Die AWIGO GmbH ist eine mittelbar ausschließlich vom Landkreis Osnabrück gehaltene Beteiligung, die für den Landkreis die Erfüllung öffentlich-rechtlicher Entsorgungspflichten sowie sonstige Entsorgungsleistungen und jeweils alle hiermit im Zusammenhang stehenden Dienstleistungen übernommen hat. Im Rahmen dieser Vergabe sucht die AWIGO GmbH einen privaten Partner zur Beteiligung an einer neuen oder bestehenden Gesellschaft, die abfallwirtschaftliche Dienstleistungen im Hinblick auf die Entsorgung und Verwertung von Bioabfällen einschließlich Vergärung für Mengen aus Landkreis und Stadt Osnabrück erbringt. Die AWIGO GmbH schreibt die entsprechende Leistung für die Stadt Osnabrück in diesem Verfahren mit aus. Die AWIGO GmbH und die Stadt werden mit der mit dem auszuwählenden Partner zu errichtenden Gesellschaft einen Dienstleistungsvertrag schließen, der Grundlage für die Leistungserbringung der Gesellschaft ist.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2017-01-25.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2016-12-23.
Auftragsbekanntmachung (2016-12-23) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Behandlung und Beseitigung ungefährlicher Siedlungs- und anderer Abfälle
Kurze Beschreibung:
Die AWIGO GmbH ist eine mittelbar ausschließlich vom Landkreis Osnabrück gehaltene Beteiligung, die für den Landkreis die Erfüllung öffentlich-rechtlicher Entsorgungspflichten sowie sonstige Entsorgungsleistungen und jeweils alle hiermit im Zusammenhang stehenden Dienstleistungen übernommen hat. Im Rahmen dieser Vergabe sucht die AWIGO GmbH einen privaten Partner zur Beteiligung an einer neuen oder bestehenden Gesellschaft, die abfallwirtschaftliche Dienstleistungen im Hinblick auf die Entsorgung und Verwertung von Bioabfällen einschließlich Vergärung für Mengen aus Landkreis und Stadt Osnabrück erbringt. Die AWIGO GmbH schreibt die entsprechende Leistung für die Stadt Osnabrück in diesem Verfahren mit aus. Die AWIGO GmbH und die Stadt werden mit der mit dem auszuwählenden Partner zu errichtenden Gesellschaft einen Dienstleistungsvertrag schließen, der Grundlage für die Leistungserbringung der Gesellschaft ist.
Die AWIGO GmbH ist eine mittelbar ausschließlich vom Landkreis Osnabrück gehaltene Beteiligung, die für den Landkreis die Erfüllung öffentlich-rechtlicher Entsorgungspflichten sowie sonstige Entsorgungsleistungen und jeweils alle hiermit im Zusammenhang stehenden Dienstleistungen übernommen hat. Im Rahmen dieser Vergabe sucht die AWIGO GmbH einen privaten Partner zur Beteiligung an einer neuen oder bestehenden Gesellschaft, die abfallwirtschaftliche Dienstleistungen im Hinblick auf die Entsorgung und Verwertung von Bioabfällen einschließlich Vergärung für Mengen aus Landkreis und Stadt Osnabrück erbringt. Die AWIGO GmbH schreibt die entsprechende Leistung für die Stadt Osnabrück in diesem Verfahren mit aus. Die AWIGO GmbH und die Stadt werden mit der mit dem auszuwählenden Partner zu errichtenden Gesellschaft einen Dienstleistungsvertrag schließen, der Grundlage für die Leistungserbringung der Gesellschaft ist.
Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: AWIGO Abfallwirtschaft Landkreis Osnabrück GmbH
Postanschrift: Niedersachsenstraße 19
Postleitzahl: 49124
Postort: Georgsmarienhütte
Kontakt
Internetadresse: http://www.awigo.de🌏
E-Mail: spreckelmeyer@awigo.de📧
Telefon: +49 5401365515📞
Fax: +49 5401365533 📠
URL der Dokumente: http://www.awigo.de🌏
1. Die vollständigen Auftragsunterlagen werden im zweiten Abschnitt des Verhandlungsverfahrens nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbs zur Verfügung gestellt.
2. Die Teilnahmeanträge sind schriftlich in deutscher Sprache einzureichen. Eine Einreichung per Fax oder E-Mail ist unzulässig.
3. Der Auftraggeber weist darauf hin, dass er sich vorbehält, einzelne Nachweise und Erklärungen nachzufordern, ohne dass hierzu eine Verpflichtung besteht.
4. Alle Nachweise können in Form von Eigenerklärungen erfolgen, soweit sich aus der Ausschreibung nicht etwas anderes ergibt.
Die persönlichen Referenzen sollen insbesondere Angaben darüber enthalten, welche bisherigen Tätigkeiten in der Abfallentsorgung ausgeübt wurden sowie Angaben hinsichtlich der Art und Menge des Abfalls und des jeweiligen Auftraggebers.
5. Der Auftraggeber erstattet keine Kosten, die für die Erstellung der Teilnahmeanträge und die Teilnahme am Vergabeverfahren entstehen.
6. Der AWIGO GmbH ist nach dem Bau der Entsorgungsanlage und Übertragung der Anlage an die zu errichtende Gesellschaft eine Mehrheitsbeteiligung an der Gesellschaft von 51 % einzuräumen. Ggf. erfolgt zu einem späteren Zeitpunkt eine Übertragung von Anteilen an die Stadt Osnabrück.
7. Die Stadt Osnabrück entscheidet abschließend vor Abgabe verbindlicher Angebote, ob sie den Auftrag erteilt. Sollte dies nicht beabsichtigt sein, sind relevant nur die Mengen der AWIGO GmbH.
8. Es ist beabsichtigt, dass die Verwertung des Abfalls durch (Teilstrom-)Vergärung erfolgt. Sollte eine Vergärung aus wirtschaftlichen Gründen nicht umsetzbar erscheinen, behält sich der Auftraggeber vor, hierauf im Verfahren vollständig oder für einen gewissen Zeitraum zu verzichten.
9. Die Anlage ist im Umkreis von maximal 100 km zu den jeweiligen Ortsmittelpunkten der Kreisgemeinden entfernt zu errichten, da die Anlage direkt aus der Sammlung angefahren werden soll.
10. Zum Beleg der Zulässigkeit der Errichtung der Anlage an dem geplanten Ort ist im Verfahren ein Bauvorbescheid sowie ein vom Bieter zu erstellendes Konzept zur immissionsschutzrechtlichen Zulässigkeit vorzulegen. Darin ist zu erläutern, dass die zu errichtende Anlage den Vorgaben aus dem BImSchG genügen wird und zum Leistungsbeginn betriebsbereit ist.
Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
Verwertung von 25 000 t Bioabfall innerhalb von 12 Monaten in den letzten 5 Jahren.
1. Die vollständigen Auftragsunterlagen werden im zweiten Abschnitt des Verhandlungsverfahrens nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbs zur Verfügung gestellt.
2. Die Teilnahmeanträge sind schriftlich in deutscher Sprache einzureichen. Eine Einreichung per Fax oder E-Mail ist unzulässig.
3. Der Auftraggeber weist darauf hin, dass er sich vorbehält, einzelne Nachweise und Erklärungen nachzufordern, ohne dass hierzu eine Verpflichtung besteht.
4. Alle Nachweise können in Form von Eigenerklärungen erfolgen, soweit sich aus der Ausschreibung nicht etwas anderes ergibt.
Die persönlichen Referenzen sollen insbesondere Angaben darüber enthalten, welche bisherigen Tätigkeiten in der Abfallentsorgung ausgeübt wurden sowie Angaben hinsichtlich der Art und Menge des Abfalls und des jeweiligen Auftraggebers.
5. Der Auftraggeber erstattet keine Kosten, die für die Erstellung der Teilnahmeanträge und die Teilnahme am Vergabeverfahren entstehen.
6. Der AWIGO GmbH ist nach dem Bau der Entsorgungsanlage und Übertragung der Anlage an die zu errichtende Gesellschaft eine Mehrheitsbeteiligung an der Gesellschaft von 51 % einzuräumen. Ggf. erfolgt zu einem späteren Zeitpunkt eine Übertragung von Anteilen an die Stadt Osnabrück.
7. Die Stadt Osnabrück entscheidet abschließend vor Abgabe verbindlicher Angebote, ob sie den Auftrag erteilt. Sollte dies nicht beabsichtigt sein, sind relevant nur die Mengen der AWIGO GmbH.
8. Es ist beabsichtigt, dass die Verwertung des Abfalls durch (Teilstrom-)Vergärung erfolgt. Sollte eine Vergärung aus wirtschaftlichen Gründen nicht umsetzbar erscheinen, behält sich der Auftraggeber vor, hierauf im Verfahren vollständig oder für einen gewissen Zeitraum zu verzichten.
9. Die Anlage ist im Umkreis von maximal 100 km zu den jeweiligen Ortsmittelpunkten der Kreisgemeinden entfernt zu errichten, da die Anlage direkt aus der Sammlung angefahren werden soll.
10. Zum Beleg der Zulässigkeit der Errichtung der Anlage an dem geplanten Ort ist im Verfahren ein Bauvorbescheid sowie ein vom Bieter zu erstellendes Konzept zur immissionsschutzrechtlichen Zulässigkeit vorzulegen. Darin ist zu erläutern, dass die zu errichtende Anlage den Vorgaben aus dem BImSchG genügen wird und zum Leistungsbeginn betriebsbereit ist.
Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
Verwertung von 25 000 t Bioabfall innerhalb von 12 Monaten in den letzten 5 Jahren.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die AWIGO GmbH ist eine mittelbar ausschließlich vom Landkreis Osnabrück gehaltene Beteiligung, die für den Landkreis die Erfüllung öffentlich-rechtlicher Entsorgungspflichten sowie sonstige Entsorgungsleistungen und jeweils alle hiermit im Zusammenhang stehenden Dienstleistungen übernommen hat. Im Rahmen dieser Vergabe sucht die AWIGO GmbH einen privaten Partner zur Gründung einer Gesellschaft, die abfallwirtschaftliche Dienstleistungen im Hinblick auf die Entsorgung und Verwertung von Bioabfällen für Mengen aus Landkreis und Stadt Osnabrück erbringt. Der private Partner wird zur Erfüllung dieser Aufgaben eine ggf. noch zu errichtende Anlage zur Bioabfallentsorgung an die Gesellschaft übertragen. Alternativ ist auch die Errichtung der Anlage durch die neu zu gründende Gesellschaft möglich. Im Anschluss ist die AWIGO GmbH an der Gesellschaft im Umfang von 51 % der Anteile zu beteiligen. Der Modus der Errichtung der Anlage und der Beteiligung werden im Verfahren erörtert.
Die AWIGO GmbH ist eine mittelbar ausschließlich vom Landkreis Osnabrück gehaltene Beteiligung, die für den Landkreis die Erfüllung öffentlich-rechtlicher Entsorgungspflichten sowie sonstige Entsorgungsleistungen und jeweils alle hiermit im Zusammenhang stehenden Dienstleistungen übernommen hat. Im Rahmen dieser Vergabe sucht die AWIGO GmbH einen privaten Partner zur Gründung einer Gesellschaft, die abfallwirtschaftliche Dienstleistungen im Hinblick auf die Entsorgung und Verwertung von Bioabfällen für Mengen aus Landkreis und Stadt Osnabrück erbringt. Der private Partner wird zur Erfüllung dieser Aufgaben eine ggf. noch zu errichtende Anlage zur Bioabfallentsorgung an die Gesellschaft übertragen. Alternativ ist auch die Errichtung der Anlage durch die neu zu gründende Gesellschaft möglich. Im Anschluss ist die AWIGO GmbH an der Gesellschaft im Umfang von 51 % der Anteile zu beteiligen. Der Modus der Errichtung der Anlage und der Beteiligung werden im Verfahren erörtert.
Die AWIGO GmbH schreibt die Verwertung von Bioabfällen der Stadt Osnabrück in diesem Verfahren mit aus. Die AWIGO GmbH und die Stadt werden mit der mit dem auszuwählenden Partner zu errichtenden Gesellschaft einen Dienstleistungsvertrag schließen, der Grundlage für die Leistungserbringung der Gesellschaft ist. Die Bioabfallmengen des Landkreises belaufen sich derzeit auf ca. 24 000 t und die der Stadt auf ca. 8 000 t. Der Vertrag mit der gemeinsamen Gesellschaft wird zum 1.1.2021 bis zum 31.12.2035 (exclusive Optionen) geschlossen.
Die AWIGO GmbH schreibt die Verwertung von Bioabfällen der Stadt Osnabrück in diesem Verfahren mit aus. Die AWIGO GmbH und die Stadt werden mit der mit dem auszuwählenden Partner zu errichtenden Gesellschaft einen Dienstleistungsvertrag schließen, der Grundlage für die Leistungserbringung der Gesellschaft ist. Die Bioabfallmengen des Landkreises belaufen sich derzeit auf ca. 24 000 t und die der Stadt auf ca. 8 000 t. Der Vertrag mit der gemeinsamen Gesellschaft wird zum 1.1.2021 bis zum 31.12.2035 (exclusive Optionen) geschlossen.
Das für die Auftragsdurchführung notwendige Personal und die notwendigen Vermögensgegenstände sind bei der gemeinsamen Gesellschaft anzusiedeln.
Der Auftraggeber wird Mindestlöhne für die Gesellschaft benennen.
Die Bieter haben die Preise anzubieten, zu denen die gemeinsame Gesellschaft die Leistungen erbringt und hierfür für einen begrenzten Zeitraum einzustehen.
Dauer: 180 Monate
Beschreibung der Verlängerungen: Der Vertrag kann zweimalig um insgesamt maximal 6 Jahre verlängert werden.
Beschreibung der Optionen: Verlängerung der Laufzeit.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Jeder Bewerber muss seine Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit nachweisen. Ausländische Bewerber können anstelle der nachfolgend (insbesondere unter III.2.1, III.2.2 und III. 2.3) genannten Eignungsnachweise auch vergleichbare, andere Eignungsnachweise vorlegen.
Jeder Bewerber muss seine Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit nachweisen. Ausländische Bewerber können anstelle der nachfolgend (insbesondere unter III.2.1, III.2.2 und III. 2.3) genannten Eignungsnachweise auch vergleichbare, andere Eignungsnachweise vorlegen.
Sämtliche unter den Ziffern III.1.1, III.1.2 und III.1.3 geforderten Angaben, Erklärungen und Darlegungen (nachfolgend auch als „Eignungsnachweise“ bezeichnet) sind mit dem Teilnahmeantrag spätestens bis zum Ablauf der Teilnahmefrist ordnungsgemäß bei der unter I.1 genannten Kontaktstelle einzureichen.
Sämtliche unter den Ziffern III.1.1, III.1.2 und III.1.3 geforderten Angaben, Erklärungen und Darlegungen (nachfolgend auch als „Eignungsnachweise“ bezeichnet) sind mit dem Teilnahmeantrag spätestens bis zum Ablauf der Teilnahmefrist ordnungsgemäß bei der unter I.1 genannten Kontaktstelle einzureichen.
Der Auftraggeber behält sich vor, einzelne fehlende Eignungsnachweise nachzufordern, ist hierzu aber nicht verpflichtet.
Zum Nachweis der Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit (Eignung), § 44 ff. VgV, sind die folgenden Nachweise zu erbringen:
1. Soweit die Rechtsform des Unternehmens dies ermöglicht: unbeglaubigter Auszug aus dem Handelsregister, nicht älter als 12 Monate.
2. Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß § 123 und § 124 GWB. Der Auftraggeber stellt hierfür ein Formblatt zur Verfügung.
3. Im Falle einer Bietergemeinschaft siehe Ziffer III.1.3. Im Falle einer Bietergemeinschaft sind die Angaben und Nachweise für jedes einzelne Mitglied der Bietergemeinschaft vorzulegen.
Eine Bietergemeinschaft hat mit ihrem Teilnahmeantrag eine von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung abzugeben,
— in der die Bildung einer Bietergemeinschaft erklärt ist,
— in der alle Mitglieder der Bietergemeinschaft aufgeführt sind und der für die Durchführung des Vertrages bevollmächtigte Vertreter bezeichnet wird,
— in der bestätigt wird, dass dieser Vertreter gegenüber dem Auftraggeber alle Mitglieder – auch im Vergabeverfahren – rechtsverbindlich vertritt und – dass alle Mitglieder für die Erfüllung sämtlicher vertraglicher und außervertraglicher Verpflichtungen als Gesamtschuldner haften.
— in der bestätigt wird, dass dieser Vertreter gegenüber dem Auftraggeber alle Mitglieder – auch im Vergabeverfahren – rechtsverbindlich vertritt und – dass alle Mitglieder für die Erfüllung sämtlicher vertraglicher und außervertraglicher Verpflichtungen als Gesamtschuldner haften.
4. Die Bildung oder Änderung einer Bietergemeinschaft nach Ablauf der Teilnahmefrist ist nicht zulässig.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
1. Letzter Jahresabschluss und Lagebericht
2. Eigenerklärung über den Umsatz des Unternehmens in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren
3. Eigenerklärung über die jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
1. Nachweis, dass der Bewerber innerhalb der letzten fünf Jahre über einen Zeitraum von 12 Monaten die Bioabfallverwertung von mindestens 25 000 t insgesamt übernommen hat. Benennung der Auftraggeber mit Adresse und Telefonnummer.
2. Nachweis der Zertifizierung als Entsorgungsfachbetrieb oder Nachweis der vergleichbaren Qualifikation.
3. Persönliche Referenzen der Führungskräfte des Bewerbers, insbesondere der für die Dienstleistungen verantwortlichen Person oder Personen; Angabe des für die Leitung und Aufsicht vorgesehenen technischen Personals und Nachweis einer mit Ziff. 1 vergleichbaren, persönlichen Referenz.
3. Persönliche Referenzen der Führungskräfte des Bewerbers, insbesondere der für die Dienstleistungen verantwortlichen Person oder Personen; Angabe des für die Leitung und Aufsicht vorgesehenen technischen Personals und Nachweis einer mit Ziff. 1 vergleichbaren, persönlichen Referenz.
4. Erklärung, dass eine Anlage für die Durchführung der Tätigkeit ab dem 1.1.2021 zur Verfügung stehen wird unter Angabe des geplanten oder vorhandenen Anlagenstandorts (Adresse).
Verfahren
Mindestzahl der Bewerber: 3
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 12:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
1. Die vollständigen Auftragsunterlagen werden im zweiten Abschnitt des Verhandlungsverfahrens nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbs zur Verfügung gestellt.
2. Die Teilnahmeanträge sind schriftlich in deutscher Sprache einzureichen. Eine Einreichung per Fax oder E-Mail ist unzulässig.
3. Der Auftraggeber weist darauf hin, dass er sich vorbehält, einzelne Nachweise und Erklärungen nachzufordern, ohne dass hierzu eine Verpflichtung besteht.
4. Alle Nachweise können in Form von Eigenerklärungen erfolgen, soweit sich aus der Ausschreibung nicht etwas anderes ergibt.
Die persönlichen Referenzen sollen insbesondere Angaben darüber enthalten, welche bisherigen Tätigkeiten in der Abfallentsorgung ausgeübt wurden sowie Angaben hinsichtlich der Art und Menge des Abfalls und des jeweiligen Auftraggebers.
5. Der Auftraggeber erstattet keine Kosten, die für die Erstellung der Teilnahmeanträge und die Teilnahme am Vergabeverfahren entstehen.
6. Der AWIGO GmbH ist nach dem Bau der Entsorgungsanlage und Übertragung der Anlage an die zu errichtende Gesellschaft eine Mehrheitsbeteiligung an der Gesellschaft von 51 % einzuräumen. Ggf. erfolgt zu einem späteren Zeitpunkt eine Übertragung von Anteilen an die Stadt Osnabrück.
6. Der AWIGO GmbH ist nach dem Bau der Entsorgungsanlage und Übertragung der Anlage an die zu errichtende Gesellschaft eine Mehrheitsbeteiligung an der Gesellschaft von 51 % einzuräumen. Ggf. erfolgt zu einem späteren Zeitpunkt eine Übertragung von Anteilen an die Stadt Osnabrück.
7. Die Stadt Osnabrück entscheidet abschließend vor Abgabe verbindlicher Angebote, ob sie den Auftrag erteilt. Sollte dies nicht beabsichtigt sein, sind relevant nur die Mengen der AWIGO GmbH.
8. Es ist beabsichtigt, dass die Verwertung des Abfalls durch (Teilstrom-)Vergärung erfolgt. Sollte eine Vergärung aus wirtschaftlichen Gründen nicht umsetzbar erscheinen, behält sich der Auftraggeber vor, hierauf im Verfahren vollständig oder für einen gewissen Zeitraum zu verzichten.
8. Es ist beabsichtigt, dass die Verwertung des Abfalls durch (Teilstrom-)Vergärung erfolgt. Sollte eine Vergärung aus wirtschaftlichen Gründen nicht umsetzbar erscheinen, behält sich der Auftraggeber vor, hierauf im Verfahren vollständig oder für einen gewissen Zeitraum zu verzichten.
9. Die Anlage ist im Umkreis von maximal 100 km zu den jeweiligen Ortsmittelpunkten der Kreisgemeinden entfernt zu errichten, da die Anlage direkt aus der Sammlung angefahren werden soll.
10. Zum Beleg der Zulässigkeit der Errichtung der Anlage an dem geplanten Ort ist im Verfahren ein Bauvorbescheid sowie ein vom Bieter zu erstellendes Konzept zur immissionsschutzrechtlichen Zulässigkeit vorzulegen. Darin ist zu erläutern, dass die zu errichtende Anlage den Vorgaben aus dem BImSchG genügen wird und zum Leistungsbeginn betriebsbereit ist.
10. Zum Beleg der Zulässigkeit der Errichtung der Anlage an dem geplanten Ort ist im Verfahren ein Bauvorbescheid sowie ein vom Bieter zu erstellendes Konzept zur immissionsschutzrechtlichen Zulässigkeit vorzulegen. Darin ist zu erläutern, dass die zu errichtende Anlage den Vorgaben aus dem BImSchG genügen wird und zum Leistungsbeginn betriebsbereit ist.
Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
Verwertung von 25 000 t Bioabfall innerhalb von 12 Monaten in den letzten 5 Jahren.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr
Postanschrift: Auf der Hude 2
Postort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland 🇩🇪
Fax: +49 4131152943 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Vorschriften über die Einlegung von Rechtsbehelfen finden sich in §§ 155 ff. GWB (Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen). Auf die Zulässigkeitsvoraussetzungen eines Nachprüfungsantrags zur Vergabekammer gemäß §§ 160 ff. GWB wird hingewiesen, namentlich auf die Regelung des § 160 Abs. 3 GWB, die folgenden Wortlaut hat: „Der Antrag ist unzulässig, soweit
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Vorschriften über die Einlegung von Rechtsbehelfen finden sich in §§ 155 ff. GWB (Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen). Auf die Zulässigkeitsvoraussetzungen eines Nachprüfungsantrags zur Vergabekammer gemäß §§ 160 ff. GWB wird hingewiesen, namentlich auf die Regelung des § 160 Abs. 3 GWB, die folgenden Wortlaut hat: „Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkennt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkennt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.“
Der Nachprüfungsantrag ist schriftlich bei der Vergabekammer einzureichen und unverzüglich zu begründen. Er soll ein bestimmtes Begehren enthalten (§ 161 GWB).
Für Mediationsverfahren zuständige Stelle
Name: Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr
Postort: Lüneburg
Land: Deutschland 🇩🇪
Quelle: OJS 2016/S 250-461063 (2016-12-23)