Alle Nachweise können in Form von Eigenerklärungen erfolgen, soweit sich aus der Ausschreibung nicht etwas anderes ergibt.
Die persönlichen Referenzen sollen insbesondere Angaben darüber enthalten, welche bisherigen Tätigkeiten in der Abfallentsorgung ausgeübt wurden sowie Angaben hinsichtlich der Art und Menge des Abfalls und des jeweiligen Auftraggebers.