Das Thüringer Landesrechenzentrum (TLRZ) wurde beauftragt, die Neuausschreibung der Sprach- und Datenverträge des Freistaats Thüringen durchzuführen. Die Ausschreibung der benötigten Leistungen erfolgt dabei in 7 getrennten Losen: Los 1: WAN/IPSec-Router; Los 2: LAN; Los 3: Internetzugang; Los 4: TK/UC-System; Los 5: Telefonieanschlüsse; Los 6: Mobilfunk; Los 7: Dienstleistungen. Die Ausschreibungsverfahren in den jeweiligen Losen werden durch separate Bekanntmachungen gestartet. Es besteht die Möglichkeit, sich für ein oder auch für alle Lose zu bewerben. Besonderheiten ergeben sich lediglich in Bezug auf das Los 7; hier besteht eine sog. Loslimitierung. Nähere Angaben zu den insoweit zu beachtenden Einschränkungen finden sich in dieser Bekanntmachung unter Ziff. IV.1.2) am Ende. Gegenstand dieser Bekanntmachung ist das Los 7 (Dienstleistungen). Gegenstand der im Los 7 zu erbringenden Leistungen sind übergeordnete Dienstleistungen verschiedener Art, insbesondere die Erbringung von Leistungen zur losübergreifenden Gesamtkoordination in der Migrationsphase und in späteren Phasen des Projektes EiCoNeD2017 sowie die Unterstützung bei BSI-Zertifizierungen. Folgende Leistungen sind im Rahmen der Gesamtkoordination u. a. zu erbringen: Unterstützung ab Zuschlagserteilung in Bezug auf die nachfolgenden Feinkonzeptionen, Abstimmung von Aufgaben und Terminen in der technisch richtigen Reihenfolge der verschiedenen Leistungen aller Lose, einheitliche Dokumentation und die Sicherstellung von übergreifenden Funktionen aller Lose, Unterstützung bei der Koordination vorhandener Schnittstellen zwischen den Losen, Begleitung des Konfliktmanagements, Unterstützung bei der Migration und Abnahme der Leistungen in den anderen Losen. Umfasst sind ebenso Unterstützungsleistungen im Bereich IPv6-Planung und –Rollout. Daneben sind allgemeine Projektmanagementleistungen, u. a. die Bereitstellung eines Projektmanagement Office (PMO) und einer Dokumentenablageplattform (z. B. Sharepoint) zu erbringen. Zudem ist Gegenstand der im Los 7 zu erbringenden Leistungen die Unterstützung bei der BSI-Zertifizierung. Zur Fortschreibung der IT-Sicherheitsdokumentation und ggf. notwendiger Anpassungen im Hinblick auf neue oder geänderte Leistungen werden entsprechende Beratungsleistungen benötigt. Gleichzeitig sind Leistungen im Bereich Pre-Auditierung (Hinführung) und Auditierung zu erbringen. Im Hinblick auf die BSI-Zertifizierung sind auch Unterstützungsleistungen bei den jährlichen Überwachungsaudits und den Re-Zertifizierungen zu erbringen. Ggf. werden auch Unterstützungsleistungen für interne Auditierungen der Dienststellen benötigt. Die Laufzeit des zu schließenden Vertrages beträgt 4 Jahre ab Zuschlag. Es besteht für den Auftraggeber die Option zur zweimaligen Verlängerung des Vertrages um jeweils bis zu 2 Jahre. An die eigentliche Vertragslaufzeit schließt sich die Verpflichtung des Auftragnehmers zur bedarfsweisen Unterstützung in der Phase der „nachlaufenden Vertragslaufzeit“ der anderen Lose an; die diesbezüglich bestehende Verpflichtung zur Unterstützung dauert maximal zwei Jahre.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2016-03-21.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2016-02-18.
Auftragsbekanntmachung (2016-02-18) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Diverse Dienstleistungen
Menge oder Umfang: Siehe Ziff. II.1.5) der Bekanntmachung.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Diverse Dienstleistungen📦
Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Freistaat Thüringen, vertreten durch das Thüringer Landesrechenzentrum (TLRZ)
Postanschrift: Ludwig-Erhard-Ring 8
Postleitzahl: 99099
Postort: Erfurt
Kontakt
Internetadresse: http://www.thueringen.de/🌏
E-Mail: vergabe@tlrz.thueringen.de📧
Telefon: +49 361573635910📞
1. Verfahrensablauf (Ziff. IV.1.1)) der Bekanntmachung)
Das Vergabeverfahren wird als Verhandlungsverfahren mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb nach der VOL/A 2009 geführt. Soweit in der Bekanntmachung oder im weiteren Vergabeverfahren auf Vorschriften der VOL/A verwiesen wird, ist damit die Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen – Teil A (VOL/A) – Ausgabe 2009 gemeint.
Der durch die Bekanntmachung eingeleitete Teilnahmewettbewerb ist Teil des Verhandlungsverfahrens und dient der Eignungsprüfung und -bewertung der Bewerber. Die Vergabeunterlagen werden nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbs nur an die im Teilnahmewettbewerb ausgewählten Bewerber versendet. Die Verfahrensfristen ergeben sich aus der Bekanntmachung (siehe für den Teilnahmewettbewerb insbesondere Ziff. IV.3.3) bis IV.3.5) der Bekanntmachung). Ablauf der späteren Frist zur Angebotsabgabe (Angebotsfrist) im weiteren Verhandlungsverfahren nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbs wird nach derzeitigem Stand der 08.06.2016 sein. Der Auftraggeber behält sich die Möglichkeit der Abstandnahme oder die Erweiterung von einzelnen Inhalten des Auftragsgegenstandes im Sinne von Ziff. II.1.5) der Bekanntmachung vor, wenn sich dies während der Verhandlungen oder während des laufenden Verfahrens als zweckmäßig erweist.
2. Beteiligung am Teilnahmewettbewerb und Einreichung eines Teilnahmeantrags.
Die Einreichung eines Teilnahmeantrags hat unter Verwendung des Formulars „Teilnahmeantrag“ zu erfolgen. Das Formular „Teilnahmeantrag“ nebst der Bewertungsmatrix für den Teilnahmewettbewerb kann nicht bei der Stelle gemäß Ziff. I.1) der Bekanntmachung per E-Mail angefordert werden. Vielmehr werden die Unterlagen über die e-Vergabe-Plattform über http://portal.thueringen.de/portal/page/portal/Serviceportal/Ausschreibungen zur Verfügung gestellt. Es ist zu beachten, dass hierfür ein Zertifikat erforderlich ist. Formlose Teilnahmeanträge werden nicht berücksichtigt. Das Formular „Teilnahmeantrag“ ist mit den in der Bekanntmachung geforderten Angaben, Erklärungen und Nachweisen rechtzeitig und verschlossen einzureichen. Der Teilnahmeantrag ist 2-fach in Papierform und einmal in elektronischer Form (pdf-Format) auf erfolgreich virengeprüftem Datenträger (CD oder DVD) im verschlossenen Umschlag einzureichen. Der Umschlag ist an auffälliger Stelle mit der Aufschrift: „Teilnahmeantrag – EiCoNeD2017 – Los 7 – z. Hd. Frau Kerstin Krause persönlich/vertraulich! Nicht vor dem 21.3.2016, 12:00 Uhr öffnen!“ zu versehen.
Bewerber bzw. Bewerbergemeinschaften haben die Inhalte der Bekanntmachung und des Formulars „Teilnahmeantrag“ nebst der Bewertungsmatrix für den Teilnahmewettbewerb zu beachten. Enthalten die vorgenannten Unterlagen nach Auffassung des Bewerbers bzw. des Mitglieds einer Bewerbergemeinschaft Unvollständigkeiten, Unklarheiten oder Rechtsverstöße, so ist der Auftraggeber unverzüglich darauf hinzuweisen. Soweit Widersprüche zwischen dieser Bekanntmachung und den vom Auftraggeber übersandten Unterlagen bestehen, ist diese Bekanntmachung maßgeblich. Auskünfte werden grundsätzlich nur auf solche Fragen erteilt, die bis spätestens 14.3.2016, 12:00 Uhr bei der unter Ziff. I.1) der Bekanntmachung genannten Stelle unter Verwendung des Formulars „Bewerberfragen“ eingegangen sind. Später eingehende Auskunftsersuchen und mündliche/telefonische Anfragen sowie Anfragen per Fax werden grundsätzlich nicht beantwortet. Auskunftsersuchen sind ausschließlich an die unter Ziff. I.1) der Bekanntmachung genannte E-Mail-Adresse zu richten und werden über die o. g. e-Vergabe-Plattform beantwortet.
3. Bewerbergemeinschaften.
Eine Bewerbergemeinschaft hat mit ihrem Teilnahmeantrag eine von allen Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft unterschriebene Erklärung einzureichen, in der alle Mitglieder der Bewerbergemeinschaft namentlich benannt werden und erklären, dass:
— ihnen bekannt ist, dass § 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Verhaltensweisen und Beschlüsse verbietet, und ein Teilnahmeantrag oder Angebot einer unter Verstoß gegen diese Vorschrift gebildeten Bewerbergemeinschaft zwingend vom Verfahren ausgeschlossen wird.
— sie zulässig eine Bewerbergemeinschaft gebildet haben, um ein technisch und/oder kaufmännisch sinnvolles Angebot abgeben zu können. Dabei sind die für die Bildung der Bewerbergemeinschaft maßgeblichen Gründe anzugeben.
— das in der Erklärung bezeichnete geschäftsführende Mitglied die Bewerbergemeinschaft gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt; dies schließt Erklärungen im Vergabeverfahren ein.
— das in der Erklärung bezeichnete geschäftsführende Mitglied berechtigt ist, mit uneingeschränkter Wirkung Zahlungen anzunehmen.
— alle Mitglieder im Auftragsfalle als Gesamtschuldner haften.
Eine Änderung der Zusammensetzung einer Bewerbergemeinschaft nach Ablauf des Schlusstermins für den Eingang der Teilnahmeanträge ist grundsätzlich unzulässig. Ausnahmen von diesem Grundsatz können nur aus wichtigem Grund vom Auftraggeber zugelassen werden. Etwaige Änderungen hat die Bewerbergemeinschaft dem Auftraggeber unverzüglich mitzuteilen und zu begründen. Dabei muss die Bewerbergemeinschaft nachweisen, dass durch die Änderung die Eignung der Bewerbergemeinschaft nicht nachteilig verändert wird. Soweit in dieser Bekanntmachung geregelt ist, dass Angaben, Erklärungen und Nachweise nicht nur für die Bewerbergemeinschaft insgesamt, sondern von jedem einzelnen Mitglied der Bewerbergemeinschaft zu machen sind, steht hierfür das „Formular für Angaben von Dritten/Nachunternehmen/Bewerbergemeinschaftsmitgliedern“ zur Verfügung und ist zu verwenden.
4. Einsatz Dritter/Nachunternehmer.
Ein Bewerber kann sich, auch als Mitglied einer Bewerbergemeinschaft, zum Nachweis seiner wirtschaftlichen und finanziellen sowie technischen Leistungsfähigkeit der Fähigkeiten anderer Unternehmen (Dritter/ Nachunternehmer) bedienen, ungeachtet des rechtlichen Charakters der zwischen ihm und diesen anderen Unternehmen bestehenden Verbindungen.
In diesem Fall hat der Bewerber bzw. die Bewerbergemeinschaft diese Dritten/Nachunternehmer unter Angabe der von diesen auszuführenden Leistungsteilen in seinem/ihrem Teilnahmeantrag zu benennen und die unter Ziff. III.2.1) und III.2.2) der Bekanntmachung genannten Angaben, Erklärungen und Nachweise für diese Dritten/ Nachunternehmer vorzulegen. Die weiteren unter Ziff. III.2.3) der Bekanntmachung genannten Angaben, Erklärungen und Nachweise sind für diese Dritten/Nachunternehmer in dem dort genannten Umfang vorzulegen. Für die insoweit erforderlichen Angaben, Erklärungen und Nachweise steht das „Formular für Angaben von Dritten/Nachunternehmen/Bewerbergemeinschaftsmitgliedern“ zur Verfügung und ist zu verwenden. Mit dem Teilnahmeantrag ist zudem von jedem dieser Dritten/Nachunternehmer eine Erklärung vorzulegen, aus der hervorgeht, dass der Dritte/Nachunternehmer im Falle der Auftragsvergabe an den o.g. Bewerber diesem mit seinen Fähigkeiten (Mittel/Kapazitäten) für die benannten Leistungsteile zur Verfügung steht (Verpflichtungserklärung).
Eine Änderung von im Vergabeverfahren benannten Dritten/Nachunternehmern nach Ablauf des Schlusstermins für den Eingang der Teilnahmeanträge ist grundsätzlich unzulässig. Ausnahmen von diesem Grundsatz können nur aus wichtigem Grund vom Auftraggeber zugelassen werden. Etwaige Änderungen hat der Bewerber bzw. die Bewerbergemeinschaft dem Auftraggeber unverzüglich mitzuteilen und zu begründen. Dabei muss der Bewerber bzw. die Bewerbergemeinschaft nachweisen, dass durch die Änderung die Eignung des Bewerbers bzw. der Bewerbergemeinschaft nicht nachteilig verändert wird.
5. Hinweise zu den Teilnahmebedingungen sowie Angaben, Erklärungen und Nachweisen gem. Ziff. III.2) der Bekanntmachung.
Sämtliche Angaben, Erklärungen und Nachweise gem. Ziff. III.2) der Bekanntmachung sind bis zum Schlusstermin für den Eingang der Teilnahmeanträge (Ziff. IV.3.4)) der Bekanntmachung) mit dem Teilnahmeantrag einzureichen. Ein Verweis auf frühere Teilnahmeanträge/Bewerbungen ist nicht ausreichend. Soweit Angaben, Erklärungen und Nachweise in Form von Eigenerklärungen mit dem Teilnahmeantrag einzureichen sind oder der Auftraggeber Bedenken hinsichtlich der Eignung hat, behält sich der Auftraggeber vor, die Vorlage von weiteren Unterlagen (Originale, Bestätigungen o. ä.) innerhalb einer angemessenen Frist zu verlangen.
1. Verfahrensablauf (Ziff. IV.1.1)) der Bekanntmachung)
Das Vergabeverfahren wird als Verhandlungsverfahren mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb nach der VOL/A 2009 geführt. Soweit in der Bekanntmachung oder im weiteren Vergabeverfahren auf Vorschriften der VOL/A verwiesen wird, ist damit die Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen – Teil A (VOL/A) – Ausgabe 2009 gemeint.
Der durch die Bekanntmachung eingeleitete Teilnahmewettbewerb ist Teil des Verhandlungsverfahrens und dient der Eignungsprüfung und -bewertung der Bewerber. Die Vergabeunterlagen werden nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbs nur an die im Teilnahmewettbewerb ausgewählten Bewerber versendet. Die Verfahrensfristen ergeben sich aus der Bekanntmachung (siehe für den Teilnahmewettbewerb insbesondere Ziff. IV.3.3) bis IV.3.5) der Bekanntmachung). Ablauf der späteren Frist zur Angebotsabgabe (Angebotsfrist) im weiteren Verhandlungsverfahren nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbs wird nach derzeitigem Stand der 08.06.2016 sein. Der Auftraggeber behält sich die Möglichkeit der Abstandnahme oder die Erweiterung von einzelnen Inhalten des Auftragsgegenstandes im Sinne von Ziff. II.1.5) der Bekanntmachung vor, wenn sich dies während der Verhandlungen oder während des laufenden Verfahrens als zweckmäßig erweist.
2. Beteiligung am Teilnahmewettbewerb und Einreichung eines Teilnahmeantrags.
Die Einreichung eines Teilnahmeantrags hat unter Verwendung des Formulars „Teilnahmeantrag“ zu erfolgen. Das Formular „Teilnahmeantrag“ nebst der Bewertungsmatrix für den Teilnahmewettbewerb kann nicht bei der Stelle gemäß Ziff. I.1) der Bekanntmachung per E-Mail angefordert werden. Vielmehr werden die Unterlagen über die e-Vergabe-Plattform über http://portal.thueringen.de/portal/page/portal/Serviceportal/Ausschreibungen zur Verfügung gestellt. Es ist zu beachten, dass hierfür ein Zertifikat erforderlich ist. Formlose Teilnahmeanträge werden nicht berücksichtigt. Das Formular „Teilnahmeantrag“ ist mit den in der Bekanntmachung geforderten Angaben, Erklärungen und Nachweisen rechtzeitig und verschlossen einzureichen. Der Teilnahmeantrag ist 2-fach in Papierform und einmal in elektronischer Form (pdf-Format) auf erfolgreich virengeprüftem Datenträger (CD oder DVD) im verschlossenen Umschlag einzureichen. Der Umschlag ist an auffälliger Stelle mit der Aufschrift: „Teilnahmeantrag – EiCoNeD2017 – Los 7 – z. Hd. Frau Kerstin Krause persönlich/vertraulich! Nicht vor dem 21.3.2016, 12:00 Uhr öffnen!“ zu versehen.
Bewerber bzw. Bewerbergemeinschaften haben die Inhalte der Bekanntmachung und des Formulars „Teilnahmeantrag“ nebst der Bewertungsmatrix für den Teilnahmewettbewerb zu beachten. Enthalten die vorgenannten Unterlagen nach Auffassung des Bewerbers bzw. des Mitglieds einer Bewerbergemeinschaft Unvollständigkeiten, Unklarheiten oder Rechtsverstöße, so ist der Auftraggeber unverzüglich darauf hinzuweisen. Soweit Widersprüche zwischen dieser Bekanntmachung und den vom Auftraggeber übersandten Unterlagen bestehen, ist diese Bekanntmachung maßgeblich. Auskünfte werden grundsätzlich nur auf solche Fragen erteilt, die bis spätestens 14.3.2016, 12:00 Uhr bei der unter Ziff. I.1) der Bekanntmachung genannten Stelle unter Verwendung des Formulars „Bewerberfragen“ eingegangen sind. Später eingehende Auskunftsersuchen und mündliche/telefonische Anfragen sowie Anfragen per Fax werden grundsätzlich nicht beantwortet. Auskunftsersuchen sind ausschließlich an die unter Ziff. I.1) der Bekanntmachung genannte E-Mail-Adresse zu richten und werden über die o. g. e-Vergabe-Plattform beantwortet.
3. Bewerbergemeinschaften.
Eine Bewerbergemeinschaft hat mit ihrem Teilnahmeantrag eine von allen Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft unterschriebene Erklärung einzureichen, in der alle Mitglieder der Bewerbergemeinschaft namentlich benannt werden und erklären, dass:
— ihnen bekannt ist, dass § 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Verhaltensweisen und Beschlüsse verbietet, und ein Teilnahmeantrag oder Angebot einer unter Verstoß gegen diese Vorschrift gebildeten Bewerbergemeinschaft zwingend vom Verfahren ausgeschlossen wird.
— sie zulässig eine Bewerbergemeinschaft gebildet haben, um ein technisch und/oder kaufmännisch sinnvolles Angebot abgeben zu können. Dabei sind die für die Bildung der Bewerbergemeinschaft maßgeblichen Gründe anzugeben.
— das in der Erklärung bezeichnete geschäftsführende Mitglied die Bewerbergemeinschaft gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt; dies schließt Erklärungen im Vergabeverfahren ein.
— das in der Erklärung bezeichnete geschäftsführende Mitglied berechtigt ist, mit uneingeschränkter Wirkung Zahlungen anzunehmen.
— alle Mitglieder im Auftragsfalle als Gesamtschuldner haften.
Eine Änderung der Zusammensetzung einer Bewerbergemeinschaft nach Ablauf des Schlusstermins für den Eingang der Teilnahmeanträge ist grundsätzlich unzulässig. Ausnahmen von diesem Grundsatz können nur aus wichtigem Grund vom Auftraggeber zugelassen werden. Etwaige Änderungen hat die Bewerbergemeinschaft dem Auftraggeber unverzüglich mitzuteilen und zu begründen. Dabei muss die Bewerbergemeinschaft nachweisen, dass durch die Änderung die Eignung der Bewerbergemeinschaft nicht nachteilig verändert wird. Soweit in dieser Bekanntmachung geregelt ist, dass Angaben, Erklärungen und Nachweise nicht nur für die Bewerbergemeinschaft insgesamt, sondern von jedem einzelnen Mitglied der Bewerbergemeinschaft zu machen sind, steht hierfür das „Formular für Angaben von Dritten/Nachunternehmen/Bewerbergemeinschaftsmitgliedern“ zur Verfügung und ist zu verwenden.
4. Einsatz Dritter/Nachunternehmer.
Ein Bewerber kann sich, auch als Mitglied einer Bewerbergemeinschaft, zum Nachweis seiner wirtschaftlichen und finanziellen sowie technischen Leistungsfähigkeit der Fähigkeiten anderer Unternehmen (Dritter/ Nachunternehmer) bedienen, ungeachtet des rechtlichen Charakters der zwischen ihm und diesen anderen Unternehmen bestehenden Verbindungen.
In diesem Fall hat der Bewerber bzw. die Bewerbergemeinschaft diese Dritten/Nachunternehmer unter Angabe der von diesen auszuführenden Leistungsteilen in seinem/ihrem Teilnahmeantrag zu benennen und die unter Ziff. III.2.1) und III.2.2) der Bekanntmachung genannten Angaben, Erklärungen und Nachweise für diese Dritten/ Nachunternehmer vorzulegen. Die weiteren unter Ziff. III.2.3) der Bekanntmachung genannten Angaben, Erklärungen und Nachweise sind für diese Dritten/Nachunternehmer in dem dort genannten Umfang vorzulegen. Für die insoweit erforderlichen Angaben, Erklärungen und Nachweise steht das „Formular für Angaben von Dritten/Nachunternehmen/Bewerbergemeinschaftsmitgliedern“ zur Verfügung und ist zu verwenden. Mit dem Teilnahmeantrag ist zudem von jedem dieser Dritten/Nachunternehmer eine Erklärung vorzulegen, aus der hervorgeht, dass der Dritte/Nachunternehmer im Falle der Auftragsvergabe an den o.g. Bewerber diesem mit seinen Fähigkeiten (Mittel/Kapazitäten) für die benannten Leistungsteile zur Verfügung steht (Verpflichtungserklärung).
Eine Änderung von im Vergabeverfahren benannten Dritten/Nachunternehmern nach Ablauf des Schlusstermins für den Eingang der Teilnahmeanträge ist grundsätzlich unzulässig. Ausnahmen von diesem Grundsatz können nur aus wichtigem Grund vom Auftraggeber zugelassen werden. Etwaige Änderungen hat der Bewerber bzw. die Bewerbergemeinschaft dem Auftraggeber unverzüglich mitzuteilen und zu begründen. Dabei muss der Bewerber bzw. die Bewerbergemeinschaft nachweisen, dass durch die Änderung die Eignung des Bewerbers bzw. der Bewerbergemeinschaft nicht nachteilig verändert wird.
5. Hinweise zu den Teilnahmebedingungen sowie Angaben, Erklärungen und Nachweisen gem. Ziff. III.2) der Bekanntmachung.
Sämtliche Angaben, Erklärungen und Nachweise gem. Ziff. III.2) der Bekanntmachung sind bis zum Schlusstermin für den Eingang der Teilnahmeanträge (Ziff. IV.3.4)) der Bekanntmachung) mit dem Teilnahmeantrag einzureichen. Ein Verweis auf frühere Teilnahmeanträge/Bewerbungen ist nicht ausreichend. Soweit Angaben, Erklärungen und Nachweise in Form von Eigenerklärungen mit dem Teilnahmeantrag einzureichen sind oder der Auftraggeber Bedenken hinsichtlich der Eignung hat, behält sich der Auftraggeber vor, die Vorlage von weiteren Unterlagen (Originale, Bestätigungen o. ä.) innerhalb einer angemessenen Frist zu verlangen.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Das Thüringer Landesrechenzentrum (TLRZ) wurde beauftragt, die Neuausschreibung der Sprach- und Datenverträge des Freistaats Thüringen durchzuführen.
Die Ausschreibung der benötigten Leistungen erfolgt dabei in 7 getrennten Losen:
Los 1: WAN/IPSec-Router;
Los 2: LAN;
Los 3: Internetzugang;
Los 4: TK/UC-System;
Los 5: Telefonieanschlüsse;
Los 6: Mobilfunk;
Los 7: Dienstleistungen.
Die Ausschreibungsverfahren in den jeweiligen Losen werden durch separate Bekanntmachungen gestartet. Es besteht die Möglichkeit, sich für ein oder auch für alle Lose zu bewerben. Besonderheiten ergeben sich lediglich in Bezug auf das Los 7; hier besteht eine sog. Loslimitierung. Nähere Angaben zu den insoweit zu beachtenden Einschränkungen finden sich in dieser Bekanntmachung unter Ziff. IV.1.2) am Ende.
Die Ausschreibungsverfahren in den jeweiligen Losen werden durch separate Bekanntmachungen gestartet. Es besteht die Möglichkeit, sich für ein oder auch für alle Lose zu bewerben. Besonderheiten ergeben sich lediglich in Bezug auf das Los 7; hier besteht eine sog. Loslimitierung. Nähere Angaben zu den insoweit zu beachtenden Einschränkungen finden sich in dieser Bekanntmachung unter Ziff. IV.1.2) am Ende.
Gegenstand dieser Bekanntmachung ist das Los 7 (Dienstleistungen). Gegenstand der im Los 7 zu erbringenden Leistungen sind übergeordnete Dienstleistungen verschiedener Art, insbesondere die Erbringung von Leistungen zur losübergreifenden Gesamtkoordination in der Migrationsphase und in späteren Phasen des Projektes EiCoNeD2017 sowie die Unterstützung bei BSI-Zertifizierungen.
Gegenstand dieser Bekanntmachung ist das Los 7 (Dienstleistungen). Gegenstand der im Los 7 zu erbringenden Leistungen sind übergeordnete Dienstleistungen verschiedener Art, insbesondere die Erbringung von Leistungen zur losübergreifenden Gesamtkoordination in der Migrationsphase und in späteren Phasen des Projektes EiCoNeD2017 sowie die Unterstützung bei BSI-Zertifizierungen.
Folgende Leistungen sind im Rahmen der Gesamtkoordination u. a. zu erbringen: Unterstützung ab Zuschlagserteilung in Bezug auf die nachfolgenden Feinkonzeptionen, Abstimmung von Aufgaben und Terminen in der technisch richtigen Reihenfolge der verschiedenen Leistungen aller Lose, einheitliche Dokumentation und die Sicherstellung von übergreifenden Funktionen aller Lose, Unterstützung bei der Koordination vorhandener Schnittstellen zwischen den Losen, Begleitung des Konfliktmanagements, Unterstützung bei der Migration und Abnahme der Leistungen in den anderen Losen. Umfasst sind ebenso Unterstützungsleistungen im Bereich IPv6-Planung und –Rollout.
Folgende Leistungen sind im Rahmen der Gesamtkoordination u. a. zu erbringen: Unterstützung ab Zuschlagserteilung in Bezug auf die nachfolgenden Feinkonzeptionen, Abstimmung von Aufgaben und Terminen in der technisch richtigen Reihenfolge der verschiedenen Leistungen aller Lose, einheitliche Dokumentation und die Sicherstellung von übergreifenden Funktionen aller Lose, Unterstützung bei der Koordination vorhandener Schnittstellen zwischen den Losen, Begleitung des Konfliktmanagements, Unterstützung bei der Migration und Abnahme der Leistungen in den anderen Losen. Umfasst sind ebenso Unterstützungsleistungen im Bereich IPv6-Planung und –Rollout.
Daneben sind allgemeine Projektmanagementleistungen, u. a. die Bereitstellung eines Projektmanagement Office (PMO) und einer Dokumentenablageplattform (z. B. Sharepoint) zu erbringen.
Zudem ist Gegenstand der im Los 7 zu erbringenden Leistungen die Unterstützung bei der BSI-Zertifizierung. Zur Fortschreibung der IT-Sicherheitsdokumentation und ggf. notwendiger Anpassungen im Hinblick auf neue oder geänderte Leistungen werden entsprechende Beratungsleistungen benötigt. Gleichzeitig sind Leistungen im Bereich Pre-Auditierung (Hinführung) und Auditierung zu erbringen. Im Hinblick auf die BSI-Zertifizierung sind auch Unterstützungsleistungen bei den jährlichen Überwachungsaudits und den Re-Zertifizierungen zu erbringen. Ggf. werden auch Unterstützungsleistungen für interne Auditierungen der Dienststellen benötigt.
Zudem ist Gegenstand der im Los 7 zu erbringenden Leistungen die Unterstützung bei der BSI-Zertifizierung. Zur Fortschreibung der IT-Sicherheitsdokumentation und ggf. notwendiger Anpassungen im Hinblick auf neue oder geänderte Leistungen werden entsprechende Beratungsleistungen benötigt. Gleichzeitig sind Leistungen im Bereich Pre-Auditierung (Hinführung) und Auditierung zu erbringen. Im Hinblick auf die BSI-Zertifizierung sind auch Unterstützungsleistungen bei den jährlichen Überwachungsaudits und den Re-Zertifizierungen zu erbringen. Ggf. werden auch Unterstützungsleistungen für interne Auditierungen der Dienststellen benötigt.
Die Laufzeit des zu schließenden Vertrages beträgt 4 Jahre ab Zuschlag. Es besteht für den Auftraggeber die Option zur zweimaligen Verlängerung des Vertrages um jeweils bis zu 2 Jahre. An die eigentliche Vertragslaufzeit schließt sich die Verpflichtung des Auftragnehmers zur bedarfsweisen Unterstützung in der Phase der „nachlaufenden Vertragslaufzeit“ der anderen Lose an; die diesbezüglich bestehende Verpflichtung zur Unterstützung dauert maximal zwei Jahre.
Die Laufzeit des zu schließenden Vertrages beträgt 4 Jahre ab Zuschlag. Es besteht für den Auftraggeber die Option zur zweimaligen Verlängerung des Vertrages um jeweils bis zu 2 Jahre. An die eigentliche Vertragslaufzeit schließt sich die Verpflichtung des Auftragnehmers zur bedarfsweisen Unterstützung in der Phase der „nachlaufenden Vertragslaufzeit“ der anderen Lose an; die diesbezüglich bestehende Verpflichtung zur Unterstützung dauert maximal zwei Jahre.
Mindestzahl der möglichen Verlängerungen: 1
Höchstzahl der möglichen Verlängerungen: 2
Dauer: 48 Monate
Referenznummer: TLRZ-III-16-007
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Thüringen.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Die nachstehenden Angaben, Erklärungen und Nachweise sind von den Bewerbern vorzulegen. Im Falle von Bewerbergemeinschaften und bei vorgesehenem Einsatz Dritter/Nachunternehmer, deren Fähigkeiten sich der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft zum Nachweis seiner/ihrer wirtschaftlichen und/oder finanziellen und/ oder technischen Leistungsfähigkeit bedient (vgl. Ziff. VI.3/4 der Bekanntmachung), sind die nachstehenden Angaben, Erklärungen und Nachweise von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft und von jedem Dritten/ Nachunternehmer vorzulegen.
Die nachstehenden Angaben, Erklärungen und Nachweise sind von den Bewerbern vorzulegen. Im Falle von Bewerbergemeinschaften und bei vorgesehenem Einsatz Dritter/Nachunternehmer, deren Fähigkeiten sich der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft zum Nachweis seiner/ihrer wirtschaftlichen und/oder finanziellen und/ oder technischen Leistungsfähigkeit bedient (vgl. Ziff. VI.3/4 der Bekanntmachung), sind die nachstehenden Angaben, Erklärungen und Nachweise von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft und von jedem Dritten/ Nachunternehmer vorzulegen.
1. Name bzw. Firma/Bezeichnung des Bewerbers und zuständiger Ansprechpartner für das Vergabeverfahren nebst Stellvertreter (jeweils mit Vor- und Zuname, E-Mail-Adresse, Telefonnummer, Faxnummer). Bei Bewerbergemeinschaften ist die Angabe eines Ansprechpartners und eines Stellvertreters (jeweils mit Vor- und Zuname, E-Mail-Adresse, Telefonnummer, Faxnummer) für die gesamte Bewerbergemeinschaft ausreichend. Bei vorgesehenem Einsatz Dritter/Nachunternehmer ist für diese Dritten/Nachunternehmer die Angabe von Ansprechpartner und Stellvertreter nicht erforderlich.
1. Name bzw. Firma/Bezeichnung des Bewerbers und zuständiger Ansprechpartner für das Vergabeverfahren nebst Stellvertreter (jeweils mit Vor- und Zuname, E-Mail-Adresse, Telefonnummer, Faxnummer). Bei Bewerbergemeinschaften ist die Angabe eines Ansprechpartners und eines Stellvertreters (jeweils mit Vor- und Zuname, E-Mail-Adresse, Telefonnummer, Faxnummer) für die gesamte Bewerbergemeinschaft ausreichend. Bei vorgesehenem Einsatz Dritter/Nachunternehmer ist für diese Dritten/Nachunternehmer die Angabe von Ansprechpartner und Stellvertreter nicht erforderlich.
2. Auszug (Kopie) aus dem Handelsregister bzw. Berufsregister, soweit das Unternehmen dort eingetragen ist, oder einen vergleichbaren Nachweis der Existenz des Unternehmens nebst Bestätigung, dass der Auszug aus dem Handelsregister, dem Berufsregister oder der vergleichbare Nachweis jeweils den aktuellen (Eintragungs-)Stand wiedergibt. Soweit es sich um ein ausländisches Unternehmen handelt: vergleichbare gleichwertige Nachweise inkl. Nachweis der Gleichwertigkeit.
2. Auszug (Kopie) aus dem Handelsregister bzw. Berufsregister, soweit das Unternehmen dort eingetragen ist, oder einen vergleichbaren Nachweis der Existenz des Unternehmens nebst Bestätigung, dass der Auszug aus dem Handelsregister, dem Berufsregister oder der vergleichbare Nachweis jeweils den aktuellen (Eintragungs-)Stand wiedergibt. Soweit es sich um ein ausländisches Unternehmen handelt: vergleichbare gleichwertige Nachweise inkl. Nachweis der Gleichwertigkeit.
3. Unternehmensprofil (grds. nicht länger als 2 DIN A4 Seiten), in dem die wesentlichen Tätigkeitsbereiche und die Organisation des Unternehmens kurz dargelegt werden.
4. Eigenerklärung, ob das Unternehmen:
— Einzelunternehmen ohne jede gesellschaftsrechtliche Verflechtung im Sinne von § 36 Abs. 2 GWB mit anderen Unternehmen und ohne Beteiligung an anderen Unternehmen,
— Konzernunternehmen im Sinne von § 36 Abs. 2 GWB,
— in anderer Weise mit anderen Unternehmen wirtschaftlich verknüpft ist. In den letzten beiden Fällen sind hierzu aussagekräftige Angaben zu machen.
5. Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe gemäß § 6 EG Abs. 4 und 6 VOL/A vorliegen. Soweit Tatbestände nach den vorgenannten Vorschriften vorliegen, sind hierzu nähere Angaben zu machen, um dem Auftraggeber die Prüfung der Ausnahmetatbestände des § 6 EG Abs. 5 VOL/A bzw. eine Entscheidung über die fakultativen Ausschlussgründe nach § 6 EG Abs. 6 VOL/A zu ermöglichen. Für den Fall, dass Tatbestände nach § 6 EG Abs. 4 oder 6 VOL/A vorliegen, ist weitere Aufklärung auf Verlangen des Auftraggebers zuzusichern.
5. Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe gemäß § 6 EG Abs. 4 und 6 VOL/A vorliegen. Soweit Tatbestände nach den vorgenannten Vorschriften vorliegen, sind hierzu nähere Angaben zu machen, um dem Auftraggeber die Prüfung der Ausnahmetatbestände des § 6 EG Abs. 5 VOL/A bzw. eine Entscheidung über die fakultativen Ausschlussgründe nach § 6 EG Abs. 6 VOL/A zu ermöglichen. Für den Fall, dass Tatbestände nach § 6 EG Abs. 4 oder 6 VOL/A vorliegen, ist weitere Aufklärung auf Verlangen des Auftraggebers zuzusichern.
6. Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe gemäß § 16 des Mindestarbeitsbedingungengesetzes (MiArbG), § 21 des Arbeitnehmerentsendegesetzes (AEntG), § 21 des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes (SchwarzArbG) und § 19 des Gesetzes zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (MiLoG) vorliegen, soweit diese Vorschriften jeweils anwendbar sind. Soweit Tatbestände nach den vorgenannten Vorschriften vorliegen, sind hierzu nähere Angaben zu machen, um dem Auftraggeber die Prüfung der Eignung, insbesondere der Zuverlässigkeit, und eine Entscheidung über die Eignung zu ermöglichen. Für den Fall, dass Tatbestände nach den vorgenannten Vorschriften vorliegen, ist weitere Aufklärung auf Verlangen des Auftraggebers zuzusichern. Hinweis: Der Auftraggeber ist zur Anforderung einer Auskunft aus dem Gewerbezentralregister nach § 150a Gewerbeordnung (GewO) berechtigt und beim Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, verpflichtet.
6. Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe gemäß § 16 des Mindestarbeitsbedingungengesetzes (MiArbG), § 21 des Arbeitnehmerentsendegesetzes (AEntG), § 21 des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes (SchwarzArbG) und § 19 des Gesetzes zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (MiLoG) vorliegen, soweit diese Vorschriften jeweils anwendbar sind. Soweit Tatbestände nach den vorgenannten Vorschriften vorliegen, sind hierzu nähere Angaben zu machen, um dem Auftraggeber die Prüfung der Eignung, insbesondere der Zuverlässigkeit, und eine Entscheidung über die Eignung zu ermöglichen. Für den Fall, dass Tatbestände nach den vorgenannten Vorschriften vorliegen, ist weitere Aufklärung auf Verlangen des Auftraggebers zuzusichern. Hinweis: Der Auftraggeber ist zur Anforderung einer Auskunft aus dem Gewerbezentralregister nach § 150a Gewerbeordnung (GewO) berechtigt und beim Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, verpflichtet.
7. Eigenerklärung, dass alle gewerberechtlichen Voraussetzungen für die Ausführung der zu vergebenden Leistung erfüllt werden.
8. Eigenerklärung, dass die sonstigen besonderen Bedingungen gemäß Ziff. III.1.4) der Bekanntmachung, d.h. aus dem Thüringer Gesetz über die Vergabe öffentlicher Aufträge (Thüringer Vergabegesetz – ThürVgG), eingehalten und die entsprechenden Erklärungen mit dem Angebot abgegeben werden.
8. Eigenerklärung, dass die sonstigen besonderen Bedingungen gemäß Ziff. III.1.4) der Bekanntmachung, d.h. aus dem Thüringer Gesetz über die Vergabe öffentlicher Aufträge (Thüringer Vergabegesetz – ThürVgG), eingehalten und die entsprechenden Erklärungen mit dem Angebot abgegeben werden.
9. Eigenerklärung über die Verpflichtung zur vertraulichen Behandlung der im Rahmen des Vergabeverfahrens zur Verfügung gestellten Informationen und Unterlagen.
10. Eigenerklärung des Einverständnisses mit der Veröffentlichung der Informationen, die der Auftraggeber nach § 101a GWB und § 23 EG VOL/A im Rahmen des Vergabeverfahrens veröffentlichen muss sowie Einverständnis über die Kenntnisnahme von externen Beratern.
10. Eigenerklärung des Einverständnisses mit der Veröffentlichung der Informationen, die der Auftraggeber nach § 101a GWB und § 23 EG VOL/A im Rahmen des Vergabeverfahrens veröffentlichen muss sowie Einverständnis über die Kenntnisnahme von externen Beratern.
11. Für den Fall einer Bewerbergemeinschaft: Bewerbergemeinschaftserklärung gemäß VI.3/3 der Bekanntmachung. Ein entsprechendes Formblatt wird mit dem Formular „Teilnahmeantrag“ vom Auftraggeber zur Verfügung gestellt.
12. Für den Fall des Bedienens anderer Unternehmen (Dritter/Nachunternehmer) zum Nachweis der wirtschaftlichen und/oder finanziellen und/oder technischen Leistungsfähigkeit: Angaben, Erklärungen und Nachweise gemäß Ziff. III.2.1) und VI.3/4) der Bekanntmachung. Entsprechende Formblätter werden mit dem Formular „Teilnahmeantrag“ vom Auftraggeber zur Verfügung gestellt.
12. Für den Fall des Bedienens anderer Unternehmen (Dritter/Nachunternehmer) zum Nachweis der wirtschaftlichen und/oder finanziellen und/oder technischen Leistungsfähigkeit: Angaben, Erklärungen und Nachweise gemäß Ziff. III.2.1) und VI.3/4) der Bekanntmachung. Entsprechende Formblätter werden mit dem Formular „Teilnahmeantrag“ vom Auftraggeber zur Verfügung gestellt.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Die nachstehenden Angaben, Erklärungen und Nachweise sind von den Bewerbern vorzulegen. Im Falle von Bewerbergemeinschaften sind die nachstehenden Angaben, Erklärungen und Nachweise von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft vorzulegen. Bei vorgesehenem Einsatz Dritter/Nachunternehmer, deren Fähigkeiten sich der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft zum Nachweis seiner/ihrer wirtschaftlichen und/oder finanziellen und/oder technischen Leistungsfähigkeit bedient (vgl. Ziff. VI.3/4 der Bekanntmachung), sind alle nachstehenden Angaben, Erklärungen und Nachweise für jeden Dritten/Nachunternehmer vorzulegen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Die nachstehenden Angaben, Erklärungen und Nachweise sind von den Bewerbern vorzulegen. Im Falle von Bewerbergemeinschaften sind die nachstehenden Angaben, Erklärungen und Nachweise von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft vorzulegen. Bei vorgesehenem Einsatz Dritter/Nachunternehmer, deren Fähigkeiten sich der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft zum Nachweis seiner/ihrer wirtschaftlichen und/oder finanziellen und/oder technischen Leistungsfähigkeit bedient (vgl. Ziff. VI.3/4 der Bekanntmachung), sind alle nachstehenden Angaben, Erklärungen und Nachweise für jeden Dritten/Nachunternehmer vorzulegen.
1. Eigenerklärung über den Jahresgesamtumsatz (netto) in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren in der EU.
2. Eigenerklärung zum Eigenkapital in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren.
3. Eigenerklärung über die Eigenkapitalquote (Verhältnis von Eigenkapital zum Gesamtkapital) in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren.
4. Eigenerklärung über das Bestehen einer Betriebshaftpflichtversicherung inkl. Nachweis mittels entsprechender Versicherungsbestätigung/en (Kopie) mit Angabe der versicherten Risiken und der jeweiligen Deckungssummen.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Die nachstehenden Angaben, Erklärungen und Nachweise sind von den Bewerbern vorzulegen. Im Falle von Bewerbergemeinschaften sind die nachstehenden Angaben, Erklärungen und Nachweise für die Bewerbergemeinschaft insgesamt und für jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft vorzulegen. Bei vorgesehenem Einsatz Dritter/Nachunternehmer, deren Fähigkeiten sich der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft zum Nachweis seiner/ihrer wirtschaftlichen und/oder finanziellen und/oder technischen Leistungsfähigkeit bedient (vgl. Ziff. VI.3/4 der Bekanntmachung), sind die nachstehenden Angaben, Erklärungen und Nachweise für jeden Dritten/Nachunternehmer in dem Umfang vorzulegen, in dem sich der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft auf die Fähigkeiten des Dritten/Nachunternehmers zum Nachweis der wirtschaftlichen und/oder finanziellen und/oder technischen Leistungsfähigkeit beruft. In jedem Fall sind für Dritte/Nachunternehmer aber die Angaben gem. III.2.3/2 und III.2.3/3 zu machen.
Die nachstehenden Angaben, Erklärungen und Nachweise sind von den Bewerbern vorzulegen. Im Falle von Bewerbergemeinschaften sind die nachstehenden Angaben, Erklärungen und Nachweise für die Bewerbergemeinschaft insgesamt und für jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft vorzulegen. Bei vorgesehenem Einsatz Dritter/Nachunternehmer, deren Fähigkeiten sich der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft zum Nachweis seiner/ihrer wirtschaftlichen und/oder finanziellen und/oder technischen Leistungsfähigkeit bedient (vgl. Ziff. VI.3/4 der Bekanntmachung), sind die nachstehenden Angaben, Erklärungen und Nachweise für jeden Dritten/Nachunternehmer in dem Umfang vorzulegen, in dem sich der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft auf die Fähigkeiten des Dritten/Nachunternehmers zum Nachweis der wirtschaftlichen und/oder finanziellen und/oder technischen Leistungsfähigkeit beruft. In jedem Fall sind für Dritte/Nachunternehmer aber die Angaben gem. III.2.3/2 und III.2.3/3 zu machen.
1. Angaben zu Referenzprojekten die mit der ausgeschriebenen Leistung wie in Ziff. II.1.5) der Bekanntmachung beschrieben vergleichbar sind, wobei die untenstehende Mindestanforderung zu beachten ist.
1.1. Bezeichnung des Projekts, das Gegenstand der Referenzleistung ist (im Falle von Bewerbergemeinschaften oder Nachunternehmern/Dritten inkl. Benennung des Referenznehmers, also des Bewerbergemeinschaftsmitglieds bzw. des Nachunternehmers/Dritten, das/der die Leistungen erbracht hat und die Referenz als seine Referenz einreicht).
1.1. Bezeichnung des Projekts, das Gegenstand der Referenzleistung ist (im Falle von Bewerbergemeinschaften oder Nachunternehmern/Dritten inkl. Benennung des Referenznehmers, also des Bewerbergemeinschaftsmitglieds bzw. des Nachunternehmers/Dritten, das/der die Leistungen erbracht hat und die Referenz als seine Referenz einreicht).
1.2. Nennung des Ausführungszeitraumes (von … bis … – Jahr/Monat/Tag). Wenn die Leistungserbringung noch andauert, ist als Enddatum der Tag der Einreichung des Teilnahmeantrages anzugeben.
1.3. Angabe des Inhalts der im Rahmen der Referenz erbrachten Leistungen (aussagekräftige Zusammenfassung mit Angabe, welche Leistungen vom Referenznehmer selbst und welche durch andere Unternehmen erbracht wurden); die Angaben sind in einem Textfeld mit begrenzter Zeichenanzahl zu machen; wobei Verweise auf Links oder beigelegte Prospekte o. Ä. unzulässig sind. Die Angaben dienen unter anderem der Bewertung, ob die Referenz vergleichbar mit der hier ausgeschriebenen Leistung ist.
1.3. Angabe des Inhalts der im Rahmen der Referenz erbrachten Leistungen (aussagekräftige Zusammenfassung mit Angabe, welche Leistungen vom Referenznehmer selbst und welche durch andere Unternehmen erbracht wurden); die Angaben sind in einem Textfeld mit begrenzter Zeichenanzahl zu machen; wobei Verweise auf Links oder beigelegte Prospekte o. Ä. unzulässig sind. Die Angaben dienen unter anderem der Bewertung, ob die Referenz vergleichbar mit der hier ausgeschriebenen Leistung ist.
1.4. Angabe des in der Referenz vom Referenznehmer erzielten Gesamtprojektumsatzes (für eigene Leistungen und Leistungen etwaig vom Referenznehmer eingesetzter Dritter/Nachunternehmer) in EUR (netto).
1.5. Angabe, ob die Referenz aus dem Bereich der öffentlichen Verwaltung in der Bundesrepublik Deutschland stammt.
1.6. Angabe, wie viele Standorte die referenzgegenständliche Gesamtlösung umfasste.
1.7. Angabe, ob die in der Referenz erbrachte Leistung Gesamtkoordinationsleistungen umfasste und welche Leistungsteile konkret davon umfasst waren (LAN, TK/UC, WAN, IPSec-Router).
1.8. Angabe, welcher konkreten Art die Gesamtkoordinationsleistungen waren (Gesamtverantwortung, übergreifende Projektsteuerung, Begleitung des Konfliktmanagements, Sicherstellung der Funktionalitäten der Gesamtlösung oder gleichwertige Tätigkeiten).
1.8. Angabe, welcher konkreten Art die Gesamtkoordinationsleistungen waren (Gesamtverantwortung, übergreifende Projektsteuerung, Begleitung des Konfliktmanagements, Sicherstellung der Funktionalitäten der Gesamtlösung oder gleichwertige Tätigkeiten).
1.9. Angabe, ob Auditierungsleistungen Gegenstand der Referenz waren (Vorbereitung der ISO27001-Zertifizierung auf Basis von BSI-Grundschutz, Begleitung von (Re)Zertifizierungen und Überwachungsaudits, Begleitung von internen Audits, Beistellung eines externen Auditors als Nachunternehmer).
1.9. Angabe, ob Auditierungsleistungen Gegenstand der Referenz waren (Vorbereitung der ISO27001-Zertifizierung auf Basis von BSI-Grundschutz, Begleitung von (Re)Zertifizierungen und Überwachungsaudits, Begleitung von internen Audits, Beistellung eines externen Auditors als Nachunternehmer).
1.10. Angabe, ob und inwieweit diese Auditierungsleistungen bezüglich eines IT-Verbundes bestehend aus WAN, LAN und TK/UC-System erbracht wurden.
1.11. Angabe des Auftraggebers der Referenz mit:
a. Name, Adresse und
b. Benennung eines Ansprechpartners beim Auftraggeber der Referenz mit Telefonnummer und E-Mail-Adresse. Mit der Benennung wird einer telefonischen Nachfrage oder einer Nachfrage per E-Mail des Auftraggebers beim Auftraggeber der Referenz zugestimmt.
b. Benennung eines Ansprechpartners beim Auftraggeber der Referenz mit Telefonnummer und E-Mail-Adresse. Mit der Benennung wird einer telefonischen Nachfrage oder einer Nachfrage per E-Mail des Auftraggebers beim Auftraggeber der Referenz zugestimmt.
2. Angaben zur durchschnittlichen Anzahl der Mitarbeiter in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren. Bei einer Bewerbergemeinschaft sind die Angaben für die einzelnen Mitglieder der Bewerbergemeinschaft aufzuschlüsseln.
3. Angaben dazu, dass und inwiefern der Bewerber ein IT-Service- bzw. ein Business Continuity Management (z. B. auf Basis ISO 27001 und 17799) einsetzt und dieses fortschreibt.
Mindeststandards:
Gefordert sind mindestens 3 vergleichbare Referenzen, deren Leistungszeitraum nach dem 31.12.2012 liegt. Dies ist auch dann der Fall, wenn die Leistungserbringung davor begann, aber über den 31.12.2012 hinaus andauert/-e. Für die Einordnung einer Referenz als vergleichbar mit der hier ausgeschriebenen Leistung ist es erforderlich, dass für die Referenz mindestens einer der beiden nachfolgend definierten Leistungsgegenstände nachgewiesen wird:
Gefordert sind mindestens 3 vergleichbare Referenzen, deren Leistungszeitraum nach dem 31.12.2012 liegt. Dies ist auch dann der Fall, wenn die Leistungserbringung davor begann, aber über den 31.12.2012 hinaus andauert/-e. Für die Einordnung einer Referenz als vergleichbar mit der hier ausgeschriebenen Leistung ist es erforderlich, dass für die Referenz mindestens einer der beiden nachfolgend definierten Leistungsgegenstände nachgewiesen wird:
— Leistungsgegenstand Gesamtkoordinationsleistungen: Es wurden Koordinationsleistungen für mindestens 2 der folgenden 4 Leistungsbereiche:
o LAN,
o TK/UC,
o WAN und
o IPSec-Router
erbracht und darüber hinaus umfassten diese Koordinationsleistungen beispielsweise Gesamtverantwortung, übergreifende Projektsteuerung, Begleitung des Konfliktmanagements, Sicherstellung der Funktionalitäten der Gesamtlösung oder gleichwertige Tätigkeiten.
erbracht und darüber hinaus umfassten diese Koordinationsleistungen beispielsweise Gesamtverantwortung, übergreifende Projektsteuerung, Begleitung des Konfliktmanagements, Sicherstellung der Funktionalitäten der Gesamtlösung oder gleichwertige Tätigkeiten.
— Leistungsgegenstand vorbereitende und/oder begleitende Auditierungsleistungen: Es wurden Leistungen für mindestens 2 der folgenden 4 Bereiche erbracht:
o Vorbereitung der ISO27001-Zertifizierung auf Basis BSI-Grundschutz,
o Begleitung von (Re)Zertifizierungen und Überwachungsaudits,
o Begleitung von internen Audits sowie
o Beistellung eines externen Auditors als Nachunternehmer
und darüber hinaus betrafen die Leistungen mindestens 2 der 3 Leistungsbereiche
o TK/UC und
o WAN.
Als weitere Mindestanforderung gilt Folgendes: Von den mindestens drei einzureichenden vergleichbaren Referenzen muss mindestens eine Referenz Gesamtkoordinationsleistungen im o. g. Sinn und mindestens eine Referenz vorbereitende und/oder begleitende Auditierungsleistungen im o. g. Sinne umfassen. Werden diese Mindestanforderungen nicht erfüllt, wird der Teilnahmeantrag ausgeschlossen.
Als weitere Mindestanforderung gilt Folgendes: Von den mindestens drei einzureichenden vergleichbaren Referenzen muss mindestens eine Referenz Gesamtkoordinationsleistungen im o. g. Sinn und mindestens eine Referenz vorbereitende und/oder begleitende Auditierungsleistungen im o. g. Sinne umfassen. Werden diese Mindestanforderungen nicht erfüllt, wird der Teilnahmeantrag ausgeschlossen.
Auftragsausführung
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln:
Finanzierungs- und Zahlungsbedingungen ergeben sich aus den mit der Aufforderung zur Angebotsabgabe zu versendenden Vergabeunterlagen.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll: Gesamtschuldnerische Haftung mit bevollmächtigtem Vertreter.
Sonstige besondere Bedingungen:
Bedingungen gemäß §§ 10, 11, 12, 17, 18 des Thüringer Gesetzes über die Vergabe öffentlicher Aufträge (ThürVgG); im Übrigen siehe Ziff. II.1.5).
Verfahren
Voraussichtliche Anzahl von Bewerbern: 3
Objektive Auswahlkriterien:
Die Prüfung und Wertung der Teilnahmeanträge erfolgt nach folgendem System:
1. Prüfung der Teilnahmeanträge auf Einhaltung der Formalien gemäß Ziff. VI.3/2) der Bekanntmachung.
2. Prüfung der Teilnahmeanträge auf Vorliegen der geforderten Angaben, Erklärungen und Nachweise gem. Ziff. III.2) der Bekanntmachung. Fehlende Angaben, Erklärungen und Nachweise, die bis zum Schlusstermin für den Eingang der Teilnahmeanträge nicht vorgelegt wurden, können auf Anforderung des Auftraggebers bis zum Ablauf einer vom Auftraggeber zu bestimmenden Nachfrist nachgereicht werden. Ein Anspruch der Bewerber auf Nachreichung fehlender Angaben, Erklärungen und Nachweise besteht nicht.
2. Prüfung der Teilnahmeanträge auf Vorliegen der geforderten Angaben, Erklärungen und Nachweise gem. Ziff. III.2) der Bekanntmachung. Fehlende Angaben, Erklärungen und Nachweise, die bis zum Schlusstermin für den Eingang der Teilnahmeanträge nicht vorgelegt wurden, können auf Anforderung des Auftraggebers bis zum Ablauf einer vom Auftraggeber zu bestimmenden Nachfrist nachgereicht werden. Ein Anspruch der Bewerber auf Nachreichung fehlender Angaben, Erklärungen und Nachweise besteht nicht.
3. Prüfung der Teilnahmeanträge auf Vorliegen von Ausschlussgründen.
3.1 Ein zwingender Ausschluss des Bewerbers bzw. der Bewerbergemeinschaft erfolgt bei Vorliegen der Ausschlussgründe nach § 6 EG Abs. 4 VOL/A. Von diesem zwingenden Ausschluss kann unter den Voraussetzungen des § 6 EG Abs. 5 VOL/A abgesehen werden.
3.2 Ein zwingender Ausschluss des Bewerbers erfolgt außerdem bei Nichterfüllung der unter Ziff. III.2.3) der Bekanntmachung genannten Mindeststandards. Dazu gilt folgendes: Der Auftraggeber prüft alle vom Bewerber eingereichten Referenzen. Diejenigen Referenzen, die nicht mit der hier ausgeschrieben Leistung (gemessen an der Beschreibung in Ziff. II.1.5) der Bekanntmachung und dem unter Ziff. III.2.3) genannten Mindeststandard) vergleichbar sind, werden nicht weiter betrachtet und von der weiteren Bewertung ausgeschlossen. Bei der insofern erforderlichen Beurteilung übt der Auftraggeber den ihm zustehenden Beurteilungsspielraum aus. Ebenfalls nicht berücksichtigt werden Referenzen, bei denen eine Kontaktaufnahme mit dem Auftraggeber nicht möglich ist, weil die entsprechenden Kontaktdaten fehlen oder unzutreffend sind. Zudem behält sich der Auftraggeber vor, den Referenzgeber zu kontaktieren und nach der Zufriedenheit mit der bei ihm erbrachten Leistung zu befragen. Sollte sich herausstellen, dass der Referenznehmer grobe Verfehlungen während der Auftragsausführung begangen hat oder der Referenzgeber in hohem Maße mit der Auftragsausführung des Referenznehmer unzufrieden war, so gibt der Auftraggeber dem Bewerber die Gelegenheit zur Stellungnahme und behält sich vor, die Referenz nicht zu werten und auszuschließen.
3.2 Ein zwingender Ausschluss des Bewerbers erfolgt außerdem bei Nichterfüllung der unter Ziff. III.2.3) der Bekanntmachung genannten Mindeststandards. Dazu gilt folgendes: Der Auftraggeber prüft alle vom Bewerber eingereichten Referenzen. Diejenigen Referenzen, die nicht mit der hier ausgeschrieben Leistung (gemessen an der Beschreibung in Ziff. II.1.5) der Bekanntmachung und dem unter Ziff. III.2.3) genannten Mindeststandard) vergleichbar sind, werden nicht weiter betrachtet und von der weiteren Bewertung ausgeschlossen. Bei der insofern erforderlichen Beurteilung übt der Auftraggeber den ihm zustehenden Beurteilungsspielraum aus. Ebenfalls nicht berücksichtigt werden Referenzen, bei denen eine Kontaktaufnahme mit dem Auftraggeber nicht möglich ist, weil die entsprechenden Kontaktdaten fehlen oder unzutreffend sind. Zudem behält sich der Auftraggeber vor, den Referenzgeber zu kontaktieren und nach der Zufriedenheit mit der bei ihm erbrachten Leistung zu befragen. Sollte sich herausstellen, dass der Referenznehmer grobe Verfehlungen während der Auftragsausführung begangen hat oder der Referenzgeber in hohem Maße mit der Auftragsausführung des Referenznehmer unzufrieden war, so gibt der Auftraggeber dem Bewerber die Gelegenheit zur Stellungnahme und behält sich vor, die Referenz nicht zu werten und auszuschließen.
3.3 Des Weiteren kann ein Ausschluss erfolgen bei Vorliegen der Ausschlussgründe nach § 6 EG Abs. 6 VOL/ A und bei fehlenden Angaben, Erklärungen und Nachweisen, die unter Ziff. III.2) der Bekanntmachung gefordert sind.
4. Prüfung der persönlichen Lage, der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit sowie der technischen Leistungsfähigkeit des Bewerbers bzw. der Bewerbergemeinschaft gemessen an der zu vergebenden Leistung anhand der vom Bewerber bzw. der Bewerbergemeinschaft eingereichten Angaben, Erklärungen und Nachweise nach Ziff. III.2) der Bekanntmachung.
4. Prüfung der persönlichen Lage, der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit sowie der technischen Leistungsfähigkeit des Bewerbers bzw. der Bewerbergemeinschaft gemessen an der zu vergebenden Leistung anhand der vom Bewerber bzw. der Bewerbergemeinschaft eingereichten Angaben, Erklärungen und Nachweise nach Ziff. III.2) der Bekanntmachung.
5. Sollten danach mehr als drei Bewerber bzw. Bewerbergemeinschaften die Eignungsvoraussetzungen erfüllen, so wird der Auftraggeber die Bewerber bzw. Bewerbergemeinschaften auswählen, die die geforderten Eignungsvoraussetzungen am besten erfüllen. Zur Ermittlung dieser am besten geeigneten Bewerber bzw. Bewerbergemeinschaften wird der Auftraggeber die vom Bewerber bzw. von der Bewerbergemeinschaft zu Ziff. III.2.3/1 der Bekanntmachung gemachten Angaben, Erklärungen und Nachweise gemäß der dem Formular „Teilnahmeantrag“ (s. Ziff. VI.3/2 der Bekanntmachung) beigefügten Bewertungsmatrix wie folgt bewerten (im Falle von Widersprüchen zwischen der den Teilnahmeunterlagen beigefügten Matrix und den nachfolgenden Ausführungen gelten nachfolgende Ausführungen):
5. Sollten danach mehr als drei Bewerber bzw. Bewerbergemeinschaften die Eignungsvoraussetzungen erfüllen, so wird der Auftraggeber die Bewerber bzw. Bewerbergemeinschaften auswählen, die die geforderten Eignungsvoraussetzungen am besten erfüllen. Zur Ermittlung dieser am besten geeigneten Bewerber bzw. Bewerbergemeinschaften wird der Auftraggeber die vom Bewerber bzw. von der Bewerbergemeinschaft zu Ziff. III.2.3/1 der Bekanntmachung gemachten Angaben, Erklärungen und Nachweise gemäß der dem Formular „Teilnahmeantrag“ (s. Ziff. VI.3/2 der Bekanntmachung) beigefügten Bewertungsmatrix wie folgt bewerten (im Falle von Widersprüchen zwischen der den Teilnahmeunterlagen beigefügten Matrix und den nachfolgenden Ausführungen gelten nachfolgende Ausführungen):
5.1 Für die eingereichten wertbaren Referenzen werden pro Bewertungskriterium zwischen 0 und 10 Rohpunkte vergeben. Die vergebenen Rohpunkte werden mit dem angegebenen Gewichtungsfaktor multipliziert. Die so ermittelten Punkte werden pro Referenz addiert. Die so ermittelten addierten Punkte pro Referenz werden wiederum für alle vom Bewerber bzw. der Bewerbergemeinschaft eingereichten wertbaren Referenzen addiert und durch die Anzahl der vom Bewerber bzw. der Bewerbergemeinschaft eingereichten wertbaren Referenzen geteilt. Der so errechnete Mittelwert für alle wertbaren Referenzen ist das Ergebnis der Bewertung. Folgende Kriterien werden für die eingereichten wertbaren Referenzen bewertet:
5.1 Für die eingereichten wertbaren Referenzen werden pro Bewertungskriterium zwischen 0 und 10 Rohpunkte vergeben. Die vergebenen Rohpunkte werden mit dem angegebenen Gewichtungsfaktor multipliziert. Die so ermittelten Punkte werden pro Referenz addiert. Die so ermittelten addierten Punkte pro Referenz werden wiederum für alle vom Bewerber bzw. der Bewerbergemeinschaft eingereichten wertbaren Referenzen addiert und durch die Anzahl der vom Bewerber bzw. der Bewerbergemeinschaft eingereichten wertbaren Referenzen geteilt. Der so errechnete Mittelwert für alle wertbaren Referenzen ist das Ergebnis der Bewertung. Folgende Kriterien werden für die eingereichten wertbaren Referenzen bewertet:
5.1.1 Bewertet wird die Aktualität der Referenz. Je „jünger“ bzw. „aktueller“ die Referenz ist, desto besser. Dabei wird abgestellt auf das Ende der Leistungserbringung in der Referenz. Wenn die Leistungserbringung noch andauert, wird als Leistungsende der Termin zur Einreichung des Teilnahmeantrages zugrunde gelegt. Die Rohpunkte werden wie folgt vergeben: Leistungsende = seit x Monaten abgeschlossen: x ≤ 36 Monate = 2 Punkte; x ≤ 30 Monate = 4 Punkte; x ≤ 24 Monate = 6 Punkte; x ≤ 18 Monate = 8 Punkte; x ≤ 12 Monate = 10 Punkte. Die so vergebenen Rohpunkte werden mit dem Gewichtungsfaktor 5 multipliziert.
5.1.1 Bewertet wird die Aktualität der Referenz. Je „jünger“ bzw. „aktueller“ die Referenz ist, desto besser. Dabei wird abgestellt auf das Ende der Leistungserbringung in der Referenz. Wenn die Leistungserbringung noch andauert, wird als Leistungsende der Termin zur Einreichung des Teilnahmeantrages zugrunde gelegt. Die Rohpunkte werden wie folgt vergeben: Leistungsende = seit x Monaten abgeschlossen: x ≤ 36 Monate = 2 Punkte; x ≤ 30 Monate = 4 Punkte; x ≤ 24 Monate = 6 Punkte; x ≤ 18 Monate = 8 Punkte; x ≤ 12 Monate = 10 Punkte. Die so vergebenen Rohpunkte werden mit dem Gewichtungsfaktor 5 multipliziert.
5.1.2 Bewertet wird der vom Referenznehmer (Unternehmen, welches die Referenz einreicht, d.h. Bewerber, Dritter oder Nachunternehmer) bislang erzielte Gesamtprojektumsatz (für eigene Leistungen und Leistungen, etwaig vom Referenznehmer eingesetzter Dritter/Nachunternehmer) in der Referenz (netto in EUR). Die Rohpunkte werden wie folgt vergeben: x = bislang erzielter Projektumsatz in EUR (netto), x < 200 000 EUR = 0 Punkte, x ≥ 200 000 EUR = 1 Punkt, x ≥ 400 000 EUR = 2 Punkte, x ≥ 600 000 EUR = 3 Punkte, x ≥ 800 000 EUR = 4 Punkte, x ≥ 1 000 000 EUR = 5 Punkte, x ≥ 1 200 000 EUR = 6 Punkte, x ≥ 1 400 000 EUR = 7 Punkte, x ≥ 1 600 000 EUR = 8 Punkte, x ≥ 1 800 000 EUR = 9 Punkte, x ≥ 2 000 000 EUR = 10 Punkte. Die so vergebenen Rohpunkte werden mit dem Gewichtungsfaktor 10 multipliziert.
5.1.2 Bewertet wird der vom Referenznehmer (Unternehmen, welches die Referenz einreicht, d.h. Bewerber, Dritter oder Nachunternehmer) bislang erzielte Gesamtprojektumsatz (für eigene Leistungen und Leistungen, etwaig vom Referenznehmer eingesetzter Dritter/Nachunternehmer) in der Referenz (netto in EUR). Die Rohpunkte werden wie folgt vergeben: x = bislang erzielter Projektumsatz in EUR (netto), x < 200 000 EUR = 0 Punkte, x ≥ 200 000 EUR = 1 Punkt, x ≥ 400 000 EUR = 2 Punkte, x ≥ 600 000 EUR = 3 Punkte, x ≥ 800 000 EUR = 4 Punkte, x ≥ 1 000 000 EUR = 5 Punkte, x ≥ 1 200 000 EUR = 6 Punkte, x ≥ 1 400 000 EUR = 7 Punkte, x ≥ 1 600 000 EUR = 8 Punkte, x ≥ 1 800 000 EUR = 9 Punkte, x ≥ 2 000 000 EUR = 10 Punkte. Die so vergebenen Rohpunkte werden mit dem Gewichtungsfaktor 10 multipliziert.
5.1.3 Bewertet wird, ob die im Rahmen der Referenz erbrachten Leistungen im Bereich der öffentlichen Verwaltung in der Bundesrepublik Deutschland erbracht werden mussten. Die Rohpunkte werden wie folgt vergeben: Leistungserbringung im Bereich der öffentlichen Verwaltung in der BRD = 10 Punkte, Leistungserbringung nicht im Bereich der öffentlichen Verwaltung in der BRD = 0 Punkte. Die so vergebenen Rohpunkte werden mit dem Gewichtungsfaktor 10 multipliziert.
5.1.3 Bewertet wird, ob die im Rahmen der Referenz erbrachten Leistungen im Bereich der öffentlichen Verwaltung in der Bundesrepublik Deutschland erbracht werden mussten. Die Rohpunkte werden wie folgt vergeben: Leistungserbringung im Bereich der öffentlichen Verwaltung in der BRD = 10 Punkte, Leistungserbringung nicht im Bereich der öffentlichen Verwaltung in der BRD = 0 Punkte. Die so vergebenen Rohpunkte werden mit dem Gewichtungsfaktor 10 multipliziert.
5.1.4 Bewertet wird, wie viele Standorte die referenzgegenständliche Gesamtlösung umfasste. x = umfasste Standorte, x ≥ 500 Standorte = 10 Punkte, x ≥ 400 Standorte = 8 Punkte, x ≥ 300 Standorte = 6 Punkte, x ≥ 200 Standorte = 4 Punkte, x ≥ 100 Standorte = 2 Punkte, x < 100 Standorte = 0 Punkte. Die so vergebenen Rohpunkte werden mit dem Gewichtungsfaktor 15 multipliziert.
5.1.4 Bewertet wird, wie viele Standorte die referenzgegenständliche Gesamtlösung umfasste. x = umfasste Standorte, x ≥ 500 Standorte = 10 Punkte, x ≥ 400 Standorte = 8 Punkte, x ≥ 300 Standorte = 6 Punkte, x ≥ 200 Standorte = 4 Punkte, x ≥ 100 Standorte = 2 Punkte, x < 100 Standorte = 0 Punkte. Die so vergebenen Rohpunkte werden mit dem Gewichtungsfaktor 15 multipliziert.
5.1.5 Bewertet wird, ob die in der Referenz erbrachte Leistung Gesamtkoordinationsleistungen umfasste und welche Leistungsteile konkret davon umfasst waren. Für folgende Leistungsteile, auf die sich die Gesamtkoordinationsleistung der Referenz bezog, werden die nachfolgend genannten Rohpunkte vergeben: LAN = 3 Punkte, TK/UC = 3 Punkte, WAN = 3 Punkte, IPSec Router = 1 Punkt. Die so vergebenen Rohpunkte werden mit dem Gewichtungsfaktor 30 multipliziert.
5.1.5 Bewertet wird, ob die in der Referenz erbrachte Leistung Gesamtkoordinationsleistungen umfasste und welche Leistungsteile konkret davon umfasst waren. Für folgende Leistungsteile, auf die sich die Gesamtkoordinationsleistung der Referenz bezog, werden die nachfolgend genannten Rohpunkte vergeben: LAN = 3 Punkte, TK/UC = 3 Punkte, WAN = 3 Punkte, IPSec Router = 1 Punkt. Die so vergebenen Rohpunkte werden mit dem Gewichtungsfaktor 30 multipliziert.
5.1.6 Bewertet wird die Art der erbrachten Leistung in der Referenz. Für folgende Leistungsteile, die in der Referenz bearbeitet wurden, werden die nachfolgend genannten Rohpunkte vergeben: Vorbereitung der ISO27001-Zertifizierung auf Basis von BSI-Grundschutz = 3 Punkte, Begleitung von (Re)Zertifizierungen und Überwachungsaudits = 3 Punkte, Begleitung von internen Audits = 3 Punkte, Beistellung eines externen Auditors als Nachunternehmer = 1 Punkt. Die so vergebenen Rohpunkte werden mit dem Gewichtungsfaktor 10 multipliziert.
5.1.6 Bewertet wird die Art der erbrachten Leistung in der Referenz. Für folgende Leistungsteile, die in der Referenz bearbeitet wurden, werden die nachfolgend genannten Rohpunkte vergeben: Vorbereitung der ISO27001-Zertifizierung auf Basis von BSI-Grundschutz = 3 Punkte, Begleitung von (Re)Zertifizierungen und Überwachungsaudits = 3 Punkte, Begleitung von internen Audits = 3 Punkte, Beistellung eines externen Auditors als Nachunternehmer = 1 Punkt. Die so vergebenen Rohpunkte werden mit dem Gewichtungsfaktor 10 multipliziert.
5.1.7 Bewertet wird, ob und inwieweit sich vorbereitende und/oder begleitende Auditierungsleistungen der Referenz auf einen IT-Verbund bestehend aus WAN, LAN und TK/UC-System bezogen. Für jeden nachfolgend genannten Leistungsbereich, für den im Rahmen der Referenz vorbereitende und/oder begleitende Auditierungsleistungen erbracht wurde, werden die nachfolgend genannten Rohpunkte vergeben: LAN = 3 Punkte, TK-/UC-System = 4 Punkte, WAN = 3 Punkte. Die so vergebenen Rohpunkte werden mit dem Gewichtungsfaktor 20 multipliziert.
5.1.7 Bewertet wird, ob und inwieweit sich vorbereitende und/oder begleitende Auditierungsleistungen der Referenz auf einen IT-Verbund bestehend aus WAN, LAN und TK/UC-System bezogen. Für jeden nachfolgend genannten Leistungsbereich, für den im Rahmen der Referenz vorbereitende und/oder begleitende Auditierungsleistungen erbracht wurde, werden die nachfolgend genannten Rohpunkte vergeben: LAN = 3 Punkte, TK-/UC-System = 4 Punkte, WAN = 3 Punkte. Die so vergebenen Rohpunkte werden mit dem Gewichtungsfaktor 20 multipliziert.
5.2 Die drei Bewerber, die danach die höchste Gesamtpunktzahl (= Mittelwert für alle vergleichbaren Referenzen) erreichen, werden für das weitere Verhandlungsverfahren ausgewählt. Sollte sich bei der Prüfung und Wertung der Teilnahmeanträge herausstellen, dass weniger als drei Bewerber bzw. Bewerbergemeinschaften für die zu vergebenden Leistungen geeignet sind, können auch weniger Bewerber bzw. Bewerbergemeinschaften für das weitere Verfahren ausgewählt werden. Im Falle der Punktgleichheit mehrerer Bewerber bzw. Bewerbergemeinschaften nach Anwendung der vorstehenden Bewertungskriterien können auch mehr als drei Bewerber bzw. Bewerbergemeinschaften für das weitere Verfahren ausgewählt werden.
5.2 Die drei Bewerber, die danach die höchste Gesamtpunktzahl (= Mittelwert für alle vergleichbaren Referenzen) erreichen, werden für das weitere Verhandlungsverfahren ausgewählt. Sollte sich bei der Prüfung und Wertung der Teilnahmeanträge herausstellen, dass weniger als drei Bewerber bzw. Bewerbergemeinschaften für die zu vergebenden Leistungen geeignet sind, können auch weniger Bewerber bzw. Bewerbergemeinschaften für das weitere Verfahren ausgewählt werden. Im Falle der Punktgleichheit mehrerer Bewerber bzw. Bewerbergemeinschaften nach Anwendung der vorstehenden Bewertungskriterien können auch mehr als drei Bewerber bzw. Bewerbergemeinschaften für das weitere Verfahren ausgewählt werden.
6. In Bezug auf das Los 7 besteht eine sogenannte Loslimitierung. Das bedeutet, ein Bewerber kann sich nur auf eines oder mehrere Lose der Lose 1 bis 6 oder auf Los 7 gleichzeitig bewerben. Eine Bewerbung auf eines der Lose 1 bis 6 bei gleichzeitiger Bewerbung auf Los 7 ist unzulässig und kann zum Ausschluss von beiden Teilnahmeanträgen führen. Dies ist deshalb erforderlich, weil der Auftragnehmer im Los 7 unter anderem Koordinierungsleistungen für die anderen Lose erbringen muss, die eine streng neutrale Ausführung gegenüber allen Auftragnehmern in den Losen 1 bis 6 erfordern. Das mit der Loslimitierung verfolgte Ziel der neutralen Leistungserbringung kann auch dann beeinträchtigt sein, wenn zwar formaljuristisch unterschiedliche Bewerber als potentielle Dienstleister zur Abgabe von Angeboten aufgefordert würden und daher potentiell als Vertragspartner in Betracht kämen, aber die beiden potentiellen Dienstleister mit Rücksicht auf besondere gesellschafts- und/oder vertragsrechtliche Verbindungen trotz der formaljuristischen Trennung einander so verbunden sind, dass eine streng neutrale Koordinierungsleistung des Dienstleisters im Los 7 gegenüber den Dienstleistern in den Losen 1 bis 6 nicht hinreichend sicher ist. Müsste der Auftraggeber im Ergebnis der Ausschreibung Angebote solchermaßen wirtschaftlich abhängiger Dienstleister bezuschlagen, würden die mit der Loslimitierung verbundenen Erwägungen unterlaufen. Vor diesem Hintergrund gelten ergänzend folgende Regeln zur Loslimitierung: Der Auftraggeber wird anhand der mit den Teilnahmeanträgen vorzulegenden Erklärungen und Nachweise prüfen, ob und inwieweit zwischen Bewerbern, die im Teilnahmewettbewerb Teilnahmeanträge einreichen, Verbindungen bestehen, infolge derer eine signifikante Gefahr besteht, dass eine neutrale Leistungserbringung im Los 7 nicht hinreichend sicher ist. Soweit die vorgelegten Unterlagen eine abschließende Bewertung dieser Frage nicht erlauben, behält sich der Auftraggeber eine weitere Aufklärung des Sachverhalts nach § 18 EG VOL/A vor. Kommt der Auftraggeber im Ergebnis dieser Prüfung zu dem Schluss, dass eine solche Gefahr besteht, wird er die betreffenden Bewerber (Bewerbergruppe) für die Frage der Loslimitierung als einen einheitlichen Bewerber betrachten. Sollten im Ergebnis der Auswertung der Teilnahmeanträge der Bewerbergruppe Bewerber der Gruppe zur Abgabe eines Angebotes in einem der Lose 1 bis 6 und andere Bewerber der Gruppe im Los 7 aufzufordern sein, so wird der Auftraggeber im Zweifel den Teilnahmeantrag/die Teilnahmeanträge der Bewerbergruppe für Los 7 ausschließen, um eine neutrale Leistungserbringung zu gewährleisten.
6. In Bezug auf das Los 7 besteht eine sogenannte Loslimitierung. Das bedeutet, ein Bewerber kann sich nur auf eines oder mehrere Lose der Lose 1 bis 6 oder auf Los 7 gleichzeitig bewerben. Eine Bewerbung auf eines der Lose 1 bis 6 bei gleichzeitiger Bewerbung auf Los 7 ist unzulässig und kann zum Ausschluss von beiden Teilnahmeanträgen führen. Dies ist deshalb erforderlich, weil der Auftragnehmer im Los 7 unter anderem Koordinierungsleistungen für die anderen Lose erbringen muss, die eine streng neutrale Ausführung gegenüber allen Auftragnehmern in den Losen 1 bis 6 erfordern. Das mit der Loslimitierung verfolgte Ziel der neutralen Leistungserbringung kann auch dann beeinträchtigt sein, wenn zwar formaljuristisch unterschiedliche Bewerber als potentielle Dienstleister zur Abgabe von Angeboten aufgefordert würden und daher potentiell als Vertragspartner in Betracht kämen, aber die beiden potentiellen Dienstleister mit Rücksicht auf besondere gesellschafts- und/oder vertragsrechtliche Verbindungen trotz der formaljuristischen Trennung einander so verbunden sind, dass eine streng neutrale Koordinierungsleistung des Dienstleisters im Los 7 gegenüber den Dienstleistern in den Losen 1 bis 6 nicht hinreichend sicher ist. Müsste der Auftraggeber im Ergebnis der Ausschreibung Angebote solchermaßen wirtschaftlich abhängiger Dienstleister bezuschlagen, würden die mit der Loslimitierung verbundenen Erwägungen unterlaufen. Vor diesem Hintergrund gelten ergänzend folgende Regeln zur Loslimitierung: Der Auftraggeber wird anhand der mit den Teilnahmeanträgen vorzulegenden Erklärungen und Nachweise prüfen, ob und inwieweit zwischen Bewerbern, die im Teilnahmewettbewerb Teilnahmeanträge einreichen, Verbindungen bestehen, infolge derer eine signifikante Gefahr besteht, dass eine neutrale Leistungserbringung im Los 7 nicht hinreichend sicher ist. Soweit die vorgelegten Unterlagen eine abschließende Bewertung dieser Frage nicht erlauben, behält sich der Auftraggeber eine weitere Aufklärung des Sachverhalts nach § 18 EG VOL/A vor. Kommt der Auftraggeber im Ergebnis dieser Prüfung zu dem Schluss, dass eine solche Gefahr besteht, wird er die betreffenden Bewerber (Bewerbergruppe) für die Frage der Loslimitierung als einen einheitlichen Bewerber betrachten. Sollten im Ergebnis der Auswertung der Teilnahmeanträge der Bewerbergruppe Bewerber der Gruppe zur Abgabe eines Angebotes in einem der Lose 1 bis 6 und andere Bewerber der Gruppe im Los 7 aufzufordern sein, so wird der Auftraggeber im Zweifel den Teilnahmeantrag/die Teilnahmeanträge der Bewerbergruppe für Los 7 ausschließen, um eine neutrale Leistungserbringung zu gewährleisten.
Datum der Absendung der Aufforderungen: 2016-04-27 📅
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️
Referenz Kennungen
Vom öffentlichen Auftraggeber vergebene Referenznummer: TLRZ-III-16-007
Zusätzliche Informationen
1. Verfahrensablauf (Ziff. IV.1.1)) der Bekanntmachung)
Das Vergabeverfahren wird als Verhandlungsverfahren mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb nach der VOL/A 2009 geführt. Soweit in der Bekanntmachung oder im weiteren Vergabeverfahren auf Vorschriften der VOL/A verwiesen wird, ist damit die Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen – Teil A (VOL/A) – Ausgabe 2009 gemeint.
Das Vergabeverfahren wird als Verhandlungsverfahren mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb nach der VOL/A 2009 geführt. Soweit in der Bekanntmachung oder im weiteren Vergabeverfahren auf Vorschriften der VOL/A verwiesen wird, ist damit die Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen – Teil A (VOL/A) – Ausgabe 2009 gemeint.
Der durch die Bekanntmachung eingeleitete Teilnahmewettbewerb ist Teil des Verhandlungsverfahrens und dient der Eignungsprüfung und -bewertung der Bewerber. Die Vergabeunterlagen werden nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbs nur an die im Teilnahmewettbewerb ausgewählten Bewerber versendet. Die Verfahrensfristen ergeben sich aus der Bekanntmachung (siehe für den Teilnahmewettbewerb insbesondere Ziff. IV.3.3) bis IV.3.5) der Bekanntmachung). Ablauf der späteren Frist zur Angebotsabgabe (Angebotsfrist) im weiteren Verhandlungsverfahren nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbs wird nach derzeitigem Stand der 08.06.2016 sein. Der Auftraggeber behält sich die Möglichkeit der Abstandnahme oder die Erweiterung von einzelnen Inhalten des Auftragsgegenstandes im Sinne von Ziff. II.1.5) der Bekanntmachung vor, wenn sich dies während der Verhandlungen oder während des laufenden Verfahrens als zweckmäßig erweist.
Der durch die Bekanntmachung eingeleitete Teilnahmewettbewerb ist Teil des Verhandlungsverfahrens und dient der Eignungsprüfung und -bewertung der Bewerber. Die Vergabeunterlagen werden nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbs nur an die im Teilnahmewettbewerb ausgewählten Bewerber versendet. Die Verfahrensfristen ergeben sich aus der Bekanntmachung (siehe für den Teilnahmewettbewerb insbesondere Ziff. IV.3.3) bis IV.3.5) der Bekanntmachung). Ablauf der späteren Frist zur Angebotsabgabe (Angebotsfrist) im weiteren Verhandlungsverfahren nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbs wird nach derzeitigem Stand der 08.06.2016 sein. Der Auftraggeber behält sich die Möglichkeit der Abstandnahme oder die Erweiterung von einzelnen Inhalten des Auftragsgegenstandes im Sinne von Ziff. II.1.5) der Bekanntmachung vor, wenn sich dies während der Verhandlungen oder während des laufenden Verfahrens als zweckmäßig erweist.
2. Beteiligung am Teilnahmewettbewerb und Einreichung eines Teilnahmeantrags.
Die Einreichung eines Teilnahmeantrags hat unter Verwendung des Formulars „Teilnahmeantrag“ zu erfolgen. Das Formular „Teilnahmeantrag“ nebst der Bewertungsmatrix für den Teilnahmewettbewerb kann nicht bei der Stelle gemäß Ziff. I.1) der Bekanntmachung per E-Mail angefordert werden. Vielmehr werden die Unterlagen über die e-Vergabe-Plattform über http://portal.thueringen.de/portal/page/portal/Serviceportal/Ausschreibungen zur Verfügung gestellt. Es ist zu beachten, dass hierfür ein Zertifikat erforderlich ist. Formlose Teilnahmeanträge werden nicht berücksichtigt. Das Formular „Teilnahmeantrag“ ist mit den in der Bekanntmachung geforderten Angaben, Erklärungen und Nachweisen rechtzeitig und verschlossen einzureichen. Der Teilnahmeantrag ist 2-fach in Papierform und einmal in elektronischer Form (pdf-Format) auf erfolgreich virengeprüftem Datenträger (CD oder DVD) im verschlossenen Umschlag einzureichen. Der Umschlag ist an auffälliger Stelle mit der Aufschrift: „Teilnahmeantrag – EiCoNeD2017 – Los 7 – z. Hd. Frau Kerstin Krause persönlich/vertraulich! Nicht vor dem 21.3.2016, 12:00 Uhr öffnen!“ zu versehen.
Die Einreichung eines Teilnahmeantrags hat unter Verwendung des Formulars „Teilnahmeantrag“ zu erfolgen. Das Formular „Teilnahmeantrag“ nebst der Bewertungsmatrix für den Teilnahmewettbewerb kann nicht bei der Stelle gemäß Ziff. I.1) der Bekanntmachung per E-Mail angefordert werden. Vielmehr werden die Unterlagen über die e-Vergabe-Plattform über http://portal.thueringen.de/portal/page/portal/Serviceportal/Ausschreibungen zur Verfügung gestellt. Es ist zu beachten, dass hierfür ein Zertifikat erforderlich ist. Formlose Teilnahmeanträge werden nicht berücksichtigt. Das Formular „Teilnahmeantrag“ ist mit den in der Bekanntmachung geforderten Angaben, Erklärungen und Nachweisen rechtzeitig und verschlossen einzureichen. Der Teilnahmeantrag ist 2-fach in Papierform und einmal in elektronischer Form (pdf-Format) auf erfolgreich virengeprüftem Datenträger (CD oder DVD) im verschlossenen Umschlag einzureichen. Der Umschlag ist an auffälliger Stelle mit der Aufschrift: „Teilnahmeantrag – EiCoNeD2017 – Los 7 – z. Hd. Frau Kerstin Krause persönlich/vertraulich! Nicht vor dem 21.3.2016, 12:00 Uhr öffnen!“ zu versehen.
Bewerber bzw. Bewerbergemeinschaften haben die Inhalte der Bekanntmachung und des Formulars „Teilnahmeantrag“ nebst der Bewertungsmatrix für den Teilnahmewettbewerb zu beachten. Enthalten die vorgenannten Unterlagen nach Auffassung des Bewerbers bzw. des Mitglieds einer Bewerbergemeinschaft Unvollständigkeiten, Unklarheiten oder Rechtsverstöße, so ist der Auftraggeber unverzüglich darauf hinzuweisen. Soweit Widersprüche zwischen dieser Bekanntmachung und den vom Auftraggeber übersandten Unterlagen bestehen, ist diese Bekanntmachung maßgeblich. Auskünfte werden grundsätzlich nur auf solche Fragen erteilt, die bis spätestens 14.3.2016, 12:00 Uhr bei der unter Ziff. I.1) der Bekanntmachung genannten Stelle unter Verwendung des Formulars „Bewerberfragen“ eingegangen sind. Später eingehende Auskunftsersuchen und mündliche/telefonische Anfragen sowie Anfragen per Fax werden grundsätzlich nicht beantwortet. Auskunftsersuchen sind ausschließlich an die unter Ziff. I.1) der Bekanntmachung genannte E-Mail-Adresse zu richten und werden über die o. g. e-Vergabe-Plattform beantwortet.
Bewerber bzw. Bewerbergemeinschaften haben die Inhalte der Bekanntmachung und des Formulars „Teilnahmeantrag“ nebst der Bewertungsmatrix für den Teilnahmewettbewerb zu beachten. Enthalten die vorgenannten Unterlagen nach Auffassung des Bewerbers bzw. des Mitglieds einer Bewerbergemeinschaft Unvollständigkeiten, Unklarheiten oder Rechtsverstöße, so ist der Auftraggeber unverzüglich darauf hinzuweisen. Soweit Widersprüche zwischen dieser Bekanntmachung und den vom Auftraggeber übersandten Unterlagen bestehen, ist diese Bekanntmachung maßgeblich. Auskünfte werden grundsätzlich nur auf solche Fragen erteilt, die bis spätestens 14.3.2016, 12:00 Uhr bei der unter Ziff. I.1) der Bekanntmachung genannten Stelle unter Verwendung des Formulars „Bewerberfragen“ eingegangen sind. Später eingehende Auskunftsersuchen und mündliche/telefonische Anfragen sowie Anfragen per Fax werden grundsätzlich nicht beantwortet. Auskunftsersuchen sind ausschließlich an die unter Ziff. I.1) der Bekanntmachung genannte E-Mail-Adresse zu richten und werden über die o. g. e-Vergabe-Plattform beantwortet.
3. Bewerbergemeinschaften.
Eine Bewerbergemeinschaft hat mit ihrem Teilnahmeantrag eine von allen Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft unterschriebene Erklärung einzureichen, in der alle Mitglieder der Bewerbergemeinschaft namentlich benannt werden und erklären, dass:
— ihnen bekannt ist, dass § 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Verhaltensweisen und Beschlüsse verbietet, und ein Teilnahmeantrag oder Angebot einer unter Verstoß gegen diese Vorschrift gebildeten Bewerbergemeinschaft zwingend vom Verfahren ausgeschlossen wird.
— ihnen bekannt ist, dass § 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Verhaltensweisen und Beschlüsse verbietet, und ein Teilnahmeantrag oder Angebot einer unter Verstoß gegen diese Vorschrift gebildeten Bewerbergemeinschaft zwingend vom Verfahren ausgeschlossen wird.
— sie zulässig eine Bewerbergemeinschaft gebildet haben, um ein technisch und/oder kaufmännisch sinnvolles Angebot abgeben zu können. Dabei sind die für die Bildung der Bewerbergemeinschaft maßgeblichen Gründe anzugeben.
— das in der Erklärung bezeichnete geschäftsführende Mitglied…
… die Bewerbergemeinschaft gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt; dies schließt Erklärungen im Vergabeverfahren ein.
… berechtigt ist, mit uneingeschränkter Wirkung Zahlungen anzunehmen.
— alle Mitglieder im Auftragsfalle als Gesamtschuldner haften.
Eine Änderung der Zusammensetzung einer Bewerbergemeinschaft nach Ablauf des Schlusstermins für den Eingang der Teilnahmeanträge ist grundsätzlich unzulässig. Ausnahmen von diesem Grundsatz können nur aus wichtigem Grund vom Auftraggeber zugelassen werden. Etwaige Änderungen hat die Bewerbergemeinschaft dem Auftraggeber unverzüglich mitzuteilen und zu begründen. Dabei muss die Bewerbergemeinschaft nachweisen, dass durch die Änderung die Eignung der Bewerbergemeinschaft nicht nachteilig verändert wird. Soweit in dieser Bekanntmachung geregelt ist, dass Angaben, Erklärungen und Nachweise nicht nur für die Bewerbergemeinschaft insgesamt, sondern von jedem einzelnen Mitglied der Bewerbergemeinschaft zu machen sind, steht hierfür das „Formular für Angaben von Dritten/Nachunternehmen/Bewerbergemeinschaftsmitgliedern“ zur Verfügung und ist zu verwenden.
Eine Änderung der Zusammensetzung einer Bewerbergemeinschaft nach Ablauf des Schlusstermins für den Eingang der Teilnahmeanträge ist grundsätzlich unzulässig. Ausnahmen von diesem Grundsatz können nur aus wichtigem Grund vom Auftraggeber zugelassen werden. Etwaige Änderungen hat die Bewerbergemeinschaft dem Auftraggeber unverzüglich mitzuteilen und zu begründen. Dabei muss die Bewerbergemeinschaft nachweisen, dass durch die Änderung die Eignung der Bewerbergemeinschaft nicht nachteilig verändert wird. Soweit in dieser Bekanntmachung geregelt ist, dass Angaben, Erklärungen und Nachweise nicht nur für die Bewerbergemeinschaft insgesamt, sondern von jedem einzelnen Mitglied der Bewerbergemeinschaft zu machen sind, steht hierfür das „Formular für Angaben von Dritten/Nachunternehmen/Bewerbergemeinschaftsmitgliedern“ zur Verfügung und ist zu verwenden.
4. Einsatz Dritter/Nachunternehmer.
Ein Bewerber kann sich, auch als Mitglied einer Bewerbergemeinschaft, zum Nachweis seiner wirtschaftlichen und finanziellen sowie technischen Leistungsfähigkeit der Fähigkeiten anderer Unternehmen (Dritter/ Nachunternehmer) bedienen, ungeachtet des rechtlichen Charakters der zwischen ihm und diesen anderen Unternehmen bestehenden Verbindungen.
Ein Bewerber kann sich, auch als Mitglied einer Bewerbergemeinschaft, zum Nachweis seiner wirtschaftlichen und finanziellen sowie technischen Leistungsfähigkeit der Fähigkeiten anderer Unternehmen (Dritter/ Nachunternehmer) bedienen, ungeachtet des rechtlichen Charakters der zwischen ihm und diesen anderen Unternehmen bestehenden Verbindungen.
In diesem Fall hat der Bewerber bzw. die Bewerbergemeinschaft diese Dritten/Nachunternehmer unter Angabe der von diesen auszuführenden Leistungsteilen in seinem/ihrem Teilnahmeantrag zu benennen und die unter Ziff. III.2.1) und III.2.2) der Bekanntmachung genannten Angaben, Erklärungen und Nachweise für diese Dritten/ Nachunternehmer vorzulegen. Die weiteren unter Ziff. III.2.3) der Bekanntmachung genannten Angaben, Erklärungen und Nachweise sind für diese Dritten/Nachunternehmer in dem dort genannten Umfang vorzulegen. Für die insoweit erforderlichen Angaben, Erklärungen und Nachweise steht das „Formular für Angaben von Dritten/Nachunternehmen/Bewerbergemeinschaftsmitgliedern“ zur Verfügung und ist zu verwenden. Mit dem Teilnahmeantrag ist zudem von jedem dieser Dritten/Nachunternehmer eine Erklärung vorzulegen, aus der hervorgeht, dass der Dritte/Nachunternehmer im Falle der Auftragsvergabe an den o.g. Bewerber diesem mit seinen Fähigkeiten (Mittel/Kapazitäten) für die benannten Leistungsteile zur Verfügung steht (Verpflichtungserklärung).
In diesem Fall hat der Bewerber bzw. die Bewerbergemeinschaft diese Dritten/Nachunternehmer unter Angabe der von diesen auszuführenden Leistungsteilen in seinem/ihrem Teilnahmeantrag zu benennen und die unter Ziff. III.2.1) und III.2.2) der Bekanntmachung genannten Angaben, Erklärungen und Nachweise für diese Dritten/ Nachunternehmer vorzulegen. Die weiteren unter Ziff. III.2.3) der Bekanntmachung genannten Angaben, Erklärungen und Nachweise sind für diese Dritten/Nachunternehmer in dem dort genannten Umfang vorzulegen. Für die insoweit erforderlichen Angaben, Erklärungen und Nachweise steht das „Formular für Angaben von Dritten/Nachunternehmen/Bewerbergemeinschaftsmitgliedern“ zur Verfügung und ist zu verwenden. Mit dem Teilnahmeantrag ist zudem von jedem dieser Dritten/Nachunternehmer eine Erklärung vorzulegen, aus der hervorgeht, dass der Dritte/Nachunternehmer im Falle der Auftragsvergabe an den o.g. Bewerber diesem mit seinen Fähigkeiten (Mittel/Kapazitäten) für die benannten Leistungsteile zur Verfügung steht (Verpflichtungserklärung).
Eine Änderung von im Vergabeverfahren benannten Dritten/Nachunternehmern nach Ablauf des Schlusstermins für den Eingang der Teilnahmeanträge ist grundsätzlich unzulässig. Ausnahmen von diesem Grundsatz können nur aus wichtigem Grund vom Auftraggeber zugelassen werden. Etwaige Änderungen hat der Bewerber bzw. die Bewerbergemeinschaft dem Auftraggeber unverzüglich mitzuteilen und zu begründen. Dabei muss der Bewerber bzw. die Bewerbergemeinschaft nachweisen, dass durch die Änderung die Eignung des Bewerbers bzw. der Bewerbergemeinschaft nicht nachteilig verändert wird.
Eine Änderung von im Vergabeverfahren benannten Dritten/Nachunternehmern nach Ablauf des Schlusstermins für den Eingang der Teilnahmeanträge ist grundsätzlich unzulässig. Ausnahmen von diesem Grundsatz können nur aus wichtigem Grund vom Auftraggeber zugelassen werden. Etwaige Änderungen hat der Bewerber bzw. die Bewerbergemeinschaft dem Auftraggeber unverzüglich mitzuteilen und zu begründen. Dabei muss der Bewerber bzw. die Bewerbergemeinschaft nachweisen, dass durch die Änderung die Eignung des Bewerbers bzw. der Bewerbergemeinschaft nicht nachteilig verändert wird.
5. Hinweise zu den Teilnahmebedingungen sowie Angaben, Erklärungen und Nachweisen gem. Ziff. III.2) der Bekanntmachung.
Sämtliche Angaben, Erklärungen und Nachweise gem. Ziff. III.2) der Bekanntmachung sind bis zum Schlusstermin für den Eingang der Teilnahmeanträge (Ziff. IV.3.4)) der Bekanntmachung) mit dem Teilnahmeantrag einzureichen. Ein Verweis auf frühere Teilnahmeanträge/Bewerbungen ist nicht ausreichend. Soweit Angaben, Erklärungen und Nachweise in Form von Eigenerklärungen mit dem Teilnahmeantrag einzureichen sind oder der Auftraggeber Bedenken hinsichtlich der Eignung hat, behält sich der Auftraggeber vor, die Vorlage von weiteren Unterlagen (Originale, Bestätigungen o. ä.) innerhalb einer angemessenen Frist zu verlangen.
Sämtliche Angaben, Erklärungen und Nachweise gem. Ziff. III.2) der Bekanntmachung sind bis zum Schlusstermin für den Eingang der Teilnahmeanträge (Ziff. IV.3.4)) der Bekanntmachung) mit dem Teilnahmeantrag einzureichen. Ein Verweis auf frühere Teilnahmeanträge/Bewerbungen ist nicht ausreichend. Soweit Angaben, Erklärungen und Nachweise in Form von Eigenerklärungen mit dem Teilnahmeantrag einzureichen sind oder der Auftraggeber Bedenken hinsichtlich der Eignung hat, behält sich der Auftraggeber vor, die Vorlage von weiteren Unterlagen (Originale, Bestätigungen o. ä.) innerhalb einer angemessenen Frist zu verlangen.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Thüringer Landesverwaltungsamt / Geschäftsstelle der Vergabekammer
Postanschrift: Weimarplatz 4
Postort: Weimar
Postleitzahl: 99423
Land: Deutschland 🇩🇪
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen und Rügen ergeben sich aus § 107 Abs. 3 GWB. Soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind, ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig. Für die Einlegung von Rechtsbehelfen gelten u.a. die folgenden Regelungen des GWB:
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen und Rügen ergeben sich aus § 107 Abs. 3 GWB. Soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind, ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig. Für die Einlegung von Rechtsbehelfen gelten u.a. die folgenden Regelungen des GWB:
§ 101a Informations- und Wartepflicht:
(1) Der Auftraggeber hat die betroffenen Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach den Sätzen 1 und 2 geschlossen werden. Wird die Information per Fax oder auf elektronischem Weg versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. (2) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne vorherige Bekanntmachung wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
(1) Der Auftraggeber hat die betroffenen Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach den Sätzen 1 und 2 geschlossen werden. Wird die Information per Fax oder auf elektronischem Weg versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. (2) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne vorherige Bekanntmachung wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist.
§ 101b Unwirksamkeit:
(1) Ein Vertrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der Auftraggeber:
1. gegen § 101a verstoßen hat oder,
2. einen öffentlichen Auftrag unmittelbar an ein Unternehmen erteilt, ohne andere Unternehmen am Vergabeverfahren zu beteiligen und ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren nach Absatz 2 festgestellt worden ist.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
2. einen öffentlichen Auftrag unmittelbar an ein Unternehmen erteilt, ohne andere Unternehmen am Vergabeverfahren zu beteiligen und ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren nach Absatz 2 festgestellt worden ist.
(2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab Kenntnis des Verstoßes, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
(2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab Kenntnis des Verstoßes, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
§ 107 Einleitung, Antrag:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 7 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 7 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zuwollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 101b Abs. 1 Nr. 2. § 101a Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt.