Einrichtung und personelle Besetzung eines Stadtteilbüros im Projekt „Wir machen MITte“ in Dorsten

Stadt Dorsten, der Bürgermeister, Tiefbauamt, Zentrale Vergabestelle

Die Stadt Dorsten beabsichtigt zur personellen und inhaltlichen Unterstützung des Stadterneuerungsprozesses in der Innenstadt u. a. mit dem Städtebauförderprogramm „Soziale Stadt“ die Leistungen für ein Stadtteilmanagement (Fachlos 1) und für ein Citymanagement (Fachlos 2) an externe Dienstleister zu vergeben. Stadtteilmanagement und Citymanagement bilden zusammen das Stadtteilbüro.
Tätigkeitsfeld Stadtteilmanagement (Fachlos 1):
Für die Umsetzung des Programms „Soziale Stadt“ in der Innenstadt soll für die Arbeit vor Ort ein interdisziplinär besetztes Stadtteilmanagement eingerichtet werden, das sowohl den technisch-planerischen,
als auch den sozial-integrativen Bereich abdeckt. Vorrangige Aufgabe des Stadtteilmanagements ist die Begleitung der Maßnahmen aus dem Integrierten Innenstadtkonzept von der Planung bis zur Umsetzung unter Beteiligung von Akteuren und Bürgern inkl. der aktivierenden Ansprache der Bewohner sowie der Initiierung
und Umsetzung von Projekten zur Bewohnerbeteiligung und sozialen Integration entsprechend der Ziele
des Integrierten Innenstadtkonzeptes. Das Stadtteilmanagement soll dabei eine möglichst niedrigschwellige Kommunikation auf Ebene des Stadtteils und einen möglichst „direkten Draht“ zu den Bürgern herstellen.
Das Stadtteilmanagement wirkt bei der Vernetzung der Akteure auf Stadtteilebene mit. Die Unterstützung der Akteure vor Ort erfolgt mit dem Ziel, Angebote und Umsetzungsstrukturen langfristig im Gebiet zu verankern. Das Stadtteilmanagement soll außerdem den Bürgerfonds als zusätzliches Förderangebot für Akteure in der Innenstadt betreuen und das Gremium bei der Auswahl der zu fördernden Projekte beraten.
Erwartet werden Erfahrungen sowohl mit städtebaulichen und freiraumbezogenen Planungsvorhaben, mit der Gebäudeberatung (Hof- und Fassadenprogramm, Modernisierung und Instandsetzung), als auch mit sozial- integrativen Projekten sowie dem dazugehörigen Beteiligungsmanagement und den weiteren Aufgaben eines Stadtteilmanagements.
Tätigkeitsfeld des Citymanagements (Fachlos 2):
Das Tätigkeitsfeld des Citymanagements umfasst die Begleitung der Maßnahmen aus dem Integrierten Innenstadtkonzept mit Bezug zum Thema lokale Ökonomie und Einzelhandel von der Planung bis zur Umsetzung sowie den Aufbau und die Stärkung von Vernetzungsstrukturen in enger Zusammenarbeit mit der örtlichen Wirtschaftsförderung im gesamten Programmgebiet. Zudem soll das Citymanagement im Bereich der Ideenförderung tätig werden, den Altstadtfonds als zusätzliches Förderangebot für Akteure in der Innenstadt betreuen und das Gremium bei der Auswahl der zu fördernden Projekte beraten.
Das Citymanagement soll beim Hof- und Fassadenprogramm, das von den Mitarbeitern des Stadtteilmanagements betreut wird, mitwirken, u. a. zur Aufwertung des Gebäudeauftritts sowie
Instandsetzung und Modernisierung der Ladenlokale. Auch Einzelfallberatungen gehören im Bereich des Leerstandsmanagements mit den Eigentümern zum Leistungsbild des Citymanagements.
Anforderungen und Leistungsbild des Stadtteilbüro (Fachlos 1 und 2).
Die Projektarbeitszeit ist im Wesentlichen (mindestens vier Tage in der Woche) im Stadtteilbüro zu leisten,
um eine ständige Vor-Ort-Präsenz zu gewährleisten. Die Leistungen des Stadtteilbüros (Stadtteil- und Citymanagement) sind im Team zu erbringen, weshalb eine Bereitschaft zur interdisziplinären Zusammenarbeit (zwischen allen in Abbildung 1 genannten Professionen) erforderlich ist.
Grundsätzlich sind die dargestellten Leistungen integrativ und insgesamt zu erbringen. Änderungen der fachlichen Zuordnungen sind möglich.
Das Stadtteilbüro soll das Programmgebiet nach dem Prinzip des „offenen Hauses“ stärken und unterstützen. Die Mitarbeiter sollen in Methoden und Instrumenten zur anlassbezogenen Bürgerbeteiligung geübt sein und mittels Kommunikation und Kooperation eine Atmosphäre des Aufbruchs mit dem Ziel der Umgestaltung
des Programmgebietes vermitteln. Bewohner und Akteure sowie ihre Ideen und Anliegen sollen durch die Ermöglichungshaltung des Stadtteilbüros aktiviert und unterstützt werden.
Neben der Methodenkompetenz sind Erfahrungen im Projektmanagement erforderlich, um die Maßnahmen
aus dem Integrierten Innenstadtkonzept zu begleiten und in Abstimmung mit dem Auftragsgeber zum Teil eigenständig umzusetzen. Als intermediäre Instanz soll das Stadtteilbüro künftig die Verbindung zwischen Stadtverwaltung/Politik, Akteuren und Bewohnern unterstützen. Öffentlichkeits- und Pressearbeit in Abstimmung mit der Pressestelle der Stadt Dorsten zählen ebenfalls zum Leistungsbild des Stadtteilbüros.
Folgende Punkte sieht der Auftraggeber als grundsätzliche Aufgaben des Stadtteilbüros an (Liste nicht abschließend):
— Anlaufstelle und Vor-Ort-Präsenz im Stadtteilbüro und im Programmgebiet,
— Begleitung der Umsetzung des Integrierten Handlungskonzeptes „Wir machen MITte“,
— Prozesssteuerung durch Aufbau, Vernetzung und Etablierung effizienter interner und externer Organisationsstrukturen,
— Schnittstelle zwischen der Stadtverwaltung/Projektleitung und der in den Stadterneuerungsprozess eingebundenen Akteure und Bewohner,
— künstlerische Interventionen (Raumergreifung, Raumbesetzung, Erzeugung von Perspektivwechseln etc.) – Regelmäßige Bewirtung von Sitzungen im Stadtteilbüro mit Kaffee, Kaltgetränken und Gebäck,
— Reinigung und Pflege der Büroräumlichkeiten.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2016-03-15. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2016-02-11.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2016-02-11 Auftragsbekanntmachung
2016-08-30 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2016-02-11)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Beratungsdienste von Architekten
Menge oder Umfang:
Die Laufzeit des Auftrags ist 3 Jahre ab Projektbeginn mit Option auf Verlängerung unter Vorbehalt der Fortführung der Förderung. Geplanter Projektbeginn ist der 1.6.2016.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Beratungsdienste von Architekten 📦

Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für ein oder mehrere Los(e)
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Stadt Dorsten, der Bürgermeister, Tiefbauamt, Zentrale Vergabestelle
Postanschrift: Bismarckstraße 13
Postleitzahl: 46284
Postort: Dorsten
Kontakt
Internetadresse: http://www.dorsten.de 🌏
E-Mail: vergabestelle@dorsten.de 📧
Telefon: +49 2362/66-4771 📞
Fax: +49 2362/66-5760 📠

Referenz
Daten
Absendedatum: 2016-02-11 📅
Einreichungsfrist: 2016-03-15 📅
Veröffentlichungsdatum: 2016-02-16 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2016/S 032-051801
ABl. S-Ausgabe: 32
Zusätzliche Informationen
Für den fristgerechten Eingang der Bewerbungsunterlagen (vgl. Punkt IV.3.4)) ist der Bewerber verantwortlich. Es gilt der Posteingang bei der im Anhang genannten Stelle (Büro Post – Welters). Es sind zwingend die Bewerbungsformblätter zu verwenden, welche bei der im Anhang genannten Stelle (Büro Post – Welters) erhältlich sind. Der Umschlag ist zu versehen mit der Aufschrift: „Stadtteilbüro Dorsten Mitte“ Elektronisch übermittelte Bewerbungen (per Fax oder E-Mail) sind unzulässig. Voraussichtliche Termine: — Versand der Aufforderung zur Angebotsabgabe und der Verdingungsunterlagen: 04.04.16 – Frist zur Abgabe des Angebotes: 27.4.2016, — Verhandlungsgespräche: Anfang Mai 2016.
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die Stadt Dorsten beabsichtigt zur personellen und inhaltlichen Unterstützung des Stadterneuerungsprozesses in der Innenstadt u. a. mit dem Städtebauförderprogramm „Soziale Stadt“ die Leistungen für ein Stadtteilmanagement (Fachlos 1) und für ein Citymanagement (Fachlos 2) an externe Dienstleister zu vergeben. Stadtteilmanagement und Citymanagement bilden zusammen das Stadtteilbüro.
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Tätigkeitsfeld Stadtteilmanagement (Fachlos 1):
Für die Umsetzung des Programms „Soziale Stadt“ in der Innenstadt soll für die Arbeit vor Ort ein interdisziplinär besetztes Stadtteilmanagement eingerichtet werden, das sowohl den technisch-planerischen,
als auch den sozial-integrativen Bereich abdeckt. Vorrangige Aufgabe des Stadtteilmanagements ist die Begleitung der Maßnahmen aus dem Integrierten Innenstadtkonzept von der Planung bis zur Umsetzung unter Beteiligung von Akteuren und Bürgern inkl. der aktivierenden Ansprache der Bewohner sowie der Initiierung
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und Umsetzung von Projekten zur Bewohnerbeteiligung und sozialen Integration entsprechend der Ziele
des Integrierten Innenstadtkonzeptes. Das Stadtteilmanagement soll dabei eine möglichst niedrigschwellige Kommunikation auf Ebene des Stadtteils und einen möglichst „direkten Draht“ zu den Bürgern herstellen.
Das Stadtteilmanagement wirkt bei der Vernetzung der Akteure auf Stadtteilebene mit. Die Unterstützung der Akteure vor Ort erfolgt mit dem Ziel, Angebote und Umsetzungsstrukturen langfristig im Gebiet zu verankern. Das Stadtteilmanagement soll außerdem den Bürgerfonds als zusätzliches Förderangebot für Akteure in der Innenstadt betreuen und das Gremium bei der Auswahl der zu fördernden Projekte beraten.
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Erwartet werden Erfahrungen sowohl mit städtebaulichen und freiraumbezogenen Planungsvorhaben, mit der Gebäudeberatung (Hof- und Fassadenprogramm, Modernisierung und Instandsetzung), als auch mit sozial- integrativen Projekten sowie dem dazugehörigen Beteiligungsmanagement und den weiteren Aufgaben eines Stadtteilmanagements.
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Tätigkeitsfeld des Citymanagements (Fachlos 2):
Das Tätigkeitsfeld des Citymanagements umfasst die Begleitung der Maßnahmen aus dem Integrierten Innenstadtkonzept mit Bezug zum Thema lokale Ökonomie und Einzelhandel von der Planung bis zur Umsetzung sowie den Aufbau und die Stärkung von Vernetzungsstrukturen in enger Zusammenarbeit mit der örtlichen Wirtschaftsförderung im gesamten Programmgebiet. Zudem soll das Citymanagement im Bereich der Ideenförderung tätig werden, den Altstadtfonds als zusätzliches Förderangebot für Akteure in der Innenstadt betreuen und das Gremium bei der Auswahl der zu fördernden Projekte beraten.
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Das Citymanagement soll beim Hof- und Fassadenprogramm, das von den Mitarbeitern des Stadtteilmanagements betreut wird, mitwirken, u. a. zur Aufwertung des Gebäudeauftritts sowie
Instandsetzung und Modernisierung der Ladenlokale. Auch Einzelfallberatungen gehören im Bereich des Leerstandsmanagements mit den Eigentümern zum Leistungsbild des Citymanagements.
Anforderungen und Leistungsbild des Stadtteilbüro (Fachlos 1 und 2).
Die Projektarbeitszeit ist im Wesentlichen (mindestens vier Tage in der Woche) im Stadtteilbüro zu leisten,
um eine ständige Vor-Ort-Präsenz zu gewährleisten. Die Leistungen des Stadtteilbüros (Stadtteil- und Citymanagement) sind im Team zu erbringen, weshalb eine Bereitschaft zur interdisziplinären Zusammenarbeit (zwischen allen in Abbildung 1 genannten Professionen) erforderlich ist.
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Grundsätzlich sind die dargestellten Leistungen integrativ und insgesamt zu erbringen. Änderungen der fachlichen Zuordnungen sind möglich.
Das Stadtteilbüro soll das Programmgebiet nach dem Prinzip des „offenen Hauses“ stärken und unterstützen. Die Mitarbeiter sollen in Methoden und Instrumenten zur anlassbezogenen Bürgerbeteiligung geübt sein und mittels Kommunikation und Kooperation eine Atmosphäre des Aufbruchs mit dem Ziel der Umgestaltung
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des Programmgebietes vermitteln. Bewohner und Akteure sowie ihre Ideen und Anliegen sollen durch die Ermöglichungshaltung des Stadtteilbüros aktiviert und unterstützt werden.
Neben der Methodenkompetenz sind Erfahrungen im Projektmanagement erforderlich, um die Maßnahmen
aus dem Integrierten Innenstadtkonzept zu begleiten und in Abstimmung mit dem Auftragsgeber zum Teil eigenständig umzusetzen. Als intermediäre Instanz soll das Stadtteilbüro künftig die Verbindung zwischen Stadtverwaltung/Politik, Akteuren und Bewohnern unterstützen. Öffentlichkeits- und Pressearbeit in Abstimmung mit der Pressestelle der Stadt Dorsten zählen ebenfalls zum Leistungsbild des Stadtteilbüros.
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Folgende Punkte sieht der Auftraggeber als grundsätzliche Aufgaben des Stadtteilbüros an (Liste nicht abschließend):
— Anlaufstelle und Vor-Ort-Präsenz im Stadtteilbüro und im Programmgebiet,
— Begleitung der Umsetzung des Integrierten Handlungskonzeptes „Wir machen MITte“,
— Prozesssteuerung durch Aufbau, Vernetzung und Etablierung effizienter interner und externer Organisationsstrukturen,
— Schnittstelle zwischen der Stadtverwaltung/Projektleitung und der in den Stadterneuerungsprozess eingebundenen Akteure und Bewohner,
— künstlerische Interventionen (Raumergreifung, Raumbesetzung, Erzeugung von Perspektivwechseln etc.) – Regelmäßige Bewirtung von Sitzungen im Stadtteilbüro mit Kaffee, Kaltgetränken und Gebäck,
— Reinigung und Pflege der Büroräumlichkeiten.
Losnummer: 1
Bezeichnung des Loses: Stadtteilmanagement im Stadtteilbüro „Dorsten Mitte“
Kurze Beschreibung:
Allgemeines sozial-integratives StadtteilmanagementIm Rahmen des Berufsfeldes der Sozialpädagogik/Sozialarbeit o. Ä. soll dem Stadtteilbüro ca. eine Vollzeitstelle zur Gemeinwesensarbeit zur Verfügung stehen, um sozial-integrative Projekte begleiten zu können. Eine Netzwerkarbeit im Programmgebiet ist ebenso wesentlicher Bestandteil der Tätigkeit wie die Aktivierung von Akteuren. Die Unterstützung der Akteure vor Ort erfolgt nach dem Prinzip der Hilfe zur Selbsthilfe mit dem Ziel, die Angebote und Umsetzungsstrukturen langfristig im Gebiet zu verankern.Es umfasst die Begleitung des Projekts „Wir machen MITte“, ggf. die Akquirierung weiterer Fördermittel anderer Programme sowie die Entwicklung, Initiierung und Koordination von Projekten und Maßnahmen zur Unterstützung des Stadterneuerungsprozesses und setzt eine enge Verknüpfung mit den städtischen Strategien und Aktivitäten voraus. Als intermediäre Instanz soll das Stadtteilmanagement künftig die Verbindung zwischen Stadt / Politik, Akteuren und den Bewohnern unterstützen.Allgemeines technisch-planerisches Stadtteilmanagement:Im Programmgebiet sollen gemäß Integriertem Innenstadtkonzept Maßnahmen zur Aufwertung der öffentlichen Räume durchgeführt werden, die durch das Stadtteilmanagement vorbereitet, strukturiert und begleitet werden sollen. Die Anforderungen an die Besetzung des Stadtteilbüros mit Personen aus der Berufsgruppe der Architektur, Stadtplanung, Raumplanung, Geographie, Landschaftsarchitektur o.Ä. erhebt nicht den zwingenden Anspruch je einer Vollzeitstelle.Stadtteilarchitekt:Ein Baustein des Konzeptes ist das Ziel, Bürger, Einzelhändler und Eigentümer zu beraten und insbesondere private Investitionsmaßnahmen zu aktivieren. Schwerpunkte bilden hierbei die aufsuchende Beratungund die Vor-Ort-Präsenz als Anlaufstelle im Stadtteilbüro. Der Stadtteilarchitekt soll bei der Erreichung der Entwicklungsziele zur umfassenden Verbesserung der Wohn- und Lebenssituation im Programmgebiet,der Stärkung des öffentlichen und privaten Wohnumfelds, der Aufwertung der Bausubstanz unterstützendtätig werden. Das Hof- und Fassadenprogramm und die Maßnahme Modernisierung und Instandsetzungsoll als Förderangebot für private Immobilieneigentümer konzipiert und fachlich sowie verwaltungstechnisch teilweise gemeinsam mit dem Citymanagement begleitet werden. Die Beratungstätigkeit im Sinne eines Stadtteilarchitekten setzt zwingend ausreichende Kenntnisse in der Gebäudebewertung sowie der potenziellen Fördermöglichkeiten voraus.
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Allgemeines sozial-integratives Stadtteilmanagement
Im Rahmen des Berufsfeldes der Sozialpädagogik/Sozialarbeit o. Ä. soll dem Stadtteilbüro ca. eine Vollzeitstelle zur Gemeinwesensarbeit zur Verfügung stehen, um sozial-integrative Projekte begleiten zu können. Eine Netzwerkarbeit im Programmgebiet ist ebenso wesentlicher Bestandteil der Tätigkeit wie die Aktivierung von Akteuren. Die Unterstützung der Akteure vor Ort erfolgt nach dem Prinzip der Hilfe zur Selbsthilfe mit dem Ziel, die Angebote und Umsetzungsstrukturen langfristig im Gebiet zu verankern.
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Es umfasst die Begleitung des Projekts „Wir machen MITte“, ggf. die Akquirierung weiterer Fördermittel anderer Programme sowie die Entwicklung, Initiierung und Koordination von Projekten und Maßnahmen zur Unterstützung des Stadterneuerungsprozesses und setzt eine enge Verknüpfung mit den städtischen Strategien und Aktivitäten voraus. Als intermediäre Instanz soll das Stadtteilmanagement künftig die Verbindung zwischen Stadt / Politik, Akteuren und den Bewohnern unterstützen.
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Allgemeines technisch-planerisches Stadtteilmanagement:
Im Programmgebiet sollen gemäß Integriertem Innenstadtkonzept Maßnahmen zur Aufwertung der öffentlichen Räume durchgeführt werden, die durch das Stadtteilmanagement vorbereitet, strukturiert und begleitet werden sollen. Die Anforderungen an die Besetzung des Stadtteilbüros mit Personen aus der Berufsgruppe der Architektur, Stadtplanung, Raumplanung, Geographie, Landschaftsarchitektur o.Ä. erhebt nicht den zwingenden Anspruch je einer Vollzeitstelle.
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Stadtteilarchitekt:
Ein Baustein des Konzeptes ist das Ziel, Bürger, Einzelhändler und Eigentümer zu beraten und insbesondere private Investitionsmaßnahmen zu aktivieren. Schwerpunkte bilden hierbei die aufsuchende Beratung
und die Vor-Ort-Präsenz als Anlaufstelle im Stadtteilbüro. Der Stadtteilarchitekt soll bei der Erreichung der Entwicklungsziele zur umfassenden Verbesserung der Wohn- und Lebenssituation im Programmgebiet,
der Stärkung des öffentlichen und privaten Wohnumfelds, der Aufwertung der Bausubstanz unterstützend
tätig werden. Das Hof- und Fassadenprogramm und die Maßnahme Modernisierung und Instandsetzung
soll als Förderangebot für private Immobilieneigentümer konzipiert und fachlich sowie verwaltungstechnisch teilweise gemeinsam mit dem Citymanagement begleitet werden. Die Beratungstätigkeit im Sinne eines Stadtteilarchitekten setzt zwingend ausreichende Kenntnisse in der Gebäudebewertung sowie der potenziellen Fördermöglichkeiten voraus.
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Menge oder Umfang: Der Arbeitsumfang ist gemäß der Anforderungen nach Abstimmung mit der Stadt zu gestalten. Es wird eine bürger- und bedarfsgerechte Vor-Ort-Präsenz von mind. 2 Personen an 4 Tagen pro Woche mit täglich 8 Stunden, zuzüglich bei Bedarf an Wochenenden oder in den Abendstunden, erwartet.Das Citymanagement soll mindestens einen ganzen Tag (8 Stunden) pro Woche vor Ort vertreten sein.
Der Arbeitsumfang ist gemäß der Anforderungen nach Abstimmung mit der Stadt zu gestalten. Es wird eine bürger- und bedarfsgerechte Vor-Ort-Präsenz von mind. 2 Personen an 4 Tagen pro Woche mit täglich 8 Stunden, zuzüglich bei Bedarf an Wochenenden oder in den Abendstunden, erwartet.
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Das Citymanagement soll mindestens einen ganzen Tag (8 Stunden) pro Woche vor Ort vertreten sein.
Losnummer: 2
Bezeichnung des Loses: Citymanagement im Stadtteilbüro „Dorsten Mitte“
Kurze Beschreibung:
Das Tätigkeitsfeld des Citymanagements (Fachlos 2) umfasst die Begleitung der Maßnahmen aus dem Integrierten Innenstadtkonzept mit Bezug zum Thema lokale Ökonomie und Einzelhandel von der Planung bis zur Umsetzung sowie den Aufbau und die Stärkung von Vernetzungsstrukturen in enger Zusammenarbeit mit der örtlichen Wirtschaftsförderung im gesamten Programmgebiet. Zudem soll das Citymanagement im Bereich der Ideenförderung tätig werden, den Altstadtfonds als zusätzliches Förderangebot für Akteure in der Innenstadt betreuen und das Gremium bei der Auswahl der zu fördernden Projekte
beraten.Das Citymanagement soll beim Hof- und Fassadenprogramm, das von den Mitarbeitern des Stadtteilmanagements betreut wird, mitwirken, u. a. zur Aufwertung des Gebäudeauftritts sowieInstandsetzung und Modernisierung der Ladenlokale. Auch Einzelfallberatungen gehören im Bereich des Leerstandsmanagements mit den Eigentümern zum Leistungsbild des Citymanagements.
beraten.
Menge oder Umfang: Die Öffnungszeiten des Stadtteilbüros sind gemäß der Anforderungen nach Abstimmung mit der Stadt zu gestalten und sollen mindestens 30 h / Woche über die gesamte Projektlaufzeit betragen. Das Citymanagement soll mindestens einen ganzen Tag (8 Stunden) pro Woche vertreten sein.
Beschreibung der Optionen:
Das Stadtteilmanagement wird insgesamt für max. 6,5 Jahre eingerichtet (3 Jahre Grundlaufzeit, 1. Verlängerungsoption: 1,5 Jahre, 2. Verlängerungsoption: weitere 2 Jahre).
Sollte eine Verlängerung wirksam werden, kann das verhandelte Honorar angepasst werden. Vertragsverlängerung für den Zeitraum 2017 und folgende in Abhängigkeit von der Bewilligung von Fördermitteln für die Fortsetzung der Maßnahmen aus dem Stadterneuerungsprogramm „Soziale Stadt“.
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Zahl der möglichen Verlängerungen: 2
Referenznummer: 66/60 30 34
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Stadt Dorsten.

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen:
1. Unterschriebene Bewerbung (Verwendung der Bewerbungsformulare für Fachlos 1 und Fachlos 2 – erhältlich bei der im Anhang angegebenen Stelle: Büro Post – Welters) mit jeweils folgenden Erklärungen:
a) dass keine Ausschlusskriterien gemäß § 4, Abs. 6 und 9 VOF vorliegen.
b) gemäß § 4 (4) VOF (Unabhängigkeit von Ausführungs- und Lieferinteressen).
c) gemäß § 7 (2) VOF (Wirtschaftliche Verknüpfungen und Zusammenarbeit mit anderen).
2. Nachweis über die Befähigung des/der vorgesehenen Stadtteil- bzw. Citymanager(s), die entsprechende Berufsbezeichnung zu tragen oder in Deutschland unter dieser Bezeichnung tätig zu werden. Für den Citymanager gilt alternativ der Nachweis einer für die Tätigkeit qualifizierenden Berufserfahrung.
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Hinweise:
Alle Angaben sind jeweils auf DIN A 4-Seiten einzureichen. Es sind die ausgegebenen Bewerbungsformulare zu verwenden (s. o.). Alle Nachweise und Erklärungen sind in deutscher Sprache abzufassen. Anderssprachigen Dokumenten muss eine Übersetzung beigefügt werden. Eine Eigenübersetzung ist ausreichend. Bei einer Bewerbung als Bietergemeinschaft sind die Nachweise zu 1. und 2. für jedes Mitglied beizulegen.
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Von der Teilnahme ausgeschlossen sind Bewerber, die als Einzelner und/oder Mitglied einer Bietergemeinschaft mehrere Bewerbungen einreichen oder am Tag der Bekanntmachung angestellter oder freier Mitarbeiter eines Bieters/eines Mitglieds einer Bietergemeinschaft sind. Das gilt auch für Nachunternehmer.
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Von der Teilnahme ausgeschlossen werden können Bewerber, bei denen ein Ausschlusskriterium nach § 4 VOF gegeben ist und Bewerber, deren Bewerbungsunterlagen unvollständig vorliegen. Die Bewerbungsunterlagen werden nicht zurückgesandt. Für den fristgerechten Eingang (vgl. Punkt IV.3.4)) ist der Bewerber verantwortlich. Es gilt der Posteingang bei der im Anhang genannten Stelle (Büro Post – Welters). Elektronisch (per Fax oder E-Mail) übermittelte Bewerbungen sind unzulässig.
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Der Auftraggeber behält sich vor, fehlende Unterlagen innerhalb einer angemessenen Frist nachzufordern.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
1. Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung Mindestdeckungssumme in Höhe von 500 000 EUR für Sach- und Vermögensschäden und für Personenschäden 1 500 000 EUR.
Hinweis: Bei Arbeitsgemeinschaften muss sich der Haftpflichtschutz in voller Höhe auf alle Mitglieder erstrecken.
2. Eigenerklärung über den Gesamtumsatz des Bewerbers/der Bewerbergemeinschaft in den letzten 3 Geschäftsjahren (2012, 2013, 2014, alternativ 2013, 2014, 2015) in EUR brutto.
3. Eigenerklärung über die Bürogröße (Anzahl der Mitarbeiter mit Diplom, Master oder gleichwertigem Abschluss) des Bewerbers/der Bewerbergemeinschaft in den letzten 3 Jahren.
Hinweise:
Alle Angaben sind jeweils auf DIN A4-Seiten einzureichen. Alle Nachweise und Erklärungen sind
in deutscher Sprache abzufassen. Anderssprachigen Dokumenten muss eine Übersetzung beigefügt werden. Eine Eigenübersetzung ist ausreichend. Bei Bietergemeinschaften sind vorgenannte Nachweise für jedes Mitglied beizulegen. Für die Versicherung gilt dies, wenn die Gemeinschaft nicht selbst Versicherungsnehmer ist.
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Der Auftraggeber behält sich vor, fehlende Unterlagen innerhalb einer angemessenen Frist nachzufordern.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Fachlos 1, Stadtteilmanagement:
Referenz (Eigenerklärung) des Bewerbers mit Angaben zu Art (Kurzbeschreibung), Projektdauer, Tätigkeitsfeld, zeitlichen Anteil der Vor-Ort-Präsenz (Öffnungszeiten), Art der Zusammenarbeit, Finanzierung sowie der Benennung und der Anschrift des Auftraggebers als auch einer Kontaktperson des Auftraggebers.
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Fachlos 2:
Referenz (Eigenerklärung) des Bewerbers mit Angaben zu Art (Kurzbeschreibung), Projektdauer, zeitlichen Anteil der Vor-Ort-Präsenz (Öffnungszeiten),
Leistungsumfang sowie der Benennung und der Anschrift des Auftraggebers als auch einer Kontaktperson des Auftraggebers.
Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien:
Fachlos 1 und Fachlos 2: Mindestdeckungssumme 1 500 000 EUR für Personenschäden, 500 000 EUR für Sachschäden. Bei Arbeitsgemeinschaften muss sich der Versicherungsschutz in voller Höhe auf alle Mitglieder erstrecken.
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln:
Bei der Rechnungslegung sind die Vorgaben aus den allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung (ANBest-P) und für Zuwendungen zur Projektförderung an Gemeinden (ANBest-G) des Landes Nordrhein Westfalen zwingend einzuhalten.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
Zugelassen sind Einzelbieter und Bietergemeinschaften. Bietergemeinschaften sind jedoch nur als gesamtschuldnerisch haftende Arbeitsgemeinschaft zugelassen. Sie müssen einen bevollmächtigten Vertreter benennen und alle Beteiligten der Bietergemeinschaft aufführen.
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Namen und berufliche Qualifikationen des Personals

Verfahren
Mindestzahl der Bewerber: 3
Höchstzahl der Bewerber: 8
Objektive Auswahlkriterien:
Sofern eine entsprechend hohe Anzahl an geeigneten Bewerbern für jedes Fachlos vorliegt, werden für jedes Fachlos jeweils 3 bis 8 Bewerber zur Teilnahme am Verhandlungsverfahren aufgefordert. Die Auswahl erfolgt anhand folgender Auswahlkriterien: Fachlos 1 Stadtteilmanagement:
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1. Technische Leistungsfähigkeit (Referenz(en)) (70 %).
2. Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit (30 %).
2.1 Durchschnittlicher Gesamtumsatz der vorgesehenen Niederlassung in den Jahren 2012 bis 2014 (oder 2013 bis 2015)_15%.
2.2 Bürogröße der vorgesehenen Niederlassung in den Jahren 2013 bis 2015_15%.
Fachlos 2 Citymanagement:
1. Technische Leistungsfähigkeit (Referenz(en)) (80 %).
2. Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit (20 %).
2.1 Durchschnittlicher Gesamtumsatz der vorgesehenen Niederlassung in den Jahren 2012 bis 2014 (oder 2013 bis 2015)_10 %.
2.2 Bürogröße der vorgesehenen Niederlassung in den Jahren 2013 bis 2015_10%.
Datum der Absendung der Aufforderungen: 2016-04-04 📅
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Zentrale Vergabestelle
Barbara Altkemper
Name: Norbert Post – Hartmut Welters, Architekten & Stadtplaner GmbH
Postanschrift: Arndtstraße 37
Postort: Dortmund
Postleitzahl: 44135
Kontaktperson: Maike Wildeboer, Hartmut Welters
Telefon: +49 231/477348-60 📞
E-Mail: info@post-welters.de 📧
Fax: +49 231/554444 📠
URL für weitere Informationen: www.post-welters.de 🌏
URL der Dokumente: www.post-welters.de 🌏
URL der Teilnahme: www.post-welters.de 🌏

Referenz
Daten
Datum des Beginns: 2016-06-01 📅
Datum des Endes: 2019-05-31 📅
Kennungen
Vom öffentlichen Auftraggeber vergebene Referenznummer: 66/60 30 34
Zusätzliche Informationen
Für den fristgerechten Eingang der Bewerbungsunterlagen (vgl. Punkt IV.3.4)) ist der Bewerber verantwortlich. Es gilt der Posteingang bei der im Anhang genannten Stelle (Büro Post – Welters).
Es sind zwingend die Bewerbungsformblätter zu verwenden, welche bei der im Anhang genannten Stelle (Büro Post – Welters) erhältlich sind. Der Umschlag ist zu versehen mit der Aufschrift: „Stadtteilbüro Dorsten Mitte“ Elektronisch übermittelte Bewerbungen (per Fax oder E-Mail) sind unzulässig.
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Voraussichtliche Termine:
— Versand der Aufforderung zur Angebotsabgabe und der Verdingungsunterlagen: 04.04.16 – Frist zur Abgabe des Angebotes: 27.4.2016,
— Verhandlungsgespräche: Anfang Mai 2016.

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Westfalen
Postanschrift: Albrecht-Thaer-Straße 9
Postort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 2514111691 📞
Fax: +49 2514112165 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Ein Nachprüfungsantrag kann bei der o. a. Vergabekammer bis zur Zuschlagserteilung gestellt werden. Die Zuschlagserteilung darf erst erfolgen, wenn die unterlegenen Bewerber über den beabsichtigten Zuschlag gemäß § 101a GWB informiert wurden und danach 15 Tage (bzw. 10 Tage bei elektronischem Versand) vergangen sind. Der Antrag ist unzulässig, wenn der Vergabeverstoß bereits im Vergabeverfahren erkannt und nicht unverzüglich (innerhalb von 14 Tagen) gerügt wurde oder aufgrund der Bekanntmachung erkennbar war und nicht bis zum Ablauf der Angebotsfrist gerügt worden ist. Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen sind ebenfalls bei der o. a. Vergabekammer erhältlich.
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Quelle: OJS 2016/S 032-051801 (2016-02-11)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2016-08-30)
Objekt
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Name des öffentlichen Auftraggebers: Stadt Dorsten
Postanschrift: Bismarkstraße 13

Referenz
Daten
Absendedatum: 2016-08-30 📅
Veröffentlichungsdatum: 2016-09-01 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2016/S 168-303052
Verweist auf Bekanntmachung: 2016/S 032-051801
ABl. S-Ausgabe: 168

Objekt
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Dorsten.

Verfahren
Vergabekriterien
Kriterium: 1. Honorarforderungen (40)
2. Arbeitsweise und Projektabwicklung / Herangehensweise an das anstehende Projekt (25)
3. Fachliche Qualifikation der vorgesehenen Citymanager (25)
4. Präsentation und Gestaltung im Rahmen der Verhandlungsgespräche (10)

Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2016-08-15 📅
Name: StadtRaumKonzept
Postort: Dortmund

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
E-Mail: poststelle@brms.nrw.de 📧

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
: poststelle@brms.nrw.de 📧
Telefon: +49 251/411-0 📞
Internetadresse: http://www.brms.nrw.de 🌏
Fax: +49 251/411-2165 📠
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Vergabekammer Westfalen
Postanschrift: Albrecht-Thaer-Straße 9
Postort: Münster
Postleitzahl: 48147
Quelle: OJS 2016/S 168-303052 (2016-08-30)