Einrichten und Betreiben einer Geschäftsstelle für 4 informelle kommunale Arbeitsgemeinschaften des Kommunalen Nachbarschaftsforums Berlin Brandenburg und deren gemeinsame Organisation mit Arbeitsgruppen und Fachkonferenzen in der Hauptstadtregion Berlin-Brandenburg
Das Kommunale Nachbarschaftsforum – kurz: KNF – ist ein informeller Zusammenschluss der neun Berliner Außenbezirke mit ihren 70 benachbarten Kommunen im Kernraum der Metropolregion Berlin-Brandenburg. Es bildet seit Mitte der 1990er Jahre den Rahmen für den partnerschaftlichen Dialog zu Fragen der Stadt-Umland-Entwicklung. Die Geschäftsstelle des KNF ist derzeit bei der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt angebunden. Sie unterstützt die Aufgaben und Anliegen des KNF. Mit der vorliegenden Ausschreibung ist beabsichtigt diese Tätigkeit, wie im nachfolgenden Punkt 4 erläutert, einem Dienstleister zu übertragen. Mehr Informationen können der Internetseite http://kommunalesnachbarschaftsforum.berlin-brandenburg.de/ entnommen werden. Der Auftrag umfasst: 1. Leitung der Geschäftsstelle des Kommunalen Nachbarschaftsforums Berlin-Brandenburg und Wahrnehmung der Aufgaben; 2. Organisation der Treffen der Vorsitzenden des KNF; 3. Unterstützung und Betreuung bei der Durchführung der regelmäßig stattfindenden Sitzungen der Arbeitsgemeinschaften; 4. Vorbereitung und Durchführung einer Jahreskonferenz des KNF; 5. Betreuung von fachspezifischen Arbeitskreisen (Anliegengruppen); 6. Öffentlichkeitsarbeit des KNF; 7. Pflege der Internetseite.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2016-10-11.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2016-09-05.
Auftragsbekanntmachung (2016-09-05) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Veschiedene Dienstleistungen für Unternehmen und andere Dienstleistungen
Menge oder Umfang:
Art und Umfang der Leistung „Leitung und Wahrnehmung der Aufgaben der Geschäftsstelle des Kommunalen Nachbarschaftsforums“Der Auftragnehmer übernimmt die Geschäftsstelle des KNF. Diese soll insbesondere in eigener Verantwortung die nachfolgenden Aufgaben (4a-4f) übergeordnet koordinieren und organisieren, ggfs. auch als Bevollmächtigte handeln.Dazu stellt die Geschäftsstelle zu Beginn eines Jahres ein Jahresprogramm auf, das die Terminplanung für die Punkte 4a-4e, die thematischen Schwerpunkt- und Zielsetzungen in den Arbeitsgemeinschaften (4b), für die Jahreskonferenz (4c) sowie für die Anliegengruppen (4d) beinhaltet. In Abstimmung mit dem Auftraggeber und mit den Vorsitzenden der Arbeitsgemeinschaften wird das Jahresprogramm nach Bedarf aktualisiert. Für das laufende Jahr ist unter Beachtung der Landeshaushaltsordnung Berlin ein Wirtschaftsplan zu erstellen und als Bericht zur Kosten- und Finanzierungsübersicht fortzuschreiben und abzuschließen.Die Geschäftsstelle ist ständige Ansprechpartnerin für die Belange des KNF und führt die Geschäfte in Abstimmung mit dem Auftraggeber und den Vorsitzenden des KNF.Der durchschnittliche Zeitaufwand für die reine Geschäftsstellentätigkeit wird mit 520 Stunden/Jahr veranschlagt.Die Geschäftsstelle muss außerdem selbst und eigenverantwortlich die Organisation der Jahrestreffen der Vorsitzenden übernehmen. Dazu kann für alle Abstimmungen und Entscheidungen unter Beteiligung der Vorsitzenden und ihrer Stellvertreter und dem Auftraggeber hinsichtlich des Jahresprogramms, der Jahreskonferenz, der Aktivitäten der Arbeitsgemeinschaften und der Öffentlichkeitsarbeit ein Jour Fixe eingerichtet werden. Erforderlich ist, dass jeweils zu Beginn eines jeden Jahres (vor der im I. Quartal stattfindenden AG-Sitzung), optional vor den im II. und IV. Quartal stattfindenden AG- Sitzungen und vor der Jahreskonferenz ein Treffen der Vorsitzenden stattfindet.Der durchschnittliche Stundenaufwand für diese Leistung (mit optionalen Terminen) beträgt geschätzt 100 Stunden/Jahr.Die insgesamt zu vergebende Leistung setzt sich aus folgenden Teilleistungen (Bausteinen) zusammen:a. Die oben beschriebene Geschäftsstelle plus Organisation der Treffen der VorsitzendenHierfür werden circa 620 Stunden/Jahr veranschlagt.b. Unterstützung und Betreuung bei der Durchführung der regelmäßig stattfindenden AG Sitzungen des KNFEs handelt sich um turnusmäßig stattfindende Sitzungen der Arbeitsgemeinschaften des KNF (AG Nord, AG Süd, AG West und AG Ost). Behandelt werden sektorale planerische Themen mit dem Fokus auf kommunale Betroffenheit. Teilnehmer sind die Mitglieder der Arbeitsgemeinschaft, die ständigen Teilnehmer der Arbeitsgemeinschaft, Vertreter und Planungsfachleute aus den Berliner Stadtrandbezirken und den Umlandgemeinden. Hinzu kommen gezielt eingeladene Referenten (1-3) zu den jeweiligen fachspezifischen Themen. Die Veranstaltungen finden auf Einladung eines AG-Mitglieds an wechselnden Tagungsorten statt und sind auf einen Zeitraum von 3 bis max. 4 Stunden, in der Regel vormittags, ausgerichtet. Diese finden 3x jährlich statt, das sind für das Jahr 2017 insgesamt 12 Termine, für die eine Jahresplanung zu erstellen ist.Der durchschnittliche Stundenaufwand für diese Leistung wurde mit 340 Stunden/Jahr kalkuliert.c. Vorbereitung und Durchführung einer Jahreskonferenz des KNFEs handelt sich um eine ganztägige, mindestens siebenstündige Fachtagung zu aktuellen planerischen Themen mit dem Fokus auf kommunale Betroffenheit.An der inhaltlichen Vorbereitung der Jahreskonferenzen beteiligen sich unterschiedliche Akteure aus den Arbeitsgemeinschaften (bis zu 10 Personen) als Ideen- und Inputgeber. Die Vorbereitungsgruppe wird vom Dienstleister organisiert, strukturiert und ergebnisorientiert begleitet, so dass daraus ein Grobkonzept für die Jahreskonferenz entwickelt werden kann. Die inhaltliche und organisatorische Ausarbeitung des Konzeptes sowie die Erstellung eines Thesen- oder Ergebnispapiers erfolgt mit dem Auftraggeber, der Vertretung der Gemeinsamen Landesplanung, des Sprechers des KNF und ggfs. der Vorsitzenden in der sogenannten Kerngruppe.Auf dieser Grundlage ist die Jahreskonferenz vom Auftragnehmer durchzuführen und zu dokumentieren. Er soll ebenfalls nach haushaltsrechtlichen Grundsätzen des Landes Berlins die finanzielle Abwicklung der Kosten einschließlich Spesen und Honorare übernehmen. Dafür ist eine Verauslagung der Sachkosten in Höhe von ca. 7 000 EUR zu gewährleisten.Die Jahreskonferenz 2017 im III. Quartal 2017 wird aufbauend auf den Themen der Jahreskonferenzen 2015 und 2016 das Thema „Frei- und Grünräume in unserer wachsenden Region“ behandeln. Teilnehmer (ca. 100 Personen) sind Vertreter und Planungsfachleute aus den Berliner Bezirken und Umlandgemeinden im Abstimmungsraum des Kommunalen Nachbarschaftsforums Berlin-Brandenburg.Der durchschnittliche Stundenaufwand für diese Leistung wird kalkuliert mit jährlich 390 Stunden.d. Betreuung von AnliegengruppenDas KNF will seine Außenwahrnehmung stärken, seine Interessen sichtbar machen und seine Anliegen, die beispielhaft für die Stadt-Umlandbeziehungen sind, vertiefen. Das KNF initiiert Projekte, die diesem Ziel Rechnung tragen sollen.Das „Regionalmanagement MH-MOL – Zusammenarbeit und Wirtschaftsförderung zwischen dem Berliner Bezirk Marzahn-Hellersdorf (MH), dem Landkreis Märkisch-Oderland (MOL) und der Gemeinde Ahrensfelde“ der AG Ost ist ein solches Projekt.Darüber hinaus widmen sich verschiedene Akteure des KNF unterschiedlichen Themen der Stadtentwicklung, wie z.B. der Verkehrsinfrastruktur in den Korridorräumen der Länder oder der Siedlungsentwicklung in der Region. Diese Anliegengruppen arbeiten mit externer organisatorischer und fachlicher Unterstützung an Lösungsansätzen, die auch der Ansprache an die Landesregierungen dienen sollen.Für die Anliegengruppe „Verkehr“ werden Mitglieder der AG Nord und der AG Süd in Kürze ihre Arbeit aufnehmen.Die Anliegengruppe „Wohnen“ ist 2017 perspektivisch für die Fortschreibung der „Wohnungsbaupotenzialanalyse im Stadt-Umland-Zusammenhang von Berlin und Potsdam einschließlich aller Mitglieder des Kommunalen Nachbarschaftsforums“ zu reaktivieren.Für die Anliegengruppe „KNF Quo Vadis“, in der die Evaluation des KNF vorangebracht werden soll, liegen bereits Interessenmeldungen vor. Unmittelbar nach der Beauftragung zu dieser Ausschreibung soll diese Anliegengruppe ihre Arbeit aufnehmen.Der Auftragnehmer ist Ansprechpartner für die Anliegengruppe. Er begleitet den Diskussionsprozess zur Klärung des Anliegens. Ihm obliegt die Organisation von Terminen, strukturiert, führt diese durch und protokolliert sie. Im Ergebnis soll die Anliegengruppe in der Lage sein, ihr Anliegen präzise zu formulieren und ggfs. ein weiteres Vorgehen (z.B. Ausschreibung eines Gutachtens) bewerkstelligen können.Der durchschnittliche Stundenaufwand für die Betreuung je Anliegengruppe beträgt ca. 100 Stunden.e. Unterstützung der Öffentlichkeitsarbeit des KNFDas KNF will sein Wirken, wie es in den Punkten c., d. und e. beschrieben ist, über eine intensivere Öffentlichkeitsarbeit publizieren. Diese reicht von der Pressemitteilung über Kurzberichterstattungen bis ggfs. zu einer Entwicklung eines Newsletters für die Mitglieder und Interessierte des KNF. Die Unterstützung des Dienstleisters ist dabei sowohl inhaltlich als auch organisatorisch erwünscht.Für diese Leistung besteht ein Kontingent von 60 Stunden im Jahr.f. Pflege der InternetseiteDas KNF betreibt einen Internetauftritt unter Berlin-Brandenburg.de.; erstellt auf dem Content-Management-System Imperia in der Version 9. Die Internetseiten werden laufend aktualisiert und sollen zukünftig als Kommunikationsplattform intensiviert werden. Der Dienstleister übernimmt die technische Bearbeitung der Internetseite.Für diese Leistung besteht ein Kontingent von 60 Stunden im Jahr.Der Auftraggeber behält sich vor, dem ausgewählten Bieter Folgeaufträge für weitere zwei Jahre zu erteilen, die inhaltlich diesem Auftrag entsprechen.Weitere Angaben1. Ort der Leistung: Berlin und Gemeinden im Umland.2. Ausschluss: Keine Einteilung in Lose. Bietergemeinschaften sind zugelassen.3. Unteraufträge und Teilbeauftragungen:Der Auftragnehmer hat den Auftrag in eigener Verantwortung im eigenen Büro zu erbringen. Sofern Unteraufträge vergeben werden sollen, sind die Unterauftragnehmer zu benennen und deren Eignung mit der Bewerbung nachzuweisen. Der Auftraggeber behält sich vor, die Leistungspunkte 4 b-f an einzelne Bieter getrennt zu vergeben, um die laufenden Geschäfte und eine ausreichende Einarbeitung vor dem 1.1.2017 zu gewährleisten.4. Ausführungszeit:Zu a) 2.1.2017 bis 30.12.2017Zu b) 2.1.2017 bis 30.12.2017 (Einarbeitungszeit vom 15.11.2016 bis 30.12.2016)Zu c) 15.11.2016 bis 30.12.2017Zu d) 2.1.2017 bis 30.12.2017Zu e) 2.1.2017 bis 30.12.2017Zu f) 2.1.2017 bis 30.12.20175. Ende der Angebotsfrist:Das Angebot ist in kopierbarer Papierform im verschlossenen Umschlag bis zum 11.10.2016, 12:00 Uhr, mit dem Vermerk „Angebot KNF. Bitte nicht öffnen“ einzureichen. Verspätet eingereichte Unterlagen werden ausgeschlossen. Nicht verschlossene Sendungen können ausgeschlossen werden.6. Stelle bei der weitere Vergabeunterlagen einzufordern sind:Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt, Referat I B, Herr Kupfer, Am Köllnischen Park 03, 10179 Berlin (email: martin.kupfer@senstadtum.berlin.de). Eine detaillierte Leistungsbeschreibung zu den einzelnen Leistungspunkten steht neben dieser Ausschreibung zur Verfügung. Rückfragen können bis zum 30.9.2016 schriftlich gestellt werden.7. Nachweis und Erklärungen:Es werden Kenntnisse und Erfahrungen der Bieter in den hier geforderten oder gleichartigen Leistungen erwartet. Mit dem Angebot sollen zur Beurteilung der Eignung folgende Nachweise und Erklärungen eingereicht werden:a) Fachkunde— Nachweise über die berufliche Befähigung des Bieters / Führungskräfte und der für die Leistung verantwortlichen Personen des Büros (Studiennachweise, Berufszulassung, Zusatzqualifikationen u.a.);— Referenzen über erbrachte Leistungen der letzten 3 Jahre, die mit der ausgeschriebenen Leistung vergleichbar sind (Namen und Kontaktdaten der Auftrag gebenden Stellen sind anzugeben).b) Leistungsfähigkeit— Angaben zur Anzahl der beschäftigten Mitarbeiter;— Angaben zur Qualifikation der mit der Vertragsdurchführung voraussichtlich beauftragten Mitarbeiter;— Gesamtumsatz der letzten 3 Geschäftsjahre;— Berufshaftpflichtversicherung.c) Zuverlässigkeit— Erklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (in entsprechender Anwendung von § 6 Abs. 5 VOL / A / § 4 Abs.6 VOF).Die Punkte b) und c) können durch die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) erbracht werden.Weitere Nachweise, insbesondere zur Zuverlässigkeit sind nach Aufforderung zur Angebotsabgabe auf Verlangen des Auftraggebers vorzulegen.8. Auftragserteilung:Der Vertrag wird mit dem Bieter geschlossen, der nach den Kriterien:— Preis (50 %);— Erfahrung und Referenzen im Hinblick auf die zu erbringende Leistung (35 %);— Qualität der konzeptionellen Überlegung (15 %)die bestmögliche Leistung erwarten lässt.9. Sprache:Das Angebot ist in deutscher Sprache anzufertigen. Ebenso ist jegliche schriftliche oder mündliche Kommunikation im Zusammenhang mit dem Vergabeverfahren oder der Auftragsdurchführung in deutscher Sprache zu führen.10. Zuschlags – und Bindefrist:Die Auftragserteilung erfolgt voraussichtlich zum 1.11.2016.11. Nichtberücksichtigte Angebote:Ein Angebot gilt als nicht berücksichtigt, wenn bis zum Ablauf der Zuschlagsfrist kein Auftrag erteilt wurde; im Übrigen gelten die §§ 127 und 134 GWB.12. Sonstige Angaben:Entstandene Kosten für die Ausarbeitung der Bewerbungsunterlagen und Angebote werden nicht erstattet.250 000280 000
Art und Umfang der Leistung „Leitung und Wahrnehmung der Aufgaben der Geschäftsstelle des Kommunalen Nachbarschaftsforums“Der Auftragnehmer übernimmt die Geschäftsstelle des KNF. Diese soll insbesondere in eigener Verantwortung die nachfolgenden Aufgaben (4a-4f) übergeordnet koordinieren und organisieren, ggfs. auch als Bevollmächtigte handeln.Dazu stellt die Geschäftsstelle zu Beginn eines Jahres ein Jahresprogramm auf, das die Terminplanung für die Punkte 4a-4e, die thematischen Schwerpunkt- und Zielsetzungen in den Arbeitsgemeinschaften (4b), für die Jahreskonferenz (4c) sowie für die Anliegengruppen (4d) beinhaltet. In Abstimmung mit dem Auftraggeber und mit den Vorsitzenden der Arbeitsgemeinschaften wird das Jahresprogramm nach Bedarf aktualisiert. Für das laufende Jahr ist unter Beachtung der Landeshaushaltsordnung Berlin ein Wirtschaftsplan zu erstellen und als Bericht zur Kosten- und Finanzierungsübersicht fortzuschreiben und abzuschließen.Die Geschäftsstelle ist ständige Ansprechpartnerin für die Belange des KNF und führt die Geschäfte in Abstimmung mit dem Auftraggeber und den Vorsitzenden des KNF.Der durchschnittliche Zeitaufwand für die reine Geschäftsstellentätigkeit wird mit 520 Stunden/Jahr veranschlagt.Die Geschäftsstelle muss außerdem selbst und eigenverantwortlich die Organisation der Jahrestreffen der Vorsitzenden übernehmen. Dazu kann für alle Abstimmungen und Entscheidungen unter Beteiligung der Vorsitzenden und ihrer Stellvertreter und dem Auftraggeber hinsichtlich des Jahresprogramms, der Jahreskonferenz, der Aktivitäten der Arbeitsgemeinschaften und der Öffentlichkeitsarbeit ein Jour Fixe eingerichtet werden. Erforderlich ist, dass jeweils zu Beginn eines jeden Jahres (vor der im I. Quartal stattfindenden AG-Sitzung), optional vor den im II. und IV. Quartal stattfindenden AG- Sitzungen und vor der Jahreskonferenz ein Treffen der Vorsitzenden stattfindet.Der durchschnittliche Stundenaufwand für diese Leistung (mit optionalen Terminen) beträgt geschätzt 100 Stunden/Jahr.Die insgesamt zu vergebende Leistung setzt sich aus folgenden Teilleistungen (Bausteinen) zusammen:a. Die oben beschriebene Geschäftsstelle plus Organisation der Treffen der VorsitzendenHierfür werden circa 620 Stunden/Jahr veranschlagt.b. Unterstützung und Betreuung bei der Durchführung der regelmäßig stattfindenden AG Sitzungen des KNFEs handelt sich um turnusmäßig stattfindende Sitzungen der Arbeitsgemeinschaften des KNF (AG Nord, AG Süd, AG West und AG Ost). Behandelt werden sektorale planerische Themen mit dem Fokus auf kommunale Betroffenheit. Teilnehmer sind die Mitglieder der Arbeitsgemeinschaft, die ständigen Teilnehmer der Arbeitsgemeinschaft, Vertreter und Planungsfachleute aus den Berliner Stadtrandbezirken und den Umlandgemeinden. Hinzu kommen gezielt eingeladene Referenten (1-3) zu den jeweiligen fachspezifischen Themen. Die Veranstaltungen finden auf Einladung eines AG-Mitglieds an wechselnden Tagungsorten statt und sind auf einen Zeitraum von 3 bis max. 4 Stunden, in der Regel vormittags, ausgerichtet. Diese finden 3x jährlich statt, das sind für das Jahr 2017 insgesamt 12 Termine, für die eine Jahresplanung zu erstellen ist.Der durchschnittliche Stundenaufwand für diese Leistung wurde mit 340 Stunden/Jahr kalkuliert.c. Vorbereitung und Durchführung einer Jahreskonferenz des KNFEs handelt sich um eine ganztägige, mindestens siebenstündige Fachtagung zu aktuellen planerischen Themen mit dem Fokus auf kommunale Betroffenheit.An der inhaltlichen Vorbereitung der Jahreskonferenzen beteiligen sich unterschiedliche Akteure aus den Arbeitsgemeinschaften (bis zu 10 Personen) als Ideen- und Inputgeber. Die Vorbereitungsgruppe wird vom Dienstleister organisiert, strukturiert und ergebnisorientiert begleitet, so dass daraus ein Grobkonzept für die Jahreskonferenz entwickelt werden kann. Die inhaltliche und organisatorische Ausarbeitung des Konzeptes sowie die Erstellung eines Thesen- oder Ergebnispapiers erfolgt mit dem Auftraggeber, der Vertretung der Gemeinsamen Landesplanung, des Sprechers des KNF und ggfs. der Vorsitzenden in der sogenannten Kerngruppe.Auf dieser Grundlage ist die Jahreskonferenz vom Auftragnehmer durchzuführen und zu dokumentieren. Er soll ebenfalls nach haushaltsrechtlichen Grundsätzen des Landes Berlins die finanzielle Abwicklung der Kosten einschließlich Spesen und Honorare übernehmen. Dafür ist eine Verauslagung der Sachkosten in Höhe von ca. 7 000 EUR zu gewährleisten.Die Jahreskonferenz 2017 im III. Quartal 2017 wird aufbauend auf den Themen der Jahreskonferenzen 2015 und 2016 das Thema „Frei- und Grünräume in unserer wachsenden Region“ behandeln. Teilnehmer (ca. 100 Personen) sind Vertreter und Planungsfachleute aus den Berliner Bezirken und Umlandgemeinden im Abstimmungsraum des Kommunalen Nachbarschaftsforums Berlin-Brandenburg.Der durchschnittliche Stundenaufwand für diese Leistung wird kalkuliert mit jährlich 390 Stunden.d. Betreuung von AnliegengruppenDas KNF will seine Außenwahrnehmung stärken, seine Interessen sichtbar machen und seine Anliegen, die beispielhaft für die Stadt-Umlandbeziehungen sind, vertiefen. Das KNF initiiert Projekte, die diesem Ziel Rechnung tragen sollen.Das „Regionalmanagement MH-MOL – Zusammenarbeit und Wirtschaftsförderung zwischen dem Berliner Bezirk Marzahn-Hellersdorf (MH), dem Landkreis Märkisch-Oderland (MOL) und der Gemeinde Ahrensfelde“ der AG Ost ist ein solches Projekt.Darüber hinaus widmen sich verschiedene Akteure des KNF unterschiedlichen Themen der Stadtentwicklung, wie z.B. der Verkehrsinfrastruktur in den Korridorräumen der Länder oder der Siedlungsentwicklung in der Region. Diese Anliegengruppen arbeiten mit externer organisatorischer und fachlicher Unterstützung an Lösungsansätzen, die auch der Ansprache an die Landesregierungen dienen sollen.Für die Anliegengruppe „Verkehr“ werden Mitglieder der AG Nord und der AG Süd in Kürze ihre Arbeit aufnehmen.Die Anliegengruppe „Wohnen“ ist 2017 perspektivisch für die Fortschreibung der „Wohnungsbaupotenzialanalyse im Stadt-Umland-Zusammenhang von Berlin und Potsdam einschließlich aller Mitglieder des Kommunalen Nachbarschaftsforums“ zu reaktivieren.Für die Anliegengruppe „KNF Quo Vadis“, in der die Evaluation des KNF vorangebracht werden soll, liegen bereits Interessenmeldungen vor. Unmittelbar nach der Beauftragung zu dieser Ausschreibung soll diese Anliegengruppe ihre Arbeit aufnehmen.Der Auftragnehmer ist Ansprechpartner für die Anliegengruppe. Er begleitet den Diskussionsprozess zur Klärung des Anliegens. Ihm obliegt die Organisation von Terminen, strukturiert, führt diese durch und protokolliert sie. Im Ergebnis soll die Anliegengruppe in der Lage sein, ihr Anliegen präzise zu formulieren und ggfs. ein weiteres Vorgehen (z.B. Ausschreibung eines Gutachtens) bewerkstelligen können.Der durchschnittliche Stundenaufwand für die Betreuung je Anliegengruppe beträgt ca. 100 Stunden.e. Unterstützung der Öffentlichkeitsarbeit des KNFDas KNF will sein Wirken, wie es in den Punkten c., d. und e. beschrieben ist, über eine intensivere Öffentlichkeitsarbeit publizieren. Diese reicht von der Pressemitteilung über Kurzberichterstattungen bis ggfs. zu einer Entwicklung eines Newsletters für die Mitglieder und Interessierte des KNF. Die Unterstützung des Dienstleisters ist dabei sowohl inhaltlich als auch organisatorisch erwünscht.Für diese Leistung besteht ein Kontingent von 60 Stunden im Jahr.f. Pflege der InternetseiteDas KNF betreibt einen Internetauftritt unter Berlin-Brandenburg.de.; erstellt auf dem Content-Management-System Imperia in der Version 9. Die Internetseiten werden laufend aktualisiert und sollen zukünftig als Kommunikationsplattform intensiviert werden. Der Dienstleister übernimmt die technische Bearbeitung der Internetseite.Für diese Leistung besteht ein Kontingent von 60 Stunden im Jahr.Der Auftraggeber behält sich vor, dem ausgewählten Bieter Folgeaufträge für weitere zwei Jahre zu erteilen, die inhaltlich diesem Auftrag entsprechen.Weitere Angaben1. Ort der Leistung: Berlin und Gemeinden im Umland.2. Ausschluss: Keine Einteilung in Lose. Bietergemeinschaften sind zugelassen.3. Unteraufträge und Teilbeauftragungen:Der Auftragnehmer hat den Auftrag in eigener Verantwortung im eigenen Büro zu erbringen. Sofern Unteraufträge vergeben werden sollen, sind die Unterauftragnehmer zu benennen und deren Eignung mit der Bewerbung nachzuweisen. Der Auftraggeber behält sich vor, die Leistungspunkte 4 b-f an einzelne Bieter getrennt zu vergeben, um die laufenden Geschäfte und eine ausreichende Einarbeitung vor dem 1.1.2017 zu gewährleisten.4. Ausführungszeit:Zu a) 2.1.2017 bis 30.12.2017Zu b) 2.1.2017 bis 30.12.2017 (Einarbeitungszeit vom 15.11.2016 bis 30.12.2016)Zu c) 15.11.2016 bis 30.12.2017Zu d) 2.1.2017 bis 30.12.2017Zu e) 2.1.2017 bis 30.12.2017Zu f) 2.1.2017 bis 30.12.20175. Ende der Angebotsfrist:Das Angebot ist in kopierbarer Papierform im verschlossenen Umschlag bis zum 11.10.2016, 12:00 Uhr, mit dem Vermerk „Angebot KNF. Bitte nicht öffnen“ einzureichen. Verspätet eingereichte Unterlagen werden ausgeschlossen. Nicht verschlossene Sendungen können ausgeschlossen werden.6. Stelle bei der weitere Vergabeunterlagen einzufordern sind:Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt, Referat I B, Herr Kupfer, Am Köllnischen Park 03, 10179 Berlin (email: martin.kupfer@senstadtum.berlin.de). Eine detaillierte Leistungsbeschreibung zu den einzelnen Leistungspunkten steht neben dieser Ausschreibung zur Verfügung. Rückfragen können bis zum 30.9.2016 schriftlich gestellt werden.7. Nachweis und Erklärungen:Es werden Kenntnisse und Erfahrungen der Bieter in den hier geforderten oder gleichartigen Leistungen erwartet. Mit dem Angebot sollen zur Beurteilung der Eignung folgende Nachweise und Erklärungen eingereicht werden:a) Fachkunde— Nachweise über die berufliche Befähigung des Bieters / Führungskräfte und der für die Leistung verantwortlichen Personen des Büros (Studiennachweise, Berufszulassung, Zusatzqualifikationen u.a.);— Referenzen über erbrachte Leistungen der letzten 3 Jahre, die mit der ausgeschriebenen Leistung vergleichbar sind (Namen und Kontaktdaten der Auftrag gebenden Stellen sind anzugeben).b) Leistungsfähigkeit— Angaben zur Anzahl der beschäftigten Mitarbeiter;— Angaben zur Qualifikation der mit der Vertragsdurchführung voraussichtlich beauftragten Mitarbeiter;— Gesamtumsatz der letzten 3 Geschäftsjahre;— Berufshaftpflichtversicherung.c) Zuverlässigkeit— Erklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (in entsprechender Anwendung von § 6 Abs. 5 VOL / A / § 4 Abs.6 VOF).Die Punkte b) und c) können durch die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) erbracht werden.Weitere Nachweise, insbesondere zur Zuverlässigkeit sind nach Aufforderung zur Angebotsabgabe auf Verlangen des Auftraggebers vorzulegen.8. Auftragserteilung:Der Vertrag wird mit dem Bieter geschlossen, der nach den Kriterien:— Preis (50 %);— Erfahrung und Referenzen im Hinblick auf die zu erbringende Leistung (35 %);— Qualität der konzeptionellen Überlegung (15 %)die bestmögliche Leistung erwarten lässt.9. Sprache:Das Angebot ist in deutscher Sprache anzufertigen. Ebenso ist jegliche schriftliche oder mündliche Kommunikation im Zusammenhang mit dem Vergabeverfahren oder der Auftragsdurchführung in deutscher Sprache zu führen.10. Zuschlags – und Bindefrist:Die Auftragserteilung erfolgt voraussichtlich zum 1.11.2016.11. Nichtberücksichtigte Angebote:Ein Angebot gilt als nicht berücksichtigt, wenn bis zum Ablauf der Zuschlagsfrist kein Auftrag erteilt wurde; im Übrigen gelten die §§ 127 und 134 GWB.12. Sonstige Angaben:Entstandene Kosten für die Ausarbeitung der Bewerbungsunterlagen und Angebote werden nicht erstattet.250 000280 000
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Veschiedene Dienstleistungen für Unternehmen und andere Dienstleistungen📦
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt
Postanschrift: Am Köllnischen Park 3
Postleitzahl: 10179
Postort: Berlin
Kontakt
Internetadresse: http://www.stadtentwicklung.berlin.de/🌏
E-Mail: martin.kupfer@senstadtum.berlin.de📧
Telefon: +49 3090251139📞
Fax: +49 3090251057 📠
Das Kommunale Nachbarschaftsforum – kurz: KNF – ist ein informeller Zusammenschluss der neun Berliner Außenbezirke mit ihren 70 benachbarten Kommunen im Kernraum der Metropolregion Berlin-Brandenburg. Es bildet seit Mitte der 1990er Jahre den Rahmen für den partnerschaftlichen Dialog zu Fragen der Stadt-Umland-Entwicklung.
Das Kommunale Nachbarschaftsforum – kurz: KNF – ist ein informeller Zusammenschluss der neun Berliner Außenbezirke mit ihren 70 benachbarten Kommunen im Kernraum der Metropolregion Berlin-Brandenburg. Es bildet seit Mitte der 1990er Jahre den Rahmen für den partnerschaftlichen Dialog zu Fragen der Stadt-Umland-Entwicklung.
Die Geschäftsstelle des KNF ist derzeit bei der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt angebunden. Sie unterstützt die Aufgaben und Anliegen des KNF. Mit der vorliegenden Ausschreibung ist beabsichtigt diese Tätigkeit, wie im nachfolgenden Punkt 4 erläutert, einem Dienstleister zu übertragen.
Die Geschäftsstelle des KNF ist derzeit bei der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt angebunden. Sie unterstützt die Aufgaben und Anliegen des KNF. Mit der vorliegenden Ausschreibung ist beabsichtigt diese Tätigkeit, wie im nachfolgenden Punkt 4 erläutert, einem Dienstleister zu übertragen.
1. Leitung der Geschäftsstelle des Kommunalen Nachbarschaftsforums Berlin-Brandenburg und Wahrnehmung der Aufgaben;
2. Organisation der Treffen der Vorsitzenden des KNF;
3. Unterstützung und Betreuung bei der Durchführung der regelmäßig stattfindenden Sitzungen der Arbeitsgemeinschaften;
4. Vorbereitung und Durchführung einer Jahreskonferenz des KNF;
5. Betreuung von fachspezifischen Arbeitskreisen (Anliegengruppen);
6. Öffentlichkeitsarbeit des KNF;
7. Pflege der Internetseite.
Menge oder Umfang:
Art und Umfang der Leistung „Leitung und Wahrnehmung der Aufgaben der Geschäftsstelle des Kommunalen Nachbarschaftsforums“
Der Auftragnehmer übernimmt die Geschäftsstelle des KNF. Diese soll insbesondere in eigener Verantwortung die nachfolgenden Aufgaben (4a-4f) übergeordnet koordinieren und organisieren, ggfs. auch als Bevollmächtigte handeln.
Dazu stellt die Geschäftsstelle zu Beginn eines Jahres ein Jahresprogramm auf, das die Terminplanung für die Punkte 4a-4e, die thematischen Schwerpunkt- und Zielsetzungen in den Arbeitsgemeinschaften (4b), für die Jahreskonferenz (4c) sowie für die Anliegengruppen (4d) beinhaltet. In Abstimmung mit dem Auftraggeber und mit den Vorsitzenden der Arbeitsgemeinschaften wird das Jahresprogramm nach Bedarf aktualisiert. Für das laufende Jahr ist unter Beachtung der Landeshaushaltsordnung Berlin ein Wirtschaftsplan zu erstellen und als Bericht zur Kosten- und Finanzierungsübersicht fortzuschreiben und abzuschließen.
Dazu stellt die Geschäftsstelle zu Beginn eines Jahres ein Jahresprogramm auf, das die Terminplanung für die Punkte 4a-4e, die thematischen Schwerpunkt- und Zielsetzungen in den Arbeitsgemeinschaften (4b), für die Jahreskonferenz (4c) sowie für die Anliegengruppen (4d) beinhaltet. In Abstimmung mit dem Auftraggeber und mit den Vorsitzenden der Arbeitsgemeinschaften wird das Jahresprogramm nach Bedarf aktualisiert. Für das laufende Jahr ist unter Beachtung der Landeshaushaltsordnung Berlin ein Wirtschaftsplan zu erstellen und als Bericht zur Kosten- und Finanzierungsübersicht fortzuschreiben und abzuschließen.
Die Geschäftsstelle ist ständige Ansprechpartnerin für die Belange des KNF und führt die Geschäfte in Abstimmung mit dem Auftraggeber und den Vorsitzenden des KNF.
Der durchschnittliche Zeitaufwand für die reine Geschäftsstellentätigkeit wird mit 520 Stunden/Jahr veranschlagt.
Die Geschäftsstelle muss außerdem selbst und eigenverantwortlich die Organisation der Jahrestreffen der Vorsitzenden übernehmen. Dazu kann für alle Abstimmungen und Entscheidungen unter Beteiligung der Vorsitzenden und ihrer Stellvertreter und dem Auftraggeber hinsichtlich des Jahresprogramms, der Jahreskonferenz, der Aktivitäten der Arbeitsgemeinschaften und der Öffentlichkeitsarbeit ein Jour Fixe eingerichtet werden. Erforderlich ist, dass jeweils zu Beginn eines jeden Jahres (vor der im I. Quartal stattfindenden AG-Sitzung), optional vor den im II. und IV. Quartal stattfindenden AG- Sitzungen und vor der Jahreskonferenz ein Treffen der Vorsitzenden stattfindet.
Die Geschäftsstelle muss außerdem selbst und eigenverantwortlich die Organisation der Jahrestreffen der Vorsitzenden übernehmen. Dazu kann für alle Abstimmungen und Entscheidungen unter Beteiligung der Vorsitzenden und ihrer Stellvertreter und dem Auftraggeber hinsichtlich des Jahresprogramms, der Jahreskonferenz, der Aktivitäten der Arbeitsgemeinschaften und der Öffentlichkeitsarbeit ein Jour Fixe eingerichtet werden. Erforderlich ist, dass jeweils zu Beginn eines jeden Jahres (vor der im I. Quartal stattfindenden AG-Sitzung), optional vor den im II. und IV. Quartal stattfindenden AG- Sitzungen und vor der Jahreskonferenz ein Treffen der Vorsitzenden stattfindet.
Der durchschnittliche Stundenaufwand für diese Leistung (mit optionalen Terminen) beträgt geschätzt 100 Stunden/Jahr.
Die insgesamt zu vergebende Leistung setzt sich aus folgenden Teilleistungen (Bausteinen) zusammen:
a. Die oben beschriebene Geschäftsstelle plus Organisation der Treffen der Vorsitzenden
Hierfür werden circa 620 Stunden/Jahr veranschlagt.
b. Unterstützung und Betreuung bei der Durchführung der regelmäßig stattfindenden AG Sitzungen des KNF
Es handelt sich um turnusmäßig stattfindende Sitzungen der Arbeitsgemeinschaften des KNF (AG Nord, AG Süd, AG West und AG Ost). Behandelt werden sektorale planerische Themen mit dem Fokus auf kommunale Betroffenheit. Teilnehmer sind die Mitglieder der Arbeitsgemeinschaft, die ständigen Teilnehmer der Arbeitsgemeinschaft, Vertreter und Planungsfachleute aus den Berliner Stadtrandbezirken und den Umlandgemeinden. Hinzu kommen gezielt eingeladene Referenten (1-3) zu den jeweiligen fachspezifischen Themen. Die Veranstaltungen finden auf Einladung eines AG-Mitglieds an wechselnden Tagungsorten statt und sind auf einen Zeitraum von 3 bis max. 4 Stunden, in der Regel vormittags, ausgerichtet. Diese finden 3x jährlich statt, das sind für das Jahr 2017 insgesamt 12 Termine, für die eine Jahresplanung zu erstellen ist.
Es handelt sich um turnusmäßig stattfindende Sitzungen der Arbeitsgemeinschaften des KNF (AG Nord, AG Süd, AG West und AG Ost). Behandelt werden sektorale planerische Themen mit dem Fokus auf kommunale Betroffenheit. Teilnehmer sind die Mitglieder der Arbeitsgemeinschaft, die ständigen Teilnehmer der Arbeitsgemeinschaft, Vertreter und Planungsfachleute aus den Berliner Stadtrandbezirken und den Umlandgemeinden. Hinzu kommen gezielt eingeladene Referenten (1-3) zu den jeweiligen fachspezifischen Themen. Die Veranstaltungen finden auf Einladung eines AG-Mitglieds an wechselnden Tagungsorten statt und sind auf einen Zeitraum von 3 bis max. 4 Stunden, in der Regel vormittags, ausgerichtet. Diese finden 3x jährlich statt, das sind für das Jahr 2017 insgesamt 12 Termine, für die eine Jahresplanung zu erstellen ist.
Der durchschnittliche Stundenaufwand für diese Leistung wurde mit 340 Stunden/Jahr kalkuliert.
c. Vorbereitung und Durchführung einer Jahreskonferenz des KNF
Es handelt sich um eine ganztägige, mindestens siebenstündige Fachtagung zu aktuellen planerischen Themen mit dem Fokus auf kommunale Betroffenheit.
An der inhaltlichen Vorbereitung der Jahreskonferenzen beteiligen sich unterschiedliche Akteure aus den Arbeitsgemeinschaften (bis zu 10 Personen) als Ideen- und Inputgeber. Die Vorbereitungsgruppe wird vom Dienstleister organisiert, strukturiert und ergebnisorientiert begleitet, so dass daraus ein Grobkonzept für die Jahreskonferenz entwickelt werden kann. Die inhaltliche und organisatorische Ausarbeitung des Konzeptes sowie die Erstellung eines Thesen- oder Ergebnispapiers erfolgt mit dem Auftraggeber, der Vertretung der Gemeinsamen Landesplanung, des Sprechers des KNF und ggfs. der Vorsitzenden in der sogenannten Kerngruppe.
An der inhaltlichen Vorbereitung der Jahreskonferenzen beteiligen sich unterschiedliche Akteure aus den Arbeitsgemeinschaften (bis zu 10 Personen) als Ideen- und Inputgeber. Die Vorbereitungsgruppe wird vom Dienstleister organisiert, strukturiert und ergebnisorientiert begleitet, so dass daraus ein Grobkonzept für die Jahreskonferenz entwickelt werden kann. Die inhaltliche und organisatorische Ausarbeitung des Konzeptes sowie die Erstellung eines Thesen- oder Ergebnispapiers erfolgt mit dem Auftraggeber, der Vertretung der Gemeinsamen Landesplanung, des Sprechers des KNF und ggfs. der Vorsitzenden in der sogenannten Kerngruppe.
Auf dieser Grundlage ist die Jahreskonferenz vom Auftragnehmer durchzuführen und zu dokumentieren. Er soll ebenfalls nach haushaltsrechtlichen Grundsätzen des Landes Berlins die finanzielle Abwicklung der Kosten einschließlich Spesen und Honorare übernehmen. Dafür ist eine Verauslagung der Sachkosten in Höhe von ca. 7 000 EUR zu gewährleisten.
Auf dieser Grundlage ist die Jahreskonferenz vom Auftragnehmer durchzuführen und zu dokumentieren. Er soll ebenfalls nach haushaltsrechtlichen Grundsätzen des Landes Berlins die finanzielle Abwicklung der Kosten einschließlich Spesen und Honorare übernehmen. Dafür ist eine Verauslagung der Sachkosten in Höhe von ca. 7 000 EUR zu gewährleisten.
Die Jahreskonferenz 2017 im III. Quartal 2017 wird aufbauend auf den Themen der Jahreskonferenzen 2015 und 2016 das Thema „Frei- und Grünräume in unserer wachsenden Region“ behandeln. Teilnehmer (ca. 100 Personen) sind Vertreter und Planungsfachleute aus den Berliner Bezirken und Umlandgemeinden im Abstimmungsraum des Kommunalen Nachbarschaftsforums Berlin-Brandenburg.
Die Jahreskonferenz 2017 im III. Quartal 2017 wird aufbauend auf den Themen der Jahreskonferenzen 2015 und 2016 das Thema „Frei- und Grünräume in unserer wachsenden Region“ behandeln. Teilnehmer (ca. 100 Personen) sind Vertreter und Planungsfachleute aus den Berliner Bezirken und Umlandgemeinden im Abstimmungsraum des Kommunalen Nachbarschaftsforums Berlin-Brandenburg.
Der durchschnittliche Stundenaufwand für diese Leistung wird kalkuliert mit jährlich 390 Stunden.
d. Betreuung von Anliegengruppen
Das KNF will seine Außenwahrnehmung stärken, seine Interessen sichtbar machen und seine Anliegen, die beispielhaft für die Stadt-Umlandbeziehungen sind, vertiefen. Das KNF initiiert Projekte, die diesem Ziel Rechnung tragen sollen.
Das „Regionalmanagement MH-MOL – Zusammenarbeit und Wirtschaftsförderung zwischen dem Berliner Bezirk Marzahn-Hellersdorf (MH), dem Landkreis Märkisch-Oderland (MOL) und der Gemeinde Ahrensfelde“ der AG Ost ist ein solches Projekt.
Darüber hinaus widmen sich verschiedene Akteure des KNF unterschiedlichen Themen der Stadtentwicklung, wie z.B. der Verkehrsinfrastruktur in den Korridorräumen der Länder oder der Siedlungsentwicklung in der Region. Diese Anliegengruppen arbeiten mit externer organisatorischer und fachlicher Unterstützung an Lösungsansätzen, die auch der Ansprache an die Landesregierungen dienen sollen.
Darüber hinaus widmen sich verschiedene Akteure des KNF unterschiedlichen Themen der Stadtentwicklung, wie z.B. der Verkehrsinfrastruktur in den Korridorräumen der Länder oder der Siedlungsentwicklung in der Region. Diese Anliegengruppen arbeiten mit externer organisatorischer und fachlicher Unterstützung an Lösungsansätzen, die auch der Ansprache an die Landesregierungen dienen sollen.
Für die Anliegengruppe „Verkehr“ werden Mitglieder der AG Nord und der AG Süd in Kürze ihre Arbeit aufnehmen.
Die Anliegengruppe „Wohnen“ ist 2017 perspektivisch für die Fortschreibung der „Wohnungsbaupotenzialanalyse im Stadt-Umland-Zusammenhang von Berlin und Potsdam einschließlich aller Mitglieder des Kommunalen Nachbarschaftsforums“ zu reaktivieren.
Für die Anliegengruppe „KNF Quo Vadis“, in der die Evaluation des KNF vorangebracht werden soll, liegen bereits Interessenmeldungen vor. Unmittelbar nach der Beauftragung zu dieser Ausschreibung soll diese Anliegengruppe ihre Arbeit aufnehmen.
Der Auftragnehmer ist Ansprechpartner für die Anliegengruppe. Er begleitet den Diskussionsprozess zur Klärung des Anliegens. Ihm obliegt die Organisation von Terminen, strukturiert, führt diese durch und protokolliert sie. Im Ergebnis soll die Anliegengruppe in der Lage sein, ihr Anliegen präzise zu formulieren und ggfs. ein weiteres Vorgehen (z.B. Ausschreibung eines Gutachtens) bewerkstelligen können.
Der Auftragnehmer ist Ansprechpartner für die Anliegengruppe. Er begleitet den Diskussionsprozess zur Klärung des Anliegens. Ihm obliegt die Organisation von Terminen, strukturiert, führt diese durch und protokolliert sie. Im Ergebnis soll die Anliegengruppe in der Lage sein, ihr Anliegen präzise zu formulieren und ggfs. ein weiteres Vorgehen (z.B. Ausschreibung eines Gutachtens) bewerkstelligen können.
Der durchschnittliche Stundenaufwand für die Betreuung je Anliegengruppe beträgt ca. 100 Stunden.
e. Unterstützung der Öffentlichkeitsarbeit des KNF
Das KNF will sein Wirken, wie es in den Punkten c., d. und e. beschrieben ist, über eine intensivere Öffentlichkeitsarbeit publizieren. Diese reicht von der Pressemitteilung über Kurzberichterstattungen bis ggfs. zu einer Entwicklung eines Newsletters für die Mitglieder und Interessierte des KNF. Die Unterstützung des Dienstleisters ist dabei sowohl inhaltlich als auch organisatorisch erwünscht.
Das KNF will sein Wirken, wie es in den Punkten c., d. und e. beschrieben ist, über eine intensivere Öffentlichkeitsarbeit publizieren. Diese reicht von der Pressemitteilung über Kurzberichterstattungen bis ggfs. zu einer Entwicklung eines Newsletters für die Mitglieder und Interessierte des KNF. Die Unterstützung des Dienstleisters ist dabei sowohl inhaltlich als auch organisatorisch erwünscht.
Für diese Leistung besteht ein Kontingent von 60 Stunden im Jahr.
f. Pflege der Internetseite
Das KNF betreibt einen Internetauftritt unter Berlin-Brandenburg.de.; erstellt auf dem Content-Management-System Imperia in der Version 9. Die Internetseiten werden laufend aktualisiert und sollen zukünftig als Kommunikationsplattform intensiviert werden. Der Dienstleister übernimmt die technische Bearbeitung der Internetseite.
Das KNF betreibt einen Internetauftritt unter Berlin-Brandenburg.de.; erstellt auf dem Content-Management-System Imperia in der Version 9. Die Internetseiten werden laufend aktualisiert und sollen zukünftig als Kommunikationsplattform intensiviert werden. Der Dienstleister übernimmt die technische Bearbeitung der Internetseite.
Der Auftraggeber behält sich vor, dem ausgewählten Bieter Folgeaufträge für weitere zwei Jahre zu erteilen, die inhaltlich diesem Auftrag entsprechen.
Weitere Angaben
1. Ort der Leistung: Berlin und Gemeinden im Umland.
2. Ausschluss: Keine Einteilung in Lose. Bietergemeinschaften sind zugelassen.
3. Unteraufträge und Teilbeauftragungen:
Der Auftragnehmer hat den Auftrag in eigener Verantwortung im eigenen Büro zu erbringen. Sofern Unteraufträge vergeben werden sollen, sind die Unterauftragnehmer zu benennen und deren Eignung mit der Bewerbung nachzuweisen. Der Auftraggeber behält sich vor, die Leistungspunkte 4 b-f an einzelne Bieter getrennt zu vergeben, um die laufenden Geschäfte und eine ausreichende Einarbeitung vor dem 1.1.2017 zu gewährleisten.
Der Auftragnehmer hat den Auftrag in eigener Verantwortung im eigenen Büro zu erbringen. Sofern Unteraufträge vergeben werden sollen, sind die Unterauftragnehmer zu benennen und deren Eignung mit der Bewerbung nachzuweisen. Der Auftraggeber behält sich vor, die Leistungspunkte 4 b-f an einzelne Bieter getrennt zu vergeben, um die laufenden Geschäfte und eine ausreichende Einarbeitung vor dem 1.1.2017 zu gewährleisten.
4. Ausführungszeit:
Zu a) 2.1.2017 bis 30.12.2017
Zu b) 2.1.2017 bis 30.12.2017 (Einarbeitungszeit vom 15.11.2016 bis 30.12.2016)
Zu c) 15.11.2016 bis 30.12.2017
Zu d) 2.1.2017 bis 30.12.2017
Zu e) 2.1.2017 bis 30.12.2017
Zu f) 2.1.2017 bis 30.12.2017
5. Ende der Angebotsfrist:
Das Angebot ist in kopierbarer Papierform im verschlossenen Umschlag bis zum 11.10.2016, 12:00 Uhr, mit dem Vermerk „Angebot KNF. Bitte nicht öffnen“ einzureichen. Verspätet eingereichte Unterlagen werden ausgeschlossen. Nicht verschlossene Sendungen können ausgeschlossen werden.
Das Angebot ist in kopierbarer Papierform im verschlossenen Umschlag bis zum 11.10.2016, 12:00 Uhr, mit dem Vermerk „Angebot KNF. Bitte nicht öffnen“ einzureichen. Verspätet eingereichte Unterlagen werden ausgeschlossen. Nicht verschlossene Sendungen können ausgeschlossen werden.
6. Stelle bei der weitere Vergabeunterlagen einzufordern sind:
Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt, Referat I B, Herr Kupfer, Am Köllnischen Park 03, 10179 Berlin (email: martin.kupfer@senstadtum.berlin.de). Eine detaillierte Leistungsbeschreibung zu den einzelnen Leistungspunkten steht neben dieser Ausschreibung zur Verfügung. Rückfragen können bis zum 30.9.2016 schriftlich gestellt werden.
Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt, Referat I B, Herr Kupfer, Am Köllnischen Park 03, 10179 Berlin (email: martin.kupfer@senstadtum.berlin.de). Eine detaillierte Leistungsbeschreibung zu den einzelnen Leistungspunkten steht neben dieser Ausschreibung zur Verfügung. Rückfragen können bis zum 30.9.2016 schriftlich gestellt werden.
7. Nachweis und Erklärungen:
Es werden Kenntnisse und Erfahrungen der Bieter in den hier geforderten oder gleichartigen Leistungen erwartet. Mit dem Angebot sollen zur Beurteilung der Eignung folgende Nachweise und Erklärungen eingereicht werden:
a) Fachkunde
— Nachweise über die berufliche Befähigung des Bieters / Führungskräfte und der für die Leistung verantwortlichen Personen des Büros (Studiennachweise, Berufszulassung, Zusatzqualifikationen u.a.);
— Referenzen über erbrachte Leistungen der letzten 3 Jahre, die mit der ausgeschriebenen Leistung vergleichbar sind (Namen und Kontaktdaten der Auftrag gebenden Stellen sind anzugeben).
b) Leistungsfähigkeit
— Angaben zur Anzahl der beschäftigten Mitarbeiter;
— Angaben zur Qualifikation der mit der Vertragsdurchführung voraussichtlich beauftragten Mitarbeiter;
— Gesamtumsatz der letzten 3 Geschäftsjahre;
— Berufshaftpflichtversicherung.
c) Zuverlässigkeit
— Erklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (in entsprechender Anwendung von § 6 Abs. 5 VOL / A / § 4 Abs.6 VOF).
Die Punkte b) und c) können durch die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) erbracht werden.
Weitere Nachweise, insbesondere zur Zuverlässigkeit sind nach Aufforderung zur Angebotsabgabe auf Verlangen des Auftraggebers vorzulegen.
8. Auftragserteilung:
Der Vertrag wird mit dem Bieter geschlossen, der nach den Kriterien:
— Preis (50 %);
— Erfahrung und Referenzen im Hinblick auf die zu erbringende Leistung (35 %);
— Qualität der konzeptionellen Überlegung (15 %)
die bestmögliche Leistung erwarten lässt.
9. Sprache:
Das Angebot ist in deutscher Sprache anzufertigen. Ebenso ist jegliche schriftliche oder mündliche Kommunikation im Zusammenhang mit dem Vergabeverfahren oder der Auftragsdurchführung in deutscher Sprache zu führen.
10. Zuschlags – und Bindefrist:
Die Auftragserteilung erfolgt voraussichtlich zum 1.11.2016.
11. Nichtberücksichtigte Angebote:
Ein Angebot gilt als nicht berücksichtigt, wenn bis zum Ablauf der Zuschlagsfrist kein Auftrag erteilt wurde; im Übrigen gelten die §§ 127 und 134 GWB.
12. Sonstige Angaben:
Entstandene Kosten für die Ausarbeitung der Bewerbungsunterlagen und Angebote werden nicht erstattet.
Geschätzter Wert ohne MwSt: 250 000 💰
280 000 💰
Beschreibung der Optionen: Ergänzende Aufträge zur Erfüllung der Gesamtaufgabe (Hauptauftrag).
Zahl der möglichen Verlängerungen: 2
Zeitlicher Rahmen für nachfolgende Aufträge: 38 Monate
Dauer: 14 Monate
Referenznummer: I B 20
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Berlin.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Eine Eigenerklärung darüber, dass:
— das Unternehmen gewerberechtlich ordnungsgemäß angemeldet ist, bzw. entsprechende gewerberechtliche Erlaubnisse erteilt wurden;
— das Unternehmen im entsprechenden Register eingetragen ist, sofern dies gesetzlich vorgeschrieben ist;
— eine Betriebshaftpflichtversicherung abgeschlossen wurde;
— die für die Ausführung der Leistung vorgesehenen Personen entsprechend zertifiziert, bzw. qualifiziert sind;
— den Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung nachgekommen wurde verbunden mit der Ermächtigung des Auftraggebers, Auskünfte über die Meldedateien personenunabhängig einzuholen;
— den Verpflichtungen der Beiträge zu den Krankenversicherungen und Berufsgenossenschaften nachgekommen wurde und auch weiterhin nachgekommen wird;
— der Wirtschaftsteilnehmer in den letzten 2 Jahren nicht zu einer Geldbuße gemäß § 21 Arbeitnehmerentsendegesetz bzw. § 16 Mindestarbeitsbedingungengesetz von mehr als 2 500 EUR belegt wurde und kein aktueller Verstoß gegen die o. a. Vorschriften und kein anstehender Bußgeldbescheid gegen das Unternehmen bzw. die verantwortlich handelnde(n) Person(en) bekannt ist;
— der Wirtschaftsteilnehmer in den letzten 2 Jahren nicht zu einer Geldbuße gemäß § 21 Arbeitnehmerentsendegesetz bzw. § 16 Mindestarbeitsbedingungengesetz von mehr als 2 500 EUR belegt wurde und kein aktueller Verstoß gegen die o. a. Vorschriften und kein anstehender Bußgeldbescheid gegen das Unternehmen bzw. die verantwortlich handelnde(n) Person(en) bekannt ist;
— dem Wirtschaftsteilnehmer nicht bekannt ist, dass im Berliner Korruptionsregister eine Eintragung vorliegt, die das Unternehmen bzw. die verantwortlich handelnde(n) Person(en) betrifft/betreffen;
— zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe über das Vermögen des Wirtschaftsteilnehmers nicht das Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzliches Verfahren eröffnet oder Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt ist oder dieser Antrag mangels Masse abgelehnt worden ist;
— zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe über das Vermögen des Wirtschaftsteilnehmers nicht das Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzliches Verfahren eröffnet oder Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt ist oder dieser Antrag mangels Masse abgelehnt worden ist;
— die staatlichen Sicherheitsvorschriften (insbesondere Arbeitsschutzgesetz, Arbeitssicherheitsgesetz einschließlich der dazugehörigen Rechtsverordnungen, insbesondere ArbeitsstättenV, DruckluftV, GefahrstoffV, BetriebssicherheitsV, PSA-BenutzungsV, LastenhandhabungsV) und die Sicherheitsvorschriften der Berufgenossenschaften eingehalten werden;
— die staatlichen Sicherheitsvorschriften (insbesondere Arbeitsschutzgesetz, Arbeitssicherheitsgesetz einschließlich der dazugehörigen Rechtsverordnungen, insbesondere ArbeitsstättenV, DruckluftV, GefahrstoffV, BetriebssicherheitsV, PSA-BenutzungsV, LastenhandhabungsV) und die Sicherheitsvorschriften der Berufgenossenschaften eingehalten werden;
— die Bestimmungen gegen Schwarzarbeit, illegale Arbeitnehmerüberlassung und gegen Leistungsmissbrauch i. S. d. Dritten Sozialgesetzbuches, des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes, bzw. des Gesetzes zur Bekämpfung der Schwarzarbeit eingehalten werden.
Der Wirtschaftsteilnehmer erklärt sein Einverständnis, dass der Auftraggeber die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen durch Stichproben am Ort der Leistung sowie anhand von vorzulegenden Belegen prüfen kann. Die Belege müssen mindestens enthalten:
Der Wirtschaftsteilnehmer erklärt sein Einverständnis, dass der Auftraggeber die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen durch Stichproben am Ort der Leistung sowie anhand von vorzulegenden Belegen prüfen kann. Die Belege müssen mindestens enthalten:
— die Namen der für die Auftragserfüllung eingesetzten gewerblichen Arbeitnehmer;
— die im Rahmen der Auftragserfüllung von diesem Monat der Stichprobe geleisteten Arbeitsstunden sowie
— die an die gewerblichen Arbeitnehmer gezahlten Brutto-Stundenlöhne ohne Zuschläge.
Der Wirtschaftsteilnehmer verpflichtet sich, Löhne und Gehälter – auch ausländischer Beschäftigter, sofern diese die Leistung innerhalb der Bundesrepublik Deutschland erbringen – mindestens monatlich über Gehaltskonten zu überweisen und vollständige, prüffähige, deutschsprachige Unterlagen über die Beschäftigungsverhältnisse im Unternehmen bereitzuhalten und auf Anforderung dem Auftraggeber vorzulegen. Er verpflichtet sich, im potenziellen Auftragsfall gemäß Arbeitnehmer-Entsendegesetz bzw. Mindestarbeitsbedingungengesetz personenbezogene Daten (Name, Vorname, Geburtsname, Geburtsdatum, Geburtsort, Wohnanschrift) bekannt zu geben.
Der Wirtschaftsteilnehmer verpflichtet sich, Löhne und Gehälter – auch ausländischer Beschäftigter, sofern diese die Leistung innerhalb der Bundesrepublik Deutschland erbringen – mindestens monatlich über Gehaltskonten zu überweisen und vollständige, prüffähige, deutschsprachige Unterlagen über die Beschäftigungsverhältnisse im Unternehmen bereitzuhalten und auf Anforderung dem Auftraggeber vorzulegen. Er verpflichtet sich, im potenziellen Auftragsfall gemäß Arbeitnehmer-Entsendegesetz bzw. Mindestarbeitsbedingungengesetz personenbezogene Daten (Name, Vorname, Geburtsname, Geburtsdatum, Geburtsort, Wohnanschrift) bekannt zu geben.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Erklärungen
über seinen Umsatz in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren allgemein und bezogen auf Leistungen,
die mit den zu vergebenden Leistungen vergleichbar sind.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Erklärungen über die Anzahl und berufliche Qualifikation der bei ihm zur Zeit und in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte gegliedert nach Berufsgruppen.
Mindeststandards:
Erfahrungen mit vergleichbaren Projekten;
Ausreichende Kapazitäten bei Personal und Technik zur Bewältigung auftretender Arbeitsspitzen.
Das Angebot ist in deutscher Sprache anzufertigen. Ebenso ist jegliche schriftliche oder mündliche Kommunikation im Zusammenhang mit dem Vergabeverfahren oder der Auftragsdurchführung in deutscher Sprache zu führen.
Namen und berufliche Qualifikationen des Personals ✅
Verfahren Vergabekriterien
Kriterium: 1. Preis (50)
2. Erfahrung und Referenzen im Hinblick auf die zu erbringende Leistung (35)
3. Qualität der konzeptionellen Überlegung (15)
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️
Öffentlicher Auftraggeber Kontakt
Kontaktperson: Abteilung I
Martin Kupfer
Referenz Kennungen
Vom öffentlichen Auftraggeber vergebene Referenznummer: I B 20
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Landes Berlin
Postanschrift: Martin-Luther-Straße 105
Postort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 3090138316📞
Internetadresse: www.berlin.de/sen/wirtschaft/vergabe/kammer.html🌏
Fax: +49 3090137613 📠
Quelle: OJS 2016/S 175-315250 (2016-09-05)