zentrale System angebunden sein.
Prognostiziert werden für einen erweiterten Zeitraum bis 2021 etwa 500.000 elektronische Gästekarten, bis zu 7 500 Gastgeber bzw. Ausgabestellen und etwa 500 Akzeptanzstellen. Bei Erreichen dieser Ausbaustufe wird das Volumen der Transaktionen auf etwa 23 000 000 geschätzt.
Prognostiziert werden für einen erweiterten Zeitraum bis 2021 etwa 500.000 elektronische Gästekarten, bis zu 7 500 Gastgeber bzw. Ausgabestellen und etwa 500 Akzeptanzstellen. Bei Erreichen dieser Ausbaustufe wird das Volumen der Transaktionen auf etwa 23 000 000 geschätzt.
Weitere Hinweise zu den detaillierten Anforderungen werden in den Vergabeunterlegen angegeben.
Referenznummer: EBC-System 2016
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Friedrichshafen.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Dem Teilnahmeantrag ist ein Auszug aus dem Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes, in dem der Bewerber ansässig ist, beigelegt werden. Zulässig sind auch Ausdrucke aus amtlichen elektronischen Berufs- oder Handelsregistern (z. B. www.handelsregister.de): dabei ist der „aktuelle Ausdruck“ (AD) oder der „chronologische Ausdruck“ (CD) zu wählen. Bei Kommanditgesellschaften ist der vorstehend beschriebene Nachweis zusätzlich für die persönlich haftende Gesellschafterin zu erbringen. Bei Bietergemeinschaften ist der vorstehend beschriebene Nachweis für alle Mitglieder der Bietergemeinschaft zu erbringen. Ist ein Bewerber oder ein Mitglied einer Bietergemeinschaft nicht in einem Berufs- oder Handelsregister eingetragen, sind im Teilnahmeantrag die vertretungsberechtigten Personen anzugeben.
Dem Teilnahmeantrag ist ein Auszug aus dem Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes, in dem der Bewerber ansässig ist, beigelegt werden. Zulässig sind auch Ausdrucke aus amtlichen elektronischen Berufs- oder Handelsregistern (z. B. www.handelsregister.de): dabei ist der „aktuelle Ausdruck“ (AD) oder der „chronologische Ausdruck“ (CD) zu wählen. Bei Kommanditgesellschaften ist der vorstehend beschriebene Nachweis zusätzlich für die persönlich haftende Gesellschafterin zu erbringen. Bei Bietergemeinschaften ist der vorstehend beschriebene Nachweis für alle Mitglieder der Bietergemeinschaft zu erbringen. Ist ein Bewerber oder ein Mitglied einer Bietergemeinschaft nicht in einem Berufs- oder Handelsregister eingetragen, sind im Teilnahmeantrag die vertretungsberechtigten Personen anzugeben.
Die Erklärungen und Nachweise dürfen vom Tag der Abgabe des Teilnahmeantrags gerechnet nicht älter als 3 Monate sein.
Bei Zweifeln an den eingereichten Erklärungen und Nachweisen behält sich der Auftraggeber vor, den Bewerber zur Erläuterung der von ihm eingereichten Unterlagen sowie zur Vorlage ergänzender Nachweise, Erklärungen und Angaben aufzufordern.
Die geforderten Erklärungen, Nachweise und Angaben sind in deutscher Sprache vorzulegen.
Ein Verweis auf frühere Angebote oder Bewerbungen wird nicht akzeptiert und führt zum Ausschluss aus dem Verfahren.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Eigenerklärung darüber, ob gegen eine für die Führung der Geschäfte des Unternehmens bestellte Person (Inhaber, Geschäftsführer, Vorstand) eine rechtskräftige Verurteilung wegen eines Verbrechens oder wiederholte rechtskräftige Verurteilungen wegen eines Vergehens im Zusammenhang mit der beruflichen oder gewerblichen Betätigung des Bewerbers vorliegen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Eigenerklärung darüber, ob gegen eine für die Führung der Geschäfte des Unternehmens bestellte Person (Inhaber, Geschäftsführer, Vorstand) eine rechtskräftige Verurteilung wegen eines Verbrechens oder wiederholte rechtskräftige Verurteilungen wegen eines Vergehens im Zusammenhang mit der beruflichen oder gewerblichen Betätigung des Bewerbers vorliegen.
Eigenerklärung darüber, ob über den Bewerber eine Eintragung nach § 149 Abs. 2 GewO vorliegt.
Eigenerklärung darüber, ob der Bewerber bis zur Abgabe seines Teilnahmeantrags seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Löhnen und Gehältern, Steuern und Abgaben sowie von Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung und zur Berufsgenossenschaft ordnungsgemäß nachgekommen ist.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Eigenerklärung darüber, ob der Bewerber bis zur Abgabe seines Teilnahmeantrags seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Löhnen und Gehältern, Steuern und Abgaben sowie von Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung und zur Berufsgenossenschaft ordnungsgemäß nachgekommen ist.
Eigenerklärung darüber, ob über das Vermögen des Bewerbers das Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzliches Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt worden ist, oder ein solcher Antrag mangels Masse abgelehnt worden ist, ob er sich in Liquidation befindet.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Eigenerklärung darüber, ob über das Vermögen des Bewerbers das Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzliches Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt worden ist, oder ein solcher Antrag mangels Masse abgelehnt worden ist, ob er sich in Liquidation befindet.
Bei Bietergemeinschaften ist der vorstehend beschriebene Nachweis für alle Mitglieder der Bietergemeinschaft zu erbringen.
Bei Zweifeln an den eingereichten Erklärungen und Nachweisen behält sich der Auftraggeber vor, den Bewerber zur Erläuterung der von ihm eingereichten Unterlagen sowie zur Vorlage ergänzender Nachweise, Erklärungen und Angaben aufzufordern.
Die geforderten Erklärungen, Nachweise und Angaben sind in deutscher Sprache vorzulegen.
Ein Verweis auf frühere Angebote oder Bewerbungen wird nicht akzeptiert und führt zum Ausschluss aus dem Verfahren.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Ein Bewerber gilt als fachkundig, wenn anzunehmen ist, dass er über die speziellen Sachkenntnisse verfügt, die zur Durchführung der Leistungen erforderlich sind. Der Bewerber muss dazu auch über das zur Erbringung der Leistungen erforderliche Personal und die notwendige technische Ausrüstung verfügen. Der Bewerber hat sein Fachkunde und seine personelle bzw. technische Leistungsfähigkeit durch folgende Angaben, Dokumente und Erklärungen nachzuweisen:
Ein Bewerber gilt als fachkundig, wenn anzunehmen ist, dass er über die speziellen Sachkenntnisse verfügt, die zur Durchführung der Leistungen erforderlich sind. Der Bewerber muss dazu auch über das zur Erbringung der Leistungen erforderliche Personal und die notwendige technische Ausrüstung verfügen. Der Bewerber hat sein Fachkunde und seine personelle bzw. technische Leistungsfähigkeit durch folgende Angaben, Dokumente und Erklärungen nachzuweisen:
1. Branchenerfahrung und Qualifikation Personal
Bewerber müssen im Teilnahmewettbewerb Nachweise über ihre Branchenerfahrung sowie zur Qualifikation ihres im Projekt vorgesehenen Personals vorlegen (Ausbildung, beruflicher Werdegang) und zu den Erfahrungen der Mitarbeiter in den Bereichen Projektierung, Softwareentwicklung, Bereichs- und Geschäftsleitung mit Bezug zu vergleichbaren Projekten und Dienstleistungen.
Bewerber müssen im Teilnahmewettbewerb Nachweise über ihre Branchenerfahrung sowie zur Qualifikation ihres im Projekt vorgesehenen Personals vorlegen (Ausbildung, beruflicher Werdegang) und zu den Erfahrungen der Mitarbeiter in den Bereichen Projektierung, Softwareentwicklung, Bereichs- und Geschäftsleitung mit Bezug zu vergleichbaren Projekten und Dienstleistungen.
Sind die dargestellten Leistungen gemeinsam mit anderen Unternehmen durchgeführt worden, ist der Teil der Leistung zu benennen, den der Bewerber selbst erbracht hat.
Der Auftraggeber behält sich vor, die vom Bewerber angegebenen Referenzen durch schriftliche oder telefonische Nachfrage zu überprüfen.
2. Leistungsfähigkeit:
Darstellung der Kenntnisse und Erfahrungen des Personals über Produkte und Verfahren in Form einer Eigenerklärung.
Nachweise über die Anzahl der Mitarbeiter/innen in Form einer Eigenerklärung.
3. Sonstiges:
Verweist der Bieter zum Nachweis seiner fachlichen Leistungsfähigkeit auf einen Dritten (z. B. verbundenes Unternehmen oder Nachunternehmer), hat der Bewerber die fachliche Leistungsfähigkeit dieses anderen Unternehmens ebenfalls durch Vorlage der vorstehend genannten Nachweise und Erklärungen darzulegen, und ein Verpflichtungserklärung des Dritten vorzulegen.
Verweist der Bieter zum Nachweis seiner fachlichen Leistungsfähigkeit auf einen Dritten (z. B. verbundenes Unternehmen oder Nachunternehmer), hat der Bewerber die fachliche Leistungsfähigkeit dieses anderen Unternehmens ebenfalls durch Vorlage der vorstehend genannten Nachweise und Erklärungen darzulegen, und ein Verpflichtungserklärung des Dritten vorzulegen.
Die geforderten Erklärungen, Nachweise und Angaben sind in deutscher Sprache vorzulegen.
Ein Verweis auf frühere Angebote oder Bewerbungen wird nicht akzeptiert und führt zum Ausschluss aus dem Verfahren.
Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien:
Als Sicherheit für die ordnungsgemäße Durchführung der vertraglichen Leistungen kann im Auftragsfall die Stellung einer selbstschuldnerischen Bürgschaft oder einer Vertragserfüllungsbürgschaft durch eine in Europa ansässige Bank vereinbart werden.
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln:
Die Zahlungsbedingungen sind in den Besonderen Vertragsbedingungen in den Verdingungsunterlagen enthalten.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
Bietergemeinschaften sind zugelassen. Bietergemeinschaften müssen als gesamtschuldnerisch haftende Arbeitsgemeinschaft mit einem bevollmächtigten Vertreter auftreten.
Verfahren
Laufzeit der Rahmenvereinbarung in Jahren: 4
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️
Öffentlicher Auftraggeber Kontakt
Kontaktperson: Anwaltskanzlei Zuck
Prof. Dr. Holger Zuck
Name: Anwaltskanzlei Zuck
Postanschrift: Vaihinger Markt 3
Postort: Stuttgart
Postleitzahl: 71069
E-Mail: poststelle@rpk.bwl.de📧
Referenz Daten
Datum des Beginns: 2016-08-01 📅
Datum des Endes: 2016-12-31 📅
Kennungen
Vom öffentlichen Auftraggeber vergebene Referenznummer: EBC-System 2016
Zusätzliche Informationen
Zu II.1.4)
Der Auftraggeber wird einen Vertrag über das zentrale System nebst Support und eine Rahmenvereinbarung über die Chipkarten-Terminals nebst Support und Chipkarten abschließen. Die Chipkarten-Terminals nebst Support und die Chipkarten werden dann von den Gastgebern, Gemeinden und Akzeptanzstellen auf der Grundlage dieser Rahmenvereinbarung beim bezuschlagten Bieter beschafft werden.
Der Auftraggeber wird einen Vertrag über das zentrale System nebst Support und eine Rahmenvereinbarung über die Chipkarten-Terminals nebst Support und Chipkarten abschließen. Die Chipkarten-Terminals nebst Support und die Chipkarten werden dann von den Gastgebern, Gemeinden und Akzeptanzstellen auf der Grundlage dieser Rahmenvereinbarung beim bezuschlagten Bieter beschafft werden.
Zu II.3)
Der Auftraggeber erwartet zum 1.1.2017 den Beginn eines Testbetriebs. An dessen erfogreichen Abschluss schließt sich der Rollout an.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Baden-Württemberg im Regierungspräsidium Karlsruhe
Postanschrift: Karl-Friedrich-Straße 17
Postort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76133
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: poststelle@rpk.bwl.de📧
Telefon: +49 7219260📞
Internetadresse: http://www.rp-karlsruhe.de/servlet/PB/menu/1159131/index.html🌏
Fax: +49 7219263985 📠 Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können Wie: Körper überprüfen
Quelle: OJS 2016/S 038-061683 (2016-02-19)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2016-07-22) Objekt Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge