Die BG Unfallfklinik Frankfurt plant im Rahmen ihrer Neubau- und Sanierungsaktivitäten zum Ende 2016 die Einführung einer neuen Patientenmultimedia-Lösung. Im Endausbau ist der Einsatz von ca. 500 Endgeräten geplant (Abrufe nach Baufortschritt). Das System soll den zukünftigen Anforderungen einer flexiblen Integration unterschiedlicher Medien (TV, Internet, Telefon etc.) und unterschiedlichen Abrechnungsmodellen gerecht werden. Weiterhin ist die Einbindung diverser Klinikprozesse sowie die Integration spezieller Eingabegeräte für Rückenmarkpatienten und eine Anbindung an die neue GLT geplant. Es soll ein Servicevertrag über 60 Monate auf Basis EVB-IT abgeschlossen werden.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2016-06-28.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2016-06-06.
Auftragsbekanntmachung (2016-06-06) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Rundfunk- und Fernsehgeräte, Kommunikations- und Fernmeldeanlagen und Zubehör
Referenznummer: ZVSt-16-03 FRA
Kurze Beschreibung:
Die BG Unfallfklinik Frankfurt plant im Rahmen ihrer Neubau- und Sanierungsaktivitäten zum Ende 2016 die Einführung einer neuen Patientenmultimedia-Lösung. Im Endausbau ist der Einsatz von ca. 500 Endgeräten geplant (Abrufe nach Baufortschritt). Das System soll den zukünftigen Anforderungen einer flexiblen Integration unterschiedlicher Medien (TV, Internet, Telefon etc.) und unterschiedlichen Abrechnungsmodellen gerecht werden. Weiterhin ist die Einbindung diverser Klinikprozesse sowie die Integration spezieller Eingabegeräte für Rückenmarkpatienten und eine Anbindung an die neue GLT geplant. Es soll ein Servicevertrag über 60 Monate auf Basis EVB-IT abgeschlossen werden.
Die BG Unfallfklinik Frankfurt plant im Rahmen ihrer Neubau- und Sanierungsaktivitäten zum Ende 2016 die Einführung einer neuen Patientenmultimedia-Lösung. Im Endausbau ist der Einsatz von ca. 500 Endgeräten geplant (Abrufe nach Baufortschritt). Das System soll den zukünftigen Anforderungen einer flexiblen Integration unterschiedlicher Medien (TV, Internet, Telefon etc.) und unterschiedlichen Abrechnungsmodellen gerecht werden. Weiterhin ist die Einbindung diverser Klinikprozesse sowie die Integration spezieller Eingabegeräte für Rückenmarkpatienten und eine Anbindung an die neue GLT geplant. Es soll ein Servicevertrag über 60 Monate auf Basis EVB-IT abgeschlossen werden.
Referenz Daten
Absendedatum: 2016-06-06 📅
Einreichungsfrist: 2016-06-28 📅
Veröffentlichungsdatum: 2016-06-11 📅
Datum des Beginns: 2016-10-15 📅
Datum des Endes: 2021-12-31 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2016/S 112-198821
Verweist auf Bekanntmachung: 2016/S 061-103256
ABl. S-Ausgabe: 112
Zusätzliche Informationen
Dieses Verfahren wird nach Richtlinie 2004/18/EG des Europäischen Parlaments und des Rates geführt.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YHHY6RK.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Lieferung und Inbetriebnahme einer Patienten-Multimedia Lösung mit Bed-Side Terminals. Als Standard-Terminals sind 12-16 Zoll Displays vorgesehen, die am Nachttisch montiert werden sollen. Für die Rückenmarkstation sind 16-19 Geräte am Wandarm geplant. Das Patienten Multimedia-System soll folgenden Funktionen unterstützen:
Lieferung und Inbetriebnahme einer Patienten-Multimedia Lösung mit Bed-Side Terminals. Als Standard-Terminals sind 12-16 Zoll Displays vorgesehen, die am Nachttisch montiert werden sollen. Für die Rückenmarkstation sind 16-19 Geräte am Wandarm geplant. Das Patienten Multimedia-System soll folgenden Funktionen unterstützen:
— Telefonie über eigenständigen SIP-Server,
— IP-TV inkl. Anbindung ausländischer Sender und ggf. SKY,
— Rundfunk (Radio),
— Anbindung der neuen GLT für Jalousien Steuerung auf der Rückenmarkstation,
— Spezielle Eingabegeräte an den Terminals für Rückenmarkstation.
Weitere Details sind den beigefügten Bewerbungsbedingungen zu entnehmen.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
BG Unfallklinik Frankfurt am Main gGmbH Friedberger Landstraße 430, 60389 Frankfurt am Main.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung: Siehe separate Bewerbungsbedingungen.
Verfahren
Mindestzahl der Bewerber: 3
Höchstzahl der Bewerber: 5
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern: Siehe Bewerbungsbedingungen.
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 14:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Dieses Verfahren wird nach Richtlinie 2004/18/EG des Europäischen Parlaments und des Rates geführt.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YHHY6RK.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammern des Landes Hessen bei dem Regierungspräsidium Darmstadt
Postanschrift: Wilhelminenstraße 1 – 3
Postort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland 🇩🇪
Internetadresse: https://rp-darmstadt.hessen.de/irj/RPDA_Internet?cid=67d994a92f94eb2b7d8ef0b9e455a1c9🌏
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Für die Einlegung von Rechtsbehelfen gelten u. a. die folgenden Regelungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB):
§ 101a GWB Informations- und Wartepflicht:
(1) Der Auftraggeber hat die betroffenen Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach den Sätzen 1 und 2 geschlossen werden. Wird die Information per Fax oder auf elektronischem Weg versendet,verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
(1) Der Auftraggeber hat die betroffenen Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach den Sätzen 1 und 2 geschlossen werden. Wird die Information per Fax oder auf elektronischem Weg versendet,verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
(2) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne vorherige Bekanntmachung wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist.
§ 101b GWB Unwirksamkeit:
(1) Ein Vertrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der Auftraggeber
1. gegen § 101a verstoßen hat oder
2. einen öffentlichen Auftrag unmittelbar an ein Unternehmen erteilt, ohne andere Unternehmen am Vergabeverfahren zu beteiligen und ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren nach Absatz 2 festgestellt worden ist.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
2. einen öffentlichen Auftrag unmittelbar an ein Unternehmen erteilt, ohne andere Unternehmen am Vergabeverfahren zu beteiligen und ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren nach Absatz 2 festgestellt worden ist.
(2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab Kenntnis des Verstoßes, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
(2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab Kenntnis des Verstoßes, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
§ 107 GWB Einleitung, Antrag:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 7 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen,dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 7 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen,dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 101b Abs. 1 Nr. 2. §101a Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt.