Im Rahmen des gewerblichen Inlandskreditgeschäfts erhält die KfW Jahresabschlüsse der Antragsteller/Kreditnehmer durch deren Hausbanken. Die Unterlagen werden für das Rating die Kreditentscheidung und statistische Auswertungen herangezogen. Aus Qualitätssicherungsgründen ist eine einheitliche, standardisierte Erfassung der darin enthaltenen Angaben und Informationen unabdingbar. Seit Einführung dieses Prozesses erfolgt die Erfassung der Jahresabschlussdaten extern. Derzeit werden ca. 5 000 Jahresabschlüsse p. a. für die KfW extern erfasst. Aufgabe des externen Dienstleisters ist die 1:1-Erfassung der Jahresabschlussdaten, deren Aggregation entsprechend KfW-spezifischer Mapping-Anweisungen und die Übermittlung der daraus resultierenden Datensätze an die KfW. Die Interpretation und Bewertung der Jahresabschlüsse verbleibt vollständig in der Hoheit der KfW. Zudem umfasst die Leistung den die technische Umsetzung und den Aufbau einer voll funktionstüchtigen Kommunikationsplattform. Nähere Angaben zum Auftragsgegenstand sind in der Leistungsbeschreibung (Teil D der Vergabeunterlagen) enthalten. Seitens der KfW wird beabsichtigt einen Rahmenvertrag für die Laufzeit von 4 Jahren abzuschließen.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2016-05-23.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2016-04-01.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2016-04-01) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Bankdienstleistungen
Menge oder Umfang:
Die Vertragslaufzeit beträgt 4 Jahre.Die KfW erwartet die Erfassung und Bereitstellung von ca. 5 000 Datenreihen p. a. zu beauftragen.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Bankdienstleistungen📦
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Einrichtung des öffentlichen Rechts
Name des öffentlichen Auftraggebers: KfW
Postanschrift: Palmengartenstraße 5-9
Postleitzahl: 60325
Postort: Frankfurt am Main
Kontakt
Internetadresse: http://vergabe.kfw.de🌏
E-Mail: vergabestelle@kfw.de📧
Telefon: +49 697431-0📞
Fax: +49 697431-4223 📠
Die KfW stellt die Vergabeunterlagen ausschließlich elektronsich
zur Verfügung zur Verfügung. UNter http://vergabe.kfw.de
befindet sich die Vergabeplattform der KfW. Dort sind weitergehende
Informationen zum Verfahren enthalten und die Vergabeunterlagen
können heruntergeladen werden. Im ersten
Schritt müssen sich interessierte Unternehmen als Bewerber/
Bieter registrieren. Hierzu muss im Login-Feld der Link Neuregistrieren
bedient und die Anmeldung durchgeführt werden. Mit
einer persönlichen benutzerkennung und einem Passwort können
sich Bewerber/Bieter auf der Plattform anmelden, nach
Verfahren recherchieren und die Vergabeunterlagen als Dateien oder als ZIP-Archiv downloaden.
Information zur Nutzung der Vergabeplattform:
Um mit der KfW effizient und gesichert kommunizieren zu können, empfehlen wir, das AI-Bietercockpit (Download über die Vergabeplattform der KfW unter http://vergabe.kfw.de nach dortiger Registrierung) zu nutzen. Es handelt sich dabei um eine Java-Applikation, mit der Sie u. a. Fragen an die KfW versenden und Nachrichten empfangen können.
Fragen zur technischen Handhabung des AI Bietercockpits richten Sie bitte an unseren Plattformbetreiber, die Administration Intelligence AG (Hotline +49 9318806144).
Fragen und Hinweise zum Vergabeverfahren sollen über die Vergabeplattform der KfW (http://vergabe.kfw.de) erfolgen. Bitte nutzen Sie hierzu das AI-Bietercockpit (vgl. Ziffer 4 des Teil A der Vergabeunterlagen). Sofern Sie das AI-Bietercockpit nicht nutzen können, sind Fragen und Hinweise in Textform, ausschließlich per E-Mail an die unter Ziffer 4 genannte Adresse zu richten.
Die KfW wird die Fragen und Antworten aus Gründen der Transparenz und Gleichbehandlung allen interessierten Unternehmen anonymisiert und gleichzeitig über die Vergabeplattform der KfW zur Verfügung stellen. Das auf der Vergabeplattform registrierte interessierte Unternehmen wird mittels einer E-Mail hierüber informiert. Fragen bzw. Antworten, die sachlich nur ein interessiertes Unternehmen betreffen, werden ggf. nur diesem gegenüber beantwortet.
Fragen und Hinweise, die nicht bis zu dem unter Ziffer 5 des Teil A der Vergabeunterlagen genannten Fristende für Fragen der interessierten Unternehmen eingegangen sind, werden ggf. nicht oder nicht vor Ablauf der Angebotsfrist beantwortet.
Bietergemeinschaften sind zugelassen. Die Mitglieder einer Bietergemeinschaft haben mit ihrem Angebot eine Bietergemeinschaftserklärung abzugeben. Hierzu ist das Formular „Bietergemeinschaftserklärung“ (Anlage 1 zu Teil B der Vergabeunterlagen) zu benutzen und von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft zu unterzeichnen. Für die Form der Unterschriften genügt Textform gem. § 126 b BGB (d. h. gefaxte, gescannte oder kopierte Unterschriften sind ausreichend). Die KfW behält sich jedoch vor, die Vorlage des Originals des ausgefüllten und unterschriebenen Formulars zu verlangen.
Der bevollmächtigte Vertreter der Bietergemeinschaft hat den Teil B „Angebot“ vollständig auszufüllen und die betreffenden Erklärungen und Nachweise vorzulegen. Des Weiteren hat jedes weitere Mitglied der Bietergemeinschaft die vorzulegenden Erklärungen und Nachweise bezüglich der Zuverlässigkeit gesondert vorzulegen. Hierzu ist das Formular „Erklärungen und Nachweise über die Eignung der Mitglieder der Bietergemeinschaft“ (Anlage 2 zu Teil B der Vergabeunterlagen) zu benutzen und vom jeweiligen Mitglied der Bietergemeinschaft zu unterzeichnen. Das ausgefüllte und unterzeichnete Formular ist dem Angebot beizufügen. Für die Form der Unterschriften genügt Textform gem. § 126 b BGB (d. h. gefaxte, gescannte oder kopierte Unterschriften sind ausreichend). Die KfW behält sich jedoch vor, die Vorlage des Originals des ausgefüllten und unterschriebenen Formulars zu verlangen. Die Erklärungen und Nachweise bezüglich der Fachkunde und Leistungsfähigkeit müssen nicht zwingend vollständig von allen Mitgliedern einer Bietergemeinschaft mit dem Angebot eingereicht werden; es reicht aus, wenn die Fachkunde und Leistungsfähigkeit für die Bietergemeinschaft insgesamt mit dem Angebot nachgewiesen ist. Soweit in den Vergabeunterlagen Bietergemeinschaften nicht ausdrücklich als solche genannt werden, sind unter dem allgemeinen Begriff Bieter auch Bietergemeinschaften zu verstehen.
Wenn der Bieter beabsichtigt, Teile der Leistung von Nachunternehmen ausführen zu lassen, muss er die Art und den Umfang dieser Leistungen in seinem Angebot angeben. Die Benennung von Art und Umfang der Leistungen soll unter Ziffer 3 im Angebot (Teil B der Vergabeunterlagen) entsprechend den Bezeichnungen der Angebotspositionen aus der Leistungsbeschreibung (Teil D der Vergabeunterlagen) erfolgen.
Die Namen der Nachunternehmen sind nur auf Verlangen der KfW anzugeben. Ferner hat der Bieter auf Verlangen der KfW die Eignung der Nachunternehmen, bezogen auf die von ihnen zu erbringenden Leistungen, nachzuweisen. Die KfW wird die Angabe der Namen und den Nachweis der Eignung der Nachunternehmen erst dann verlangen, wenn der Bieter ernsthaft für die Erteilung des Zuschlags in Frage kommt. In diesem Fall sind die verlangten Informationen innerhalb einer von der KfW zu bestimmenden Frist – die ggf. nur wenige Tage betragen wird – einzureichen.
Wenn sich der Bieter zum Nachweis seiner Leistungsfähigkeit und Fachkunde der Fähigkeiten anderer Unternehmen bedienen möchte (siehe § 7 EG Abs. 9 VOL/A), hat er bereits in seinem Angebot
— die Namen dieser Unternehmen anzugeben und
— den Nachweis zu führen, dass ihm die erforderlichen Mittel bei der Erfüllung des Auftrags zur Verfügung stehen; dies gilt auch in Bezug auf solche Unternehmen, die mit dem Bieter in einem Konzern verbunden sind. Hierzu ist das Formular „Verpflichtungserklärung“ (Anlage 3 zu Teil B der Vergabeunterlagen) zu benutzen und vom Unternehmen zu unterzeichnen (für die Form der Unterschriften genügt Textform gem. § 126 b BGB, d. h. gefaxte, gescannte oder kopierte Unterschriften sind ausreichend) sowie
— die Eignung dieser Unternehmen insoweit nachzuweisen, als sich der Bieter zum Nachweis seiner Eignung auf die Ressourcen dieses Unternehmens beruft. Hierzu ist das Formular „Erklärungen und Nachweise von Unternehmen, auf deren Ressourcen der Bieter zum Nachweis seiner Eignung nach § 7 EG Abs. 9 VOL/A verweist“ (Anlage 4 zu Teil B der Vergabeunterlagen) zu benutzen und vom Unternehmen zu unterzeichnen (für die Form der Unterschriften genügt Textform gem. § 126 b BGB, gefaxte, gescannte oder kopierte Unterschriften sind ausreichen). Jedes dieser Unternehmen hat die vorzulegenden Erklärungen und Nachweise bezüglich der Zuverlässigkeit mit dem Angebot vorzulegen. Die Erklärungen und Nachweise bezüglich der Fachkunde und/oder Leistungsfähigkeit müssen dagegen nur in dem Umfang eingereicht werden, in dem das Unternehmen seine Fachkunde und/oder Leistungsfähigkeit dem Bieter/der Bietergemeinschaft zur Verfügung stellt; es reicht aus, wenn die Fachkunde und Leistungsfähigkeit vom Bieter und den Unternehmen zusammen nachgewiesen ist.
Die KfW behält sich jedoch vor, die Vorlage der Originale der ausgefüllten und unterschriebenen Formulare (Anlage 3 und Anlage 4 zu Teil B der Vergabeunterlagen) zu verlangen.
Soweit diese Unternehmen als Nachunternehmen eingesetzt werden sollen, gelten zusätzlich die Ausführungen unter Ziffer 8.1 in diesen Bewerbungsbedingungen (Teil A der Vergabeunterlagen).
befindet sich die Vergabeplattform der KfW. Dort sind weitergehende
Informationen zum Verfahren enthalten und die Vergabeunterlagen
können heruntergeladen werden. Im ersten
Schritt müssen sich interessierte Unternehmen als Bewerber/
Bieter registrieren. Hierzu muss im Login-Feld der Link Neuregistrieren
bedient und die Anmeldung durchgeführt werden. Mit
einer persönlichen benutzerkennung und einem Passwort können
sich Bewerber/Bieter auf der Plattform anmelden, nach
Verfahren recherchieren und die Vergabeunterlagen als Dateien oder als ZIP-Archiv downloaden.
Information zur Nutzung der Vergabeplattform:
Um mit der KfW effizient und gesichert kommunizieren zu können, empfehlen wir, das AI-Bietercockpit (Download über die Vergabeplattform der KfW unter http://vergabe.kfw.de nach dortiger Registrierung) zu nutzen. Es handelt sich dabei um eine Java-Applikation, mit der Sie u. a. Fragen an die KfW versenden und Nachrichten empfangen können.
Fragen zur technischen Handhabung des AI Bietercockpits richten Sie bitte an unseren Plattformbetreiber, die Administration Intelligence AG (Hotline +49 9318806144).
Fragen und Hinweise zum Vergabeverfahren sollen über die Vergabeplattform der KfW (http://vergabe.kfw.de) erfolgen. Bitte nutzen Sie hierzu das AI-Bietercockpit (vgl. Ziffer 4 des Teil A der Vergabeunterlagen). Sofern Sie das AI-Bietercockpit nicht nutzen können, sind Fragen und Hinweise in Textform, ausschließlich per E-Mail an die unter Ziffer 4 genannte Adresse zu richten.
Die KfW wird die Fragen und Antworten aus Gründen der Transparenz und Gleichbehandlung allen interessierten Unternehmen anonymisiert und gleichzeitig über die Vergabeplattform der KfW zur Verfügung stellen. Das auf der Vergabeplattform registrierte interessierte Unternehmen wird mittels einer E-Mail hierüber informiert. Fragen bzw. Antworten, die sachlich nur ein interessiertes Unternehmen betreffen, werden ggf. nur diesem gegenüber beantwortet.
Fragen und Hinweise, die nicht bis zu dem unter Ziffer 5 des Teil A der Vergabeunterlagen genannten Fristende für Fragen der interessierten Unternehmen eingegangen sind, werden ggf. nicht oder nicht vor Ablauf der Angebotsfrist beantwortet.
Bietergemeinschaften sind zugelassen. Die Mitglieder einer Bietergemeinschaft haben mit ihrem Angebot eine Bietergemeinschaftserklärung abzugeben. Hierzu ist das Formular „Bietergemeinschaftserklärung“ (Anlage 1 zu Teil B der Vergabeunterlagen) zu benutzen und von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft zu unterzeichnen. Für die Form der Unterschriften genügt Textform gem. § 126 b BGB (d. h. gefaxte, gescannte oder kopierte Unterschriften sind ausreichend). Die KfW behält sich jedoch vor, die Vorlage des Originals des ausgefüllten und unterschriebenen Formulars zu verlangen.
Der bevollmächtigte Vertreter der Bietergemeinschaft hat den Teil B „Angebot“ vollständig auszufüllen und die betreffenden Erklärungen und Nachweise vorzulegen. Des Weiteren hat jedes weitere Mitglied der Bietergemeinschaft die vorzulegenden Erklärungen und Nachweise bezüglich der Zuverlässigkeit gesondert vorzulegen. Hierzu ist das Formular „Erklärungen und Nachweise über die Eignung der Mitglieder der Bietergemeinschaft“ (Anlage 2 zu Teil B der Vergabeunterlagen) zu benutzen und vom jeweiligen Mitglied der Bietergemeinschaft zu unterzeichnen. Das ausgefüllte und unterzeichnete Formular ist dem Angebot beizufügen. Für die Form der Unterschriften genügt Textform gem. § 126 b BGB (d. h. gefaxte, gescannte oder kopierte Unterschriften sind ausreichend). Die KfW behält sich jedoch vor, die Vorlage des Originals des ausgefüllten und unterschriebenen Formulars zu verlangen. Die Erklärungen und Nachweise bezüglich der Fachkunde und Leistungsfähigkeit müssen nicht zwingend vollständig von allen Mitgliedern einer Bietergemeinschaft mit dem Angebot eingereicht werden; es reicht aus, wenn die Fachkunde und Leistungsfähigkeit für die Bietergemeinschaft insgesamt mit dem Angebot nachgewiesen ist. Soweit in den Vergabeunterlagen Bietergemeinschaften nicht ausdrücklich als solche genannt werden, sind unter dem allgemeinen Begriff Bieter auch Bietergemeinschaften zu verstehen.
Wenn der Bieter beabsichtigt, Teile der Leistung von Nachunternehmen ausführen zu lassen, muss er die Art und den Umfang dieser Leistungen in seinem Angebot angeben. Die Benennung von Art und Umfang der Leistungen soll unter Ziffer 3 im Angebot (Teil B der Vergabeunterlagen) entsprechend den Bezeichnungen der Angebotspositionen aus der Leistungsbeschreibung (Teil D der Vergabeunterlagen) erfolgen.
Die Namen der Nachunternehmen sind nur auf Verlangen der KfW anzugeben. Ferner hat der Bieter auf Verlangen der KfW die Eignung der Nachunternehmen, bezogen auf die von ihnen zu erbringenden Leistungen, nachzuweisen. Die KfW wird die Angabe der Namen und den Nachweis der Eignung der Nachunternehmen erst dann verlangen, wenn der Bieter ernsthaft für die Erteilung des Zuschlags in Frage kommt. In diesem Fall sind die verlangten Informationen innerhalb einer von der KfW zu bestimmenden Frist – die ggf. nur wenige Tage betragen wird – einzureichen.
Wenn sich der Bieter zum Nachweis seiner Leistungsfähigkeit und Fachkunde der Fähigkeiten anderer Unternehmen bedienen möchte (siehe § 7 EG Abs. 9 VOL/A), hat er bereits in seinem Angebot
— die Namen dieser Unternehmen anzugeben und
— den Nachweis zu führen, dass ihm die erforderlichen Mittel bei der Erfüllung des Auftrags zur Verfügung stehen; dies gilt auch in Bezug auf solche Unternehmen, die mit dem Bieter in einem Konzern verbunden sind. Hierzu ist das Formular „Verpflichtungserklärung“ (Anlage 3 zu Teil B der Vergabeunterlagen) zu benutzen und vom Unternehmen zu unterzeichnen (für die Form der Unterschriften genügt Textform gem. § 126 b BGB, d. h. gefaxte, gescannte oder kopierte Unterschriften sind ausreichend) sowie
— die Eignung dieser Unternehmen insoweit nachzuweisen, als sich der Bieter zum Nachweis seiner Eignung auf die Ressourcen dieses Unternehmens beruft. Hierzu ist das Formular „Erklärungen und Nachweise von Unternehmen, auf deren Ressourcen der Bieter zum Nachweis seiner Eignung nach § 7 EG Abs. 9 VOL/A verweist“ (Anlage 4 zu Teil B der Vergabeunterlagen) zu benutzen und vom Unternehmen zu unterzeichnen (für die Form der Unterschriften genügt Textform gem. § 126 b BGB, gefaxte, gescannte oder kopierte Unterschriften sind ausreichen). Jedes dieser Unternehmen hat die vorzulegenden Erklärungen und Nachweise bezüglich der Zuverlässigkeit mit dem Angebot vorzulegen. Die Erklärungen und Nachweise bezüglich der Fachkunde und/oder Leistungsfähigkeit müssen dagegen nur in dem Umfang eingereicht werden, in dem das Unternehmen seine Fachkunde und/oder Leistungsfähigkeit dem Bieter/der Bietergemeinschaft zur Verfügung stellt; es reicht aus, wenn die Fachkunde und Leistungsfähigkeit vom Bieter und den Unternehmen zusammen nachgewiesen ist.
Die KfW behält sich jedoch vor, die Vorlage der Originale der ausgefüllten und unterschriebenen Formulare (Anlage 3 und Anlage 4 zu Teil B der Vergabeunterlagen) zu verlangen.
Soweit diese Unternehmen als Nachunternehmen eingesetzt werden sollen, gelten zusätzlich die Ausführungen unter Ziffer 8.1 in diesen Bewerbungsbedingungen (Teil A der Vergabeunterlagen).
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Im Rahmen des gewerblichen Inlandskreditgeschäfts erhält die KfW Jahresabschlüsse der Antragsteller/Kreditnehmer durch deren Hausbanken. Die Unterlagen werden für das Rating die Kreditentscheidung und statistische Auswertungen herangezogen.
Aus Qualitätssicherungsgründen ist eine einheitliche, standardisierte Erfassung der darin enthaltenen Angaben und Informationen unabdingbar. Seit Einführung dieses Prozesses erfolgt die Erfassung der Jahresabschlussdaten extern. Derzeit werden ca. 5 000 Jahresabschlüsse p. a. für die KfW extern erfasst.
Aus Qualitätssicherungsgründen ist eine einheitliche, standardisierte Erfassung der darin enthaltenen Angaben und Informationen unabdingbar. Seit Einführung dieses Prozesses erfolgt die Erfassung der Jahresabschlussdaten extern. Derzeit werden ca. 5 000 Jahresabschlüsse p. a. für die KfW extern erfasst.
Aufgabe des externen Dienstleisters ist die 1:1-Erfassung der Jahresabschlussdaten, deren Aggregation entsprechend KfW-spezifischer Mapping-Anweisungen und die Übermittlung der daraus resultierenden Datensätze an die KfW. Die Interpretation und Bewertung der Jahresabschlüsse verbleibt vollständig in der Hoheit der KfW. Zudem umfasst die Leistung den die technische Umsetzung und den Aufbau einer voll funktionstüchtigen Kommunikationsplattform. Nähere Angaben zum Auftragsgegenstand sind in der Leistungsbeschreibung (Teil D der Vergabeunterlagen) enthalten.
Aufgabe des externen Dienstleisters ist die 1:1-Erfassung der Jahresabschlussdaten, deren Aggregation entsprechend KfW-spezifischer Mapping-Anweisungen und die Übermittlung der daraus resultierenden Datensätze an die KfW. Die Interpretation und Bewertung der Jahresabschlüsse verbleibt vollständig in der Hoheit der KfW. Zudem umfasst die Leistung den die technische Umsetzung und den Aufbau einer voll funktionstüchtigen Kommunikationsplattform. Nähere Angaben zum Auftragsgegenstand sind in der Leistungsbeschreibung (Teil D der Vergabeunterlagen) enthalten.
Seitens der KfW wird beabsichtigt einen Rahmenvertrag für die Laufzeit von 4 Jahren abzuschließen.
Menge oder Umfang:
Die Vertragslaufzeit beträgt 4 Jahre.
Die KfW erwartet die Erfassung und Bereitstellung von ca. 5 000 Datenreihen p. a. zu beauftragen.
Dauer: 48 Monate
Referenznummer: KfW_RC-2016-0001
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: KfW, Palmengartenstraße 5-9, 60325 Frankfurt am Main, Deutschland.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Der Bieter bzw. der Vertreter der Bietergemeinschaft erklärt mit Angebotsabgabe, dass
— er mit der Verarbeitung und Speicherung der von ihm mitgeteilten personenbezogenen Daten einverstanden ist, soweit dies zur Durchführung des Vergabeverfahrens erforderlich ist,
— er damit einverstanden ist, dass die KfW über die in der Anlage 6 zu Teil B benannten vergleichbaren Leistungen bei dem jeweiligen Referenzauftraggeber Erkundigungen einholt,
— er sich dazu verpflichtet, alle personenbezogenen Daten, vertrauliche Unterlagen, sonstige Daten, Projektergebnisse und sonstige Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse der KfW und anderer Institutionen, die im Rahmen des Vergabeverfahrens und der ggf. späteren Leistungserbringung offen gelegt werden, vertraulich zu behandeln und nur zur Durchführung des vorstehend bezeichneten Auftrags zu verwenden. Der Bieter bzw. der Vertreter der Bietergemeinschaft erkennt dementsprechend die in der Anlage 1 zum Teil C der Vergabeunterlagen (Vertragsbedingungen) enthaltene Vertraulichkeits- und Geheimhaltungsvereinbarung bereits im Vergabeverfahren als verbindlich an.
— er sich dazu verpflichtet, alle personenbezogenen Daten, vertrauliche Unterlagen, sonstige Daten, Projektergebnisse und sonstige Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse der KfW und anderer Institutionen, die im Rahmen des Vergabeverfahrens und der ggf. späteren Leistungserbringung offen gelegt werden, vertraulich zu behandeln und nur zur Durchführung des vorstehend bezeichneten Auftrags zu verwenden. Der Bieter bzw. der Vertreter der Bietergemeinschaft erkennt dementsprechend die in der Anlage 1 zum Teil C der Vergabeunterlagen (Vertragsbedingungen) enthaltene Vertraulichkeits- und Geheimhaltungsvereinbarung bereits im Vergabeverfahren als verbindlich an.
— er alle gewerbe- und standesrechtlichen Voraussetzungen erfüllt, die gemäß den Rechtsvorschriften des Staates, in dem er ansässig ist, gelten, soweit dies für die Erbringung der angebotenen Leistung erforderlich ist,
— über sein Vermögen weder das Insolvenzverfahren noch ein vergleichbares gesetzliches Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt oder dieser Antrag mangels Masse abgelehnt worden ist,
— er sich nicht in Liquidation befindet,
— er oder eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, nachweislich keine schwere Verfehlung begangen hat, die seine Zuverlässigkeit in Frage stellt,
— er seine Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt hat,
— er im Vergabeverfahren vorsätzlich unzutreffende Erklärungen in Bezug auf seine Eignung nicht abgegeben hat,
— ihm keine Kenntnis über einen Ausschlussgrund der Unzuverlässigkeit nach § 6 EG Abs. 4 VOL/A vorliegt,
— er oder eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, Amtsträgern oder für den öffentlichen Dienst besonders Verpflichteten keine Vorteile angeboten, versprochen oder gewährt hat,
— er bei Abgabe dieses Angebotes keine Verstöße gegen das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) begangen hat, insbesondere keine wettbewerbsbeschränkenden Absprachen getroffen hat, wie z.B. eine Absprache über Preise oder über die Herausstellung eines Unternehmens oder einer Bietergemeinschaft als günstigster Bieter,
— er bei Abgabe dieses Angebotes keine Verstöße gegen das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) begangen hat, insbesondere keine wettbewerbsbeschränkenden Absprachen getroffen hat, wie z.B. eine Absprache über Preise oder über die Herausstellung eines Unternehmens oder einer Bietergemeinschaft als günstigster Bieter,
— er den folgenden Wortlaut des § 21 Absatz 1 des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes zur Kenntnis genommen hat:
§ 21 Ausschluss von der Vergabe öffentlicher Aufträge
(1) Von der Teilnahme an einem Wettbewerb um einen Liefer-, Bau- oder Dienstleistungsauftrag der in § 98 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen genannten Auftraggeber sollen Bewerber oder Bewerberinnen für eine angemessene Zeit bis zur nachgewiesenen Wiederherstellung ihrer Zuverlässigkeit ausgeschlossen werden, die wegen eines Verstoßes nach § 23 mit einer Geldbuße von wenigstens 2 500 EUR belegt worden sind. Das Gleiche gilt auch schon vor Durchführung eines Bußgeldverfahrens, wenn im Einzelfall angesichts der Beweislage kein vernünftiger Zweifel an einer schwerwiegenden Verfehlung im Sinne des Satzes 1 besteht.
(1) Von der Teilnahme an einem Wettbewerb um einen Liefer-, Bau- oder Dienstleistungsauftrag der in § 98 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen genannten Auftraggeber sollen Bewerber oder Bewerberinnen für eine angemessene Zeit bis zur nachgewiesenen Wiederherstellung ihrer Zuverlässigkeit ausgeschlossen werden, die wegen eines Verstoßes nach § 23 mit einer Geldbuße von wenigstens 2 500 EUR belegt worden sind. Das Gleiche gilt auch schon vor Durchführung eines Bußgeldverfahrens, wenn im Einzelfall angesichts der Beweislage kein vernünftiger Zweifel an einer schwerwiegenden Verfehlung im Sinne des Satzes 1 besteht.
und dass die dort genannten Voraussetzungen für einen Ausschluss nicht vorliegen.
— er auf gesonderte Anforderung der KfW einen aktuellen Auszug (ggf. in Kopie) aus dem Berufs- oder Handelsregister oder einem vergleichbaren Register seines Heimatlandes vorlegen wird, sofern er eintragungspflichtig ist.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
— Eigenerklärung zum Nettojahresgesamtumsatz für jedes der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre;
— Eigenerklärung zum Nettojahresumsatz für vergleichbare Leistung im Bereich „Erfassung von Jahresabschlüssen“ für jedes der letzten 3 abgeschlossen Geschäftsjahre.
Mindeststandards:
Mindestanforderung:
Durchschnittlicher Jahresgesamtumsatz von mind. 4 000 000 EUR der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre und durchschnittlicher Jahresumsatz mit vergleichbaren Leistungen im Bereich Erfassung vollständiger Jahresabschlüsse, bestehend i. d. R. aus Bilanz, GuV, Anhang und Lagebericht, von mind. 2 500 000 EUR der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre.
Durchschnittlicher Jahresgesamtumsatz von mind. 4 000 000 EUR der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre und durchschnittlicher Jahresumsatz mit vergleichbaren Leistungen im Bereich Erfassung vollständiger Jahresabschlüsse, bestehend i. d. R. aus Bilanz, GuV, Anhang und Lagebericht, von mind. 2 500 000 EUR der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
— Kurzdarstellung des Unternehmens mit Angaben zu:
a) Leistungsspektrum und Schwerpunkte der Geschäftstätigkeit des Bieters bzw. des Vertreters der Bietergemeinschaft (insbesondere Beschreibung der Aktivitäten im Bereich „Erfassung von Jahresabschlüssen“);
b) Beschreibung der Unternehmensorganisation des Bieters bzw. des Vertreters der Bietergemeinschaft (z. B. Standorte, Struktur, hierarchischer Aufbau):
— Anzahl der jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitnehmer für jedes der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre, zusätzlich aufgegliedert in den Bereich „Erfassung von Jahresabschlüssen“;
— Kurzlebensläufe;
— Anzahl und durchschnittliche Dauer vergleichbarer Kundebeziehungen für jedes der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre;
— Vergleichbare Leistungen (Referenzen).
Mindeststandards:
— Mindestanforderung zur Anzahl der beschäftigten Arbeitnehmer:
Beschäftigung von 30 FTE (Full Time Equivalent / Vollzeitarbeitskraft) im Bereich der Erfassung vollständiger Jahresabschlüsse, bestehend i. d. R. aus Bilanz, GuV, Anhang und Lagebericht.
— Mindestanforderung zur Anzahl und durchschnittlichen Dauer vergleichbarer Kundenbeziehungen:
Mindeststückzahl an vollständig erfassten Jahresabschlüssen, bestehend i. d. R. aus Bilanz, GuV, Anhang und Lagebericht durchschnittlich 50 000 p. a. in den letzten 3 Jahren.
— Mindestanforderung zu Kurzlebensläufen:
Vorlage von jeweils drei Lebensläufen der vorgesehenen Personen des Managements für den operativen Bereich der Bilanzerfassung mit den Rechnungslegungsstandards HGB und US-Gaap/IFRS. Abgeschlossenes Hochschul- oder Fachhochschulstudium oder vergleichbare Berufsausbildung (z. B. Bankkaufmann, Steuerfachgehilfe). Mindestens fünf Jahre Berufserfahrung nach Ausbildung im relevanten Geschäftsfeld.
Vorlage von jeweils drei Lebensläufen der vorgesehenen Personen des Managements für den operativen Bereich der Bilanzerfassung mit den Rechnungslegungsstandards HGB und US-Gaap/IFRS. Abgeschlossenes Hochschul- oder Fachhochschulstudium oder vergleichbare Berufsausbildung (z. B. Bankkaufmann, Steuerfachgehilfe). Mindestens fünf Jahre Berufserfahrung nach Ausbildung im relevanten Geschäftsfeld.
Vorlage eines Lebenslaufes für die vorgesehene Person im IT-Managements mit abgeschlossenem Hochschul- oder Fachhochschulstudium und mindestens fünf Jahren Berufserfahrung im IT-Bereich nach Ausbildung.
— Mindestanforderung zu vergleichbaren Leistungen (Referenzen):
Die Bieter bzw. Bietergemeinschaften müssen mindestens fünf mit den ausgeschriebenen Leistungen nach Art, Umfang und Schwierigkeit vergleichbare Leistungen mit allen geforderten Angaben nennen, deren Ausführungsbeginn nicht in der Zukunft liegt, anderenfalls wird das Angebot vom weiteren Vergabeverfahren ausgeschlossen. Von den mindestens fünf mit den ausgeschriebenen Leistungen nach Art, Umfang und Schwierigkeit vergleichbare Leistungen müssen drei im Bereich Banken erbracht worden sein.
Die Bieter bzw. Bietergemeinschaften müssen mindestens fünf mit den ausgeschriebenen Leistungen nach Art, Umfang und Schwierigkeit vergleichbare Leistungen mit allen geforderten Angaben nennen, deren Ausführungsbeginn nicht in der Zukunft liegt, anderenfalls wird das Angebot vom weiteren Vergabeverfahren ausgeschlossen. Von den mindestens fünf mit den ausgeschriebenen Leistungen nach Art, Umfang und Schwierigkeit vergleichbare Leistungen müssen drei im Bereich Banken erbracht worden sein.
— Je Referenz muss die vergleichbare Leistung mindestens 5 000 mal p. a. erbracht worden sein.
— Die Leistungsdauer je Referenz muss mind. 4 Jahre umfassen. Die Geschäftsbeziehung zu den Referenzunternehmen muss zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe noch bestehen.
— Für jede Referenz ist zu bestätigen, dass während der Geschäftsbeziehung keine Kündigungsmöglichkeiten aufgrund nicht eingehaltener KPIs entstanden sind.
Eine Leistung ist mit der ausgeschriebenen Leistung nach Art, Umfang und Schwierigkeit vergleichbar, wenn sie folgende Merkmale aufweist:
— im Bereich Erfassung vollständiger Jahresabschlüsse bestehend i. d. R. aus Bilanz, GuV, Anhang und Lagebericht.
Auftragsausführung
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln: Siehe Vergabeunterlagen.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll: Gesamtschuldnerisch haftend.
Sonstige besondere Bedingungen:
Der Bieter bzw. der Vertreter der Bietergemeinschaft erklärt mit Angebotsabgabe, dass
— er bei der Ausführung des Auftrages nur Personen einsetzen wird, die der deutschen Sprache in Schrift und Wort mächtig sind sowie bei der Erfassung von englischen bzw. französischen Jahresabschlüssen der englischen bzw. französischen Sprache in Wort und Schrift mächtig sind;
— er bei der Ausführung des Auftrages nur Personen einsetzen wird, die der deutschen Sprache in Schrift und Wort mächtig sind sowie bei der Erfassung von englischen bzw. französischen Jahresabschlüssen der englischen bzw. französischen Sprache in Wort und Schrift mächtig sind;
— er bei der Ausführung des Auftrages die für ihn geltenden gesetzlichen Mindestlohnregelungen einhält und sicherstellt, dass von ihm eingesetzte Nachunternehmen ebenfalls die für sie geltenden gesetzlichen Mindestlohnregelungen einhalten;
— er seine Mitarbeiter/innen in Bezug auf die Ausführung des Auftrages gesetzeskonform zum Datenschutz unterweist und dies dokumentiert. Darüber hinaus gewährleistet er, dass die von ihm zur Ausführung des Auftrages eingesetzten Personen die für sie geltenden gesetzlichen Bestimmungen des Datenschutzes einhalten.
— er seine Mitarbeiter/innen in Bezug auf die Ausführung des Auftrages gesetzeskonform zum Datenschutz unterweist und dies dokumentiert. Darüber hinaus gewährleistet er, dass die von ihm zur Ausführung des Auftrages eingesetzten Personen die für sie geltenden gesetzlichen Bestimmungen des Datenschutzes einhalten.
Verfahren
Laufzeit der Rahmenvereinbarung in Jahren: 4
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2016-07-29 📅
Öffnungsort: Entfällt.
Ort des Eröffnungstermins: Entfällt.
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️
Öffentlicher Auftraggeber Kontakt
Kontaktperson: Kathrin Herrmann
Internetadresse: vergabe.kfw.de 🌏
Name: KfW
Fax: +49 697431-2944 📠
URL der Dokumente: vergabe.kfw.de 🌏
Referenz Kennungen
Vom öffentlichen Auftraggeber vergebene Referenznummer: KfW_RC-2016-0001
Zusätzliche Informationen
Die KfW stellt die Vergabeunterlagen ausschließlich elektronsich
befindet sich die Vergabeplattform der KfW. Dort sind weitergehende
Informationen zum Verfahren enthalten und die Vergabeunterlagen
können heruntergeladen werden. Im ersten
Schritt müssen sich interessierte Unternehmen als Bewerber/
Bieter registrieren. Hierzu muss im Login-Feld der Link Neuregistrieren
bedient und die Anmeldung durchgeführt werden. Mit
einer persönlichen benutzerkennung und einem Passwort können
sich Bewerber/Bieter auf der Plattform anmelden, nach
Verfahren recherchieren und die Vergabeunterlagen als Dateien oder als ZIP-Archiv downloaden.
Information zur Nutzung der Vergabeplattform:
Um mit der KfW effizient und gesichert kommunizieren zu können, empfehlen wir, das AI-Bietercockpit (Download über die Vergabeplattform der KfW unter http://vergabe.kfw.de nach dortiger Registrierung) zu nutzen. Es handelt sich dabei um eine Java-Applikation, mit der Sie u. a. Fragen an die KfW versenden und Nachrichten empfangen können.
Um mit der KfW effizient und gesichert kommunizieren zu können, empfehlen wir, das AI-Bietercockpit (Download über die Vergabeplattform der KfW unter http://vergabe.kfw.de nach dortiger Registrierung) zu nutzen. Es handelt sich dabei um eine Java-Applikation, mit der Sie u. a. Fragen an die KfW versenden und Nachrichten empfangen können.
Fragen zur technischen Handhabung des AI Bietercockpits richten Sie bitte an unseren Plattformbetreiber, die Administration Intelligence AG (Hotline +49 9318806144).
Fragen und Hinweise zum Vergabeverfahren sollen über die Vergabeplattform der KfW (http://vergabe.kfw.de) erfolgen. Bitte nutzen Sie hierzu das AI-Bietercockpit (vgl. Ziffer 4 des Teil A der Vergabeunterlagen). Sofern Sie das AI-Bietercockpit nicht nutzen können, sind Fragen und Hinweise in Textform, ausschließlich per E-Mail an die unter Ziffer 4 genannte Adresse zu richten.
Fragen und Hinweise zum Vergabeverfahren sollen über die Vergabeplattform der KfW (http://vergabe.kfw.de) erfolgen. Bitte nutzen Sie hierzu das AI-Bietercockpit (vgl. Ziffer 4 des Teil A der Vergabeunterlagen). Sofern Sie das AI-Bietercockpit nicht nutzen können, sind Fragen und Hinweise in Textform, ausschließlich per E-Mail an die unter Ziffer 4 genannte Adresse zu richten.
Die KfW wird die Fragen und Antworten aus Gründen der Transparenz und Gleichbehandlung allen interessierten Unternehmen anonymisiert und gleichzeitig über die Vergabeplattform der KfW zur Verfügung stellen. Das auf der Vergabeplattform registrierte interessierte Unternehmen wird mittels einer E-Mail hierüber informiert. Fragen bzw. Antworten, die sachlich nur ein interessiertes Unternehmen betreffen, werden ggf. nur diesem gegenüber beantwortet.
Die KfW wird die Fragen und Antworten aus Gründen der Transparenz und Gleichbehandlung allen interessierten Unternehmen anonymisiert und gleichzeitig über die Vergabeplattform der KfW zur Verfügung stellen. Das auf der Vergabeplattform registrierte interessierte Unternehmen wird mittels einer E-Mail hierüber informiert. Fragen bzw. Antworten, die sachlich nur ein interessiertes Unternehmen betreffen, werden ggf. nur diesem gegenüber beantwortet.
Fragen und Hinweise, die nicht bis zu dem unter Ziffer 5 des Teil A der Vergabeunterlagen genannten Fristende für Fragen der interessierten Unternehmen eingegangen sind, werden ggf. nicht oder nicht vor Ablauf der Angebotsfrist beantwortet.
Bietergemeinschaften sind zugelassen. Die Mitglieder einer Bietergemeinschaft haben mit ihrem Angebot eine Bietergemeinschaftserklärung abzugeben. Hierzu ist das Formular „Bietergemeinschaftserklärung“ (Anlage 1 zu Teil B der Vergabeunterlagen) zu benutzen und von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft zu unterzeichnen. Für die Form der Unterschriften genügt Textform gem. § 126 b BGB (d. h. gefaxte, gescannte oder kopierte Unterschriften sind ausreichend). Die KfW behält sich jedoch vor, die Vorlage des Originals des ausgefüllten und unterschriebenen Formulars zu verlangen.
Bietergemeinschaften sind zugelassen. Die Mitglieder einer Bietergemeinschaft haben mit ihrem Angebot eine Bietergemeinschaftserklärung abzugeben. Hierzu ist das Formular „Bietergemeinschaftserklärung“ (Anlage 1 zu Teil B der Vergabeunterlagen) zu benutzen und von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft zu unterzeichnen. Für die Form der Unterschriften genügt Textform gem. § 126 b BGB (d. h. gefaxte, gescannte oder kopierte Unterschriften sind ausreichend). Die KfW behält sich jedoch vor, die Vorlage des Originals des ausgefüllten und unterschriebenen Formulars zu verlangen.
Der bevollmächtigte Vertreter der Bietergemeinschaft hat den Teil B „Angebot“ vollständig auszufüllen und die betreffenden Erklärungen und Nachweise vorzulegen. Des Weiteren hat jedes weitere Mitglied der Bietergemeinschaft die vorzulegenden Erklärungen und Nachweise bezüglich der Zuverlässigkeit gesondert vorzulegen. Hierzu ist das Formular „Erklärungen und Nachweise über die Eignung der Mitglieder der Bietergemeinschaft“ (Anlage 2 zu Teil B der Vergabeunterlagen) zu benutzen und vom jeweiligen Mitglied der Bietergemeinschaft zu unterzeichnen. Das ausgefüllte und unterzeichnete Formular ist dem Angebot beizufügen. Für die Form der Unterschriften genügt Textform gem. § 126 b BGB (d. h. gefaxte, gescannte oder kopierte Unterschriften sind ausreichend). Die KfW behält sich jedoch vor, die Vorlage des Originals des ausgefüllten und unterschriebenen Formulars zu verlangen. Die Erklärungen und Nachweise bezüglich der Fachkunde und Leistungsfähigkeit müssen nicht zwingend vollständig von allen Mitgliedern einer Bietergemeinschaft mit dem Angebot eingereicht werden; es reicht aus, wenn die Fachkunde und Leistungsfähigkeit für die Bietergemeinschaft insgesamt mit dem Angebot nachgewiesen ist. Soweit in den Vergabeunterlagen Bietergemeinschaften nicht ausdrücklich als solche genannt werden, sind unter dem allgemeinen Begriff Bieter auch Bietergemeinschaften zu verstehen.
Der bevollmächtigte Vertreter der Bietergemeinschaft hat den Teil B „Angebot“ vollständig auszufüllen und die betreffenden Erklärungen und Nachweise vorzulegen. Des Weiteren hat jedes weitere Mitglied der Bietergemeinschaft die vorzulegenden Erklärungen und Nachweise bezüglich der Zuverlässigkeit gesondert vorzulegen. Hierzu ist das Formular „Erklärungen und Nachweise über die Eignung der Mitglieder der Bietergemeinschaft“ (Anlage 2 zu Teil B der Vergabeunterlagen) zu benutzen und vom jeweiligen Mitglied der Bietergemeinschaft zu unterzeichnen. Das ausgefüllte und unterzeichnete Formular ist dem Angebot beizufügen. Für die Form der Unterschriften genügt Textform gem. § 126 b BGB (d. h. gefaxte, gescannte oder kopierte Unterschriften sind ausreichend). Die KfW behält sich jedoch vor, die Vorlage des Originals des ausgefüllten und unterschriebenen Formulars zu verlangen. Die Erklärungen und Nachweise bezüglich der Fachkunde und Leistungsfähigkeit müssen nicht zwingend vollständig von allen Mitgliedern einer Bietergemeinschaft mit dem Angebot eingereicht werden; es reicht aus, wenn die Fachkunde und Leistungsfähigkeit für die Bietergemeinschaft insgesamt mit dem Angebot nachgewiesen ist. Soweit in den Vergabeunterlagen Bietergemeinschaften nicht ausdrücklich als solche genannt werden, sind unter dem allgemeinen Begriff Bieter auch Bietergemeinschaften zu verstehen.
Wenn der Bieter beabsichtigt, Teile der Leistung von Nachunternehmen ausführen zu lassen, muss er die Art und den Umfang dieser Leistungen in seinem Angebot angeben. Die Benennung von Art und Umfang der Leistungen soll unter Ziffer 3 im Angebot (Teil B der Vergabeunterlagen) entsprechend den Bezeichnungen der Angebotspositionen aus der Leistungsbeschreibung (Teil D der Vergabeunterlagen) erfolgen.
Wenn der Bieter beabsichtigt, Teile der Leistung von Nachunternehmen ausführen zu lassen, muss er die Art und den Umfang dieser Leistungen in seinem Angebot angeben. Die Benennung von Art und Umfang der Leistungen soll unter Ziffer 3 im Angebot (Teil B der Vergabeunterlagen) entsprechend den Bezeichnungen der Angebotspositionen aus der Leistungsbeschreibung (Teil D der Vergabeunterlagen) erfolgen.
Die Namen der Nachunternehmen sind nur auf Verlangen der KfW anzugeben. Ferner hat der Bieter auf Verlangen der KfW die Eignung der Nachunternehmen, bezogen auf die von ihnen zu erbringenden Leistungen, nachzuweisen. Die KfW wird die Angabe der Namen und den Nachweis der Eignung der Nachunternehmen erst dann verlangen, wenn der Bieter ernsthaft für die Erteilung des Zuschlags in Frage kommt. In diesem Fall sind die verlangten Informationen innerhalb einer von der KfW zu bestimmenden Frist – die ggf. nur wenige Tage betragen wird – einzureichen.
Die Namen der Nachunternehmen sind nur auf Verlangen der KfW anzugeben. Ferner hat der Bieter auf Verlangen der KfW die Eignung der Nachunternehmen, bezogen auf die von ihnen zu erbringenden Leistungen, nachzuweisen. Die KfW wird die Angabe der Namen und den Nachweis der Eignung der Nachunternehmen erst dann verlangen, wenn der Bieter ernsthaft für die Erteilung des Zuschlags in Frage kommt. In diesem Fall sind die verlangten Informationen innerhalb einer von der KfW zu bestimmenden Frist – die ggf. nur wenige Tage betragen wird – einzureichen.
Wenn sich der Bieter zum Nachweis seiner Leistungsfähigkeit und Fachkunde der Fähigkeiten anderer Unternehmen bedienen möchte (siehe § 7 EG Abs. 9 VOL/A), hat er bereits in seinem Angebot
— die Namen dieser Unternehmen anzugeben und
— den Nachweis zu führen, dass ihm die erforderlichen Mittel bei der Erfüllung des Auftrags zur Verfügung stehen; dies gilt auch in Bezug auf solche Unternehmen, die mit dem Bieter in einem Konzern verbunden sind. Hierzu ist das Formular „Verpflichtungserklärung“ (Anlage 3 zu Teil B der Vergabeunterlagen) zu benutzen und vom Unternehmen zu unterzeichnen (für die Form der Unterschriften genügt Textform gem. § 126 b BGB, d. h. gefaxte, gescannte oder kopierte Unterschriften sind ausreichend) sowie
— den Nachweis zu führen, dass ihm die erforderlichen Mittel bei der Erfüllung des Auftrags zur Verfügung stehen; dies gilt auch in Bezug auf solche Unternehmen, die mit dem Bieter in einem Konzern verbunden sind. Hierzu ist das Formular „Verpflichtungserklärung“ (Anlage 3 zu Teil B der Vergabeunterlagen) zu benutzen und vom Unternehmen zu unterzeichnen (für die Form der Unterschriften genügt Textform gem. § 126 b BGB, d. h. gefaxte, gescannte oder kopierte Unterschriften sind ausreichend) sowie
— die Eignung dieser Unternehmen insoweit nachzuweisen, als sich der Bieter zum Nachweis seiner Eignung auf die Ressourcen dieses Unternehmens beruft. Hierzu ist das Formular „Erklärungen und Nachweise von Unternehmen, auf deren Ressourcen der Bieter zum Nachweis seiner Eignung nach § 7 EG Abs. 9 VOL/A verweist“ (Anlage 4 zu Teil B der Vergabeunterlagen) zu benutzen und vom Unternehmen zu unterzeichnen (für die Form der Unterschriften genügt Textform gem. § 126 b BGB, gefaxte, gescannte oder kopierte Unterschriften sind ausreichen). Jedes dieser Unternehmen hat die vorzulegenden Erklärungen und Nachweise bezüglich der Zuverlässigkeit mit dem Angebot vorzulegen. Die Erklärungen und Nachweise bezüglich der Fachkunde und/oder Leistungsfähigkeit müssen dagegen nur in dem Umfang eingereicht werden, in dem das Unternehmen seine Fachkunde und/oder Leistungsfähigkeit dem Bieter/der Bietergemeinschaft zur Verfügung stellt; es reicht aus, wenn die Fachkunde und Leistungsfähigkeit vom Bieter und den Unternehmen zusammen nachgewiesen ist.
— die Eignung dieser Unternehmen insoweit nachzuweisen, als sich der Bieter zum Nachweis seiner Eignung auf die Ressourcen dieses Unternehmens beruft. Hierzu ist das Formular „Erklärungen und Nachweise von Unternehmen, auf deren Ressourcen der Bieter zum Nachweis seiner Eignung nach § 7 EG Abs. 9 VOL/A verweist“ (Anlage 4 zu Teil B der Vergabeunterlagen) zu benutzen und vom Unternehmen zu unterzeichnen (für die Form der Unterschriften genügt Textform gem. § 126 b BGB, gefaxte, gescannte oder kopierte Unterschriften sind ausreichen). Jedes dieser Unternehmen hat die vorzulegenden Erklärungen und Nachweise bezüglich der Zuverlässigkeit mit dem Angebot vorzulegen. Die Erklärungen und Nachweise bezüglich der Fachkunde und/oder Leistungsfähigkeit müssen dagegen nur in dem Umfang eingereicht werden, in dem das Unternehmen seine Fachkunde und/oder Leistungsfähigkeit dem Bieter/der Bietergemeinschaft zur Verfügung stellt; es reicht aus, wenn die Fachkunde und Leistungsfähigkeit vom Bieter und den Unternehmen zusammen nachgewiesen ist.
Die KfW behält sich jedoch vor, die Vorlage der Originale der ausgefüllten und unterschriebenen Formulare (Anlage 3 und Anlage 4 zu Teil B der Vergabeunterlagen) zu verlangen.
Soweit diese Unternehmen als Nachunternehmen eingesetzt werden sollen, gelten zusätzlich die Ausführungen unter Ziffer 8.1 in diesen Bewerbungsbedingungen (Teil A der Vergabeunterlagen).
Die folgenden Fristen müssen für die Einlegung eines Rechtsbehelfs beachtet werden: Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheit sowie die Präklusionsregeln des § 107 Abs. 3 S.1 Nr. 1-4 GWB hin. Diese hat jeder Bewerber und/oder Bieter zu beachten, wenn er einen behaupteten Verstoß gegen das Vergaberecht geltend machen möchte.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Die folgenden Fristen müssen für die Einlegung eines Rechtsbehelfs beachtet werden: Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheit sowie die Präklusionsregeln des § 107 Abs. 3 S.1 Nr. 1-4 GWB hin. Diese hat jeder Bewerber und/oder Bieter zu beachten, wenn er einen behaupteten Verstoß gegen das Vergaberecht geltend machen möchte.
Quelle: OJS 2016/S 067-117361 (2016-04-01)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2016-06-23) Objekt Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2016-06-13 📅
Name: PPA Gesellschaft für Finanzanalyse und Benchmarks mbH
Postanschrift: Hilpertstraße 24B
Postort: Darmstadt
Postleitzahl: 64295
Land: Deutschland 🇩🇪
Quelle: OJS 2016/S 122-219483 (2016-06-23)