Einsammlung und Entsorgung von gefährlichen Abfällen ab 2017
Einsammlung und Entsorgung von gefährlichen Abfällen für die der öffentl.rechtl. Entsorgungsträger zuständig ist: Durchführung von 3 mob. Schadstoffsammlungen pro Jahr, monatliche Einsammlung von Leuchtstoff-, Energiespar- und Entladungslampen, Durchführung einer Schulchemikaliensammlung, regelmäßige Abholung der gefährlichen Abfälle bei zwei stationären Sammelstellen mit Gestellung zugelassener Sammelbehälter und Erstellung von Sortieranleitungen, Gestellung eines Gefahrgutbeauftragten sowie jährliche Fortbildung von Mitarbeiter des Auftraggebers gem. TRGS 520 Pkt 5.4.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2016-04-27.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2016-03-09.
Wer?
Wie?
Wo?
Geschichte der Beschaffung
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Dokument |
2016-03-09
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Auftragsbekanntmachung
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