Die AWIGO GmbH ist eine mittelbar ausschließlich vom Landkreis Osnabrück gehaltene Beteiligung, die für den Landkreis die Erfüllung öffentlich-rechtlicher Entsorgungspflichten sowie sonstige Entsorgungsleistungen und jeweils alle hiermit im Zusammenhang stehenden Dienstleistungen übernommen hat. Im Rahmen dieser Vergabe sucht die AWIGO GmbH einen privaten Partner zur Gründung einer Gesellschaft, die abfallwirtschaftliche Dienstleistungen im Hinblick auf die Entsorgung von Sperrabfällen im Landkreis und der Stadt Osnabrück erbringt. Die AWIGO GmbH schreibt die Verwertung von Sperrabfällen der Stadt Osnabrück in diesem Verfahren mit aus. Die AWIGO GmbH und die Stadt werden mit der mit dem auszuwählenden Partner zu errichtenden Gesellschaft einen Dienstleistungsvertrag schließen, der Grundlage für die Leistungserbringung der Gesellschaft ist.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2016-06-06.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2016-05-06.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2016-05-06) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Behandlung und Beseitigung ungefährlicher Siedlungs- und anderer Abfälle
Kurze Beschreibung:
Die AWIGO GmbH ist eine mittelbar ausschließlich vom Landkreis Osnabrück gehaltene Beteiligung, die für den Landkreis die Erfüllung öffentlich-rechtlicher Entsorgungspflichten sowie sonstige Entsorgungsleistungen und jeweils alle hiermit im Zusammenhang stehenden Dienstleistungen übernommen hat. Im Rahmen dieser Vergabe sucht die AWIGO GmbH einen privaten Partner zur Gründung einer Gesellschaft, die abfallwirtschaftliche Dienstleistungen im Hinblick auf die Entsorgung von Sperrabfällen im Landkreis und der Stadt Osnabrück erbringt. Die AWIGO GmbH schreibt die Verwertung von Sperrabfällen der Stadt Osnabrück in diesem Verfahren mit aus. Die AWIGO GmbH und die Stadt werden mit der mit dem auszuwählenden Partner zu errichtenden Gesellschaft einen Dienstleistungsvertrag schließen, der Grundlage für die Leistungserbringung der Gesellschaft ist.
Die AWIGO GmbH ist eine mittelbar ausschließlich vom Landkreis Osnabrück gehaltene Beteiligung, die für den Landkreis die Erfüllung öffentlich-rechtlicher Entsorgungspflichten sowie sonstige Entsorgungsleistungen und jeweils alle hiermit im Zusammenhang stehenden Dienstleistungen übernommen hat. Im Rahmen dieser Vergabe sucht die AWIGO GmbH einen privaten Partner zur Gründung einer Gesellschaft, die abfallwirtschaftliche Dienstleistungen im Hinblick auf die Entsorgung von Sperrabfällen im Landkreis und der Stadt Osnabrück erbringt. Die AWIGO GmbH schreibt die Verwertung von Sperrabfällen der Stadt Osnabrück in diesem Verfahren mit aus. Die AWIGO GmbH und die Stadt werden mit der mit dem auszuwählenden Partner zu errichtenden Gesellschaft einen Dienstleistungsvertrag schließen, der Grundlage für die Leistungserbringung der Gesellschaft ist.
Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: AWIGO Abfallwirtschaft Landkreis Osnabrück GmbH
Postanschrift: Niedersachsenstraße 19
Postleitzahl: 49124
Postort: Georgsmarienhütte
Kontakt
Internetadresse: http://www.awigo.de🌏
E-Mail: spreckelmeyer@awigo.de📧
Telefon: +49 5401365515📞
Fax: +49 5401365533 📠
URL der Dokumente: http://www.awigo.de🌏
Referenz Daten
Absendedatum: 2016-05-06 📅
Einreichungsfrist: 2016-06-06 📅
Veröffentlichungsdatum: 2016-05-11 📅
Datum des Beginns: 2017-01-01 📅
Datum des Endes: 2022-12-31 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2016/S 090-160110
ABl. S-Ausgabe: 90
Zusätzliche Informationen
1. Die vollständigen Auftragsunterlagen werden im zweiten Abschnitt des Verhandlungsverfahrens nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbs zur Verfügung gestellt.
2. Die Teilnahmeanträge sind schriftlich in deutscher Sprache einzureichen. Eine Einreichung per Fax oder E-Mail ist unzulässig.
3. Der Auftraggeber weist darauf hin, dass er sich vorbehält, einzelne Nachweise und Erklärungen nachzufordern, ohne dass hierzu eine Verpflichtung besteht.
4. Der Auftraggeber erstattet keine Kosten, die für die Erstellung der Teilnahmeanträge und die Teilnahme am Vergabeverfahren entstehen.
5. Die AWIGO GmbH wird an der zu errichtenden gemeinsamen Gesellschaft eine Mehrheitsbeteiligung von mehr als 50 % halten. Ggfs. erfolgt zu einem späteren Zeitpunkt eine Übertragung von Anteilen an die Stadt Osnabrück.
6. Die Stadt Osnabrück entscheidet abschließend vor Abgabe verbindlicher Angebote, ob sie den Auftrag erteilt. Sollte dies nicht beabsicht sein, sind relevant nur die Mengen der AWIGO GmbH.
1. Die vollständigen Auftragsunterlagen werden im zweiten Abschnitt des Verhandlungsverfahrens nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbs zur Verfügung gestellt.
2. Die Teilnahmeanträge sind schriftlich in deutscher Sprache einzureichen. Eine Einreichung per Fax oder E-Mail ist unzulässig.
3. Der Auftraggeber weist darauf hin, dass er sich vorbehält, einzelne Nachweise und Erklärungen nachzufordern, ohne dass hierzu eine Verpflichtung besteht.
4. Der Auftraggeber erstattet keine Kosten, die für die Erstellung der Teilnahmeanträge und die Teilnahme am Vergabeverfahren entstehen.
5. Die AWIGO GmbH wird an der zu errichtenden gemeinsamen Gesellschaft eine Mehrheitsbeteiligung von mehr als 50 % halten. Ggfs. erfolgt zu einem späteren Zeitpunkt eine Übertragung von Anteilen an die Stadt Osnabrück.
6. Die Stadt Osnabrück entscheidet abschließend vor Abgabe verbindlicher Angebote, ob sie den Auftrag erteilt. Sollte dies nicht beabsicht sein, sind relevant nur die Mengen der AWIGO GmbH.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die AWIGO GmbH ist eine mittelbar ausschließlich vom Landkreis Osnabrück gehaltene Beteiligung, die für den Landkreis die Erfüllung öffentlich-rechtlicher Entsorgungspflichten sowie sonstige Entsorgungsleistungen und jeweils alle hiermit im Zusammenhang stehenden Dienstleistungen übernommen hat. Im Rahmen dieser Vergabe sucht die AWIGO GmbH einen privaten Partner zur Gründung einer Gesellschaft, die abfallwirtschaftliche Dienstleistungen im Hinblick auf die Entsorgung von Sperrabfällen im Landkreis und der Stadt Osnabrück erbringt. Die AWIGO GmbH schreibt die Verwertung von Sperrabfällen der Stadt Osnabrück in diesem Verfahren mit aus. Die AWIGO GmbH und die Stadt werden mit der mit dem auszuwählenden Partner zu errichtenden Gesellschaft einen Dienstleistungsvertrag schließen, der Grundlage für die Leistungserbringung der Gesellschaft ist. Die Sperrabfallmengen des Landkreises belaufen sich derzeit auf ca. 12 000 to und die der Stadt auf ca. 4 000 to. Der Vertrag mit der gemeinsamen Gesellschaft wird zum 1.1.2017 bis zum 31.12.2027 (incl. Optionen) geschlossen.
Die AWIGO GmbH ist eine mittelbar ausschließlich vom Landkreis Osnabrück gehaltene Beteiligung, die für den Landkreis die Erfüllung öffentlich-rechtlicher Entsorgungspflichten sowie sonstige Entsorgungsleistungen und jeweils alle hiermit im Zusammenhang stehenden Dienstleistungen übernommen hat. Im Rahmen dieser Vergabe sucht die AWIGO GmbH einen privaten Partner zur Gründung einer Gesellschaft, die abfallwirtschaftliche Dienstleistungen im Hinblick auf die Entsorgung von Sperrabfällen im Landkreis und der Stadt Osnabrück erbringt. Die AWIGO GmbH schreibt die Verwertung von Sperrabfällen der Stadt Osnabrück in diesem Verfahren mit aus. Die AWIGO GmbH und die Stadt werden mit der mit dem auszuwählenden Partner zu errichtenden Gesellschaft einen Dienstleistungsvertrag schließen, der Grundlage für die Leistungserbringung der Gesellschaft ist. Die Sperrabfallmengen des Landkreises belaufen sich derzeit auf ca. 12 000 to und die der Stadt auf ca. 4 000 to. Der Vertrag mit der gemeinsamen Gesellschaft wird zum 1.1.2017 bis zum 31.12.2027 (incl. Optionen) geschlossen.
Das für die Auftragsdurchführung notwendige Personal und die notwendigen Vermögensgegenstände sind bei der gemeinsamen Gesellschaft anzusiedeln. Der auszuwählende Partner beschafft die erforderlichen Betriebsmittel und bringt diese bei Gründung in die Gesellschaft ein. Das Grundstück, auf dem die Sortieranlage steht oder errichtet wird, soll der Gesellschaft ihr im Rahmen eines langfristigen Vertrages zur Verfügung gestellt werden. Eine Übertragung ist nicht vorgesehen.
Das für die Auftragsdurchführung notwendige Personal und die notwendigen Vermögensgegenstände sind bei der gemeinsamen Gesellschaft anzusiedeln. Der auszuwählende Partner beschafft die erforderlichen Betriebsmittel und bringt diese bei Gründung in die Gesellschaft ein. Das Grundstück, auf dem die Sortieranlage steht oder errichtet wird, soll der Gesellschaft ihr im Rahmen eines langfristigen Vertrages zur Verfügung gestellt werden. Eine Übertragung ist nicht vorgesehen.
Der Auftraggeber wird Mindestlöhne für die Gesellschaft benennen. Unabhängig davon ist für die Erbringung der Entsorgungsleistung ein Mindestentgelt im Sinne des AEntG maßgeblich, das derzeit durch die 7. Rechtsverordnung über die zwingenden Arbeitsbedingungen für die Abfallwirtschaft vom 28.9.2015 festgesetzt ist.
Der Auftraggeber wird Mindestlöhne für die Gesellschaft benennen. Unabhängig davon ist für die Erbringung der Entsorgungsleistung ein Mindestentgelt im Sinne des AEntG maßgeblich, das derzeit durch die 7. Rechtsverordnung über die zwingenden Arbeitsbedingungen für die Abfallwirtschaft vom 28.9.2015 festgesetzt ist.
Die Bieter haben die Preise anzubieten, zu denen die gemeinsame Gesellschaft die Leistungen erbringt und hierfür für einen begrenzten Zeitraum einzustehen.
Beschreibung der Verlängerungen: Der Vertrag kann zweimal um insgesamt maximal 5 Jahre verlängert werden.
Beschreibung der Optionen: Verlängerung der Laufzeit.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Jeder Bewerber muss seine Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit nachweisen. Ausländische Bewerber können anstelle der nachfolgend (insbesondere unter III.2.1), III.2.2) und III.2.3) genannten Eignungsnachweise auch vergleichbare,andere Eignungsnachweise vorlegen.
Jeder Bewerber muss seine Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit nachweisen. Ausländische Bewerber können anstelle der nachfolgend (insbesondere unter III.2.1), III.2.2) und III.2.3) genannten Eignungsnachweise auch vergleichbare,andere Eignungsnachweise vorlegen.
Sämtliche unter den Ziffern III.1.1), III.1.2) und III.1.3) geforderten Angaben, Erklärungen und Darlegungen (nachfolgend auch als „Eignungsnachweise“ bezeichnet) sind mit dem Teilnahmeantrag spätestens bis zum Ablauf der Teilnahmefrist ordnungsgemäß bei der unter I.1 genannten Kontaktstelle einzureichen.
Sämtliche unter den Ziffern III.1.1), III.1.2) und III.1.3) geforderten Angaben, Erklärungen und Darlegungen (nachfolgend auch als „Eignungsnachweise“ bezeichnet) sind mit dem Teilnahmeantrag spätestens bis zum Ablauf der Teilnahmefrist ordnungsgemäß bei der unter I.1 genannten Kontaktstelle einzureichen.
Der Auftraggeber behält sich vor, einzelne fehlende Eignungsnachweise Nachzufordern, ist hierzu aber nicht verpflichtet.
Zum Nachweis der Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit (Eignung), § 44 ff. VgV sind die folgenden Nachweise zu erbringen:
1. Soweit die Rechtsform des Unternehmens dies ermöglicht: unbeglaubigter Auszug aus dem Handelsregister, nicht älter als 12 Monate.
2. Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß § 123 und § 124 GWB. Der Auftraggeber stellt hierfür ein Formblatt zur Verfügung.
3. Im Falle einer Bietergemeinschaft siehe Ziffer III.1.3). Im Falle einer Bietergemeinschaft sind die Angaben und Nachweise für jedes einzelne Mitglied der Bietergemeinschaft vorzulegen.
Eine Bietergemeinschaft hat mit ihrem Teilnahmeantrag eine von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung
abzugeben,
— in der die Bildung einer Bietergemeinschaft erklärt ist,
— in der die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall erklärt wird,
— in der alle Mitglieder der Bietergemeinschaft aufgeführt sind und der für die Durchführung des Vertrages
bevollmächtigte Vertreter bezeichnet wird,
— in der bestätigt wird, dass dieser Vertreter gegenüber dem Auftraggeber alle Mitglieder – auch im Vergabeverfahren – rechtsverbindlich vertritt und – dass alle Mitglieder für die Erfüllung sämtlicher vertraglicher und außervertraglicher Verpflichtungen als Gesamtschuldner haften.
— in der bestätigt wird, dass dieser Vertreter gegenüber dem Auftraggeber alle Mitglieder – auch im Vergabeverfahren – rechtsverbindlich vertritt und – dass alle Mitglieder für die Erfüllung sämtlicher vertraglicher und außervertraglicher Verpflichtungen als Gesamtschuldner haften.
2. Die Bildung oder Änderung einer Bietergemeinschaft nach Ablauf der Teilnahmefrist ist nicht zulässig.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
1. Letzter Jahresabschluss und Lagebericht.
2. Eigenerklärung über den Umsatz des Unternehmens in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren.
3. Eigenerklärung über die jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
1. Nachweis, dass der Bewerber innerhalb der letzten 3 Jahre über einen Zeitraum von 12 Monaten mindestens 10 000 to Sperrabfall oder Gewerbeabfall sortiert hat. Benennung des Auftraggebers mit Adresse und Telefonnummer.
2. Nachweis der Zertifizierung als Entsorgungsfachbetrieb oder Nachweis der vergleichbaren Qualifikation
3. Persönliche Referenzen der Führungskräfte des Bewerbers, insbesondere der für die Dienstleistungen verantwortlichen Person oder Personen; Angabe des für die Leitung und Aufsicht vorgesehenen technischen Personals und Nachweis einer mit Ziff. 1 vergleichbaren, persönlichen Referenz.
3. Persönliche Referenzen der Führungskräfte des Bewerbers, insbesondere der für die Dienstleistungen verantwortlichen Person oder Personen; Angabe des für die Leitung und Aufsicht vorgesehenen technischen Personals und Nachweis einer mit Ziff. 1 vergleichbaren, persönlichen Referenz.
4. Nachweis, dass eine genehmigte Anlage für die Durchführung der Tätigkeit ab dem 1.1.2017 zur Verfügung stehen wird unter Angabe des Anlagenstandorts (Adresse) und des Statusses der Anlage (errichtet/nicht errichtet).
5. Sofern die Anlage außerhalb des Gebiet des Landkreises Osnabrück steht oder errichtet werden soll, hat der Bewerber darzulegen und zu erläutern, dass die Beteiligung des Landkreises Osnabrück an einer gemeinsamen Gesellschaft kommunalrechtlich zulässig ist. Der Auftraggeber behält sich vor, die Erläuterung des Bewerbers der zuständigen Aufsichtsbehörde vorzulegen.
5. Sofern die Anlage außerhalb des Gebiet des Landkreises Osnabrück steht oder errichtet werden soll, hat der Bewerber darzulegen und zu erläutern, dass die Beteiligung des Landkreises Osnabrück an einer gemeinsamen Gesellschaft kommunalrechtlich zulässig ist. Der Auftraggeber behält sich vor, die Erläuterung des Bewerbers der zuständigen Aufsichtsbehörde vorzulegen.
Mindeststandards:
Sortierung von 10.000 to Sperrabfall oder Gewerbeabfall innerhalb von 12 Monaten in den letzten drei Jahren.
Verfahren
Mindestzahl der Bewerber: 2
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 12:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
1. Die vollständigen Auftragsunterlagen werden im zweiten Abschnitt des Verhandlungsverfahrens nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbs zur Verfügung gestellt.
2. Die Teilnahmeanträge sind schriftlich in deutscher Sprache einzureichen. Eine Einreichung per Fax oder E-Mail ist unzulässig.
3. Der Auftraggeber weist darauf hin, dass er sich vorbehält, einzelne Nachweise und Erklärungen nachzufordern, ohne dass hierzu eine Verpflichtung besteht.
4. Der Auftraggeber erstattet keine Kosten, die für die Erstellung der Teilnahmeanträge und die Teilnahme am Vergabeverfahren entstehen.
5. Die AWIGO GmbH wird an der zu errichtenden gemeinsamen Gesellschaft eine Mehrheitsbeteiligung von mehr als 50 % halten. Ggfs. erfolgt zu einem späteren Zeitpunkt eine Übertragung von Anteilen an die Stadt Osnabrück.
6. Die Stadt Osnabrück entscheidet abschließend vor Abgabe verbindlicher Angebote, ob sie den Auftrag erteilt. Sollte dies nicht beabsicht sein, sind relevant nur die Mengen der AWIGO GmbH.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr
Postanschrift: Auf der Hude 2
Postort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland 🇩🇪
Fax: +49 4131152943 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Vorschriften über die Einlegung von Rechtsbehelfen finden sich in §§ 155 ff. GWB (Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen). Auf die Zulässigkeitsvoraussetzungen eines Nachprüfungsantrags zur
Vergabekammer gemäß §§ 160 ff. GWB wird hingewiesen, namentlich auf die Regelung des § 160 Abs. 3 GWB, die folgenden Wortlaut hat: „Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkennt und gegenüber dem Auftraggeber nichtinnerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkennt und gegenüber dem Auftraggeber nichtinnerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.“
Der Nachprüfungsantrag ist schriftlich bei der Vergabekammer einzureichen und unverzüglich zu begründen. Er soll ein bestimmtes Begehren enthalten (§ 161 GWB).
Quelle: OJS 2016/S 090-160110 (2016-05-06)
Ergänzende Angaben (2016-05-30) Objekt Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Ergänzende Angaben
Alle Nachweise können in Form von Eigenerklärungen erfolgen, soweit sich aus der Ausschreibung nicht etwas anderes ergibt.
Die persönlichen Referenzen sollen insbesondere Angaben darüber enthalten, welche bisherigen Tätigkeiten in der Abfallentsorgung ausgeübt wurden sowie Angaben hinsichtlich der Art und Menge des Abfalls und des jeweiligen Auftraggebers.
Alle Nachweise können in Form von Eigenerklärungen erfolgen, soweit sich aus der Ausschreibung nicht etwas anderes ergibt.
Die persönlichen Referenzen sollen insbesondere Angaben darüber enthalten, welche bisherigen Tätigkeiten in der Abfallentsorgung ausgeübt wurden sowie Angaben hinsichtlich der Art und Menge des Abfalls und des jeweiligen Auftraggebers.
Quelle: OJS 2016/S 104-185684 (2016-05-30)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2016-11-18) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die AWIGO GmbH ist eine mittelbar ausschließlich vom Landkreis Osnabrück gehaltene Beteiligung, die für
den Landkreis die Erfüllung öffentlich-rechtlicher Entsorgungspflichten sowie sonstige Entsorgungsleistungen
und jeweils alle hiermit im Zusammenhang stehenden Dienstleistungen übernommen hat. Im Rahmen
dieser Vergabe hat die AWIGO GmbH einen privaten Partner zur Gründung einer Gesellschaft gesucht, die
abfallwirtschaftliche Dienstleistungen im Hinblick auf die Entsorgung von Sperrabfällen im Landkreis und der
Stadt Osnabrück erbringt. Die AWIGO GmbH schrieb die Verwertung von Sperrabfällen der Stadt Osnabrück in
diesem Verfahren mit aus. Die AWIGO GmbH und die Stadt werden mit der mit dem ausgewählten Partner
zu errichtenden Gesellschaft einen Dienstleistungsvertrag schließen, der Grundlage für die Leistungserbringung
der Gesellschaft ist.
Die AWIGO GmbH ist eine mittelbar ausschließlich vom Landkreis Osnabrück gehaltene Beteiligung, die für
den Landkreis die Erfüllung öffentlich-rechtlicher Entsorgungspflichten sowie sonstige Entsorgungsleistungen
und jeweils alle hiermit im Zusammenhang stehenden Dienstleistungen übernommen hat. Im Rahmen
dieser Vergabe hat die AWIGO GmbH einen privaten Partner zur Gründung einer Gesellschaft gesucht, die
abfallwirtschaftliche Dienstleistungen im Hinblick auf die Entsorgung von Sperrabfällen im Landkreis und der
Stadt Osnabrück erbringt. Die AWIGO GmbH schrieb die Verwertung von Sperrabfällen der Stadt Osnabrück in
diesem Verfahren mit aus. Die AWIGO GmbH und die Stadt werden mit der mit dem ausgewählten Partner
zu errichtenden Gesellschaft einen Dienstleistungsvertrag schließen, der Grundlage für die Leistungserbringung
der Gesellschaft ist.
Gesamtwert des Auftrags: 0.01 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Ort der Leistung
NUTS-Region: Osnabrück, Kreisfreie Stadt🏙️
Das wirtschaftlichste Angebot bestimmt sich nach dem niedrigsten Wertungspreis. Der Wertungspreis berechnet sich aus dem Angebotspreis des Bieters, wie er sich aus den Preisblättern ermittelt, und den Transportkosten des Auftraggebers. Die Einzelheiten wurden mit der Aufforderung zur Angebotsabgabe bekannt gemacht.
Das wirtschaftlichste Angebot bestimmt sich nach dem niedrigsten Wertungspreis. Der Wertungspreis berechnet sich aus dem Angebotspreis des Bieters, wie er sich aus den Preisblättern ermittelt, und den Transportkosten des Auftraggebers. Die Einzelheiten wurden mit der Aufforderung zur Angebotsabgabe bekannt gemacht.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die AWIGO GmbH ist eine mittelbar ausschließlich vom Landkreis Osnabrück gehaltene Beteiligung, die für
den Landkreis die Erfüllung öffentlich-rechtlicher Entsorgungspflichten sowie sonstige Entsorgungsleistungen
und jeweils alle hiermit im Zusammenhang stehenden Dienstleistungen übernommen hat. Im Rahmen
dieser Vergabe hat die AWIGO GmbH einen privaten Partner zur Gründung einer Gesellschaft gesucht, die
abfallwirtschaftliche Dienstleistungen im Hinblick auf die Entsorgung von Sperrabfällen im Landkreis und der
Stadt Osnabrück erbringt. Die AWIGO GmbH schrieb die Verwertung von Sperrabfällen der Stadt Osnabrück in
diesem Verfahren mit aus. Die AWIGO GmbH und die Stadt werden mit der mit dem ausgewählten Partner
zu errichtenden Gesellschaft einen Dienstleistungsvertrag schließen, der Grundlage für die Leistungserbringung
der Gesellschaft ist.
Im Rahmen dieser Vergabe hat die AWIGO GmbH einen privaten Partner zur Gründung einer Gesellschaft gesucht, die
der Gesellschaft ist. Die Sperrabfallmengen des Landkreises belaufen sich derzeit auf ca. 12 000 to und die der
Stadt auf ca. 4 000 to. Der Vertrag mit der gemeinsamen Gesellschaft wird zum 1.1.2017 bis zum 31.12.2027
(incl. Optionen) geschlossen.
Zusätzliche Informationen:
Das wirtschaftlichste Angebot bestimmt sich nach dem niedrigsten Wertungspreis. Der Wertungspreis berechnet sich aus dem Angebotspreis des Bieters, wie er sich aus den Preisblättern ermittelt, und den Transportkosten des Auftraggebers. Die Einzelheiten wurden mit der Aufforderung zur Angebotsabgabe bekannt gemacht.
Das wirtschaftlichste Angebot bestimmt sich nach dem niedrigsten Wertungspreis. Der Wertungspreis berechnet sich aus dem Angebotspreis des Bieters, wie er sich aus den Preisblättern ermittelt, und den Transportkosten des Auftraggebers. Die Einzelheiten wurden mit der Aufforderung zur Angebotsabgabe bekannt gemacht.
Verfahren Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Konzept zur Dienstleistungsqualität und Geschäftsentwicklung
Qualitätskriterium (Gewichtung): 10 %
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Nachhaltigkeit: Qualität der Verwertung nach Maßgabe der Sortierquote
Gewichtung des Preises: 80 %
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2016-11-08 📅
Referenz Zusätzliche Informationen
Der angegebene Gesamtwert der Beschaffung bzw. der Wert des Auftrages entspricht nicht dem tatsächlichen Wert der Beschaffung bzw. des Auftrages. Dieser Wert wird gemäß Artikel 50 Abs. 4 der Richtlinie 2014/24/EU des Europäischen Parlaments und des Rates und § 39 Abs. 6 VgV nicht veröffentlicht, da er u. a. den geschäftlichen Interessen des erfolgreichen Bieters schadet und den lauteren Wettbewerb beeinträchtigt.
Der angegebene Gesamtwert der Beschaffung bzw. der Wert des Auftrages entspricht nicht dem tatsächlichen Wert der Beschaffung bzw. des Auftrages. Dieser Wert wird gemäß Artikel 50 Abs. 4 der Richtlinie 2014/24/EU des Europäischen Parlaments und des Rates und § 39 Abs. 6 VgV nicht veröffentlicht, da er u. a. den geschäftlichen Interessen des erfolgreichen Bieters schadet und den lauteren Wettbewerb beeinträchtigt.
Das es sich technisch um ein Pflichtfeld handelt, wird der Betrag 0,01 EUR eingegeben.
Ergänzende Informationen Für Mediationsverfahren zuständige Stelle
Name: Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr
Postort: Lüneburg
Land: Deutschland 🇩🇪
Quelle: OJS 2016/S 226-411906 (2016-11-18)